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Heinz Dieter Dickhaut - LIB NRW

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<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Stahlbetoninstandhaltung – wer muss was leisten?<br />

Musterbauordnung (MBO) und Hersteller- und<br />

Anwenderverordnung (HAVO)-<br />

Präzisierung der Auftraggeber-, Planer- und<br />

Unternehmerpflichten<br />

Dortmund, den 08.02.2012


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

In welchem Umfeld bewegen sich die Beteiligten<br />

der Betoninstandhaltung?<br />

Nur Beispiele


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Stahlbetonnormen<br />

Spritzbetonnormen<br />

Normen und Verfahren zur Prüf- und Messtechnik<br />

Abdichtungsnormen und Richtlinien<br />

Normen aus angrenzenden Disziplinen<br />

Instandsetzungs-Richtlinie DAfStb<br />

Weitere DAfStb Richtlinien<br />

ZTV-ING<br />

VOB/A/B/C, DIN 18349<br />

BGB<br />

DIN EN 1504<br />

Thema Instandhaltung


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Tragwerksplanung<br />

Bauphysik<br />

Bauchemie<br />

Brandschutz<br />

Baurecht


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Musterbauordnung (MBO) § 3<br />

1. Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand<br />

zuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,<br />

insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

2. Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet<br />

werden, wenn bei Ihrer Verwendung die baulichen<br />

Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung<br />

während einer dem Zweck angemessenen Lebens-<br />

dauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder<br />

aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchs-<br />

tauglich sind.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Definitionen aus der kommenden Instandhaltungsrichtlinie DAfStb<br />

Wartung<br />

Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Verzögerung des<br />

Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. Sie dient der<br />

Aufrechterhaltung der Funktionalität des Bauteils und des<br />

Schutzsystems<br />

Inspektion<br />

Die Inspektion beinhaltet alle Maßnahmen zur Feststellung und<br />

Beurteilung des Ist-Zustands eines Bauwerkes bzw. Bauteiles<br />

einschließlich der Ursachenfeststellung der Abnutzung und dem<br />

Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Instandsetzung<br />

Die Instandsetzung umfasst alle Instandsetzungsmaßnahmen<br />

zum Erreichen des festgelegten Sollzustandes.<br />

Istzustandsfeststellung,<br />

Instandsetzungskonzept/Instandsetzungsplan


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Verbesserung<br />

Die Verbesserung umfasst alle Maßnahmen zum Erreichen des<br />

hierfür festgelegten Sollzustandes.<br />

Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Erhöhung des<br />

Bauteilwiderstandes.<br />

Darüber hinaus sind vor Durchführung der Verbesserung der<br />

neue geplante Sollzustand zu definieren und die Maßnahmen<br />

festzulegen, die zur Erreichung des Sollzustands erforderlich sind.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

DIN EN 1504-9, Aussage zur Instandhaltung


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung<br />

=================================<br />

Richtlinie zur einheitlichen Erfassung,<br />

Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung<br />

von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen<br />

nach DIN 1076<br />

RI-EBW-PRÜF<br />

11.2007


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung<br />

Richtlinien<br />

für die Erhaltung<br />

von Ingenieurbauten<br />

RI-ERH-ING<br />

Leitfaden<br />

Objektbezogene Schadensanalyse<br />

OSA


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

1 Einleitung<br />

Zur bundesweiten Vereinheitlichung von Planungsverfahren und<br />

zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Erhaltung<br />

der Bauwerke des Bundesfernstraßennetzes realisiert das<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in<br />

Zusammenarbeit mit den Ländern ein umfassendes, aus Teil-<br />

modulen bestehendes Bauwerks-Management-System (BMS) für<br />

Bundes- und Länderverwaltungen. Wesentliche Grundlage einer<br />

effektiven Erhaltungsplanung sind die Ergebnisse der regel-<br />

mäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, die alle 6 Jahre als<br />

Hauptprüfungen und 3 Jahre danach als Einfache Prüfungen<br />

durchgeführt werden. Dadurch sollen größere Schäden und<br />

Mängel rechtzeitig erkannt werden, um den Baulastträger in die<br />

Lage zu versetzen, Erhaltungsmaßnahmen einzuleiten, bevor ein<br />

größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beein-<br />

trächtigt ist.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

BAUMINISTERKONFERENZ<br />

KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGS-<br />

WESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER<br />

LÄNDER (ARGEBAU)<br />

Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen<br />

Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten<br />

Fassung September 2006


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

1. Vorbemerkung<br />

Nach § 3 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche<br />

Anlagen u. a. so instand zuhalten, dass die öffentliche.........<br />

Seit jeher trägt daher der Eigentümer/Verfügungsberechtigte<br />

die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung,<br />

d. h. Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung, und die<br />

Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Das gilt gleicher-<br />

maßen für bauliche Anlagen von privaten Eigentümern/<br />

Verfügungsberechtigten wie von Bund, Ländern oder<br />

kommunalen Körperschaften.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige<br />

Person<br />

Bei der eingehenden Überprüfung werden durch eine besonders<br />

fachkundige Person im Regelfall alle maßgeblichen,<br />

auch die schwer zugänglichen maßgeblichen Bauwerksteile,<br />

handnah auf Schädigung überprüft.<br />

Qualifikation der fachkundigen und der besonders fachkundigen<br />

Person<br />

Bei der Überprüfung der Standsicherheit einer Tragwerks-<br />

konstruktion kommt es vor allem auf das Erkennen und Beurteilen<br />

von Schäden an. Diese Aufgabe erfordert statische, konstruktive<br />

und bauphysikalische Kenntnisse und Erfahrung.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure<br />

und Architekten, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit<br />

der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit<br />

technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten......


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Muster-Hersteller und Anwenderverordnung (MHAVO)<br />

September 2008<br />

Für:<br />

1. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />

tragender Stahlbauteile<br />

2. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />

tragender Aluminiumbauteile


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

3. die Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung<br />

von Betonstahlbewehrung<br />

4. die Ausführung von Leimarbeiten zur Herstellung tragender<br />

Holzbauteile und von Brettschichtholz


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

5. die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer<br />

Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften (Beton<br />

der Ü-Klasse 2 oder 3) auf Baustellen, die Herstellung von<br />

vorgefertigten tragenden Bauteilen aus Beton der Ü-Klassen<br />

2 oder 3 sowie die Herstellung von Transportbeton<br />

6. die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen, deren<br />

Standsicherheit gefährdet ist


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Für zulassungspflichtige Tätigkeiten, z. B. Bauteilver-<br />

stärkung, gilt sinngemäß die gleiche Anforderung an die<br />

Überprüfung und Schulung des Fachpersonals


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Für 1 – 6 +<br />

müssen der Hersteller und der Anwender über Fachkräfte<br />

mit besonderer Erfahrung sowie über besondere Vorrichtungen<br />

verfügen.<br />

Die erforderliche Ausbildung und berufliche Erfahrung der<br />

Fachkräfte sowie die erforderlichen Vorrichtungen<br />

bestimmen sich nach den nach § 3 Abs. 3 MBO von der<br />

obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemachten technischen<br />

Regeln in der jeweils geltenden Fassung der Liste der<br />

Technischen Baubestimmungen einschließlich der dort<br />

aufgeführten Anlagen.......


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für<br />

Bauprodukte und Bauarten<br />

(Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO)<br />

Betrifft die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten<br />

und der Ausführung von Bauarten<br />

In <strong>NRW</strong> am 17.11.2009 eingeführt<br />

Pkte. 1 – 6 wie HAVO


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Was gilt vorerst noch?<br />

DIN EN 1504 hat die Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb nicht<br />

ersetzen können. Die Teile 1, 2 + 3 der Instandsetzungsrichtlinie<br />

bleiben also vorerst bauaufsichtlich eingeführte Technische<br />

Baubestimmungen<br />

DIN EN 1504 weist aber den Weg auch in Richtung Instandhaltung<br />

von Betonbauwerken/-bauteilen, was sinnvoll und richtig ist.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Was kommt?<br />

Die Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb wird abgelöst<br />

durch die:<br />

Richtlinie für die Instandhaltung von Betonbauteilen<br />

(Instandhaltungs-Richtlinie)<br />

Die Titeländerung erfolgt im Sinne einer Angleichung von<br />

Begriffen, die auch in anderen Regelwerken verwendet<br />

werden. Ziel ist auch, unmittelbar nach Fertigstellung eines<br />

Neubaus einen Erhaltungsplan aufzustellen.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Was bedeutet dies für die Beteiligten?


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber ist im Regelfall Laie<br />

Der AG wird die Regelwerke und baurechtlichen Vorgaben nicht<br />

kennen<br />

Der AG trifft nur Budgetentscheidungen<br />

Der AG wird sich im Schadensfall eines Anwalts bedienen, der<br />

im Baurecht fit ist, was der Planer zu spüren bekommt......


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Der Auftraggeber ist laut bauaufsichtlich eingeführter DAfStb-<br />

Richtlinie zur Einschaltung eines Sachkundigen Planers<br />

verpflichtet


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Sachkundiger Planer<br />

Der SP muss seinen AG immer vollständig über die baurechtlichen<br />

Belange zur Instandhaltung/Instandsetzung beraten


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Sachkunde des Planers bezieht sich auf besondere Kenntnisse<br />

hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und<br />

Mängeln und deren Ursachenfeststellung<br />

-im Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung<br />

und zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit, Dauer-<br />

haftigkeit und Verkehrssicherheit von Betonbauteilen unter<br />

Berücksichtigung der in der (neuen) Richtlinie genannten<br />

Instandsetzungsprinzipien und Verfahren.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Sachkundiger Planer ist, wer dies durch Berufserfahrung und<br />

Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen<br />

belegen kann und sich nachweislich in diesem Fachbereich<br />

regelmäßig weiterbildet<br />

Die Weiterbildung ist nachzuweisen, vorstellbar ist dies mit einem<br />

Punktesystem, wie es die Ingenieurkammern z. B. in anderen<br />

Fachbereichen bereits praktizieren


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben<br />

als sachkundiger Planer ist außerdem eine mindestens fünfjährige<br />

Berufserfahrung im Bereich der Instandhaltung von Betonbau-<br />

teilen<br />

Die Berufserfahrung kann auf ausführender Seite, in einem<br />

Ingenieurbüro, das sich mit Instandsetzung beschäftigt oder einer<br />

Institution, die regelmäßig mit Instandhaltungsaufgaben zu tun<br />

hat, erworben werden


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Der sachkundige Planer wird künftig vertiefte Kenntnisse über z. B.<br />

folgende Bereiche nachweisen müssen.<br />

•Technische Baubestimmungen;<br />

•Betoneigenschaften, Bewehrungseigenschaften;<br />

•Dauerhaftigkeit von Beton;<br />

•Schadenserscheinungsformen;<br />

•Bewehrungskorrosion;<br />

•Beurteilung der Standsicherheitsrelevanz;<br />

•Oberflächeneigenschaften der Betonunterlage und Verfahren der<br />

Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten;<br />

•Instandsetzungsprinzipien und –verfahren;<br />

•Instandsetzungsstoffe und -systeme;<br />

•Instandsetzungsmaßnahmen, Instandsetzungsplanung;<br />

•Grundsätze der Qualitätssicherung in der Instandhaltung.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Durch den sachkundigen Planer ist ein Instandhaltungsplan zu<br />

erstellen, in dem beschrieben wird, auf welche Weise die<br />

Einhaltung der angestrebten Abnutzungsgrenze während der<br />

Restnutzungsdauer sichergestellt werden soll.<br />

Die Erarbeitung des Instandhaltungsplans erfolgt auf Grundlage<br />

der vorgesehenen Nutzungsdauer des Bauwerks und der<br />

angestrebten Nutzungsdauer der ausgeführten Instandsetzungs-<br />

maßnahmen. Diese Nutzungsdauern sind nach Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber im Instandhaltungsplan zu dokumentieren


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Anwendungsbereich der Instandhaltungsrichtlinie<br />

Diese Richtlinie regelt die Planung (Teil 1), die Anforderungen<br />

an Produkte und Systeme (Teil 2) sowie die Ausführung<br />

(Teil 3) von Instandhaltungsmaßnahmen für Bauwerke und<br />

Bauteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach der<br />

Normenreihe DIN 1045 und DIN EN 206. Hierbei werden unter<br />

Instandhaltung in Anlehnung an DIN 31051 die Wartung,<br />

die Inspektion, die Instandsetzung und die Verbesserung<br />

verstanden.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die neue Instandhaltungsrichtlinie gilt unabhängig davon, ob die<br />

Standsicherheit bzw. die Verkehrssicherheit derzeit oder künftig<br />

betroffen ist oder nicht.<br />

In Abhängigkeit von der Frage, ob die Instandhaltung<br />

standsicherheits- oder verkehrssicherheitsrelevant ist oder nicht,<br />

sind gegebenenfalls unterschiedliche Anforderungen an die<br />

Produkte/Systeme und zur Qualitätssicherung der Ausführung<br />

zu beachten.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Instandhaltungsrichtlinie setzt voraus, dass jede Instandhaltung<br />

standsicherheits- oder verkehrssicherheitsrelevant ist, sofern ein<br />

sachkundigen Planer nicht mit schriftlicher Begründung darlegt,<br />

dass Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauteils/Bauwerks<br />

innerhalb der geplanten Nutzungsdauer nicht beeinträchtigt werden.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Der sachkundige Planer muss im Bedarfsfall, insbesondere<br />

bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein,<br />

die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder<br />

besonders fachkundigen Personen für Sonderfragen zu<br />

erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Über die Form der Nachweise ist noch nicht endgültig entschieden,<br />

es ist denkbar, dass sich hiermit künftig ein noch zu schaffender<br />

Ausbildungsbeirat, ähnlich dem für die SIVV-Ausbildung,<br />

beschäftigen wird.<br />

Eine Vergleichbarkeit von Nachweisen muss möglich sein


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Sachkundige Planung<br />

Zu einer sachkundigen Planung gehören mindestens:<br />

– Ermittlung und Beurteilung des Bauwerkszustandes (Vorge-<br />

schichte, Ist-Zustand, Schadensursachen, Prognose zur<br />

Zustandsentwicklung während der Restnutzungsdauer)<br />

inklusive der Beurteilung der baulichen Sicherheit (Stand-<br />

sicherheit, Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit, Brandschutz,<br />

Umweltschutz);<br />

– Festlegung des Sollzustandes in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber;


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

– Erstellung eines Instandhaltungsplanes auf Basis der<br />

Gegenüberstellung von Ist-Zustand und prognostizierter<br />

Zustandsentwicklung mit dem angestrebten Sollzustand unter<br />

Berücksichtigung der Aspekte Wartung, planmäßige Inspektion,<br />

Instandsetzung und Verbesserung.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Sofern Bedarf an Instandsetzungsmaßnahmen besteht, sind<br />

von dem sachkundigen Planer folgende Unterlagen zu<br />

erstellen:<br />

– Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes (gegebenenfalls<br />

mehrere Instandsetzungsvarianten);<br />

– Erstellung eines Instandsetzungsplanes mit Angaben zur<br />

Standsicherheitsrelevanz als konkrete Ausgestaltung der<br />

gewählten Instandsetzungsvariante;<br />

– Erstellung der Leistungsbeschreibung.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen sind zu<br />

berücksichtigen:<br />

die Prinzipien und Verfahren (4.2)<br />

die Planungshinweise für die Verfahren (4.3)<br />

die Anforderungen an die Baustoffe (Teil 2)<br />

die Anforderungen an die Ausführung (Teil 3)<br />

Fragen des Brandschutzes und des Gesundheitsschutzes


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Im Hinblick auf die Anforderungen an die Baustoffe ist zu<br />

überprüfen, ob die Verwendbarkeitsnachweise die Verhältnisse<br />

des vorliegenden Falles grundsätzlich abdecken


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Leistungen, die im Zusammenhang mit Instandsetzungs-<br />

maßnahmen stehen und die die Dauerhaftigkeit derartiger<br />

Maßnahmen wesentlich beeinflussen, z. B. Abdichtungen,<br />

oder außergewöhnliche Beanspruchungen wie besondere<br />

mechanische Beanspruchungen oder besondere chemische<br />

Angriffe, sind im Instandsetzungskonzept zu berücksichtigen.


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Für Instandsetzungsmaßnahmen nach dieser Richtlinie muss auf<br />

Auftraggeberseite in jeder Phase von Planung und Ausführung<br />

festgelegt sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich<br />

beurteilt. Mit der Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen<br />

darf erst begonnen werden, wenn<br />

eine vom Auftraggeber zu erstellende, auf dem Instandsetzungsplan<br />

basierende schriftliche Beurteilung der Standsicherheit für alle<br />

Phasen der Baumaßnahme vorliegt<br />

dem Auftraggeber derjenige schriftlich benannt ist, der auf<br />

Auftragnehmerseite während der Bauausführung Fragen der<br />

Standsicherheit verantwortlich beurteilt und ggf. erforderliche<br />

Maßnahmen veranlasst


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Dem ausführenden Unternehmen sind möglichst frühzeitig, in<br />

jedem Fall vor Beginn der Ausführung, die Ermittlung und<br />

Beurteilung des Bauwerkszustandes (Istzustand), der<br />

Instandsetzungsplan sowie der Inspektions- und Wartungsplan<br />

zur Verfügung zu stellen<br />

Dies bereits mit den der Ausschreibung zu erledigen, schafft<br />

erfahrungsgemäß Kostensicherheit und bessere Vergleichbarkeit<br />

der Angebote


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Aufzeichnungen über die ausgeführte Instandhaltungsmaß-<br />

nahme, einschließlich etwaiger Prüfergebnisse, sind dem<br />

Auftraggeber/dem SP zu übergeben.<br />

Gegebenenfalls ist der Instandhaltungsplan vom SP zu<br />

aktualisieren


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

3.4 Ermittlung und Beurteilung des Bauwerks- oder<br />

Bauteilzustandes<br />

Auf Basis der Gegenüberstellung von Ist-Zustand in Verbindung<br />

mit der prognostizierten Zustandsentwicklung einerseits und dem<br />

angestrebten Sollzustand andererseits ist zu untersuchen, ob für<br />

die Sicherstellung des Sollzustandes während der verbleibenden<br />

Nutzungsdauer Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Ist-Zustand<br />

Grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der<br />

Instandsetzungsrichtlinie, aber ausführlicher<br />

Der Ist-Zustand eines Bauwerkes bzw. Bauteiles ist durch geeignete<br />

Untersuchungen soweit festzustellen, wie dies als Basis zur<br />

Erstellung eines fachgerechten Instandhaltungsplanes erforderlich<br />

ist


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Zur Feststellung des Ist-Zustandes gehört auch die Auswertung<br />

der verfügbaren Informationen zur Vorgeschichte des Bauwerks.<br />

Die Feststellung der Vorgeschichte sollte unter anderem die<br />

folgenden Punkte umfassen:


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

•– Zeitpunkt der Erstellung;<br />

–<br />

•– Verwendete Baustoffe und Bauverfahren;<br />

•– Erfassung der bisherigen relevanten Einwirkungen;<br />

•– Nutzung, Umnutzungen, bauliche Veränderungen;<br />

•– Vorangegangene Instandsetzungsmaßnahmen;<br />

•– Besondere schadensrelevante außergewöhnliche Ereignisse<br />

• (Brand, Anprall etc.);<br />

- Sichten und Auswerten von Plänen und Dokumenten im<br />

Hinblick auf die durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Als Voraussetzung für die Ist-Zustandsermittlung muss die<br />

Zugänglichkeit des Bauteils oder Bauwerksbereichs gegeben<br />

sein oder hergestellt werden<br />

Sofern Schäden vorhanden sind, müssen deren Ursachen<br />

ermittelt und angegeben werden. Hierzu sind gegebenenfalls<br />

weitergehende Untersuchungen erforderlich


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Dauerhaftigkeitsrelevante Einwirkungen, statische<br />

Belastungen<br />

Zur Beurteilung der weiteren Zustandsentwicklung, aber auch im<br />

Hinblick auf die Planung von Instandsetzungsmaßnahmen sind im<br />

erforderlichen Maße<br />

- die dauerhaftigkeitsrelevanten Einwirkungen auf die zu<br />

betrachtenden Bauteile,<br />

– die Beschaffenheit des Betons bzw. des Betonuntergrundes<br />

als Basis für Instandsetzungsmaßnahmen sowie<br />

– die statische Beanspruchungen der Bauteile zu erfassen


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Einwirkungen aus der Umgebung und dem Betonuntergrund<br />

sind durch Expositionsklassen im Zuge der Feststellung des<br />

Ist-Zustandes zu beschreiben. Darüber hinausgehende<br />

Einwirkungen sowie statische Beanspruchungen<br />

aus Last und Zwang sind gesondert darzustellen<br />

Altbetonklassen werden beschrieben


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Bei der Erstellung des Instandhaltungsplanes sind die<br />

Aspekte Wartung, planmäßige Inspektion und, soweit<br />

erforderlich, Instandsetzung und/oder Verbesserung zu<br />

berücksichtigen. Im Instandhaltungsplan sind die Intervalle<br />

und der Umfang für Wartung bzw. Inspektion sowie die zu<br />

überprüfenden Kenngrößen/Eigenschaften/Zustände<br />

festzulegen<br />

(⇒ Bauwerksbuch, Instandhaltungsbuch)


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Der Instandhaltungsplan ist für alle Bauteile zu entwickeln und<br />

nach durchgeführter Inspektion fortzuschreiben oder anzupassen


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Bei neuen Bauwerken kann bei der Erstellung des Instand-<br />

haltungsplans, sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen,<br />

davon ausgegangen werden, dass der Ist-Zustand der geplanten<br />

Ausführung entspricht. Für bestehende Bauwerke, für die noch<br />

kein Instandhaltungsplan existiert, ist dieser auf der Grundlage<br />

der Ergebnisse einer eingehenden Begutachtung durch einen<br />

sachkundigen Planer zu entwickeln


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Neue Begriffe, z. B.:<br />

Abnutzung<br />

Abnutzungsvorrat<br />

Abnutzungsgrenze<br />

Nutzungsdauer<br />

Restnutzungsdauer


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Übernimmt der SP die Vorbereitung der Ausschreibung, die<br />

Mitwirkung bei der Vergabe und die auftraggeberseitige<br />

Bauüberwachung, muss er folgendes beachten:<br />

Die Verdingungsunterlagen müssen rechtssicher formuliert<br />

und zusammengestellt sein<br />

Sie sind es nur, wenn z. B. die Leistungsbeschreibung perfekt<br />

ist, die Beschaffenheitsmerkmale exakt beschrieben sind<br />

Die Vergabe an ein qualifiziertes Unternehmen erfolgt<br />

Teil 3 der Instandhaltungs-Richtlinie beachtet wird


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Vereinbarte Beschaffenheit<br />

⇓<br />

Qualität ist beschrieben


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Beschaffenheitsmerkmale, nur Beispiele:<br />

Erscheinungsbild, z. B. Farbton, Struktur, Kanten<br />

Stoffgüten<br />

Applikationsarten, z. B. spritzen, rollen<br />

Besondere Eigenschaften, z. B. Verschleißwiderstand,<br />

wu, Farbbeständigkeit, < Mörtelfestigkeit<br />

Wirkung, z. B. Korn freilegen, aufrauen, reinigen,<br />

abtragen<br />

Funktionsparameter, z. B. rutschsicher,<br />

abdichtend


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

VOB/B, § 1, Art und Umfang der Leistung, 2. Bei Widersprüchen<br />

im Vertrag gelten nacheinander:<br />

die Leistungsbeschreibung<br />

die Besonderen Vertragsbedingungen<br />

etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

etwaige zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen<br />

für Bauleistungen<br />

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />

von Bauleistungen


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Qualität einer Instandsetzungsausschreibung beeinflusst<br />

z.B.:<br />

die Qualität des Bieterkreises<br />

die Qualität der Instandsetzungsausführung<br />

die Sicherheit des Angebotspreises<br />

die Nachtragsmöglichkeiten<br />

Spekulationsmöglichkeiten<br />

Sub-Sub-Sub Verhältnisse<br />

die Rechtsanfälligkeit des Bauvertrags<br />

die Stimmung auf der Baustelle<br />

die Ausführungstermine


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Die Grundlagen der Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />

sind in den bautechnischen Unterlagen enthalten. Hierzu gehören<br />

ins besonders:<br />

Die Ist-Zustandsfeststellung und der Instandsetzungsplan, die<br />

dem ausführenden Unternehmen durch seinen Auftraggeber vor<br />

Ausführungsbeginn übergeben worden sein müssen,<br />

sowie<br />

die produkt- bzw. systemspezifischen Angaben zur Ausführung<br />

des jeweiligen Herstellers


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Für Maßnahmen im Sinn dieser Richtlinie ist immer eine<br />

Eigenüberwachung durch das ausführende Unternehmen<br />

erforderlich<br />

Für standsicherheitsrelevante oder verkehrssicherheitsrelevante<br />

Maßnahmen im Sinn dieser Richtlinie ist immer eine Fremdüber-<br />

wachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle<br />

erforderlich<br />

Es werden die Überwachungsklassen Ü1 – Ü3 eingeführt


<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong> Dipl.-Ing.<br />

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit<br />

und wünsche Ihnen ausnahmslos nur<br />

erfolgreiche Betoninstandsetzungen<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Dickhaut</strong>, Dipl.-Ing.<br />

ö.b.u.v.SV<br />

Beratender Ingenieur<br />

0171 / 6934500<br />

www.betonerhaltung.de<br />

dickhaut.sv@t-online.de<br />

info@betonerhaltung.de

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