Standard? – Nein! Wir wollen mehr! - Schule im Kirchgarten
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,<br />
Babenhausen, den 29. Juni 2011<br />
um Ihnen einen kleinen Überblick über unsere <strong>Schule</strong> zu geben,<br />
wurden die wichtigsten Informationen in dieser Broschüre<br />
zusammengefasst. Ich hoffe, diese Informationen erleichtern Ihnen<br />
und Ihrem Kind den Schulstart.<br />
Sollten Sie darüber hinaus noch <strong>mehr</strong> Informationen wünschen,<br />
schauen Sie doch mal auf unsere Homepage. Sie finden diese unter<br />
folgender Adresse: www.<strong>Schule</strong>-<strong>im</strong>-<strong>Kirchgarten</strong>.de. Hier finden Sie<br />
auch unser aktuelles Schulprogramm.<br />
Außerdem befindet sich in dieser Broschüre eine<br />
Einverständniserklärung, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben<br />
an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zurückgeben. Vielen<br />
Dank!<br />
Sollten Sie noch Fragen, Anregungen, Wünsche oder Kritik haben,<br />
wenden Sie sich an uns. Bei Problemen und Sorgen stehe auch ich<br />
Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger<br />
Absprache zur Verfügung.<br />
Ich wünsche Ihrem Kind und Ihnen eine schöne Grundschulzeit.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
S.Schulz-Mandl/Schulleiterin<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
1. <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> Seite 3<br />
1.1. Allgemeines Seite 4<br />
1.2. Ausstattung Seite 5<br />
2. Kommunikations- u. Kooperationsformen Seite 6<br />
3. Vertretungskonzept Seite 6<br />
4. Förderung Seite 7<br />
5. Schulordnung Seite 8<br />
6. Grundschule von A-Z Seite 12<br />
7. Elternmitarbeit Seite 15<br />
8. Ferientermine Seite 16<br />
9. Der Förderverein Seite 17<br />
10. Einverständniserklärung Seite 19<br />
11. Information über Datenschutz Seite 20<br />
12. Infektionsschutzgesetz <strong>–</strong> Merkblatt Seite 22<br />
2
1 . S c h u l e i m K i r c h g a r t e n<br />
das bedeutet:<br />
• Kinder verschiedenster Herkunft<br />
• Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlichen Interessen und<br />
Begabungen<br />
• Engagierte Eltern mit vielseitigen Erwartungen<br />
• Ein vielschichtiges Umfeld<br />
aber...<br />
und das bedeutet:<br />
• <strong>Wir</strong> sehen die Chancen und Möglichkeiten.<br />
• <strong>Wir</strong> üben Zusammengehörigkeit und Kooperation.<br />
• <strong>Wir</strong> <strong>wollen</strong> integrativ arbeiten.<br />
• Offenheit ist uns wichtig.<br />
3
1.1. Allgemeines<br />
Die <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> in Babenhausen ist eine Grundschule, die von ca. 400<br />
Kindern aus 20 Nationen besucht wird.<br />
In jeder Jahrgangsstufe werden bis zu 25 Kinder in je 4 Parallelklassen<br />
unterrichtet. Der Unterricht wird insgesamt von 19 Lehrkräften, einem kath.<br />
Pfarrer und einer Lehrerin <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst gehalten.<br />
In einer Vorklasse werden an unserer <strong>Schule</strong> Kinder von einer Sozialpädagogin<br />
unterrichtet und auf das erste Schuljahr vorbereitet. Daneben bietet die<br />
<strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> einen Vorlaufkurs für Kinder <strong>im</strong> letzten Kindergartenjahr<br />
an, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.<br />
Die Betreuende Grundschule, die „Kinderkiste“, bietet 70 Betreuungsplätze an,<br />
Träger ist der Bund Deutscher Pfadfinder (Tel.: 4441). Daneben bietet die<br />
evangelische Kirche Betreuung in den Randstunden an. Seit diesem Schuljahr<br />
sind nun auch endlich in das Ganztagsprogramm nach Maß aufgenommen worden<br />
und können ab November einige Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag anbieten.<br />
Kinder, die daran teilnehmen werden, können ein warmes Mittagessen dann auch<br />
einnehmen.<br />
Dank der Volkshochschule können dienstags und donnerstags nach vorheriger<br />
Anmeldung Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund von 13.30 Uhr<br />
bis 16.00 Uhr an der so genannten „Hausaufgabenhilfe“ teilnehmen. Auch diese<br />
Kinder werden in der Zeit von Unterrichtsende bis zum Beginn der<br />
Hausaufgabenhilfe an der <strong>Schule</strong> betreut und können ein warmes Essen<br />
einnehmen.<br />
Die Verwaltungsarbeiten werden größtenteils zurzeit von der Schulsekretärin<br />
Frau Sattig erledigt. Frau Sattig vertritt unsere Schulsekretärin Frau Walter-<br />
Albrecht, die sich momentan in Elternzeit befindet. Herr Fendt und Herr<br />
Sauerwein, unsere Hausmeister, übernehmen Reparaturen und andere<br />
handwerkliche Arbeiten.<br />
Die Leitung der <strong>Schule</strong> wird von der Schulleiterin Frau S.Schulz-Mandl und der<br />
stellvertretenden Schulleiterin Frau G.Müller wahrgenommen. Daneben gehören<br />
alle Lehrkräfte verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Gremien an und<br />
tragen so gemeinsam zur Ausgestaltung der <strong>Schule</strong> bei.<br />
2 . D a s S c h u l k o l l e g i u m<br />
4
1.2. Räumliche und sachliche Ausstattung der <strong>Schule</strong><br />
Die verschiedenen Klassen-, Fach- und Nebenräume unserer <strong>Schule</strong> befinden<br />
sich in fünf großen Gebäuden. Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass die<br />
Klassen einer Jahrgangsstufe möglichst nahe beieinander untergebracht sind.<br />
Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,<br />
zur Kleingruppenarbeit separate Räume zu nutzen. Die Vorklasse verfügt über<br />
zwei Räume. Es gibt außerdem an unserer <strong>Schule</strong> folgende Fachräume für die<br />
verschiedenen Unterrichtsvorhaben: ein Streitschlichterraum, ein Musikraum,<br />
ein Werkraum, eine Küche, ein Computerraum, eine Mathematik-Werkstatt, ein<br />
Exper<strong>im</strong>entierraum, ein Filmraum und eine Schülerbücherei. In einem Raum<br />
findet der herkunftssprachliche Unterricht in Türkisch und in Portugiesisch<br />
statt. Abstellflächen und Lagermöglichkeiten für Materialien, Lehr- und<br />
Unterrichtswerke sowie Verbrauchsmaterialien sind ausreichend vorhanden. Für<br />
den Sportunterricht müssen wir die Turnhallen und Sportplätze benachbarter<br />
<strong>Schule</strong>n in Anspruch nehmen. Ein Sportpavillon ist in Planung.<br />
Während der Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler nicht nur <strong>im</strong><br />
Schulhof, sondern auch <strong>im</strong> Schulgarten und in der Bücherei aufhalten und Spiel-<br />
und Kleinsportgeräte ausleihen.<br />
Unser Unterricht wird bereichert durch verschiedene technische Geräte. Dazu<br />
gehören: Computer, Beamer, Fernsehgeräte, Videorecorder, Filmgerät, <strong>mehr</strong>ere<br />
Dia-, DVD - und Overheadprojektoren, Kassettenrekorder für jede Klasse, usw..<br />
Durch jährliche Neubeschaffungen sind die einzelnen Fachbereiche mit<br />
vielseitigen Anschauungs- und Arbeitsmaterialien gut ausgestattet (z.B.:<br />
Landkarten, Schautafeln, Lernspiele, Arbeitskoffer zu Sachthemen,<br />
Instrumente, Turn- und Sportgeräte, umfangreiche Lektürensammlung,<br />
Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien).<br />
5
2. K o m m u n i k a t i o n s - u n d K o o p e r a t i o n s f o r m e n<br />
Für unser pädagogisches Arbeiten und Entscheiden ist es wichtig, dass<br />
Schulleitung und Kollegium <strong>im</strong>mer gut informiert sind. Deshalb gibt es in<br />
regelmäßigen Abständen:<br />
• Gesamtkonferenzen<br />
• Pädagogische Konferenzen<br />
• Fachkonferenzen<br />
• Jahrgangskonferenzen<br />
• Schulleitungssitzungen<br />
o Sie finden bei Bedarf auch <strong>im</strong> erweiterten Kreis statt.<br />
• Pausenkonferenzen<br />
o Hier werden wichtige, aktuelle und kurzfristige Themen geklärt.<br />
• Monatliche Dienstbesprechungen<br />
• Koordinationsstunden<br />
o Diese werden wöchentlich in den einzelnen Jahrgängen abgehalten.<br />
Informationen werden auch weitergeleitet über:<br />
• Jahrgangssprecher<br />
o Sie leiten Informationen an die Kollegen des Jahrgangs weiter.<br />
• Protokolle<br />
o Zur Information werden Protokolle der Konferenzen ausgehängt.<br />
3 . V e r t r e t u n g s k o n z e p t<br />
Seit dem Schuljahr 2006/2007 sind alle hessischen <strong>Schule</strong>n verpflichtet, in<br />
eigener Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterrichtszeiten des<br />
Klassenunterrichts verlässlich sind. Planmäßiger Unterricht sollte daher auch<br />
bei Erkrankung einer Lehrkraft, Ausflügen, Fortbildungen und ähnlichem nicht<br />
<strong>mehr</strong> ausfallen. Ausgenommen sind der jährliche Kennenlerntag und ein<br />
Pädagogischer Tag.<br />
Um diese „Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten“ zu erfüllen, darf die <strong>Schule</strong><br />
auch Vertretungskräfte, die nicht der <strong>Schule</strong> angehören, beschäftigen. Hierzu<br />
steht der <strong>Schule</strong> ein Budget zur Verfügung.<br />
Bei längeren Ausfällen wird versucht, über die "Lehrerfeuerwehr" Entlastung zu<br />
erhalten.<br />
6
Bei kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften bestehen Übereinkunft und<br />
Bereitschaft des Kollegiums, Engpässe folgendermaßen zu überbrücken:<br />
- Zunächst wird Mehrarbeit der Lehrkräfte berücksichtigt.<br />
- Eventuell nehmen Kinder am ersten Tag gruppenweise am Unterricht der<br />
Parallelklassen teil.<br />
- Arbeiten Klassen an Wochen<strong>–</strong> oder Arbeitsplänen, beaufsichtigt eine<br />
Lehrkraft eventuell auch zwei Klassen.<br />
4 . F ö r d e r u n g<br />
Die unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen und familiären Situationen<br />
unserer Kinder machen deutlich, wie wichtig es gerade für unsere <strong>Schule</strong> ist,<br />
präventiv zu arbeiten. Durch individuelle Förderangebote sollen Defizite<br />
aufgearbeitet, aber auch Stärken gefördert werden und auf die spezielle<br />
Situation des jeweiligen Kindes soll differenzierend und vorbeugend reagiert<br />
werden.<br />
Die Fördermaßnahmen an unserer <strong>Schule</strong> sind schon jetzt vielseitig:<br />
• Vorklasse<br />
• Deutsch als Zweitsprache<br />
• LRS <strong>–</strong> Fördergruppe<br />
• Dyskalkulie<br />
• Streitschlichterstunden<br />
• Klassenförderstunde<br />
• Leseförderung<br />
• Bewegte Pause<br />
• Hausaufgabenhilfe<br />
• Arbeitsgemeinschaften<br />
Förderkonzepte können bei Interesse <strong>im</strong> Schulprogramm eingesehen werden.<br />
7
5 . S c h u l o r d n u n g<br />
Diese Schulordnung soll dazu beitragen, Leben, Gesundheit und persönliche<br />
Würde aller an der <strong>Schule</strong> tätigen Kinder und Erwachsenen, gleich welcher<br />
Herkunft, welchen Geschlechts oder weltanschaulichen Bekenntnisses zu sichern<br />
und das friedliche Zusammenleben innerhalb der <strong>Schule</strong> zu fördern. Ihre<br />
Einhaltung ist das Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinde.<br />
Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 29.08.2002 beschlossen.<br />
Bei Verstößen wird der Klassenlehrer bzw. der Schulleiter informiert (siehe<br />
Anlage).<br />
Bei groben Verstößen wird nach dem Ordnungsmaßnahmenkatalog (Hessisches<br />
Schulgesetz, §82) verfahren.<br />
1. Umgang der Menschen miteinander<br />
- Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Dazu gehört auch,<br />
andere nicht durch Sch<strong>im</strong>pfwörter zu verletzen oder Spucken zu<br />
beleidigen.<br />
- Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an<br />
eine Lehrkraft.<br />
- Gegenstände, die andere stören oder verletzen könnten, dürfen nicht<br />
mitgebracht werden. Andernfalls werden solche Gegenstände einbehalten<br />
und erst nach Rücksprache mit den Eltern diesen wieder ausgehändigt.<br />
2. Umgang mit Sachen<br />
- Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren. Die<br />
Einrichtungen der <strong>Schule</strong> und die Lernmittel wie Bücher, Karteien, Spiele<br />
usw. sind ordentlich zu behandeln. Bei Beschädigung ist Ersatz zu leisten<br />
bzw. der Schaden zu beheben.<br />
- Die Unterrichtsräume, der Hof und die Flure sind sauber zu halten. Müll<br />
wird getrennt gesammelt.<br />
- Die Toiletten sind notwendige Gemeinschaftseinrichtungen, die besonders<br />
sauber zu halten sind. Sie sind kein Aufenthaltsraum in den Pausen. Wer<br />
die Toiletten mutwillig beschmutzt, muss sie reinigen.<br />
- Längere Zeit herumliegende oder auf dem Schulhof gefundene Sachen<br />
werden <strong>im</strong> Eingangsbereich der <strong>Schule</strong> aufbewahrt.<br />
8
3. Verhalten auf dem Schulhof<br />
- Die Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. Der Aufenthalt und das<br />
Toben in den Treppenhäusern sind nicht erlaubt. Das Schulgelände darf<br />
nicht verlassen werden. Gegenstände, die auf dem überdachten<br />
Pausengang landen, dürfen nicht von den Schülern heruntergeholt werden.<br />
- Bei starkem Regen (Entscheidung trifft die Schulleiterin) findet eine<br />
Regenpause statt.<br />
- Das Schulgelände darf nicht mit Autos (mit Ausnahme von<br />
Zulieferfahrzeugen), Motorrädern, Mopeds, Mofas, Inline-Skates,<br />
Rollschuhen und auch nicht mit Fahrrädern und Rollern befahren werden.<br />
Diese sind an den Fahrradständern abzustellen.<br />
- Bei Nässe darf nicht mit Bällen gespielt werden (Verschmutzungsgefahr)!<br />
- Das Klettern auf Bäume ist verboten!<br />
4. Verhalten in der Bücherei<br />
- In den Pausen steht die Schülerbücherei denjenigen zur Verfügung, die<br />
dort in Ruhe lesen, etwas ausleihen oder zurückgeben <strong>wollen</strong>. Die Bücherei<br />
ist ein Lese- und Arbeitsraum. Sie ist kein Raum zum Toben oder<br />
Frühstücken. Das Büchereiteam sorgt für die Einhaltung der Regeln.<br />
5. Verhalten <strong>im</strong> Unterricht<br />
- Der Unterricht hat pünktlich zu beginnen. Die Schüler kommen frühestens<br />
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur <strong>Schule</strong>. Der Unterricht und die<br />
Pausen beginnen und enden mit einem Gongzeichen. Zu Unterrichtsbeginn<br />
begeben sich die Schüler zu ihren Aufstellplätzen. Dort werden sie von<br />
der jeweiligen Lehrkraft abgeholt.<br />
- Die Klassen stellen in Absprache mit ihren Klassen- und Fachlehrern<br />
eigene Regeln für das Verhalten <strong>im</strong> Unterricht auf.<br />
- Hausaufgaben werden regelmäßig gestellt und kontrolliert.<br />
6. Aufsicht<br />
- Lehrkräfte stehen bei Konflikten als Gesprächspartner zur Verfügung. Sie<br />
sind verpflichtet, Hinweisen von Schülern auf gewalttätige<br />
Auseinandersetzungen nachzugehen und entsprechend einzugreifen.<br />
7. Verhalten der Eltern<br />
- Störungen des Unterrichts und der Aufenthalt in den Gebäuden während<br />
der Unterrichtszeit sind nicht erlaubt.<br />
9
A n l a g e z u r S c h u l o r d n u n g<br />
Alltägliche kleinere Streitereien sollten nach Möglichkeit von den Schülern<br />
alleine geregelt werden. Alle Verhaltensweisen lassen sich durch die<br />
Schulordnung nicht normieren. Bei Verstößen, die hier nicht angesprochen<br />
werden, entscheiden die Lehrkräfte über angemessene Maßnahmen.<br />
Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen Regeln der Schulordnung<br />
Zu 1.: Regel: <strong>Wir</strong> benutzen keine Sch<strong>im</strong>pfwörter!<br />
Bei Verstoß: Der Schüler muss sich mündlich entschuldigen.<br />
Im Wiederholungsfall muss er sich schriftlich entschuldigen.<br />
Gegebenenfalls werden die Erziehungsberechtigten<br />
informiert.<br />
Regel: <strong>Wir</strong> tun anderen nicht weh und spucken andere nicht an!<br />
Bei Verstoß: In der Pause bleibt der Schüler eine gewisse Zeit bei der<br />
Aufsicht stehen oder auf einer Bank sitzen. Bei<br />
wiederholten Verstößen darf der Schüler die erste Pause<br />
nicht auf dem Schulhof verbringen und muss kleinere<br />
gemeinnützige Arbeiten verrichten. Bei Verstoß während<br />
des Unterrichts gelten die Klassenregeln.<br />
Bei schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung<br />
oder massiver Bedrohung ist die Schulleitung zu<br />
informieren.<br />
Regel: <strong>Wir</strong> bringen keine gefährlichen Dinge sowie elektronische<br />
Geräte wie Handy, Game Boy mit in die <strong>Schule</strong>!<br />
Bei Verstoß: Solche Dinge werden einbehalten und erst nach<br />
Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten wieder<br />
zurückgegeben.<br />
Zu 2.: Regel: <strong>Wir</strong> beschädigen und beschmutzen keine Dinge!<br />
Bei Verstoß: Der Schaden muss behoben werden bzw. Ersatz beschafft<br />
werden.<br />
Zu 3.: Regel: <strong>Wir</strong> verlassen den Schulhof oder die Schulgebäude nicht<br />
ohne Erlaubnis!<br />
Bei Verstoß: Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt und<br />
der Schüler muss eine Stunde nachsitzen!<br />
10
Regel: <strong>Wir</strong> toben nicht in den Treppenhäusern und rutschen<br />
nicht auf den Treppengeländern!<br />
Bei Verstoß: Der Schüler schreibt die Regel drei Mal ab. Im<br />
Wiederholungsfall muss der Schüler den Sinn der Regel<br />
schriftlich begründen.<br />
Zu 4.: Regel: <strong>Wir</strong> halten in der Bücherei die Regeln des Büchereiteams<br />
ein.<br />
Bei Verstoß: Bei groben Verstößen erteilt das Büchereiteam<br />
Büchereiverbot.<br />
Zu 5: Regel: <strong>Wir</strong> halten die Klassenregeln ein!<br />
Bei Verstoß: Die Klassenordnung regelt dies.<br />
11
6. Grundschule von A-Z<br />
A wie ärztliche<br />
Untersuchungen: In unserer <strong>Schule</strong> finden regelmäßig ärztliche<br />
Untersuchungen statt, über die Sie rechtzeitig informiert<br />
werden.<br />
B wie Bastelgeld: Pro Halbjahr werden von jedem Schüler € 2,50 Bastelgeld<br />
eingesammelt.<br />
B wie Betreuung: Die „Kinderkiste“, Martin-Luther-Str. 9a, und die<br />
evangelische<br />
Kirche betreuen Schüler unserer <strong>Schule</strong>.<br />
B wie Bücherei: Unsere <strong>Schule</strong> verfügt über eine Schülerbücherei, in der<br />
Bücher während der Pausen ausgeliehen werden können. Dies<br />
wird von Eltern organisiert. Über tatkräftige Unterstützung<br />
freuen wir uns <strong>im</strong>mer!<br />
E wie<br />
Elternabend: Regelmäßig finden Elternabende statt, an denen Sie nach<br />
Möglichkeit teilnehmen sollten.<br />
E wie<br />
Elternbeirat: Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres werden die<br />
Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter gewählt. Frau<br />
Susan Theodoropoulos ist zurzeit die gewählte<br />
<strong>Schule</strong>lternbeiratsvorsitzende<br />
E wie<br />
Elternsprechtag: Im Februar findet ein allgemeiner Sprechtag statt. Hier<br />
haben Sie die Möglichkeit mit allen Lehrkräften zu sprechen.<br />
E wie Englisch: In der 3. und 4. Klasse wird früher Fremdsprachenunterricht<br />
in Englisch erteilt.<br />
F wie Fachraum: Die <strong>Schule</strong> verfügt über einige Fachräume: Musikraum, Küche,<br />
Werkraum, Filmraum, Englischfachraum, Mathematikwerkstatt<br />
und Computerraum.<br />
F wie<br />
Fahrradprüfung: Im vierten Schuljahr erhalten die Schüler in Zusammenarbeit mit der<br />
Polizei eine Radfahrausbildung. <strong>Wir</strong> befürworten es, wenn unsere Schüler<br />
erst danach mit dem Fahrrad alleine zur <strong>Schule</strong> kommen.<br />
12
F wie Ferien: Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht<br />
um 11.05 Uhr.<br />
F wie<br />
Förderverein: Seit 1992 unterstützt uns der Förderverein. Ein Antrag liegt der<br />
Informationsbroschüre bei. <strong>Wir</strong> freuen uns über jedes neue Mitglied!<br />
F wie Frühstück: Über ein gesundes Frühstück, das umweltfreundlich<br />
eingepackt ist, freuen wir uns.<br />
F wie<br />
Fundsachen: Im Verwaltungsgebäude werden Fundsachen aufbewahrt.<br />
G wie Garten: Den Kindern steht ein Schulgarten zur Verfügung. Für<br />
Klassenfeste stehen ein Grill und Festzeltgarnituren bereit.<br />
H wie Hausaufgabenhilfe:<br />
Ausländische Schüler haben die Möglichkeit dienstags und<br />
donnerstags die Hausaufgabenhilfe, die von der VHS<br />
organisiert wird, zu besuchen. Bitte sprechen Sie mit dem<br />
Klassenlehrer.<br />
H wie<br />
Hausmeister: Für unsere <strong>Schule</strong> ist Herr Fendt zuständig.<br />
K wie Krankheit: Sollte Ihr Kind erkranken und nicht am Unterricht teilnehmen<br />
können, entschuldigen Sie es schriftlich oder telefonisch<br />
(Tel.: 2450).<br />
M wie Müll: <strong>Wir</strong> trennen Müll nach Papier, Kunststoff und Restmüll und<br />
begrüßen Mehrwegverpackungen, da wir Abfall vermeiden<br />
möchten.<br />
P wie Pause: In der Pause werden Kleinspielgeräte von Schülern an Schüler<br />
ausgeliehen. Außerdem gibt es in den ersten Pausen<br />
Bewegungsangebote.<br />
S wie<br />
Sekretariat: Frau Walter-Albrecht ist unsere Schulsekretärin<br />
(Tel.: 06073/2450).<br />
S wie<br />
Schulkleidung: Der Elternbeirat organisiert zwei Mal <strong>im</strong> Jahr eine Bestellung<br />
der Schulkleidung mit dem Logo „<strong>Wir</strong> gehören zusammen!“.<br />
13
S wie<br />
Schulkonferenz: Die Schulkonferenz, das Organ gemeinsamer Beratung und<br />
Beschlussfassung, besteht aus gewählten Vertretern der<br />
Elternschaft und des Kollegiums.<br />
S wie<br />
Schulordnung: An unserer <strong>Schule</strong> regelt die Schulordnung den Umgang<br />
miteinander.<br />
S wie Sport: Für den Sportunterricht benötigen die Kinder einen<br />
Turnbeutel mit festen Hallenschuhen und Turnkleidung.<br />
S wie<br />
Streitschlichter: Bei Problemen helfen unsere Streitschlichter Frau Gehrig und<br />
Frau Otto bei der Vermittlung.<br />
U wie Unfall: Unfälle, die während der Unterrichtszeit, den Pausen oder<br />
auf dem Schulweg passieren, müssen zur Regelung des<br />
Versicherungsschutzes umgehend gemeldet werden.<br />
14
7. Elternmitarbeit<br />
Hier können Eltern mitarbeiten.<br />
Klassenelternbeirat:<br />
Alle zwei Jahre wählt jede Klassenelternversammlung den Elternbeirat, der die<br />
Interessen der Elternschaft <strong>im</strong> <strong>Schule</strong>lternbeirat vertritt, Elternabende in<br />
Absprache mit dem Klassenlehrer vorbereitet, Klassenvorhaben mitplant und als<br />
Ansprechpartner für Eltern und <strong>Schule</strong> zur Verfügung steht.<br />
<strong>Schule</strong>lter n beirat:<br />
Hier ist die Elternschaft aller Klassen durch ihren gewählten<br />
Klassenelternbeirat vertreten. In den Konferenzen werden Angelegenheiten der<br />
<strong>Schule</strong> erörtert, über schulische Vorhaben und Termine informiert, auftretende<br />
Probleme angesprochen und diskutiert, nach gemeinsamen Lösungen gesucht aber<br />
auch die Beteiligung an geplanten Aktionen bedacht. Gegenüber der Schulleitung<br />
und der Öffentlichkeit ist der <strong>Schule</strong>lternbeirat durch die/den aus seinen<br />
eigenen Reihen gewählte/n Vorsitzende/n und seinen/ ihren Stellvertreter/in<br />
repräsentiert.<br />
Schulkonferenz:<br />
Interessierte Eltern können sich um einen Platz in der Schulkonferenz<br />
bewerben. Dieses Gremium setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der<br />
Lehrerschaft und der Elternschaft zusammen, dazu kommt die Schulleiterin als<br />
Vorsitzende. Die Schulkonferenz wird für 2 Jahre gewählt und hat bei der<br />
Gestaltung der <strong>Schule</strong> und ihrer Arbeit Mitspracherecht, das <strong>im</strong> Hessischen<br />
Schulgesetz (HSG) ausgeführt ist.<br />
Weitere Möglichkeiten<br />
- Förderverein (siehe Beitrittserklärung)<br />
- Büchereiteam<br />
- Orga <strong>–</strong> Team für Schulfeste/ Spielefeste<br />
- Schulzeitungsgruppe<br />
- Verschiedene AGs<br />
- . . .<br />
Sollten Sie Interesse oder Ideen haben, sprechen Sie uns an. <strong>Wir</strong> würden uns<br />
freuen!<br />
15
8. Ferientermine für das Schuljahr 2010/2011<br />
Herbstferien 2010: 11.10.2010 bis 22.10.2010<br />
Weihnachtsferien 2010/11: 20.12.2010 bis 07.01.2011<br />
Osterferien 2011 : 18.04.2011 bis 30.04.2011<br />
Bewegliche Ferientage: - Dienstag, 08.03.2011 (Fastnacht)<br />
- Freitag, 03.06.2011 (Tag nach Christi H<strong>im</strong>melfahrt)<br />
- Freitag, 24.06.2011 (Tag nach Fronleichnam)<br />
Sommerferien 2011: 27.06.2011 bis 05.08.2011<br />
Herbstferien 2011: 10.10.2011 bis 22.10.2011<br />
Gemäß § 5 der Hess. Schulordnung ist eine Beurlaubung von Schülern<br />
vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur<br />
aus wichtigen Gründen zulässig.<br />
Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten<br />
grundsätzlich 3 Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung<br />
schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet<br />
über die Beurlaubung.<br />
16
9. Der Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong><br />
<strong>Wir</strong> sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein engagierter Eltern und<br />
Lehrer, der sich finanziell, materiell und ideell für die Interessen der<br />
Grundschule einsetzt, frei nach dem Motto:<br />
<strong>Standard</strong>? <strong>–</strong> <strong>Nein</strong>! <strong>Wir</strong> <strong>wollen</strong> <strong>mehr</strong>!<br />
Unsere Beiträge ermöglichen die Verbesserung der Schulausstattung<br />
und somit das Lernumfeld unserer Kinder.<br />
Unsere Mitglieder stärken damit die Lehrer in ihrer pädagogischen<br />
Arbeit.<br />
Einige unserer Projekte:<br />
für<br />
ungen<br />
Konzerte<br />
te<br />
Computerraum Schülerbücherei<br />
Schulküche<br />
Spielgeräte<br />
für den Schulhof<br />
und den Sportunterricht<br />
Schulgarten<br />
Unsere Bitte an Sie:<br />
Zuschüsse<br />
Autorenles<br />
und<br />
Musikinstrumen<br />
Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein! Unterstützen Sie unsere Arbeit<br />
durch eine Spende, Ihre Mitgliedschaft oder Ihre tatkräftige Mitarbeit.<br />
Möchten Sie Mitglied werden?<br />
Dann füllen Sie die Beitrittserklärung auf der nächsten Seite aus und geben<br />
diese <strong>im</strong> Sekretariat oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes ab.<br />
17
Beitrittserklärung<br />
Der Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong><br />
Grundschule, Babenhausen e.V.<br />
Ich möchte gerne Mitglied <strong>im</strong> Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> e.V. werden.<br />
Name:............................................. Vorname:....................................................<br />
Straße:............................................ Wohnort:.....................................................<br />
Telefon:........................................... Klasse / Lehrer:………………………………<br />
Mein jährlicher Mitgliedsbeitrag: Einmalspende:<br />
Mindestens 12,00 € ……………………… €<br />
+ freiwillige Spende<br />
Gesamt .....................€<br />
€<br />
Der Betrag wird jährlich von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Kündigung genügt<br />
eine kurze formlose schriftliche Mitteilung, ohne Fristen!<br />
................................................ ......................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Beitrittserklärung bitte be<strong>im</strong> Klassenlehrer oder <strong>im</strong> Sekretariat abgeben.<br />
EINZUGSERMÄCHTIGUNG:<br />
Hiermit bevollmächtige ich bis auf Widerruf den Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Kirchgarten</strong>, Grundschule Babenhausen e.V. den Jahresbeitrag von meinem<br />
Konto abzubuchen.<br />
................................................. ............................................<br />
Bank Bankleitzahl<br />
................................................. ............................................................<br />
Kontonummer Kontoinhaber<br />
.........................................EUR<br />
Betrag<br />
................................................. ...................................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />
10. Einverständniserklärung<br />
<strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> Martin-Luther-Str. 9 - 11<br />
Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg 64832 Babenhausen<br />
Tel.: 06073 / 24 50<br />
18
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,<br />
Fax: 06073 / 20 59<br />
<strong>Schule</strong>.<strong>im</strong>.<strong>Kirchgarten</strong>@t-online<br />
da unsere <strong>Schule</strong> über eine Homepage verfügt, bitte ich Sie den unteren<br />
Abschnitt ausgefüllt und unterschrieben an die Klassenlehrkräfte<br />
zurückzugeben.<br />
Vielen Dank!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
S.Schulz-Mandl/Schulleiterin<br />
<br />
Name des Kindes: ______________________ Klasse:__________________<br />
Einverständniserklärung<br />
Ich bin damit einverstanden, dass Bilder von Schulveranstaltungen, auf denen ich<br />
bzw. mein Kind zu sehen ist, <strong>im</strong> schulischen Bereich erscheinen und in<br />
elektronischer Form auf den Internetseiten der <strong>Schule</strong> zu sehen sind.<br />
Ja!<br />
<strong>Nein</strong>!<br />
Ja, mein Name/ der Name meines Kindes darf mit dem Bild veröffentlicht<br />
werden.<br />
<strong>Nein</strong>, mein Name/ der Name meines Kindes darf mit dem Bild nicht<br />
veröffentlicht werden.<br />
____________________________<br />
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />
11. Informationen über Datenschutz<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
Ref. I.7<br />
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Information für Eltern über Datenhaltung und Datenschutz in der<br />
Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD)<br />
Bis zum Schuljahresende werden alle hessischen öffentlichen <strong>Schule</strong>n auf die neue Version der<br />
Schulverwaltungssoftware LUSD umgestiegen sein. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage<br />
gestellt, welche Änderungen hinsichtlich des Schutzes der Daten und der Wahrung der Vertraulichkeit<br />
damit verbunden sind.<br />
Daher möchten wir Ihnen auf diesem Wege die wichtigsten Fragen beantworten.<br />
Was hat sich überhaupt bei der LUSD geändert?<br />
Die wesentlichste Änderung erfolgte in der technischen Basis: Nicht <strong>mehr</strong> jede <strong>Schule</strong> hält ihre Daten<br />
in einer kleinen Datenbank vor Ort, sondern alle <strong>Schule</strong>n nutzen online eine gemeinsame, große<br />
Datenbank <strong>im</strong> Rechenzentrum der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in Wiesbaden. Dies<br />
bringt einen enormen Vorteil für die Datensicherheit und den Datenschutz: Die sichere Aufbewahrung<br />
der Daten liegt in professionellen Händen, der aktuelle Datenbestand wird <strong>mehr</strong>fach gesichert und das<br />
Rechenzentrum ist gegen Einbruch und Katastrophen abgesichert. Datenverlust oder gar<br />
Datenausspähung nach Diebstahl eines Schulverwaltungsrechners sind in keinem Fall <strong>mehr</strong> möglich.<br />
Aber kann dann nicht jeder die Daten meiner Kinder einsehen?<br />
In Abst<strong>im</strong>mung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, der das Verfahren fortlaufend<br />
überwacht, wurde die LUSD so konstruiert, dass jede <strong>Schule</strong> nur Zugang zu den Daten ihrer Schüler<br />
hat. Die zentrale LUSD ist so konstruiert, dass nur die <strong>Schule</strong>, an der die Schülerinnen und Schüler<br />
aufgenommen und registriert sind, einen Zugriff auf die Daten haben. Wechselt ein Schüler die<br />
<strong>Schule</strong>, so muss die abgebende <strong>Schule</strong> in einem Übergabeakt die Zugriffsberechtigung an die<br />
aufnehmende <strong>Schule</strong> weitergeben. Im gleichen Augenblick verliert sie ihre eigene<br />
Zugriffsberechtigung. Dies entspricht der Praxis Übersendung der Schülerakte bei einem<br />
Schulwechsel.<br />
Muss ich dulden, dass Daten meiner Kinder, z.B. die Zeugnisnoten, in der LUSD gespeichert<br />
werden?<br />
Wenn ein Schulverwaltungsprogramm wie die LUSD, die auf Basis einer Rechtsgrundlage eingeführt<br />
wurde, nur die Daten verarbeitet, die zur Erfüllung der Aufgabe der <strong>Schule</strong> notwendig sind und die<br />
Vorgaben des Datenschutzgesetzes achtet, so ist die Datenverarbeitung zulässig. Dies muss aber <strong>im</strong><br />
Rahmen einer Vorabuntersuchung und einer Verfahrensbeschreibung gegenüber dem jeweils<br />
zuständigen Datenschutzbeauftragten nachgewiesen werden.<br />
Als Betroffene bzw. Eltern Ihres Kindes können Sie Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen und<br />
haben ein Recht auf Korrektur, falls Daten sich als falsch erweisen. Auch gibt es festgelegte Fristen<br />
für die Aufbewahrung bzw. Speicherung von Daten.<br />
So legt die Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in <strong>Schule</strong>n fest, dass<br />
• eine Zeugnisliste geführt werden muss, die entweder klassen-, lerngruppen- oder<br />
schülerbezogen angelegt ist<br />
• und dass diese Zeugnislisten für zwei Jahre aufbewahrt werden müssen.<br />
Daher ist die Speicherung der Noten von Schülerinnen und Schülern für die Dauer von zwei Jahren<br />
nicht zu beanstanden.<br />
In einem Archivierungskonzept, das mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgest<strong>im</strong>mt wird,<br />
wird für die neue LUSD die Umsetzung der Aufbewahrungsfristen und entsprechend die Veranlassung<br />
der notwendigen Löschvorgänge festgelegt.<br />
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Welche Auswertungen oder Berichte werden in der LUSD durchgeführt?<br />
Die einzelne <strong>Schule</strong> kann nur auf die Daten ihrer Schüler zugreifen und sich so Klassen- oder<br />
Kurslisten ausdrucken oder Unterlagen für die Bundesjugendspiele erstellen.<br />
Auswertungen für statistische oder wissenschaftliche Zwecke erfolgen nicht aus der LUSD-<br />
Datenbank, sondern aus dem sog. Kultus-Data-Warehouse. Dazu werden aus der LUSD- Datenbank<br />
die relevanten Daten abgezogen und so anonymisiert, dass sie nicht <strong>mehr</strong> personenbeziehbar sind.<br />
Diese Daten werden dann an das Kultus-Data-Warehouse weitergegeben und stehen dort und nur dort<br />
für Auswertungen zur Verfügung. Rechtliche Grundlagen hierfür finden sie <strong>im</strong> Hessischen<br />
Schulgesetz §83f und <strong>im</strong> Hessischen Statistik-Gesetz.<br />
Beide Verfahren, LUSD wie Kultus-Data-Warehouse, stehen unter fortlaufender Prüfung durch den<br />
Hessischen Datenschutzbeauftragten, der zu den dort gewählten Verfahrensweisen seine Zust<strong>im</strong>mung<br />
erteilt hat.<br />
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?<br />
An das hessische Kultusministerium, ReferatI.7. Email: j.pyschik@hkm.hessen.de<br />
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12. Infektionsschutzgesetz - Merkblatt<br />
Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie <strong>im</strong> Folgenden über<br />
best<strong>im</strong>mte Punkte aufzuklären:<br />
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (s. Tabelle) hat, darf es die<br />
<strong>Schule</strong> gemäß § 34 (1) erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil<br />
keine Ansteckungsfähigkeit <strong>mehr</strong> besteht.<br />
Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie anhand der nachfolgenden<br />
Übersicht sehen.<br />
Attest erforderlich Attest nicht erforderlich<br />
Wiederzulassung erfolgt nach<br />
Intervall nach<br />
Intervall nach Beginn einer Intervall nach Abklingen<br />
Krankheitsbeginn<br />
lege artis durchgeführten<br />
Antibiotikabehandlung<br />
best<strong>im</strong>mter Symptome<br />
Wiederholter Kopflausbefall<br />
Scabies (Krätze)<br />
Impetigo<br />
(ansteckende Borkenflechte)<br />
Tuberkulose<br />
Diphtherie<br />
EHEC**-Enteritis<br />
Shigellose<br />
Cholera<br />
Typhus<br />
Paratyphus<br />
Polio<br />
Pest<br />
VHF (Virusbed. hämorrhagisches Fieber)<br />
Hepatitis A<br />
7 Tage nach Auftreten des Ikterus<br />
14 Tage nach Auftreten der 1.<br />
Symptome<br />
Masern<br />
5 Tage nach Auftreten des<br />
Ausschlages<br />
Mumps<br />
9 Tage nach Anschwellen der<br />
Ohrspeicheldrüse<br />
Windpocken<br />
7 Tage nach Auftreten der ersten<br />
Bläschen<br />
Keuchhusten<br />
5 Tage<br />
Scharlach<br />
Streptokokkenangina<br />
24 Stunden<br />
Erstmaliger Kopflausbefall<br />
Nach medizinischer Kopfwäsche<br />
Akute Gastroenteritis<br />
Abklingen des dünnflüssigen<br />
Durchfalls<br />
Meningitis<br />
Nach Abklingen der Symptome<br />
*) unter dem Gesichtspunkt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit<br />
nicht <strong>mehr</strong> zu befürchten ist<br />
**) Entero-Haemorrhagische Escherichia Coli-Bakterien<br />
Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie nach § 34 (5) verpflichtet, uns unter Angabe<br />
der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
Wenn Ihr Kind nach ärztlicher Feststellung best<strong>im</strong>mte Krankheitserreger <strong>im</strong> Körper<br />
trägt oder ausscheidet ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut § 34 (2)<br />
bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden wann das<br />
Kind die Einrichtung möglicherweise unter best<strong>im</strong>mten Auflagen wieder besuchen<br />
darf. Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit leidet,<br />
müssen sie uns gemäß § 34 (3) umgehend informieren.<br />
Eine Missachtung dieser Vorschriften kann mit Bußgeld geahndet werden, so sagt es<br />
das Infektionsschutzgesetz.<br />
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