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Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...

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Aus- und Weiterbildung<br />

Um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, welche in den <strong>Versicherungsmakler</strong> gesetzt<br />

werden, sollte man stets durch Weiterbildung auf dem aktuellen Stand sein.<br />

Neben den bereits oben angeführten Kursen bietet die Fachgruppe Niederösterreich der<br />

<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten immer wieder ergänzende<br />

Kurse und Seminare an. Informationen darüber erhalten Sie in der Fachgruppe.<br />

Über am Markt angebotene Kurse und Seminare erfahren Sie auch in der offiziellen Zeitschrift<br />

des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten.<br />

Daneben bietet die Fachgruppe auch Seminare in Kooperation mit dem ÖVM an. Sehen Sie<br />

dazu auch die Seite des ÖVM unter www.oevm.at und die Seite der Fachgruppe NÖ<br />

www.noe-versicherungsmakler.at an.<br />

Neugründungsförderung<br />

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde, um Unternehmensgründungen zu<br />

erleichtern, geschaffen. Bei Erfüllung der Förderungsbedingungen entfallen Stempelmarkengebühren<br />

und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren, bestimmte Steuern sowie<br />

ein Jahr lang Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Wohnbauförderungsbeiträge<br />

des Dienstgebers, Unfallversicherungsbeiträge sowie die in diesem Zeitraum für<br />

beschäftigte Arbeitnehmer anfallende Wirtschaftskammerumlage.<br />

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der NeuFö ist:<br />

� ein Betrieb wird durch die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen<br />

Struktur neu eröffnet. Dieser Betrieb dient der Erzielung von Einkünften im Sinne<br />

des EStG 1988.<br />

� Die die Betriebsführung beherrschende Person hat sich bisher nicht in vergleichbarer<br />

Art beherrschend betrieblich betätigt.<br />

� Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform im Bezug auf einen bereits vorhandenen<br />

Betrieb vor.<br />

� Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen<br />

bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />

des Betriebs vor.<br />

� Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten<br />

die geschaffene Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere<br />

Betriebe oder Teilbetriebe verändert.<br />

Im eingeschränkten Umfang werden auch Betriebsübertragungen gefördert. Dabei darf der<br />

Übernehmer des Betriebs in keiner vergleichbaren Art beherrschend betrieblich tätig gewesen<br />

sein.<br />

Die NeuFöG-Bestätigung erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Erstansprechstelle<br />

für die Ausstellung der NeuFöG-Bestätigung bzw. die notwendige Beratung ist<br />

die jeweilige örtlich zuständige Bezirksstelle.<br />

Im Rahmen dieser Beratung wird die „Erklärung der Neugründung gemäß der Verordnung<br />

BGBl II 1999/278 ausgefüllt und übergeben.<br />

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