News_Kompakt_Mai_2019-Print
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BIBB-Handbuch zum Nachteilsausgleich für<br />
behinderte Auszubildende<br />
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Dadurch wird im Sinne von<br />
Teilhabe und Inklusion die Einbeziehung in das bisherige System der Berufsbildung gefördert und dem verfassungsrechtlichen<br />
Teilhabegebot entsprochen.<br />
Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung regeln,<br />
dass die Prüfungsordnungen der Ausbildungsberufe die<br />
besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung<br />
berücksichtigen. Die Gewährung von Nachteilsausgleichen<br />
kann beispielsweise in Form von Verlängerung<br />
der Prüfungsdauer, Zulassung von Hilfsmitteln oder Inanspruchnahme<br />
von Hilfsleistungen Dritter, z.B. Gebärdensprachdolmetscher,<br />
erfolgen. Die fachlichen, qualitativen<br />
Ansprüche an die Prüfungsteilnehmer/-innen werden<br />
nicht verringert und die Prüfungsinhalte bleiben für alle<br />
Auszubildenden gleich.<br />
Die 2014 erschienene Publikation richtet sich an alle, die<br />
mit der Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung<br />
betraut sind. Das Handbuch gibt Antworten zur praktischen<br />
Umsetzung des Nachteilsausgleichs und bietet<br />
anwendungsbezogene Lösungsvorschläge in Form von<br />
Fallbeispielen.<br />
Sie erhalten die Broschüre als kostenlosen Download im<br />
PDF-Format unter https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407<br />
<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />
Telefax: (0511) 33 80 620, E-<strong>Mai</strong>l: Ihr@vdmno.de<br />
GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />
12 MAI/<strong>2019</strong>