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Standard? – Nein! Wir wollen mehr! - Schule im Kirchgarten

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,<br />

Babenhausen, den 29. Juni 2011<br />

um Ihnen einen kleinen Überblick über unsere <strong>Schule</strong> zu geben,<br />

wurden die wichtigsten Informationen in dieser Broschüre<br />

zusammengefasst. Ich hoffe, diese Informationen erleichtern Ihnen<br />

und Ihrem Kind den Schulstart.<br />

Sollten Sie darüber hinaus noch <strong>mehr</strong> Informationen wünschen,<br />

schauen Sie doch mal auf unsere Homepage. Sie finden diese unter<br />

folgender Adresse: www.<strong>Schule</strong>-<strong>im</strong>-<strong>Kirchgarten</strong>.de. Hier finden Sie<br />

auch unser aktuelles Schulprogramm.<br />

Außerdem befindet sich in dieser Broschüre eine<br />

Einverständniserklärung, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben<br />

an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zurückgeben. Vielen<br />

Dank!<br />

Sollten Sie noch Fragen, Anregungen, Wünsche oder Kritik haben,<br />

wenden Sie sich an uns. Bei Problemen und Sorgen stehe auch ich<br />

Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger<br />

Absprache zur Verfügung.<br />

Ich wünsche Ihrem Kind und Ihnen eine schöne Grundschulzeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

S.Schulz-Mandl/Schulleiterin<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

1. <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> Seite 3<br />

1.1. Allgemeines Seite 4<br />

1.2. Ausstattung Seite 5<br />

2. Kommunikations- u. Kooperationsformen Seite 6<br />

3. Vertretungskonzept Seite 6<br />

4. Förderung Seite 7<br />

5. Schulordnung Seite 8<br />

6. Grundschule von A-Z Seite 12<br />

7. Elternmitarbeit Seite 15<br />

8. Ferientermine Seite 16<br />

9. Der Förderverein Seite 17<br />

10. Einverständniserklärung Seite 19<br />

11. Information über Datenschutz Seite 20<br />

12. Infektionsschutzgesetz <strong>–</strong> Merkblatt Seite 22<br />

2


1 . S c h u l e i m K i r c h g a r t e n<br />

das bedeutet:<br />

• Kinder verschiedenster Herkunft<br />

• Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlichen Interessen und<br />

Begabungen<br />

• Engagierte Eltern mit vielseitigen Erwartungen<br />

• Ein vielschichtiges Umfeld<br />

aber...<br />

und das bedeutet:<br />

• <strong>Wir</strong> sehen die Chancen und Möglichkeiten.<br />

• <strong>Wir</strong> üben Zusammengehörigkeit und Kooperation.<br />

• <strong>Wir</strong> <strong>wollen</strong> integrativ arbeiten.<br />

• Offenheit ist uns wichtig.<br />

3


1.1. Allgemeines<br />

Die <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> in Babenhausen ist eine Grundschule, die von ca. 400<br />

Kindern aus 20 Nationen besucht wird.<br />

In jeder Jahrgangsstufe werden bis zu 25 Kinder in je 4 Parallelklassen<br />

unterrichtet. Der Unterricht wird insgesamt von 19 Lehrkräften, einem kath.<br />

Pfarrer und einer Lehrerin <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst gehalten.<br />

In einer Vorklasse werden an unserer <strong>Schule</strong> Kinder von einer Sozialpädagogin<br />

unterrichtet und auf das erste Schuljahr vorbereitet. Daneben bietet die<br />

<strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> einen Vorlaufkurs für Kinder <strong>im</strong> letzten Kindergartenjahr<br />

an, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.<br />

Die Betreuende Grundschule, die „Kinderkiste“, bietet 70 Betreuungsplätze an,<br />

Träger ist der Bund Deutscher Pfadfinder (Tel.: 4441). Daneben bietet die<br />

evangelische Kirche Betreuung in den Randstunden an. Seit diesem Schuljahr<br />

sind nun auch endlich in das Ganztagsprogramm nach Maß aufgenommen worden<br />

und können ab November einige Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag anbieten.<br />

Kinder, die daran teilnehmen werden, können ein warmes Mittagessen dann auch<br />

einnehmen.<br />

Dank der Volkshochschule können dienstags und donnerstags nach vorheriger<br />

Anmeldung Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund von 13.30 Uhr<br />

bis 16.00 Uhr an der so genannten „Hausaufgabenhilfe“ teilnehmen. Auch diese<br />

Kinder werden in der Zeit von Unterrichtsende bis zum Beginn der<br />

Hausaufgabenhilfe an der <strong>Schule</strong> betreut und können ein warmes Essen<br />

einnehmen.<br />

Die Verwaltungsarbeiten werden größtenteils zurzeit von der Schulsekretärin<br />

Frau Sattig erledigt. Frau Sattig vertritt unsere Schulsekretärin Frau Walter-<br />

Albrecht, die sich momentan in Elternzeit befindet. Herr Fendt und Herr<br />

Sauerwein, unsere Hausmeister, übernehmen Reparaturen und andere<br />

handwerkliche Arbeiten.<br />

Die Leitung der <strong>Schule</strong> wird von der Schulleiterin Frau S.Schulz-Mandl und der<br />

stellvertretenden Schulleiterin Frau G.Müller wahrgenommen. Daneben gehören<br />

alle Lehrkräfte verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Gremien an und<br />

tragen so gemeinsam zur Ausgestaltung der <strong>Schule</strong> bei.<br />

2 . D a s S c h u l k o l l e g i u m<br />

4


1.2. Räumliche und sachliche Ausstattung der <strong>Schule</strong><br />

Die verschiedenen Klassen-, Fach- und Nebenräume unserer <strong>Schule</strong> befinden<br />

sich in fünf großen Gebäuden. Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass die<br />

Klassen einer Jahrgangsstufe möglichst nahe beieinander untergebracht sind.<br />

Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,<br />

zur Kleingruppenarbeit separate Räume zu nutzen. Die Vorklasse verfügt über<br />

zwei Räume. Es gibt außerdem an unserer <strong>Schule</strong> folgende Fachräume für die<br />

verschiedenen Unterrichtsvorhaben: ein Streitschlichterraum, ein Musikraum,<br />

ein Werkraum, eine Küche, ein Computerraum, eine Mathematik-Werkstatt, ein<br />

Exper<strong>im</strong>entierraum, ein Filmraum und eine Schülerbücherei. In einem Raum<br />

findet der herkunftssprachliche Unterricht in Türkisch und in Portugiesisch<br />

statt. Abstellflächen und Lagermöglichkeiten für Materialien, Lehr- und<br />

Unterrichtswerke sowie Verbrauchsmaterialien sind ausreichend vorhanden. Für<br />

den Sportunterricht müssen wir die Turnhallen und Sportplätze benachbarter<br />

<strong>Schule</strong>n in Anspruch nehmen. Ein Sportpavillon ist in Planung.<br />

Während der Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler nicht nur <strong>im</strong><br />

Schulhof, sondern auch <strong>im</strong> Schulgarten und in der Bücherei aufhalten und Spiel-<br />

und Kleinsportgeräte ausleihen.<br />

Unser Unterricht wird bereichert durch verschiedene technische Geräte. Dazu<br />

gehören: Computer, Beamer, Fernsehgeräte, Videorecorder, Filmgerät, <strong>mehr</strong>ere<br />

Dia-, DVD - und Overheadprojektoren, Kassettenrekorder für jede Klasse, usw..<br />

Durch jährliche Neubeschaffungen sind die einzelnen Fachbereiche mit<br />

vielseitigen Anschauungs- und Arbeitsmaterialien gut ausgestattet (z.B.:<br />

Landkarten, Schautafeln, Lernspiele, Arbeitskoffer zu Sachthemen,<br />

Instrumente, Turn- und Sportgeräte, umfangreiche Lektürensammlung,<br />

Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien).<br />

5


2. K o m m u n i k a t i o n s - u n d K o o p e r a t i o n s f o r m e n<br />

Für unser pädagogisches Arbeiten und Entscheiden ist es wichtig, dass<br />

Schulleitung und Kollegium <strong>im</strong>mer gut informiert sind. Deshalb gibt es in<br />

regelmäßigen Abständen:<br />

• Gesamtkonferenzen<br />

• Pädagogische Konferenzen<br />

• Fachkonferenzen<br />

• Jahrgangskonferenzen<br />

• Schulleitungssitzungen<br />

o Sie finden bei Bedarf auch <strong>im</strong> erweiterten Kreis statt.<br />

• Pausenkonferenzen<br />

o Hier werden wichtige, aktuelle und kurzfristige Themen geklärt.<br />

• Monatliche Dienstbesprechungen<br />

• Koordinationsstunden<br />

o Diese werden wöchentlich in den einzelnen Jahrgängen abgehalten.<br />

Informationen werden auch weitergeleitet über:<br />

• Jahrgangssprecher<br />

o Sie leiten Informationen an die Kollegen des Jahrgangs weiter.<br />

• Protokolle<br />

o Zur Information werden Protokolle der Konferenzen ausgehängt.<br />

3 . V e r t r e t u n g s k o n z e p t<br />

Seit dem Schuljahr 2006/2007 sind alle hessischen <strong>Schule</strong>n verpflichtet, in<br />

eigener Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterrichtszeiten des<br />

Klassenunterrichts verlässlich sind. Planmäßiger Unterricht sollte daher auch<br />

bei Erkrankung einer Lehrkraft, Ausflügen, Fortbildungen und ähnlichem nicht<br />

<strong>mehr</strong> ausfallen. Ausgenommen sind der jährliche Kennenlerntag und ein<br />

Pädagogischer Tag.<br />

Um diese „Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten“ zu erfüllen, darf die <strong>Schule</strong><br />

auch Vertretungskräfte, die nicht der <strong>Schule</strong> angehören, beschäftigen. Hierzu<br />

steht der <strong>Schule</strong> ein Budget zur Verfügung.<br />

Bei längeren Ausfällen wird versucht, über die "Lehrerfeuerwehr" Entlastung zu<br />

erhalten.<br />

6


Bei kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften bestehen Übereinkunft und<br />

Bereitschaft des Kollegiums, Engpässe folgendermaßen zu überbrücken:<br />

- Zunächst wird Mehrarbeit der Lehrkräfte berücksichtigt.<br />

- Eventuell nehmen Kinder am ersten Tag gruppenweise am Unterricht der<br />

Parallelklassen teil.<br />

- Arbeiten Klassen an Wochen<strong>–</strong> oder Arbeitsplänen, beaufsichtigt eine<br />

Lehrkraft eventuell auch zwei Klassen.<br />

4 . F ö r d e r u n g<br />

Die unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen und familiären Situationen<br />

unserer Kinder machen deutlich, wie wichtig es gerade für unsere <strong>Schule</strong> ist,<br />

präventiv zu arbeiten. Durch individuelle Förderangebote sollen Defizite<br />

aufgearbeitet, aber auch Stärken gefördert werden und auf die spezielle<br />

Situation des jeweiligen Kindes soll differenzierend und vorbeugend reagiert<br />

werden.<br />

Die Fördermaßnahmen an unserer <strong>Schule</strong> sind schon jetzt vielseitig:<br />

• Vorklasse<br />

• Deutsch als Zweitsprache<br />

• LRS <strong>–</strong> Fördergruppe<br />

• Dyskalkulie<br />

• Streitschlichterstunden<br />

• Klassenförderstunde<br />

• Leseförderung<br />

• Bewegte Pause<br />

• Hausaufgabenhilfe<br />

• Arbeitsgemeinschaften<br />

Förderkonzepte können bei Interesse <strong>im</strong> Schulprogramm eingesehen werden.<br />

7


5 . S c h u l o r d n u n g<br />

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, Leben, Gesundheit und persönliche<br />

Würde aller an der <strong>Schule</strong> tätigen Kinder und Erwachsenen, gleich welcher<br />

Herkunft, welchen Geschlechts oder weltanschaulichen Bekenntnisses zu sichern<br />

und das friedliche Zusammenleben innerhalb der <strong>Schule</strong> zu fördern. Ihre<br />

Einhaltung ist das Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinde.<br />

Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 29.08.2002 beschlossen.<br />

Bei Verstößen wird der Klassenlehrer bzw. der Schulleiter informiert (siehe<br />

Anlage).<br />

Bei groben Verstößen wird nach dem Ordnungsmaßnahmenkatalog (Hessisches<br />

Schulgesetz, §82) verfahren.<br />

1. Umgang der Menschen miteinander<br />

- Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Dazu gehört auch,<br />

andere nicht durch Sch<strong>im</strong>pfwörter zu verletzen oder Spucken zu<br />

beleidigen.<br />

- Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an<br />

eine Lehrkraft.<br />

- Gegenstände, die andere stören oder verletzen könnten, dürfen nicht<br />

mitgebracht werden. Andernfalls werden solche Gegenstände einbehalten<br />

und erst nach Rücksprache mit den Eltern diesen wieder ausgehändigt.<br />

2. Umgang mit Sachen<br />

- Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren. Die<br />

Einrichtungen der <strong>Schule</strong> und die Lernmittel wie Bücher, Karteien, Spiele<br />

usw. sind ordentlich zu behandeln. Bei Beschädigung ist Ersatz zu leisten<br />

bzw. der Schaden zu beheben.<br />

- Die Unterrichtsräume, der Hof und die Flure sind sauber zu halten. Müll<br />

wird getrennt gesammelt.<br />

- Die Toiletten sind notwendige Gemeinschaftseinrichtungen, die besonders<br />

sauber zu halten sind. Sie sind kein Aufenthaltsraum in den Pausen. Wer<br />

die Toiletten mutwillig beschmutzt, muss sie reinigen.<br />

- Längere Zeit herumliegende oder auf dem Schulhof gefundene Sachen<br />

werden <strong>im</strong> Eingangsbereich der <strong>Schule</strong> aufbewahrt.<br />

8


3. Verhalten auf dem Schulhof<br />

- Die Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. Der Aufenthalt und das<br />

Toben in den Treppenhäusern sind nicht erlaubt. Das Schulgelände darf<br />

nicht verlassen werden. Gegenstände, die auf dem überdachten<br />

Pausengang landen, dürfen nicht von den Schülern heruntergeholt werden.<br />

- Bei starkem Regen (Entscheidung trifft die Schulleiterin) findet eine<br />

Regenpause statt.<br />

- Das Schulgelände darf nicht mit Autos (mit Ausnahme von<br />

Zulieferfahrzeugen), Motorrädern, Mopeds, Mofas, Inline-Skates,<br />

Rollschuhen und auch nicht mit Fahrrädern und Rollern befahren werden.<br />

Diese sind an den Fahrradständern abzustellen.<br />

- Bei Nässe darf nicht mit Bällen gespielt werden (Verschmutzungsgefahr)!<br />

- Das Klettern auf Bäume ist verboten!<br />

4. Verhalten in der Bücherei<br />

- In den Pausen steht die Schülerbücherei denjenigen zur Verfügung, die<br />

dort in Ruhe lesen, etwas ausleihen oder zurückgeben <strong>wollen</strong>. Die Bücherei<br />

ist ein Lese- und Arbeitsraum. Sie ist kein Raum zum Toben oder<br />

Frühstücken. Das Büchereiteam sorgt für die Einhaltung der Regeln.<br />

5. Verhalten <strong>im</strong> Unterricht<br />

- Der Unterricht hat pünktlich zu beginnen. Die Schüler kommen frühestens<br />

15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur <strong>Schule</strong>. Der Unterricht und die<br />

Pausen beginnen und enden mit einem Gongzeichen. Zu Unterrichtsbeginn<br />

begeben sich die Schüler zu ihren Aufstellplätzen. Dort werden sie von<br />

der jeweiligen Lehrkraft abgeholt.<br />

- Die Klassen stellen in Absprache mit ihren Klassen- und Fachlehrern<br />

eigene Regeln für das Verhalten <strong>im</strong> Unterricht auf.<br />

- Hausaufgaben werden regelmäßig gestellt und kontrolliert.<br />

6. Aufsicht<br />

- Lehrkräfte stehen bei Konflikten als Gesprächspartner zur Verfügung. Sie<br />

sind verpflichtet, Hinweisen von Schülern auf gewalttätige<br />

Auseinandersetzungen nachzugehen und entsprechend einzugreifen.<br />

7. Verhalten der Eltern<br />

- Störungen des Unterrichts und der Aufenthalt in den Gebäuden während<br />

der Unterrichtszeit sind nicht erlaubt.<br />

9


A n l a g e z u r S c h u l o r d n u n g<br />

Alltägliche kleinere Streitereien sollten nach Möglichkeit von den Schülern<br />

alleine geregelt werden. Alle Verhaltensweisen lassen sich durch die<br />

Schulordnung nicht normieren. Bei Verstößen, die hier nicht angesprochen<br />

werden, entscheiden die Lehrkräfte über angemessene Maßnahmen.<br />

Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen Regeln der Schulordnung<br />

Zu 1.: Regel: <strong>Wir</strong> benutzen keine Sch<strong>im</strong>pfwörter!<br />

Bei Verstoß: Der Schüler muss sich mündlich entschuldigen.<br />

Im Wiederholungsfall muss er sich schriftlich entschuldigen.<br />

Gegebenenfalls werden die Erziehungsberechtigten<br />

informiert.<br />

Regel: <strong>Wir</strong> tun anderen nicht weh und spucken andere nicht an!<br />

Bei Verstoß: In der Pause bleibt der Schüler eine gewisse Zeit bei der<br />

Aufsicht stehen oder auf einer Bank sitzen. Bei<br />

wiederholten Verstößen darf der Schüler die erste Pause<br />

nicht auf dem Schulhof verbringen und muss kleinere<br />

gemeinnützige Arbeiten verrichten. Bei Verstoß während<br />

des Unterrichts gelten die Klassenregeln.<br />

Bei schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung<br />

oder massiver Bedrohung ist die Schulleitung zu<br />

informieren.<br />

Regel: <strong>Wir</strong> bringen keine gefährlichen Dinge sowie elektronische<br />

Geräte wie Handy, Game Boy mit in die <strong>Schule</strong>!<br />

Bei Verstoß: Solche Dinge werden einbehalten und erst nach<br />

Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten wieder<br />

zurückgegeben.<br />

Zu 2.: Regel: <strong>Wir</strong> beschädigen und beschmutzen keine Dinge!<br />

Bei Verstoß: Der Schaden muss behoben werden bzw. Ersatz beschafft<br />

werden.<br />

Zu 3.: Regel: <strong>Wir</strong> verlassen den Schulhof oder die Schulgebäude nicht<br />

ohne Erlaubnis!<br />

Bei Verstoß: Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt und<br />

der Schüler muss eine Stunde nachsitzen!<br />

10


Regel: <strong>Wir</strong> toben nicht in den Treppenhäusern und rutschen<br />

nicht auf den Treppengeländern!<br />

Bei Verstoß: Der Schüler schreibt die Regel drei Mal ab. Im<br />

Wiederholungsfall muss der Schüler den Sinn der Regel<br />

schriftlich begründen.<br />

Zu 4.: Regel: <strong>Wir</strong> halten in der Bücherei die Regeln des Büchereiteams<br />

ein.<br />

Bei Verstoß: Bei groben Verstößen erteilt das Büchereiteam<br />

Büchereiverbot.<br />

Zu 5: Regel: <strong>Wir</strong> halten die Klassenregeln ein!<br />

Bei Verstoß: Die Klassenordnung regelt dies.<br />

11


6. Grundschule von A-Z<br />

A wie ärztliche<br />

Untersuchungen: In unserer <strong>Schule</strong> finden regelmäßig ärztliche<br />

Untersuchungen statt, über die Sie rechtzeitig informiert<br />

werden.<br />

B wie Bastelgeld: Pro Halbjahr werden von jedem Schüler € 2,50 Bastelgeld<br />

eingesammelt.<br />

B wie Betreuung: Die „Kinderkiste“, Martin-Luther-Str. 9a, und die<br />

evangelische<br />

Kirche betreuen Schüler unserer <strong>Schule</strong>.<br />

B wie Bücherei: Unsere <strong>Schule</strong> verfügt über eine Schülerbücherei, in der<br />

Bücher während der Pausen ausgeliehen werden können. Dies<br />

wird von Eltern organisiert. Über tatkräftige Unterstützung<br />

freuen wir uns <strong>im</strong>mer!<br />

E wie<br />

Elternabend: Regelmäßig finden Elternabende statt, an denen Sie nach<br />

Möglichkeit teilnehmen sollten.<br />

E wie<br />

Elternbeirat: Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres werden die<br />

Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter gewählt. Frau<br />

Susan Theodoropoulos ist zurzeit die gewählte<br />

<strong>Schule</strong>lternbeiratsvorsitzende<br />

E wie<br />

Elternsprechtag: Im Februar findet ein allgemeiner Sprechtag statt. Hier<br />

haben Sie die Möglichkeit mit allen Lehrkräften zu sprechen.<br />

E wie Englisch: In der 3. und 4. Klasse wird früher Fremdsprachenunterricht<br />

in Englisch erteilt.<br />

F wie Fachraum: Die <strong>Schule</strong> verfügt über einige Fachräume: Musikraum, Küche,<br />

Werkraum, Filmraum, Englischfachraum, Mathematikwerkstatt<br />

und Computerraum.<br />

F wie<br />

Fahrradprüfung: Im vierten Schuljahr erhalten die Schüler in Zusammenarbeit mit der<br />

Polizei eine Radfahrausbildung. <strong>Wir</strong> befürworten es, wenn unsere Schüler<br />

erst danach mit dem Fahrrad alleine zur <strong>Schule</strong> kommen.<br />

12


F wie Ferien: Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht<br />

um 11.05 Uhr.<br />

F wie<br />

Förderverein: Seit 1992 unterstützt uns der Förderverein. Ein Antrag liegt der<br />

Informationsbroschüre bei. <strong>Wir</strong> freuen uns über jedes neue Mitglied!<br />

F wie Frühstück: Über ein gesundes Frühstück, das umweltfreundlich<br />

eingepackt ist, freuen wir uns.<br />

F wie<br />

Fundsachen: Im Verwaltungsgebäude werden Fundsachen aufbewahrt.<br />

G wie Garten: Den Kindern steht ein Schulgarten zur Verfügung. Für<br />

Klassenfeste stehen ein Grill und Festzeltgarnituren bereit.<br />

H wie Hausaufgabenhilfe:<br />

Ausländische Schüler haben die Möglichkeit dienstags und<br />

donnerstags die Hausaufgabenhilfe, die von der VHS<br />

organisiert wird, zu besuchen. Bitte sprechen Sie mit dem<br />

Klassenlehrer.<br />

H wie<br />

Hausmeister: Für unsere <strong>Schule</strong> ist Herr Fendt zuständig.<br />

K wie Krankheit: Sollte Ihr Kind erkranken und nicht am Unterricht teilnehmen<br />

können, entschuldigen Sie es schriftlich oder telefonisch<br />

(Tel.: 2450).<br />

M wie Müll: <strong>Wir</strong> trennen Müll nach Papier, Kunststoff und Restmüll und<br />

begrüßen Mehrwegverpackungen, da wir Abfall vermeiden<br />

möchten.<br />

P wie Pause: In der Pause werden Kleinspielgeräte von Schülern an Schüler<br />

ausgeliehen. Außerdem gibt es in den ersten Pausen<br />

Bewegungsangebote.<br />

S wie<br />

Sekretariat: Frau Walter-Albrecht ist unsere Schulsekretärin<br />

(Tel.: 06073/2450).<br />

S wie<br />

Schulkleidung: Der Elternbeirat organisiert zwei Mal <strong>im</strong> Jahr eine Bestellung<br />

der Schulkleidung mit dem Logo „<strong>Wir</strong> gehören zusammen!“.<br />

13


S wie<br />

Schulkonferenz: Die Schulkonferenz, das Organ gemeinsamer Beratung und<br />

Beschlussfassung, besteht aus gewählten Vertretern der<br />

Elternschaft und des Kollegiums.<br />

S wie<br />

Schulordnung: An unserer <strong>Schule</strong> regelt die Schulordnung den Umgang<br />

miteinander.<br />

S wie Sport: Für den Sportunterricht benötigen die Kinder einen<br />

Turnbeutel mit festen Hallenschuhen und Turnkleidung.<br />

S wie<br />

Streitschlichter: Bei Problemen helfen unsere Streitschlichter Frau Gehrig und<br />

Frau Otto bei der Vermittlung.<br />

U wie Unfall: Unfälle, die während der Unterrichtszeit, den Pausen oder<br />

auf dem Schulweg passieren, müssen zur Regelung des<br />

Versicherungsschutzes umgehend gemeldet werden.<br />

14


7. Elternmitarbeit<br />

Hier können Eltern mitarbeiten.<br />

Klassenelternbeirat:<br />

Alle zwei Jahre wählt jede Klassenelternversammlung den Elternbeirat, der die<br />

Interessen der Elternschaft <strong>im</strong> <strong>Schule</strong>lternbeirat vertritt, Elternabende in<br />

Absprache mit dem Klassenlehrer vorbereitet, Klassenvorhaben mitplant und als<br />

Ansprechpartner für Eltern und <strong>Schule</strong> zur Verfügung steht.<br />

<strong>Schule</strong>lter n beirat:<br />

Hier ist die Elternschaft aller Klassen durch ihren gewählten<br />

Klassenelternbeirat vertreten. In den Konferenzen werden Angelegenheiten der<br />

<strong>Schule</strong> erörtert, über schulische Vorhaben und Termine informiert, auftretende<br />

Probleme angesprochen und diskutiert, nach gemeinsamen Lösungen gesucht aber<br />

auch die Beteiligung an geplanten Aktionen bedacht. Gegenüber der Schulleitung<br />

und der Öffentlichkeit ist der <strong>Schule</strong>lternbeirat durch die/den aus seinen<br />

eigenen Reihen gewählte/n Vorsitzende/n und seinen/ ihren Stellvertreter/in<br />

repräsentiert.<br />

Schulkonferenz:<br />

Interessierte Eltern können sich um einen Platz in der Schulkonferenz<br />

bewerben. Dieses Gremium setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der<br />

Lehrerschaft und der Elternschaft zusammen, dazu kommt die Schulleiterin als<br />

Vorsitzende. Die Schulkonferenz wird für 2 Jahre gewählt und hat bei der<br />

Gestaltung der <strong>Schule</strong> und ihrer Arbeit Mitspracherecht, das <strong>im</strong> Hessischen<br />

Schulgesetz (HSG) ausgeführt ist.<br />

Weitere Möglichkeiten<br />

- Förderverein (siehe Beitrittserklärung)<br />

- Büchereiteam<br />

- Orga <strong>–</strong> Team für Schulfeste/ Spielefeste<br />

- Schulzeitungsgruppe<br />

- Verschiedene AGs<br />

- . . .<br />

Sollten Sie Interesse oder Ideen haben, sprechen Sie uns an. <strong>Wir</strong> würden uns<br />

freuen!<br />

15


8. Ferientermine für das Schuljahr 2010/2011<br />

Herbstferien 2010: 11.10.2010 bis 22.10.2010<br />

Weihnachtsferien 2010/11: 20.12.2010 bis 07.01.2011<br />

Osterferien 2011 : 18.04.2011 bis 30.04.2011<br />

Bewegliche Ferientage: - Dienstag, 08.03.2011 (Fastnacht)<br />

- Freitag, 03.06.2011 (Tag nach Christi H<strong>im</strong>melfahrt)<br />

- Freitag, 24.06.2011 (Tag nach Fronleichnam)<br />

Sommerferien 2011: 27.06.2011 bis 05.08.2011<br />

Herbstferien 2011: 10.10.2011 bis 22.10.2011<br />

Gemäß § 5 der Hess. Schulordnung ist eine Beurlaubung von Schülern<br />

vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur<br />

aus wichtigen Gründen zulässig.<br />

Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten<br />

grundsätzlich 3 Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung<br />

schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet<br />

über die Beurlaubung.<br />

16


9. Der Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong><br />

<strong>Wir</strong> sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein engagierter Eltern und<br />

Lehrer, der sich finanziell, materiell und ideell für die Interessen der<br />

Grundschule einsetzt, frei nach dem Motto:<br />

<strong>Standard</strong>? <strong>–</strong> <strong>Nein</strong>! <strong>Wir</strong> <strong>wollen</strong> <strong>mehr</strong>!<br />

Unsere Beiträge ermöglichen die Verbesserung der Schulausstattung<br />

und somit das Lernumfeld unserer Kinder.<br />

Unsere Mitglieder stärken damit die Lehrer in ihrer pädagogischen<br />

Arbeit.<br />

Einige unserer Projekte:<br />

für<br />

ungen<br />

Konzerte<br />

te<br />

Computerraum Schülerbücherei<br />

Schulküche<br />

Spielgeräte<br />

für den Schulhof<br />

und den Sportunterricht<br />

Schulgarten<br />

Unsere Bitte an Sie:<br />

Zuschüsse<br />

Autorenles<br />

und<br />

Musikinstrumen<br />

Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein! Unterstützen Sie unsere Arbeit<br />

durch eine Spende, Ihre Mitgliedschaft oder Ihre tatkräftige Mitarbeit.<br />

Möchten Sie Mitglied werden?<br />

Dann füllen Sie die Beitrittserklärung auf der nächsten Seite aus und geben<br />

diese <strong>im</strong> Sekretariat oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes ab.<br />

17


Beitrittserklärung<br />

Der Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong><br />

Grundschule, Babenhausen e.V.<br />

Ich möchte gerne Mitglied <strong>im</strong> Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> e.V. werden.<br />

Name:............................................. Vorname:....................................................<br />

Straße:............................................ Wohnort:.....................................................<br />

Telefon:........................................... Klasse / Lehrer:………………………………<br />

Mein jährlicher Mitgliedsbeitrag: Einmalspende:<br />

Mindestens 12,00 € ……………………… €<br />

+ freiwillige Spende<br />

Gesamt .....................€<br />

€<br />

Der Betrag wird jährlich von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Kündigung genügt<br />

eine kurze formlose schriftliche Mitteilung, ohne Fristen!<br />

................................................ ......................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Beitrittserklärung bitte be<strong>im</strong> Klassenlehrer oder <strong>im</strong> Sekretariat abgeben.<br />

EINZUGSERMÄCHTIGUNG:<br />

Hiermit bevollmächtige ich bis auf Widerruf den Förderverein der <strong>Schule</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Kirchgarten</strong>, Grundschule Babenhausen e.V. den Jahresbeitrag von meinem<br />

Konto abzubuchen.<br />

................................................. ............................................<br />

Bank Bankleitzahl<br />

................................................. ............................................................<br />

Kontonummer Kontoinhaber<br />

.........................................EUR<br />

Betrag<br />

................................................. ...................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

10. Einverständniserklärung<br />

<strong>Schule</strong> <strong>im</strong> <strong>Kirchgarten</strong> Martin-Luther-Str. 9 - 11<br />

Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg 64832 Babenhausen<br />

Tel.: 06073 / 24 50<br />

18


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,<br />

Fax: 06073 / 20 59<br />

<strong>Schule</strong>.<strong>im</strong>.<strong>Kirchgarten</strong>@t-online<br />

da unsere <strong>Schule</strong> über eine Homepage verfügt, bitte ich Sie den unteren<br />

Abschnitt ausgefüllt und unterschrieben an die Klassenlehrkräfte<br />

zurückzugeben.<br />

Vielen Dank!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

S.Schulz-Mandl/Schulleiterin<br />

<br />

Name des Kindes: ______________________ Klasse:__________________<br />

Einverständniserklärung<br />

Ich bin damit einverstanden, dass Bilder von Schulveranstaltungen, auf denen ich<br />

bzw. mein Kind zu sehen ist, <strong>im</strong> schulischen Bereich erscheinen und in<br />

elektronischer Form auf den Internetseiten der <strong>Schule</strong> zu sehen sind.<br />

Ja!<br />

<strong>Nein</strong>!<br />

Ja, mein Name/ der Name meines Kindes darf mit dem Bild veröffentlicht<br />

werden.<br />

<strong>Nein</strong>, mein Name/ der Name meines Kindes darf mit dem Bild nicht<br />

veröffentlicht werden.<br />

____________________________<br />

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />

11. Informationen über Datenschutz<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

Ref. I.7<br />

19


Information für Eltern über Datenhaltung und Datenschutz in der<br />

Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD)<br />

Bis zum Schuljahresende werden alle hessischen öffentlichen <strong>Schule</strong>n auf die neue Version der<br />

Schulverwaltungssoftware LUSD umgestiegen sein. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage<br />

gestellt, welche Änderungen hinsichtlich des Schutzes der Daten und der Wahrung der Vertraulichkeit<br />

damit verbunden sind.<br />

Daher möchten wir Ihnen auf diesem Wege die wichtigsten Fragen beantworten.<br />

Was hat sich überhaupt bei der LUSD geändert?<br />

Die wesentlichste Änderung erfolgte in der technischen Basis: Nicht <strong>mehr</strong> jede <strong>Schule</strong> hält ihre Daten<br />

in einer kleinen Datenbank vor Ort, sondern alle <strong>Schule</strong>n nutzen online eine gemeinsame, große<br />

Datenbank <strong>im</strong> Rechenzentrum der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in Wiesbaden. Dies<br />

bringt einen enormen Vorteil für die Datensicherheit und den Datenschutz: Die sichere Aufbewahrung<br />

der Daten liegt in professionellen Händen, der aktuelle Datenbestand wird <strong>mehr</strong>fach gesichert und das<br />

Rechenzentrum ist gegen Einbruch und Katastrophen abgesichert. Datenverlust oder gar<br />

Datenausspähung nach Diebstahl eines Schulverwaltungsrechners sind in keinem Fall <strong>mehr</strong> möglich.<br />

Aber kann dann nicht jeder die Daten meiner Kinder einsehen?<br />

In Abst<strong>im</strong>mung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, der das Verfahren fortlaufend<br />

überwacht, wurde die LUSD so konstruiert, dass jede <strong>Schule</strong> nur Zugang zu den Daten ihrer Schüler<br />

hat. Die zentrale LUSD ist so konstruiert, dass nur die <strong>Schule</strong>, an der die Schülerinnen und Schüler<br />

aufgenommen und registriert sind, einen Zugriff auf die Daten haben. Wechselt ein Schüler die<br />

<strong>Schule</strong>, so muss die abgebende <strong>Schule</strong> in einem Übergabeakt die Zugriffsberechtigung an die<br />

aufnehmende <strong>Schule</strong> weitergeben. Im gleichen Augenblick verliert sie ihre eigene<br />

Zugriffsberechtigung. Dies entspricht der Praxis Übersendung der Schülerakte bei einem<br />

Schulwechsel.<br />

Muss ich dulden, dass Daten meiner Kinder, z.B. die Zeugnisnoten, in der LUSD gespeichert<br />

werden?<br />

Wenn ein Schulverwaltungsprogramm wie die LUSD, die auf Basis einer Rechtsgrundlage eingeführt<br />

wurde, nur die Daten verarbeitet, die zur Erfüllung der Aufgabe der <strong>Schule</strong> notwendig sind und die<br />

Vorgaben des Datenschutzgesetzes achtet, so ist die Datenverarbeitung zulässig. Dies muss aber <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Vorabuntersuchung und einer Verfahrensbeschreibung gegenüber dem jeweils<br />

zuständigen Datenschutzbeauftragten nachgewiesen werden.<br />

Als Betroffene bzw. Eltern Ihres Kindes können Sie Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen und<br />

haben ein Recht auf Korrektur, falls Daten sich als falsch erweisen. Auch gibt es festgelegte Fristen<br />

für die Aufbewahrung bzw. Speicherung von Daten.<br />

So legt die Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in <strong>Schule</strong>n fest, dass<br />

• eine Zeugnisliste geführt werden muss, die entweder klassen-, lerngruppen- oder<br />

schülerbezogen angelegt ist<br />

• und dass diese Zeugnislisten für zwei Jahre aufbewahrt werden müssen.<br />

Daher ist die Speicherung der Noten von Schülerinnen und Schülern für die Dauer von zwei Jahren<br />

nicht zu beanstanden.<br />

In einem Archivierungskonzept, das mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgest<strong>im</strong>mt wird,<br />

wird für die neue LUSD die Umsetzung der Aufbewahrungsfristen und entsprechend die Veranlassung<br />

der notwendigen Löschvorgänge festgelegt.<br />

20


Welche Auswertungen oder Berichte werden in der LUSD durchgeführt?<br />

Die einzelne <strong>Schule</strong> kann nur auf die Daten ihrer Schüler zugreifen und sich so Klassen- oder<br />

Kurslisten ausdrucken oder Unterlagen für die Bundesjugendspiele erstellen.<br />

Auswertungen für statistische oder wissenschaftliche Zwecke erfolgen nicht aus der LUSD-<br />

Datenbank, sondern aus dem sog. Kultus-Data-Warehouse. Dazu werden aus der LUSD- Datenbank<br />

die relevanten Daten abgezogen und so anonymisiert, dass sie nicht <strong>mehr</strong> personenbeziehbar sind.<br />

Diese Daten werden dann an das Kultus-Data-Warehouse weitergegeben und stehen dort und nur dort<br />

für Auswertungen zur Verfügung. Rechtliche Grundlagen hierfür finden sie <strong>im</strong> Hessischen<br />

Schulgesetz §83f und <strong>im</strong> Hessischen Statistik-Gesetz.<br />

Beide Verfahren, LUSD wie Kultus-Data-Warehouse, stehen unter fortlaufender Prüfung durch den<br />

Hessischen Datenschutzbeauftragten, der zu den dort gewählten Verfahrensweisen seine Zust<strong>im</strong>mung<br />

erteilt hat.<br />

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?<br />

An das hessische Kultusministerium, ReferatI.7. Email: j.pyschik@hkm.hessen.de<br />

21


12. Infektionsschutzgesetz - Merkblatt<br />

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie <strong>im</strong> Folgenden über<br />

best<strong>im</strong>mte Punkte aufzuklären:<br />

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (s. Tabelle) hat, darf es die<br />

<strong>Schule</strong> gemäß § 34 (1) erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil<br />

keine Ansteckungsfähigkeit <strong>mehr</strong> besteht.<br />

Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie anhand der nachfolgenden<br />

Übersicht sehen.<br />

Attest erforderlich Attest nicht erforderlich<br />

Wiederzulassung erfolgt nach<br />

Intervall nach<br />

Intervall nach Beginn einer Intervall nach Abklingen<br />

Krankheitsbeginn<br />

lege artis durchgeführten<br />

Antibiotikabehandlung<br />

best<strong>im</strong>mter Symptome<br />

Wiederholter Kopflausbefall<br />

Scabies (Krätze)<br />

Impetigo<br />

(ansteckende Borkenflechte)<br />

Tuberkulose<br />

Diphtherie<br />

EHEC**-Enteritis<br />

Shigellose<br />

Cholera<br />

Typhus<br />

Paratyphus<br />

Polio<br />

Pest<br />

VHF (Virusbed. hämorrhagisches Fieber)<br />

Hepatitis A<br />

7 Tage nach Auftreten des Ikterus<br />

14 Tage nach Auftreten der 1.<br />

Symptome<br />

Masern<br />

5 Tage nach Auftreten des<br />

Ausschlages<br />

Mumps<br />

9 Tage nach Anschwellen der<br />

Ohrspeicheldrüse<br />

Windpocken<br />

7 Tage nach Auftreten der ersten<br />

Bläschen<br />

Keuchhusten<br />

5 Tage<br />

Scharlach<br />

Streptokokkenangina<br />

24 Stunden<br />

Erstmaliger Kopflausbefall<br />

Nach medizinischer Kopfwäsche<br />

Akute Gastroenteritis<br />

Abklingen des dünnflüssigen<br />

Durchfalls<br />

Meningitis<br />

Nach Abklingen der Symptome<br />

*) unter dem Gesichtspunkt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit<br />

nicht <strong>mehr</strong> zu befürchten ist<br />

**) Entero-Haemorrhagische Escherichia Coli-Bakterien<br />

Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie nach § 34 (5) verpflichtet, uns unter Angabe<br />

der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Wenn Ihr Kind nach ärztlicher Feststellung best<strong>im</strong>mte Krankheitserreger <strong>im</strong> Körper<br />

trägt oder ausscheidet ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut § 34 (2)<br />

bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden wann das<br />

Kind die Einrichtung möglicherweise unter best<strong>im</strong>mten Auflagen wieder besuchen<br />

darf. Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit leidet,<br />

müssen sie uns gemäß § 34 (3) umgehend informieren.<br />

Eine Missachtung dieser Vorschriften kann mit Bußgeld geahndet werden, so sagt es<br />

das Infektionsschutzgesetz.<br />

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