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In den Gemeinderatssitzungen am 12.09.20<strong>18</strong> und am 3.12.20<strong>18</strong> wurden nachstehende<br />

Punkte behandelt bzw. einer Beschlussfassung zugeführt:<br />

In der Herbstsitzung wurde die Umwidmung der Aufschließungszone des neuen<br />

Siedlungsgebiets in „Bauland Wohngebiet“, sowie die Auftragserteilung an das<br />

Ziviltechnikerbüro Team Kernstock für die Probebohrungen bezüglich<br />

Versickerung der Niederschläge auf Eigengrund über € 8.668,80 inkl. MwSt. vom<br />

Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />

In weiterer Folge wurden die Anträge auf Vereinigung der Grundstücke an das<br />

Vermessungsamt geschickt.<br />

Nach Rücksprache mit unserem Raumplanungsbüro (DI Barbara Fleischmann)<br />

sowie den für uns zuständigen Bausachverständigen in Korneuburg (DI Josef<br />

Riegler) und umliegenden Gemeinden, die in den letzten Jahren auch Siedlungen<br />

neu aufgeschlossen haben, wurden folgende Bebauungsvorschriften für das neue<br />

Siedlungsgebiet beim Tennisplatz festgelegt:<br />

1.) Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze auf Eigengrund zu errichten.<br />

Ausgenommen davon sind Wohngebäude mit mehr als zwei<br />

Wohneinheiten. In diesen Fällen sind 1,5 Stellplätze auf Eigengrund<br />

vorzusehen.<br />

2.) Die Garagenvorderkanten dürfen in der offenen Bebauungsweise erst in<br />

einem Abstand von mindestens 5 m von der Straßenfluchtlinie entfernt<br />

errichtet werden.<br />

3.) Niederschlagswässer sind auf Eigengrund zur Versickerung zu bringen.<br />

4.) Einfriedungen zu Nachbargrundstücken dürfen eine Gesamthöhe von 2 m<br />

nicht überschreiten. (offene Bauweise)<br />

5.) Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen dürfen eine Gesamthöhe<br />

von 1,5 m nicht überschreiten.<br />

6.) In den planlich speziell gekennzeichneten Bereichen mit geschlossener<br />

Bebauungsweise sind die Hauptgebäude im definierten Abstand (0-3 m) zur<br />

Straßenfluchtlinie anzuordnen.<br />

7.) In Bereichen der offenen Bebauungsweise (ohne spezielle Kennzeichnung)<br />

sind die Hauptgebäude mindestens 3 m von der Straßenfluchtlinie<br />

abzurücken.<br />

Der Gemeinderat beschließt diese Bebauungsvorschriften mit 5 Gegenstimmen<br />

und einer Stimmenthaltung.<br />

Dieser Bebauungsplan wird für die nächsten 6 Wochen am Gemeindeamt aufliegen<br />

und kann dort Einsicht genommen werden.

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