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Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf

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Aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />

09.08.2012<br />

<strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

- Öffentlicher Teil -<br />

TOP 1: Feststellung <strong>der</strong> Dringlichkeit<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass sich bei <strong>der</strong> Beratung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Ferienausschusses vom 2.<br />

August 2012 herausgestellt habe, dass eine Gemein<strong>der</strong>atssitzung unter Verkürzung <strong>der</strong> Einladungsfrist<br />

erfor<strong>der</strong>lich sei. Eine verkürzte Einberufungsfrist nach § 41 Abs. 3 KSVG erfor<strong>der</strong>e die Feststellung <strong>der</strong><br />

Dringlichkeit <strong>der</strong> einzuberufenden <strong>Sitzung</strong>.<br />

Sodann wird wie folgt abgestimmt:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at bestätigt die Dringlichkeit <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> und die verkürzte Einberufung nach dem<br />

Bestimmungen des KSVG.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 17. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom 20. Juni<br />

2012<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor, sodann wird über folgenden Beschluss abgestimmt:<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift über die 17. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom 20. Juni 2012 liegen keine<br />

Einwendungen vor.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift ist somit angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 3: Neubau Kin<strong>der</strong>krippe<br />

a) Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde St. Marien <strong>Ensdorf</strong><br />

b) Rohbauarbeiten<br />

c) Dachdeckerarbeiten<br />

d) Abbrucharbeiten<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass in <strong>der</strong> Ferienausschusssitzung vom 2. August 2012 ausführlich in dieser<br />

Angelegenheit beraten worden sei. Es sei darum gebeten worden, Repräsentanten <strong>der</strong> Kirche zu einem<br />

Gespräch einzuladen. Er freue sich Frau Waltraud Leinenweber von <strong>der</strong> Rendantur Merzig als Vertreterin<br />

für das Bistum Trier, sowie Herrn Pastor Heinz Haser von <strong>der</strong> Katholischen Kirchengemeinde St. Marien in<br />

<strong>Ensdorf</strong> begrüßen zu dürfen.<br />

Ausschlaggebend für die Son<strong>der</strong>sitzung sei gewesen, dass <strong>der</strong> den Fraktionsvorsitzenden übersandte<br />

Erbbaurechtsvertrag bei einigen Ratsmitglie<strong>der</strong>n auf Unverständnis gestoßen bzw. in Folge <strong>der</strong><br />

kurzfristigen Übersendung des Vertragsentwurfes eine Beurteilung bzw. Beschlussfassung nicht möglich<br />

gewesen sei. Schwerpunkt <strong>der</strong> Diskussion sei u.a. <strong>der</strong> Pachtzins gewesen, insofern bitte er die<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong> um ihre Wortmeldung.<br />

1<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Herr Stinnen, SPD, führt aus, die SPD-Fraktion habe sich inzwischen klar für das Projekt Neubau<br />

Kin<strong>der</strong>krippe an diesem Standort ausgesprochen, wenngleich die grundsätzlichen Vorstellungen<br />

ursprünglich unterschiedlich waren. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Schließung <strong>der</strong> ehemaligen<br />

ERS, habe man erwartet, dass zumindest ein Kostenvergleich zwischen den Standorten ERS und<br />

Schwesternheim durchgeführt worden wäre.<br />

Dies sei nicht geschehen. Insofern müsse man sich aufgrund <strong>der</strong> gesetzlich gesetzten Frist zur Errichtung<br />

<strong>der</strong> Krippenplätze nun darum bemühen, den Ausbau von Krippenplätzen an diesem Standort zu<br />

ermöglichen. Seine Fraktion stelle sich nach Prüfung des Erbbaurechtsvertrages die Frage, ob es nicht<br />

sinnvoll sei, Grund und Boden käuflich zu erwerben. Wie aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 17.03.2011 des<br />

Bauausschusses hervorgehe, sei ersichtlich, dass die Kirchengemeinde grundsätzlich auch bereit sei, dem<br />

Verkauf <strong>der</strong> in Rede stehenden Parzellen von insgesamt. 540m 2 zuzustimmen. Er stelle klar heraus, dass<br />

in früheren Beratungen des Gemein<strong>der</strong>ates immer die Rede vom Erwerb des Schwesternhauses gewesen<br />

sei, ohne dass konkret auf einen etwa zu schließenden Erbbaurechtsvertrag eingegangen worden sei.<br />

Seine Fraktion wolle daher an diesem Punkt anknüpfen, und nochmals über den Erwerb des Grundstücks<br />

nebst Schwesternhaus beraten. Er stelle daher heute Abend die Frage an die Kirchengemeinde, ob<br />

grundsätzlich Bereitschaft bestehe, das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zu veräußern.<br />

Frau Leinenweber bedankt sich zunächst für die Einladung und teilt mit, das Bistum verkaufe<br />

grundsätzlich keinen Grundbesitz, son<strong>der</strong>n stelle diesen lediglich im Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht zur<br />

Verfügung. In diesem Falle seien Gespräche darüber geführt worden, das Grundstück <strong>der</strong> Zivilgemeinde<br />

im Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht zu einem Erbbauzins von 1,-- Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen, wenn die<br />

Kita GmbH o<strong>der</strong> ein sonstiger katholischer Rechtsnachfolger Träger ist und das dort aufstehende<br />

Schwesternhaus zum Preis von 220.000,-- Euro zu verkaufen. Es sei auch daran gedacht worden, das<br />

Grundstück nebst Schwesternhaus zu veräußern. In diesem Zusammenhang sei 2003 ein Gutachten<br />

erstellt worden, welches 2010 modifiziert worden sei. Die Kirchengemeinde sei grundsätzlich im<br />

vorliegenden auch zum Verkauf <strong>der</strong> zu vermessenden Parzelle bereit, die Verhandlungen seien aber im<br />

Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht geführt worden, da <strong>der</strong> Kirchengemeinde vermittelt worden sei, dass die<br />

Zivilgemeinde nicht über den Kaufpreis des Grundstückes verfüge. Grundsätzlich stehe aber weiterhin die<br />

Option offen, das Grundstück zu dem Preis zu verkaufen, <strong>der</strong> aus dem Gutachten ersichtlich ist.<br />

Herr Stinnen, SPD, führt aus, bei den früheren Verhandlungen habe man sich bei dem Kaufpreis nach<br />

dem Gutachten gerichtet, weitere Voraussetzungen für den Kauf, wie z.B. die Trägerschaft, seien dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at nicht bekannt gewesen. Nun sei in einem Vorgespräch mitgeteilt worden, dass zur<br />

Bedingung gemacht worden sei, dass für den Bereich des Kin<strong>der</strong>gartens dennoch ein Erbbaupachtvertrag<br />

geschlossen werden müsse, da sich die Kirche von diesem Teil nicht aus <strong>der</strong> Trägerschaft trennen<br />

möchte.<br />

Frau Leinenweber, bestätigt diese Ausführungen und führt aus, dass sie den gesamten Komplex, also<br />

Kin<strong>der</strong>krippe und Kin<strong>der</strong>garten, als eine wirtschaftliche Einheit betrachte, die in <strong>der</strong> selben Trägerschaft<br />

geleitet werden müsse. Das ganze Vorhaben sei nur als „Paket“ in <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Form zu realisieren.<br />

Herr Spang, CDU, führt aus, seit mehr als 100 Jahren stehe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten in <strong>Ensdorf</strong> in <strong>der</strong><br />

Trägerschaft <strong>der</strong> Katholischen Kirche. Die <strong>Gemeinde</strong> habe stets aktiv, insbeson<strong>der</strong>e auch in finanzieller<br />

Hinsicht, den Kin<strong>der</strong>garten mit betrieben. Die Katholische Kirche trage <strong>der</strong>zeit 11 % <strong>der</strong> Personalkosten,<br />

dies seien rd. 80.000,-- Euro, 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies seien 53.000,-- Euro, insgesamt entspreche dies<br />

einem Betrag von rd. 133.000, Euro, <strong>der</strong> direkt von <strong>der</strong> Kita GmbH übernommen werde; die seitens <strong>der</strong><br />

Kirche getragenen, nicht unerheblichen Overheadkosten seien in diesen Beträgen noch gar nicht<br />

berücksichtigt. Dies habe in <strong>der</strong> Vergangenheit stets den <strong>Gemeinde</strong>haushalt entlastet. Aus diesem Grund<br />

sehe er die Regelungen in Form eines Erbbaurechtsvertrages wirtschaftlich durchaus sinnvoll an, da bei<br />

gleichbleibenden Kostenstrukturen, weiterhin die vorgenannten Kosten seitens <strong>der</strong> Katholischen Kirche<br />

getragen werde. Aus diesem Grund sehe seine Fraktion keinen Grund dafür, an diesem Bestimmungen zu<br />

rütteln.<br />

Herr Stinnen, SPD, stellt klar, dass seine Frage lediglich auf die Form des<br />

Besitzübergangs/Eigentumsübergangs abgezielt habe. Mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Trägerschaft habe man sich<br />

bislang noch nicht befasst. Er rege an, heute Abend einen Beschluss zum Erwerb des Grundstückes nebst<br />

aufstehendem Schwesternheim zu formulieren.<br />

2<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Herr Spang, CDU, weist darauf hin, dass seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde ein „Gesamtpakt“ angeboten<br />

worden sei, insofern sei auch über die Trägerschaft zu diskutieren.<br />

Herr Luxenburger, SPD, richtet die Frage an Frau Leinenweber, wie lange die <strong>Gemeinde</strong> davon<br />

ausgehen könne, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten bzw. die Kin<strong>der</strong>krippe in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />

bleibe. IM Entwurf des Erbbaurechtsvertrages sei lediglich eine einseitige Regelung getroffen für den Fall,<br />

dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufgelöst werde. Er frage nach, welche Regelung für den Fall<br />

getroffen werden könne, dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde aufgelöst werde. Die<br />

Zeitspanne über 99 Jahre sei für eine solche Planung weit vorgegriffen.<br />

Frau Leinenweber, teilt mit, man könne heute insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die demografische<br />

Entwicklung nicht sagen, wie sich die Situation in 99 Jahren darstelle, daher werde sich das Bistum<br />

immer die Option offenhalten, aus einer solchen Trägerschaft auszusteigen. Natürlich sei es das<br />

Bestreben <strong>der</strong> kath. Kirche, den Kin<strong>der</strong>garten so lange wie möglich in eigener Trägerschaft zu halten.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, die Zeitspanne von 99 Jahre stehe durchaus zur Disposition. Man könne auch<br />

einen kürzeren Zeitraum vereinbaren.<br />

Herr Spang, CDU, fragt nach, ob bei neuen Verhandlungen För<strong>der</strong>zusagen durch das Land,<br />

insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des zeitlichen Aspektes, einzuhalten seien.<br />

Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, <strong>der</strong> Baubeginn sei bis 30.09.2012 anzuzeigen, die Abrechnungen<br />

seien bis Ende 2013 abschließend vorzulegen. Die Kin<strong>der</strong> haben ab August 2013 einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf einen Krippenplatz.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm, Grüne, teilt Herr Spang, CDU, mit, die <strong>Gemeinde</strong> trage <strong>der</strong>zeit 60<br />

% <strong>der</strong> Sachkosten. Die Sachkosten würden gemäß SKBBG mit 15 % <strong>der</strong> Gesamtpersonalkosten zu<br />

Grunde gelegt, dies entspreche bei einem Betrag i.H.v. 886.000,-- Euro, 79.740,-- Euro. Der Träger<br />

übernehme demnach 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies bedeute in unserem Fall 53.160,-- Euro. Wenn die<br />

<strong>Gemeinde</strong> selbst die Trägerschaft übernehme, seien die Sachkosten zu 100 % von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

übernehmen.<br />

Herr Amann, FWG, fragt nach, warum man nicht den Vorschlag aufgegriffen habe, auf dem Parkplatz<br />

neben <strong>der</strong> Kirche eine Kin<strong>der</strong>krippe zu errichten. Ferner erkundigt er sich, welche Toilettenanlage von<br />

den Kin<strong>der</strong>n genutzt werden könne in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> das Schwesternhaus abgerissen und das neue<br />

Gebäude errichtet werde.<br />

Der Vorsitzende führt aus, diese Möglichkeit sei in <strong>der</strong> Vergangenheit ebenfalls diskutiert worden, habe<br />

sich jedoch nicht durchgesetzt. So sei ein Umbau des Schwesternhauses zur Kin<strong>der</strong>krippe wirtschaftlich<br />

die schlechtere Alternative gewesen. Heute Abend gehe es darum, über den beschlossenen Standort zu<br />

beraten und Beschluss zu fassen.<br />

Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, die Kin<strong>der</strong> benutzten <strong>der</strong>zeit bereits die Toilettenanlage im<br />

Kin<strong>der</strong>garten, da das Schwesternhaus nicht mehr in Betrieb sei.<br />

Es entwickelt sich eine Diskussion über die Frage, ob eher ein Erbbaurechtsvertrag o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong><br />

Grundstücke sinnvoll sei. Herr Stinnen, SPD, regt an, sich hinsichtlich <strong>der</strong> Grundstückspreise des<br />

Gutachterausschuss des Landkreises zu bedienen sowie Verhandlungen mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde über<br />

die Höhe des Kaufpreises zu führen.<br />

Frau Leinenweber, verweist auf die vorliegenden Gutachten <strong>der</strong> vereidigten Gutachter, die einen Wert<br />

für das Schwesternhaus in Höhe von 286.000,-- Euro ausweisen. Bei einem Kaufpreis für das<br />

Schwesternhaus von 220.000,-- Euro sei das Bistum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits entgegen gekommen.<br />

Herr Flesch, CDU, führt aus, heute Abend sei nicht über komplette Vertragsinhalte zu beraten, bzw.<br />

bereits gefasste Beschlüsse seien nicht erneut zu verhandeln, son<strong>der</strong>n es gehe darum, die Planungen<br />

voranzutreiben und über den Erbbaurechtsvertrag abzustimmen. Ein Verkauf <strong>der</strong> Fläche stand seiner<br />

Kenntnis nach nie zur Disposition, da man vermittelt bekommen habe, die Kirche verkaufe keinen<br />

3<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Grundbesitz. Aus diesem Grund habe man die Planungen im Wege des Erbbaurechtsvertrages<br />

vorangetrieben. Die CDU-Fraktion könne sich dann einen Erwerb <strong>der</strong> Fläche vorstellen, die für den<br />

Erwerb notwendig sei, wenn <strong>der</strong> Bürgermeister bestätigen könne, dass die Kommunalaufsicht einer<br />

weitere Kreditaufnahme zustimmen werde.<br />

Herr Stinnen, SPD, teilt mit, man diskutiere hier um einen Betrag von 45.000,-- Euro für den Erwerb<br />

des Grundbesitzes. Dies solle kein Betrag sein, an dem ein solches Vorhaben zu scheitern drohe, man<br />

bekäme schließlich auch einen Gegenwert in Form von Grundeigentum.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, er habe eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt gestellt, dessen Antwort<br />

am heutigen Nachmittag eingegangen sei. Es wird von dortiger Seite darauf abgestellt, welche Variante<br />

wirtschaftlicher sei. Ferner werde mitgeteilt, dass im Hinblick auf das Kreditvolumen keine Einwendungen<br />

bestehen. Allerdings müsse hierfür ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.<br />

Die <strong>Sitzung</strong> wird auf Bitten von Herrn Flesch, CDU, für zehn Minuten unterbrochen.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, er könne zwischenzeitlich einen Konsens feststellen, insofern schlage er<br />

folgende Beschlussfassung vor:<br />

Das Grundstück nebst Schwesternhaus werde käuflich erworben. Der Kaufpreis betrage 265.000,-- Euro<br />

und setze sich aus dem Grundstück, 45.000,--Euro + Schwesternhaus, 220.000,-- Euro, zusammen.<br />

Der Kin<strong>der</strong>garten samt Begegnungsstätte wird in Form eines Erbbaurechtsvertrages übertragen. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, die Trägerschaft des Kin<strong>der</strong>gartens bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu belassen,<br />

die Bestimmung <strong>der</strong> Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>krippe obliege <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Herr Spang, CDU, richtet die Frage an Frau Leinenweber, ob die Kirchengemeinde mit den von Herrn<br />

Faust ausgeführten Bestimmungen einverstanden sei.<br />

Frau Leinenweber teilt mit, sie sei verwun<strong>der</strong>t darüber, dass man zwei unterschiedlichen<br />

Trägerschaften in Erwägung ziehe für „ein und dieselbe“ Einrichtung, da die Kin<strong>der</strong>tagestätte und <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>garten doch als eine Einheit zu betrachten sei. Sie stelle klar, dass eine solche Lösung nicht in<br />

Frage komme.<br />

Der Vorsitzende macht deutlich, dass nicht beabsichtigt sei, die Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

an<strong>der</strong>weitig zu vergeben, er sehe es als nicht notwendig an, dies vertraglich festzuhalten. Dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at solle diese Entscheidungsbefugnis vorbehalten sein.<br />

Herr Stinnen, SPD, führt aus, aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Konzeption sehe er <strong>der</strong>zeit keine an<strong>der</strong>e<br />

Möglichkeit, als die Trägerschaft insgesamt bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu belassen. Der entsprechende<br />

Entscheidungsspielraum solle jedoch grundsätzlich dem Gemein<strong>der</strong>at überlassen bleiben.<br />

Herr Spang, CDU, teilt mit, wenn man vorsehe die Trägerschaft bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu<br />

belassen, könne man dies auch vertraglich festhalten. Insofern verweise er auf die Ausführungen von<br />

Frau Leinenweber.<br />

Hierüber entwickelt sich eine Diskussion zwischen den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n.<br />

Herr Becker, FWG, fragt nach, was nach Ablauf des Erbpachtvertrages mit dem Gebäude <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte geschehe.<br />

Frau Leinenweber, teilt mit, dass es hierüber vertragliche Bestimmungen gebe. Das Schwesternhaus<br />

fiele bei einem Verkauf zu 100 % <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu, <strong>der</strong> Erlös eines Verkaufs des Kin<strong>der</strong>gartens ginge zu<br />

50 % an die <strong>Gemeinde</strong> und zu 50 % an die Kirchengemeinde. Der Erbbaurechtsvertrag könne jedoch<br />

auch verlängert werden.<br />

Frau Becker, Linke, bittet die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> darum, vernünftig über die Angelegenheit zu<br />

beraten, ginge es doch um die Kin<strong>der</strong> in unserer Gesellschaft.<br />

4<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Herr Luxenburger, SPD, teilt mit, er sehe es als fragwürdig an, dass die Kirchengemeinde die<br />

Zivilgemeinde vertraglich an die Trägerschaft binde, sich selbst jedoch die Option offen ließe, aus <strong>der</strong><br />

Trägerschaft auszusteigen.<br />

Herr Becker, FWG, teilt für seine Fraktion mit, er halte es für nicht tragbar, sich hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Trägerschaft vertraglich zu binden.<br />

Herr Flesch, CDU, stellt den Antrag auf Abstimmung des von dem Vorsitzenden gemachten<br />

Beschlussvorschlages. Ferner soll im Beschluss aufgenommen werden, dass die Trägerschaft für<br />

Kin<strong>der</strong>garten und Kin<strong>der</strong>krippe <strong>der</strong> Katholischen Kirchengemeinde obliege.<br />

Herr Stinnen, SPD, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung hinsichtlich einer etwaigen Befangenheit<br />

von Herrn Spang. Nach seinen Ausführungen in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Ferienausschusses liege die Vermutung<br />

nahe, dass Herr Spang mehr in die Thematik eingearbeitet sei, als es einem Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

zustehe.<br />

Frau Leinenweber, versichert, dass die Verhandlungen hinsichtlich des Erbpachtvertrages ausschließlich<br />

mit Herrn Hartz, mit Herrn Faust, Herrn Pastor Haser, ihr selbst sowie mit Mitarbeitern des Notariats<br />

geführt worden seien. Herr Spang habe an keiner <strong>der</strong> Besprechungstermine teilgenommen.<br />

Der Vorsitzende versichert, dass vor Montag vergangener Woche niemandem aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>der</strong> Vertragsentwurf vorgelegen habe. Er fragt Herrn Stinnen, ob er seinen Antrag zur Befangenheit<br />

weiter aufrecht halte. Dies wird von Herrn Stinnen, SPD, verneint.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Grundstück des Schwesternhauses zum Kaufpreis von 45.000,-- Euro<br />

nebst Schwesternhaus zum Kaufpreis von 220.000,-- Euro zu erwerben. Der Kin<strong>der</strong>garten wird im Wege<br />

<strong>der</strong> Erbpacht übernommen. Die Laufzeit beträgt 50 Jahre. Die Trägerschaft für Kin<strong>der</strong>garten und<br />

Kin<strong>der</strong>krippe obliegt <strong>der</strong> Kita GmbH o<strong>der</strong> einem katholischen Rechtsnachfolger zu dem im Gutachten<br />

bezifferten Wert (ca. 45.000,--).<br />

Abstimmungsergebnis: 13 Ja (CDU, Linke)<br />

10 Nein (SPD, Linke, FWG, fraktionslos)<br />

1 Enthaltung (Grüne)<br />

Ferner wird folgen<strong>der</strong> Beschluss gefasst:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Gebäude des Schwesternhauses zeitnah abreißen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja (CDU, FWG, Linke)<br />

7 Nein (SPD, FWG)<br />

3 Enthaltungen (Grüne, fraktionslos)<br />

Im Hinblick auf die Vergabe <strong>der</strong> Arbeiten wird auf den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung Bezug<br />

genommen und durch den Vorsitzenden um Abstimmung gebeten.<br />

Herr Stinnen, SPD, fragt nach, auf welcher rechtlichen Grundlage, z.B. in Form eines<br />

Gestattungsvertrages, die zur Abstimmung stehenden Arbeiten durchgeführt werden können.<br />

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Zustimmung das Gebäude abzureißen seitens <strong>der</strong><br />

Kirchengemeinde vorliege.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt:<br />

Die Aufträge zum Neubau Kin<strong>der</strong>krippe werden wie folgt vergeben:<br />

Zu b) Rohbauarbeiten Firma Math, Überherrn, zum Angebotspreis von 251.894,68 €.<br />

Zu c) Dachdeckerarbeiten Firma KSH GmbH, Dirmingen, zum Angebotspreis von 91.650,15 €.<br />

5<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Zu d) Abbrucharbeiten Firma ADR, Mandelbachtal, zum Angebotspreis von 39.033,19 €.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja (CDU, FWG)<br />

10 Enthaltungen (SPD, Linke, Grüne, fraktionslos)<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Pastor Haser und Frau Leinenweber, die daraufhin den<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal verlassen.<br />

TOP 4: Bebauungsplan „Hinterst Dell“ – Satzungsbeschluss<br />

• Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 abs. 2 BauGB<br />

• Beteiligung <strong>der</strong> Behörden uns sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 2 BauGB<br />

• Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

• Satzungsbeschluss<br />

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kern und Frau End, die dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at zu diesem Tagesordnungspunkt für Fragen zur Verfügung stehen. Er weist auf die<br />

Beratungen in <strong>der</strong> Ferienausschusssitzung hin. Nachdem keine Wortmeldungen ergehen, werden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Nr. 21:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die Festsetzungen des Gewerbegebietes hinsichtlich des<br />

Lärmschutzes zu ergänzen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Nr. 30:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, den Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, und die<br />

gesetzlichen Grundlagen zu ergänzen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Nr. 51:<br />

Herr Burger, SPD, teilt mit, es sollten hinsichtlich <strong>der</strong> Handwerkerregel, keine Ausnahmen bestehen.<br />

Daher seien seines Erachtens die Einschränkungen <strong>der</strong> Kreisstadt Saarlouis insgesamt zurückzuweisen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die Festsetzung zur Handwerkerregel um die bauliche und<br />

funktionale Unterordnung <strong>der</strong> Verkaufsstätte sowie die Ausnahme (Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt) zu<br />

ergänzen und weitere Einschränkungen <strong>der</strong> Kreisstadt Saarlouis zurückzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 Ja (CDU, FWG, Grüne, FWG, fraktionslos)<br />

4 Nein (SPD)<br />

2 Enthaltungen (Linke)<br />

Herr Stinnen, SPD, hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />

Beschlussvorschlag 1 <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die zentralen Erkenntnisse des „Berichtes“ zur<br />

Versickerungsfähigkeit im Bereich des geplanten Baugebietes „Hinterst Dell“ in <strong>Ensdorf</strong> in den<br />

Bebauungsplan und die Begründung aufzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

6<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Beschlussvorschlag 2 <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> beschließt die Abwägung <strong>der</strong> eingegangenen Stellungnahmen<br />

gemäß <strong>der</strong> dieser Einladung beigefügten Beschlussvorlage sowie die Übernahme des<br />

Abwägungsergebnisses in die Planung.<br />

Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung den o.g. Personen<br />

und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Hinterst<br />

Dell“, bestehend aus <strong>der</strong> dieser Einladung beigefügten Planzeichnung (Teil A), Anlage 6, und dem dieser<br />

Einladung beigefügten Textteil (Teil B) Anlage 5, als Satzung (Anlage 4). Die Begründung wird gebilligt.<br />

Der Bebauungsplan „Hinterst Dell“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ober dem<br />

Mühlenweg und Hohweiher“.<br />

Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> wird beauftragt, den dieser Einladung als Anlage beigefügten<br />

Satzungsbeschluss (Anlage 4) zum Bebauungsplan „Hinterst Dell“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich<br />

bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kern und Frau End, für ihr Erscheinen.<br />

TOP 5: Vergabe von Arbeiten Kanalsanierung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at bestätigt die Dringlichkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Angelegenheit.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Vorsitzende teilt mit, die Angelegenheit sei im Ferienausschuss vorberaten worden. Nachdem keine<br />

Wortmeldungen vorliegen, wird wie folgt abgestimmt:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt:<br />

Der Auftrag zur Kanalsanierung wird wie folgt vergeben:<br />

Firma Diringer & Seidel, Dillingen, zum Angebotspreis von 86.198,13 €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen<br />

Herr Lay, SPD, teilt mit, er sei von Bewohnern <strong>der</strong> Hanfstraße auf den Engpass in <strong>der</strong> Hanfstraße durch<br />

die dort angelegten Beete angesprochen worden.<br />

Herr Burger, SPD, teilt mit, in <strong>der</strong> Vergangenheit habe es hinsichtlich dieser Verengung keine Probleme<br />

gegeben. Man habe diese Beete seinerzeit bewusst errichtet. Sicherlich sei bei größeren Fahrzeugen<br />

Vorsicht geboten, von einer Entfernung dieser verengenden Beete solle man jedoch absehen.<br />

7<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012


Herr Spang, CDU, teilt mit, dass sich im Bereich des Marktplatzes Jugendliche aufhielten und Alkohol<br />

und Zigaretten konsumieren. Die Altersspanne liege hier bei 10-16 Jahre alten Heranwachsenden. Auch<br />

im Schwimmbad sei diese Gruppe des Öfteren anzutreffen. Er sehe ein Haftungsproblem für den Fall,<br />

dass einem alkoholisierten Jugendlichen, sei es auf <strong>der</strong> Rutschbahn o<strong>der</strong> sonst wo, etwas zustoße.<br />

Insofern bitte er die Verwaltung darum, die Schwimmmeister auf dieses Problem hinzuweisen. Den<br />

Jugendlichen solle im alkoholisierten Zustand <strong>der</strong> Aufenthalt im Schwimmbad untersagt werden.<br />

Herr Portz, Verwaltung, führt aus, die Problematik sei <strong>der</strong> Verwaltung bekannt. Gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

Polizei, einem Streetworker vom Jugendamt, sowie dem Ordnungsamt sei er bereits vor Ort gewesen und<br />

dabei seien auch Platzverbote ausgesprochen worden. Einige dieser Jugendliche seien durchaus bekannt,<br />

auch seien Gespräche mit Eltern geführt worden. Die Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> seien damit<br />

ausgeschöpft.<br />

Auf Nachfrage von Frau Fritzen, Linke, ob Hauseigentümer dazu verpflichtet seien, Unkraut vor ihrem<br />

Hausanwesen zu entfernen, bejaht dies <strong>der</strong> Vorsitzende und verweist insofern auf die<br />

Straßenreinigungssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong>.<br />

Herr Amann, FWG, weist auf die Problematik <strong>der</strong> Überquerungshilfe vor Möbel Martin hin, da aufgrund<br />

<strong>der</strong> Hecken, die dort wachsen, Personen nicht zu sehen seien.<br />

8<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012

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