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Vereinsnachrichten - Fischer Druck + Verlag

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Nr. 5 – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 5. Februar 2010<br />

8<br />

Stadt Kastellaun<br />

Winterdienst<br />

Wegen des schon lange anhaltenden strengen Winters geht<br />

so langsam aber sicher das Salz aus und der Winterdienst<br />

durch den städt. Bauhof kann daher nur noch eingeschränkt<br />

durchgeführt werden.<br />

Fußwege und viele Straßen können daher nicht mehr gestreut<br />

werden. Auch durch die enormen Schneemassen an den<br />

Straßenrändern wird die Fahrbahn immer enger und gefährlicher<br />

zu befahren.<br />

Liebe Verkehrsteilnehmer, fahren Sie langsam und passen Sie<br />

sich den Verhältnissen an.<br />

– örtliche Ordnungsbehörde –<br />

Jugendraum Kastellaun<br />

Der Städtische Jugendraum in der ehemaligen Mädchenberufsschule<br />

ist an folgenden Zeiten für alle Jugendliche aus<br />

Kastellaun geöffnet.<br />

Hier gibt’s Kicker, Billard, gute Musik und nette Leute.<br />

Betreut wird der Jugendraum vom Treff-Mobil des Ev. Kirchenkreises<br />

Simmern-Trarbach und vom Internationalen<br />

Bund Simmern.<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstags: von 15 bis 19 Uhr<br />

Donnerstags: von 17 bis 20 Uhr,<br />

danach gibt’s ein offenes Sportangebot<br />

für alle in der Turnhalle der IGS<br />

bis 22 Uhr<br />

Freitags: von 17 bis 22 Uhr<br />

Samstags: von 17 bis 22 Uhr.<br />

Helfer/innen<br />

für Kinderspiel„Zeit” 2010 gesucht!<br />

Zur Durchführung des diesjährigen Familienprogramms auf<br />

der Burg Kastellaun suchen wir noch personelle Unterstützung<br />

auf Honorarbasis! Sie sind kreativ, engagiert und arbeiten<br />

gerne mit Kindern?<br />

Dann kommen Sie zu unserer Infoveranstaltung am Montag,<br />

8. 2. 2010, um 15.30 Uhr, in das Sitzungszimmer im Rathaus<br />

Kastellaun.<br />

Um Voranmeldung unter Tel. (06762) 401-698 wird gebeten.<br />

Mitteilungen der Gemeinden<br />

ORTSGEMEINDE ALTERKÜLZ<br />

Second-Hand-Basar „Rund um’s Kind“<br />

Die Springmäuse Alterkülz veranstalten am Freitag, dem<br />

26. 2. 2010, von 15.30 bis 18 Uhr im Gemeindehaus Alterkülz<br />

ihren diesjährigen Frühjahr/Sommer-Second-Hand-Basar.<br />

Infos und Zuteilung einer Kundennummer unter Tel. Kiga<br />

(06762) 1705 (Mo. bis Do. von 7 bis 15 Uhr; Fr. von 7 bis<br />

13 Uhr).<br />

ORTSGEMEINDE BELL<br />

Ortsbürgermeister ortsabwesend<br />

Der Ortsbürgermeister ist bis zum 26. 2. 2010 ortsabwesend.<br />

Die Vertretung in dieser Zeit wird von Herrn Toni Nick aus<br />

Bell, Bachgasse 2, übernommen.<br />

BAUMGARTEN, Ortsbürgermeister<br />

SATZUNG<br />

zur Änderung der Friedhofssatzung der<br />

Ortsgemeinde Bell vom 17.11.2009<br />

I.<br />

Der Ortsgemeinderat Bell hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung<br />

vom 31.01.1994 (GvBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs.<br />

2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom<br />

04.03.1983 (GVBl. S. 69), in der z.Zt. gültigen Fassung folgende<br />

Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

§ 12 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:<br />

(1) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a) Reihengrabstätten<br />

b) Gemischte Grabstätten<br />

c) Kissengrabstätten<br />

d) Urnenreihengrabstätten<br />

e) Anonyme Urnengrabstätten<br />

§ 2<br />

Es wird folgender neuer § 13 b eingefügt:<br />

§ 13 b Kissengrabstätten<br />

(1) Kissengrabstätten sind Reihengrabstätten (Einzelgräber)<br />

für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im<br />

Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden<br />

schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des<br />

Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.<br />

(2) Es sind nur liegende Grabmale zugelassen, Die Grabmale<br />

sind in den Boden einzulassen, damit ein Überfahren<br />

mit dem Rasenmäher möglich ist. Die Beschriftung auf<br />

den Grabmalen ist einzumeißeln. Die Grabmale müssen<br />

so verankert werden, dass ein Absenken ausgeschlossen<br />

ist.<br />

(3) Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Beisetzung<br />

muss das Grab durch die Angehörigen abgeräumt<br />

und eingeebnet werden.<br />

Das Veranlassen zum Setzen der Grabmale obliegt den<br />

Angehörigen.<br />

(4) Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Eine Abgrenzung<br />

mit Zwischenplatten bzw. Gehwegen erfolgt nicht.<br />

(5) Die Flächen außerhalb der Grabmale werden nach der<br />

Einebnung von der Ortsgemeinde eingesät und für die<br />

Dauer der Belegung als Rasenfläche unterhalten. Das Bepflanzen<br />

der Grabfläche auf diesem Rasengrabfeld ist<br />

nicht gestattet. Die Entscheidung über die Häufigkeit des<br />

Mähens bzw. über die Art der Pflege obliegt ausschließlich<br />

der Gemeinde.<br />

(6) Auf den Gräbern dürfen weder Grablichter abgestellt,<br />

noch Blumen niedergelegt werden<br />

(7) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes<br />

ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten<br />

auch für Kissengrabstätten.<br />

§ 3<br />

§ 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:<br />

§ 14 Urnenreihengrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />

a) Reihengrabstätten<br />

b) Gemischten Grabstätten<br />

c) Urnenreihengrabstätten<br />

d) Anonymen Urnengrabstätten<br />

§ 4<br />

Es wird folgender neuer § 14 a eingefügt:<br />

§ 14 a Anonyme Urnengrabstätten

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