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Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...

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Berufsbild<br />

Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist kraft gesetzlichem<br />

Auftrag seinem Klienten verpflichtet.<br />

Er ist der qualifizierte und geprüfte Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen – kompetent,<br />

unabhängig, kundenorientiert.<br />

Mehr als 3.000 unabhängige <strong>Versicherungsmakler</strong> mit ihren rund 10.000 Mitarbeitern erarbeiten<br />

im Auftrag ihrer Klienten individuelle Deckungskonzepte.<br />

Der <strong>Versicherungsmakler</strong> kann die richtige Lösung abgestimmt auf den jeweils erforderlichen<br />

Versicherungsschutz anbieten.<br />

Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Anhang und erhalten Sie auf der Seite<br />

www.ihrversicherungsmakler.at.<br />

Versicherungsvermittler in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />

Versicherungsangelegenheiten als Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />

Eine weitere reglementierte Gewerbeberechtigung, die so allerdings nicht in der Gewerbeordnung<br />

genannt ist, ist der Versicherungsvermittler in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> als<br />

Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong>. [6]<br />

Dies ist besonders für Versicherungsagenten interessant, welche <strong>Versicherungsmakler</strong> werden<br />

wollen. Hierbei ist § 19 der GewO zu beachten (Befähigung, Überleitung, etc.).<br />

Versicherungsvermittler-Register<br />

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat alle verfahrensrechtlichen Kompetenzen, um die korrekte<br />

Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren und<br />

durchzusetzen. Gemäß §§ 365a Abs. 1 und 365b Abs. 1 GewO hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

insbesondere natürliche und juristische Personen in das Gewerberegister einzutragen.<br />

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ein zentrales Gewerberegister und auf<br />

dessen Basis ein Versicherungsvermittlerregister eingerichtet. Dort werden alle Daten zusammengeführt.<br />

(§ 365c GewO).<br />

Das Vermittlerregister soll vor allem als Informationsquelle für die Konsumenten dienen. Es<br />

erleichtert diesen die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler tatsächlich die Berechtigung<br />

hat, Versicherungen zu vermitteln und vor allem in welcher Ausübungsform er das<br />

darf (Makler, Agent, Vermögensberater, etc.).<br />

Das Versicherungsvermittler-Register finden Sie auf der Homepage<br />

http://versicherungsvermittler.brz.gv.at<br />

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