DSGVO-fuer_website_Betreiber_ECO-VERBAND-Whitepaper
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Die Empfehlungen beinhalten dabei sowohl Beispiele für Verfahren, bei denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung<br />
erforderlich sein soll, als auch Vorschläge zur Dokumentation<br />
der erforderlichen Prüfung.<br />
Die Arbeitsgruppe sieht beispielsweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die automatische<br />
Analyse von Nutzerverhalten auf Social-Media-Kanälen als grundsätzlich erforderlich<br />
an. Weiterhin soll eine Folgenabschätzung auch dann vorgenommen werden,<br />
wenn Mitarbeiter im Hinblick auf ihr Nutzungsverhalten von IT-Systemen überwacht<br />
werden sollen. Nicht abschätzungsbedürftig seien dagegen beispielsweise Datenverarbeitungen<br />
beim bloßen Versand von Newslettern.<br />
Hinweis<br />
Inzwischen haben auch die einzelnen nationalen Aufsichtsbehörden die ersten Whitelists<br />
für die Datenschutz-Folgenabschätzung auf ihren Internetplattformen veröffentlicht.<br />
Als Orientierung sind die Listen geeignet, lassen aber noch viel Raum für Unsicherheiten,<br />
da sie weder einheitlich noch vollständig sind. Nach Angaben der Aufsichtsbehörden<br />
solle vielmehr der Verantwortliche – also Sie – im Wege einer Vorabprüfung<br />
bewerten, ob eine Verarbeitungstätigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf<br />
oder nicht. Für diese Prüfung wird in den Dokumenten eine weitere Liste bereitgestellt,<br />
welche Kriterien bei der Prüfung heranzuziehen sind.<br />
Ein Beispiel einer solchen Whitelist können Sie der Liste nach Art. 35 Abs. 4 <strong>DSGVO</strong> aus<br />
Baden-Württemberg 1 entnehmen:<br />
1. Bewerten oder Einstufen (Scoring)<br />
(»Evaluation or scoring«)<br />
1<br />
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Liste-von-Verarbeitungsvorgängen-nach-Art.-35-Abs.-4-DS-GVO-LfDI-BW.pdf<br />
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. 4