Folder forstliche Sperrgebiete Download
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Sind Sperren im Wald legal?<br />
Laut Forstgesetz § 33. (1) darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken<br />
betreten und sich dort aufhalten.<br />
Der Waldeigentümer kann Waldflächen und damit auch Forstwege sperren,<br />
um das Arbeitsfeld bei Baustellen, bei Holzschlägerungen und Holzbringungen,<br />
bei Windwürfen und Schädlingsbefall befristet zu sperren:<br />
Sperren mit mehr als 4 Monaten Dauer oder von einer Größe über 5 ha müssen<br />
bei der Behörde beantragt werden.<br />
Öffentliche Straßen, GSLG-Wege * und andere Straßen, die durch einen Wald<br />
führen, sind im Bedarfsfall zusätzlich durch den Wegehalter mit einem allgemeinen<br />
Fahr- und Betretungsverbot zu sperren.<br />
*<br />
Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz