18-3
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In den Gemeinderatssitzungen am 12.09.20<strong>18</strong> und am 3.12.20<strong>18</strong> wurden nachstehende<br />
Punkte behandelt bzw. einer Beschlussfassung zugeführt:<br />
In der Herbstsitzung wurde die Umwidmung der Aufschließungszone des neuen<br />
Siedlungsgebiets in „Bauland Wohngebiet“, sowie die Auftragserteilung an das<br />
Ziviltechnikerbüro Team Kernstock für die Probebohrungen bezüglich<br />
Versickerung der Niederschläge auf Eigengrund über € 8.668,80 inkl. MwSt. vom<br />
Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />
In weiterer Folge wurden die Anträge auf Vereinigung der Grundstücke an das<br />
Vermessungsamt geschickt.<br />
Nach Rücksprache mit unserem Raumplanungsbüro (DI Barbara Fleischmann)<br />
sowie den für uns zuständigen Bausachverständigen in Korneuburg (DI Josef<br />
Riegler) und umliegenden Gemeinden, die in den letzten Jahren auch Siedlungen<br />
neu aufgeschlossen haben, wurden folgende Bebauungsvorschriften für das neue<br />
Siedlungsgebiet beim Tennisplatz festgelegt:<br />
1.) Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze auf Eigengrund zu errichten.<br />
Ausgenommen davon sind Wohngebäude mit mehr als zwei<br />
Wohneinheiten. In diesen Fällen sind 1,5 Stellplätze auf Eigengrund<br />
vorzusehen.<br />
2.) Die Garagenvorderkanten dürfen in der offenen Bebauungsweise erst in<br />
einem Abstand von mindestens 5 m von der Straßenfluchtlinie entfernt<br />
errichtet werden.<br />
3.) Niederschlagswässer sind auf Eigengrund zur Versickerung zu bringen.<br />
4.) Einfriedungen zu Nachbargrundstücken dürfen eine Gesamthöhe von 2 m<br />
nicht überschreiten. (offene Bauweise)<br />
5.) Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen dürfen eine Gesamthöhe<br />
von 1,5 m nicht überschreiten.<br />
6.) In den planlich speziell gekennzeichneten Bereichen mit geschlossener<br />
Bebauungsweise sind die Hauptgebäude im definierten Abstand (0-3 m) zur<br />
Straßenfluchtlinie anzuordnen.<br />
7.) In Bereichen der offenen Bebauungsweise (ohne spezielle Kennzeichnung)<br />
sind die Hauptgebäude mindestens 3 m von der Straßenfluchtlinie<br />
abzurücken.<br />
Der Gemeinderat beschließt diese Bebauungsvorschriften mit 5 Gegenstimmen<br />
und einer Stimmenthaltung.<br />
Dieser Bebauungsplan wird für die nächsten 6 Wochen am Gemeindeamt aufliegen<br />
und kann dort Einsicht genommen werden.