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TuSSi RELOADED 2020

Ausgabe Nr. 01 - 01-03-2020

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TuS Mötsch - Info 31

Ergänzende Information zur nächsten

Jahreshauptversammlung

Wie auf der Einladung ersichtlich wird dieses Jahr den Mitgliedern des TuS

Mötsch eine Satzungsänderung zur Abstimmung vorgelegt. Dabei geht es um die

§§ 8 und 9 unserer Satzung. Vorgeschlagen wird die folgenden Änderungen:

§ 8 Mitgliederversammlung

3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der

Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder durch

Veröffentlichung der Einladung auf der Internetseite des Vereins und durch

Aushang im Vereinsheim. Durch Veröffentlichung in der lokalen Presse soll

nochmals auf die Mitgliederversammlung hingewiesen werden. Zwischen dem

Tag der schriftlichen Einladung Veröffentlichung und dem Termin der

Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schatzmeister d) dem Geschäftsführer

e) dem Jugendleiter Jugendverantwortlichen

2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.

Ausnahme: e) Jugendleiter wird durch die Jugend des Vereins ( §12) gewählt,

jedoch muss die Mitgliederversammlung dieser Wahl zustimmen. Die Amtsdauer

des Vorstandes kann auch kürzer oder länger bemessen sein. Seine Mitglieder

bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines

Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied

kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

-------------Achtung------------

Da zu Redaktionsschluss die Maßnahmen zur Bekämpfung des

Corona Virus drastisch hoch gefahren wurden und damit auch das

öffentliche Leben stark eingeschränkt wurde, können wir derzeit die

Entwicklung nicht vorhersehen. Sollte die Jahreshauptversammlung

abgesagt werden müssen, so wird dieses über einen Aushang, den

Stadtboten und die sozialen Medien mitgeteilt!!

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