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Mieten & vermieten<br />

Samstag, 2. November <strong>2019</strong><br />

Bei Auszug nur teilrenoviert<br />

Steht dem Vermieter Schadenersatz zu?<br />

Bricht ein Mieter die Renovierung<br />

eines Hauses mitten<br />

in der Arbeit ab, kann der<br />

Vermieter Anspruch auf<br />

Schadenersatz haben.<br />

Alte und kaputte Tapeten<br />

können aber<br />

so viel an Wert verloren<br />

haben, dass<br />

nur ein geringer<br />

Schaden entstanden ist.<br />

Das berichtet die Zeitschrift<br />

„Das Grundeigentum“ des<br />

Eigentümerverbandes Haus &<br />

Grund Berlin (Nr. 19/<strong>2019</strong>). Sie<br />

verweist auf ein Urteil des<br />

Bundesgerichtshofs (BGH, Az.:<br />

VIII ZR 263/17). Gerichte müssen<br />

deshalb auf das Alter und<br />

den Zustand der angeblich beschädigten<br />

Sache eingehen.<br />

Vermieter sind in der Beweispflicht.<br />

Teilabriss der Tapeten<br />

schränkt Vermieterin laut<br />

Landgericht ein: Im verhandelten<br />

Fall hatte die Vermieterin<br />

dem Mieter erlaubt, das<br />

Haus zu renovieren. Dafür<br />

entfernte er einige Tapeten.<br />

Als der Mieter erfuhr, dass<br />

das Haus verkauft werden<br />

sollte, stellte er die Arbeiten<br />

ein. Später endete das Mietverhältnis,<br />

und der Mieter<br />

zog aus. Die Vermieterin klagte<br />

schließlich auf Schadenersatz.<br />

Das Landgericht sprach ihr<br />

in zweiter Instanz 80 Prozent<br />

der Kosten für die Neutapezierung<br />

der betroffenen Wände<br />

zu. Denn der Mieter habe<br />

in die Entscheidungsfreiheit<br />

der Vermieterin eingegriffen.<br />

Ohne den Teilabriss hätte sie<br />

die Wohnung nach Ansicht<br />

des Gerichts unrenoviert weitervermieten<br />

können oder<br />

sich mit dem Nachmieter<br />

Weil ein Mieter beim Auszug eine teilrenovierte Wohnung hinterlassen<br />

hat, klagte die Vermieterin auf Schadensersatz. Foto: dpa<br />

einfacher darauf einigen<br />

können, dass dieser die Renovierung<br />

übernimmt.<br />

Verschlissenes kann<br />

nach einer Entscheidung des<br />

BGH nicht fast Neuwert haben:<br />

Den BGH überzeugte das<br />

nicht: Zwar könne ein Schaden<br />

entstehen, wenn ein Mieter<br />

Tapeten entfernt, ohne<br />

neue anzubringen. Für die Höhe<br />

des Schadens sei aber der<br />

Zustand und das Alter der vorherigen<br />

Tapete wichtig. Darauf<br />

müsse das Gericht eingehen.<br />

Im verhandelten Fall war<br />

die Tapete laut Mieter rund 30<br />

Jahre alt, mehrfach überstrichen<br />

und habe sich bereits<br />

teilweise gelöst. Sie sei deshalb<br />

wertlos gewesen. Als Klägerin<br />

musste die Vermieterin<br />

den Schaden und seine Höhe<br />

beweisen.<br />

Den Ansatz von 80 Prozent<br />

der Kosten hielt der BGH für<br />

nicht nachvollziehbar. Damit<br />

sei der Wert einer völlig verschlissenen<br />

Dekoration fast<br />

mit dem Neuwert angesetzt<br />

worden. Das Landgericht<br />

muss nun erneut über die<br />

Schadenshöhe entscheiden.<br />

(dpa)<br />

Kurz<br />

notiert<br />

Kein Recht<br />

auf ein Foto<br />

In der eigenen Wohnung darf<br />

sich der Mieter ungestört fühlen.<br />

Selbst Vermieter haben kein Recht,<br />

beliebig Fotos in den Räumen zu<br />

machen, erklärt der Deutsche Mieterbund<br />

(DMB). Dies gilt auch,<br />

wenn die Immobilie vermietet<br />

oder verkauft werden soll. Der<br />

Mieter hat als alleiniger Besitzer<br />

das Entscheidungsrecht. Hinzu<br />

kommt, dass Fotos in die Privatsphäre<br />

eingreifen können, die<br />

durch das Grundgesetz geschützt<br />

ist. Denn gewollt oder ungewollt<br />

können die Bilder auch etwas der<br />

Lebensart der Mieter, ihrer Einrichtung<br />

oder andere intime Einzelheiten<br />

zeigen. (dpa)<br />

Fristlose Kündigung<br />

nicht gerechtfertigt<br />

Mieter sind nach ihrer Kündigung<br />

meist noch drei Monate<br />

lang an ihren Vertrag gebunden.<br />

Schneller geht es auch dann<br />

nicht, wenn sie an Demenz erkrankt<br />

sind und daher in eine Pflegeeinrichtung<br />

umziehen. Das geht<br />

aus einem Beschluss des Landgerichts<br />

Berlin (Az.: 64 S 2/19) hervor.<br />

Demnach haben Mieter keine<br />

Rechte gegenüber dem Vermieter,<br />

wenn sie die Immobilie nicht mehr<br />

brauchen, so die Richter – unabhängig<br />

vom Grund. (dpa)<br />

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