Buch Berechtigtes Interesse_Demo
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Das „berechtigte )nteresse<br />
Voraussetzungen<br />
IV.1 <strong>Berechtigtes</strong> <strong>Interesse</strong><br />
Es reicht nicht aus, dass der Verantwortliche ein <strong>Interesse</strong> daran hat,<br />
einen wirtschaftlichen oder ideellen Nutzen aus der Verarbeitung zu<br />
ziehen. Vielmehr muss ein berechtigtes <strong>Interesse</strong> vorliegen. Zu den<br />
berechtigten <strong>Interesse</strong>n eines Verantwortlichen zählen neben den<br />
rechtlichen <strong>Interesse</strong>n auch tatsächliche, wirtschaftliche bzw ideelle<br />
<strong>Interesse</strong>n.<br />
Bloße Allgemeininteressen sind demgegenüber nicht ausreichend.<br />
Handelt es sich um <strong>Interesse</strong>n der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit<br />
oder des Wohlergehens des Menschens, ist hier nicht das berechtigte<br />
<strong>Interesse</strong>, sondern eher Art 6 Abs 1 lit e DSGVO maßgebend.<br />
In den ErwGr 47 ff werden beispielhaft berechtigte <strong>Interesse</strong>n genannt,<br />
die aber jeweils im Einzelfall genau zu prüfen und zu dokumentieren<br />
sind. Pauschale Aussagen können in diesem Zusammenhang schwer<br />
getroffen werden, da es immer auf die gesamten Umstände des<br />
Einzelfalls ankommt.<br />
Beispiele für berechtigte <strong>Interesse</strong>n:<br />
<br />
Verhinderung von Betrug im unbedingt erforderlichen<br />
Umfang 56 ,<br />
Direktwerbung 57<br />
Übermittlung personenbezogener Daten in einer<br />
Unternehmensgruppe<br />
<br />
Wahrung der Sicherheit wie zB Netz- und Informationssicherheit<br />
58<br />
Eine Liste von Beispielen für das Vorliegen von berechtigten <strong>Interesse</strong>n<br />
findet sich im Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217. 59<br />
56 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217 (Praktische Beispiele zur<br />
Veranschaulichung der Anwendung der Prüfung der Ausgewogenheit der <strong>Interesse</strong>n<br />
nach Artikel 7 <strong>Buch</strong>stabe f); siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab Seite 193.<br />
57 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217; siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab<br />
Seite 188.<br />
58 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217; siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab<br />
Seite 197.<br />
59 Siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab Seite 183.<br />
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