Industrieanzeiger 03.2020
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Feind analysiert mit<br />
Die Frage nach Cloud-getriebenen versus On-Premise-<br />
Lösungen hat sich Richtung Cloud verschoben. Gegen<br />
die Inhouse-Lösung spricht der hohe Investitionsbedarf<br />
für den Aufbau einer internen Infrastruktur für die<br />
Datenanalyse. Für das Training von Big Data-Modellen<br />
wird beispielsweise ein Verbund hochwertiger GPU-<br />
Karten (Grafical Processing Units) benötigt. Diese sind<br />
aber teuer und können von einem einzelnen Nutzer<br />
kaum kontinuierlich ausgelastet werden. Gleiches gilt<br />
für die Software: Während vor zehn Jahren zu Beginn<br />
der Big Data-Welle noch millionenschwere On-Premise-<br />
Systeme als Maß aller Software-Dinge galten, nutzen<br />
heute immer mehr Unternehmen Analyse-Softwareas-a-Service.<br />
Sie sichern sich damit innovative Big Datatechnik<br />
& wissen<br />
schied, ob die absolute oder „nur“ eine faktische Anonymität<br />
gilt, bei der ein erheblicher Aufwand für die<br />
Personifizierung betrieben werden muss. Erschwerend<br />
kommt dazu, dass die DSGVO kaum darüber informiert,<br />
wie Anonymität überhaupt erreicht werden kann<br />
und ab wann Unternehmen juristisch auf der sicheren<br />
Seite sind. Zwar gibt es inzwischen eine Reihe von<br />
Urteilen zum Thema, die aber zu unterschiedlichen Einschätzungen<br />
kommen.<br />
Die grafische Visualisierung<br />
komplexer Datenbankanfragen<br />
ist nicht<br />
nur für das Management<br />
aussagestärker als lange<br />
Listen. Bild: Andrey<br />
Popov/stock.adobe.com<br />
Durch massiv-parallele<br />
Strukturen eignen sich<br />
Grafikkarten nicht nur<br />
zum Bitcoin-Schürfen,<br />
sondern auch für die<br />
Datenveredelung – und<br />
für die Grafikdarstellung.<br />
Bild: Hoda Bogdan/<br />
stock.adobe.com<br />
Einen Ausweg aus dieser Sackgasse muss jedes Unternehmen<br />
individuell finden. Dazu ist es notwendig,<br />
Datenflüsse zu analysieren und in ihrer Gesamtheit<br />
sicher zu beherrschen – von der Speicherung bis hin zur<br />
Analyse. Gleichzeitig müssen im derzeitigen rechtlichen<br />
Graubereich nicht nur die staatlichen Vorgaben,<br />
sondern auch die Verpflichtung gegenüber Dritten und<br />
nicht zuletzt die eigenen Unternehmensinteressen im<br />
Auge behalten werden. Das erfordert zwangsläufig<br />
interdisziplinäre Teams, um Data Analytics und Datenschutz<br />
sinnvoll unter einen Hut zu bringen. Dabei<br />
müssen die Werte und Interessen aller Beteiligten<br />
berücksichtigt werden. Wer als Datenschützer immer<br />
nur Verbote ausspricht, dient Big Data ebenso wenig<br />
wie die nonchalante Missachtung von Regeln.<br />
28 <strong>Industrieanzeiger</strong> 03.20