VKD-Geschäftsbereicht 2018
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Stellungnahme zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung<br />
für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und<br />
Prüfungsverordnung – PflAPrV)<br />
Grundsätzlich sind die Regelungen der PflAPrV zu<br />
begrüßen, die Stundenverteilung im Rahmen des<br />
theoretischen und praktischen Unterrichts steht<br />
in einem ausgewogenen Verhältnis.<br />
Die Umsetzung der an die Ausbildungsträger gestellten<br />
Anforderungen und Vorhaltungen führt<br />
allerdings zu einem nicht unerheblichen Organisations-,<br />
Abstimmungs-, Koordinierungs- und<br />
Personalmehraufwand. Der Einsatz der Praxisanleiter<br />
wird durch die Verordnung erhöht und<br />
erweitert, denn der Ausbildungsträger muss eine<br />
regelmäßige Abstimmung zwischen diesen und<br />
den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen<br />
vorsehen (§ 9). Die Pflegeschule hat zudem<br />
im Rahmen ihrer Verantwortung für die gesamte<br />
Ausbildung die Auszubildenden während der praktischen<br />
Ausbildung durch eine Praxisanleitung in<br />
den Einrichtungen zu betreuen und zu beurteilen<br />
sowie die dort tätigen Praxisanleiter zu unterstützen<br />
(§ 5). Auch benötigen die Praxisanleiter<br />
entsprechende Qualifikationen, wie die pädagogische<br />
Zusatzqualifikation und eine kontinuierliche<br />
berufspädagogische Fortbildung.<br />
Wir halten diese Regelungen für überzogen. Ihre<br />
Umsetzung erfordert einen deutlichen personellen<br />
Mehraufwand, der nicht nur die Ausbildungskosten<br />
deutlich erhöht. Es ist aus unserer Erfahrung<br />
und Kenntnis zudem sehr unwahrscheinlich,<br />
dass die zusätzlich erforderlichen ausgebildeten<br />
Personen im Markt derzeit verfügbar sind.<br />
Der praktische Einsatz der Schülerinnen und<br />
Schüler in den an der Ausbildung zu beteiligenden<br />
Einrichtungen stellt die Krankenpflegeschulen<br />
vor einen erheblichen Koordinierungs- und<br />
Betreuungsaufwand. Auch die Entwicklung eines<br />
schulinternen Curriculums, welches immer auf<br />
dem aktuellen Stand zu halten ist, sehen wir als<br />
unnötigen Aufwand an. Aus Sicht des <strong>VKD</strong> sollten<br />
die vom Bundesinstitut für Berufsausbildung ausgearbeiteten<br />
Vorgaben sowie der Rahmenlehrplan<br />
genügen. Ein für jede Schule eigenes, individuelles<br />
Curriculum birgt zudem die Gefahr der Abweichung<br />
und stellt die Gleichwertigkeit von Ausbildungszielen<br />
in Frage.<br />
Eine weitere Frage stellt sich hinsichtlich der vorgesehenen<br />
Zwischenprüfung. Sie besitzt ja offensichtlich<br />
für den weiteren Verlauf der Ausbildung<br />
keine Relevanz. Diese Relevanz sollte aber für das<br />
weitere Ausbildungsziel gegeben sein. Ansonsten<br />
macht der Aufwand dafür keinen Sinn und die Zwischenprüfung<br />
kann ersatzlos entfallen.<br />
Die Abschlussprüfung wird durch die drei Prüfblöcke<br />
und die hierfür beschriebenen Anforderungen<br />
an die Prüfenden ausgeweitet. Auch hier sehen<br />
wir sowohl einen zeitlichen als auch personellen<br />
Mehraufwand, der unnötig ist.<br />
Grundsätzlich regt der <strong>VKD</strong> an, Regelungen, die<br />
einen personellen Mehraufwand erfordern, noch<br />
einmal zu überdenken und diese zu verschlanken.<br />
März <strong>2018</strong><br />
<strong>VKD</strong>-Positionen <strong>2018</strong> <br />
<strong>VKD</strong>-Geschäftsbericht <strong>2018</strong> 9