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VKD-Geschäftsbereicht 2018

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Stellungnahme zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung<br />

für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und<br />

Prüfungsverordnung – PflAPrV)<br />

Grundsätzlich sind die Regelungen der PflAPrV zu<br />

begrüßen, die Stundenverteilung im Rahmen des<br />

theoretischen und praktischen Unterrichts steht<br />

in einem ausgewogenen Verhältnis.<br />

Die Umsetzung der an die Ausbildungsträger gestellten<br />

Anforderungen und Vorhaltungen führt<br />

allerdings zu einem nicht unerheblichen Organisations-,<br />

Abstimmungs-, Koordinierungs- und<br />

Personalmehraufwand. Der Einsatz der Praxisanleiter<br />

wird durch die Verordnung erhöht und<br />

erweitert, denn der Ausbildungsträger muss eine<br />

regelmäßige Abstimmung zwischen diesen und<br />

den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen<br />

vorsehen (§ 9). Die Pflegeschule hat zudem<br />

im Rahmen ihrer Verantwortung für die gesamte<br />

Ausbildung die Auszubildenden während der praktischen<br />

Ausbildung durch eine Praxisanleitung in<br />

den Einrichtungen zu betreuen und zu beurteilen<br />

sowie die dort tätigen Praxisanleiter zu unterstützen<br />

(§ 5). Auch benötigen die Praxisanleiter<br />

entsprechende Qualifikationen, wie die pädagogische<br />

Zusatzqualifikation und eine kontinuierliche<br />

berufspädagogische Fortbildung.<br />

Wir halten diese Regelungen für überzogen. Ihre<br />

Umsetzung erfordert einen deutlichen personellen<br />

Mehraufwand, der nicht nur die Ausbildungskosten<br />

deutlich erhöht. Es ist aus unserer Erfahrung<br />

und Kenntnis zudem sehr unwahrscheinlich,<br />

dass die zusätzlich erforderlichen ausgebildeten<br />

Personen im Markt derzeit verfügbar sind.<br />

Der praktische Einsatz der Schülerinnen und<br />

Schüler in den an der Ausbildung zu beteiligenden<br />

Einrichtungen stellt die Krankenpflegeschulen<br />

vor einen erheblichen Koordinierungs- und<br />

Betreuungsaufwand. Auch die Entwicklung eines<br />

schulinternen Curriculums, welches immer auf<br />

dem aktuellen Stand zu halten ist, sehen wir als<br />

unnötigen Aufwand an. Aus Sicht des <strong>VKD</strong> sollten<br />

die vom Bundesinstitut für Berufsausbildung ausgearbeiteten<br />

Vorgaben sowie der Rahmenlehrplan<br />

genügen. Ein für jede Schule eigenes, individuelles<br />

Curriculum birgt zudem die Gefahr der Abweichung<br />

und stellt die Gleichwertigkeit von Ausbildungszielen<br />

in Frage.<br />

Eine weitere Frage stellt sich hinsichtlich der vorgesehenen<br />

Zwischenprüfung. Sie besitzt ja offensichtlich<br />

für den weiteren Verlauf der Ausbildung<br />

keine Relevanz. Diese Relevanz sollte aber für das<br />

weitere Ausbildungsziel gegeben sein. Ansonsten<br />

macht der Aufwand dafür keinen Sinn und die Zwischenprüfung<br />

kann ersatzlos entfallen.<br />

Die Abschlussprüfung wird durch die drei Prüfblöcke<br />

und die hierfür beschriebenen Anforderungen<br />

an die Prüfenden ausgeweitet. Auch hier sehen<br />

wir sowohl einen zeitlichen als auch personellen<br />

Mehraufwand, der unnötig ist.<br />

Grundsätzlich regt der <strong>VKD</strong> an, Regelungen, die<br />

einen personellen Mehraufwand erfordern, noch<br />

einmal zu überdenken und diese zu verschlanken.<br />

März <strong>2018</strong><br />

<strong>VKD</strong>-Positionen <strong>2018</strong> <br />

<strong>VKD</strong>-Geschäftsbericht <strong>2018</strong> 9

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