Rund um den Job Samstag, 2. November <strong>2019</strong> Kurz notiert Wer beruflich eine Zeit lang ins Ausland geht, muss sich in vielen Belangen auf ein neues Leben einstellen. Foto: Uwe Umstätter/Westend61/dpa Vertrauen schaffen Eine Vertrauenskultur im Unternehmen können Führungskräfte nicht von einem Tag auf den anderen aufbauen. Das dauert mindestens zwei bis drei Jahre, erklärt Psychologin Iris Dohmen vom Tüv Rheinland. Besonders, wenn die bisherige Führungsriege die Mitarbeiter stark kontrolliert hat, braucht es für den Kulturwandel einen langen Atem. Damit es klappt, sollten Führungskräfte selbst Vorbild sein und die neuen Werte wie Vertrauen bewusst vorleben. Etwa, indem sie mit eigenen Fehlern offen umgehen und Kritik annehmen. Zudem sollten die Mitarbeiter die Freiheit bekommen, Aufgaben so zu lösen, wie sie es für richtig halten. (dpa) Kreatives Chaos vermeiden Papierstapel, Kaffeetassen und jede Menge Notizzettel: Wer am Schreibtisch arbeitet, verbreitet auf seinem Platz schnell mal kreatives Chaos. Besonders sinnvoll ist das nicht: „Der Schreibtisch sollte frei bleiben“, rät Effizienzexperte Jürgen Kurz. Denn: Leere Tische machen die Arbeit effizienter, so seine Erfahrung. Etwas auf dem Schreibtisch abzulegen, in der Hoffnung, rechtzeitig an die dazugehörige Aufgabe zu denken, bringt oft nichts. „Auch wenn etwas auf dem Tisch liegt, heißt das nicht, dass man es nicht vergessen kann“, erklärt Kurz. Er empfiehlt stattdessen: Die laufenden Aufgaben mit dem digitalen Kalender verknüpfen. Der kann einen an anstehende To-dos und Deadlines erinnern. (dpa) Der Experte als Expat So gelingt der berufliche Auslandsaufenthalt Einen Karrieresprung machen, das eingerostete Schulenglisch aufpolieren, mit interkulturellen Kompetenzen glänzen: Wer als Berufstätiger für einen Job oder ein Projekt ins Ausland zieht, wagt eine besondere Herausforderung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema im kurzen Überblick: Für wen ist der Auslandsaufenthalt eine Option? Im Ausland zu arbeiten, kann für Berufstätige in verschiedenen Situationen wertvoll sein. Etwa, wenn man in Deutschland gerade keine Anstellung hat: „Beschäftigung im Ausland kann helfen, Zeiten der Arbeitslosigkeit in Deutschland zu überbrücken“, sagt Marcel Schmutzler von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Zudem sei es für junge Leute während oder nach der Ausbildung eine gute Möglichkeit, Erfahrung zu sammeln. Wie findet man eine Stelle? „Für viele ist der erste Anlaufpunkt die ZAV. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Jobbörsen für Stellen im Ausland“, sagt Cordula Walter- Bolhöfer, Sprecherin des Vereins Deutsche im Ausland. Ausländische Firmen, die gezielt Personal in Deutschland suchen, haben die Möglichkeit, ihre Stellenangebote in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zu veröffentlichen. Daneben gibt es etwa das EURES-Portal der Europäischen Arbeitsverwaltungen, in das alle europaweiten Stellenangebote der Mitgliedsländer einfließen. Welche Länder sind schwierig, welche eher einfach, um auszuwandern? In den deutschsprachigen Nachbarländern sowie im englischsprachigen Ausland sind die Sprachbarrieren niedrig. Entsprechend beliebt sind sie laut Schmutzler. Und: „Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht das Recht auf Freizügigkeit, es fallen also nur wenige bürokratische Hürden an.“ Außerhalb Europas sieht das mitunter anders aus, so Anastasia Hermann vom Jobvermittler Stepstone. Je restriktiver die Einwanderungspolitik, desto komplizierter ist es, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen und einen Job zu finden. (dpa) Flunkern keine gute Idee Was beim Bewerbungsgespräch erlaubt ist – und was nicht Genaue Kostenkalkulation! Traumbäder, die keine Wünsche offen lassen! Individuelle Gestaltung & 3D Planung! Die Himmlische Nacht der Tenöre „Passione per la musica “ Drei Opernsänger bieten live begleitet von einem Streichensemble ein Klassik-Highlight der besonderen Art. Mit Leidenschaft für Musik erreichen wir auch heutzutage noch Tausende von Gästen mit unserer Klassik-Konzert-Reihe, die in Fachkreisen zu Recht als Klassik-Konzert der Extraklasse bezeichnet wird, die nun seit 16 Jahren jährlich in Konzerthäusern und Kirchen gastiert. Die musikalische Reise in das Mutterland großer Opernkomponisten, nach Bella Italia, dauerte aber leider nur zwei Stunden. In dieser Zeit servieren Georgios Filadelfefs, Boris Taskov und Georgi Dinev – ein Grieche und zwei Bulgaren – sowie ein vierköpfiges Kammerorchester eine vortreffliche Hommage an bedeutende musikalische Meisterwerke. (alternierende Besetzung möglich) Temperamentvolle Leidenschaft und überschwängliche Freude sind die Charakteristika der italienischen Lebensart, die Komponisten wie Giuseppe Verdi, Ruggero Leoncavallo, Ernesto De Curtis und Puccini musikalisch zum Ausdruck brachten. Die drei Tenöre interpretieren deren Werke stimmlich erstklassig. Zum Dahinschmelzen sind die Momente, wenn die Tenöre zusammen die Canzone „Passione“ von Tagliaferri singen und stimmungsvoll, bei Arien wie „La donna e mobile“. In diesen Konzerten stehen nur die Musik, die Gesangsqualität und die exzellente Begleitung der vier www.moeller-kg.de bulgarischen Musikerinnen im Vordergrund. Es gibt keine Kostümshow und auch sonst gab es keine aufdringliche Effekthascherei. Neli Hazan (Violoncello), Evgenia Palazova (Violine), Milena Ivanova (Violine) und Valentina Vassileva-Filadelfefs (Piano) saßen im Halbkreis hinter den Sängern, sodass man ihnen beim Spielen zusehen konnte. Das Publikum bedankte sich mit langanhaltendem Applaus. Diese exzellenten Opernsolisten aus den berühmtesten Opernhäusern Bulgariens (aus den Philharmonien Sofia, Plovdiv, Stara Zagora und Ruse) treffen zusammen, um dem Publikum die schönsten und ergreifendsten Werke unserer Zeit zu präsentieren. In der Advents,- und Weihnachtszeit können Sie ein festliches Programm mit allen Highlights der Klassik und den bekanntesten Weihnachtsliedern aus der ganzen Welt genießen. In einem zweistündigen Programm hören Sie unter anderem Arien wie z.B. “E lucevan le stelle” und “Domanda al ciel...” aus Tosca, Rigoletto und Don Carlos, und “Agnus Dei”, “Ave Maria” und “Panis angelicus“. Auch “Nessun Dorma“, welche in jüngster Zeit durch die Interpretation von Paul Potts in die populäre Musik Einzug gehalten hat und somit auch ein Publikum erreichte, das für die klassische Musik gewonnen - Anzeige - werden konnte, wird nicht fehlen. Erleben auch Sie, warum Presse und Publikum nach den Konzerten diese mit „Brillant!“, „Sagenhaft!“ und „Überwältigend!“ betiteln. Die Tournee der Künstler führt uns vom 20.12.<strong>2019</strong> bis zum 01.03.2<strong>02</strong>0 quer durch die Republik und wir freuen uns ins vielen außergewöhnlichen Kirchen und renommierten Konzerthäusern diesen Galaabend spielen zu dürfen. DER VORVERK UF HAT NUN BEGONNEN UND TICKETS KÖNNEN AB EUR 29,90 AN ALLEN BEK NNTEN V K-STELLEN DER REGION UND ALLEN BEK NNT EN VVK-SYSTEM ONLINE UND TELEFONISCH ERWORBEN WERDEN, u.a. www.adticket.de, Telefon: 0180/6050400 Softwarekompetenzen? Klar! Mehrere Jahre Berufserfahrung? Aber ja! Ein bisschen flunkern gehört bei der Bewerbung dazu, oder? Doch dürfen Bewerber im Vorstellungsgespräch lügen? Das kommt auf die Fragen an, die der Arbeitgeber stellt. „Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Fragerecht bei Bewerbern. Er muss überprüfen, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Position geeignet ist“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Anforderungen an die Position stehen, müssen Bewerber wahrheitsgemäß antworten. Also etwa, wenn es um die Berufserfahrung oder die persönliche Verfügbarkeit geht. Wer eine berechtigte Frage Lügen im Vorstellungsgespräch? Keine gute Idee. Wer etwa auf die Frage nach den eigenen Softwarekompetenzen flunkert, riskiert, dass der Arbeitgeber später das Arbeitsverhältnis anficht. Foto: dpa wahrheitswidrig beantwortet, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis anficht oder kündigt. Meyer nennt ein Beispiel: Wer sich auf eine Stelle im Call Center bewirbt, bei der man mit Kunden-Kreditkartendaten arbeitet, muss auf Nachfrage wahrheitsgemäß offenlegen, ob er Vorstrafen zu Vermögensdelikten hat. In einem solchem Fall habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, diese Informationen zu erfahren. Auch wer behauptet, Kenntnisse in einer bestimmten Software zu haben, eigentlich aber noch nie damit gearbeitet hat, macht falsche Angaben. Wenn ein Bewerber den Arbeitgeber derart über die eigene Eignung täuscht, kann dieser das Arbeitsverhältnis später anfechten. Eine grundsätzliche Offenbarungspflicht für Bewerber gibt es aber laut Meyer nicht. Das heißt: Wer nicht gefragt wird, muss bestimmte Informationen – etwa zu Kompetenzen bei einer bestimmten Software – auch nicht von sich aus offenlegen. Ein anderes Thema sind unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch – also solche, die nichts mit den betrieblichen Anforderungen zu tun haben. Das können zum Beispiel Fragen zur Familienplanung, zu einer Schwangerschaft oder zur sexuellen Orientierung sein. Eine schwangere Frau etwa, die sich als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung vorstellt, darf so beispielsweise verneinen, dass sie schwanger ist, wenn der Arbeitgeber danach fragt. (dpa)
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