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Lokalblättle Stuttgart Juli 2019

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10 verbraucher & recht<br />

<strong>Lokalblättle</strong> 07/<strong>2019</strong><br />

Privatgrundstück nicht tabu<br />

Alkoholkontrolle von Polizei zulässig<br />

Versicherungen gegenüber falsche Angaben<br />

zu machen, ist kein Kavaliersdelikt<br />

und kann im Schadensfall einen höheren<br />

Abzug und die Kündigung des Versicherungsvertrages<br />

wegen falscher Angaben<br />

zur Folge haben. Unwahrscheinlich, dass<br />

anschließend eine andere Versicherung<br />

bereit ist, das zu versichernde Risiko zu<br />

übernehmen.<br />

Was war geschehen?<br />

Ein Autofahrer bog im konkreten Fall gegen<br />

zwei Uhr in der Nacht mit seinem Auto<br />

von einer Straße auf sein privates Grundstück<br />

ein. Auf dem Grundstück führt eine<br />

längere Einfahrt zu den etwas von der<br />

Straße entfernten Parkplätzen des Hauses.<br />

Die Polizei folgte mit einem Streifenwagen<br />

dem Fahrer des Fahrzeugs bis zu seinem<br />

Parkplatz, um einen Atemalkoholtest<br />

durchzuführen. Der Autofahrer bestätigte<br />

sein Einverständnis für den Test. Das Ergebnis<br />

fiel positiv aus: 0,75 Promille.<br />

Vor dem Amtsgericht München sagte der<br />

Fahrer des Fahrezugs aus, er habe zum<br />

Versicherungen gegenüber falsche Angaben<br />

zu machen, ist kein Kavaliersdelikt<br />

und kann im Schadensfall einen<br />

höheren Abzug und die Kündigung des<br />

Versicherungsvertrages wegen falscher<br />

Angaben zur Folge haben. Unwahrscheinlich,<br />

dass anschließend eine andere<br />

Versicherung bereit ist, das zu versichernde<br />

Risiko zu übernehmen.<br />

Versichert ist nur, was auch im Vertrag<br />

steht und ein Stellplatz oder Carport ist<br />

keine Garage mit vollautomatischem,<br />

funkgesteuertem Rolltor. Auch wie viele<br />

Autofahrer ein Fahrzeug bewegen, ist für<br />

die Abschätzung des Unfallrisikos und die<br />

Berechnung der Prämie wichtig, ebenso<br />

wie die jährliche Laufleistung des Fahrzeugs.<br />

Wer viel fährt hat ein höheres Unfallrisioko<br />

als Fahrer mit einer geringeren<br />

Fahrleistung und nur einem Fahrer.<br />

Auch Veränderungen an der Ausstattung<br />

der Wohnung, des Hauses wie die Erweiterung<br />

der Wohnfläche oder ein zusätzlicher<br />

Wintergartenanbau sind wichtige Veränderungen,<br />

die der Versicherung für eine<br />

Risikoerhöhung sowie Prämienanpassung<br />

umgehend mitgeteilt werden müssen.<br />

Der Wegfall eines versicherten Risikos sollte<br />

ebenfalls der Versicherung mitgeteilt<br />

Essen nur ein Weinschorle getrunken und<br />

sich nicht beieinträchtigt gefühlt. Ferner<br />

vertrat der Beschuldigte die Auffassung,<br />

die Verkehrskontrolle auf seinem Grundstück<br />

dürfe nicht gerichtlich verwertet<br />

werden.<br />

Das Gericht sah die Rechtslage anders,<br />

da auch Verkehrskontrollen ohne einen<br />

konkreten Verdacht durchgeführt werden<br />

dürfen. Die Polizeibeamten, so das<br />

Gericht, hätten korrekt gehandelt, da der<br />

Fahrer des Wagens von einer öffentlichen<br />

Straße auf sein Grundstück eingebogen<br />

ist. Ordnungswidrigkeiten, so das Gericht<br />

weiter, dürften auch auf einem privaten<br />

Grundstück verfolgt werden. Das Urteil:<br />

(Az.: 953 OWi 421 Js 125161 /18) Geldbuße<br />

500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Fazit:<br />

Fahren oder saufen? Wer saufen will, sollte<br />

anschließend besser laufen, sonst kann das<br />

Fahren mit dem eigenen Wagen eine sehr<br />

teure „Sauferei" werden und man muss<br />

länger laufen, als gewollt.<br />

<br />

Moritz Clausner<br />

Falsche Angaben lohnen nicht<br />

Abzug im Schadensfall und Kündigung drohen<br />

werden, damit es zu einer Prämienreduzierung<br />

kommt. Versicherte sollten regelmäßig<br />

vor der jeweiligen Kündigungsfrist<br />

ihre Versicherungen überprüfen, damit es<br />

zu keiner Doppel- oder Überversicherung<br />

kommt.<br />

Wer lügt, schummelt, es mit der Wahrheit<br />

in der Vergangenheit nicht sehr genau<br />

genommen hat, um die eigene Versicherungsprämie<br />

klein zu halten, sollte vor<br />

der nächsten Prämienrechnung seine Angaben<br />

gegenüber der Versicherung aktualisieren,<br />

da mit im Schadensfall nicht<br />

erhebliche Abzüge oder eine Kündigung<br />

des Versicherungsvertrages drohen. Eine<br />

rückwirkende Prämiennachberechnung<br />

folgt in jedem Fall.<br />

Auch bei der Schadensmeldung sollte<br />

nicht übereilt und unüberlegt der Schadensvorgang<br />

geschildert werden, sondern<br />

so wie es tatsächlich passiert ist. Versicherungen<br />

haben ein Gespühr für Schäden,<br />

die sich nicht wie vorgetragen ereignet<br />

haben können. Versicherungsbetrug ist<br />

ein Strafdelikt und Staatsanwaltschaft<br />

und Gericht haben dafür kein Verständnis,<br />

dafür aber empfindliche Strafen.<br />

<br />

Peter Berger<br />

Haftpflicht und<br />

Rechtschutz<br />

eine Pflicht<br />

Hohe Kosten im<br />

Schadensfall unbedingt<br />

versichern<br />

Beim Abschluss möglicher Versicherungen<br />

ist nahezu jedes erdenkliche Risiko<br />

versicherbar. Nicht alle Versicherungen<br />

sind wirklich nötig, da nicht jedes Risiko<br />

auch im realen Leben wirklich besteht.<br />

Eine Glasversicherung für Fenster im<br />

vierten Stock kann gekündigt werden,<br />

da ein Glasbruch in dieser Höhe nahezu<br />

unwahrscheinlich ist.<br />

Eine Haftpflicht- und Rechtschutz-<br />

Versicherung gehört dagegen zu den<br />

Versicherungen, die im Schadensfall<br />

ein hohes finanzielles Risiko für eine relativ<br />

geringe Prämie abdecken, weshalb<br />

sie unbedingt abgeschlossen werden<br />

sollten. Versicherungen sollen im Schadensfall<br />

einen selbst vor einem hohen<br />

finanziellen Risiko schützen.<br />

Für Heimbewohner ist der Abschluss<br />

einer Haftpflicht- und Rechtschutz-<br />

Versicherung unerlässlich. Die Haftpflichversicherung<br />

deckt angerichtete<br />

Schäden gegenüber fremden Personen<br />

und ihrerm Eigentum ab, was bei Heimbewohnern<br />

im höheren Alter sinnvoll<br />

sein kann. Eine Rechtschutz-Versicherung<br />

ist erforderlich, um sich gegenüber<br />

dem Träger des Heimes bei rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen zu schützen.<br />

Die Versicherungen müssen immer auf<br />

die Heimbewohner laufen, nicht auf die<br />

Angehörigen, von denen sie eventuell<br />

im Schadensfall vertreten werden.<br />

<br />

Patricia Ortmann

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