Heinz Dieter Dickhaut - LIB NRW
Heinz Dieter Dickhaut - LIB NRW
Heinz Dieter Dickhaut - LIB NRW
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<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Stahlbetoninstandhaltung – wer muss was leisten?<br />
Musterbauordnung (MBO) und Hersteller- und<br />
Anwenderverordnung (HAVO)-<br />
Präzisierung der Auftraggeber-, Planer- und<br />
Unternehmerpflichten<br />
Dortmund, den 08.02.2012
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
In welchem Umfeld bewegen sich die Beteiligten<br />
der Betoninstandhaltung?<br />
Nur Beispiele
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Stahlbetonnormen<br />
Spritzbetonnormen<br />
Normen und Verfahren zur Prüf- und Messtechnik<br />
Abdichtungsnormen und Richtlinien<br />
Normen aus angrenzenden Disziplinen<br />
Instandsetzungs-Richtlinie DAfStb<br />
Weitere DAfStb Richtlinien<br />
ZTV-ING<br />
VOB/A/B/C, DIN 18349<br />
BGB<br />
DIN EN 1504<br />
Thema Instandhaltung
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Tragwerksplanung<br />
Bauphysik<br />
Bauchemie<br />
Brandschutz<br />
Baurecht
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Musterbauordnung (MBO) § 3<br />
1. Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand<br />
zuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,<br />
insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
2. Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet<br />
werden, wenn bei Ihrer Verwendung die baulichen<br />
Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung<br />
während einer dem Zweck angemessenen Lebens-<br />
dauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder<br />
aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchs-<br />
tauglich sind.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Definitionen aus der kommenden Instandhaltungsrichtlinie DAfStb<br />
Wartung<br />
Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Verzögerung des<br />
Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. Sie dient der<br />
Aufrechterhaltung der Funktionalität des Bauteils und des<br />
Schutzsystems<br />
Inspektion<br />
Die Inspektion beinhaltet alle Maßnahmen zur Feststellung und<br />
Beurteilung des Ist-Zustands eines Bauwerkes bzw. Bauteiles<br />
einschließlich der Ursachenfeststellung der Abnutzung und dem<br />
Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Instandsetzung<br />
Die Instandsetzung umfasst alle Instandsetzungsmaßnahmen<br />
zum Erreichen des festgelegten Sollzustandes.<br />
Istzustandsfeststellung,<br />
Instandsetzungskonzept/Instandsetzungsplan
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Verbesserung<br />
Die Verbesserung umfasst alle Maßnahmen zum Erreichen des<br />
hierfür festgelegten Sollzustandes.<br />
Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Erhöhung des<br />
Bauteilwiderstandes.<br />
Darüber hinaus sind vor Durchführung der Verbesserung der<br />
neue geplante Sollzustand zu definieren und die Maßnahmen<br />
festzulegen, die zur Erreichung des Sollzustands erforderlich sind.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
DIN EN 1504-9, Aussage zur Instandhaltung
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
=================================<br />
Richtlinie zur einheitlichen Erfassung,<br />
Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung<br />
von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen<br />
nach DIN 1076<br />
RI-EBW-PRÜF<br />
11.2007
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
Richtlinien<br />
für die Erhaltung<br />
von Ingenieurbauten<br />
RI-ERH-ING<br />
Leitfaden<br />
Objektbezogene Schadensanalyse<br />
OSA
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
1 Einleitung<br />
Zur bundesweiten Vereinheitlichung von Planungsverfahren und<br />
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Erhaltung<br />
der Bauwerke des Bundesfernstraßennetzes realisiert das<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in<br />
Zusammenarbeit mit den Ländern ein umfassendes, aus Teil-<br />
modulen bestehendes Bauwerks-Management-System (BMS) für<br />
Bundes- und Länderverwaltungen. Wesentliche Grundlage einer<br />
effektiven Erhaltungsplanung sind die Ergebnisse der regel-<br />
mäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, die alle 6 Jahre als<br />
Hauptprüfungen und 3 Jahre danach als Einfache Prüfungen<br />
durchgeführt werden. Dadurch sollen größere Schäden und<br />
Mängel rechtzeitig erkannt werden, um den Baulastträger in die<br />
Lage zu versetzen, Erhaltungsmaßnahmen einzuleiten, bevor ein<br />
größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beein-<br />
trächtigt ist.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
BAUMINISTERKONFERENZ<br />
KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGS-<br />
WESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER<br />
LÄNDER (ARGEBAU)<br />
Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen<br />
Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten<br />
Fassung September 2006
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
1. Vorbemerkung<br />
Nach § 3 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche<br />
Anlagen u. a. so instand zuhalten, dass die öffentliche.........<br />
Seit jeher trägt daher der Eigentümer/Verfügungsberechtigte<br />
die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung,<br />
d. h. Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung, und die<br />
Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Das gilt gleicher-<br />
maßen für bauliche Anlagen von privaten Eigentümern/<br />
Verfügungsberechtigten wie von Bund, Ländern oder<br />
kommunalen Körperschaften.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige<br />
Person<br />
Bei der eingehenden Überprüfung werden durch eine besonders<br />
fachkundige Person im Regelfall alle maßgeblichen,<br />
auch die schwer zugänglichen maßgeblichen Bauwerksteile,<br />
handnah auf Schädigung überprüft.<br />
Qualifikation der fachkundigen und der besonders fachkundigen<br />
Person<br />
Bei der Überprüfung der Standsicherheit einer Tragwerks-<br />
konstruktion kommt es vor allem auf das Erkennen und Beurteilen<br />
von Schäden an. Diese Aufgabe erfordert statische, konstruktive<br />
und bauphysikalische Kenntnisse und Erfahrung.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure<br />
und Architekten, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit<br />
der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit<br />
technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten......
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Muster-Hersteller und Anwenderverordnung (MHAVO)<br />
September 2008<br />
Für:<br />
1. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />
tragender Stahlbauteile<br />
2. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />
tragender Aluminiumbauteile
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
3. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />
von Betonstahlbewehrung<br />
4. die Ausführung von Leimarbeiten zur Herstellung tragender<br />
Holzbauteile und von Brettschichtholz
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
5. die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer<br />
Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften (Beton<br />
der Ü-Klasse 2 oder 3) auf Baustellen, die Herstellung von<br />
vorgefertigten tragenden Bauteilen aus Beton der Ü-Klassen<br />
2 oder 3 sowie die Herstellung von Transportbeton<br />
6. die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen, deren<br />
Standsicherheit gefährdet ist
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Für zulassungspflichtige Tätigkeiten, z. B. Bauteilver-<br />
stärkung, gilt sinngemäß die gleiche Anforderung an die<br />
Überprüfung und Schulung des Fachpersonals
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Für 1 – 6 +<br />
müssen der Hersteller und der Anwender über Fachkräfte<br />
mit besonderer Erfahrung sowie über besondere Vorrichtungen<br />
verfügen.<br />
Die erforderliche Ausbildung und berufliche Erfahrung der<br />
Fachkräfte sowie die erforderlichen Vorrichtungen<br />
bestimmen sich nach den nach § 3 Abs. 3 MBO von der<br />
obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemachten technischen<br />
Regeln in der jeweils geltenden Fassung der Liste der<br />
Technischen Baubestimmungen einschließlich der dort<br />
aufgeführten Anlagen.......
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für<br />
Bauprodukte und Bauarten<br />
(Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO)<br />
Betrifft die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten<br />
und der Ausführung von Bauarten<br />
In <strong>NRW</strong> am 17.11.2009 eingeführt<br />
Pkte. 1 – 6 wie HAVO
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Was gilt vorerst noch?<br />
DIN EN 1504 hat die Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb nicht<br />
ersetzen können. Die Teile 1, 2 + 3 der Instandsetzungsrichtlinie<br />
bleiben also vorerst bauaufsichtlich eingeführte Technische<br />
Baubestimmungen<br />
DIN EN 1504 weist aber den Weg auch in Richtung Instandhaltung<br />
von Betonbauwerken/-bauteilen, was sinnvoll und richtig ist.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Was kommt?<br />
Die Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb wird abgelöst<br />
durch die:<br />
Richtlinie für die Instandhaltung von Betonbauteilen<br />
(Instandhaltungs-Richtlinie)<br />
Die Titeländerung erfolgt im Sinne einer Angleichung von<br />
Begriffen, die auch in anderen Regelwerken verwendet<br />
werden. Ziel ist auch, unmittelbar nach Fertigstellung eines<br />
Neubaus einen Erhaltungsplan aufzustellen.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Was bedeutet dies für die Beteiligten?
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Auftraggeber<br />
Der Auftraggeber ist im Regelfall Laie<br />
Der AG wird die Regelwerke und baurechtlichen Vorgaben nicht<br />
kennen<br />
Der AG trifft nur Budgetentscheidungen<br />
Der AG wird sich im Schadensfall eines Anwalts bedienen, der<br />
im Baurecht fit ist, was der Planer zu spüren bekommt......
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Der Auftraggeber ist laut bauaufsichtlich eingeführter DAfStb-<br />
Richtlinie zur Einschaltung eines Sachkundigen Planers<br />
verpflichtet
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Sachkundiger Planer<br />
Der SP muss seinen AG immer vollständig über die baurechtlichen<br />
Belange zur Instandhaltung/Instandsetzung beraten
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Sachkunde des Planers bezieht sich auf besondere Kenntnisse<br />
hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und<br />
Mängeln und deren Ursachenfeststellung<br />
-im Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung<br />
und zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit, Dauer-<br />
haftigkeit und Verkehrssicherheit von Betonbauteilen unter<br />
Berücksichtigung der in der (neuen) Richtlinie genannten<br />
Instandsetzungsprinzipien und Verfahren.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Sachkundiger Planer ist, wer dies durch Berufserfahrung und<br />
Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen<br />
belegen kann und sich nachweislich in diesem Fachbereich<br />
regelmäßig weiterbildet<br />
Die Weiterbildung ist nachzuweisen, vorstellbar ist dies mit einem<br />
Punktesystem, wie es die Ingenieurkammern z. B. in anderen<br />
Fachbereichen bereits praktizieren
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben<br />
als sachkundiger Planer ist außerdem eine mindestens fünfjährige<br />
Berufserfahrung im Bereich der Instandhaltung von Betonbau-<br />
teilen<br />
Die Berufserfahrung kann auf ausführender Seite, in einem<br />
Ingenieurbüro, das sich mit Instandsetzung beschäftigt oder einer<br />
Institution, die regelmäßig mit Instandhaltungsaufgaben zu tun<br />
hat, erworben werden
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Der sachkundige Planer wird künftig vertiefte Kenntnisse über z. B.<br />
folgende Bereiche nachweisen müssen.<br />
•Technische Baubestimmungen;<br />
•Betoneigenschaften, Bewehrungseigenschaften;<br />
•Dauerhaftigkeit von Beton;<br />
•Schadenserscheinungsformen;<br />
•Bewehrungskorrosion;<br />
•Beurteilung der Standsicherheitsrelevanz;<br />
•Oberflächeneigenschaften der Betonunterlage und Verfahren der<br />
Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten;<br />
•Instandsetzungsprinzipien und –verfahren;<br />
•Instandsetzungsstoffe und -systeme;<br />
•Instandsetzungsmaßnahmen, Instandsetzungsplanung;<br />
•Grundsätze der Qualitätssicherung in der Instandhaltung.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Durch den sachkundigen Planer ist ein Instandhaltungsplan zu<br />
erstellen, in dem beschrieben wird, auf welche Weise die<br />
Einhaltung der angestrebten Abnutzungsgrenze während der<br />
Restnutzungsdauer sichergestellt werden soll.<br />
Die Erarbeitung des Instandhaltungsplans erfolgt auf Grundlage<br />
der vorgesehenen Nutzungsdauer des Bauwerks und der<br />
angestrebten Nutzungsdauer der ausgeführten Instandsetzungs-<br />
maßnahmen. Diese Nutzungsdauern sind nach Abstimmung mit<br />
dem Auftraggeber im Instandhaltungsplan zu dokumentieren
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Anwendungsbereich der Instandhaltungsrichtlinie<br />
Diese Richtlinie regelt die Planung (Teil 1), die Anforderungen<br />
an Produkte und Systeme (Teil 2) sowie die Ausführung<br />
(Teil 3) von Instandhaltungsmaßnahmen für Bauwerke und<br />
Bauteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach der<br />
Normenreihe DIN 1045 und DIN EN 206. Hierbei werden unter<br />
Instandhaltung in Anlehnung an DIN 31051 die Wartung,<br />
die Inspektion, die Instandsetzung und die Verbesserung<br />
verstanden.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die neue Instandhaltungsrichtlinie gilt unabhängig davon, ob die<br />
Standsicherheit bzw. die Verkehrssicherheit derzeit oder künftig<br />
betroffen ist oder nicht.<br />
In Abhängigkeit von der Frage, ob die Instandhaltung<br />
standsicherheits- oder verkehrssicherheitsrelevant ist oder nicht,<br />
sind gegebenenfalls unterschiedliche Anforderungen an die<br />
Produkte/Systeme und zur Qualitätssicherung der Ausführung<br />
zu beachten.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Instandhaltungsrichtlinie setzt voraus, dass jede Instandhaltung<br />
standsicherheits- oder verkehrssicherheitsrelevant ist, sofern ein<br />
sachkundigen Planer nicht mit schriftlicher Begründung darlegt,<br />
dass Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauteils/Bauwerks<br />
innerhalb der geplanten Nutzungsdauer nicht beeinträchtigt werden.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Der sachkundige Planer muss im Bedarfsfall, insbesondere<br />
bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein,<br />
die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder<br />
besonders fachkundigen Personen für Sonderfragen zu<br />
erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Über die Form der Nachweise ist noch nicht endgültig entschieden,<br />
es ist denkbar, dass sich hiermit künftig ein noch zu schaffender<br />
Ausbildungsbeirat, ähnlich dem für die SIVV-Ausbildung,<br />
beschäftigen wird.<br />
Eine Vergleichbarkeit von Nachweisen muss möglich sein
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Sachkundige Planung<br />
Zu einer sachkundigen Planung gehören mindestens:<br />
– Ermittlung und Beurteilung des Bauwerkszustandes (Vorge-<br />
schichte, Ist-Zustand, Schadensursachen, Prognose zur<br />
Zustandsentwicklung während der Restnutzungsdauer)<br />
inklusive der Beurteilung der baulichen Sicherheit (Stand-<br />
sicherheit, Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit, Brandschutz,<br />
Umweltschutz);<br />
– Festlegung des Sollzustandes in Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber;
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
– Erstellung eines Instandhaltungsplanes auf Basis der<br />
Gegenüberstellung von Ist-Zustand und prognostizierter<br />
Zustandsentwicklung mit dem angestrebten Sollzustand unter<br />
Berücksichtigung der Aspekte Wartung, planmäßige Inspektion,<br />
Instandsetzung und Verbesserung.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Sofern Bedarf an Instandsetzungsmaßnahmen besteht, sind<br />
von dem sachkundigen Planer folgende Unterlagen zu<br />
erstellen:<br />
– Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes (gegebenenfalls<br />
mehrere Instandsetzungsvarianten);<br />
– Erstellung eines Instandsetzungsplanes mit Angaben zur<br />
Standsicherheitsrelevanz als konkrete Ausgestaltung der<br />
gewählten Instandsetzungsvariante;<br />
– Erstellung der Leistungsbeschreibung.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen sind zu<br />
berücksichtigen:<br />
die Prinzipien und Verfahren (4.2)<br />
die Planungshinweise für die Verfahren (4.3)<br />
die Anforderungen an die Baustoffe (Teil 2)<br />
die Anforderungen an die Ausführung (Teil 3)<br />
Fragen des Brandschutzes und des Gesundheitsschutzes
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Im Hinblick auf die Anforderungen an die Baustoffe ist zu<br />
überprüfen, ob die Verwendbarkeitsnachweise die Verhältnisse<br />
des vorliegenden Falles grundsätzlich abdecken
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Leistungen, die im Zusammenhang mit Instandsetzungs-<br />
maßnahmen stehen und die die Dauerhaftigkeit derartiger<br />
Maßnahmen wesentlich beeinflussen, z. B. Abdichtungen,<br />
oder außergewöhnliche Beanspruchungen wie besondere<br />
mechanische Beanspruchungen oder besondere chemische<br />
Angriffe, sind im Instandsetzungskonzept zu berücksichtigen.
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Für Instandsetzungsmaßnahmen nach dieser Richtlinie muss auf<br />
Auftraggeberseite in jeder Phase von Planung und Ausführung<br />
festgelegt sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich<br />
beurteilt. Mit der Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen<br />
darf erst begonnen werden, wenn<br />
eine vom Auftraggeber zu erstellende, auf dem Instandsetzungsplan<br />
basierende schriftliche Beurteilung der Standsicherheit für alle<br />
Phasen der Baumaßnahme vorliegt<br />
dem Auftraggeber derjenige schriftlich benannt ist, der auf<br />
Auftragnehmerseite während der Bauausführung Fragen der<br />
Standsicherheit verantwortlich beurteilt und ggf. erforderliche<br />
Maßnahmen veranlasst
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Dem ausführenden Unternehmen sind möglichst frühzeitig, in<br />
jedem Fall vor Beginn der Ausführung, die Ermittlung und<br />
Beurteilung des Bauwerkszustandes (Istzustand), der<br />
Instandsetzungsplan sowie der Inspektions- und Wartungsplan<br />
zur Verfügung zu stellen<br />
Dies bereits mit den der Ausschreibung zu erledigen, schafft<br />
erfahrungsgemäß Kostensicherheit und bessere Vergleichbarkeit<br />
der Angebote
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Aufzeichnungen über die ausgeführte Instandhaltungsmaß-<br />
nahme, einschließlich etwaiger Prüfergebnisse, sind dem<br />
Auftraggeber/dem SP zu übergeben.<br />
Gegebenenfalls ist der Instandhaltungsplan vom SP zu<br />
aktualisieren
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
3.4 Ermittlung und Beurteilung des Bauwerks- oder<br />
Bauteilzustandes<br />
Auf Basis der Gegenüberstellung von Ist-Zustand in Verbindung<br />
mit der prognostizierten Zustandsentwicklung einerseits und dem<br />
angestrebten Sollzustand andererseits ist zu untersuchen, ob für<br />
die Sicherstellung des Sollzustandes während der verbleibenden<br />
Nutzungsdauer Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Ist-Zustand<br />
Grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der<br />
Instandsetzungsrichtlinie, aber ausführlicher<br />
Der Ist-Zustand eines Bauwerkes bzw. Bauteiles ist durch geeignete<br />
Untersuchungen soweit festzustellen, wie dies als Basis zur<br />
Erstellung eines fachgerechten Instandhaltungsplanes erforderlich<br />
ist
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Zur Feststellung des Ist-Zustandes gehört auch die Auswertung<br />
der verfügbaren Informationen zur Vorgeschichte des Bauwerks.<br />
Die Feststellung der Vorgeschichte sollte unter anderem die<br />
folgenden Punkte umfassen:
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
•– Zeitpunkt der Erstellung;<br />
–<br />
•– Verwendete Baustoffe und Bauverfahren;<br />
•– Erfassung der bisherigen relevanten Einwirkungen;<br />
•– Nutzung, Umnutzungen, bauliche Veränderungen;<br />
•– Vorangegangene Instandsetzungsmaßnahmen;<br />
•– Besondere schadensrelevante außergewöhnliche Ereignisse<br />
• (Brand, Anprall etc.);<br />
- Sichten und Auswerten von Plänen und Dokumenten im<br />
Hinblick auf die durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Als Voraussetzung für die Ist-Zustandsermittlung muss die<br />
Zugänglichkeit des Bauteils oder Bauwerksbereichs gegeben<br />
sein oder hergestellt werden<br />
Sofern Schäden vorhanden sind, müssen deren Ursachen<br />
ermittelt und angegeben werden. Hierzu sind gegebenenfalls<br />
weitergehende Untersuchungen erforderlich
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Dauerhaftigkeitsrelevante Einwirkungen, statische<br />
Belastungen<br />
Zur Beurteilung der weiteren Zustandsentwicklung, aber auch im<br />
Hinblick auf die Planung von Instandsetzungsmaßnahmen sind im<br />
erforderlichen Maße<br />
- die dauerhaftigkeitsrelevanten Einwirkungen auf die zu<br />
betrachtenden Bauteile,<br />
– die Beschaffenheit des Betons bzw. des Betonuntergrundes<br />
als Basis für Instandsetzungsmaßnahmen sowie<br />
– die statische Beanspruchungen der Bauteile zu erfassen
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Einwirkungen aus der Umgebung und dem Betonuntergrund<br />
sind durch Expositionsklassen im Zuge der Feststellung des<br />
Ist-Zustandes zu beschreiben. Darüber hinausgehende<br />
Einwirkungen sowie statische Beanspruchungen<br />
aus Last und Zwang sind gesondert darzustellen<br />
Altbetonklassen werden beschrieben
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Bei der Erstellung des Instandhaltungsplanes sind die<br />
Aspekte Wartung, planmäßige Inspektion und, soweit<br />
erforderlich, Instandsetzung und/oder Verbesserung zu<br />
berücksichtigen. Im Instandhaltungsplan sind die Intervalle<br />
und der Umfang für Wartung bzw. Inspektion sowie die zu<br />
überprüfenden Kenngrößen/Eigenschaften/Zustände<br />
festzulegen<br />
(⇒ Bauwerksbuch, Instandhaltungsbuch)
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Der Instandhaltungsplan ist für alle Bauteile zu entwickeln und<br />
nach durchgeführter Inspektion fortzuschreiben oder anzupassen
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Bei neuen Bauwerken kann bei der Erstellung des Instand-<br />
haltungsplans, sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen,<br />
davon ausgegangen werden, dass der Ist-Zustand der geplanten<br />
Ausführung entspricht. Für bestehende Bauwerke, für die noch<br />
kein Instandhaltungsplan existiert, ist dieser auf der Grundlage<br />
der Ergebnisse einer eingehenden Begutachtung durch einen<br />
sachkundigen Planer zu entwickeln
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Neue Begriffe, z. B.:<br />
Abnutzung<br />
Abnutzungsvorrat<br />
Abnutzungsgrenze<br />
Nutzungsdauer<br />
Restnutzungsdauer
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Übernimmt der SP die Vorbereitung der Ausschreibung, die<br />
Mitwirkung bei der Vergabe und die auftraggeberseitige<br />
Bauüberwachung, muss er folgendes beachten:<br />
Die Verdingungsunterlagen müssen rechtssicher formuliert<br />
und zusammengestellt sein<br />
Sie sind es nur, wenn z. B. die Leistungsbeschreibung perfekt<br />
ist, die Beschaffenheitsmerkmale exakt beschrieben sind<br />
Die Vergabe an ein qualifiziertes Unternehmen erfolgt<br />
Teil 3 der Instandhaltungs-Richtlinie beachtet wird
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Vereinbarte Beschaffenheit<br />
⇓<br />
Qualität ist beschrieben
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Beschaffenheitsmerkmale, nur Beispiele:<br />
Erscheinungsbild, z. B. Farbton, Struktur, Kanten<br />
Stoffgüten<br />
Applikationsarten, z. B. spritzen, rollen<br />
Besondere Eigenschaften, z. B. Verschleißwiderstand,<br />
wu, Farbbeständigkeit, < Mörtelfestigkeit<br />
Wirkung, z. B. Korn freilegen, aufrauen, reinigen,<br />
abtragen<br />
Funktionsparameter, z. B. rutschsicher,<br />
abdichtend
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
VOB/B, § 1, Art und Umfang der Leistung, 2. Bei Widersprüchen<br />
im Vertrag gelten nacheinander:<br />
die Leistungsbeschreibung<br />
die Besonderen Vertragsbedingungen<br />
etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
etwaige zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />
die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen<br />
für Bauleistungen<br />
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />
von Bauleistungen
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Qualität einer Instandsetzungsausschreibung beeinflusst<br />
z.B.:<br />
die Qualität des Bieterkreises<br />
die Qualität der Instandsetzungsausführung<br />
die Sicherheit des Angebotspreises<br />
die Nachtragsmöglichkeiten<br />
Spekulationsmöglichkeiten<br />
Sub-Sub-Sub Verhältnisse<br />
die Rechtsanfälligkeit des Bauvertrags<br />
die Stimmung auf der Baustelle<br />
die Ausführungstermine
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Die Grundlagen der Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />
sind in den bautechnischen Unterlagen enthalten. Hierzu gehören<br />
ins besonders:<br />
Die Ist-Zustandsfeststellung und der Instandsetzungsplan, die<br />
dem ausführenden Unternehmen durch seinen Auftraggeber vor<br />
Ausführungsbeginn übergeben worden sein müssen,<br />
sowie<br />
die produkt- bzw. systemspezifischen Angaben zur Ausführung<br />
des jeweiligen Herstellers
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Für Maßnahmen im Sinn dieser Richtlinie ist immer eine<br />
Eigenüberwachung durch das ausführende Unternehmen<br />
erforderlich<br />
Für standsicherheitsrelevante oder verkehrssicherheitsrelevante<br />
Maßnahmen im Sinn dieser Richtlinie ist immer eine Fremdüber-<br />
wachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle<br />
erforderlich<br />
Es werden die Überwachungsklassen Ü1 – Ü3 eingeführt
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit<br />
und wünsche Ihnen ausnahmslos nur<br />
erfolgreiche Betoninstandsetzungen<br />
<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong>, Dipl.-Ing.<br />
ö.b.u.v.SV<br />
Beratender Ingenieur<br />
0171 / 6934500<br />
www.betonerhaltung.de<br />
dickhaut.sv@t-online.de<br />
info@betonerhaltung.de