Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf
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Aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />
09.08.2012<br />
<strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />
- Öffentlicher Teil -<br />
TOP 1: Feststellung <strong>der</strong> Dringlichkeit<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass sich bei <strong>der</strong> Beratung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Ferienausschusses vom 2.<br />
August 2012 herausgestellt habe, dass eine Gemein<strong>der</strong>atssitzung unter Verkürzung <strong>der</strong> Einladungsfrist<br />
erfor<strong>der</strong>lich sei. Eine verkürzte Einberufungsfrist nach § 41 Abs. 3 KSVG erfor<strong>der</strong>e die Feststellung <strong>der</strong><br />
Dringlichkeit <strong>der</strong> einzuberufenden <strong>Sitzung</strong>.<br />
Sodann wird wie folgt abgestimmt:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at bestätigt die Dringlichkeit <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> und die verkürzte Einberufung nach dem<br />
Bestimmungen des KSVG.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 17. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom 20. Juni<br />
2012<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor, sodann wird über folgenden Beschluss abgestimmt:<br />
Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift über die 17. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates vom 20. Juni 2012 liegen keine<br />
Einwendungen vor.<br />
Die Nie<strong>der</strong>schrift ist somit angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 3: Neubau Kin<strong>der</strong>krippe<br />
a) Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde St. Marien <strong>Ensdorf</strong><br />
b) Rohbauarbeiten<br />
c) Dachdeckerarbeiten<br />
d) Abbrucharbeiten<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass in <strong>der</strong> Ferienausschusssitzung vom 2. August 2012 ausführlich in dieser<br />
Angelegenheit beraten worden sei. Es sei darum gebeten worden, Repräsentanten <strong>der</strong> Kirche zu einem<br />
Gespräch einzuladen. Er freue sich Frau Waltraud Leinenweber von <strong>der</strong> Rendantur Merzig als Vertreterin<br />
für das Bistum Trier, sowie Herrn Pastor Heinz Haser von <strong>der</strong> Katholischen Kirchengemeinde St. Marien in<br />
<strong>Ensdorf</strong> begrüßen zu dürfen.<br />
Ausschlaggebend für die Son<strong>der</strong>sitzung sei gewesen, dass <strong>der</strong> den Fraktionsvorsitzenden übersandte<br />
Erbbaurechtsvertrag bei einigen Ratsmitglie<strong>der</strong>n auf Unverständnis gestoßen bzw. in Folge <strong>der</strong><br />
kurzfristigen Übersendung des Vertragsentwurfes eine Beurteilung bzw. Beschlussfassung nicht möglich<br />
gewesen sei. Schwerpunkt <strong>der</strong> Diskussion sei u.a. <strong>der</strong> Pachtzins gewesen, insofern bitte er die<br />
Ratsmitglie<strong>der</strong> um ihre Wortmeldung.<br />
1<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Herr Stinnen, SPD, führt aus, die SPD-Fraktion habe sich inzwischen klar für das Projekt Neubau<br />
Kin<strong>der</strong>krippe an diesem Standort ausgesprochen, wenngleich die grundsätzlichen Vorstellungen<br />
ursprünglich unterschiedlich waren. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Schließung <strong>der</strong> ehemaligen<br />
ERS, habe man erwartet, dass zumindest ein Kostenvergleich zwischen den Standorten ERS und<br />
Schwesternheim durchgeführt worden wäre.<br />
Dies sei nicht geschehen. Insofern müsse man sich aufgrund <strong>der</strong> gesetzlich gesetzten Frist zur Errichtung<br />
<strong>der</strong> Krippenplätze nun darum bemühen, den Ausbau von Krippenplätzen an diesem Standort zu<br />
ermöglichen. Seine Fraktion stelle sich nach Prüfung des Erbbaurechtsvertrages die Frage, ob es nicht<br />
sinnvoll sei, Grund und Boden käuflich zu erwerben. Wie aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 17.03.2011 des<br />
Bauausschusses hervorgehe, sei ersichtlich, dass die Kirchengemeinde grundsätzlich auch bereit sei, dem<br />
Verkauf <strong>der</strong> in Rede stehenden Parzellen von insgesamt. 540m 2 zuzustimmen. Er stelle klar heraus, dass<br />
in früheren Beratungen des Gemein<strong>der</strong>ates immer die Rede vom Erwerb des Schwesternhauses gewesen<br />
sei, ohne dass konkret auf einen etwa zu schließenden Erbbaurechtsvertrag eingegangen worden sei.<br />
Seine Fraktion wolle daher an diesem Punkt anknüpfen, und nochmals über den Erwerb des Grundstücks<br />
nebst Schwesternhaus beraten. Er stelle daher heute Abend die Frage an die Kirchengemeinde, ob<br />
grundsätzlich Bereitschaft bestehe, das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zu veräußern.<br />
Frau Leinenweber bedankt sich zunächst für die Einladung und teilt mit, das Bistum verkaufe<br />
grundsätzlich keinen Grundbesitz, son<strong>der</strong>n stelle diesen lediglich im Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht zur<br />
Verfügung. In diesem Falle seien Gespräche darüber geführt worden, das Grundstück <strong>der</strong> Zivilgemeinde<br />
im Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht zu einem Erbbauzins von 1,-- Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen, wenn die<br />
Kita GmbH o<strong>der</strong> ein sonstiger katholischer Rechtsnachfolger Träger ist und das dort aufstehende<br />
Schwesternhaus zum Preis von 220.000,-- Euro zu verkaufen. Es sei auch daran gedacht worden, das<br />
Grundstück nebst Schwesternhaus zu veräußern. In diesem Zusammenhang sei 2003 ein Gutachten<br />
erstellt worden, welches 2010 modifiziert worden sei. Die Kirchengemeinde sei grundsätzlich im<br />
vorliegenden auch zum Verkauf <strong>der</strong> zu vermessenden Parzelle bereit, die Verhandlungen seien aber im<br />
Wege <strong>der</strong> Erbbaupacht geführt worden, da <strong>der</strong> Kirchengemeinde vermittelt worden sei, dass die<br />
Zivilgemeinde nicht über den Kaufpreis des Grundstückes verfüge. Grundsätzlich stehe aber weiterhin die<br />
Option offen, das Grundstück zu dem Preis zu verkaufen, <strong>der</strong> aus dem Gutachten ersichtlich ist.<br />
Herr Stinnen, SPD, führt aus, bei den früheren Verhandlungen habe man sich bei dem Kaufpreis nach<br />
dem Gutachten gerichtet, weitere Voraussetzungen für den Kauf, wie z.B. die Trägerschaft, seien dem<br />
Gemein<strong>der</strong>at nicht bekannt gewesen. Nun sei in einem Vorgespräch mitgeteilt worden, dass zur<br />
Bedingung gemacht worden sei, dass für den Bereich des Kin<strong>der</strong>gartens dennoch ein Erbbaupachtvertrag<br />
geschlossen werden müsse, da sich die Kirche von diesem Teil nicht aus <strong>der</strong> Trägerschaft trennen<br />
möchte.<br />
Frau Leinenweber, bestätigt diese Ausführungen und führt aus, dass sie den gesamten Komplex, also<br />
Kin<strong>der</strong>krippe und Kin<strong>der</strong>garten, als eine wirtschaftliche Einheit betrachte, die in <strong>der</strong> selben Trägerschaft<br />
geleitet werden müsse. Das ganze Vorhaben sei nur als „Paket“ in <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Form zu realisieren.<br />
Herr Spang, CDU, führt aus, seit mehr als 100 Jahren stehe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten in <strong>Ensdorf</strong> in <strong>der</strong><br />
Trägerschaft <strong>der</strong> Katholischen Kirche. Die <strong>Gemeinde</strong> habe stets aktiv, insbeson<strong>der</strong>e auch in finanzieller<br />
Hinsicht, den Kin<strong>der</strong>garten mit betrieben. Die Katholische Kirche trage <strong>der</strong>zeit 11 % <strong>der</strong> Personalkosten,<br />
dies seien rd. 80.000,-- Euro, 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies seien 53.000,-- Euro, insgesamt entspreche dies<br />
einem Betrag von rd. 133.000, Euro, <strong>der</strong> direkt von <strong>der</strong> Kita GmbH übernommen werde; die seitens <strong>der</strong><br />
Kirche getragenen, nicht unerheblichen Overheadkosten seien in diesen Beträgen noch gar nicht<br />
berücksichtigt. Dies habe in <strong>der</strong> Vergangenheit stets den <strong>Gemeinde</strong>haushalt entlastet. Aus diesem Grund<br />
sehe er die Regelungen in Form eines Erbbaurechtsvertrages wirtschaftlich durchaus sinnvoll an, da bei<br />
gleichbleibenden Kostenstrukturen, weiterhin die vorgenannten Kosten seitens <strong>der</strong> Katholischen Kirche<br />
getragen werde. Aus diesem Grund sehe seine Fraktion keinen Grund dafür, an diesem Bestimmungen zu<br />
rütteln.<br />
Herr Stinnen, SPD, stellt klar, dass seine Frage lediglich auf die Form des<br />
Besitzübergangs/Eigentumsübergangs abgezielt habe. Mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Trägerschaft habe man sich<br />
bislang noch nicht befasst. Er rege an, heute Abend einen Beschluss zum Erwerb des Grundstückes nebst<br />
aufstehendem Schwesternheim zu formulieren.<br />
2<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Herr Spang, CDU, weist darauf hin, dass seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde ein „Gesamtpakt“ angeboten<br />
worden sei, insofern sei auch über die Trägerschaft zu diskutieren.<br />
Herr Luxenburger, SPD, richtet die Frage an Frau Leinenweber, wie lange die <strong>Gemeinde</strong> davon<br />
ausgehen könne, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten bzw. die Kin<strong>der</strong>krippe in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />
bleibe. IM Entwurf des Erbbaurechtsvertrages sei lediglich eine einseitige Regelung getroffen für den Fall,<br />
dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufgelöst werde. Er frage nach, welche Regelung für den Fall<br />
getroffen werden könne, dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde aufgelöst werde. Die<br />
Zeitspanne über 99 Jahre sei für eine solche Planung weit vorgegriffen.<br />
Frau Leinenweber, teilt mit, man könne heute insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die demografische<br />
Entwicklung nicht sagen, wie sich die Situation in 99 Jahren darstelle, daher werde sich das Bistum<br />
immer die Option offenhalten, aus einer solchen Trägerschaft auszusteigen. Natürlich sei es das<br />
Bestreben <strong>der</strong> kath. Kirche, den Kin<strong>der</strong>garten so lange wie möglich in eigener Trägerschaft zu halten.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, die Zeitspanne von 99 Jahre stehe durchaus zur Disposition. Man könne auch<br />
einen kürzeren Zeitraum vereinbaren.<br />
Herr Spang, CDU, fragt nach, ob bei neuen Verhandlungen För<strong>der</strong>zusagen durch das Land,<br />
insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des zeitlichen Aspektes, einzuhalten seien.<br />
Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, <strong>der</strong> Baubeginn sei bis 30.09.2012 anzuzeigen, die Abrechnungen<br />
seien bis Ende 2013 abschließend vorzulegen. Die Kin<strong>der</strong> haben ab August 2013 einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf einen Krippenplatz.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm, Grüne, teilt Herr Spang, CDU, mit, die <strong>Gemeinde</strong> trage <strong>der</strong>zeit 60<br />
% <strong>der</strong> Sachkosten. Die Sachkosten würden gemäß SKBBG mit 15 % <strong>der</strong> Gesamtpersonalkosten zu<br />
Grunde gelegt, dies entspreche bei einem Betrag i.H.v. 886.000,-- Euro, 79.740,-- Euro. Der Träger<br />
übernehme demnach 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies bedeute in unserem Fall 53.160,-- Euro. Wenn die<br />
<strong>Gemeinde</strong> selbst die Trägerschaft übernehme, seien die Sachkosten zu 100 % von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
übernehmen.<br />
Herr Amann, FWG, fragt nach, warum man nicht den Vorschlag aufgegriffen habe, auf dem Parkplatz<br />
neben <strong>der</strong> Kirche eine Kin<strong>der</strong>krippe zu errichten. Ferner erkundigt er sich, welche Toilettenanlage von<br />
den Kin<strong>der</strong>n genutzt werden könne in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> das Schwesternhaus abgerissen und das neue<br />
Gebäude errichtet werde.<br />
Der Vorsitzende führt aus, diese Möglichkeit sei in <strong>der</strong> Vergangenheit ebenfalls diskutiert worden, habe<br />
sich jedoch nicht durchgesetzt. So sei ein Umbau des Schwesternhauses zur Kin<strong>der</strong>krippe wirtschaftlich<br />
die schlechtere Alternative gewesen. Heute Abend gehe es darum, über den beschlossenen Standort zu<br />
beraten und Beschluss zu fassen.<br />
Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, die Kin<strong>der</strong> benutzten <strong>der</strong>zeit bereits die Toilettenanlage im<br />
Kin<strong>der</strong>garten, da das Schwesternhaus nicht mehr in Betrieb sei.<br />
Es entwickelt sich eine Diskussion über die Frage, ob eher ein Erbbaurechtsvertrag o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong><br />
Grundstücke sinnvoll sei. Herr Stinnen, SPD, regt an, sich hinsichtlich <strong>der</strong> Grundstückspreise des<br />
Gutachterausschuss des Landkreises zu bedienen sowie Verhandlungen mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde über<br />
die Höhe des Kaufpreises zu führen.<br />
Frau Leinenweber, verweist auf die vorliegenden Gutachten <strong>der</strong> vereidigten Gutachter, die einen Wert<br />
für das Schwesternhaus in Höhe von 286.000,-- Euro ausweisen. Bei einem Kaufpreis für das<br />
Schwesternhaus von 220.000,-- Euro sei das Bistum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits entgegen gekommen.<br />
Herr Flesch, CDU, führt aus, heute Abend sei nicht über komplette Vertragsinhalte zu beraten, bzw.<br />
bereits gefasste Beschlüsse seien nicht erneut zu verhandeln, son<strong>der</strong>n es gehe darum, die Planungen<br />
voranzutreiben und über den Erbbaurechtsvertrag abzustimmen. Ein Verkauf <strong>der</strong> Fläche stand seiner<br />
Kenntnis nach nie zur Disposition, da man vermittelt bekommen habe, die Kirche verkaufe keinen<br />
3<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Grundbesitz. Aus diesem Grund habe man die Planungen im Wege des Erbbaurechtsvertrages<br />
vorangetrieben. Die CDU-Fraktion könne sich dann einen Erwerb <strong>der</strong> Fläche vorstellen, die für den<br />
Erwerb notwendig sei, wenn <strong>der</strong> Bürgermeister bestätigen könne, dass die Kommunalaufsicht einer<br />
weitere Kreditaufnahme zustimmen werde.<br />
Herr Stinnen, SPD, teilt mit, man diskutiere hier um einen Betrag von 45.000,-- Euro für den Erwerb<br />
des Grundbesitzes. Dies solle kein Betrag sein, an dem ein solches Vorhaben zu scheitern drohe, man<br />
bekäme schließlich auch einen Gegenwert in Form von Grundeigentum.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, er habe eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt gestellt, dessen Antwort<br />
am heutigen Nachmittag eingegangen sei. Es wird von dortiger Seite darauf abgestellt, welche Variante<br />
wirtschaftlicher sei. Ferner werde mitgeteilt, dass im Hinblick auf das Kreditvolumen keine Einwendungen<br />
bestehen. Allerdings müsse hierfür ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.<br />
Die <strong>Sitzung</strong> wird auf Bitten von Herrn Flesch, CDU, für zehn Minuten unterbrochen.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, er könne zwischenzeitlich einen Konsens feststellen, insofern schlage er<br />
folgende Beschlussfassung vor:<br />
Das Grundstück nebst Schwesternhaus werde käuflich erworben. Der Kaufpreis betrage 265.000,-- Euro<br />
und setze sich aus dem Grundstück, 45.000,--Euro + Schwesternhaus, 220.000,-- Euro, zusammen.<br />
Der Kin<strong>der</strong>garten samt Begegnungsstätte wird in Form eines Erbbaurechtsvertrages übertragen. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, die Trägerschaft des Kin<strong>der</strong>gartens bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu belassen,<br />
die Bestimmung <strong>der</strong> Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>krippe obliege <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Herr Spang, CDU, richtet die Frage an Frau Leinenweber, ob die Kirchengemeinde mit den von Herrn<br />
Faust ausgeführten Bestimmungen einverstanden sei.<br />
Frau Leinenweber teilt mit, sie sei verwun<strong>der</strong>t darüber, dass man zwei unterschiedlichen<br />
Trägerschaften in Erwägung ziehe für „ein und dieselbe“ Einrichtung, da die Kin<strong>der</strong>tagestätte und <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>garten doch als eine Einheit zu betrachten sei. Sie stelle klar, dass eine solche Lösung nicht in<br />
Frage komme.<br />
Der Vorsitzende macht deutlich, dass nicht beabsichtigt sei, die Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
an<strong>der</strong>weitig zu vergeben, er sehe es als nicht notwendig an, dies vertraglich festzuhalten. Dem<br />
Gemein<strong>der</strong>at solle diese Entscheidungsbefugnis vorbehalten sein.<br />
Herr Stinnen, SPD, führt aus, aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Konzeption sehe er <strong>der</strong>zeit keine an<strong>der</strong>e<br />
Möglichkeit, als die Trägerschaft insgesamt bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu belassen. Der entsprechende<br />
Entscheidungsspielraum solle jedoch grundsätzlich dem Gemein<strong>der</strong>at überlassen bleiben.<br />
Herr Spang, CDU, teilt mit, wenn man vorsehe die Trägerschaft bei <strong>der</strong> Katholischen Kirche zu<br />
belassen, könne man dies auch vertraglich festhalten. Insofern verweise er auf die Ausführungen von<br />
Frau Leinenweber.<br />
Hierüber entwickelt sich eine Diskussion zwischen den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n.<br />
Herr Becker, FWG, fragt nach, was nach Ablauf des Erbpachtvertrages mit dem Gebäude <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätte geschehe.<br />
Frau Leinenweber, teilt mit, dass es hierüber vertragliche Bestimmungen gebe. Das Schwesternhaus<br />
fiele bei einem Verkauf zu 100 % <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu, <strong>der</strong> Erlös eines Verkaufs des Kin<strong>der</strong>gartens ginge zu<br />
50 % an die <strong>Gemeinde</strong> und zu 50 % an die Kirchengemeinde. Der Erbbaurechtsvertrag könne jedoch<br />
auch verlängert werden.<br />
Frau Becker, Linke, bittet die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> darum, vernünftig über die Angelegenheit zu<br />
beraten, ginge es doch um die Kin<strong>der</strong> in unserer Gesellschaft.<br />
4<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Herr Luxenburger, SPD, teilt mit, er sehe es als fragwürdig an, dass die Kirchengemeinde die<br />
Zivilgemeinde vertraglich an die Trägerschaft binde, sich selbst jedoch die Option offen ließe, aus <strong>der</strong><br />
Trägerschaft auszusteigen.<br />
Herr Becker, FWG, teilt für seine Fraktion mit, er halte es für nicht tragbar, sich hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Trägerschaft vertraglich zu binden.<br />
Herr Flesch, CDU, stellt den Antrag auf Abstimmung des von dem Vorsitzenden gemachten<br />
Beschlussvorschlages. Ferner soll im Beschluss aufgenommen werden, dass die Trägerschaft für<br />
Kin<strong>der</strong>garten und Kin<strong>der</strong>krippe <strong>der</strong> Katholischen Kirchengemeinde obliege.<br />
Herr Stinnen, SPD, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung hinsichtlich einer etwaigen Befangenheit<br />
von Herrn Spang. Nach seinen Ausführungen in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des Ferienausschusses liege die Vermutung<br />
nahe, dass Herr Spang mehr in die Thematik eingearbeitet sei, als es einem Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
zustehe.<br />
Frau Leinenweber, versichert, dass die Verhandlungen hinsichtlich des Erbpachtvertrages ausschließlich<br />
mit Herrn Hartz, mit Herrn Faust, Herrn Pastor Haser, ihr selbst sowie mit Mitarbeitern des Notariats<br />
geführt worden seien. Herr Spang habe an keiner <strong>der</strong> Besprechungstermine teilgenommen.<br />
Der Vorsitzende versichert, dass vor Montag vergangener Woche niemandem aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
<strong>der</strong> Vertragsentwurf vorgelegen habe. Er fragt Herrn Stinnen, ob er seinen Antrag zur Befangenheit<br />
weiter aufrecht halte. Dies wird von Herrn Stinnen, SPD, verneint.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Grundstück des Schwesternhauses zum Kaufpreis von 45.000,-- Euro<br />
nebst Schwesternhaus zum Kaufpreis von 220.000,-- Euro zu erwerben. Der Kin<strong>der</strong>garten wird im Wege<br />
<strong>der</strong> Erbpacht übernommen. Die Laufzeit beträgt 50 Jahre. Die Trägerschaft für Kin<strong>der</strong>garten und<br />
Kin<strong>der</strong>krippe obliegt <strong>der</strong> Kita GmbH o<strong>der</strong> einem katholischen Rechtsnachfolger zu dem im Gutachten<br />
bezifferten Wert (ca. 45.000,--).<br />
Abstimmungsergebnis: 13 Ja (CDU, Linke)<br />
10 Nein (SPD, Linke, FWG, fraktionslos)<br />
1 Enthaltung (Grüne)<br />
Ferner wird folgen<strong>der</strong> Beschluss gefasst:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Gebäude des Schwesternhauses zeitnah abreißen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 Ja (CDU, FWG, Linke)<br />
7 Nein (SPD, FWG)<br />
3 Enthaltungen (Grüne, fraktionslos)<br />
Im Hinblick auf die Vergabe <strong>der</strong> Arbeiten wird auf den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung Bezug<br />
genommen und durch den Vorsitzenden um Abstimmung gebeten.<br />
Herr Stinnen, SPD, fragt nach, auf welcher rechtlichen Grundlage, z.B. in Form eines<br />
Gestattungsvertrages, die zur Abstimmung stehenden Arbeiten durchgeführt werden können.<br />
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Zustimmung das Gebäude abzureißen seitens <strong>der</strong><br />
Kirchengemeinde vorliege.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt:<br />
Die Aufträge zum Neubau Kin<strong>der</strong>krippe werden wie folgt vergeben:<br />
Zu b) Rohbauarbeiten Firma Math, Überherrn, zum Angebotspreis von 251.894,68 €.<br />
Zu c) Dachdeckerarbeiten Firma KSH GmbH, Dirmingen, zum Angebotspreis von 91.650,15 €.<br />
5<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Zu d) Abbrucharbeiten Firma ADR, Mandelbachtal, zum Angebotspreis von 39.033,19 €.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 Ja (CDU, FWG)<br />
10 Enthaltungen (SPD, Linke, Grüne, fraktionslos)<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Pastor Haser und Frau Leinenweber, die daraufhin den<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal verlassen.<br />
TOP 4: Bebauungsplan „Hinterst Dell“ – Satzungsbeschluss<br />
• Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 abs. 2 BauGB<br />
• Beteiligung <strong>der</strong> Behörden uns sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />
Abs. 2 BauGB<br />
• Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />
• Satzungsbeschluss<br />
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kern und Frau End, die dem<br />
Gemein<strong>der</strong>at zu diesem Tagesordnungspunkt für Fragen zur Verfügung stehen. Er weist auf die<br />
Beratungen in <strong>der</strong> Ferienausschusssitzung hin. Nachdem keine Wortmeldungen ergehen, werden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Nr. 21:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die Festsetzungen des Gewerbegebietes hinsichtlich des<br />
Lärmschutzes zu ergänzen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Nr. 30:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, den Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, und die<br />
gesetzlichen Grundlagen zu ergänzen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Nr. 51:<br />
Herr Burger, SPD, teilt mit, es sollten hinsichtlich <strong>der</strong> Handwerkerregel, keine Ausnahmen bestehen.<br />
Daher seien seines Erachtens die Einschränkungen <strong>der</strong> Kreisstadt Saarlouis insgesamt zurückzuweisen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die Festsetzung zur Handwerkerregel um die bauliche und<br />
funktionale Unterordnung <strong>der</strong> Verkaufsstätte sowie die Ausnahme (Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt) zu<br />
ergänzen und weitere Einschränkungen <strong>der</strong> Kreisstadt Saarlouis zurückzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 17 Ja (CDU, FWG, Grüne, FWG, fraktionslos)<br />
4 Nein (SPD)<br />
2 Enthaltungen (Linke)<br />
Herr Stinnen, SPD, hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />
Beschlussvorschlag 1 <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, wie dargelegt, die zentralen Erkenntnisse des „Berichtes“ zur<br />
Versickerungsfähigkeit im Bereich des geplanten Baugebietes „Hinterst Dell“ in <strong>Ensdorf</strong> in den<br />
Bebauungsplan und die Begründung aufzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
6<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Beschlussvorschlag 2 <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> beschließt die Abwägung <strong>der</strong> eingegangenen Stellungnahmen<br />
gemäß <strong>der</strong> dieser Einladung beigefügten Beschlussvorlage sowie die Übernahme des<br />
Abwägungsergebnisses in die Planung.<br />
Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung den o.g. Personen<br />
und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Hinterst<br />
Dell“, bestehend aus <strong>der</strong> dieser Einladung beigefügten Planzeichnung (Teil A), Anlage 6, und dem dieser<br />
Einladung beigefügten Textteil (Teil B) Anlage 5, als Satzung (Anlage 4). Die Begründung wird gebilligt.<br />
Der Bebauungsplan „Hinterst Dell“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ober dem<br />
Mühlenweg und Hohweiher“.<br />
Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> wird beauftragt, den dieser Einladung als Anlage beigefügten<br />
Satzungsbeschluss (Anlage 4) zum Bebauungsplan „Hinterst Dell“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich<br />
bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kern und Frau End, für ihr Erscheinen.<br />
TOP 5: Vergabe von Arbeiten Kanalsanierung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at bestätigt die Dringlichkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Angelegenheit.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Vorsitzende teilt mit, die Angelegenheit sei im Ferienausschuss vorberaten worden. Nachdem keine<br />
Wortmeldungen vorliegen, wird wie folgt abgestimmt:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt:<br />
Der Auftrag zur Kanalsanierung wird wie folgt vergeben:<br />
Firma Diringer & Seidel, Dillingen, zum Angebotspreis von 86.198,13 €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen<br />
Herr Lay, SPD, teilt mit, er sei von Bewohnern <strong>der</strong> Hanfstraße auf den Engpass in <strong>der</strong> Hanfstraße durch<br />
die dort angelegten Beete angesprochen worden.<br />
Herr Burger, SPD, teilt mit, in <strong>der</strong> Vergangenheit habe es hinsichtlich dieser Verengung keine Probleme<br />
gegeben. Man habe diese Beete seinerzeit bewusst errichtet. Sicherlich sei bei größeren Fahrzeugen<br />
Vorsicht geboten, von einer Entfernung dieser verengenden Beete solle man jedoch absehen.<br />
7<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012
Herr Spang, CDU, teilt mit, dass sich im Bereich des Marktplatzes Jugendliche aufhielten und Alkohol<br />
und Zigaretten konsumieren. Die Altersspanne liege hier bei 10-16 Jahre alten Heranwachsenden. Auch<br />
im Schwimmbad sei diese Gruppe des Öfteren anzutreffen. Er sehe ein Haftungsproblem für den Fall,<br />
dass einem alkoholisierten Jugendlichen, sei es auf <strong>der</strong> Rutschbahn o<strong>der</strong> sonst wo, etwas zustoße.<br />
Insofern bitte er die Verwaltung darum, die Schwimmmeister auf dieses Problem hinzuweisen. Den<br />
Jugendlichen solle im alkoholisierten Zustand <strong>der</strong> Aufenthalt im Schwimmbad untersagt werden.<br />
Herr Portz, Verwaltung, führt aus, die Problematik sei <strong>der</strong> Verwaltung bekannt. Gemeinsam mit <strong>der</strong><br />
Polizei, einem Streetworker vom Jugendamt, sowie dem Ordnungsamt sei er bereits vor Ort gewesen und<br />
dabei seien auch Platzverbote ausgesprochen worden. Einige dieser Jugendliche seien durchaus bekannt,<br />
auch seien Gespräche mit Eltern geführt worden. Die Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> seien damit<br />
ausgeschöpft.<br />
Auf Nachfrage von Frau Fritzen, Linke, ob Hauseigentümer dazu verpflichtet seien, Unkraut vor ihrem<br />
Hausanwesen zu entfernen, bejaht dies <strong>der</strong> Vorsitzende und verweist insofern auf die<br />
Straßenreinigungssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong>.<br />
Herr Amann, FWG, weist auf die Problematik <strong>der</strong> Überquerungshilfe vor Möbel Martin hin, da aufgrund<br />
<strong>der</strong> Hecken, die dort wachsen, Personen nicht zu sehen seien.<br />
8<br />
VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012