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Pädalogik Jahresprogramm 2019

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Inhouse<br />

Bildungsprämie<br />

PädaLogik <strong>2019</strong> / Seite 60<br />

Inhouse-Seminare<br />

Inhouse-Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, ganz gezielt, an die<br />

Erfordernisse in Ihrer Praxis angepasst, Fortbildung und / oder Beratung<br />

in den eigenen Einrichtungen für das ganze Team, ausgewählte<br />

Fachkräfte und/oder Multiplikatoren anzubieten. Die Seminare können<br />

einmalig, mehrmalig oder als Projektbegleitung über einen längeren<br />

Zeitraum angeboten werden. Einmalige Seminare geben Anregungen<br />

und unterstützen bei der Umsetzung. Projektbegleitungen sichern langfristige<br />

und nachhaltige Veränderungen.<br />

Ablauf Alle Seminare des Programms können als Inhousefortbildung<br />

gebucht werden. Darüber hinaus gibt es natürlich eine Vielzahl weiterer<br />

Themen, die als Inhouse-Seminare konzipiert werden können.<br />

Die Bildungsprämie fördert Weiterbildungen, die für die Ausübung der<br />

aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Dafür<br />

kann ein Prämiengutschein in Anspruch genommen werden, der die<br />

Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.<br />

Um die Bildungsprämie in Anspruch nehmen zu können, darf das zu<br />

versteuernde Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigen (bei<br />

gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). Außerdem<br />

muss die durchschnittliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden<br />

pro Woche betragen. Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt auch eine<br />

Entnahme aus angespartem Guthaben aus dem Weiterbildungssparen<br />

auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist und ohne Einkommensgrenze.<br />

Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.<br />

Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt<br />

Sie bei allen Fragen. Kostenlose Hotline: 0800 262 30 00<br />

www.bildungspraemie.info<br />

PädaLogik <strong>2019</strong> / Seite 61<br />

Bildungsurlaub<br />

Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch<br />

auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten<br />

oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen<br />

Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Der Anspruch<br />

beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei<br />

aufeinander folgenden Kalenderjahren.

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