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Uslar Aktuel 2020 KW 07

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WESER/DIEMEL<br />

Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen<br />

5<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 04/<strong>2020</strong><br />

A) Jahresabschluss der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014<br />

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Stadtwerke Bad Karlshafen für das Wirtschaftsjahr<br />

2014 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Brecht & Partner mbB, Herrn Thomas Brecht,<br />

Bad Karlshafen, geprüft.<br />

Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden der komplette Jahresabschluss und der Bericht der<br />

Abschlussprüfer der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 11. Februar <strong>2020</strong> zur Beratung und Beschlussfassung<br />

vorgelegt. Der folgende Beschluss wurde einstimmig gefasst:<br />

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014 und<br />

der Prüfbericht des Abschlussprüfers werden gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.<br />

Der Verlust des Betriebszweigs Wasserversorgung (= 48.117,88 €) ist gem. § 41 Abs. 7 GemHVO in Verbindung<br />

mit § 10 KAG zu Lasten der Gebührenausgleichsrücklage zu verbuchen.<br />

Aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt sind insgesamt Verluste in Höhe von 2.917.722,94 € abzudecken. Ein<br />

Überschuss in Höhe von insgesamt 6.319,19 € ist dem Verwaltungshaushalt zuzuführen.<br />

Die Werte aus dem Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke sind per 01.01.2015 in die städtische Buchhaltung zu<br />

übernehmen. Damit sind die Stadtwerke Bad Karlshafen auch buchungstechnisch abgewickelt.“<br />

Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />

Der Magistrat<br />

gez. Dittrich<br />

Bürgermeister<br />

B) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:<br />

Entgegen der Vorschrift des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Gebäude<br />

(Weserberglandtherme) nicht in vollem Umfang berücksichtigt, sondern auf mehrere Geschäftsjahre verteilt.<br />

Der durch einen Sachverständigen im Juni 2015 festgestellte Wertkorrekturbetrag in Höhe von TEuro 4.766<br />

hätte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 werterhellend berücksichtigt werden müssen,<br />

da dieser Jahresabschluss noch nicht aufgestellt war. Stattdessen wurde die außerplanmäßige Abschreibung in<br />

den Geschäftsjahren 2013 und 2014 lediglich anteilig berücksichtigt, so dass die erforderliche Wertkorrektur erst<br />

vollständig im Monat Juni 2015 erfolgt.<br />

Im Anhang werden entgegen §§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1 HGB Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten<br />

nicht zutreffend genannt.<br />

Wir weisen außerdem auf die Ausführungen der Betriebsleitung im Lagebericht hin. Dort wird im Risikobericht<br />

auf die mögliche Bestandsgefährdung hingewiesen. Die Errichtung und Verpachtung der Weserberglandtherme<br />

hat erheblichen Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation des Eigenbetriebs.<br />

Mit diesen Einschränkungen bzw. Hinweisen entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund<br />

der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke. Mit der<br />

genannten Einschränkung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein<br />

zutreffendes Bild von der Lage der Stadtwerke und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.“<br />

Beverungen, 31. Oktober 2019<br />

BRECHT & PARTNER mbB<br />

Diplom-Kaufmann<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Thomas Brecht, Wirtschaftsprüfer<br />

C) Öffentliche Auslegung<br />

Der Jahresabschluss der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014 und der Lagebericht liegen gemäß § 27 Abs. 4<br />

des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit<br />

vom 17. Februar <strong>2020</strong> bis 25. Februar <strong>2020</strong><br />

im Kämmereiamt, Zimmer-Nr. 20, im 2. Obergeschoss des Rathauses, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, an<br />

den folgenden Tagen und zu den genannten Zeiten öffentlich aus:<br />

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,<br />

Freitag<br />

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.<br />

Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />

Der Magistrat<br />

gez. Dittrich<br />

Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 05/<strong>2020</strong><br />

Aufhebung von Satzungen zur Gewährleistung<br />

der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden<br />

Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes beschlossen, welches die Abgabenordnung<br />

dahingehend ergänzte, dass „die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige<br />

Körperschaft voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.“ Seitdem war eine Gemeinnützigkeitssatzung für<br />

jede der öffentlichen Einrichtungen erforderlich, die die Spendenabzugsfähigkeit regelt.<br />

Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates wurde im Jahr 2004 der Änderung der Abgabenordnung und<br />

weiterer Gesetze zugestimmt. Die Gesetzesänderung bewirkt, dass für die von Fördervereinen unterstützten<br />

kommunalen Einrichtungen, die steuerrechtlich gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art sind, keine Gemeinnützigkeitssatzungen<br />

mehr erforderlich sind.<br />

Im Hinblick darauf hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11. Februar <strong>2020</strong> beschlossen,<br />

die nachfolgenden Satzungen zur Gewährleistung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden außer Kraft<br />

zu setzen:<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Freiwillige Feuerwehren Bad Karlshafen<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung von Kultur, Kunst und Musik<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kuratorium Helfende Hände der Stadt<br />

Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Spenden für Hochwassergeschädigte der Stadt<br />

Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Jugendpflege der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stadt- und Schulbücherei Bad Karlshafen<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stadtbücherei Helmarshausen<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung des Sports<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kindergarten Bad Karlshafen<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kindergarten Helmarshausen<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kurveranstaltungen der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

- Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Städtische Bäder der Stadt Bad Karlshafen.<br />

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Bad Karlshafen für das Geschäftsjahr vom<br />

1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, dem hessischen Eigenbetriebsgesetz und den ergänzenden<br />

Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadtwerke. Unsere Aufgabe<br />

ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke sowie die Erwartungen über<br />

Die Satzungen vom 1. Januar 2001 werden mit Ablauf des 29. Februar <strong>2020</strong> aufgehoben.<br />

mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebe-<br />

gez. Dittrich<br />

Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />

Der Magistrat<br />

richt überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der An der Schlagd<br />

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung<br />

eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 06/<strong>2020</strong><br />

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung bleibt das Bürgerbüro am kommenden Dienstag, 18. Februar <strong>2020</strong><br />

geschlossen.<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Bad Karlshafen, den 15. Februar <strong>2020</strong><br />

Stadt Bad Karlshafen<br />

gez. Dittrich<br />

Der Magistrat<br />

Bürgermeister<br />

Coloured Voices<br />

Bürgerbüro geschlossen<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Bad Karlshafen – Zur diesjährigen<br />

Jahreshauptversammlung<br />

des Chors lädt der Vorstand<br />

alle aktiven und passiven Mitglieder<br />

ein. Am Mittwoch, den<br />

4. März <strong>2020</strong> um 19.30 Uhr findet<br />

diese im Bürgerhaus Helmarshausen<br />

statt. Vorstandswahlen<br />

stehen nicht an. Die<br />

Chorprobe entfällt an diesem<br />

Abend. Dennoch ist eine rege<br />

Teilnahme für wichtige Punkte<br />

der Tagesordnung unerlässlich.<br />

Und in gewohnt geselliger<br />

Runde ist anschließend Zeit für<br />

Austausch und Gespräch.<br />

Für alle Interessierten: Die<br />

Chorstunden finden immer<br />

mittwochs 19.30 bis 21 Uhr<br />

statt. Neue Mitglieder, insbesondere<br />

Bässe und Tenöre, mit<br />

und ohne Notenkenntnis sind<br />

herzlich willkommen. Im März<br />

wird es zudem einen Schnupper-Workshop<br />

geben. Näheres<br />

entnehmen Sie zu gg. Zeit der<br />

Presse.<br />

Sperrung der Straße<br />

Bad Karlshafen - Nach dem<br />

Eingang der Schlussrechnung<br />

und der entsprechenden<br />

Zuordnung der verschiedenen<br />

Gewerke zu den einzelnen<br />

Fördermittelgebern stehen<br />

die Gesamtkosten für die<br />

Hafenöffnung in Bad Karlshafen<br />

fest. Bei dem Großprojekt<br />

wurde der geschätzte Kostenrahmen<br />

eingehalten.<br />

Insgesamt belaufen sich die<br />

Kosten für die durch den<br />

Bund als Nationales Projekt<br />

des Städtebaus geförderte<br />

Wiederanbindung des historischen<br />

Hafens an die Weser,<br />

die Planungskosten sowie<br />

die zusätzlichen Maßnahmen<br />

wie den Bau der Steganlagen<br />

und des Schleusenbetriebsgebäudes<br />

auf 9,599 Mio.<br />

Euro. Bei zunächst geschätzten<br />

Gesamtkosten von 9,824<br />

Mio. Euro konnte der Kostenrahmen<br />

nicht nur eingehalten,<br />

sondern um rund 224.000<br />

Euro unterschritten werden.<br />

Der städtische Eigenanteil<br />

liegt mit 1,265 Mio. Euro<br />

bei 13,18 Prozent, die übrigen<br />

Kosten werden durch Fördermittel<br />

der EU, des Bundes und<br />

des Landes übernommen. Damit<br />

ist das Projekt Hafenöffnung<br />

nicht nur im Zeit-, sondern<br />

auch im Kostenrahmen<br />

geblieben.<br />

Die Gesamtkosten setzen sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

Für die eigentliche als „Nationales<br />

Projekt des Städtebaus“<br />

vom Bund geförderte Baumaßnahme<br />

„Wiederanbindung des<br />

historischen Hafens an die<br />

Weser“ fielen Kosten in Höhe<br />

von 6,853 Mio. Euro an – und<br />

damit Mehrkosten in Höhe<br />

von 374.000 Euro. Da dies bereits<br />

bei der Angebotsvergabe<br />

Aufgrund von Tiefbauarbeiten<br />

im Bereich des Gebäudes „An<br />

der Schlagd 9“ in Bad Karlshafen,<br />

ist es notwendig, diesen<br />

Bereich in der Zeit vom 17.02.<br />

bis 22.02.<strong>2020</strong> voll zu sperren.<br />

Um Verständnis für eventuelle<br />

Verkehrseinschränkungen<br />

wird gebeten.<br />

Hafenöffnung:<br />

Kostenrahmen eingehalten<br />

Foto: privat<br />

absehbar war, war es der Stadt<br />

gelungen, zu deren Finanzierung<br />

zusätzliche Fördermittel<br />

der EU (EFRE Tourismus) und<br />

des Städtebaulichen Denkmalschutzes<br />

zu generieren. Damit<br />

konnte der Gesamtrahmen der<br />

Bundesfördermaßnahme (90<br />

Prozent Bundeszuschuss/10 %<br />

Eigenanteil der Stadt) eingehalten<br />

werden.<br />

Die Planungskosten der Gesamtmaßnahme<br />

belaufen sich<br />

auf 1,323 Mio. Euro und liegen<br />

damit 126.000 Euro unter<br />

den geschätzten Kosten. Baunebenkosten<br />

– etwa für Baugrundgutachten,<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

oder Mieten<br />

– sind bislang in Höhe<br />

von 317.000 Euro angefallen.<br />

Hier waren 500.000 Euro eingeplant.<br />

Diese Kosten können<br />

sich noch etwas erhöhen, da<br />

noch nicht alle Rechnungen<br />

vorliegen, der geschätzte Kostenrahmen<br />

wird jedoch auch<br />

hier klar eingehalten werden.<br />

Für die begleitenden Maßnahmen<br />

– den Bau der Steganlagen<br />

inklusive schwimmender<br />

Bühne im Hafen, die Wartestelle<br />

an der Weser und den<br />

Bau des Schleusenbetriebsgebäudes<br />

– wurden rund 765.000<br />

Euro vorausgabt, 285.000 Euro<br />

weniger, als in der ursprünglichen<br />

Kostenschätzung vorgesehen.<br />

Auch beim Schleusenbetriebsgebäude<br />

liegen noch<br />

nicht alle Rechnungen vor, da<br />

noch Restarbeiten zu erledigen<br />

sind, jedoch ist auch hier<br />

bereits absehbar, dass der geschätzte<br />

Kostenrahmen eingehalten<br />

wird.<br />

Diese Maßnahmen wurden<br />

aus Mitteln des städtebaulichen<br />

Denkmalschutzes und<br />

Mittel der EU (EFRE-Tourismus)<br />

gefördert, der jeweilige<br />

Eigenanteil der Stadt am Programm<br />

Städtebaulicher Denkmalschutz<br />

liegt – je nach Einzelmaßnahme<br />

– zwischen 10<br />

und 28 Prozent.<br />

Nicht unmittelbar dem Projekt<br />

zugehörig, sondern vorbereitend<br />

waren Kosten für die<br />

Machbarkeitsstudie, die Begleitung<br />

der EU-weiten Ausschreibung,<br />

den Grunderwerb<br />

sowie die begleitende Projektsteuerung<br />

durch die Hessen-Agentur<br />

in Höhe von rund<br />

341.000 Euro entstanden, die<br />

ebenfalls aus Mitteln des städtebaulichen<br />

Denkmalschutzes<br />

gefördert wurden und in den<br />

Gesamtkosten enthalten sind.<br />

Sämtliche Unterlagen wurden<br />

nun dem Landesbetrieb<br />

Bau und Immobilien in Hessen<br />

zur baufachlichen Prüfung<br />

der Verwendungsnachweise<br />

für den Fördermittelgeber<br />

übersandt.<br />

Veranstaltungs-<br />

Kalender<br />

Bad Karlshafen<br />

Sa., 15.2., ab 14 Uhr<br />

Kinderkarneval in Helmarshausen<br />

Sa., 15.2., 20:11 Uhr<br />

Besenbinderball<br />

im Bürgerhaus Helmarshausen<br />

Di., 18.2., 16.00 Uhr<br />

Seniorengymnastik<br />

in der Turnhalle des Carolinums<br />

Sa., 22.2., 20:11 Uhr<br />

Sieburg Ahoi<br />

Karnevalsveranstaltung in der<br />

„Alten Turnhalle“ Schützenallee<br />

So., 23.2., 14:11 Uhr<br />

Seniorenkarneval<br />

im Bürgerhaus Helmarshausen<br />

Anmeldung bis 20.02. bei Frau Sartorius,<br />

Tel. 05672-2018<br />

So., 23.2., 11:15 Uhr<br />

Rathauskonzert - Matinee<br />

im Landgrafensaal mit Prof. Björn<br />

Lehmann (Universität der Künste /<br />

Berlin) am Klavier<br />

Öffnungszeiten<br />

Tourist Information - Weserstr. 19<br />

Mo. - Do. 10.00 - 13.00 Uhr<br />

14.00 - 17.00 Uhr<br />

Fr.<br />

10.00 - 13.00 Uhr<br />

Weser-Therme<br />

täglich<br />

9.00 - 22.00 Uhr<br />

Fr. u. Sa. 9.00 - 23.00 Uhr<br />

Deutsches Hugenotten-Museum<br />

Mo. - Fr.. 9.00 - 12.00 Uhr<br />

nach Voranmeldung<br />

Museum im Alten Rathaus<br />

Helmarshausen<br />

Nach telefonischer Absprache mit<br />

Herrn Frohmüller, Tel. 05672-789<br />

Nächstes<br />

Reparaturcafé<br />

Bad Karlshafen - Der Bürgerverein<br />

Karlshafen-Helmarshausen<br />

e.V. lädt ein zum<br />

nächsten Reparatur Cafe in<br />

Bad Karlshafen Carlstr. 5 Kulturtreff<br />

am Freitag, den 06.<br />

März <strong>2020</strong> ab 17 Uhr.<br />

Wir benötigen noch Mitstreiter<br />

im Bereich Elektro,<br />

also wer gerne repariert<br />

und in diesem Bereich<br />

Erfahrung hat bitte unter<br />

05672-2988 bei Wolfhard<br />

Ziegler melden.<br />

Seniorenkarneval<br />

Helmarshausen - Das Kuratorium<br />

Helfende Hände Bad<br />

Karlshafen lädt zum traditionellen<br />

Seniorenkarneval<br />

am Sonntag, dem 23. Februar<br />

<strong>2020</strong>, um 14.11 Uhr, ins Bürgerhaus<br />

Helmarshausen herzlich<br />

ein.<br />

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung<br />

mit Kaffee/Tee und<br />

Kuchen ist kostenlos. Eingeladen<br />

sind alle Seniorinnen und<br />

Senioren der Stadt Bad Karlshafen<br />

und alle Junggeblieben,<br />

die 65 Jahre und älter sind.<br />

Um einen Überblick über die<br />

Anzahl der Teilnehmer zu erhalten,<br />

ist es erforderlich, sich<br />

bis zum 20. Februar anzumelden<br />

(Frau Sartorius, Tel.<br />

05672-2018). Eine persönliche<br />

Einladung erfolgt nicht mehr.<br />

Kulturtreff<br />

Fr, 21.2. 15-17 Uhr<br />

Arbeitsberatung für Geflüchtete<br />

Fotoausstellung Namibia<br />

Handy-Sammlung<br />

Do, 27.2. 15-17 Uhr Eltern-Kind-Treff<br />

Fr, 28.2. 15-17 Uhr Arbeitsberatung<br />

für Geflüchtete<br />

Kontakte<br />

Allgemein:<br />

Wolfhard Ziegler 0173-51 57 101<br />

Email: buerger-vereint@gmx.de<br />

Nähtreff: Ute Bachmann 05672-2988<br />

ElternKindTreff: Jana Ehspanner<br />

0163-62 98 696

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