Buch Berechtigtes Interesse_Demo
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Das „berechtigte )nteresse<br />
Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt<br />
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob<br />
besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel<br />
9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über<br />
strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10<br />
verarbeitet werden,<br />
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für<br />
die betroffenen Personen,<br />
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung<br />
oder Pseudonymisierung gehören kann.<br />
Artikel 6 gibt vor, unter welchen Voraussetzungen eine<br />
Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Neu ist die Einführung des Worts<br />
„mindestens 29 , wodurch verstanden werden kann, dass eine<br />
Datenverarbeitung auch auf mehrere Rechtsgrundlagen gestützt werden<br />
kann. 30<br />
Die Rechtmäßigkeit ist auch nach den Grundsätzen der Datenverarbeitung<br />
iSd Art 5 Abs 1 lit a bei jeder Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten im ersten Schritt zu prüfen und somit die wichtigste<br />
Voraussetzung bei der Prüfung, ob eine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Liegt zumindest ein alternativer Rechtsgrund iSd Art 6 Abs 1 lit a bis f<br />
vor, ist die Datenverarbeitung grundsätzlich zulässig. 31 Kann die<br />
Datenverarbeitung keinem Rechtsgrund zugeordnet werden, ist die<br />
Verarbeitung von vornherein nicht zulässig.<br />
Die entsprechenden Erwägungsgründe können bei der Auslegung der<br />
Rechtmäßigkeit Aufschluss geben, wobei der Begriff des berechtigten<br />
<strong>Interesse</strong>s hauptsächlich auf ErwGr 47 zurückzuführen ist.<br />
ErwGr 39 (Grundsätze der Datenverarbeitung) 32<br />
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sollte rechtmäßig und nach Treu und<br />
Glauben erfolgen. Für natürliche Personen sollte Transparenz dahingehend bestehen,<br />
dass sie betreffende personenbezogene Daten erhoben, verwendet, eingesehen oder<br />
anderweitig verarbeitet werden und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten<br />
29 Vgl die englische Sprachfassung „[…] at least one oft he following applies“.<br />
30 Vgl Schulz in Gola, DS-GVO Art 6 Rz 18; Frenzel in Paal/Pauly, DS-GVO/BDSG2 Art 6 Rz<br />
3, 8; <strong>Buch</strong>ner/Petri in Kühling/<strong>Buch</strong>ner, DS-GVO Art 6 Rz 13,22; Siehe auch<br />
Kastelitz/Hötzendorfer/Tschohl in Knyrim, DatKomm Art 6 DSGVO (Stand 1.10.2018,<br />
rdb.at) Rz 15.<br />
31 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien siehe die<br />
Erlaubnistatbestände des Art 9; für die Verarbeitung strafrechtlicher Daten siehe Art 10.<br />
32 Die folgenden Titel der Erwägungsgründe sind inoffizielle Bezeichnungen des Autors.<br />
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