Lokalblättle Stuttgart Juli 2019
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10 verbraucher & recht<br />
<strong>Lokalblättle</strong> 07/<strong>2019</strong><br />
Privatgrundstück nicht tabu<br />
Alkoholkontrolle von Polizei zulässig<br />
Versicherungen gegenüber falsche Angaben<br />
zu machen, ist kein Kavaliersdelikt<br />
und kann im Schadensfall einen höheren<br />
Abzug und die Kündigung des Versicherungsvertrages<br />
wegen falscher Angaben<br />
zur Folge haben. Unwahrscheinlich, dass<br />
anschließend eine andere Versicherung<br />
bereit ist, das zu versichernde Risiko zu<br />
übernehmen.<br />
Was war geschehen?<br />
Ein Autofahrer bog im konkreten Fall gegen<br />
zwei Uhr in der Nacht mit seinem Auto<br />
von einer Straße auf sein privates Grundstück<br />
ein. Auf dem Grundstück führt eine<br />
längere Einfahrt zu den etwas von der<br />
Straße entfernten Parkplätzen des Hauses.<br />
Die Polizei folgte mit einem Streifenwagen<br />
dem Fahrer des Fahrzeugs bis zu seinem<br />
Parkplatz, um einen Atemalkoholtest<br />
durchzuführen. Der Autofahrer bestätigte<br />
sein Einverständnis für den Test. Das Ergebnis<br />
fiel positiv aus: 0,75 Promille.<br />
Vor dem Amtsgericht München sagte der<br />
Fahrer des Fahrezugs aus, er habe zum<br />
Versicherungen gegenüber falsche Angaben<br />
zu machen, ist kein Kavaliersdelikt<br />
und kann im Schadensfall einen<br />
höheren Abzug und die Kündigung des<br />
Versicherungsvertrages wegen falscher<br />
Angaben zur Folge haben. Unwahrscheinlich,<br />
dass anschließend eine andere<br />
Versicherung bereit ist, das zu versichernde<br />
Risiko zu übernehmen.<br />
Versichert ist nur, was auch im Vertrag<br />
steht und ein Stellplatz oder Carport ist<br />
keine Garage mit vollautomatischem,<br />
funkgesteuertem Rolltor. Auch wie viele<br />
Autofahrer ein Fahrzeug bewegen, ist für<br />
die Abschätzung des Unfallrisikos und die<br />
Berechnung der Prämie wichtig, ebenso<br />
wie die jährliche Laufleistung des Fahrzeugs.<br />
Wer viel fährt hat ein höheres Unfallrisioko<br />
als Fahrer mit einer geringeren<br />
Fahrleistung und nur einem Fahrer.<br />
Auch Veränderungen an der Ausstattung<br />
der Wohnung, des Hauses wie die Erweiterung<br />
der Wohnfläche oder ein zusätzlicher<br />
Wintergartenanbau sind wichtige Veränderungen,<br />
die der Versicherung für eine<br />
Risikoerhöhung sowie Prämienanpassung<br />
umgehend mitgeteilt werden müssen.<br />
Der Wegfall eines versicherten Risikos sollte<br />
ebenfalls der Versicherung mitgeteilt<br />
Essen nur ein Weinschorle getrunken und<br />
sich nicht beieinträchtigt gefühlt. Ferner<br />
vertrat der Beschuldigte die Auffassung,<br />
die Verkehrskontrolle auf seinem Grundstück<br />
dürfe nicht gerichtlich verwertet<br />
werden.<br />
Das Gericht sah die Rechtslage anders,<br />
da auch Verkehrskontrollen ohne einen<br />
konkreten Verdacht durchgeführt werden<br />
dürfen. Die Polizeibeamten, so das<br />
Gericht, hätten korrekt gehandelt, da der<br />
Fahrer des Wagens von einer öffentlichen<br />
Straße auf sein Grundstück eingebogen<br />
ist. Ordnungswidrigkeiten, so das Gericht<br />
weiter, dürften auch auf einem privaten<br />
Grundstück verfolgt werden. Das Urteil:<br />
(Az.: 953 OWi 421 Js 125161 /18) Geldbuße<br />
500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Fazit:<br />
Fahren oder saufen? Wer saufen will, sollte<br />
anschließend besser laufen, sonst kann das<br />
Fahren mit dem eigenen Wagen eine sehr<br />
teure „Sauferei" werden und man muss<br />
länger laufen, als gewollt.<br />
<br />
Moritz Clausner<br />
Falsche Angaben lohnen nicht<br />
Abzug im Schadensfall und Kündigung drohen<br />
werden, damit es zu einer Prämienreduzierung<br />
kommt. Versicherte sollten regelmäßig<br />
vor der jeweiligen Kündigungsfrist<br />
ihre Versicherungen überprüfen, damit es<br />
zu keiner Doppel- oder Überversicherung<br />
kommt.<br />
Wer lügt, schummelt, es mit der Wahrheit<br />
in der Vergangenheit nicht sehr genau<br />
genommen hat, um die eigene Versicherungsprämie<br />
klein zu halten, sollte vor<br />
der nächsten Prämienrechnung seine Angaben<br />
gegenüber der Versicherung aktualisieren,<br />
da mit im Schadensfall nicht<br />
erhebliche Abzüge oder eine Kündigung<br />
des Versicherungsvertrages drohen. Eine<br />
rückwirkende Prämiennachberechnung<br />
folgt in jedem Fall.<br />
Auch bei der Schadensmeldung sollte<br />
nicht übereilt und unüberlegt der Schadensvorgang<br />
geschildert werden, sondern<br />
so wie es tatsächlich passiert ist. Versicherungen<br />
haben ein Gespühr für Schäden,<br />
die sich nicht wie vorgetragen ereignet<br />
haben können. Versicherungsbetrug ist<br />
ein Strafdelikt und Staatsanwaltschaft<br />
und Gericht haben dafür kein Verständnis,<br />
dafür aber empfindliche Strafen.<br />
<br />
Peter Berger<br />
Haftpflicht und<br />
Rechtschutz<br />
eine Pflicht<br />
Hohe Kosten im<br />
Schadensfall unbedingt<br />
versichern<br />
Beim Abschluss möglicher Versicherungen<br />
ist nahezu jedes erdenkliche Risiko<br />
versicherbar. Nicht alle Versicherungen<br />
sind wirklich nötig, da nicht jedes Risiko<br />
auch im realen Leben wirklich besteht.<br />
Eine Glasversicherung für Fenster im<br />
vierten Stock kann gekündigt werden,<br />
da ein Glasbruch in dieser Höhe nahezu<br />
unwahrscheinlich ist.<br />
Eine Haftpflicht- und Rechtschutz-<br />
Versicherung gehört dagegen zu den<br />
Versicherungen, die im Schadensfall<br />
ein hohes finanzielles Risiko für eine relativ<br />
geringe Prämie abdecken, weshalb<br />
sie unbedingt abgeschlossen werden<br />
sollten. Versicherungen sollen im Schadensfall<br />
einen selbst vor einem hohen<br />
finanziellen Risiko schützen.<br />
Für Heimbewohner ist der Abschluss<br />
einer Haftpflicht- und Rechtschutz-<br />
Versicherung unerlässlich. Die Haftpflichversicherung<br />
deckt angerichtete<br />
Schäden gegenüber fremden Personen<br />
und ihrerm Eigentum ab, was bei Heimbewohnern<br />
im höheren Alter sinnvoll<br />
sein kann. Eine Rechtschutz-Versicherung<br />
ist erforderlich, um sich gegenüber<br />
dem Träger des Heimes bei rechtlichen<br />
Auseinandersetzungen zu schützen.<br />
Die Versicherungen müssen immer auf<br />
die Heimbewohner laufen, nicht auf die<br />
Angehörigen, von denen sie eventuell<br />
im Schadensfall vertreten werden.<br />
<br />
Patricia Ortmann