Uslar Aktuel 2020 KW 07
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WESER/DIEMEL<br />
Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen<br />
5<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 04/<strong>2020</strong><br />
A) Jahresabschluss der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014<br />
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Stadtwerke Bad Karlshafen für das Wirtschaftsjahr<br />
2014 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Brecht & Partner mbB, Herrn Thomas Brecht,<br />
Bad Karlshafen, geprüft.<br />
Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden der komplette Jahresabschluss und der Bericht der<br />
Abschlussprüfer der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 11. Februar <strong>2020</strong> zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vorgelegt. Der folgende Beschluss wurde einstimmig gefasst:<br />
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014 und<br />
der Prüfbericht des Abschlussprüfers werden gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.<br />
Der Verlust des Betriebszweigs Wasserversorgung (= 48.117,88 €) ist gem. § 41 Abs. 7 GemHVO in Verbindung<br />
mit § 10 KAG zu Lasten der Gebührenausgleichsrücklage zu verbuchen.<br />
Aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt sind insgesamt Verluste in Höhe von 2.917.722,94 € abzudecken. Ein<br />
Überschuss in Höhe von insgesamt 6.319,19 € ist dem Verwaltungshaushalt zuzuführen.<br />
Die Werte aus dem Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke sind per 01.01.2015 in die städtische Buchhaltung zu<br />
übernehmen. Damit sind die Stadtwerke Bad Karlshafen auch buchungstechnisch abgewickelt.“<br />
Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />
Der Magistrat<br />
gez. Dittrich<br />
Bürgermeister<br />
B) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:<br />
Entgegen der Vorschrift des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Gebäude<br />
(Weserberglandtherme) nicht in vollem Umfang berücksichtigt, sondern auf mehrere Geschäftsjahre verteilt.<br />
Der durch einen Sachverständigen im Juni 2015 festgestellte Wertkorrekturbetrag in Höhe von TEuro 4.766<br />
hätte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 werterhellend berücksichtigt werden müssen,<br />
da dieser Jahresabschluss noch nicht aufgestellt war. Stattdessen wurde die außerplanmäßige Abschreibung in<br />
den Geschäftsjahren 2013 und 2014 lediglich anteilig berücksichtigt, so dass die erforderliche Wertkorrektur erst<br />
vollständig im Monat Juni 2015 erfolgt.<br />
Im Anhang werden entgegen §§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1 HGB Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten<br />
nicht zutreffend genannt.<br />
Wir weisen außerdem auf die Ausführungen der Betriebsleitung im Lagebericht hin. Dort wird im Risikobericht<br />
auf die mögliche Bestandsgefährdung hingewiesen. Die Errichtung und Verpachtung der Weserberglandtherme<br />
hat erheblichen Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation des Eigenbetriebs.<br />
Mit diesen Einschränkungen bzw. Hinweisen entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund<br />
der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke. Mit der<br />
genannten Einschränkung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein<br />
zutreffendes Bild von der Lage der Stadtwerke und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.“<br />
Beverungen, 31. Oktober 2019<br />
BRECHT & PARTNER mbB<br />
Diplom-Kaufmann<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Thomas Brecht, Wirtschaftsprüfer<br />
C) Öffentliche Auslegung<br />
Der Jahresabschluss der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014 und der Lagebericht liegen gemäß § 27 Abs. 4<br />
des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit<br />
vom 17. Februar <strong>2020</strong> bis 25. Februar <strong>2020</strong><br />
im Kämmereiamt, Zimmer-Nr. 20, im 2. Obergeschoss des Rathauses, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, an<br />
den folgenden Tagen und zu den genannten Zeiten öffentlich aus:<br />
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,<br />
Freitag<br />
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.<br />
Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />
Der Magistrat<br />
gez. Dittrich<br />
Bürgermeister<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 05/<strong>2020</strong><br />
Aufhebung von Satzungen zur Gewährleistung<br />
der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden<br />
Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes beschlossen, welches die Abgabenordnung<br />
dahingehend ergänzte, dass „die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige<br />
Körperschaft voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.“ Seitdem war eine Gemeinnützigkeitssatzung für<br />
jede der öffentlichen Einrichtungen erforderlich, die die Spendenabzugsfähigkeit regelt.<br />
Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates wurde im Jahr 2004 der Änderung der Abgabenordnung und<br />
weiterer Gesetze zugestimmt. Die Gesetzesänderung bewirkt, dass für die von Fördervereinen unterstützten<br />
kommunalen Einrichtungen, die steuerrechtlich gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art sind, keine Gemeinnützigkeitssatzungen<br />
mehr erforderlich sind.<br />
Im Hinblick darauf hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11. Februar <strong>2020</strong> beschlossen,<br />
die nachfolgenden Satzungen zur Gewährleistung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden außer Kraft<br />
zu setzen:<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Freiwillige Feuerwehren Bad Karlshafen<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung von Kultur, Kunst und Musik<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kuratorium Helfende Hände der Stadt<br />
Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Spenden für Hochwassergeschädigte der Stadt<br />
Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Jugendpflege der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stadt- und Schulbücherei Bad Karlshafen<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stadtbücherei Helmarshausen<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung des Sports<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kindergarten Bad Karlshafen<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kindergarten Helmarshausen<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kurveranstaltungen der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde<br />
der Stadt Bad Karlshafen<br />
- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Städtische Bäder der Stadt Bad Karlshafen.<br />
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Bad Karlshafen für das Geschäftsjahr vom<br />
1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, dem hessischen Eigenbetriebsgesetz und den ergänzenden<br />
Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadtwerke. Unsere Aufgabe<br />
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke sowie die Erwartungen über<br />
Die Satzungen vom 1. Januar 2001 werden mit Ablauf des 29. Februar <strong>2020</strong> aufgehoben.<br />
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebe-<br />
gez. Dittrich<br />
Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />
Der Magistrat<br />
richt überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der An der Schlagd<br />
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung<br />
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 06/<strong>2020</strong><br />
Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung bleibt das Bürgerbüro am kommenden Dienstag, 18. Februar <strong>2020</strong><br />
geschlossen.<br />
Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />
Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />
Stadt Bad Karlshafen<br />
gez. Dittrich<br />
Der Magistrat<br />
Bürgermeister<br />
Coloured Voices<br />
Bürgerbüro geschlossen<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Bad Karlshafen – Zur diesjährigen<br />
Jahreshauptversammlung<br />
des Chors lädt der Vorstand<br />
alle aktiven und passiven Mitglieder<br />
ein. Am Mittwoch, den<br />
4. März <strong>2020</strong> um 19.30 Uhr findet<br />
diese im Bürgerhaus Helmarshausen<br />
statt. Vorstandswahlen<br />
stehen nicht an. Die<br />
Chorprobe entfällt an diesem<br />
Abend. Dennoch ist eine rege<br />
Teilnahme für wichtige Punkte<br />
der Tagesordnung unerlässlich.<br />
Und in gewohnt geselliger<br />
Runde ist anschließend Zeit für<br />
Austausch und Gespräch.<br />
Für alle Interessierten: Die<br />
Chorstunden finden immer<br />
mittwochs 19.30 bis 21 Uhr<br />
statt. Neue Mitglieder, insbesondere<br />
Bässe und Tenöre, mit<br />
und ohne Notenkenntnis sind<br />
herzlich willkommen. Im März<br />
wird es zudem einen Schnupper-Workshop<br />
geben. Näheres<br />
entnehmen Sie zu gg. Zeit der<br />
Presse.<br />
Sperrung der Straße<br />
Bad Karlshafen - Nach dem<br />
Eingang der Schlussrechnung<br />
und der entsprechenden<br />
Zuordnung der verschiedenen<br />
Gewerke zu den einzelnen<br />
Fördermittelgebern stehen<br />
die Gesamtkosten für die<br />
Hafenöffnung in Bad Karlshafen<br />
fest. Bei dem Großprojekt<br />
wurde der geschätzte Kostenrahmen<br />
eingehalten.<br />
Insgesamt belaufen sich die<br />
Kosten für die durch den<br />
Bund als Nationales Projekt<br />
des Städtebaus geförderte<br />
Wiederanbindung des historischen<br />
Hafens an die Weser,<br />
die Planungskosten sowie<br />
die zusätzlichen Maßnahmen<br />
wie den Bau der Steganlagen<br />
und des Schleusenbetriebsgebäudes<br />
auf 9,599 Mio.<br />
Euro. Bei zunächst geschätzten<br />
Gesamtkosten von 9,824<br />
Mio. Euro konnte der Kostenrahmen<br />
nicht nur eingehalten,<br />
sondern um rund 224.000<br />
Euro unterschritten werden.<br />
Der städtische Eigenanteil<br />
liegt mit 1,265 Mio. Euro<br />
bei 13,18 Prozent, die übrigen<br />
Kosten werden durch Fördermittel<br />
der EU, des Bundes und<br />
des Landes übernommen. Damit<br />
ist das Projekt Hafenöffnung<br />
nicht nur im Zeit-, sondern<br />
auch im Kostenrahmen<br />
geblieben.<br />
Die Gesamtkosten setzen sich<br />
wie folgt zusammen:<br />
Für die eigentliche als „Nationales<br />
Projekt des Städtebaus“<br />
vom Bund geförderte Baumaßnahme<br />
„Wiederanbindung des<br />
historischen Hafens an die<br />
Weser“ fielen Kosten in Höhe<br />
von 6,853 Mio. Euro an – und<br />
damit Mehrkosten in Höhe<br />
von 374.000 Euro. Da dies bereits<br />
bei der Angebotsvergabe<br />
Aufgrund von Tiefbauarbeiten<br />
im Bereich des Gebäudes „An<br />
der Schlagd 9“ in Bad Karlshafen,<br />
ist es notwendig, diesen<br />
Bereich in der Zeit vom 17.02.<br />
bis 22.02.<strong>2020</strong> voll zu sperren.<br />
Um Verständnis für eventuelle<br />
Verkehrseinschränkungen<br />
wird gebeten.<br />
Hafenöffnung:<br />
Kostenrahmen eingehalten<br />
Foto: privat<br />
absehbar war, war es der Stadt<br />
gelungen, zu deren Finanzierung<br />
zusätzliche Fördermittel<br />
der EU (EFRE Tourismus) und<br />
des Städtebaulichen Denkmalschutzes<br />
zu generieren. Damit<br />
konnte der Gesamtrahmen der<br />
Bundesfördermaßnahme (90<br />
Prozent Bundeszuschuss/10 %<br />
Eigenanteil der Stadt) eingehalten<br />
werden.<br />
Die Planungskosten der Gesamtmaßnahme<br />
belaufen sich<br />
auf 1,323 Mio. Euro und liegen<br />
damit 126.000 Euro unter<br />
den geschätzten Kosten. Baunebenkosten<br />
– etwa für Baugrundgutachten,<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
oder Mieten<br />
– sind bislang in Höhe<br />
von 317.000 Euro angefallen.<br />
Hier waren 500.000 Euro eingeplant.<br />
Diese Kosten können<br />
sich noch etwas erhöhen, da<br />
noch nicht alle Rechnungen<br />
vorliegen, der geschätzte Kostenrahmen<br />
wird jedoch auch<br />
hier klar eingehalten werden.<br />
Für die begleitenden Maßnahmen<br />
– den Bau der Steganlagen<br />
inklusive schwimmender<br />
Bühne im Hafen, die Wartestelle<br />
an der Weser und den<br />
Bau des Schleusenbetriebsgebäudes<br />
– wurden rund 765.000<br />
Euro vorausgabt, 285.000 Euro<br />
weniger, als in der ursprünglichen<br />
Kostenschätzung vorgesehen.<br />
Auch beim Schleusenbetriebsgebäude<br />
liegen noch<br />
nicht alle Rechnungen vor, da<br />
noch Restarbeiten zu erledigen<br />
sind, jedoch ist auch hier<br />
bereits absehbar, dass der geschätzte<br />
Kostenrahmen eingehalten<br />
wird.<br />
Diese Maßnahmen wurden<br />
aus Mitteln des städtebaulichen<br />
Denkmalschutzes und<br />
Mittel der EU (EFRE-Tourismus)<br />
gefördert, der jeweilige<br />
Eigenanteil der Stadt am Programm<br />
Städtebaulicher Denkmalschutz<br />
liegt – je nach Einzelmaßnahme<br />
– zwischen 10<br />
und 28 Prozent.<br />
Nicht unmittelbar dem Projekt<br />
zugehörig, sondern vorbereitend<br />
waren Kosten für die<br />
Machbarkeitsstudie, die Begleitung<br />
der EU-weiten Ausschreibung,<br />
den Grunderwerb<br />
sowie die begleitende Projektsteuerung<br />
durch die Hessen-Agentur<br />
in Höhe von rund<br />
341.000 Euro entstanden, die<br />
ebenfalls aus Mitteln des städtebaulichen<br />
Denkmalschutzes<br />
gefördert wurden und in den<br />
Gesamtkosten enthalten sind.<br />
Sämtliche Unterlagen wurden<br />
nun dem Landesbetrieb<br />
Bau und Immobilien in Hessen<br />
zur baufachlichen Prüfung<br />
der Verwendungsnachweise<br />
für den Fördermittelgeber<br />
übersandt.<br />
Veranstaltungs-<br />
Kalender<br />
Bad Karlshafen<br />
Sa., 15.2., ab 14 Uhr<br />
Kinderkarneval in Helmarshausen<br />
Sa., 15.2., 20:11 Uhr<br />
Besenbinderball<br />
im Bürgerhaus Helmarshausen<br />
Di., 18.2., 16.00 Uhr<br />
Seniorengymnastik<br />
in der Turnhalle des Carolinums<br />
Sa., 22.2., 20:11 Uhr<br />
Sieburg Ahoi<br />
Karnevalsveranstaltung in der<br />
„Alten Turnhalle“ Schützenallee<br />
So., 23.2., 14:11 Uhr<br />
Seniorenkarneval<br />
im Bürgerhaus Helmarshausen<br />
Anmeldung bis 20.02. bei Frau Sartorius,<br />
Tel. 05672-2018<br />
So., 23.2., 11:15 Uhr<br />
Rathauskonzert - Matinee<br />
im Landgrafensaal mit Prof. Björn<br />
Lehmann (Universität der Künste /<br />
Berlin) am Klavier<br />
Öffnungszeiten<br />
Tourist Information - Weserstr. 19<br />
Mo. - Do. 10.00 - 13.00 Uhr<br />
14.00 - 17.00 Uhr<br />
Fr.<br />
10.00 - 13.00 Uhr<br />
Weser-Therme<br />
täglich<br />
9.00 - 22.00 Uhr<br />
Fr. u. Sa. 9.00 - 23.00 Uhr<br />
Deutsches Hugenotten-Museum<br />
Mo. - Fr.. 9.00 - 12.00 Uhr<br />
nach Voranmeldung<br />
Museum im Alten Rathaus<br />
Helmarshausen<br />
Nach telefonischer Absprache mit<br />
Herrn Frohmüller, Tel. 05672-789<br />
Nächstes<br />
Reparaturcafé<br />
Bad Karlshafen - Der Bürgerverein<br />
Karlshafen-Helmarshausen<br />
e.V. lädt ein zum<br />
nächsten Reparatur Cafe in<br />
Bad Karlshafen Carlstr. 5 Kulturtreff<br />
am Freitag, den 06.<br />
März <strong>2020</strong> ab 17 Uhr.<br />
Wir benötigen noch Mitstreiter<br />
im Bereich Elektro,<br />
also wer gerne repariert<br />
und in diesem Bereich<br />
Erfahrung hat bitte unter<br />
05672-2988 bei Wolfhard<br />
Ziegler melden.<br />
Seniorenkarneval<br />
Helmarshausen - Das Kuratorium<br />
Helfende Hände Bad<br />
Karlshafen lädt zum traditionellen<br />
Seniorenkarneval<br />
am Sonntag, dem 23. Februar<br />
<strong>2020</strong>, um 14.11 Uhr, ins Bürgerhaus<br />
Helmarshausen herzlich<br />
ein.<br />
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung<br />
mit Kaffee/Tee und<br />
Kuchen ist kostenlos. Eingeladen<br />
sind alle Seniorinnen und<br />
Senioren der Stadt Bad Karlshafen<br />
und alle Junggeblieben,<br />
die 65 Jahre und älter sind.<br />
Um einen Überblick über die<br />
Anzahl der Teilnehmer zu erhalten,<br />
ist es erforderlich, sich<br />
bis zum 20. Februar anzumelden<br />
(Frau Sartorius, Tel.<br />
05672-2018). Eine persönliche<br />
Einladung erfolgt nicht mehr.<br />
Kulturtreff<br />
Fr, 21.2. 15-17 Uhr<br />
Arbeitsberatung für Geflüchtete<br />
Fotoausstellung Namibia<br />
Handy-Sammlung<br />
Do, 27.2. 15-17 Uhr Eltern-Kind-Treff<br />
Fr, 28.2. 15-17 Uhr Arbeitsberatung<br />
für Geflüchtete<br />
Kontakte<br />
Allgemein:<br />
Wolfhard Ziegler 0173-51 57 101<br />
Email: buerger-vereint@gmx.de<br />
Nähtreff: Ute Bachmann 05672-2988<br />
ElternKindTreff: Jana Ehspanner<br />
0163-62 98 696