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Folder forstliche Sperrgebiete Download

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Sind Sperren im Wald legal?<br />

Laut Forstgesetz § 33. (1) darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken<br />

betreten und sich dort aufhalten.<br />

Der Waldeigentümer kann Waldflächen und damit auch Forstwege sperren,<br />

um das Arbeitsfeld bei Baustellen, bei Holzschlägerungen und Holzbringungen,<br />

bei Windwürfen und Schädlingsbefall befristet zu sperren:<br />

Sperren mit mehr als 4 Monaten Dauer oder von einer Größe über 5 ha müssen<br />

bei der Behörde beantragt werden.<br />

Öffentliche Straßen, GSLG-Wege * und andere Straßen, die durch einen Wald<br />

führen, sind im Bedarfsfall zusätzlich durch den Wegehalter mit einem allgemeinen<br />

Fahr- und Betretungsverbot zu sperren.<br />

*<br />

Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz

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