PDF-Download - MEDI Deutschland
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www.medi-verbund.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Dr. Tobias Gaydoul<br />
Vertrags-Hotline:<br />
Telefon : (07 11) 80 60 79-20<br />
Fax : (07 11) 80 60 79-30<br />
E-Mail:<br />
gaydoul@medi-verbund.de<br />
Vertrag: Kardiologievertrag AOK-BW<br />
Datum: 22.02.2011<br />
Betreff: Aktuelle Informationen zum § 73c Vertrag Kardiologie AOK BW<br />
Sehr geehrte Damen und Herren ,<br />
nachdem der Kardiologievertrag im 3. Quartal 2010 gestartet ist, wurde dieser gemeinsam mit dem<br />
BNK und in enger Abstimmung mit dem BNFI in den letzten Monaten schrittweise<br />
weiterentwickelt. Dabei wurden sowohl neue Abrechnungsziffern in die Honorar- und<br />
Vergütungssystematik implementiert, als auch einzelne Regelungen konkretisiert.<br />
1. Abrechnung der Ziffer P2<br />
mit Ihrer Vertragssoftware (Stand 1. Quartal 2011) kann die Abrechnung der Zusatzpauschale P2<br />
für das Angiologiemodul aufgrund eines Programmierfehlers des Kerns nur noch im Rahmen eines<br />
Zielauftrages abgerechnet werden. Diese Leistung kann jedoch natürlich auch im Rahmen einer<br />
Einzelleistung erbracht und abgerechnet werden. Bitte beachten Sie folgende vorübergehende<br />
Lösung, um die Abrechnung der P2 sowohl als Auftrags- als auch als Einzelleistung durchzuführen:<br />
• In Ihrer Vertragssoftware für das 2. Quartal 2011 wird dieser Fehler beseitigt sein. Da Sie<br />
das Update für das 2. Quartal 2011 vor Ende des 1. Quartals erhalten, können Sie die<br />
Abrechnung wie bisher durchführen, d. h, Sie legen die Patienten wie gewohnt an und<br />
erfassen die abgerechneten Ziffern. Jedoch sollten Sie mit der Übermittlung der<br />
Abrechnungsdaten bis zur Installation der neuen Vertragssoftware warten. So können Sie<br />
die Ziffer P2 ohne Probleme als Zielauftrag und Einzelleistung abrechnen.<br />
• Ab dem 3. Quartal 2011 (01.07.2011) wird die Ziffer P2 in Ihrer Vertragssoftware in zwei<br />
Ziffern aufgeteilt:<br />
Angiologiemodul im Rahmen einer gewöhnlichen<br />
P2<br />
Überweisung zur Mit-/Weiterbehandlung<br />
AP2 Angiologiemodul im Rahmen eines Zielauftrags
<strong>MEDI</strong>VERBUND ID: «mitgliedsnummer»<br />
Vertrag: Kardiologievertrag AOK-BW<br />
Somit müssen Sie ab dem 3. Quartal 2011 unterschiedliche Ziffern für das Angiologiemodul im<br />
Rahmen eines Zielauftrags und im Rahmen einer Überweisung ansetzen, es wird jedoch mit dieser<br />
Differenzierung weiteren Problemen bei der Abrechnung vorgebeugt.<br />
2. DMP-KHK:<br />
Es wurde vereinbart, dass Neueinschreibungen in das DMP KHK (Ebene 1) von Patienten, die am<br />
FacharztProgramm der AOK-BW teilnehmen nur noch bei Hausärzten erfolgen kann.<br />
In das FacharztProgramm der AOK-BW eingeschriebene Patienten, die bereits vor dem 31.12.2010<br />
durch einen §73c Kardiologen in das DMP-KHK eingeschrieben wurden, können weiterhin durch<br />
diesen DMP-verantwortlichen Arzt betreut (Ebene 1) und behandelt (Ebene 2) werden. In diesem<br />
Zusammenhang können die für die Betreuung (Ebene 1) relevanten EBM-Ziffern 99964, 99965<br />
und 99966 weiterhin über die KV abgerechnet werden, die DMP Ziffern der Ebene 2 (99967 und<br />
99968) sind Vertragsbestandteil des Kardiologievertrags mit der AOK-BW und über diesen<br />
abzurechnen.<br />
3. Aufklärungszuschlag Z2<br />
Der Zeitraum der Vergütung des Aufklärungszuschlags Z2 konnte nach intensiven Verhandlungen<br />
mit der AOK verlängert werden. Für FACHÄRZTE, für die in den ersten beiden<br />
Abrechnungsquartalen (Q3-4/2010) weniger als 300 Zuschläge Z2 vergütet wurden, verlängert<br />
sich die Frist der Zuschlagsgewährung um 2 Quartale (Q1-2/2011), jedoch nur bis zu einer<br />
maximalen Obergrenze von insgesamt 300 Zuschlägen Z2 für den gesamten Zeitraum von<br />
Q3/2010 bis einschließlich Q2/2011. Ab Q3/2011 wird kein Zuschlag Z2 vergütet.<br />
4. Ambulante Implantation und Explantation von Herzschrittmachern und<br />
Ereignisrekordern<br />
Die ambulante Implantation und Explantation von Herzschrittmachern und Ereignisrekordern<br />
(Leistungen E15 – E21 und A15 – A21 in Anlage 12) ist seit 01.01.2011 Bestandteil des Vertrages.<br />
Dabei ist die Durchführung an formale und qualitative Kriterien gebunden. Insbesondere sind bei<br />
der Indikation von Implantationen die maßgeblichen Leitlinien zu beachten. Die relevanten<br />
Anhänge und Anlagen können Sie auf unserer Homepage www.medi-verbund.de unter der Rubrik<br />
Verträge einsehen und herunterladen, oder Sie wenden sich direkt an unsere Vertragsabteilung, die<br />
Ihnen die Unterlagen zukommen lassen kann.<br />
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Tobias Gaydoul<br />
Vertragswesen<br />
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