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Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf

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Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

HINWEIS:<br />

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Verän<strong>der</strong>ungssperre nach §<br />

18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen <strong>der</strong> Entschädigungsansprüche bei nicht<br />

fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.<br />

Auf § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – wird hiermit hingewiesen.<br />

Sollte die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften des Kommunalen<br />

Selbstverwaltungsgesetzes – KSVG – o<strong>der</strong> aufgrund des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes –<br />

KSVG – zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Genehmigung o<strong>der</strong> die öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

2. vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist die Bürgermeisterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss<br />

wi<strong>der</strong>sprochen o<strong>der</strong> die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Verfahrens- o<strong>der</strong> Formmangel gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung <strong>der</strong> Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 Ja (CDU; SPD, Linke, Grüne, FWG)<br />

1 Nein (Linke)<br />

C 3)<br />

BEKANNTMACHUNG DES ERLASSES EINER VERÄNDERUNGSSPERRE IM GELTUNGSBEREICH<br />

DES BEBAUUNGSPLANES „SÜDTERRASSE“ IN FLUR 8,9, UND 10 IN DER GEMEINDE ENSDORF<br />

Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

(BGBl_I_04,2414) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie<br />

des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) vom 15.01.1964<br />

(Amtsbl_64,123) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl_97,682) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Art.3 iVm Art.4 des Gesetzes Nr.1673 zur Einführung <strong>der</strong> elektronischen Form für das Amtsblatt<br />

des Saarlandes vom 11.02.2009 (Amtsbl_09,1215) erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> auf Beschluss des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates vom 29.03.2012folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 29.03.2012 beschlossen, für das in § 2<br />

bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan „Südterrasse“ aufzustellen. Zur Sicherung <strong>der</strong> Planung für<br />

dieses Gebiet wird die Verän<strong>der</strong>ungssperre erlassen.<br />

§ 2<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre ist im beigefügten Lageplan dargestellt, <strong>der</strong> als<br />

Anlage zur Verän<strong>der</strong>ungssperre Teil <strong>der</strong> Satzung ist.<br />

In dem räumlichen Geltungsbereich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre dürfen:<br />

§ 3<br />

(1)1.Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt o<strong>der</strong> bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;<br />

2.erhebliche o<strong>der</strong> wesentlich wertsteigernde Verän<strong>der</strong>ungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,<br />

<strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>der</strong> anzeigepflichtig sind, nicht<br />

vorgenommen werden.<br />

10<br />

VII. Legislaturperiode - 15. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 28.03.2012

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