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Versteigerungsbedingungen<br />
§ 1 Diese Versteigerungsbedingungen gelten sowohl für unsere klassischen Saal-Versteigerungen als auch für unsere Online-<strong>Auktion</strong>en<br />
„e-<strong>Auktion</strong>“. Durch die Registrierung und/oder durch die Abgabe eines Gebotes werden vom Bieter die Versteigerungsbedingungen als allein<br />
verbindlich anerkannt; dies gilt auch für die schriftlich eingereichten Gebote sowie für Gebote per Telefon oder Internet. Die auf den<br />
Rechnungsformular-Rückseiten abgedruckten allgemeinen Bedingungen für Versandhandelsgeschäfte sind im Rahmen der Abwicklung von<br />
<strong>Auktion</strong>sgeschäften rechtlich bedeutungslos.<br />
§ 2 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der aktuellen Versteigererverordnung<br />
vom 24. April 2003 (BGBl. I S. 547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen<br />
Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen<br />
unterliegen der Regelbesteuerung (diese Katalogpositionen sind im Katalog mit einem Stern (*) hinter den Losnummern markiert).<br />
Der Zuschlagspreis bildet bei differenzbesteuerter Ware die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld von 23,5%<br />
(im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sie wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen). Bei regelbesteuerter<br />
Ware beträgt das Aufgeld 16,5% auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />
Zuschlagspreis und Aufgeld. Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 16,5% auf den Zuschlagpreis. Händler werden<br />
gebeten, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) anzugeben, damit die Lieferung bei regelbesteuerten Losen<br />
mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, ansonsten wird wie an private Käufer mit Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer geliefert.<br />
Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU erfolgt die Lieferung mehrwertsteuerfrei, die Provision beträgt 16,5%. Käufer mit Wohnsitz<br />
außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und<br />
Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.<br />
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung des Rechnungswertes in Euro-Währung. Versand (Versandkosten werden dem<br />
Käufer nach Aufwand berechnet) und Ausfuhrformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung<br />
für Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen die Devisen- und Einfuhrbestimmungen der Heimatländer ausländischer Käufer<br />
durch diese ergeben können.<br />
§ 3 Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der <strong>Auktion</strong> nichts anderes vereinbart wurde, bei schriftlichen<br />
Käufern (Bietern) 7 Werktage nach Erhalt der <strong>Auktion</strong>srechnung fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nur gegen<br />
Vorkasse. Der Versteigerer behält sich vor, die Hinterlegung eines ausreichenden Depots zu verlangen. Nach Zahlung der Vorkassenrechnung<br />
wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Die versteigerten Stücke bleiben<br />
bis zur vollen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen<br />
berechnet. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet und/oder die Abnahme der ersteigerten Ware verweigert, verliert der Ersteigerer seine<br />
Rechte aus dem Zuschlag, die Sache kann erneut versteigert werden. Darüber hinaus ist er zum Schadensersatz verpflichtet.<br />
Die Versandkosten inkl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Empfängers.<br />
Aufgrund der aktuellen ausländischen Gesetzgebung ist ein Versand von <strong>Auktion</strong>sware in folgende Länder nur mit Einschränkungen möglich:<br />
- China: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 500,-<br />
- Russische Föderation: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 200,-<br />
§ 4 Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise. Bei der Saal-<strong>Auktion</strong> werden schriftliche Gebote, die 90% des Schätzpreises<br />
unterschreiten, nicht berücksichtigt. Bei der Online-<strong>Auktion</strong> „e-<strong>Auktion</strong>“ ist der angegebene Schätzpreis immer der Startpreis. Der Zuschlag<br />
erfolgt nach dreimaligem Ausruf bzw. schriftlicher Darstellung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bei<br />
etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer bei Saal-<strong>Auktion</strong>en noch einmal ausgerufen. In der Versteigerung<br />
können Nummern vereinigt -oder getrennt werden. Der Zutritt zur Saal-<strong>Auktion</strong> ist nur Interessenten gestattet, die den <strong>Auktion</strong>skatalog<br />
besitzen.<br />
Mindest-Steigerungsgebote:<br />
bis 100 € um 5 €; bis 300 € um 10 €; bis 1.000 € um 20 €; bis 2.500 € um 50 €; bis 5.000 € um 100 €; bis 10.000 € um 200 €; bis 20.000 €<br />
um 500 €; bis 50.000 € um 1.000 €; ab 50.001 € um 2.000 €.<br />
Schriftliche Aufträge werden ohne zusätzliche Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Im Bedarfsfall ist der <strong>Auktion</strong>ator berechtigt die<br />
Limits um 3-5% zu überschreiten. Aufträge von uns unbekannten Sammlern werden nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder<br />
nachprüfbare Referenzen rechtzeitig vor <strong>Auktion</strong>sbeginn angegeben werden. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst<br />
eingegangene den Vorzug. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden höchstens bis zum<br />
10-fachen des Schätzpreises ausgeführt.<br />
§ 5 Die Beschreibung des Versteigerungsgutes ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen durchgeführt, die Angabe des Erhaltungsgrades ist<br />
nach den im Münzhandel üblichen Einstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Beides begründet jedoch keine<br />
Rechts- oder Sachmängelhaftung, und es wird damit auch keine Garantie nach §§ 276 Absatz 1, 443 BGB übernommen. Etwaige Abbildungen<br />
der Lose sind Bestandteil der Beschreibung. Sofern aus dem <strong>Auktion</strong>skatalog/Versteigerungsverzeichnis nichts Gegenteiliges hervorgeht, wird<br />
die Echtheit des Versteigerungsgutes bis zur Höhe des Kaufpreises garantiert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommene<br />
Beschreibung zu ethnologischen und kulturellen Gegenständen sind keine Altersgarantien im Rechtssinne. Durch keine Regelung in diesen<br />
AGB wird die Haftung wegen Vorsatzes beschränkt.<br />
§ 6 Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nur bei sach-irrtümlicher Bestimmung, übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder<br />
gestopftem Loch berücksichtigt werden. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Bei Losen mit mehreren Stücken sind<br />
die Stückzahlen Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag<br />
von jeder Reklamation ausgeschlossen. Wenn Sie in unserer <strong>Auktion</strong> erworbene Münzen an einen Grading-Service in den USA verschicken