Reitel Nr. 1 - IG Metall
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Abmahnungen<br />
Ihr wurdet wegen unrechtmäßigem Sympathiestreiks<br />
abgemahnt.<br />
Bei aller Sympathie für die Kolleginnen und<br />
Kollegen in der <strong>Metall</strong>industrie: Ihr habt für<br />
euren Haustarifvertrag gestreikt. Dazu<br />
haben wir euch rechtmäßig aufgerufen.<br />
Damit ist die Abmahnung schon formal unwirksam,<br />
weil etwas abgemahnt wurde, was<br />
ihr gar nicht getan habt.<br />
Darüber hinaus sind Warnstreiks auch im<br />
Zuge einer Haustarifrunde rechtmäßig und<br />
damit kein Verstoß gegen euren Arbeitsvertrag.<br />
„Alles nur heiße Luft“<br />
– um euch Angst zu machen.<br />
Mit dem heutigen Schreiben habe ich das<br />
Unternehmen aufgefordert, diese Abmahnungen<br />
zurück zu nehmen. Wir werden sehen,<br />
wie die Geschäftsleitung reagiert.<br />
Sonst bleibt uns immer noch der Klageweg<br />
und ihr bekommt selbstverständlich Rechtschutz.<br />
Dabei sind wir aber nicht an Fristen<br />
gebunden und können die Sache ruhig angehen.<br />
Fristlose Kündigungen<br />
Auch damit hat man euch ja gedroht.<br />
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört<br />
werden. Er hat dann normalerweise 7<br />
Tage, bei einer fristlosen oder ausserordentlichen<br />
Kündigung, wie es eigentlich heißt,3 Tage<br />
Zeit für eine Stellungnahme.<br />
Wird der Betriebsrat nicht angehört oder<br />
die Frist nicht beachtet, ist dies ein Formfehler,<br />
der die Kündigung schon aus formalen<br />
Gründen unwirksam macht. Selbst<br />
dann, wenn man goldene Löffel geklaut hat<br />
und die Kündigung begründet war.<br />
Wenn der Betriebsrat widerspricht, kann der<br />
Arbeitgeber zwar trotzdem kündigen – der Arbeitnehmer<br />
hat aber gute Aussichten vor dem<br />
Arbeitsgericht.<br />
Außerdem muss der Arbeitnehmer bis zum<br />
Ende des Kündigungsschutzverfahrens<br />
weiter beschäftigt werden, wenn der Betriebsrat<br />
Widerspruch erhoben hat.<br />
Und diesen Weiterbeschäftigungsanspruch<br />
kann man im Zweifel durch eine Einstweilige<br />
Verfügung durchsetzen.<br />
Ihr seht also: So schnell schießen die Preußen<br />
nicht und wie gut, dass ihr einen Betriebsrat<br />
habt.<br />
Was sonst noch<br />
kommen kann:<br />
Aus verschiedenen Gesprächen weiß ich,<br />
dass bereits Anderes angedroht wurde<br />
bzw. ihr damit rechnet, dass entsprechendes<br />
angekündigt wird.<br />
• Verlagerung der Produktion<br />
• Schließung des Betriebes<br />
• usw.<br />
Wir kennen das auch aus vielen anderen<br />
Betrieben. Es ist aber klar, dass das<br />
Angst macht, wenn man direkt von solchen<br />
Maßnahmen betroffen sein kann.<br />
Dazu folgendes:<br />
Solche Entscheidungen werden betriebswirtschaftlich<br />
getroffen. Da spielen Lohnkosten<br />
eine Rolle – aber auch viele andere<br />
Faktoren. Außerdem sind sie aufwendig<br />
und teuer.<br />
Es würde sich jeweils um eine Betriebsänderung<br />
handeln. Dazu müßte mit dem Betriebsrat<br />
ein Interessenausgleich und Sozialplan<br />
geschlossen werden.<br />
Ihr seht, auch das geht nicht aus der Hüfte<br />
geschossen und bis dahin haben sich dann<br />
die Gemüter wohl auch wieder beruhigt und<br />
zu einer sachlichen Betrachtung zurück<br />
gefunden.