Oktober 2019 - Büchenbacher Anzeiger
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Das Rathaus informiert<br />
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Liebe Leserinnen und Leser,<br />
30 Jahre Partnerschaft Büchenbach – Németkér<br />
In den kommenden Tagen, Donnerstag, 03. <strong>Oktober</strong> (Tag der Deutschen<br />
Einheit) bis Sonntag, 06. <strong>Oktober</strong> finden die Feierlichkeiten<br />
zum 30. Jubiläum der Gemeindepartnerschaft zwischen Büchenbach<br />
und dem ungarischen Németkér statt.<br />
30 Jahre Freundschaft im Zeichen der Völkerverständigung.<br />
Wir erwarten rund 80 Gäste aus Ungarn.<br />
Der rührige Partnerschaftsverein und die Gemeindeverwaltung<br />
haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt<br />
(siehe weiterer Artikel in dieser Ausgabe).<br />
Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung ergeht zur Teilnahme<br />
am Festabend, Freitag, 04. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>, um 19.00 Uhr in<br />
der Sporthalle Büchenbach.<br />
Wenn Sie sich für unsere ungarische Partnergemeinde interessieren,<br />
wenden Sie sich gerne an das Sachgebiet Kultur im Rathaus<br />
(Frau Stöcker - Tel.: 09171 979540, e-mail: stefanie.stoecker@<br />
buechenbach.de).<br />
Sturm am Sonntag, 18. August <strong>2019</strong><br />
Der heftige kurze Sturm vom Sonntagabend, 18.08.<strong>2019</strong> hat auch<br />
in unserer Gemeinde eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.<br />
Glücklicherweise gab es keine Personenschäden.<br />
Unsere Feuerwehren waren abends bis in die Nacht hinein sowie<br />
am folgenden Tag damit beschäftigt, Straßen und Wege wieder<br />
passierbar zu machen. Viele Nachbarschaften halfen zusammen,<br />
um die schlimmsten Gefahren und Schäden zu beseitigen.<br />
Vielen Dank dafür!<br />
Als äußere Form des Dankes lud die Gemeinde die ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrkräfte am 13.09.<strong>2019</strong> zu einem Abendessen im Feuerwehrhaus<br />
ein.<br />
Stellungnahme der Gemeinde zum Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung<br />
P 53<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vor Beginn des Raumordnungsverfahrens<br />
für den Ersatzneubau der Juraleitung (P 53)<br />
nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Die Gemeinde Büchenbach (Regierungsbezirk Mittelfranken, Landkreis<br />
Roth) ist hauptsächlich in der Gemarkung Ottersdorf, westlich<br />
des Ortsteils Tennenlohe vom oben genannten Entwurf des<br />
Netzentwicklungsplanes Strom 2030 im Projekt P53, M54 unter<br />
der NOVA-Kategorie „AC-Netzverstärkung: Neubau in bestehender<br />
Trasse“ betroffen.<br />
Folgende Forderungen der Gemeinde Büchenbach sind bei<br />
der Planung der Stromtrasse zu berücksichtigen:<br />
Ausgangslage:<br />
Die Gemeinde Büchenbach wurde erstmals am 20.05.<strong>2019</strong> mit<br />
der völlig überraschenden möglichen Südverlegung der Juraleitung<br />
im Abschnitt A (P 53) konfrontiert. Gleichzeitig wurde uns<br />
mitgeteilt, dass wir eine Stellungnahme im Zuge der frühzeitigen<br />
Beteiligung bis 31.07.<strong>2019</strong> abgeben können- Für eine Gemeinde<br />
unserer Größenklasse ist es absolut unmöglich, ohne entsprechende<br />
Beauftragung von Fachfirmen, Biologen etc., die tatsächlichen<br />
Gegebenheiten vor Ort den Planern der Stromtrasse mitzuteilen.<br />
Gerade im Bereich Naturschutz verfügen wir nicht über fundierte<br />
Daten. Diese müssen von externen Experten gesammelt und verarbeitet<br />
werden. Außerdem ist die Aufnahme von geschützten Arten,<br />
Pflanzen etc. zur derzeitigen Jahreszeit erschwert. Andere betroffene<br />
Gemeinden hatten teilweise über drei Jahre Zeit, sich auf<br />
eine mögliche Trassenverlegung und eine Aufnahme der ortsspezifischen<br />
Gegebenheiten einzustellen. Wir fordern daher bezüglich<br />
des Vorbringens naturschutzrechtlicher Belange um eine Fristverlängerung<br />
bis 30.09.<strong>2019</strong> und behalten uns vor, die kurze Frist zur<br />
Stellungnahme auch juristisch überprüfen zu lassen.<br />
Grundsätzliche Überlegungen:<br />
Fraglich ist grundsätzlich auch die Verhältnismäßigkeit der neuen<br />
Leitung. Statt wie geplant 28 km sollen nun 40 km Stromleitung<br />
vorgesehen werden. Die 12 km „Mehrleitung“ bedeuten einen<br />
wesentlichen Flächenmehrverbrauch, der teilweise durch schützenswerten<br />
Bannwald verläuft. Im Landkreis Roth müssten hierfür<br />
schätzungsweise ca. 50 bis 80 Hektar Forst gerodet werden. Aus<br />
naturschutzrechtlichen Aspekten her ist ein solcher Flächenverbrauch<br />
– gerade in heutiger Zeit – nicht hinnehmbar. Im Hinblick<br />
auf die obergerichtlich festgestellten Grundsatz der Vorbelastung<br />
bzw. die daraus resultierende Pflicht zur Suche einer Trasse im nahen<br />
Umfeld der bestehenden Leitung, entspricht die plötzlich ohne<br />
Vorverfahren ins Gespräch gebrachte Südvariante keineswegs diesem<br />
juristischen Leitsatz. Die Südvariante zwischen Raitersach und<br />
Ludersheim dürfte Mehrkosten von 40 bis 50 % verursachen im<br />
Vergleich zu einer Trasse im nahen Umfeld der bestehenden Leitung.<br />
Eine um 40 % längere Trasse bedeutet zusätzlich 40 % mehr<br />
Landschaftsverbrauch, 40 % mehr Landschaftsverbrauch, 40 %<br />
mehr Masten mit entsprechenden Fundamenten und zusätzliche<br />
Umlenkungsmasten mit noch größeren Fundamenten. Der Mehraufwand<br />
einer teilweisen Erdverkabelung in Teilabschnitten der<br />
Bestandsleitung ist wesentlich niedriger, als der Mehraufwand der<br />
Südvariante. Bei einer Erdverkabelung gibt es auch in unmittelbarer<br />
Nähe zur Leitung keine elektrostatischen Felder. Im Hinblick<br />
auf den Grundsatz der Vorbelastung im Bereich der bestehenden<br />
Trasse fordern wir daher eine Erdverkabelung, zumindest in Teilbereichen<br />
der Bestandstrasse.<br />
Nähe zur Wohnbebauung<br />
Gerade unser Ortsteil Tennenlohe ist vor der neuen Südverlegung<br />
der Stromleitungstrasse P53 stark betroffen. Der geringste Abstand<br />
der Trasse zur bestehenden Wohnbebauung beträgt gerade einmal<br />
143 m. Zwar gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Min-<br />
INFORMATION:<br />
Redaktionsschluss:<br />
15. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong><br />
Anzeigen und Texte bitte ausschließlich an:<br />
ba@grabbert-werbung.de<br />
Verteilung der September-Ausgabe ab:<br />
31. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>