Ratgeber-Immobilie aus Erbschaft
Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig. In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie jede Menge wissenswerte Informationen rund um die Erbschaft einer Immobilie. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein? Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.
In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie jede Menge wissenswerte Informationen rund um die Erbschaft einer Immobilie. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein? Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
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2.1
MEIN LETZTER
WILLE:
TESTAMENT,
VERMÄCHTNIS
UND ERBVERTRAG
In einem Testament ist die Verteilung des gesamten
Erbes geregelt. Um zu erfahren, ob der
Verstorbene ein Testament erstellt hat, können
Sie sich an das Nachlassgericht wenden: Sobald
es vom Tod des Erblassers erfährt, wird
es – für den Fall, dass es eines gibt – das Testament
eröffnen.
Ein Vermächtnis bezieht sich auf einen einzelnen Vermögensgegenstand wie z.B.
eine Immobilie oder ein Grundstück.
Die Erbfolge kann auch in einem Erbvertrag festgelegt sein. Das Besondere an
einem Erbvertrag ist, dass er nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner
geändert und auch nicht einseitig aufgehoben werden kann. Nach dem Tod eines
Vertragspartners kann der Erbvertrag also nicht mehr verändert werden. Allerdings
kann eine Rücktrittsklausel aufgenommen oder ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt
werden, um von der Bindung an den Erbvertrag zu befreien.
9
2 | DIE KLÄRUNG DER NACHLASSREGELUNG
Wird eine Immobilie hinterlassen, können zum Beispiel Vereinbarungen zur Nutzung
oder ein Veräußerungsverbot im Erbvertrag festgehalten werden.
2.2
NICHT GEREGEL-
TES GEREGELT:
DIE GESETZLI-
CHE ERBFOLGE
Existieren keine Dokumente wie ein Testament
oder ein Erbvertrag, die den Nachlass regeln,
greift die gesetzliche Erbfolge. Begünstigt sind
hierbei zunächst die Hinterbliebenen mit dem
engsten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
0761 21430879 p.bruns@brumani.de