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STADTJournal April 2019

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Editorial <strong>STADTJournal</strong><br />

Aus dem Rathaus...<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

unsere Stadt hat glücklicherweise sehr viele<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich<br />

ehrenamtlich engagieren. Menschen, die in<br />

vielen Bereichen ehrenamtlich arbeiten und<br />

dafür ihre Freizeit selbstlos zur Verfügung<br />

stellen. Durch diese ehrenamtliche Tätigkeit<br />

wird das Miteinander, das Zusammenleben<br />

in unserer Gemeinde gefördert und<br />

belebt, ein Gefühl der gemeinsamen Verantwortung<br />

geschaffen. In unserer immer<br />

älter werdenden Gesellschaft ist heute und<br />

in Zukunft die gegenseitige Unterstützung<br />

wesentlich notwendiger. Besonders die<br />

nachbarschaftliche Hilfe für unsere älteren<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger wird<br />

immer notwendiger. Viele wohnen allein<br />

in ihrer Wohnung oder Haus, können die<br />

alltäglichen Dinge des Lebens wie Einkauf,<br />

Arztbesuch und die Teilnahme an örtlichen<br />

Veranstaltungen allein nicht oder eingeschränkt<br />

wahrnehmen. Familienangehörige<br />

wohnen in anderen Gemeinden oder sind<br />

beruflich nicht erreichbar. Ohne eigene<br />

Fahrgelegenheit ist man auf fremde Hilfe<br />

angewiesen. Tägliche Fahrten mit einem<br />

Taxi oder Bus sind oft auch für das eigene<br />

Budget zu teuer. Jeder von uns hat in der<br />

näheren oder weiteren Nachbarschaft Menschen<br />

wohnen, die solche Probleme haben.<br />

Es wäre schön, wenn sich jemand um diese<br />

Menschen kümmern und seine Hilfe und<br />

Unterstützung anbieten würde. Es gibt zahlreiche<br />

Möglichkeiten, diesen auch oft einsamen<br />

Menschen helfen zu können. Sei es<br />

nur mit einem Gespräch oder regelmäßigen<br />

Besuchen. Zusätzliche Hilfe beim Einkauf,<br />

beim Arztbesuch oder bei den Aufgaben am<br />

Haus und Garten würden ihnen dankbare<br />

Nachbarn bringen.<br />

Nicht nur der Feinstaub, auch der Verkehrslärm<br />

kann eine gesundheitliche Gefahr im<br />

Straßenverkehr darstellen. Bei Überschreitung<br />

bestimmter Messwerte kann der Lärm<br />

in dem betroffenen Straßenbereich zu einer<br />

Geschwindigkeitsreduzierung führen. Der<br />

Stadtrat hat daher in seiner letzten Sitzung<br />

beschlossen, in einem Teilstück der Bahnhofstraße,<br />

von der Einmündung Koblenzer<br />

Straße bis zur Hausnummer 57 in der<br />

unteren Bahnhofstraße, die Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 30 km/h anzuordnen.<br />

Bereits seit Jahren beschäftigt uns diese konkrete<br />

Problematik. Zunächst wurden die<br />

Bassenheimer Straße und die Bahnhofstraße<br />

als vom Verkehrslärm stark betroffene Straßen<br />

ermittelt und entsprechende Prüf- bzw.<br />

Antragsverfahren eingeleitet. Bereits 2011<br />

wurde für die Bassenheimer Straße eine<br />

Lärmberechnung zum Schutze der Bevölkerung<br />

beantragt. Nach Durchführung der<br />

Messungen wurde mitgeteilt, dass die beantragte<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung aus<br />

Lärmschutzgründen nicht möglich ist, weil<br />

die Richtwerte nach den Lärmschutz-Richtlinien<br />

nicht erreicht wurden. Lediglich eine<br />

Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge<br />

mit einem zulässigen Gesamtgewicht über<br />

3,5 t auf 30 km/h konnte erreicht werden.<br />

In der Bahnhofstraße wurde 2014 eine<br />

Lärmberechnung durchgeführt. Erst in 2017<br />

wurde mitgeteilt, dass dort die Lärmwerte<br />

überschritten sind und grundsätzlich eine<br />

freiwillige Lärmsanierung oder die Reduzierung<br />

der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 30 km/h bestehen würde. Bei<br />

Beibehaltung von Tempo 50 km/h könnte<br />

eine Lärmsanierung an 46 Gebäuden bezuschusst<br />

werden. Später wurde ausgeführt,<br />

dass wegen der Überschreitung der Lärmwerte<br />

in nur zwei Teilstücken der Bahnhofstraße<br />

die Reduzierung auf 30 km/h möglich<br />

sei. Es konnte aber erreicht werden, dass im<br />

oberen Bereich der Bahnhofstraße, von der<br />

Koblenzer Straße bis zum Kreuzungsbereich<br />

Jahnstraße, eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf 30 km/h möglich<br />

ist. Leider wurde festgestellt, dass im<br />

weiteren Verlauf der Bahnhofstraße, ab der<br />

Hausnummer 59, keine Lärmbetroffenheit<br />

vorliegt und deshalb die Geschwindigkeitsreduzierung<br />

auf 30 km/h bis zur Hausnummer<br />

57 der Bahnhofstraße erfolgen wird.<br />

2017 wurden betroffenen Anliegern der<br />

Koblenzer Straße ab der Kreuzung Winninger<br />

Straße Angebote zur freiwilligen Lärmsanierung<br />

unterbreitet. Dabei handelte es<br />

sich um Zuwendungen zum Einbau lärmmindernder<br />

Fenster an der Straßenfront.<br />

Für die Winninger- und Poststraße wurden<br />

bisher keine Lärmmessungen beantragt.<br />

Die untere Poststraße, die Jahnstraße, die<br />

Kurfürstenstraße, die Clemensstraße, die<br />

Heeresstraße, die Kettiger Straße als auch<br />

die Mülheimer und die Kärlicher<br />

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