(11,75 MB) - .PDF - Marktgemeinde Wartmannstetten
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Rückschneiden Rückschneiden von von Sträuchern Sträuchern und und Bäumen Bäumen entlang entlang von von Grundstücksgrenzen<br />
Grundstücksgrenzen<br />
Wie in der Straßenverkehrsordnung unter § 91 Abs. 1 vermerkt ist, sind Liegenschaftseigentümer<br />
(= (= Grundstücksbesitzer) Grundstücksbesitzer) verpflichtet, verpflichtet, entlang entlang der der Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen etwaige etwaige Sträu- SträuSträu- cher, cher, Hecken Hecken oder oder Bäume Bäume zurückzuschneiden, zurückzuschneiden, wenn wenn diese diese auf auf das das öffentliche öffentliche Gut<br />
Gut<br />
ragen ragen und und dort dort dort die die die freie freie Sicht Sicht nehmen, nehmen, die die Benützbarkeit Benützbarkeit der der Straße Straße bzw. bzw. Gehsteige/-<br />
Gehsteige/<br />
wegewege einschränken einschränken oder oder Einrichtungen Einrichtungen zur zur Regelung Regelung bzw. bzw. Sicherheit Sicherheit des des StraßenverStraßenver-<br />
kehrs kehrs beeinträchtigen.<br />
beeinträchtigen.<br />
"Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und<br />
dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf<br />
oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder<br />
welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen,<br />
dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen,<br />
beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen)" StVO 1960, Abs.1<br />
Für Für etwaige etwaige etwaige Unfallschäden Unfallschäden (auch (auch an Fußgängern und RadfahrerInnen!), die auf herausragenderagende<br />
Sträucher, Sträucher, Äste, Äste, Bäume Bäume etc. etc. über über die die Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze zurückzuführen zurückzuführen sind, sind, können können LiegenLiegen-<br />
schaftseigentümer schaftseigentümer haftbar haftbar gemacht gemacht werden.<br />
werden.<br />
Eine Eine Alarmanlage Alarmanlage zahlt zahlt sich sich aus! aus! - Aus Aus dem dem Amtsblatt Amtsblatt der der BH BH Neunkirchen<br />
Neunkirchen<br />
Der Schutz seiner eigenen vier Wände sollte eigentlich jedem ein Anliegen sein. Alarmanlagen sind ein<br />
wirksamer Schutz vor den unliebsamen „Gästen“.<br />
Auch Sie sollten sich die Anschaffung einer Alarmanlage überlegen – eine Alarmanlage zahlt sich jedenfalls<br />
aus. Alarmsysteme sind eine Ergänzung zu mechanischen Sicherungen, sie sind kein Ersatz<br />
dafür. Allein die Tatsache, dass ein Objekt mit einer Alarmanlage gesichert ist, schreckt drei Viertel der<br />
Einbrecher ab. Daher sollten Komponenten der Alarmanlage von außen sichtbar sein, etwa eine Außensirene<br />
oder ein Blinklicht.<br />
Unsere Unsere Tipps Tipps für für für den den Alarmanlageneinbau:<br />
Alarmanlageneinbau:<br />
Alarmanlageneinbau:<br />
Alarmanlagen sollten von außen sichtbar sein. Verwenden Sie zwei Außensirenen mit Drehlichtern.<br />
Planen Sie die Alarmanlage bereits beim Hausbau ein, auch wenn sie nicht gleich<br />
installiert wird.<br />
Ziehen Sie einen autorisierten Fachmann hinzu.<br />
Alle Hausbewohner müssen mit der Bedienung der Alarmanlage vertraut sein.<br />
Außenhautüberwachung: Außenhautüberwachung: Vorteil: Der Täter wird bereits beim Aufbrechen geortet;<br />
Fehlalarme sind selten. Nachteil: aufwändige Verkabelung.<br />
Raumüberwachung: Raumüberwachung: Vorteil: geringer Installationsaufwand.<br />
Nachteil: Bei Haustieren oder Anwesenheit von Menschen sind Fehlalarme möglich.<br />
Nutzen Sie das Angebot der kriminalpolizeilichen Beratung.<br />
Das Das Land Land Niederösterreich Niederösterreich fördert fördert die die Sicherheit Sicherheit Ihres Ihres Zuhauses Zuhauses beim beim Einbau<br />
Einbau<br />
von von mechanischen mechanischen und und elektronischen elektronischen Sicherungsmaßnahmen.<br />
Sicherungsmaßnahmen.<br />
Die Die Förderung Förderung im im Überblick Überblick<br />
Überblick<br />
• Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.<br />
• Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten,<br />
bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen<br />
bis zu € 1.500,-- bei Videoüberwachungsanlagen (kombiniert mit Alarmanlage)<br />
bis zu € 1.000,-- bei Sicherheitstüren in Wohnungen (Mehrfamilienhäuser)<br />
• Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der<br />
Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.<br />
• Ansuchen können natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen,<br />
WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen<br />
Sie Sie können können sich sich über über Alarmanlagen Alarmanlagen und und mögliche mögliche Sicherungsmaßnahmen<br />
Sicherungsmaßnahmen<br />
für für für Fenster Fenster und und Türen Türen auch auch bei bei bei unserem unserem Sicherheitstag Sicherheitstag am am am 13. 13. Oktober Oktober 2012 2012<br />
2012<br />
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beraten!