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Festschrift Teil 1 Chronik

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Chronik

Feuerlöschwesen vor 1863

Vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehren waren

die Bürger allerorts kaum vor Brandkatastrophen

geschützt. So war auch in Obernzell eine wirksame

Bekämpfung von Bränden in den seltensten Fällen

möglich.

Bedingt durch die Holzbauweise, die mit Schindeln

eingedeckten Dächer und die damals noch verbreiteten

Dachvorsprünge im Marktbereich konnte sich ein Feuer

in Windeseile ausbreiten.

Durch das Fehlen der notwendigen Hilfsmittel stand

man dem Feuer oft machtlos gegenüber.

1367

In der Fehde zwischen dem Bischof Albert III von

Passau und den Passauer Bürgern, die in der Schlacht

an der Erlaumündung im Jahre 1367 eine Niederlage

erlitten, wurde Obernzell fast gänzlich in Asche gelegt.

1791

Im Jahr 1791 erschien die allgemeine Churfürstliche

Feuerordnung, welche Bestimmungen enthielt über

Feuersicherheit, Feuermeldung und Bekämpfung sowie

über Strafen bei Nichtverfolgung der Vorschriften. So

war z.B. jeder Bürger und Hausbesitzer verpflichtet

einen Feuereimer zu halten und damit bei Feueralarm

auf den Brandplatz zu eilen und löschen zu helfen.

1839

In der Nacht vom 30./31. Dezember 1839 ging der

westliche Teil des Marktes unrettbar in Flammen auf.

Ein Bild aus der Kreuzsäulenkapelle zeugt noch heute

von der Unglücksnacht.

Die Bilanz dieser Brandkatastrophe war verheerend.

Von der Brand-Assekuranz-Anstalt wurden 24.780

Gulden und 40 Kreuzer für 30 niedergebrannte Häuser

und 500 Gulden und 51 ½ Kreuzer für 9 beschädigte

Häuser bezahlt.

Das Landgericht Wegscheid forderte danach vom

Marktmagistrat, allen Hausbesitzern die Auflage zu

machen, künftig nur noch in Stein zu bauen und Dächer

mit Ziegeln zu decken. Außerdem sollten die

Dachvorsprünge beseitigt werden. Der Schrecken der

Brandkatastrophe wirkte nach und so erklärten sich die

meisten Bürger bereit, ihre 4-6 Schuh weit vorragenden

Dächer abzuschneiden bzw. bei einem Neubau durch

eine Vorschussmauer zu überhöhen. Damit war der

Anstoß zu unserem heutigen Ortsbild gegeben, mit als

„Feuermauern“ hochgezogenen Giebelfronten nach

italienischem Vorbild.

1840

Am 15. Februar 1840 folgte eine Lokalfeuerlöschordnung,

die aber wegen Mangels an Hilfsmitteln nicht

viel Wert hatte

1829

Feuerlöschgeräte der Gemeinde Obernzell:

26 lederne Wassereimer

8 Feuerleitern

7 Feuerhaken

1 große Wasserspritze mit ledernem Schlauch,

im Jahre 1825 beigeschafft

1 großer Wasserzuber im Gemeindehaus

1 großes Vorhangschloss zu dem Requisitenbehälter

der großen Wasserspritze

1 Überdecke zur großen Wasserspritze

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