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Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...

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<strong>Jungmaklermappe</strong> &<br />

<strong>Gründungsleitfaden</strong><br />

„Versicherungsvermittlung in der Form<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong><br />

und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten“<br />

Ausgabe 1/2008


Inhaltsverzeichnis<br />

Liebe Jungmaklerin, lieber Jungmakler! 3<br />

Die zentralen Fragen zur Unternehmensgründung 4<br />

Gewerbeordnung und Berufszugang 5<br />

Unternehmensgründung 5<br />

Berufszugang – Befähigungsnachweis 6<br />

Aus- und Weiterbildung 7<br />

Neugründungsförderung 7<br />

Berufsbild wie vom Fachverband erarbeitet und auch beworben 8<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong>assistent 8<br />

Versicherungsvermittlerregister 8<br />

Berufshaftpflichtversicherung 9<br />

Weitere Schutzmaßnahmen 10<br />

Fragen zum Berufsstand 10<br />

Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten 13<br />

Anlage 1 - Berufsbild<br />

Anlage 2 - Beratungsprotokolle, AGB´s, Mustervollmacht<br />

Anlage 3 - Bezirksstellenverzeichnis<br />

Anlage 4 - Bezirksvertauenspersonen<br />

Anlage 5 - Liste von Softwareanbietern<br />

Anlage 6 - Versicherungsunternehmen NÖ<br />

2


Liebe Jungmaklerin, lieber Jungmakler!<br />

Gut auf Ihre Unternehmensgründung vorbereitet zu sein bedeutet schon die Hälfte des Erfolges.<br />

Dabei stellen sich viele Fragen, welche in zahlreichen Schriften hinlänglich beantwortet<br />

werden. In dieser Broschüre wurden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt<br />

mit Hinweisen zu weiterführender Literatur oder den entsprechenden Ansprechstellen.<br />

Eine der wichtigsten Ansprechstellen für Sie ist in der Gründungsphase sind die Bezirksstellen<br />

der Wirtschaftskammer und auch das Gründer-Service der Wirtschaftskammer Niederösterreich,<br />

welche Sie gerne in allen Fragen der Neugründung kostenlos beraten. Eine Liste<br />

der Bezirksstellen finden Sie im Anhang. Das Gründer-Service ist unter der Telefonnummer<br />

+43 2742 851 0 oder im Internet unter www.gruenderservice.at (gruender@wknoe.at) erreichbar.<br />

Für Sie als GründerIn ist das rasche Schaffen von Netzwerken ein besonders wichtiger<br />

Punkt. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hilft dabei z.B. mit den Plattformen<br />

www.jungewirtschaft.at/noe , www.frauinderwirtschaft.at , http://epu.wko.at oder<br />

www.spartenakademie.at.<br />

Natürlich steht Ihnen auch die Geschäftsstelle der „<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten“ mit dem Geschäftsführer Mag. Hubert Baumann (Telefon<br />

+43 2742 851 - 19721) für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage<br />

sowie auf der Fachverbandshomepage unter<br />

http://www.noe-versicherungsmakler.at<br />

www.ihrversicherungsmakler.at<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Fachgruppe NÖ der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />

Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

Gerhard Pesendorfer Mag. Susanne Schiefer Mag. Hubert Baumann<br />

Fachgruppenobmann Leiterin AK Jungmakler Fachgruppengeschäftsführer<br />

3


Die zentralen Fragen der Unternehmensgründung<br />

In der Phase der Unternehmensgründung stellen sich zahlreiche zentrale Fragen:<br />

� Welche Voraussetzungen sind für die Gewerbeausübung erforderlich?<br />

� Habe ich klare Vorstellungen über meine Geschäftsidee?<br />

� Ist dafür ein ausreichend großer Markt vorhanden?<br />

� Was unterscheidet mich von anderen Mitbewerbern?- Welche gibt es am Markt?<br />

� Welche finanziellen Mittel benötige ich für die Unternehmung?<br />

� Wie soll eine eventuelle Finanzierung erfolgen?<br />

� Welche Förderungen gibt es?<br />

� Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?<br />

� Wie bin ich sozial abgesichert?<br />

� Wie organisiere ich die Abläufe, z.B. Rechnungswesen?<br />

… und natürlich spezielle Fragen wie:<br />

� Bin ich ausreichend über den Versicherungsmarkt informiert?<br />

� Bin ich auch in Fragen des Steuerrechts, der Sozialversicherung etc. firm genug?<br />

� Wo und wie kann ich mich laufend weiterbilden?<br />

… sind einige Beispiele dafür.<br />

Die vorliegende Broschüre beantwortet im Folgenden die zentralsten Fragen, fordern Sie<br />

aber auch die Broschüre „Leitfaden für Gründerinnen und Gründer“ unter<br />

gruender@wknoe.at an, welche auf viele der oben angeführten Fragen noch nähere Auskunft<br />

gibt.<br />

Wir haben für Sie auch ein virtuelles Gründer-Service im Internet eingerichtet:<br />

Wählen Sie www.gruenderservice.net – die große Informationsdatenbank für<br />

Gründer und Jungunternehmer.<br />

4


Gewerbeordnung & Berufszugang<br />

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 in der geltenden<br />

Fassung ein reglementiertes Gewerbe. Als solches ist für die Begründung des Gewerbes<br />

Versicherungsvermittlung in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

der Nachweis der maßgeblichen Befähigung erforderlich.<br />

Zudem ist nach neuer Rechtslage in allen Fällen auch der Nachweis einer spezifischen Haftungsabsicherung,<br />

sowie, wenn Kundengelder entgegengenommen werden, der Nachweis<br />

getrennter Kundenkonten (Anderkonten) erforderlich. Um eine Gewerbeberechtigung zu<br />

erlangen, dürfen Sie auch keine zurückliegenden Eröffnungen von Konkursverfahren haben<br />

und müssen über einen guten Leumund verfügen.<br />

Bei Erfüllung dieser Prämissen können sowohl juristische als auch natürliche Personen die<br />

Gewerbeberechtigung als <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

erlangen (§ 137a Abs. 1 GewO).<br />

Wesentliche Bestimmungen für den <strong>Versicherungsmakler</strong> finden Sie in der Gewerbeordnung<br />

(GewO), dem Maklergesetz (MaklerG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG) und dem Bankwesengesetz (BWG) jeweils in den geltenden<br />

Fassungen. [1]<br />

Unternehmensgründung<br />

Wer die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater<br />

in Versicherungsangelegenheiten selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht<br />

ausüben will, also gewerbsmäßig, fällt unter die Gewerbeordnung und muss sein Gewerbe<br />

anmelden.<br />

Vor der Gewerbeanmeldung sind aber noch einige Entscheidungen zu treffen [2] :<br />

� Wahl der Rechtsform des Unternehmens<br />

� Standortwahl<br />

� Erwerb von Betriebsräumen<br />

� Betriebsanlagengenehmigung (wenn nötig)<br />

� NeuFöG – Bestätigung einholen [3]<br />

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Diese<br />

finden Sie unter www.noel.gv.at. Auf diesen Seiten finden Sie auch alle Dokumente, welche<br />

Sie zur Gewerbeanmeldung vorlegen müssen, sowie alle Antragsformulare als Downloads.<br />

Dieser sind Personaldokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel),<br />

ein aktueller Auszug aus dem Strafregister, Zeugnisse und Bestätigungen über Ihren<br />

Bildungsgang sowie Ihre maßgebliche Berufstätigkeit beizufügen und nicht zuletzt der Befähigungs-<br />

und Haftungsnachweis in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />

Vergessen Sie abschließend nicht auf die Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.<br />

Tipp der Fachgruppe:<br />

„In Österreich können bei wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen die Aufwendungen für<br />

die gesetzliche Sozialversicherung, Steuern und Abgaben über 50% des erwirtschafteten<br />

Einkommens betragen, d.h. Sie sollten sich für diese Forderungen Rückstellungen bilden,<br />

damit einem erfolgreichen Geschäftsleben nichts im Wege steht!“<br />

5


Berufszugang - Befähigungsnachweis<br />

Damit Sie die Gewerbeberechtigung „Versicherungsvermittlung in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ erhalten, müssen Sie laut § 137b Abs.<br />

1 GewO die für die Versicherungsvermittlung erforderliche fachliche Eignung besitzen, also<br />

einen Befähigungsnachweis erbringen.<br />

Laut § 1 der bestehenden <strong>Versicherungsmakler</strong>- und –berater Verordnung (VmVb VO) wird<br />

die fachliche Qualifikation durch eine erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder über<br />

Belege über bestimmte Ausbildungen und/oder einschlägige Tätigkeiten nachgewiesen [4] .<br />

Termine für die Befähigungsprüfung in Niederösterreich erhalten Sie bei der Meisterprüfungsstelle.<br />

Zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung werden von der Fachgruppe Vorbereitungskurse<br />

über das WIFI NÖ angeboten. Informationen und Anmeldeformulare dazu erhalten Sie<br />

direkt beim WIFI. Das Online Kursbuch finden Sie unter www.wifi.at. Hinsichtlich der Termine<br />

und Fristen zur Anmeldung zur Befähigungsprüfung kontaktieren Sie bitte die Meisterprüfungsstelle<br />

der WK Niederösterreich.<br />

Meisterprüfungsstelle der WK Niederösterreich WIFI Niederösterreich<br />

3100 St. Pölten 3100 St. Pölten<br />

Landsbergerstraße 1 Mariazeller Straße 97<br />

Telefon 02742 851 DW 17550 Telefon 02742 890 2000<br />

Fax 02742 851 DW 900<br />

E-Mail meisterpruefungen@wknoe.at E-Mail office@noe.wifi.at<br />

Aus dem Inhalt des Kurses:<br />

� Die Tätigkeit des <strong>Versicherungsmakler</strong>s/der <strong>Versicherungsmakler</strong>in<br />

� Grundlagen des VersVG<br />

� Haftpflichtversicherung<br />

� Rechtsschutz<br />

� Risk-Management<br />

� Versicherungsvertrag-Grundlagen der Sachversicherung<br />

� Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch/Diebstahl- und Glasversicherung<br />

� Haushaltsversicherung (Vertragsarten)<br />

� Kfz-Haftpflicht (Kfz-Kasko, Kfz-Insassen, Kfz-Rechtsschutz,<br />

� Luftfahrthaftpflichtversicherung, Bootsversicherung)<br />

� Transport (Kredit, Maschinenbruch, EDV, Bauwesen, Montage)<br />

� Steuer- und Sozialversicherungsrecht<br />

� Lebensversicherung<br />

� Unfall- und Krankenversicherung<br />

� Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsunterbrechungsversicherung für freie Berufe)<br />

Der Kurs wird in 19 Teilkursen abgehalten, wobei jeder auch einzeln gebucht werden kann.<br />

Damit dienen die Kurse auch zur Weiterbildung und Vertiefung von Fachwissen.<br />

6


Aus- und Weiterbildung<br />

Um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, welche in den <strong>Versicherungsmakler</strong> gesetzt<br />

werden, sollte man stets durch Weiterbildung auf dem aktuellen Stand sein.<br />

Neben den bereits oben angeführten Kursen bietet die Fachgruppe Niederösterreich der<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten immer wieder ergänzende<br />

Kurse und Seminare an. Informationen darüber erhalten Sie in der Fachgruppe.<br />

Über am Markt angebotene Kurse und Seminare erfahren Sie auch in der offiziellen Zeitschrift<br />

des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten.<br />

Daneben bietet die Fachgruppe auch Seminare in Kooperation mit dem ÖVM an. Sehen Sie<br />

dazu auch die Seite des ÖVM unter www.oevm.at und die Seite der Fachgruppe NÖ<br />

www.noe-versicherungsmakler.at an.<br />

Neugründungsförderung<br />

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde, um Unternehmensgründungen zu<br />

erleichtern, geschaffen. Bei Erfüllung der Förderungsbedingungen entfallen Stempelmarkengebühren<br />

und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren, bestimmte Steuern sowie<br />

ein Jahr lang Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Wohnbauförderungsbeiträge<br />

des Dienstgebers, Unfallversicherungsbeiträge sowie die in diesem Zeitraum für<br />

beschäftigte Arbeitnehmer anfallende Wirtschaftskammerumlage.<br />

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der NeuFö ist:<br />

� ein Betrieb wird durch die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen<br />

Struktur neu eröffnet. Dieser Betrieb dient der Erzielung von Einkünften im Sinne<br />

des EStG 1988.<br />

� Die die Betriebsführung beherrschende Person hat sich bisher nicht in vergleichbarer<br />

Art beherrschend betrieblich betätigt.<br />

� Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform im Bezug auf einen bereits vorhandenen<br />

Betrieb vor.<br />

� Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen<br />

bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />

des Betriebs vor.<br />

� Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten<br />

die geschaffene Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere<br />

Betriebe oder Teilbetriebe verändert.<br />

Im eingeschränkten Umfang werden auch Betriebsübertragungen gefördert. Dabei darf der<br />

Übernehmer des Betriebs in keiner vergleichbaren Art beherrschend betrieblich tätig gewesen<br />

sein.<br />

Die NeuFöG-Bestätigung erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Erstansprechstelle<br />

für die Ausstellung der NeuFöG-Bestätigung bzw. die notwendige Beratung ist<br />

die jeweilige örtlich zuständige Bezirksstelle.<br />

Im Rahmen dieser Beratung wird die „Erklärung der Neugründung gemäß der Verordnung<br />

BGBl II 1999/278 ausgefüllt und übergeben.<br />

7


Berufsbild<br />

Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist kraft gesetzlichem<br />

Auftrag seinem Klienten verpflichtet.<br />

Er ist der qualifizierte und geprüfte Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen – kompetent,<br />

unabhängig, kundenorientiert.<br />

Mehr als 3.000 unabhängige <strong>Versicherungsmakler</strong> mit ihren rund 10.000 Mitarbeitern erarbeiten<br />

im Auftrag ihrer Klienten individuelle Deckungskonzepte.<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> kann die richtige Lösung abgestimmt auf den jeweils erforderlichen<br />

Versicherungsschutz anbieten.<br />

Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Anhang und erhalten Sie auf der Seite<br />

www.ihrversicherungsmakler.at.<br />

Versicherungsvermittler in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten als Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

Eine weitere reglementierte Gewerbeberechtigung, die so allerdings nicht in der Gewerbeordnung<br />

genannt ist, ist der Versicherungsvermittler in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> als<br />

Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong>. [6]<br />

Dies ist besonders für Versicherungsagenten interessant, welche <strong>Versicherungsmakler</strong> werden<br />

wollen. Hierbei ist § 19 der GewO zu beachten (Befähigung, Überleitung, etc.).<br />

Versicherungsvermittler-Register<br />

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat alle verfahrensrechtlichen Kompetenzen, um die korrekte<br />

Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren und<br />

durchzusetzen. Gemäß §§ 365a Abs. 1 und 365b Abs. 1 GewO hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

insbesondere natürliche und juristische Personen in das Gewerberegister einzutragen.<br />

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ein zentrales Gewerberegister und auf<br />

dessen Basis ein Versicherungsvermittlerregister eingerichtet. Dort werden alle Daten zusammengeführt.<br />

(§ 365c GewO).<br />

Das Vermittlerregister soll vor allem als Informationsquelle für die Konsumenten dienen. Es<br />

erleichtert diesen die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler tatsächlich die Berechtigung<br />

hat, Versicherungen zu vermitteln und vor allem in welcher Ausübungsform er das<br />

darf (Makler, Agent, Vermögensberater, etc.).<br />

Das Versicherungsvermittler-Register finden Sie auf der Homepage<br />

http://versicherungsvermittler.brz.gv.at<br />

8


Berufshaftpflichtversicherung<br />

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht der <strong>Versicherungsmakler</strong> handelt es sich seit 1997 um<br />

eine Pflichtversicherung in Österreich. Seit 15.1.2005 schreibt der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme<br />

von € 1.000.000,-- vor. [7]<br />

Die Deckung hat sich auf das gesamte Gebiet der EU zu erstrecken. Für alle Schadenfälle<br />

eines Jahres beträgt die Mindestdeckungssumme € 1.500.000,--. Die Versicherungssumme<br />

muss wertgesichert, auf den Vertrag muss österreichisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand<br />

muss in Österreich vereinbart sein.<br />

Der Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten hat<br />

einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der UNIQA und Generali abgeschlossen. Darüber<br />

hinaus bieten noch einige andere Versicherungen entsprechende Produkte an, wie z.B. die<br />

Städtische Versicherung AG, Wüstenrot Versicherung AG, Allianz Versicherung AG und<br />

Lloyd´s.<br />

Weitere Schutzmaßnahmen [8]<br />

Aufgrund der hohen Haftung, welcher der <strong>Versicherungsmakler</strong> ausgesetzt ist, empfiehlt es<br />

sich, mit dieser Verantwortung sehr sorgsam umzugehen, penibel und genau zu arbeiten<br />

und alles zu dokumentieren.<br />

Um eine Ausuferung der Haftung zu vermeiden, sollte zwischen Kunden und Makler ein<br />

Maklervertrag geschlossen werden, in welchem genau geregelt ist, was Gegenstand des<br />

Auftrages ist. Dabei ist es empfehlenswert, den Pflichtenkatalog des § 28 MaklerG unter<br />

Beachtung des § 31(2)KSchG iVm §32 MaklerG einzuschränken, und zwar hinsichtlich der<br />

Pflichten Z 4-7 (Konsument Z 6-7). Die Haftung sollte im Nichtkonsumentengeschäft auf<br />

grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt werden.<br />

Die Beraterprotokolle stellen einen wesentlichen Teil der Absicherung dar und sind gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Deshalb sollten diese, auch wenn es Zeit kostet, umfangreich und sehr<br />

genau sein. Deckungen die der Kunde nicht kaufen will, sind hier genau festzuhalten und<br />

vom Kunden abzuzeichnen. Im Streitfall, insbesondere vor Gericht, zählt dieses Protokoll<br />

erheblich (umgekehrte Beweislast gem.§ 1299/1200 ABGB)<br />

9


Auch wenn Sie eine Vollmacht des Kunden besitzen, lassen Sie sich vor Ihrem Handeln stets<br />

Bestätigungsbriefe (Mails) durch den Kunden zukommen.<br />

Beratungsprotokolle, AGBs und Risikoliste finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage<br />

www.noe-versicherungsmakler.at im internen Bereich unter Formulare/Downloads. Informationen<br />

zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes<br />

www.ihrversicherungsmakler.at .<br />

Fragen zum Berufsstand<br />

Wie muss ich auftreten? – Visitenkarte, Geschäftspapier,… § 137 f Abs. 1-3<br />

Die bisherigen Deklarationspflichten werden der neuen Rechtslage angepasst; der Vermittler<br />

hat anzugeben, ob er als Versicherungsvermittler oder ausschließlich in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder ausschließlich in der<br />

Form Versicherungsagent tätig wird (insbesondere auf Visitenkarte, Firmenschild und Geschäftspapier<br />

müssen die Bezeichnungen „Versicherungsvermittler“, „Versicherungsagent“,<br />

„<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ verwendet werden,<br />

wobei auf Firmenschildern und Visitenkarten aus Platzmangel auch die Kurzbezeichnung<br />

„<strong>Versicherungsmakler</strong>“ genügt.<br />

Wer Wert darauf legt, kann natürlich auch angeben, dass er zur Vermittlung von Bausparverträgen<br />

und Leasingverträgen über bewegliche Sachen berechtigt ist.<br />

Für den Fall, dass eine Berechtigung (muss in der Vollmacht berücksichtig werden) zum<br />

Empfang von Fremdgeldern besteht, ist auch diese Angabe zu machen (bei der Gewerbebehörde)<br />

Worüber muss ich meinen Kunden informieren? § 137 f Abs. 7-8<br />

Neben Name und Anschrift ist anzugeben, in welches Register der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />

Berater in Versicherungsangelegenheiten eingetragen ist und wie sich dies überprüfen lässt,<br />

ob der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten eine direkte oder<br />

indirekte Beteiligung von über 10 v.H. an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens<br />

und vice versa hält und wo sich der Versicherungskunde beschweren<br />

kann (diese Angabe ist nur bei jedem ersten Beratungsgespräch, nötigenfalls bei Änderung<br />

oder Erneuerung des Versicherungsvertrages zu geben).<br />

Ganz wichtig:<br />

Bei jedem Beratungsgespräch/angebotenem Versicherungsvertrag muss der Kunde wissen,<br />

ob er dabei als Agent (=gebunden an Versicherungsunternehmen) oder als Makler<br />

(=unabhängig und seinen Rat auf eine ausgewogene Marktuntersuchung stützend) beraten<br />

wird. Für den Versicherungskunden soll nach den Intentionen des EU-Gesetzgebers nämlich<br />

unzweifelhaft klar sein, ob der Vermittler seine Interessen oder die eines/mehrerer Versicherer<br />

vertritt.<br />

Klarzustellen ist, ob eine Auswahlberatung auf Grund umfassender Marktbeobachtung erfolgt<br />

oder der Vermittler nur bestimmte oder nur ein einziges Versicherungsprodukt vermittelt.<br />

Wer sich nicht deklariert, haftet als Makler (§ 26 Abs. 2 MaklerG).<br />

Mehrfachagenten haften innerhalb der angegebenen Auswahl mehrerer Produkte wie ein<br />

Makler für das bestmögliche Versicherungsprodukt.<br />

10


Wie muss ich meine Mitarbeiter ausbilden? § 137 b Abs.1,2,5,6<br />

Das ist letztlich Ihnen überlassen, das Gesetz verlangt nur, dass alle direkt bei der Versicherungsvermittlung<br />

mitwirkenden Beschäftigten die erforderliche fachliche Eignung besitzen<br />

müssen. Das betrifft also insbesondere jene, die Auskünfte über das Versicherungsprodukt<br />

geben oder die mit der Vermittlung untrennbar verbundene Beratungsleistung erbringen.<br />

Das Ausmaß der fachlichen Eignung ist im Einklang mit Art. 4 Abs. 1 der EU-<br />

Versicherungsvermittlungs-Richtlinie an der Art des Versicherungsproduktes zu messen –<br />

eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird weniger Ausbildung erfordern als eine Gewerbebündelversicherung<br />

für einen großen Industriebetrieb.<br />

ACHTUNG:<br />

Die Gewerbebehörde kann nun jederzeit die fachliche Eignung Ihrer Mitarbeiter überprüfen.<br />

Entsprechende Aufzeichnungen sind zu führen und für die Gewerbebehörde zur Überprüfung<br />

bereit zu halten. Als Nachweis genügen interne Schulungen oder Produktschulungen<br />

laut Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.<br />

Hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitarbeiter, die direkt bei der Versicherungsvermittlung<br />

mitwirken, ist zu beachten, dass nunmehr die allgemeinen gewerberechtlichen Vorraussetzungen<br />

bezüglich Konkursfreiheit und guter Leumund auch für diese Mitarbeiter vorliegen<br />

müssen.<br />

Beratungshonorar – Provision, was muss ich beachten? § 138 Abs. 1<br />

Will der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ein Honorar<br />

vom Versicherungskunden für seine Beratung, so muss er das vorweg im Einzelnen vereinbaren.<br />

Kommt es in derselben Sache (Beratung über eine Haushaltsversicherung, anschließend<br />

Abschluss über diese Haushaltsversicherung) zum Abschluss des Versicherungsvertrages,<br />

so entfällt der Honoraranspruch in der Höhe der Provision.<br />

Was ist bei Fremd-/Kundengeldern zu beachten? § 137 f Abs. 6<br />

Für den Fall, dass der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

zur Entgegennahme von Fremdgeldern berechtigt ist, sind diese Geldbeträge über ein<br />

streng getrenntes Kundenkonto (offenes Treuhandkonto, Anderskonto) weiterzuleiten. Die<br />

Eröffnung eines Anderkontos soll nach den Ausführungen des Erlasses des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Arbeit vom 17.01.2005 unter Beachtung der Ziffern 1 bis 5 des § 40<br />

Abs. 2 BWG möglich sein. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bekämpfung von Geldwäscherei<br />

und Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Identifizierung des Treugebers (=<br />

des Versicherungsklienten) durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises,<br />

wenn die Einzeltransaktion (zum Beispiel Einmalerlag bei der Lebensversicherung durch<br />

Übergabe der Versicherungsprämie in bar) € 15.000,- übersteigt. Die Identifizierung des<br />

Treugebers ist daher erst bei Beiträgen über € 15.000,- notwendig (bei der zuständigen Behörde:<br />

BH-MA)<br />

Was muss ich tun, wenn ich in anderen EU-Ländern tätig werden möchte?<br />

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Versicherungsvermittlung in Österreich setzen<br />

auch die Dienstleistungsfreiheit gemäß europäischem Recht um. <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

11


können künftig in allen EU-Staaten ihre Tätigkeit entfalten, sie müssen diese Absicht<br />

allerdings der Gewerbebehörde in Österreich mitteilen.<br />

Das europäische Versicherungsvermittlerregister finden Sie unter<br />

www.noe-versicherungsmakler.at<br />

Kollektivvertrag<br />

Für den <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist der Kollektivvertrag<br />

für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben und der Kollektivvertrag für<br />

Handelsarbeiter maßgeblich. Diese, sowie die Gehaltstafel A Allgemeiner Groß- und Kleinhandel<br />

und die Lohntafel A für ArbeitnehmerInnen des Allgemeinen Groß- und Kleinhandel<br />

sind unter www.wko.at im Bereich Arbeit und Soziales unter Kollektivverträge downloadbar.<br />

E-Mail Erfassung<br />

Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten NÖ<br />

ersucht Sie um Bekanntgabe Ihrer E-Mail Adresse zwecks einer kostengünstigen und raschen<br />

Übermittlung von wichtigen Informationen.<br />

12


Fachgruppenobmann:<br />

Gerhard Pesendorfer<br />

Die Fachgruppe<br />

„<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten“<br />

der Wirtschaftskammer Niederösterreich<br />

Telefon 02642/535 35 0<br />

Fax 02642/535 35 90<br />

E-Mail gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at<br />

Leiterin Arbeitskreis Jungmakler:<br />

Mag. Susanne Schiefer<br />

Telefon 02236/43184-19<br />

Fax 02236/43184-18<br />

E-Mail office@triple-a-versicherungsmaklergesmbh.com<br />

Fachgruppengeschäftsführer:<br />

Mag. Hubert Baumann<br />

Telefon 02742/851-19720<br />

Fax 02742/851-19729<br />

E-Mail versicherungsmakler@wknoe.at<br />

Assistentin:<br />

Daniela Linauer<br />

Telefon 02742/851-19721<br />

Fax 02742/851-19729<br />

E-Mail versicherungsmakler@wknoe.at<br />

Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten Niederösterreich<br />

vertritt derzeit ca. 1.000 Mitglieder.<br />

Im Internet:<br />

www.noe-versicherungsmakler.at<br />

(Der Zugang zum internen Bereich leitet sich aus Ihrer Mitgliedsnummer ab, wobei die Zahl<br />

1 davorgestellt wird, d.h. zB Mg.Nr.: 234567 - Login: 1234567)<br />

www.ihrversicherungsmakler.at<br />

Für allgemeine rechtliche Auskünfte, bei arbeitsrechtlichen, steuer- oder abgabenrechtlichen<br />

Fragen steht Ihnen Ihre zuständigen Bezirksstelle (siehe Anhang) der Wirtschaftskammer<br />

Niederösterreich (www.wko.at/noe) zur Verfügung. Dort sind Sie jederzeit Willkommen<br />

und erfahren viel über die Leistungsfähigkeit der Bezirksstelle für Sie als Unternehmer.<br />

13


Besonders wichtig sind Ihre unmittelbaren Ansprechpartner der Fachgruppe in Ihrer Region<br />

- die Bezirksvertrauenspersonen. Im Anhang finden Sie die Kontaktdaten unserer Vertrauenspersonen.<br />

[1]<br />

Siehe auch Koban/Funk/Riedlsperger, <strong>Versicherungsmakler</strong> – Rechte und Pflichten, Seite 1 - 27<br />

[2]<br />

Seihe auch Troja/Eltner/Gottschamel/Neumayer/Gleißner – Das neue österr. Vermittlerrecht, Seite 37ff<br />

[3]<br />

siehe dazu Seite<br />

[4]<br />

siehe auch VmVb VO Anhang 10, sowie PrüfungsstoffVO Anhang 12.1<br />

[6]<br />

Die Anmeldung dieses Gewerbes wurde möglich durch eine Einigung des Fachverbandes der VM und VB mit<br />

dem BMWA im Februar 2005, Quelle: IVM 1/05.<br />

[7]<br />

§ 137c GewO<br />

[8]<br />

siehe auch Koban/Funk/Riedlsperger, Der <strong>Versicherungsmakler</strong> – Rechte und Pflichten, Seite 61ff<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben in diesem Gründerleitfaden sind Fehler nicht auszuschließen<br />

und die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch<br />

auf Vollständigkeit. Eine Haftung der Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

NÖ oder der Verfasser ist ausgeschlossen.<br />

14


Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />

Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63<br />

Internet: www.ihrversicherungsmakler.at<br />

Berufsbild<br />

der österreichischen <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />

Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

Der Beruf des <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: <strong>Versicherungsmakler</strong>)<br />

ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 94 Z 76 der Gewerbeordnung und ist an<br />

die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.<br />

Die Hauptaufgaben des <strong>Versicherungsmakler</strong>s liegen in der optimalen Beratung des Versicherungskunden<br />

zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes und umfassen je nach<br />

Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:<br />

� die angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden,<br />

� die Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes,<br />

� die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes,<br />

� die Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen und<br />

� die Unterstützung im Versicherungsfall (Schäden und Leistungen).<br />

In seiner Tätigkeit ist der <strong>Versicherungsmakler</strong> unabhängig und seinem Auftraggeber verpflichtet.<br />

1. Wer ist der <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz<br />

im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber<br />

bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungsverträge<br />

seines Kunden und ist somit als Spezialist und Sachverständiger erster Ansprechpartner<br />

in allen Versicherungsfragen.<br />

2. Was macht der <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />

2.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung<br />

und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere<br />

alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse<br />

erstellt er ein angemessenes Deckungskonzept.<br />

Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des <strong>Versicherungsmakler</strong>s,<br />

welche Risken versichert werden.<br />

2.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes<br />

Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der <strong>Versicherungsmakler</strong> die am<br />

Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren<br />

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Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht<br />

berücksichtigt. Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses<br />

und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten<br />

entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten<br />

Bedingungen trifft der <strong>Versicherungsmakler</strong> mit dem Versicherer individuelle, auf die speziellen<br />

Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln).<br />

Allenfalls ergänzt der <strong>Versicherungsmakler</strong> den am Markt angebotenen Versicherungsschutz<br />

durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln.<br />

Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiterentwicklung<br />

des Versicherungswesens.<br />

2.3. Polizzenprüfung<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> überprüft die vom Versicherer übersandte Polizze und die Richtigkeit<br />

der Prämienvorschreibung.<br />

2.4 Schadensabwicklung – Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt die<br />

Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der Ansprüche<br />

des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche Verhandlungen<br />

über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.<br />

2.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> prüft mit dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt<br />

sich auf Grund einer geänderten Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbedarf,<br />

präsentiert er auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende<br />

Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprüfung der aktuellen Risikosituation und der<br />

Versicherungsverträge durch den unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong> ist die Garantie für einen<br />

bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit.<br />

3. Wer sind die Auftraggeber des <strong>Versicherungsmakler</strong>s?<br />

Auftraggeber der <strong>Versicherungsmakler</strong> sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte,<br />

gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.<br />

4. Was kostet die Beratung / Vermittlung durch den <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />

Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die<br />

Tätigkeit des <strong>Versicherungsmakler</strong>s vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versicherungsberatung<br />

und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

ein Honorar vereinbart.<br />

5. Welche Vorteile bietet der <strong>Versicherungsmakler</strong> für den Auftraggeber?<br />

Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber verpflichtet.<br />

Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:<br />

� Sachverständige Einschätzung der Risikosituation<br />

� Prämienersparnis durch Marktkenntnisse<br />

� Unabhängige Beratung und Vertretung im Schadensfall<br />

Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und <strong>Versicherungsmakler</strong> können<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.<br />

Dieses Berufsbild wurde in der Ausschusssitzung des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

am 16. März 2006 einstimmig beschlossen.<br />

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Firmenkopf Berater<br />

(Name/Anschrift) "VM" inkl. Firmenbuchnr./Gew.Reg.Nr./DVR/Gewerbeberechtigung<br />

E R S T B E R A T U N G S P R O T O K O L L / M A K L E R A U F T R A G<br />

Datum: Uhrzeit: Dauer:<br />

Teilnehmer:<br />

Kunde/Klient: "VK"<br />

(Name/Anschrift)<br />

Berater: Ort:<br />

Bisher wurde(n) ich/wir betreut von:<br />

o Unternehmer o Freiberufler o Konsument<br />

o Außendienstmitarbeiter o Agent o <strong>Versicherungsmakler</strong> o Sonstige<br />

o Vermögensberater o Bank o Direktgeschäft o Autohaus<br />

1. Maklerauftrag<br />

Die Beratung/Vermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden o JA o NEIN<br />

Beratungsauftrag o JA o NEIN<br />

Vermittlungsauftrag o JA o NEIN<br />

Grund d. Beratungstermines:<br />

→gesamtheitliche Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten lt. Risikoliste o JA o NEIN<br />

→ Einzel - Produkt - Beratung * lt. Risikoliste o JA o NEIN<br />

*) Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossen. Es besteht daher keine<br />

Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken!<br />

2. Interessenwahrung:<br />

Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten des VM`s und des VK ist aus dem Maklergesetz<br />

und den AGB der österreichischen VM zu entnehmen. Abweichend wird die Interessenwahrung de VM`s noch auf/um folgende<br />

Leistungen erweitert und oder eingeschränkt:<br />

Die Interessenwahrung bezieht sich gegebenenfalls auch auf Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR tätig sind und sich<br />

österr. Recht, der österr. Gerichtsbarkeit und sachlichen Zuständigkeit österr. Gerichte unterwerfen. (§28 Zif.3 MaklerG) oJA oNEIN<br />

Interessenwahrung nur für folgende Betriebsstandorte bzw. Adressen des Kunden: oJA oNEIN<br />

Berichterstattung und Bekanntgabe von Rechtshandlungen gegenüber VK (§28 Zif.4 MaklerG) bei Konsumenten obligatorisch oJA oNEIN<br />

Prüfung der Versicherungspolizze (§28 Zif.5 MaklerG) Bei Konsumenten obligatorisch oJA oNEIN<br />

Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles (§28 Zif 6 MaklerG) oJA oNEIN<br />

periodische Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge bzw. Kontrolling (§28 Zif.7 MaklerG) oJA oNEIN<br />

Der Kunde hat die Pflicht, den <strong>Versicherungsmakler</strong> bei der Ausübung der Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen<br />

und eine Weitergabe von ausgehändigten Unterlagen (Analysen, Konzepte etc.) des VM zu unterlassen. Bei Verstoß des<br />

Kunden verpflichtet sich dieser, den tatsächlich nachgewiesenen Schaden des Makler zu ersetzen.<br />

Seite 1/2<br />

Erstberatungsprotokoll 1.1


3. ENTGELTVEREINBARUNG:<br />

Der Kunde verpflichtet sich dem VM für die versicherungstechnische Risikoanalyse sowie für die Erstellung eines angemessenen<br />

Deckungskonzeptes sowie für die Vertragskonzeption einen Pauschalbetrag in Höhe von: €:………………<br />

einen jährlich, bis 1.7.fällig werdenden Verwaltungskostenbeitrag für die im Pkt. 2.) angeführten Leistungen in Höhe von: €:………………<br />

jeweils exkl. UST (gem.§6 Zif.13 UStG 1994) in Abänderung zu den AGB zu bezahlen.<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> hat überdies Anspruch auf Ersatz aller aufzuschlüsselnden Barauslagen.<br />

Von Prämienermäßigungen, die sich auf die gesamte Laufzeit der Polizze ausdehnen, sowie für rückwirkend erzielten Prämienermäßigungen<br />

erhält der VM zusätzlich zu den vorstehend vereinbarten Beträgen …..% der erstjährigen Prämienersparnis eines vollen Jahres bzw.<br />

des rückvergüteten Betrages.<br />

4. Grundlagen der Beratung/Vermittlung:<br />

Vollmacht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erstberatungs-Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste, Risikoanalyse**)<br />

Nicht zutreffendes streichen<br />

5. Informationspflichten des unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten<br />

gem. Gewerbeordnung:<br />

Register Eintragung: Nr.: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

(Überprüfungsmöglichkeit für Kunden) Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at/.........<br />

Beschwerdestelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

(außergerichtliche Streitbeilegung) Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at/.........<br />

Berechtigung zum Empfang v. Prämien für Versicherungsunternehmen oder von f. Kunden bestimmten Beträgen o JA o NEIN<br />

Beteiligung des Maklers mit mehr als 10 % an einem Versicherungsunternehmen o JA o NEIN<br />

Beteiligung eines Versicherungsunternehmens von mehr als 10 % am <strong>Versicherungsmakler</strong> o JA o NEIN<br />

Der erteilte Rat bezieht sich ausschließlich auf Produkte von Versichern gemäß AGB und Maklervertrag o JA o NEIN<br />

Der erteilte Rat stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf den o.a. Markt angebotenen Produkten:<br />

o JA<br />

Wenn NEIN:<br />

o NEIN<br />

Der Kunde wünscht eine Bekanntgabe der Versicherer, die bei der Untersuchung berücksichtigt wurden o JA o NEIN<br />

Wenn JA: Name der Versicherungsunternehmungen dem Kunden mitteilen:<br />

6. Dokumentationspflichten<br />

Sofortdeckung erforderlich o JA o NEIN<br />

Wenn JA: (nur mündliche Auskunftserteilung erforderlich)<br />

Der Kunde wünscht ausdrücklich nur mündliche Auskunftserteilung (nicht in Textform)<br />

wenn ja: Begründung:<br />

o Sofortdeckung erforderlich<br />

o<br />

o JA o NEIN<br />

Erstberatungsprotokoll 1.1<br />

Seite 2/3


Wünsche und Bedürfnisse des Kunden: Siehe beiliegende Risikoliste<br />

**)Hinweis: Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für<br />

den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben, verweisen wir<br />

darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können.<br />

Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen.<br />

Datenverarbeitung: Der VK gibt bis auf widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt vom VM<br />

verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden.<br />

Kommunikation: der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist zur Kontaktaufnahme - auch zu Informations- - und Werbezwecken - per Fax, E-mail<br />

Telefon uns SMS gem. § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt.<br />

Beendigung der Geschäftsbeziehung: Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden<br />

Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung/Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch<br />

den <strong>Versicherungsmakler</strong> vermittelten Vertrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die<br />

Interessenswahrung durch den <strong>Versicherungsmakler</strong> erlischt, nicht jedoch die aus dem vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen<br />

resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des <strong>Versicherungsmakler</strong>s!<br />

Die Grundlagen der Beratung wurden ausgefolgt und ausdrücklich zur Kenntnis genommen<br />

Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />

Gründe für den erteilten Rat des Maklers:<br />

o Siehe Produktvorschlag o JA o NEIN<br />

Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />

Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

in der WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität<br />

des Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.<br />

Erstberatungsprotokoll 1.1<br />

Seite 3/3


Firmenkopf Berater<br />

F O L G E B E R A T U N G S P R O T O K O L L<br />

(Name/Anschrift "VM") inkl.Firmenbuchnr/Gew.Reg.Nr./DVR/Gewerbeberechtigung<br />

Datum: Uhrzeit: Dauer:<br />

Teilnehmer:<br />

Kunde/Klient: "VK"<br />

(Name/Anschrift)<br />

Berater: Ort:<br />

o Unternehmer o Freiberufler o Konsument<br />

1. Änderungen zum Erstberatungsprotokoll/Maklerauftrag vom:<br />

Es haben sich die Geschäftsgrundlagen geändert o JA (neue Grundlagen lt.Beilage) o NEIN<br />

2. Maklerauftrag<br />

Die Beratung/Vermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden o JA o NEIN<br />

Beratungsauftrag o JA o NEIN<br />

Vermittlungsauftrag o JA o NEIN<br />

Grund d.Beratungstermines:<br />

→gesamtheitliche Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten lt.Risikoliste o JA o NEIN<br />

→ Einzel - Produkt - Beratung * lt.Risikoliste o JA o NEIN<br />

*) Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossen. Es besteht daher keine<br />

Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken!<br />

3. Grundlagen der Beratung/Vermittlung:<br />

Vollmacht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erstberatungs-Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste, Risikoanalyse**)<br />

Nicht zutreffendes streichen<br />

4. Informationspflichten des unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten<br />

gem. Gewerbeordnung:<br />

Berechtigung zum Empfang v. Prämien für Versicherungsunternehmen oder von f. Kunden bestimmten Beträgen o JA o NEIN<br />

Der erteilte Rat bezieht sich ausschließlich auf Produkte von Versichern gemäß AGB und Maklervertrag o JA o NEIN<br />

Der erteilte Rat stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf den o.a. Markt angebotenen Produkten:<br />

o JA o NEIN<br />

Wenn NEIN:<br />

Der Kunde wünscht eine Bekanntgabe der Versicherer, die bei der Untersuchung berücksichtigt wurden o JA o NEIN<br />

Wenn JA: Name der Versicherungsunternehmungen dem Kunden mitteilen:<br />

Folgeberatungsprotokoll 1.1<br />

Seite1/2


5. Dokumentationspflichten<br />

Sofortdeckung erforderlich o JA o NEIN<br />

Wenn JA: (nur mündliche Auskunftserteilung erforderlich)<br />

Der Kunde wünscht ausdrücklich nur mündliche Auskunftserteilung (nicht in Textform) o JA o NEIN<br />

wenn ja: Begründung:<br />

o Sofortdeckung erforderlich<br />

o<br />

o<br />

Wünsche und Bedürfnisse des Kunden: Siehe beiliegende Risikoliste<br />

**)Hinweis: Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für<br />

den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben, verweisen wir<br />

darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können.<br />

Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen.<br />

Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />

Gründe für den erteilten Rat des Maklers:<br />

o Siehe Produktvorschlag o JA o NEIN<br />

Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />

Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

in der WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität<br />

Folgeberatungsprotokoll 1.1<br />

des Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.<br />

Seite 2/2


Ich benötige Versicherungsschutz<br />

1. für mich und meine Familie<br />

Risikoliste<br />

KUNDE<br />

(Titel, Vorname, Zuname):<br />

kein Risiko kein Risiko<br />

Interesse nicht Interesse nicht<br />

Ja vorhanden Ja vorhanden<br />

a) Ablebensvorsorge bei Tod d. Ernährers � � � f) Berufsunfähigkeitsvorsorge � � �<br />

b) Alters-/Pensionsvorsorge � � � g) Rechtsschutz � �<br />

c) Ausbildungs-/Aussteuervorsorge f. Kinder � � � h) Privathaftpflicht � �<br />

d) Krankenvorsorge � � � i) Berufshaftung � � �<br />

e) Unfallvorsorge � � �<br />

2. für meine Kraftfahrzeuge<br />

a) Kraftfahrzeug-Haftpflicht � � � d) Insassen-Unfall � � �<br />

b) Fahrzeugteilkasko � � � e) Rechtsschutz � � �<br />

c) Fahrzeugvollkasko � � �<br />

3. für mein(e) Haus/Wohnung/Eigentum/Grundstücke<br />

a) Wohngebäude � � � d) Rechtsschutz � � �<br />

b) Haushalt/Inventar � � � e) Tierhalterhaftung � � �<br />

c) Wertsachen: wie Schmuck, Pelze usw. � � � f) unbebaute Grundstücke � � �<br />

Ich interessiere mich<br />

Ja kein<br />

Interesse<br />

4. für Veranlagung � �<br />

5. für Finanzierung/Leasing<br />

a) meiner Kraftfahrzeuge � �<br />

b) meines Hauses/meiner Wohnung � �<br />

Wünsche und Bedürfnisse des Kunden:<br />

Ja Nein<br />

Siehe Checkliste Risikoanalyse � �<br />

günstigstes Preis/Leistungsverhältnis � �<br />

bestmöglicher Deckungsumfang � �<br />

günstigste Prämie für<br />

existenzgefährdende Risiken � �<br />

� �<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Wir sind bemüht anhand dieses Fragebogens Ihre persönliche Risikosituation bestmöglich zu erfassen. Selbstverständlich sind<br />

wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass Sie eine umfangreiche<br />

Risikoanalyse ablehnen und / oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben wollen, verweisen wir darauf, dass wir dafür<br />

keine Verantwortung übernehmen können.<br />

___________________________ _______________________ ________________________<br />

Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />

Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der<br />

WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität des<br />

Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

für<br />

(Firmenstempel)<br />

(im Folgenden "der <strong>Versicherungsmakler</strong>")<br />

Präambel<br />

(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> vermittelt unhabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom<br />

Versicherungsunternehmen (Versicherer) Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und<br />

dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten<br />

und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte <strong>Versicherungsmakler</strong> ist für beide Parteien des<br />

Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.<br />

(2) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des<br />

Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") und einem mit dem<br />

Versicherungskunden abgeschlossenen <strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden und ergänzen<br />

den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen <strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag.<br />

(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm<br />

und dem <strong>Versicherungsmakler</strong> sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden <strong>Versicherungsmakler</strong>verträgen zu Grunde<br />

gelegt werden.<br />

(3) Bei Verträgen zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden, die dem Konsumentenschutzgesetz<br />

("KSchG") unterliegen, gelten die AGB nur insoweit, als sie den Bestimmungen des KSchG nicht entgegenstehen. Auf jene<br />

Bestimmungen der AGB, die für Konsumenten iSd KSchG nicht gelten, wird hingewiesen.<br />

(4) Die Tätigkeit des VM wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich<br />

beschränkt.<br />

§ 2<br />

Die Pflichten des <strong>Versicherungsmakler</strong>s<br />

(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen<br />

und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese<br />

Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den<br />

Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.<br />

(2) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen<br />

entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz<br />

zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden<br />

grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische<br />

Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags<br />

des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.<br />

(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den <strong>Versicherungsmakler</strong> erfolgt bei entsprechender<br />

Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können<br />

daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens,<br />

seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von<br />

Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen.<br />

§ 3<br />

Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden<br />

(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 1 beschriebenen<br />

Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung<br />

der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls<br />

bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet,<br />

dem <strong>Versicherungsmakler</strong> alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen<br />

rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den <strong>Versicherungsmakler</strong> von allen Umständen,<br />

die für der in § 1 beschriebenen Leistungen des <strong>Versicherungsmakler</strong>s von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.<br />

(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich an einer Risikobesichtigung durch den<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teil zu<br />

nehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.<br />

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> ungeprüft auf ihre inhaltliche Richtigkeit zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner<br />

Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.<br />

(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom <strong>Versicherungsmakler</strong> unterfertigter<br />

Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das<br />

Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme<br />

durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.<br />

(5) Der Versicherungskunde, soferne er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die<br />

Vermittlung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und<br />

allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dem <strong>Versicherungsmakler</strong> zur<br />

Berichtigung mitzuteilen.


(6) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder<br />

Leistungszusage des Versicherers bewirkt.<br />

(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes<br />

und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur<br />

Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.<br />

§ 4<br />

Zustellungen an den Versicherungskunden, elektronischer Schriftverkehr<br />

(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem <strong>Versicherungsmakler</strong> zuletzt bekannt gegebene Adresse.<br />

(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann,<br />

dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der <strong>Versicherungsmakler</strong> eine<br />

Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> als zugestellt.<br />

§ 5<br />

Urheberrechte<br />

Der Kunde anerkennt, dass jedes vom <strong>Versicherungsmakler</strong> erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das<br />

Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen<br />

sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s.<br />

§ 6<br />

Haftung<br />

(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> haftet für allfällige Schäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der<br />

groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese<br />

Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.<br />

(2) Die Haftung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden<br />

Berufshaftpflichtversicherung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s beschränkt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des<br />

Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den <strong>Versicherungsmakler</strong> innerhalb von sechs<br />

Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.<br />

§ 7<br />

Verschwiegenheit, Datenschutz<br />

(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum<br />

Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist<br />

verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den<br />

Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.<br />

(2) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer<br />

automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des <strong>Versicherungsmakler</strong>s und insbesondere zur<br />

Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe<br />

von Gründen – widerrufen werden.<br />

§ 8<br />

Rücktrittsrechte des Versicherungskunden<br />

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung<br />

außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder<br />

vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer<br />

Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem<br />

Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen<br />

Monat nach Zustandekommen des Vertrags.<br />

(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist<br />

rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.<br />

§ 9<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für<br />

das Gebot der Schriftlichkeit selbst.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder<br />

werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare<br />

Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen<br />

Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

(3) Die Verträge zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht.<br />

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd<br />

KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des <strong>Versicherungsmakler</strong>s befindet. Der<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht<br />

einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der<br />

Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.<br />

Diese AGB sind ein unverbindliches Muster (Empfehlung des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten in der WKÖ; AS-Beschluss vom 19.12.2006) und können individuelle Rechtsberatung<br />

nicht ersetzen, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.


Vollmacht für <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />

Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag<br />

Kunde: Name, Geburtsdatum, Beruf/ Firma,<br />

Adresse, Telefon, E-Mail:<br />

………………………………………………………………...<br />

………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………….<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong>:<br />

Firmenstempel<br />

"Ich beauftrage hiermit o.a. <strong>Versicherungsmakler</strong>, unter Zugrundelegung der umseits abgedruckten<br />

Allgemeinen Geschäftsverbindungen Versicherungsverträge zu vermitteln. Die<br />

Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von<br />

Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im<br />

Schadensfall. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, die umseits abgedruckten Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein.<br />

Damit der <strong>Versicherungsmakler</strong> seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann, bevollmächtige<br />

ich ihn im Rahmen der Gewerbeberechtigung für <strong>Versicherungsmakler</strong> zu meiner (unserer)<br />

Vertretung und mit der Wahrnehmung meiner (unserer) Interessen in allen Versicherungs- und<br />

Schadensangelegenheiten. Ferner umfasst diese Vollmacht das Recht zur Bestellung von<br />

Unterbevollmächtigten. Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen<br />

Personen, Behörden, Ämtern, Gerichten, Steuerberatern, Leasingunternehmen, Banken,<br />

Kreditinstituten und Bausparkassen und sonstigen Rechtsträgern.<br />

Insbesondere ist der Bevollmächtigte berechtigt, in Aktenunterlagen, Protokolle, Gutachten,<br />

Krankengeschichten und Urteile Einsicht zu nehmen und daraus Kopien anzufertigen,<br />

rechtsverbindlich für mich (uns) Vertragserklärungen abzugeben, insbesondere Kündigungen und<br />

Vertragsabschlüsse vorzunehmen, Vergleiche abzuschließen, Zustellungen sowie Versicherungs- und<br />

sonstige Urkunden entgegenzunehmen, Ab-, An- und Ummeldungen von Kfz durchzuführen,<br />

sämtliche Versicherungsverträge anzufordern, zu überprüfen und sämtliche Verhandlungen mit<br />

Versicherern durchzuführen, jegliche Schäden mit Versicherern abzuwickeln und auch bestehende<br />

Vollmachten sowie Verträge mit anderen <strong>Versicherungsmakler</strong>n zu kündigen. Ausdrücklich stimmt<br />

der Vollmachtgeber einer Anweisung von Entschädigungsbeträgen auf ein Treuhandkonto zu und<br />

verpflichtet sich der Bevollmächtigte zur umgehenden Weiterleitung der Beträge an den<br />

Vollmachtgeber.<br />

Diese Bevollmächtigung geht auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger über und erlischt durch<br />

entsprechende schriftliche Mitteilung des Vollmachtgebers oder durch Zurücklegung durch den<br />

Bevollmächtigten.<br />

Eine Kopie dieser Maklervollmacht/dieses Maklervertrages inkl. der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der österreichischen <strong>Versicherungsmakler</strong> (AGB-VersMakler) wurde mir (uns)<br />

ausgehändigt und wird von mir (uns) akzeptiert.<br />

Datum:<br />

Ort:<br />

Unterschrift Kunde:<br />

Unterschrift Makler:<br />

Diese Vollmacht, dieser Maklervertrag sind ein unverbindliches Muster (Empfehlung des FV der <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

und Berater in Versicherungsangelegenheiten; AS-Beschluss vom 19.12.2006), das auf den individuellen Bedarf des<br />

Anwenders anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.


Bezirksstellen der Wirtschaftskammer NÖ<br />

Bezirksstelle Amstetten<br />

http://wko.at/noe/amstetten<br />

Beethovenstraße 2<br />

3300 Amstetten<br />

Tel 07472/62727<br />

Fax 07472/62727-30199<br />

Email amstetten@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Baden<br />

http://wko.at/noe/baden<br />

Bahngasse 8<br />

2500 Baden<br />

Tel 02252/48312<br />

Fax 02252/48312-30299<br />

Email baden@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Bruck<br />

http://wko.at/noe/bruck<br />

Wiener Gasse 3<br />

2460 Bruck an der Leitha<br />

Tel 02162/62141<br />

Fax 02162/62141-30399<br />

Email bruck@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Gänserndorf<br />

http://wko.at/noe/gaenserndorf<br />

Eichamtstraße 15<br />

2230 Gänserndorf<br />

Tel 02282/2368<br />

Fax 02282/2368-30499<br />

Email gaenserndorf@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Gmünd<br />

http://wko.at/noe/gmuend<br />

Weitraer Straße 42<br />

3950 Gmünd<br />

Tel 02852/52279<br />

Fax 02852/52279-30599<br />

Email gmuend@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Hollabrunn<br />

http://wko.at/noe/hollabrunn<br />

Amtsgasse 9<br />

2020 Hollabrunn<br />

Tel 02952/2366<br />

Fax 02952/2366-30699<br />

Email hollabrunn@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Horn<br />

http://wko.at/noe/horn<br />

Kirchenplatz 1<br />

3580 Horn<br />

Tel 02982/2277<br />

Fax 02982/2277-30799<br />

Email horn@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Korneuburg-Stockerau<br />

http://wko.at/noe/korneuburg<br />

Neubau 1-3<br />

2000 Stockerau<br />

Tel 02266/62220<br />

Fax 02266/62220-32099<br />

Email korneuburg@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Krems<br />

http://wko.at/noe/krems<br />

Gewerbehausgasse 6<br />

3500 Krems<br />

Tel 02732/83201<br />

Fax 02732/83201-31099<br />

Email krems@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Lilienfeld<br />

http://wko.at/noe/lilienfeld<br />

Babenbergerstraße 13<br />

3180 Lilienfeld<br />

Tel 02762/52319<br />

Fax 02762/52319-31199<br />

Email lilienfeld@wknoe.at


Bezirksstelle Melk<br />

http://wko.at/noe/melk<br />

Abt Karlstraße 19-21<br />

3390 Melk<br />

Tel 02752/52364<br />

Fax 02752/52364-31299<br />

Email melk@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Mistelbach<br />

http://wko.at/noe/mistelbach<br />

Pater-Helde-Straße 19<br />

2130 Mistelbach<br />

Tel 02572/2744<br />

Fax 02572/2744-31399<br />

Email mistelbach@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Mödling<br />

http://wko.at/noe/moedling<br />

Guntramsdorfer Straße 101<br />

2340 Mödling<br />

Tel 02236/22196<br />

Fax 02236/22196-31499<br />

Email moedling@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Neunkirchen<br />

http://wko.at/noe/neunkirchen<br />

Triester Straße 63<br />

2620 Neunkirchen<br />

Tel 02635/65163<br />

Fax 02635/65163-31599<br />

Email neunkirchen@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Scheibbs<br />

http://wko.at/noe/scheibbs<br />

Rathausplatz 8<br />

3270 Scheibbs<br />

Tel 07482/42368<br />

Fax 07482/42368-31899<br />

Email scheibbs@wknoe.at<br />

Bezirksstelle St. Pölten<br />

http://wko.at/noe/stpoelten<br />

Mariazellerstraße 97<br />

3100 St. Pölten<br />

Tel 02742/310320<br />

Fax 02742/310320-31799<br />

Email st.poelten@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Tulln<br />

http://wko.at/noe/tulln<br />

Hauptplatz 15<br />

3430 Tulln<br />

Tel 02272/62340<br />

Fax 02272/62340-32199<br />

Email tulln@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Waidhofen/Thaya<br />

http://wko.at/noe/waidhofen-thaya<br />

Bahnhofstraße 22<br />

3830 Waidhofen/Thaya<br />

Tel 02842/52150<br />

Fax 02842/52150-32299<br />

Email waidhofen.thaya@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Wr. Neustadt<br />

http://wko.at/noe/wr.neustadt<br />

Hauptplatz 15<br />

2700 Wiener Neustadt<br />

Tel 02622/22108<br />

Fax 02622/22108-32399<br />

Email wienerneustadt@wknoe.at<br />

Bezirksstelle Zwettl<br />

http://wko.at/noe/zwettl<br />

Gartenstraße 32<br />

3910 Zwettl<br />

Tel 02822/54141<br />

Fax 02822/54141-32499<br />

Email zwettl@wknoe.at


Bezirksstelle Wien-Umgebung<br />

Außenstelle Klosterneuburg<br />

http://wko.at/noe/klosterneuburg<br />

Rathausplatz 5<br />

3400 Klosterneuburg<br />

Tel 02243/32768<br />

Fax 02243/32768-30899<br />

Email klosterneuburg@wknoe.at<br />

Außenstelle Purkersdorf<br />

http://wko.at/noe/purkersdorf<br />

Hauptplatz 11<br />

3002 Purkersdorf<br />

Tel 02231/63314<br />

Fax 02231/63314-31699<br />

Email purkersdorf@wknoe.at<br />

Außenstelle Schwechat<br />

http://wko.at/noe/schwechat<br />

Schmidgasse 6<br />

2320 Schwechat<br />

Tel 01/7076433<br />

Fax 01/7076433-31999<br />

Email schwechat@wknoe.at


Bezirksvertrauenspersonen der Fachgruppe<br />

Bezirk Name Anschrift Telefon + Fax E-Mail<br />

Amstetten Gottfried Pilz Marktplatz 9<br />

3363 Ulmerfeld<br />

T 0732/651830 gottfried.pilz@vfs.at<br />

Baden René Hompasz Badener Str. 1 T 02623/75727 office@hompasz.at<br />

2486 Pottendorf F 02623/72304<br />

Bruck/L. Johann Pilz J-Prisching Str. 19 T 02254/73556 pilz@vb-pilz.at<br />

2483 Weigelsdorf M 0660/3264537<br />

F 02254/73556-12<br />

Gänserndorf Klaus Wendt Hauptstr. 31<br />

T 02282/8763 klaus.wendt@vm-wendt.at<br />

2230 Gänserndorf M 0699/22828763<br />

Gmünd Karl Heinz Müller Gmünderstr. 198 T 02856/2226 vbm@utanet.at<br />

3970 Weitra<br />

F 02856/2226-14<br />

Hollabrunn Gerald Wilhelm Galgasse 28<br />

T 02955/758311 gerald.wilhelm@vbw-<br />

2020 Hollabrunn<br />

berater.at<br />

Horn Thomas Lettner Wolfsbach 15 T 02915/62658 makler@rmcs.at<br />

2095 Drosendorf F 02915/62658-15<br />

Korneuburg- Manfred Taudes Abt Bennostr. 19 T 02263/6732120 manfred.taudes@vataudes.at<br />

Stockerau<br />

2202 Enzersfeld F 02263/673212-18<br />

Krems Klaus Ilk Ringstraße 18 T 02732/83360 klaus.ilk@ilk.at<br />

3500 Krems<br />

F 02732/83360-10<br />

Lilienfeld Thilo Börner Roidlgasse 20<br />

3100 St. Pölten<br />

T 02742/327032 mag.thilo@boerner.at<br />

Melk Heribert Laaber Hauptstr. 19<br />

T 07473/6156 office@aaa.laaber.at<br />

3372 Blindenmarkt F 07473/6156-230<br />

Mistelbach Georg Oberenzer Zwingendorf 315 T 02527/535 oberenzer@utanet.at<br />

2063 Zwingendorf M 0650/8643377<br />

F 02827/535<br />

Mödling Oliver Fichta Saliterg. 26/2/4 T 01/86927550 office@ofi.info<br />

2380 Perchtoldsdorf F 01/86927559<br />

Neunkirchen Gerhard Pesendorfer Pergenpromenade 1 T 02642/53535 gerhard@pesendorfer.at<br />

2870 Aspang<br />

F 02642/53535-90<br />

St. Pölten Thilo Börner Roidlgasse 20<br />

3100 St. Pölten<br />

T 02742/327032 mag.thilo@boerner.at<br />

Scheibbs Helmuth Pfeffer A. Stifterstr. 4 T 07416/500250 h.pfeffer@riveg.com<br />

3250 Wieselburg F 07416/500255<br />

Tulln Anton Hafner Nibelungengasse 7 T 02272/65580 a.hafner@hmv.at<br />

3430 Tulln<br />

F 02272/65580-14<br />

Waidhofen/T. Franz Stumvoll Böhmgasse 33 T 02842/51290-0 f.stumvoll@vbs-makler.at<br />

3830 Waidhofen/T. F 02842/51290-15<br />

Wr. Neustadt KR Horst Rainer Weidengasse 5 T 02628/63773 horst.rainer@ekv.at<br />

2601 Sollenau F 02628/63083<br />

Zwettl Christian Pfeiffer- Zwettler Str. 222 T 02812/51277 konzept@versmakler.at<br />

Vogl<br />

3920 Groß Gerungs F 02812/5127720<br />

Aussenstelle<br />

Klosterneuburg<br />

Aussenstelle<br />

Purkersdorf<br />

Aussenstelle<br />

Schwechat<br />

Thomas Savera Josef-Perger-Str. 2<br />

3021 Pressbaum<br />

Thomas Savera Josef-Perger-Str. 2<br />

3021 Pressbaum<br />

Martin Wienerroither Rathausplatz 6<br />

2320 Schwechat<br />

Wien Umgebung Martin Wienerroither Rathausplatz 6<br />

2320 Schwechat<br />

T 02233/55455<br />

M 0664/2531516<br />

T 02233/55455<br />

M 0664/2531516<br />

T 01/7065151<br />

F 01/7065151-4<br />

T 01/7065151<br />

F 01/7065151-4<br />

thomas.savera@saverapartner.atthomas.savera@saverapartner.atmartinwienerroither@kanzleiwinerroither.atmartinwienerroither@kanzleiwinerroither.at


CCA EDV GmbH<br />

Theresianumgasse 23<br />

1040 Wien<br />

Tel 01/5056677<br />

EMail wellner@ccaedv.at<br />

Software-Anbieter Österreichs<br />

Together Internet Services GmbH<br />

Herr Johann Nagl<br />

Dietrichgasse 27-29<br />

1030 Wien<br />

Tel 0676/5105316<br />

EMail johann.nagl@tis-sbs.com<br />

Rathberger Software<br />

Steiermärker Straße<br />

4560 Kirchdorf/Krems<br />

Tel 07582/6093211<br />

EMail office@rathberger.at<br />

Wolf & Mooshammer OEG<br />

Riemergasse 6<br />

1010 Wien<br />

Tel 01/5122297<br />

artbase! Software<br />

Krottensee Straße 45<br />

4810 Gmunden<br />

Tel 0699/12822242<br />

EMail info@artbase-software.com<br />

Polli Co OEG Braintech<br />

Gruberstraße 2<br />

4020 Linz<br />

Tel 081081044013<br />

EMail thomas.sageder@braintech<br />

Schweighofer GmbH<br />

Hannesgrub 26<br />

4910 Tumeltsham<br />

Tel 07752/81040<br />

EMail scheiblmayr@schweighofer.com<br />

Dadi EDV GesmbH<br />

St. Veiter Straße 20a<br />

8046 Graz<br />

Tel 0316/699898-0<br />

EMail contact@datadialog.at<br />

R & S Software GmbH<br />

10. Oktoberstraße 12/1<br />

9560 Feldkirchen<br />

Tel 04276/5704<br />

EMail johanna.graning@rs-software.at<br />

Basic System<br />

Seckau 111a<br />

8732 Seckau<br />

Tel 0664/4637019<br />

EMail milchberger@basic-system.at


Versicherungsunternehmen Niederösterreichs<br />

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Ringstr. 12<br />

3500 Krems<br />

Tel.: 02732/87871-0<br />

Fax: 02732/87571-72000<br />

Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Hiezinger Kai 101-105<br />

1130 Wien<br />

Tel.: 01/87807-0<br />

Fax: 01/87807-70700<br />

ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Landhausboulevard Haus 6/Top 23+24<br />

3100 St.Pölten<br />

Tel.: 02742/226650<br />

Fax: 02742/22665-40<br />

E-Mail: lgst.noenord@arag.at<br />

Basler Versicherungs-Aktiengesellschaft in Österreich<br />

Donaulände 8a<br />

3504 Krems-Stein<br />

Tel.: 02732/82271<br />

Fax: 02732/82271-2080<br />

E-Mail: noe@basler.co.at<br />

D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-<br />

Dr.Adolf Schärf Str. 9/III<br />

3107 St.Pölten<br />

Tel.: 02742/314174-0<br />

Fax: 02742/314174-3288<br />

E-Mail: das.stpoelten@das.at<br />

DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />

Mariazellerstr. 1<br />

3100 St.Pölten<br />

Tel.: 05/0330-70120<br />

Fax: 05/0330-9970120<br />

E-Mail: noe@donauversicherung.at<br />

Erste Nö. Brandschaden-Versicherungsaktiengesellschaft.<br />

Rossauerlaende 47-49<br />

1090 Wien<br />

Tel.: 01/ 31370-292<br />

Fax: 01/31370-206


Generali Versicherung AG<br />

Dr.K.Rennerpromenade 37-41<br />

3100 St.Pölten<br />

Tel.: 02742/315-0<br />

Fax: 02742/317000-300<br />

Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Lobkowitzpl. 1<br />

1010 Wien<br />

Tel.: 01/ 51547-19<br />

Fax: 01/51547-67<br />

E-Mail: service@grawe.at<br />

Helvetia Versicherungen AG<br />

Hoher Markt 12<br />

1010 Wien<br />

Tel.: 05/0222-0<br />

Fax: 05/0222-91000<br />

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Peppertstr. 33<br />

3100 St.Pölten<br />

Tel.: 02742/368642-0<br />

Fax: 02742/368642-20<br />

E-Mail: merkur@merkur.at<br />

Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

Landhaus-Boulevard,Haus 5/17-19<br />

3109 St.Pölten<br />

Tel.: 02742 / 255 855-0<br />

Fax: 02742 / 255 855-3001<br />

E-Mail: mail@oebv.com<br />

Quelle Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />

Am Concordepark 1/D2<br />

2320 Schwechat<br />

Tel.: 01/7078080-0<br />

Fax: 01/70780-94<br />

E-Mail: info@quelle-versicherungen.at<br />

Sparkassen Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Dr.A.Schärfstr. 4<br />

3107 St.Pölten<br />

Tel.: 05/0100-75650<br />

Fax: 05/0100-975650<br />

UNIQA Versicherungen AG<br />

Schiesstattring 31-33<br />

3101 St.Pölten<br />

Tel.: 02742/894<br />

Fax: 02742/894-669<br />

E-Mail: sc.noe@uniqa.at


VICTORIA-VOLKSBANKEN Versicherungsaktiengesellschaft<br />

Schotteng. 10<br />

1013 Wien<br />

Tel.: 01/ 31341-0<br />

Fax: 01/31341-216<br />

E-Mail: office@victoria.at<br />

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />

Europapl. 2<br />

3100 St.Pölten<br />

Tel.: 05/0350-41000<br />

Fax: 05/035099-41000<br />

E-Mail: ld-noe@staedtische.co.at<br />

Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Mariazeller Str. 37<br />

3100 St. Pölten<br />

Tel.: 05/7070-268<br />

Fax: 05/7070-269<br />

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Schwarzenbergpl. 15<br />

1010 Wien<br />

Tel.: 01/50125-0<br />

Fax: 01/5050485<br />

E-Mail: office@zuritel.at

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