TuSSi RELOADED 2020
Ausgabe Nr. 01 - 01-03-2020
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TuS Mötsch - Info 31
Ergänzende Information zur nächsten
Jahreshauptversammlung
Wie auf der Einladung ersichtlich wird dieses Jahr den Mitgliedern des TuS
Mötsch eine Satzungsänderung zur Abstimmung vorgelegt. Dabei geht es um die
§§ 8 und 9 unserer Satzung. Vorgeschlagen wird die folgenden Änderungen:
§ 8 Mitgliederversammlung
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der
Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder durch
Veröffentlichung der Einladung auf der Internetseite des Vereins und durch
Aushang im Vereinsheim. Durch Veröffentlichung in der lokalen Presse soll
nochmals auf die Mitgliederversammlung hingewiesen werden. Zwischen dem
Tag der schriftlichen Einladung Veröffentlichung und dem Termin der
Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister d) dem Geschäftsführer
e) dem Jugendleiter Jugendverantwortlichen
2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.
Ausnahme: e) Jugendleiter wird durch die Jugend des Vereins ( §12) gewählt,
jedoch muss die Mitgliederversammlung dieser Wahl zustimmen. Die Amtsdauer
des Vorstandes kann auch kürzer oder länger bemessen sein. Seine Mitglieder
bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines
Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied
kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
-------------Achtung------------
Da zu Redaktionsschluss die Maßnahmen zur Bekämpfung des
Corona Virus drastisch hoch gefahren wurden und damit auch das
öffentliche Leben stark eingeschränkt wurde, können wir derzeit die
Entwicklung nicht vorhersehen. Sollte die Jahreshauptversammlung
abgesagt werden müssen, so wird dieses über einen Aushang, den
Stadtboten und die sozialen Medien mitgeteilt!!