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Steuereinnahmen lt. Haushaltsplan - Stadt Kaarst

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Abteilung 40-500 – Sport und Soziales<br />

Bereich 41 – Ku<strong>lt</strong>ur<br />

Bereich 51 – Jugend und Familie<br />

Abteilung 51-300 – Sozialer Dienst<br />

Abteilung 51-600 – Kindertageseinrichtungen und Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

Abteilung 51-700 – Amtsvormundschaft, UVG und Beistandschaft<br />

Fachbereich III<br />

Bereich 60 – Bauverwa<strong>lt</strong>ung, Wohnen und Recht<br />

Bereich 61 – <strong>Stadt</strong>entwicklung, Planung und Bauordnung<br />

Abteilung 61-610 <strong>Stadt</strong>entwicklung und Verkehrsplanung<br />

Abteilung 61-620 <strong>Stadt</strong>planung<br />

Abteilung 61-630 Bürgerservice, Bauordnung und Denkmalpflege<br />

Bereich 65 – Neubau und Vermögensbewertung<br />

Bereich 66 – Tiefbau, Grünentwicklung, Baubetriebshof<br />

Abteilung 66-660 – Tiefbau und Grünentwicklung<br />

Abteilung 66-700 – Baubetriebshof<br />

Bereich 69 – Gebäudewirtschaft<br />

Abteilung 69-240 – Kaufmännische Gebäudewirtschaft<br />

Abteilung 69-690 – Technische Gebäudewirtschaft<br />

Die Zuordnung der Aufgaben zu den Bereichen bzw. Abteilungen ist in einem neuen<br />

Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungsplan dargestel<strong>lt</strong> worden.<br />

Für die ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und des Rhein-Kreises<br />

Neuss) wurden im Erdgeschoss im Rathaus <strong>Kaarst</strong> neun Diensträume bereitgestel<strong>lt</strong><br />

und eingerichtet. Der Außenstelle des Finanzamtes Neuss II wurde ein neues<br />

Dienstzimmer zugetei<strong>lt</strong>.<br />

1.6.2 Koordination der 1-Euro-Jobs<br />

Bereits seit Oktober 2004 wird innerhalb der <strong>Stadt</strong>verwa<strong>lt</strong>ung <strong>Kaarst</strong> intensiv an der<br />

Beteiligung am Beschäftigungsprogramm nach dem SGB II "für aktiv" (besser bekannt<br />

als 1-Euro-Jobs) gearbeitet.<br />

Durch das Beschäftigungsprogramm "für aktiv" im Rahmen des SGB II kann arbeitslosen<br />

Menschen (Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und Arbeitslosenhilfeempfänger)<br />

eine Arbeitsgelegenheit für mindestens neun Monate angeboten werden. Dabei sind<br />

folgende Anforderungen zu erfüllen:<br />

Die Aufgabenwahrnehmung muss gemeinnützigen Zwecken dienen.<br />

1. Im Stellenplan sowie im Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungsplan darf<br />

die Stelle nicht vorhanden sein.<br />

2. Es dürfen keine Pflichtaufgaben erfül<strong>lt</strong> werden.<br />

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