Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
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Aus- und Weiterbildung<br />
Um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, welche in den <strong>Versicherungsmakler</strong> gesetzt<br />
werden, sollte man stets durch Weiterbildung auf dem aktuellen Stand sein.<br />
Neben den bereits oben angeführten Kursen bietet die Fachgruppe Niederösterreich der<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten immer wieder ergänzende<br />
Kurse und Seminare an. Informationen darüber erhalten Sie in der Fachgruppe.<br />
Über am Markt angebotene Kurse und Seminare erfahren Sie auch in der offiziellen Zeitschrift<br />
des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten.<br />
Daneben bietet die Fachgruppe auch Seminare in Kooperation mit dem ÖVM an. Sehen Sie<br />
dazu auch die Seite des ÖVM unter www.oevm.at und die Seite der Fachgruppe NÖ<br />
www.noe-versicherungsmakler.at an.<br />
Neugründungsförderung<br />
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde, um Unternehmensgründungen zu<br />
erleichtern, geschaffen. Bei Erfüllung der Förderungsbedingungen entfallen Stempelmarkengebühren<br />
und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren, bestimmte Steuern sowie<br />
ein Jahr lang Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Wohnbauförderungsbeiträge<br />
des Dienstgebers, Unfallversicherungsbeiträge sowie die in diesem Zeitraum für<br />
beschäftigte Arbeitnehmer anfallende Wirtschaftskammerumlage.<br />
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der NeuFö ist:<br />
� ein Betrieb wird durch die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen<br />
Struktur neu eröffnet. Dieser Betrieb dient der Erzielung von Einkünften im Sinne<br />
des EStG 1988.<br />
� Die die Betriebsführung beherrschende Person hat sich bisher nicht in vergleichbarer<br />
Art beherrschend betrieblich betätigt.<br />
� Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform im Bezug auf einen bereits vorhandenen<br />
Betrieb vor.<br />
� Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen<br />
bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />
des Betriebs vor.<br />
� Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten<br />
die geschaffene Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere<br />
Betriebe oder Teilbetriebe verändert.<br />
Im eingeschränkten Umfang werden auch Betriebsübertragungen gefördert. Dabei darf der<br />
Übernehmer des Betriebs in keiner vergleichbaren Art beherrschend betrieblich tätig gewesen<br />
sein.<br />
Die NeuFöG-Bestätigung erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Erstansprechstelle<br />
für die Ausstellung der NeuFöG-Bestätigung bzw. die notwendige Beratung ist<br />
die jeweilige örtlich zuständige Bezirksstelle.<br />
Im Rahmen dieser Beratung wird die „Erklärung der Neugründung gemäß der Verordnung<br />
BGBl II 1999/278 ausgefüllt und übergeben.<br />
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