12.04.2020 Aufrufe

Ratgeber-Immobilie aus Erbschaft

Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig. In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie jede Menge wissenswerte Informationen rund um die Erbschaft einer Immobilie. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein? Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.

In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie jede Menge wissenswerte Informationen rund um die Erbschaft einer Immobilie. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein? Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

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2.1

MEIN LETZTER

WILLE:

TESTAMENT,

VERMÄCHTNIS

UND ERBVERTRAG

In einem Testament ist die Verteilung des gesamten

Erbes geregelt. Um zu erfahren, ob der

Verstorbene ein Testament erstellt hat, können

Sie sich an das Nachlassgericht wenden: Sobald

es vom Tod des Erblassers erfährt, wird

es – für den Fall, dass es eines gibt – das Testament

eröffnen.

Ein Vermächtnis bezieht sich auf einen einzelnen Vermögensgegenstand wie z.B.

eine Immobilie oder ein Grundstück.

Die Erbfolge kann auch in einem Erbvertrag festgelegt sein. Das Besondere an

einem Erbvertrag ist, dass er nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner

geändert und auch nicht einseitig aufgehoben werden kann. Nach dem Tod eines

Vertragspartners kann der Erbvertrag also nicht mehr verändert werden. Allerdings

kann eine Rücktrittsklausel aufgenommen oder ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt

werden, um von der Bindung an den Erbvertrag zu befreien.

9

2 | DIE KLÄRUNG DER NACHLASSREGELUNG

Wird eine Immobilie hinterlassen, können zum Beispiel Vereinbarungen zur Nutzung

oder ein Veräußerungsverbot im Erbvertrag festgehalten werden.

2.2

NICHT GEREGEL-

TES GEREGELT:

DIE GESETZLI-

CHE ERBFOLGE

Existieren keine Dokumente wie ein Testament

oder ein Erbvertrag, die den Nachlass regeln,

greift die gesetzliche Erbfolge. Begünstigt sind

hierbei zunächst die Hinterbliebenen mit dem

engsten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

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