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Berufsbedingte Hauterkrankungen – Fallbeispiel aus der ... - Basis

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Stoffes durch einen weniger o<strong>der</strong> gar nicht schädigenden<br />

Stoff anzustreben. Dieses ist häufig jedoch nicht realisierbar.<br />

Hautgefährdungen durch chemische Einwirkungen lassen<br />

sich durch Schutzhandschuhe reduzieren, wobei die<br />

Schutzzeit von Schutzhandschuhen durch die Durchlässigkeit<br />

des Handschuhs begrenzt wird.<br />

Kunststoffarbeiten ohne Schutzmaßnahmen führen gehäuft zu<br />

<strong>Hauterkrankungen</strong>.<br />

Kunststoffarbeiten mit geeigneten Schutzmaßnahmen wie Schutzscheibe,<br />

Handschuhen und eingeschalteter Absauganlage.<br />

Es besteht kein Zweifel an <strong>der</strong> Notwendigkeit eines<br />

adäquaten Hautschutzes an hautbelastenden Arbeitsplätzen.<br />

Gewerbeärztliche Betriebsbegehungen zeigen,<br />

dass beson<strong>der</strong>s in Klein- und Mittelbetrieben das<br />

Thema Hautschutz häufig nicht aufgegriffen wird.<br />

Hygiene, Hautschutz und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

mit Schwerpunkt Beratung <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter zum Hautschutz gehören als Präventivmaßnahmen<br />

in die Arbeitsbereiche mit hautbelastenden<br />

Tätigkeiten.<br />

Warum treten bei Zahntechnikern gehäuft<br />

beruflich bedingte <strong>Hauterkrankungen</strong> auf?<br />

Die Tätigkeiten des Zahntechnikers sind mit hohen<br />

Belastungen <strong>der</strong> Hautbarriere sowie mit dem gehäuften<br />

Auftreten von allergischen <strong>Hauterkrankungen</strong> verbunden,<br />

insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Arbeitsschutzbedingungen nicht adäquat umgesetzt<br />

werden.<br />

Im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Berufsgruppen, die bei <strong>der</strong><br />

Berufsgenossenschaft <strong>der</strong> Feinmechanik und Elektrotechnik<br />

versichert sind, treten bei Zahntechnikern<br />

berufsbedingte <strong>Hauterkrankungen</strong> beson<strong>der</strong>s häufig<br />

auf.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> <strong>Hauterkrankungen</strong> wurden<br />

in <strong>der</strong> Vergangenheit Zahntechniker gehäuft umgeschult.<br />

Trotz vielfältiger Aufklärung seitens <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

zeigen Begehungen von Dentallaboren<br />

immer wie<strong>der</strong>, dass häufig sorglos mit potenten Allergenen<br />

und Irritantien (Reizstoffen) umgegangen wird.<br />

Geeignete Präventivmaßnahmen kommen häufig nicht<br />

zum Einsatz.<br />

Warum kann Frau W., Zahntechnikerin, trotz<br />

beruflich erworbenem allergischen Kontaktekzem<br />

ihren Beruf weiter <strong>aus</strong>üben?<br />

Im Jahr 2006 wurde <strong>der</strong> Bezirksverwaltung Köln im<br />

Rahmen des Hautarztverfahrens eine berufsbedingte<br />

Hauterkrankung einer 48-jährigen Zahntechnikerin<br />

(Frau W.) gemeldet.<br />

Frau W. arbeitet seit 1976 als Zahntechnikerin. Im<br />

November 2004 trat bei ihr erstmals ein Handekzem<br />

auf. Seither kam es immer wie<strong>der</strong> zu rhagadiformen<br />

Hautverän<strong>der</strong>ungen (Schrunde) an beiden Handinnenflächen<br />

sowie an den Fingerkuppen. Durch Schwellung<br />

<strong>der</strong> Fingergrundglie<strong>der</strong> war <strong>der</strong> F<strong>aus</strong>tschluss eingeschränkt.<br />

In den ersten Monaten zeigten sich an den<br />

Wochenenden Besserungen des Hautbefundes. In längeren<br />

arbeitsfreien Intervallen wie z. B. im Urlaub kam es<br />

sogar zum Abheilen des Handekzems. Der Hautarzt leitete<br />

eine Therapie mit Cortison ein. Da sich trotz <strong>der</strong><br />

Therapie keine <strong>aus</strong>reichende Besserung einstellte, begab<br />

sich Frau W. im Februar 2005 erneut in hautfachärztliche<br />

Behandlung. Die hautfachärztliche Therapie wurde<br />

intensiviert. Frau W. führt ihre Hauterkrankung insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf den Umgang mit UV-härtendem Löffelmaterial<br />

zurück. Tatsächlich stellte <strong>der</strong> Hautarzt fest,<br />

dass sie eine Allergie auf mehrere typische Stoffe <strong>aus</strong><br />

dem Kunststoffbereich hat.<br />

Das Berufskrankheiten-Team (BK-Team) <strong>der</strong> Bezirksverwaltung<br />

Köln hat sich <strong>der</strong> Erkrankten umgehend<br />

angenommen und sie in Kooperation mit Frau Dr.<br />

Grunenberg (Leiterin des Referats „Medizinische Rehabilitation“)<br />

betreut.<br />

Das Berufskrankheiten-Team <strong>der</strong> Bezirksverwaltung Köln.<br />

Brücke 3/07 29

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