Buch Berechtigtes Interesse_Demo
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Das „berechtigte )nteresse<br />
Voraussetzungen<br />
Liste nicht verpflichtend zu berücksichtigen. 113 Der Empfänger muss<br />
bloß die Möglichkeit haben, sich von künftigen Werbezusendungen<br />
abzumelden.<br />
Die Robinsonliste wird monatlich aktualisiert und den österreichischen<br />
Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen von der WKO<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt. 114<br />
IV.6.4<br />
EXKURS „ECG-Liste“<br />
Analog der Robinsonliste gibt es auch eine sog elektronische<br />
Robinsonliste, die bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR<br />
(Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) geführt wird. In die gem §<br />
7 ECG geführte ECG-Liste können sich alle natürlichen und juristischen<br />
Personen kostenlos eintragen können, um künftig keine Werbe-E-Mails<br />
mehr zu erhalten.<br />
Diensteanbieter, die Werbe-E-Mails versenden, haben diese Liste zu<br />
beachten und dürfen an die in dieser Liste enthaltenen<br />
Empfängeradressen keine Werbe-E-Mails zusenden.<br />
Ein zuverlässiger Schutz gegen jegliche SPAM-Nachrichten ist dies<br />
freilich nicht, da SPAM-Mails überwiegend von Personen versandt<br />
werden, denen rechtliche Vorschriften egal sind und als Absender meist<br />
nicht identifiziert werden können.<br />
Eine Nichteintragung in die ECG-Liste bedeutet aber nicht, dass<br />
unaufgeforderte, unerbetene E-Mail-Werbung zulässig ist. Nach § 107<br />
TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grds nur mit vorheriger Einwilligung des<br />
Empfängers zulässig. Es gibt aber gewisse Ausnahmen bei bestehender<br />
Geschäftsbeziehung. 115<br />
Verstöße gegen § 107 TKG 2003 werden mit Verwaltungsstrafen bis zu<br />
€ . sanktioniert.<br />
IV.7 Dokumentationspflicht des Verantwortlichen<br />
Den Verantwortlichen trifft iSd Art 5 Abs 2 eine sog Rechenschaftspflicht.<br />
Dh er muss nachweisen können, dass die Grundsätze der Daten-<br />
113 § 151 Abs 9 Satz 3 GewO.<br />
114 Eine Anforderung der Robinsonliste ist per E-Mail möglich unter werbung@wko.at.<br />
115 § 107 Abs 3 TKG 2003.<br />
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