Technischer Zeichner Technische/r Zeichner/in Lehrzeit 3,5 Jahre Technische ZeichnerInnen fertigen technische Zeichnungen an, stellen Reinzeichnungen her und sorgen für die Korrektur, Vervielfältigung und Aufbewahrung der Zeichnungen. Technische Zeichnungen sind z.B. Werkzeichnungen von Formen und Metallartikeln, Detail- und Zusammenstellungszeichnungen von Motoren und Maschinen, Pläne von Kesseln, Behältern und Stahlkonstruktionen, Pläne von Heiz- oder Klimaanlagen sowie Leitungs- und Schaltpläne. Diese werden im Maschinenund Apparatebau, Stahl-, Heizungs- und Lüftungsbau sowie in der Elektro- und Vermessungstechnik benötigt. In den letzten Jahren hat sich die Arbeit und das Werkzeug in diesem Beruf durch die Einführung des Computers (CAD computer aided design = computergestütztes Design) grundlegend geändert, eine Entwicklung die laufend neue Anwendungen mit sich bringt. Neben den herkömmlichen Zeichengeräten wie Zirkel, Lineal, Tabellen, Schrift- und Zeichenschablonen ist der Computer zum zentralen Arbeitsmittel geworden. Viele kleine Arbeitsschritte, die bisher händisch ausgeführt werden mussten, werden nun mit Befehlen vom Computer erledigt, z.B. bei Berechnungen, Beschriftungen, Ziehen von Linien, Vergrößerungen, Darstellung in verschiedenen Ansichten. Änderungen von bereits bestehenden Zeichnungen können schneller und problemloser vorgenommen werden. Die Technischen ZeichnerInnen übernehmen die Rolle eines Bindegliedes zwischen den KonstrukteurInnen und der 128 Werkstätte. Sie fertigen auf Grundlage der von den KonstrukteurInnen vorgegebenen Daten und Entwürfe eines technischen Objektes eine bis ins Detail ausgearbeitete, exakte und normengerechte Feinzeichnung für die Herstellung dieses Objektes an. Falls sie nicht alle Details über Funktion, Form, Größe und Beschaffenheit des zu zeichnenden Objektes erhalten, sind sie oft an Ausmessungen und Detailerhebungen beteiligt. Vor allem im Heizungs- und Lüftungsbau nehmen sie zum Teil selbständige Planungen und Einteilungen der Leitungsführungen und der Heizkörperanordnungen vor. Eine vollständige technische Zeichnung enthält Daten über Form, Größe und Abmessungen des dargestellten Gegenstandes, über den zu verwendenden Werkstoff, über eventuelle Sonderbehandlungen der zu bearbeitenden Flächen (z.B. Glühen, Härten) und über die anzufertigende Stückzahl. Jede Zeichnung wird durch ein Schriftfeld ergänzt; besteht der Gegenstand aus mehreren Teilen, wird eine Stückliste beigefügt. Lehrlingsentschädigung. Gewerbe (Allgemeiner Kollektivertrag für die Angestellten im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting); die hier erfassten Gewerbe sowie die Gewerbe mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf „Bürokaufmann/-frau“ angeführt (Angestellte) : 1. Lj. € 520,- 2. Lj. € 718,- 3. Lj. € 889,- 4. Lj. € 1.224,- gültig ab 01.01.2018 Industrie-Angestellte (Allgemeiner Kollektivertrag für Angestellte der Industrie); die hier erfassten Industriezweige sowie die Industriezweige mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf „Industriekaufmann/-frau“ angeführt (Angestellte) 1. Lj. € 719,- 2. Lj. € 920,-, 3. Lj. € 1.204,- 4. Lj. € 1.590,- gültig seit 01.11.2018 Architekten, Ingenieurkonsulenten, Ziviltechniker (Angestellte) 1. Lj. € 700,- 2. Lj. € 900,- 3. Lj. € 1.070,- 4. Lj. € 1.400,- gültig ab 01.01.2018
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