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82. Auktion - Banknoten-Spezial - Emporium Hamburg

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Versteigerungsbedingungen<br />

§ 1 Diese Versteigerungsbedingungen gelten sowohl für unsere klassischen Saal-Versteigerungen als auch für unsere Online-<strong>Auktion</strong>en<br />

„e-<strong>Auktion</strong>“. Durch die Registrierung und/oder durch die Abgabe eines Gebotes werden vom Bieter die Versteigerungsbedingungen als allein<br />

verbindlich anerkannt; dies gilt auch für die schriftlich eingereichten Gebote sowie für Gebote per Telefon oder Internet. Die auf den<br />

Rechnungsformular-Rückseiten abgedruckten allgemeinen Bedingungen für Versandhandelsgeschäfte sind im Rahmen der Abwicklung von<br />

<strong>Auktion</strong>sgeschäften rechtlich bedeutungslos.<br />

§ 2 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der aktuellen Versteigererverordnung<br />

vom 24. April 2003 (BGBl. I S. 547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen<br />

Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen<br />

unterliegen der Regelbesteuerung (diese Katalogpositionen sind im Katalog mit einem Stern (*) hinter den Losnummern markiert).<br />

Der Zuschlagspreis bildet bei differenzbesteuerter Ware die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld von 23,5%<br />

(im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sie wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen). Bei regelbesteuerter<br />

Ware beträgt das Aufgeld 16,5% auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />

Zuschlagspreis und Aufgeld. Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 16,5% auf den Zuschlagpreis. Händler werden<br />

gebeten, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) anzugeben, damit die Lieferung bei regelbesteuerten Losen<br />

mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, ansonsten wird wie an private Käufer mit Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer geliefert.<br />

Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU erfolgt die Lieferung mehrwertsteuerfrei, die Provision beträgt 16,5%. Käufer mit Wohnsitz<br />

außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und<br />

Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.<br />

Die Lieferung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung des Rechnungswertes in Euro-Währung. Versand (Versandkosten werden dem<br />

Käufer nach Aufwand berechnet) und Ausfuhrformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung<br />

für Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen die Devisen- und Einfuhrbestimmungen der Heimatländer ausländischer Käufer<br />

durch diese ergeben können.<br />

§ 3 Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der <strong>Auktion</strong> nichts anderes vereinbart wurde, bei schriftlichen<br />

Käufern (Bietern) 7 Werktage nach Erhalt der <strong>Auktion</strong>srechnung fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nur gegen<br />

Vorkasse. Der Versteigerer behält sich vor, die Hinterlegung eines ausreichenden Depots zu verlangen. Nach Zahlung der Vorkassenrechnung<br />

wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Die versteigerten Stücke bleiben<br />

bis zur vollen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen<br />

berechnet. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet und/oder die Abnahme der ersteigerten Ware verweigert, verliert der Ersteigerer seine<br />

Rechte aus dem Zuschlag, die Sache kann erneut versteigert werden. Darüber hinaus ist er zum Schadensersatz verpflichtet.<br />

Die Versandkosten inkl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Empfängers.<br />

Aufgrund der aktuellen ausländischen Gesetzgebung ist ein Versand von <strong>Auktion</strong>sware in folgende Länder nur mit Einschränkungen möglich:<br />

- China: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 500,-<br />

- Russische Föderation: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 200,-<br />

§ 4 Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise. Bei der Saal-<strong>Auktion</strong> werden schriftliche Gebote, die 90% des Schätzpreises<br />

unterschreiten, nicht berücksichtigt. Bei der Online-<strong>Auktion</strong> „e-<strong>Auktion</strong>“ ist der angegebene Schätzpreis immer der Startpreis. Der Zuschlag<br />

erfolgt nach dreimaligem Ausruf bzw. schriftlicher Darstellung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bei<br />

etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer bei Saal-<strong>Auktion</strong>en noch einmal ausgerufen. In der Versteigerung<br />

können Nummern vereinigt -oder getrennt werden. Der Zutritt zur Saal-<strong>Auktion</strong> ist nur Interessenten gestattet, die den <strong>Auktion</strong>skatalog<br />

besitzen.<br />

Mindest-Steigerungsgebote:<br />

bis 100 € um 5 €; bis 300 € um 10 €; bis 1.000 € um 20 €; bis 2.500 € um 50 €; bis 5.000 € um 100 €; bis 10.000 € um 200 €; bis 20.000 €<br />

um 500 €; bis 50.000 € um 1.000 €; ab 50.001 € um 2.000 €.<br />

Schriftliche Aufträge werden ohne zusätzliche Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Im Bedarfsfall ist der <strong>Auktion</strong>ator berechtigt die<br />

Limits um 3-5% zu überschreiten. Aufträge von uns unbekannten Sammlern werden nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder<br />

nachprüfbare Referenzen rechtzeitig vor <strong>Auktion</strong>sbeginn angegeben werden. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst<br />

eingegangene den Vorzug. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden höchstens bis zum<br />

10-fachen des Schätzpreises ausgeführt.<br />

§ 5 Die Beschreibung des Versteigerungsgutes ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen durchgeführt, die Angabe des Erhaltungsgrades ist<br />

nach den im Münzhandel üblichen Einstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Beides begründet jedoch keine<br />

Rechts- oder Sachmängelhaftung, und es wird damit auch keine Garantie nach §§ 276 Absatz 1, 443 BGB übernommen. Etwaige Abbildungen<br />

der Lose sind Bestandteil der Beschreibung. Sofern aus dem <strong>Auktion</strong>skatalog/Versteigerungsverzeichnis nichts Gegenteiliges hervorgeht, wird<br />

die Echtheit des Versteigerungsgutes bis zur Höhe des Kaufpreises garantiert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommene<br />

Beschreibung zu ethnologischen und kulturellen Gegenständen sind keine Altersgarantien im Rechtssinne. Durch keine Regelung in diesen<br />

AGB wird die Haftung wegen Vorsatzes beschränkt.<br />

§ 6 Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nur bei sach-irrtümlicher Bestimmung, übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder<br />

gestopftem Loch berücksichtigt werden. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Bei Losen mit mehreren Stücken sind<br />

die Stückzahlen Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag<br />

von jeder Reklamation ausgeschlossen. Wenn Sie in unserer <strong>Auktion</strong> erworbene Münzen an einen Grading-Service in den USA verschicken

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