güteschutz beton nordrhein-westfalen beton- und fertigteilwerke ev
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GÜTESCHUTZ BETON NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
BETON- UND FERTIGTEILWERKE E.V.<br />
Kurzanleitung Umstellung auf europäische Fertigteilnormen<br />
1. Allgemeines<br />
1/7<br />
Friedrich-Ebert-Str. 37/39<br />
40210 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/13 53 65/66<br />
Fax: 0211/16 49 444<br />
Internet: www.gueteschutz-<strong>beton</strong>.de<br />
e-mail: info@gueteschutz-<strong>beton</strong>.de<br />
Juni 2009<br />
Die Europäischen Produktnormen müssen beachtet werden. Das gilt auch dann, wenn<br />
in den Ausschreibungen/Auftragsunterlagen keine ausdrücklichen Verweise auf diese<br />
neuen Normen enthalten sind.<br />
Für folgende Produktgruppen sind momentan europäische Produktnormen zu<br />
beachten <strong>und</strong> über deutsche Anwendungsregeln (Normen, allg.bauaufsichtliche<br />
Zulassungen (ABZ) oder Vorgaben in der Liste der technischen Baubestimmungen<br />
(LTB)) im nationalen Baurecht verankert:<br />
• Maste nach DIN EN 12843 <strong>und</strong> LTB<br />
• Hohlplatten nach DIN EN 1168 <strong>und</strong> ABZ<br />
• Deckenplatten mit Stegen (z.B. Pi-Platten) nach DIN EN 13224 <strong>und</strong><br />
DIN V 20000-123<br />
• Stabförmige Bauteile (Stützen, Balken, Binder) nach DIN EN 13225 <strong>und</strong><br />
DIN V 20000-124<br />
• Besondere Fertigteile für Dächer nach DIN EN 13693 <strong>und</strong> LTB<br />
• Fertigteilplatten mit Ort<strong>beton</strong>ergänzung nach DIN EN 13747, LTB <strong>und</strong> ABZ für die<br />
Gitterträger<br />
• Hohlkastenelemente nach DIN EN 14844 <strong>und</strong> LTB<br />
• Betonfertiggaragen nach DIN EN 13978-1 <strong>und</strong> DIN V 20000-125<br />
• Weitere Produktgruppen, von denen die europäischen Normen bereits vorliegen,<br />
werden wahrscheinlich in der nächsten Bauregelliste bzw. Liste der techn.<br />
Baubestimmungen berücksichtigt, z.B. Treppen, Gründungselemente,<br />
Wandelemente, Brückenteile, Stützwandelemente<br />
Im Hintergr<strong>und</strong> gelten immer DIN EN 13369 „Allgemeine Regeln für Betonfertigteile“<br />
<strong>und</strong> DIN V 20000-120, die als Bezugsnormen für die Produktnormen dienen.
GÜTESCHUTZ BETON NORDRHEIN-WESTFALEN BETON- UND FERTIGTEILWERKE E. V.<br />
FRIEDRICH-EBERT-STRASSE 37/39 • 40210 DÜSSELDORF TEL (0211) 13 53 65 / 66 • FAX (0211) 1649 444<br />
Das Wesen der Änderungen beinhaltet keine technische Umstellung, sondern die<br />
Erfüllung formaler Nachweise <strong>und</strong> Forderungen durch die Hersteller <strong>und</strong> durch den<br />
Güteschutz. Die folgenden Hinweise dienen den Mitgliedern des Güteschutz Beton<br />
NRW als Information <strong>und</strong> Hilfestellung bei der Umstellung auf die neuen Normen <strong>und</strong><br />
dem CE-Zeichen.<br />
2. CE-Kennzeichnung<br />
Das CE-Zeichen wird nicht durch eine Behörde oder den Güteschutz verliehen. Alle<br />
europäischen Normen für Fertigteile legen fest, dass die Hersteller für ihre<br />
hergestellten Produkte selbst das CE-Zeichen vergeben <strong>und</strong> damit die Konformität der<br />
Produkte mit der jeweiligen Norm erklären (sog. „System 2+“).<br />
Damit der Hersteller seinen Produkten das CE-Zeichen erteilen darf, muss er die<br />
Festlegungen des Anhangs ZA der europäischen Norm erfüllen. Das heißt<br />
insbesondere, dass er<br />
• ein durch eine notifizierte Stelle (Güteschutz Beton NRW e.V.) zertifiziertes System<br />
der werkseigenen Produktionskontrolle nachweisen muss, dass auf die<br />
europäischen Normen abgestimmt ist (i.a. Ergänzungen zum bestehenden<br />
Handbuch der werkseigene Produktionskontrolle),<br />
• auf Basis dieses Zertifikates eine Konformitätserklärung erstellen muss,<br />
• die Produkte gemäß der Produktnorm kennzeichnen/etikettieren muss,<br />
• Begleitdokumente (z.B. Lieferscheine) mit den notwendigen Informationen (z.B.<br />
Norm- <strong>und</strong> Zertifikatsangabe, Verweis auf Statik nach DIN 1045) erarbeiten muss.<br />
CE-Kennzeichnung beschränkt sich nicht auf das Anbringen des bekannten CE-<br />
Symbols, sondern umfasst weitergehende Informationen, die dem Empfänger des<br />
Produktes zur Verfügung gestellt werden müssen. Im wesentlichen muss der<br />
Hersteller erklären, auf welchen Gr<strong>und</strong>lagen die Berechtigung zur CE-Kennzeichnung<br />
basiert (z.B. das Vorliegen einer statischen Berechnung, in Deutschland zwingend<br />
nach DIN 1045-1).<br />
3. Checkliste zur Vorbereitung auf die CE-Kennzeichnung<br />
• Beschaffen <strong>und</strong> lesen der Normen, entsprechend dem Produktionsprogramm (z.B.<br />
bei Produktion stabförmiger Teile wie Stützen, Balken <strong>und</strong> (Spann<strong>beton</strong>-)Binder:<br />
DIN EN 13369, DIN EN 13225, DIN V 20000-120, DIN V 20000-124).<br />
• Überprüfung, ob die technischen Anforderungen der Norm erfüllt sind (das ist bei<br />
Erfüllung der DIN 1045 <strong>und</strong> DIN EN 206-1 zum größten Teil der Fall, <strong>ev</strong>tl. müssen<br />
zusätzliche Elemente in das System der werkseigenen Produktionskontrolle<br />
aufgenommen werden). Sollte ein komplett neues System erarbeitet werden, kann<br />
unter www.gueteschutz-<strong>beton</strong>.de/wpk.htm eine excel-Datei als Anregung für die<br />
Strukturierung heruntergeladen werden.<br />
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GÜTESCHUTZ BETON NORDRHEIN-WESTFALEN BETON- UND FERTIGTEILWERKE E. V.<br />
FRIEDRICH-EBERT-STRASSE 37/39 • 40210 DÜSSELDORF TEL (0211) 13 53 65 / 66 • FAX (0211) 1649 444<br />
• Der einzige echte Mehraufwand, der sich aus der Anwendung der europäischen<br />
Normen in der tägllichen Arbeit ergibt, ist das dokumentierte Vermessen<br />
fertiggestellter Produkte. Prüffrequenzen gibt die jeweilige Produktnorm an.<br />
Hierfür sind geeignete Verfahren im Handbuch der Produktionskontrolle zu<br />
ergänzen (Vorgehen, Formulare, Verantwortlichkeiten, Kalibrierung benutzter<br />
Messmittel).<br />
• Vorbereiten der Herstellererklärung mit den im Anhang ZA (meist im Abschnitt<br />
ZA.2.2) der europäischen Produktnorm angegebenen Angaben. Ein Vorschlag<br />
(Verfahren 3) ist unter www.gueteschutz-<strong>beton</strong>.de/EUROPA.htm hinterlegt, das<br />
Layout <strong>und</strong> die blau unterlegten Punkte sind an die Belange der jeweiligen Firma<br />
anzupassen.<br />
• Vorbereiten der CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA (meist Abs. ZA.3). Die CE-<br />
Kennzeichnung geht dabei deutlich über das bekannte CE-Symbol hinaus <strong>und</strong><br />
umfasst zusätzliche Informationen zu Produkteigenschaften. In Deutschland sind<br />
zur Bestimmung der Eigenschaften nur die Verfahren 1 (serienmäßig hergestellt<br />
Produkte nach „Produktkatalog“) <strong>und</strong> 3 (Regelfall, Bemessung nach festgelegten<br />
Unterlagen, nämlich Statik nach DIN 1045-1, Vorschlag unter<br />
www.gueteschutz-<strong>beton</strong>.de/EUROPA.htm) zugelassen. Beispiele für die<br />
Kennzeichnung sind auch in den Normen enthalten (Verfahren beachten!).<br />
• Antrag zur Zertifizierung (www.gueteschutz-<strong>beton</strong>.deŁ Service/Aktuelles) an<br />
Güteschutz Beton NRW e.V. übermitteln <strong>und</strong> Termin vereinbaren.<br />
• Überwachungsbesuch;<br />
• ggf. Abweichungen beheben, die beim Überwachungsbesuch festgestellt werden;<br />
• bei Erfüllen der Anforderung stellt der Güteschutz NRW zwei Zertifikate aus<br />
o Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle nach europäischer<br />
Norm („2+“-Zertifikat)<br />
o Produktzertifikat als Nachweis der Erfüllung der Deutschen<br />
Anwendungsregel z.B. DIN V 20000-XXX;<br />
• Nr. des „2+“-Zertifikates in die Konformitätserklärung übernehmen;<br />
• Zertifikate <strong>und</strong> Konformitätserklärung müssen nicht bei jeder Lieferung beigefügt<br />
werden, sollten aber dem interessierten K<strong>und</strong>en zugänglich sein, z.B. im Internet.<br />
• Zertifikate <strong>und</strong> Konformitätserklärung müssen bei Lieferung ins Ausland in der<br />
dortigen Amtssprache verfasst sein.<br />
• Herstellung <strong>und</strong> Auslieferung CE-gekennzeichneter Fertigteile mit Gütezeichen.<br />
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