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PDF-Download - MEDI Deutschland

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Telefon (07 11) 80 60 79 -0<br />

Fax (07 11) 80 60 79 -50<br />

E-Mail: info@medi-verbund.de<br />

www.medi-verbund.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Tobias Gaydoul<br />

Vertrags-Hotline:<br />

Telefon : (07 11) 80 60 79-20<br />

Fax : (07 11) 80 60 79-30<br />

E-Mail:<br />

gaydoul@medi-verbund.de<br />

Vertrag: Kardiologievertrag AOK-BW<br />

Datum: 22.02.2011<br />

Betreff: Aktuelle Informationen zum § 73c Vertrag Kardiologie AOK BW<br />

Sehr geehrte Damen und Herren ,<br />

nachdem der Kardiologievertrag im 3. Quartal 2010 gestartet ist, wurde dieser gemeinsam mit dem<br />

BNK und in enger Abstimmung mit dem BNFI in den letzten Monaten schrittweise<br />

weiterentwickelt. Dabei wurden sowohl neue Abrechnungsziffern in die Honorar- und<br />

Vergütungssystematik implementiert, als auch einzelne Regelungen konkretisiert.<br />

1. Abrechnung der Ziffer P2<br />

mit Ihrer Vertragssoftware (Stand 1. Quartal 2011) kann die Abrechnung der Zusatzpauschale P2<br />

für das Angiologiemodul aufgrund eines Programmierfehlers des Kerns nur noch im Rahmen eines<br />

Zielauftrages abgerechnet werden. Diese Leistung kann jedoch natürlich auch im Rahmen einer<br />

Einzelleistung erbracht und abgerechnet werden. Bitte beachten Sie folgende vorübergehende<br />

Lösung, um die Abrechnung der P2 sowohl als Auftrags- als auch als Einzelleistung durchzuführen:<br />

• In Ihrer Vertragssoftware für das 2. Quartal 2011 wird dieser Fehler beseitigt sein. Da Sie<br />

das Update für das 2. Quartal 2011 vor Ende des 1. Quartals erhalten, können Sie die<br />

Abrechnung wie bisher durchführen, d. h, Sie legen die Patienten wie gewohnt an und<br />

erfassen die abgerechneten Ziffern. Jedoch sollten Sie mit der Übermittlung der<br />

Abrechnungsdaten bis zur Installation der neuen Vertragssoftware warten. So können Sie<br />

die Ziffer P2 ohne Probleme als Zielauftrag und Einzelleistung abrechnen.<br />

• Ab dem 3. Quartal 2011 (01.07.2011) wird die Ziffer P2 in Ihrer Vertragssoftware in zwei<br />

Ziffern aufgeteilt:<br />

Angiologiemodul im Rahmen einer gewöhnlichen<br />

P2<br />

Überweisung zur Mit-/Weiterbehandlung<br />

AP2 Angiologiemodul im Rahmen eines Zielauftrags


<strong>MEDI</strong>VERBUND ID: «mitgliedsnummer»<br />

Vertrag: Kardiologievertrag AOK-BW<br />

Somit müssen Sie ab dem 3. Quartal 2011 unterschiedliche Ziffern für das Angiologiemodul im<br />

Rahmen eines Zielauftrags und im Rahmen einer Überweisung ansetzen, es wird jedoch mit dieser<br />

Differenzierung weiteren Problemen bei der Abrechnung vorgebeugt.<br />

2. DMP-KHK:<br />

Es wurde vereinbart, dass Neueinschreibungen in das DMP KHK (Ebene 1) von Patienten, die am<br />

FacharztProgramm der AOK-BW teilnehmen nur noch bei Hausärzten erfolgen kann.<br />

In das FacharztProgramm der AOK-BW eingeschriebene Patienten, die bereits vor dem 31.12.2010<br />

durch einen §73c Kardiologen in das DMP-KHK eingeschrieben wurden, können weiterhin durch<br />

diesen DMP-verantwortlichen Arzt betreut (Ebene 1) und behandelt (Ebene 2) werden. In diesem<br />

Zusammenhang können die für die Betreuung (Ebene 1) relevanten EBM-Ziffern 99964, 99965<br />

und 99966 weiterhin über die KV abgerechnet werden, die DMP Ziffern der Ebene 2 (99967 und<br />

99968) sind Vertragsbestandteil des Kardiologievertrags mit der AOK-BW und über diesen<br />

abzurechnen.<br />

3. Aufklärungszuschlag Z2<br />

Der Zeitraum der Vergütung des Aufklärungszuschlags Z2 konnte nach intensiven Verhandlungen<br />

mit der AOK verlängert werden. Für FACHÄRZTE, für die in den ersten beiden<br />

Abrechnungsquartalen (Q3-4/2010) weniger als 300 Zuschläge Z2 vergütet wurden, verlängert<br />

sich die Frist der Zuschlagsgewährung um 2 Quartale (Q1-2/2011), jedoch nur bis zu einer<br />

maximalen Obergrenze von insgesamt 300 Zuschlägen Z2 für den gesamten Zeitraum von<br />

Q3/2010 bis einschließlich Q2/2011. Ab Q3/2011 wird kein Zuschlag Z2 vergütet.<br />

4. Ambulante Implantation und Explantation von Herzschrittmachern und<br />

Ereignisrekordern<br />

Die ambulante Implantation und Explantation von Herzschrittmachern und Ereignisrekordern<br />

(Leistungen E15 – E21 und A15 – A21 in Anlage 12) ist seit 01.01.2011 Bestandteil des Vertrages.<br />

Dabei ist die Durchführung an formale und qualitative Kriterien gebunden. Insbesondere sind bei<br />

der Indikation von Implantationen die maßgeblichen Leitlinien zu beachten. Die relevanten<br />

Anhänge und Anlagen können Sie auf unserer Homepage www.medi-verbund.de unter der Rubrik<br />

Verträge einsehen und herunterladen, oder Sie wenden sich direkt an unsere Vertragsabteilung, die<br />

Ihnen die Unterlagen zukommen lassen kann.<br />

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Tobias Gaydoul<br />

Vertragswesen<br />

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