Hengstkatalog Hengststation Maas J. Hell 2019
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is zum 15.08. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt.<br />
Liegt diese Bescheinigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist eine<br />
Anrechnung nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen<br />
Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten bei<br />
Deckgeldsplittung im Folgejahr eine Anrechnung in Höhe der geleisteten<br />
Anzahlung aus dem Vorjahr, wenn es keine Deckgeldsplittung gibt, erhalten<br />
diese im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse Deckgeldfreiheit.<br />
d) Auch hier ist zu beachten, dass die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit<br />
bis zum 15.08. vorliegen muss.<br />
e) Eine Trächtigkeitsgarantie wird auch bei den Naturdecksprüngen nicht<br />
übernommen.<br />
Eine Deckgeldanrechnung findet sowohl bei TG-Sperma, Frischsperma<br />
als auch bei Naturdecksprüngen jedoch nicht statt, soweit es sich<br />
um Hengste mit Deckgeldsplittung handelt. Welche Hengste dies im<br />
Einzelnen sind, kann gesondert auf der Station erfragt werden.<br />
15. Zahlungen sind ausschließlich folgendes Konto zu leisten:<br />
Deutschland / Ausland:<br />
Kontoinhaber: <strong>Hengststation</strong> <strong>Maas</strong> J. <strong>Hell</strong> GmbH<br />
HASPA<br />
SWIFT (BIC) Code: HASPADEHHXXX<br />
IBAN: DE 27200505501042224970<br />
Bei einer Überweisung muss jeweils der Besitzername angegeben werden.<br />
16. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Elmshorn<br />
bzw. Itzehoe.<br />
<strong>Hengststation</strong> <strong>Maas</strong> J. <strong>Hell</strong> GmbH asks all their international<br />
clients to contact them in regards to our service conditions in English.