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Wegweiser für Ältere - Landkreis Göppingen

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Sozialhilfe<br />

Sozialhilfe ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung<br />

<strong>für</strong> ein menschenwürdiges Leben. Sie umfasst<br />

unterschiedliche Leistungen:<br />

Grundsicherung<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

können Sie beantragen, wenn Sie das 65. Lebensjahr<br />

vollendet haben oder das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert<br />

sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der<br />

Bundesrepublik Deutschland haben.<br />

Leistungen der Grundsicherung<br />

• Regelsatz (359,- € beim Haushaltsvorstand)<br />

• angemessene tatsächliche Unterkunfts-<br />

und Heizungskosten<br />

• bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />

mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von<br />

17 % des maßgebenden Regelsatzes<br />

• ggf. anfallende angemessene Kranken- und<br />

Pflegeversicherungsbeiträge<br />

• ggf. Mehrbedarf <strong>für</strong> kostenaufwändige<br />

Ernährung<br />

Anrechnung von Einkommen und Vermögen<br />

• Einkommen und Vermögen des nicht getrennt<br />

lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie<br />

des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft werden<br />

berücksichtigt, soweit es deren Eigenbedarf<br />

übersteigt.<br />

• Ihre Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren<br />

Kindern werden nicht berücksichtigt, wenn<br />

deren Einkommen unter einem jährlichen Betrag<br />

von 100.000,- € liegt.<br />

• Nicht angerechnet wird Vermögen bei Alleinstehenden<br />

von 2.600,- €, bei Verheirateten / Lebenspartnern<br />

bis zu einem Betrag von 3.214,- €.<br />

• Geschützt ist ein angemessenes Hausgrundstück,<br />

das von der antragsberechtigten Person<br />

allein oder zusammen mit Angehörigen ganz<br />

oder teilweise bewohnt wird.<br />

Daneben können folgende Hilfen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gewährt werden:<br />

Hilfe zur Gesundheit<br />

Wenn Sie keinen oder keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz<br />

haben. Vorrangig ist aber –<br />

soweit möglich – die Wiederaufnahme in die letzte<br />

gesetzliche oder private Krankenversicherung.<br />

Hilfe zur Pflege<br />

Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause oder<br />

in einer Pflegeeinrichtung Hilfe benötigen oder<br />

wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht<br />

ausreichen bzw. (noch) kein Anspruch besteht.<br />

Erweiterte Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber<br />

Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen o. ä.<br />

benötigen.<br />

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts<br />

Wenn ein Haushaltsangehöriger kurzfristig ausfällt<br />

und niemand den Haushalt und die Betreuung<br />

übernehmen kann.<br />

Tipp<br />

Anspruch auf Sozialhilfe besteht nur,<br />

wenn Sie notwendige Hilfen nicht aus eigenem<br />

Einkommen und Vermögen bezahlen<br />

können und Sie die erforderliche Leistung<br />

nicht von anderen Sozialleistungsträgern u.a.<br />

erhalten. Unterhaltspflichtige Angehörige sind<br />

unter bestimmten Voraussetzungen zur Leistung<br />

eines Unterhaltsbeitrages verpflichtet.<br />

Informationen und Anträge erhalten Sie bei den<br />

Bürgermeisterämtern und beim<br />

Landratsamt <strong>Göppingen</strong><br />

Kreissozialamt<br />

Lorcher Straße 6, 73033 <strong>Göppingen</strong><br />

Tel. 0 71 61 / 2 02 - 6 01 und 2 02 - 6 06<br />

Blindenhilfe<br />

Blinde Erwachsene erhalten unabhängig von ihrem<br />

Vermögen und Einkommen eine Landesblindenhilfe<br />

von höchstens 409,03 € monatlich.<br />

Daneben können Sie Blindenhilfe nach dem Recht<br />

der Sozialhilfe (SGB XII) beantragen, wenn Sozialhilfebedürftigkeit<br />

besteht. Anträge erhalten Sie bei<br />

den Bürgermeisterämtern und beim<br />

Landratsamt <strong>Göppingen</strong><br />

Kreissozialamt<br />

Lorcher Straße 6, 73033 <strong>Göppingen</strong><br />

Tel. 0 71 61 / 2 02 - 6 43<br />

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Wohngeld<br />

Mieter und Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung<br />

können Wohngeld beantragen.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> Bewohner von Altenheimen und<br />

Betreuten Seniorenwohnanlagen.<br />

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht,<br />

hängt ab von der Anzahl der Familienmitglieder, der<br />

Höhe des Einkommens und der Höhe der Miete/<br />

Belastung.<br />

Einen Wohngeldantrag können Sie beim Bürgermeisteramt<br />

Ihres Wohnortes stellen. Zuständig <strong>für</strong><br />

die Bearbeitung der Anträge sind:<br />

Landratsamt <strong>Göppingen</strong><br />

Kreissozialamt - Wohngeldstelle<br />

Eberhardstraße 20, 73033 <strong>Göppingen</strong><br />

Tel. 0 71 61 / 2 02 - 6 91<br />

Stadt Geislingen/Steige<br />

Bürgerservice<br />

Schlossgasse 3, 73312 Geislingen/Steige<br />

Tel. 0 73 31 / 24 - 2 75 oder 2 73<br />

Stadt <strong>Göppingen</strong><br />

Soziales<br />

Pfarrstraße 11, 73033 <strong>Göppingen</strong><br />

Tel. 0 71 61 / 6 50 - 4 50, 6 50 - 4 55<br />

www.bmvbw.de<br />

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