Pädalogik Jahresprogramm 2019
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Inhouse<br />
Bildungsprämie<br />
PädaLogik <strong>2019</strong> / Seite 60<br />
Inhouse-Seminare<br />
Inhouse-Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, ganz gezielt, an die<br />
Erfordernisse in Ihrer Praxis angepasst, Fortbildung und / oder Beratung<br />
in den eigenen Einrichtungen für das ganze Team, ausgewählte<br />
Fachkräfte und/oder Multiplikatoren anzubieten. Die Seminare können<br />
einmalig, mehrmalig oder als Projektbegleitung über einen längeren<br />
Zeitraum angeboten werden. Einmalige Seminare geben Anregungen<br />
und unterstützen bei der Umsetzung. Projektbegleitungen sichern langfristige<br />
und nachhaltige Veränderungen.<br />
Ablauf Alle Seminare des Programms können als Inhousefortbildung<br />
gebucht werden. Darüber hinaus gibt es natürlich eine Vielzahl weiterer<br />
Themen, die als Inhouse-Seminare konzipiert werden können.<br />
Die Bildungsprämie fördert Weiterbildungen, die für die Ausübung der<br />
aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Dafür<br />
kann ein Prämiengutschein in Anspruch genommen werden, der die<br />
Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.<br />
Um die Bildungsprämie in Anspruch nehmen zu können, darf das zu<br />
versteuernde Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigen (bei<br />
gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). Außerdem<br />
muss die durchschnittliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden<br />
pro Woche betragen. Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt auch eine<br />
Entnahme aus angespartem Guthaben aus dem Weiterbildungssparen<br />
auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist und ohne Einkommensgrenze.<br />
Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.<br />
Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt<br />
Sie bei allen Fragen. Kostenlose Hotline: 0800 262 30 00<br />
www.bildungspraemie.info<br />
PädaLogik <strong>2019</strong> / Seite 61<br />
Bildungsurlaub<br />
Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch<br />
auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten<br />
oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen<br />
Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Der Anspruch<br />
beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei<br />
aufeinander folgenden Kalenderjahren.