Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf
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Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
HINWEIS:<br />
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Verän<strong>der</strong>ungssperre nach §<br />
18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen <strong>der</strong> Entschädigungsansprüche bei nicht<br />
fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Auf § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – wird hiermit hingewiesen.<br />
Sollte die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften des Kommunalen<br />
Selbstverwaltungsgesetzes – KSVG – o<strong>der</strong> aufgrund des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes –<br />
KSVG – zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Genehmigung o<strong>der</strong> die öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
2. vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist die Bürgermeisterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss<br />
wi<strong>der</strong>sprochen o<strong>der</strong> die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Verfahrens- o<strong>der</strong> Formmangel gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung <strong>der</strong> Tatsache, die<br />
den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 Ja (CDU; SPD, Linke, Grüne, FWG)<br />
1 Nein (Linke)<br />
C 3)<br />
BEKANNTMACHUNG DES ERLASSES EINER VERÄNDERUNGSSPERRE IM GELTUNGSBEREICH<br />
DES BEBAUUNGSPLANES „SÜDTERRASSE“ IN FLUR 8,9, UND 10 IN DER GEMEINDE ENSDORF<br />
Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl_I_04,2414) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie<br />
des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) vom 15.01.1964<br />
(Amtsbl_64,123) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl_97,682) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Art.3 iVm Art.4 des Gesetzes Nr.1673 zur Einführung <strong>der</strong> elektronischen Form für das Amtsblatt<br />
des Saarlandes vom 11.02.2009 (Amtsbl_09,1215) erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> auf Beschluss des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates vom 29.03.2012folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ensdorf</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 29.03.2012 beschlossen, für das in § 2<br />
bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan „Südterrasse“ aufzustellen. Zur Sicherung <strong>der</strong> Planung für<br />
dieses Gebiet wird die Verän<strong>der</strong>ungssperre erlassen.<br />
§ 2<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre ist im beigefügten Lageplan dargestellt, <strong>der</strong> als<br />
Anlage zur Verän<strong>der</strong>ungssperre Teil <strong>der</strong> Satzung ist.<br />
In dem räumlichen Geltungsbereich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre dürfen:<br />
§ 3<br />
(1)1.Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt o<strong>der</strong> bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;<br />
2.erhebliche o<strong>der</strong> wesentlich wertsteigernde Verän<strong>der</strong>ungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,<br />
<strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>der</strong> anzeigepflichtig sind, nicht<br />
vorgenommen werden.<br />
10<br />
VII. Legislaturperiode - 15. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 28.03.2012