Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gewerbeordnung & Berufszugang<br />
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 in der geltenden<br />
Fassung ein reglementiertes Gewerbe. Als solches ist für die Begründung des Gewerbes<br />
Versicherungsvermittlung in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
der Nachweis der maßgeblichen Befähigung erforderlich.<br />
Zudem ist nach neuer Rechtslage in allen Fällen auch der Nachweis einer spezifischen Haftungsabsicherung,<br />
sowie, wenn Kundengelder entgegengenommen werden, der Nachweis<br />
getrennter Kundenkonten (Anderkonten) erforderlich. Um eine Gewerbeberechtigung zu<br />
erlangen, dürfen Sie auch keine zurückliegenden Eröffnungen von Konkursverfahren haben<br />
und müssen über einen guten Leumund verfügen.<br />
Bei Erfüllung dieser Prämissen können sowohl juristische als auch natürliche Personen die<br />
Gewerbeberechtigung als <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
erlangen (§ 137a Abs. 1 GewO).<br />
Wesentliche Bestimmungen für den <strong>Versicherungsmakler</strong> finden Sie in der Gewerbeordnung<br />
(GewO), dem Maklergesetz (MaklerG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG) und dem Bankwesengesetz (BWG) jeweils in den geltenden<br />
Fassungen. [1]<br />
Unternehmensgründung<br />
Wer die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater<br />
in Versicherungsangelegenheiten selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht<br />
ausüben will, also gewerbsmäßig, fällt unter die Gewerbeordnung und muss sein Gewerbe<br />
anmelden.<br />
Vor der Gewerbeanmeldung sind aber noch einige Entscheidungen zu treffen [2] :<br />
� Wahl der Rechtsform des Unternehmens<br />
� Standortwahl<br />
� Erwerb von Betriebsräumen<br />
� Betriebsanlagengenehmigung (wenn nötig)<br />
� NeuFöG – Bestätigung einholen [3]<br />
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Diese<br />
finden Sie unter www.noel.gv.at. Auf diesen Seiten finden Sie auch alle Dokumente, welche<br />
Sie zur Gewerbeanmeldung vorlegen müssen, sowie alle Antragsformulare als Downloads.<br />
Dieser sind Personaldokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel),<br />
ein aktueller Auszug aus dem Strafregister, Zeugnisse und Bestätigungen über Ihren<br />
Bildungsgang sowie Ihre maßgebliche Berufstätigkeit beizufügen und nicht zuletzt der Befähigungs-<br />
und Haftungsnachweis in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />
Vergessen Sie abschließend nicht auf die Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.<br />
Tipp der Fachgruppe:<br />
„In Österreich können bei wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen die Aufwendungen für<br />
die gesetzliche Sozialversicherung, Steuern und Abgaben über 50% des erwirtschafteten<br />
Einkommens betragen, d.h. Sie sollten sich für diese Forderungen Rückstellungen bilden,<br />
damit einem erfolgreichen Geschäftsleben nichts im Wege steht!“<br />
5