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Reitel Nr. 1 - IG Metall

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Abmahnungen<br />

Ihr wurdet wegen unrechtmäßigem Sympathiestreiks<br />

abgemahnt.<br />

Bei aller Sympathie für die Kolleginnen und<br />

Kollegen in der <strong>Metall</strong>industrie: Ihr habt für<br />

euren Haustarifvertrag gestreikt. Dazu<br />

haben wir euch rechtmäßig aufgerufen.<br />

Damit ist die Abmahnung schon formal unwirksam,<br />

weil etwas abgemahnt wurde, was<br />

ihr gar nicht getan habt.<br />

Darüber hinaus sind Warnstreiks auch im<br />

Zuge einer Haustarifrunde rechtmäßig und<br />

damit kein Verstoß gegen euren Arbeitsvertrag.<br />

„Alles nur heiße Luft“<br />

– um euch Angst zu machen.<br />

Mit dem heutigen Schreiben habe ich das<br />

Unternehmen aufgefordert, diese Abmahnungen<br />

zurück zu nehmen. Wir werden sehen,<br />

wie die Geschäftsleitung reagiert.<br />

Sonst bleibt uns immer noch der Klageweg<br />

und ihr bekommt selbstverständlich Rechtschutz.<br />

Dabei sind wir aber nicht an Fristen<br />

gebunden und können die Sache ruhig angehen.<br />

Fristlose Kündigungen<br />

Auch damit hat man euch ja gedroht.<br />

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört<br />

werden. Er hat dann normalerweise 7<br />

Tage, bei einer fristlosen oder ausserordentlichen<br />

Kündigung, wie es eigentlich heißt,3 Tage<br />

Zeit für eine Stellungnahme.<br />

Wird der Betriebsrat nicht angehört oder<br />

die Frist nicht beachtet, ist dies ein Formfehler,<br />

der die Kündigung schon aus formalen<br />

Gründen unwirksam macht. Selbst<br />

dann, wenn man goldene Löffel geklaut hat<br />

und die Kündigung begründet war.<br />

Wenn der Betriebsrat widerspricht, kann der<br />

Arbeitgeber zwar trotzdem kündigen – der Arbeitnehmer<br />

hat aber gute Aussichten vor dem<br />

Arbeitsgericht.<br />

Außerdem muss der Arbeitnehmer bis zum<br />

Ende des Kündigungsschutzverfahrens<br />

weiter beschäftigt werden, wenn der Betriebsrat<br />

Widerspruch erhoben hat.<br />

Und diesen Weiterbeschäftigungsanspruch<br />

kann man im Zweifel durch eine Einstweilige<br />

Verfügung durchsetzen.<br />

Ihr seht also: So schnell schießen die Preußen<br />

nicht und wie gut, dass ihr einen Betriebsrat<br />

habt.<br />

Was sonst noch<br />

kommen kann:<br />

Aus verschiedenen Gesprächen weiß ich,<br />

dass bereits Anderes angedroht wurde<br />

bzw. ihr damit rechnet, dass entsprechendes<br />

angekündigt wird.<br />

• Verlagerung der Produktion<br />

• Schließung des Betriebes<br />

• usw.<br />

Wir kennen das auch aus vielen anderen<br />

Betrieben. Es ist aber klar, dass das<br />

Angst macht, wenn man direkt von solchen<br />

Maßnahmen betroffen sein kann.<br />

Dazu folgendes:<br />

Solche Entscheidungen werden betriebswirtschaftlich<br />

getroffen. Da spielen Lohnkosten<br />

eine Rolle – aber auch viele andere<br />

Faktoren. Außerdem sind sie aufwendig<br />

und teuer.<br />

Es würde sich jeweils um eine Betriebsänderung<br />

handeln. Dazu müßte mit dem Betriebsrat<br />

ein Interessenausgleich und Sozialplan<br />

geschlossen werden.<br />

Ihr seht, auch das geht nicht aus der Hüfte<br />

geschossen und bis dahin haben sich dann<br />

die Gemüter wohl auch wieder beruhigt und<br />

zu einer sachlichen Betrachtung zurück<br />

gefunden.

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