Steuereinnahmen lt. Haushaltsplan - Stadt Kaarst
Steuereinnahmen lt. Haushaltsplan - Stadt Kaarst
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Abteilung 40-500 – Sport und Soziales<br />
Bereich 41 – Ku<strong>lt</strong>ur<br />
Bereich 51 – Jugend und Familie<br />
Abteilung 51-300 – Sozialer Dienst<br />
Abteilung 51-600 – Kindertageseinrichtungen und Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
Abteilung 51-700 – Amtsvormundschaft, UVG und Beistandschaft<br />
Fachbereich III<br />
Bereich 60 – Bauverwa<strong>lt</strong>ung, Wohnen und Recht<br />
Bereich 61 – <strong>Stadt</strong>entwicklung, Planung und Bauordnung<br />
Abteilung 61-610 <strong>Stadt</strong>entwicklung und Verkehrsplanung<br />
Abteilung 61-620 <strong>Stadt</strong>planung<br />
Abteilung 61-630 Bürgerservice, Bauordnung und Denkmalpflege<br />
Bereich 65 – Neubau und Vermögensbewertung<br />
Bereich 66 – Tiefbau, Grünentwicklung, Baubetriebshof<br />
Abteilung 66-660 – Tiefbau und Grünentwicklung<br />
Abteilung 66-700 – Baubetriebshof<br />
Bereich 69 – Gebäudewirtschaft<br />
Abteilung 69-240 – Kaufmännische Gebäudewirtschaft<br />
Abteilung 69-690 – Technische Gebäudewirtschaft<br />
Die Zuordnung der Aufgaben zu den Bereichen bzw. Abteilungen ist in einem neuen<br />
Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungsplan dargestel<strong>lt</strong> worden.<br />
Für die ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und des Rhein-Kreises<br />
Neuss) wurden im Erdgeschoss im Rathaus <strong>Kaarst</strong> neun Diensträume bereitgestel<strong>lt</strong><br />
und eingerichtet. Der Außenstelle des Finanzamtes Neuss II wurde ein neues<br />
Dienstzimmer zugetei<strong>lt</strong>.<br />
1.6.2 Koordination der 1-Euro-Jobs<br />
Bereits seit Oktober 2004 wird innerhalb der <strong>Stadt</strong>verwa<strong>lt</strong>ung <strong>Kaarst</strong> intensiv an der<br />
Beteiligung am Beschäftigungsprogramm nach dem SGB II "für aktiv" (besser bekannt<br />
als 1-Euro-Jobs) gearbeitet.<br />
Durch das Beschäftigungsprogramm "für aktiv" im Rahmen des SGB II kann arbeitslosen<br />
Menschen (Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und Arbeitslosenhilfeempfänger)<br />
eine Arbeitsgelegenheit für mindestens neun Monate angeboten werden. Dabei sind<br />
folgende Anforderungen zu erfüllen:<br />
Die Aufgabenwahrnehmung muss gemeinnützigen Zwecken dienen.<br />
1. Im Stellenplan sowie im Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungsplan darf<br />
die Stelle nicht vorhanden sein.<br />
2. Es dürfen keine Pflichtaufgaben erfül<strong>lt</strong> werden.<br />
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