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Mediadaten 2012 - Die-Zeitungen.de

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15 Geschäftsbedingungen<br />

18. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt<br />

eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen<br />

Postweg weitergeleitet.<br />

<strong>Die</strong> Eingänge auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,<br />

wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />

Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem <strong>de</strong>s Auftraggebers das Recht eingeräumt wer<strong>de</strong>n,<br />

die eingehen<strong>de</strong>n Angebote anstelle und im erklärten Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber<br />

hinaus mit <strong>de</strong>m Auftraggeber die Möglichkeit <strong>de</strong>r Selbstabholung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.<br />

a) Der Verlag wen<strong>de</strong>t bei Entgegennahme und Prüfung <strong>de</strong>r Anzeigentexte die gesetzesübliche Sorgfalt an, haftet jedoch<br />

nicht, wenn er von <strong>de</strong>n Auftraggebern irregeführt o<strong>de</strong>r getäuscht wird.<br />

b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r für die Insertion zur<br />

Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu<br />

prüfen, ob dadurch Rechte Dritter beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>r Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige<br />

abgemahnt o<strong>de</strong>r hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben o<strong>de</strong>r ist ihm die Verbreitung<br />

dieser Anzeige gerichtlich untersagt wor<strong>de</strong>n, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein<br />

Wunsch, die entsprechen<strong>de</strong> Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, wenn sein<br />

Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige bei <strong>de</strong>r Anzeigenleitung eingeht.<br />

Dem Auftraggeber obliegt es, <strong>de</strong>n Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s<br />

Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen <strong>de</strong>n Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet<br />

sich <strong>de</strong>r Inserent, die Kosten <strong>de</strong>r Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen<br />

<strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe <strong>de</strong>s jeweils gültigen Anzeigentarifs.<br />

c) <strong>Die</strong> Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit<br />

<strong>de</strong>n Werbung Treiben<strong>de</strong>n an die Preisliste <strong>de</strong>s Verlages zu halten. <strong>Die</strong> vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an<br />

die Auftraggeber we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise weitergegeben wer<strong>de</strong>n. Für Eigenanzeigen von Werbemittlern wird keine<br />

Provision gewährt.<br />

d) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Än<strong>de</strong>rungen übernimmt <strong>de</strong>r Verlag keine Haftung für die Richtigkeit<br />

<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rgabe.<br />

e) Stellt <strong>de</strong>r Werbung Treiben<strong>de</strong> Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, wenn ein ungenügen<strong>de</strong>r Abdruck auf mangelhafte<br />

Druckunterlagen zurückzuführen ist, Ansprüche je<strong>de</strong>r Art ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften<br />

Wie<strong>de</strong>rholungsanzeigen, wenn <strong>de</strong>r Werbung Treiben<strong>de</strong> nicht vor Drucklegung <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n Anzeige auf <strong>de</strong>n<br />

Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch <strong>de</strong>s Verlages bleibt unberührt.<br />

Zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />

19. Druckvorlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt. <strong>Die</strong> Pflicht zur Aufbewahrung<br />

en<strong>de</strong>t drei Monate nach Ablauf <strong>de</strong>s Auftrages.<br />

20. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages.<br />

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r bei öffentlich-rechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Soweit Ansprüche <strong>de</strong>s Verlages nicht im<br />

Mahn verfahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, bestimmt sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach <strong>de</strong>ren Wohnsitz.<br />

Ist <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung<br />

unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt<br />

aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages vereinbart.<br />

f) Satz und Gestaltung von Anzeigen erfolgen, soweit keine Druckvorlagen geliefert wer<strong>de</strong>n, gemäß <strong>de</strong>n technischen<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>s Verlages.<br />

g) Für nicht bzw. nicht termingerecht erschienene Anzeigen und Nichteinhaltung vereinbarter Platzierungen besteht kein<br />

Anspruch auf Scha<strong>de</strong>nsersatz. <strong>Die</strong>s gilt auch bei Nichterscheinen <strong>de</strong>r Zeitung im Falle höherer Gewalt o<strong>de</strong>r bei Störung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsfrie<strong>de</strong>ns. Kein Scha<strong>de</strong>nsersatz wird für fehlerhaft veröffentlichte o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong> Kontrollangaben gewährt.<br />

h) Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Zuschriften auf Ziffer-Anzeigen und leistet keinen Ersatz<br />

für in Verlust geratene o<strong>de</strong>r fehlgeleitete Zuschriften und Unterlagen.<br />

i) Der Verlag behält sich vor, bei unbekannten Auftraggebern Vorauszahlung zu verlangen.<br />

j) Bei Zahlungsverzug wer<strong>de</strong>n Zinsen in Höhe von 2 % über <strong>de</strong>m jeweils gültigen Diskontsatz berechnet.<br />

k) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige wer<strong>de</strong>n die Satzkosten berechnet.<br />

l) Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die zurzeit gültige Preis liste.<br />

Abweichungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch <strong>de</strong>n Verlag. Sinngemäß fin<strong>de</strong>n die Geschäfts bedingungen<br />

auch für Beilagenaufträge Anwendung. Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Anzeigenpreise treten die neuen Preise und Bedingungen<br />

auch bei laufen<strong>de</strong>n Aufträgen sofort in Kraft.<br />

m) Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Prospekte, die außer <strong>de</strong>r Werbung <strong>de</strong>r Auftrag geben<strong>de</strong>n<br />

Firma noch Fremdanzeigen enthalten, o<strong>de</strong>r Beilagen, die <strong>de</strong>n Charakter eines Teiles <strong>de</strong>r Zeitung erwecken (im Format<br />

und Druck zeitungsähnlich sind), wer<strong>de</strong>n nicht beigelegt o<strong>de</strong>r haushalts<strong>de</strong>ckend verteilt.<br />

n) Bei Zahlungsverzug und Mahnverfahren entfällt <strong>de</strong>r Rabatt.<br />

o) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt <strong>de</strong>r Nachlass.

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