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Reha-Einkaufsführer

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Hilfsmittel und Zuzahlung<br />

25 Sehhilfen<br />

26 Sitzhilfen<br />

27 Sprechhilfen<br />

28 Stehhilfen<br />

29 Stomaartikel<br />

30 nicht besetzt<br />

31 Schuhe<br />

32 Therapeutische Bewegungsgeräte<br />

33 Toilettenhilfen<br />

34 Haarersatz<br />

35 Epithesen<br />

36 Augenprothesen<br />

37 Brustprothesen<br />

50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege<br />

51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene<br />

und zur Linderung von Beschwerden<br />

52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren<br />

Lebensführung/Mobilität<br />

53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von<br />

Beschwerden<br />

54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel<br />

98 Sonstige Pflegehilfsmittel<br />

99 Verschiedenes<br />

Zuzahlungen für Hilfsmittel<br />

Versicherte ab dem 18. Geburtstag müssen zu<br />

jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

verordneten Hilfsmittel folgende Zuzahlungen<br />

leisten: 10 Prozent des Abgabepreises,<br />

mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro,<br />

aber nicht mehr als der Abgabepreis.<br />

Sonderregelung für Verbrauchsgüter (zum Beispiel<br />

Windeln bei Inkontinenz):<br />

10 Prozent des Abgabepreises höchstens 10 Euro<br />

für den Monatsbedarf pro Indikation. Daher ist<br />

es wichtig, dass der Arzt auf dem Rezept den Bedarfszeitraum<br />

angibt. Darauf sollten Sie achten.<br />

Festbeträge<br />

Festbeträge sind „feste“ Preisobergrenzen. Mit<br />

dieser Grenze wird durch die Kassen bundesweit<br />

festgelegt, wie viel die Krankenkasse für<br />

ein bestimmtes Hilfsmittel oder auch Arzneimittel<br />

bezahlt.<br />

Bisher gibt es für sechs Hilfsmittelarten Festbeträge.<br />

Das sind Hilfsmittel zur Kompressionstherapie,<br />

Hörhilfen, Sehhilfen, aufsaugende Inkontinenzhilfen,<br />

Stomaartikel und Einlagen. Bei den<br />

Kompressionsstrümpfen gelten die Festbeträge<br />

aber nicht, wenn Sie eine lymphatische Erkrankung<br />

haben. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sagt<br />

Ihnen Ihr Arzt.<br />

Aufzahlungen<br />

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten die Hilfsmittel,<br />

deren Preise den Festbetrag nicht überschreiten,<br />

kostenfrei – abzüglich der gesetzlichen<br />

Zuzahlung von maximal 10 Euro. Wenn der Preis<br />

des benötigten Hilfsmittels bei dem gewählten<br />

Anbieter über dem Festbetrag liegt, muss der<br />

darüber hinausgehende Betrag selbst bezahlt<br />

werden. Diesen Betrag nennt man Aufzahlung.<br />

Es gibt viele Anbieter, die Hilfsmittel zu den Festbeträgen<br />

abgeben. Im Gegensatz zu den gesetzlichen<br />

Zuzahlungen können Sie hier eine Aufzahlung<br />

vermeiden, indem Sie den Anbieter wechseln.<br />

Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Firmen,<br />

die zum Festbetrag liefern. Grundsätzlich soll es<br />

möglich sein, ohne Aufzahlung ein Hilfsmittel zu<br />

bekommen. Falls man aber unbedingt ein Produkt<br />

einer bestimmten Firma haben will, kann es<br />

sein, dass man aufzahlen muss.<br />

Bei „meinem“ Leistungserbringer kann ich eine<br />

aufzahlungsfreie Versorgung nicht verlangen.<br />

Wenn ich die Aufzahlung vermeiden will, muss<br />

ich den Anbieter wechseln. Aufzahlungen werden<br />

bei der Belastungsgrenze nicht berücksichtigt.<br />

Leichter finden im Internet.<br />

Mit vielen praktischen Links zu Ihren Lieferanten auf<br />

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