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Oktober 2019 - Büchenbacher Anzeiger

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Das Rathaus informiert<br />

3<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

30 Jahre Partnerschaft Büchenbach – Németkér<br />

In den kommenden Tagen, Donnerstag, 03. <strong>Oktober</strong> (Tag der Deutschen<br />

Einheit) bis Sonntag, 06. <strong>Oktober</strong> finden die Feierlichkeiten<br />

zum 30. Jubiläum der Gemeindepartnerschaft zwischen Büchenbach<br />

und dem ungarischen Németkér statt.<br />

30 Jahre Freundschaft im Zeichen der Völkerverständigung.<br />

Wir erwarten rund 80 Gäste aus Ungarn.<br />

Der rührige Partnerschaftsverein und die Gemeindeverwaltung<br />

haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt<br />

(siehe weiterer Artikel in dieser Ausgabe).<br />

Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung ergeht zur Teilnahme<br />

am Festabend, Freitag, 04. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>, um 19.00 Uhr in<br />

der Sporthalle Büchenbach.<br />

Wenn Sie sich für unsere ungarische Partnergemeinde interessieren,<br />

wenden Sie sich gerne an das Sachgebiet Kultur im Rathaus<br />

(Frau Stöcker - Tel.: 09171 979540, e-mail: stefanie.stoecker@<br />

buechenbach.de).<br />

Sturm am Sonntag, 18. August <strong>2019</strong><br />

Der heftige kurze Sturm vom Sonntagabend, 18.08.<strong>2019</strong> hat auch<br />

in unserer Gemeinde eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.<br />

Glücklicherweise gab es keine Personenschäden.<br />

Unsere Feuerwehren waren abends bis in die Nacht hinein sowie<br />

am folgenden Tag damit beschäftigt, Straßen und Wege wieder<br />

passierbar zu machen. Viele Nachbarschaften halfen zusammen,<br />

um die schlimmsten Gefahren und Schäden zu beseitigen.<br />

Vielen Dank dafür!<br />

Als äußere Form des Dankes lud die Gemeinde die ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrkräfte am 13.09.<strong>2019</strong> zu einem Abendessen im Feuerwehrhaus<br />

ein.<br />

Stellungnahme der Gemeinde zum Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung<br />

P 53<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vor Beginn des Raumordnungsverfahrens<br />

für den Ersatzneubau der Juraleitung (P 53)<br />

nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Die Gemeinde Büchenbach (Regierungsbezirk Mittelfranken, Landkreis<br />

Roth) ist hauptsächlich in der Gemarkung Ottersdorf, westlich<br />

des Ortsteils Tennenlohe vom oben genannten Entwurf des<br />

Netzentwicklungsplanes Strom 2030 im Projekt P53, M54 unter<br />

der NOVA-Kategorie „AC-Netzverstärkung: Neubau in bestehender<br />

Trasse“ betroffen.<br />

Folgende Forderungen der Gemeinde Büchenbach sind bei<br />

der Planung der Stromtrasse zu berücksichtigen:<br />

Ausgangslage:<br />

Die Gemeinde Büchenbach wurde erstmals am 20.05.<strong>2019</strong> mit<br />

der völlig überraschenden möglichen Südverlegung der Juraleitung<br />

im Abschnitt A (P 53) konfrontiert. Gleichzeitig wurde uns<br />

mitgeteilt, dass wir eine Stellungnahme im Zuge der frühzeitigen<br />

Beteiligung bis 31.07.<strong>2019</strong> abgeben können- Für eine Gemeinde<br />

unserer Größenklasse ist es absolut unmöglich, ohne entsprechende<br />

Beauftragung von Fachfirmen, Biologen etc., die tatsächlichen<br />

Gegebenheiten vor Ort den Planern der Stromtrasse mitzuteilen.<br />

Gerade im Bereich Naturschutz verfügen wir nicht über fundierte<br />

Daten. Diese müssen von externen Experten gesammelt und verarbeitet<br />

werden. Außerdem ist die Aufnahme von geschützten Arten,<br />

Pflanzen etc. zur derzeitigen Jahreszeit erschwert. Andere betroffene<br />

Gemeinden hatten teilweise über drei Jahre Zeit, sich auf<br />

eine mögliche Trassenverlegung und eine Aufnahme der ortsspezifischen<br />

Gegebenheiten einzustellen. Wir fordern daher bezüglich<br />

des Vorbringens naturschutzrechtlicher Belange um eine Fristverlängerung<br />

bis 30.09.<strong>2019</strong> und behalten uns vor, die kurze Frist zur<br />

Stellungnahme auch juristisch überprüfen zu lassen.<br />

Grundsätzliche Überlegungen:<br />

Fraglich ist grundsätzlich auch die Verhältnismäßigkeit der neuen<br />

Leitung. Statt wie geplant 28 km sollen nun 40 km Stromleitung<br />

vorgesehen werden. Die 12 km „Mehrleitung“ bedeuten einen<br />

wesentlichen Flächenmehrverbrauch, der teilweise durch schützenswerten<br />

Bannwald verläuft. Im Landkreis Roth müssten hierfür<br />

schätzungsweise ca. 50 bis 80 Hektar Forst gerodet werden. Aus<br />

naturschutzrechtlichen Aspekten her ist ein solcher Flächenverbrauch<br />

– gerade in heutiger Zeit – nicht hinnehmbar. Im Hinblick<br />

auf die obergerichtlich festgestellten Grundsatz der Vorbelastung<br />

bzw. die daraus resultierende Pflicht zur Suche einer Trasse im nahen<br />

Umfeld der bestehenden Leitung, entspricht die plötzlich ohne<br />

Vorverfahren ins Gespräch gebrachte Südvariante keineswegs diesem<br />

juristischen Leitsatz. Die Südvariante zwischen Raitersach und<br />

Ludersheim dürfte Mehrkosten von 40 bis 50 % verursachen im<br />

Vergleich zu einer Trasse im nahen Umfeld der bestehenden Leitung.<br />

Eine um 40 % längere Trasse bedeutet zusätzlich 40 % mehr<br />

Landschaftsverbrauch, 40 % mehr Landschaftsverbrauch, 40 %<br />

mehr Masten mit entsprechenden Fundamenten und zusätzliche<br />

Umlenkungsmasten mit noch größeren Fundamenten. Der Mehraufwand<br />

einer teilweisen Erdverkabelung in Teilabschnitten der<br />

Bestandsleitung ist wesentlich niedriger, als der Mehraufwand der<br />

Südvariante. Bei einer Erdverkabelung gibt es auch in unmittelbarer<br />

Nähe zur Leitung keine elektrostatischen Felder. Im Hinblick<br />

auf den Grundsatz der Vorbelastung im Bereich der bestehenden<br />

Trasse fordern wir daher eine Erdverkabelung, zumindest in Teilbereichen<br />

der Bestandstrasse.<br />

Nähe zur Wohnbebauung<br />

Gerade unser Ortsteil Tennenlohe ist vor der neuen Südverlegung<br />

der Stromleitungstrasse P53 stark betroffen. Der geringste Abstand<br />

der Trasse zur bestehenden Wohnbebauung beträgt gerade einmal<br />

143 m. Zwar gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Min-<br />

INFORMATION:<br />

Redaktionsschluss:<br />

15. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong><br />

Anzeigen und Texte bitte ausschließlich an:<br />

ba@grabbert-werbung.de<br />

Verteilung der September-Ausgabe ab:<br />

31. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>

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