Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
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Berufsbild<br />
Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist kraft gesetzlichem<br />
Auftrag seinem Klienten verpflichtet.<br />
Er ist der qualifizierte und geprüfte Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen – kompetent,<br />
unabhängig, kundenorientiert.<br />
Mehr als 3.000 unabhängige <strong>Versicherungsmakler</strong> mit ihren rund 10.000 Mitarbeitern erarbeiten<br />
im Auftrag ihrer Klienten individuelle Deckungskonzepte.<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> kann die richtige Lösung abgestimmt auf den jeweils erforderlichen<br />
Versicherungsschutz anbieten.<br />
Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Anhang und erhalten Sie auf der Seite<br />
www.ihrversicherungsmakler.at.<br />
Versicherungsvermittler in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten als Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
Eine weitere reglementierte Gewerbeberechtigung, die so allerdings nicht in der Gewerbeordnung<br />
genannt ist, ist der Versicherungsvermittler in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> als<br />
Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong>. [6]<br />
Dies ist besonders für Versicherungsagenten interessant, welche <strong>Versicherungsmakler</strong> werden<br />
wollen. Hierbei ist § 19 der GewO zu beachten (Befähigung, Überleitung, etc.).<br />
Versicherungsvermittler-Register<br />
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat alle verfahrensrechtlichen Kompetenzen, um die korrekte<br />
Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren und<br />
durchzusetzen. Gemäß §§ 365a Abs. 1 und 365b Abs. 1 GewO hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
insbesondere natürliche und juristische Personen in das Gewerberegister einzutragen.<br />
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ein zentrales Gewerberegister und auf<br />
dessen Basis ein Versicherungsvermittlerregister eingerichtet. Dort werden alle Daten zusammengeführt.<br />
(§ 365c GewO).<br />
Das Vermittlerregister soll vor allem als Informationsquelle für die Konsumenten dienen. Es<br />
erleichtert diesen die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler tatsächlich die Berechtigung<br />
hat, Versicherungen zu vermitteln und vor allem in welcher Ausübungsform er das<br />
darf (Makler, Agent, Vermögensberater, etc.).<br />
Das Versicherungsvermittler-Register finden Sie auf der Homepage<br />
http://versicherungsvermittler.brz.gv.at<br />
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