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KONTROLLIERTE FUTTERMITTEL GESUNDE TIERE ... - AGES

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Kontrollierte futtermittel<br />

gesunde tiere<br />

sichere lebensmittel ‒ 2009<br />

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH


vor


Futtermittel stehen am Anfang der Nahrungsmittelkette<br />

und nehmen daher eine zentrale Rolle bei der<br />

Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein.<br />

Einwandfreie Futtermittel sind nicht nur Voraussetzung<br />

für einen gesunden und leistungsfähigen Tierbestand,<br />

sondern auch Voraussetzung für sichere und qualitativ<br />

hochwertige Lebensmittel tierischen Ursprungs unter<br />

Einhaltung ökologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen.<br />

Das in der <strong>AGES</strong>, der Österreichischen<br />

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit<br />

GmbH, installierte Bundesamt für Ernährungssicherheit<br />

(BAES) vollzieht im Rahmen der Betriebsmittelgesetze<br />

als Behörde erster Instanz wichtige Kontrollund<br />

Untersuchungsaufgaben.<br />

Die <strong>AGES</strong> und das Bundesamt für Ernährungssicherheit<br />

nehmen im Auftrag der Republik Österreich<br />

vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit<br />

und Ernährungssicherung wahr. Durch die<br />

Gründung der <strong>AGES</strong> wurden in Österreich – erstmalig<br />

in Europa – die Bundeskompetenzen in verschiedensten<br />

Fachbereichen entlang der gesamten Nahrungsmittelkette<br />

in einem einzigen Unternehmen<br />

zusammengefasst. Zweck dieser zentralen Institution<br />

ist es, durch Überwachung und Untersuchung den<br />

Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und<br />

Pflanzen sowie Sicherheit und Qualität der Ernährung<br />

Niki Berlakovich<br />

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

zu gewährleisten. Durch Vorsorgeprinzip, Risikobewertung<br />

und Risikomanagement wird die Gesundheit von<br />

Mensch, Tier und Pflanze von Beginn der Lebensmittelkette<br />

an berücksichtigt.<br />

Die Aufgabe des Bereichs Landwirtschaft in der<br />

<strong>AGES</strong> ist es, die Versorgung mit sicheren, hochwertigen<br />

und gesunden Lebens- und Futtermitteln in<br />

ausreichender Menge unter Berücksichtigung ökologischer<br />

und ökonomischer Rahmenbedingungen zu<br />

sichern und gleichzeitig eine nachhaltige Ernährungsund<br />

Rohstoffsicherung in Österreich zu garantieren.<br />

Der Bereich Landwirtschaft ist mit seinen etwa 300<br />

Expertinnen und Experten Dienstleister und Netzwerkpartner<br />

zur Umsetzung landwirtschaftlicher Materiengesetze<br />

(wie z. B. des Futtermittelgesetzes) sowie<br />

einschlägiger internationaler Normen.<br />

Die vorliegende Futtermittelbroschüre, heuer in<br />

Form einer pdf-Datei auf der <strong>AGES</strong>-Website, soll einer<br />

interessierten Öffentlichkeit einige Zahlen, Daten und<br />

Fakten über die amtliche Futtermittelüberwachung aus<br />

den vergangenen Jahren – im Speziellen aus dem Jahr<br />

2008 – in Österreich liefern. Als Landwirtschaftsminister<br />

möchte ich mich bei allen bedanken, die in der<br />

<strong>AGES</strong> zur Futtermittelsicherheit – als Grundlage für<br />

die Produktion sicherer Lebensmittel – und damit zur<br />

Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beitragen.<br />

wort<br />

1


2<br />

inhalt<br />

Vorwort 1<br />

Inhalt 2<br />

Einleitung 3<br />

Der mehrjährige integrierte Kontrollplan (MIK) ‒ Amtliche Kontrolle<br />

der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln in Österreich 4<br />

Mehrjähriger integrierter Kontrollplan 4<br />

Amtliche Futtermittelkontrolle in Österreich 10<br />

Das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) 12<br />

Erwünschte Komponenten – Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe 14<br />

Unerwünschte und verbotene Stoffe 20<br />

Schwermetalle 22<br />

Mykotoxine 24<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände 27<br />

Salmonellen 29<br />

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) 32<br />

Tierarzneimittel und Hormone 35<br />

Tierische Bestandteile 37<br />

Dioxine und PCB 39<br />

Ansprechpartner für Futtermittelanalysen und Nationale Referenzlaboratorien 41<br />

Zusammenfassung 42<br />

Gesetzliche Grundlagen 44<br />

Autoren 45<br />

Redaktion 45<br />

Bildnachweise 45


einleitung<br />

Die Landwirtschaft bildet die Grundlage für unsere<br />

Lebens- und Futtermittel. Die Futtermittel stehen am<br />

Anfang der Nahrungsmittelkette und haben daher<br />

einen großen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit.<br />

Sie decken einerseits den Ernährungsbedarf unserer<br />

landwirtschaftlichen Nutztiere (Rind, Schaf, Schwein,<br />

Geflügel, etc.), damit diese sichere Lebensmittel<br />

(Milch, Fleisch, Eier) von höchster Qualität liefern,<br />

andererseits entwickelt sich ein ständig größer werdender<br />

Markt für Heimtiere mit dem Anspruch auf eine<br />

bedarfsgerechte und gesunde Ernährung.<br />

Futtermittel werden unterteilt in Einzelfuttermittel<br />

(Heu, Getreide usw.) und daraus hergestellte Mischungen<br />

(Mischfuttermittel), die wiederum mit verschiedenen<br />

Zusatzstoffen wie Vitaminen, Spurenelementen,<br />

Aminosäuren, Milchsäurebakterien, Konservierungsmittel<br />

usw. angereichert werden können.<br />

Neben den Hauptnährstoffen wie Proteine, Fette und<br />

Kohlenhydrate können Futtermittel auch unerwünschte<br />

und verbotene Stoffe wie Schwermetalle, Mykotoxine,<br />

Dioxine und PCB, gentechnisch veränderte<br />

Organismen (GVO), Rückstände von Tierarznei- oder<br />

Pflanzenschutzmitteln sowie Salmonellen enthalten,<br />

die nicht immer vermieden werden können, jedenfalls<br />

aber zu minimieren sind.<br />

Ein Höchstmaß an Futtermittelqualität und -sicherheit<br />

kann nur durch verpflichtende Eigenkontrollsysteme<br />

bei den Futtermittelunternehmern und durch eine<br />

staatliche Überwachung und Kontrolle gewährleistet<br />

werden. Ziel aller Qualitätssicherungssysteme von<br />

staatlichen Einrichtungen und Wirtschaft sind gesunde<br />

Tierbestände, durch die hochqualitative und sichere<br />

Lebensmittel für den Menschen produziert werden.<br />

Die Lebens- und Futtermittelskandale der letzten Jahre<br />

(z. B. Melamin, Dioxin, BSE) haben zur Verunsicherung<br />

der Konsumenten beigetragen. Ein auf Wissenschaft<br />

basierendes, auf Vorsorge und Vermeidung ausgerichtetes<br />

staatliches Kontrollsystem konnte in Österreich<br />

bisher die Gefahren für die Gesundheit von Tieren und<br />

Menschen abwenden. Österreich hat die in den letzten<br />

Jahren von der EU eingeleiteten, strengen und transparenten<br />

Maßnahmen maßgeblich unterstützt und<br />

auch vorbildlich umgesetzt.<br />

Mit der Gründung der <strong>AGES</strong> aus dem Zusammenschluss<br />

der Bundesanstalten des Landwirtschafts-,<br />

Lebensmittel-, Humanmedizin-, Veterinärmedizin- und<br />

Arzneimittelbereiches vor nunmehr 7 Jahren wurden<br />

alle Institute, die zur Ernährungssicherheit, Ernährungssicherung<br />

und Gesundheit von Mensch, Tier und<br />

Pflanzen beitragen, vereint.<br />

Die Qualität und die Sicherheit der eingesetzten<br />

Futtermittel in Österreich können nur durch eine<br />

ständige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmensetzungen<br />

in der Zulassung und der Kontrolle<br />

von Futtermitteln erreicht werden. Die Mitarbeiter<br />

der <strong>AGES</strong>, insbesonders die Mitarbeiter des Instituts<br />

für Futtermittel, sind darum bemüht, dass das in sie<br />

gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist.<br />

3


4<br />

der mehrjährige integrierte<br />

Kontrollplan (miK) —<br />

amtliche Kontrolle der<br />

herstellung und inVerKehrbringung<br />

Von futtermitteln<br />

in Österreich<br />

Die Verordnung VO (EG) 882/2004 „über amtliche<br />

Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Le-<br />

bensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestim-<br />

mungen über Tiergesundheit und Tierschutz“ bildet<br />

in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften<br />

sowie den Verordnungen VO (EG) 178/2002 „zur<br />

Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anfor-<br />

derungen des Lebensmittelrechts“ und VO (EG)<br />

183/2005 „mit Vorschriften für die Futtermittelhygi-<br />

ene“ die Grundlage für die Durchführung der Kontrol-<br />

le von Futtermitteln.<br />

In Österreich ist das Bundesamt für Ernäh-<br />

rungssicherheit (BAES) gemäß Futtermittelgesetz<br />

die zuständige Behörde für die Durchführung der<br />

Kontrolle der Inverkehrbringung von Futtermitteln<br />

und für die Koordination mit den Bundesländern,<br />

welche für die Kontrollen der Verfütterung zuständig<br />

sind.<br />

Abb. 1: Zusammenspiel der Kontrollziele entlang des Ernährungskreises<br />

Die Mittel zur Wahrnehmung der Aufgaben des BAES<br />

werden von der Österreichischen Agentur für Gesundheit<br />

und Ernährungssicherheit (<strong>AGES</strong>) zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die <strong>AGES</strong> ist wissenschaftliche Beraterin der Länder<br />

und der beiden Ministerien für Landwirtschaft und<br />

Gesundheit in allen Fragen im Bereich Futtermittel.<br />

Sie koordiniert alle technischen Maßnahmen in<br />

Österreich (Überwachung, Erhebungen usw.), erstellt<br />

Risikobewertungsstudien, führt Laboranalysen durch<br />

und veranstaltet Weiterbildungskurse für Aufsichtsorgane<br />

und Unternehmer des Futtermittelsektors.


mehrjähriger integrierter<br />

Kontrollplan (miK)<br />

Die eingangs angeführte „EG-Kontroll-Verordnung“<br />

schreibt vor, dass jedes Land einen mehrjährigen<br />

Plan für die gesamte Lebensmittelkette als Basis<br />

für die amtlichen Kontrollen erstellen muss. Die-<br />

ser Plan hat alle relevanten Kontrollbereiche, das<br />

Lebensmittelrecht, das Futtermittelrecht, die<br />

Kontrolle der Tiergesundheit und des Tierschutzes<br />

sowie bestimmte Aspekte der Pflanzengesundheit zu<br />

umfassen.<br />

Der MIK beschreibt die behördlichen Strukturen,<br />

Verantwortlichkeiten und Vorgangsweisen sowie<br />

Kriterien, die die Behörden bei ihrer Tätigkeit erfüllen<br />

müssen. Ausgehend von Strategie und Zielen werden<br />

die Schwerpunkte einer risikobasierten, amtlichen<br />

Kontrolle abgeleitet. Dieser MIK erfüllt somit auch<br />

den Wunsch nach erhöhter Transparenz der behördlichen<br />

Tätigkeit und ergänzt jene Informationen, die<br />

über die Jahresberichte als Ergebnisse der amtlichen<br />

Kontrollen bereits veröffentlicht werden.<br />

Der MIK wird kontinuierlich, entsprechend den<br />

jeweiligen aktuellen Erkenntnissen, weiterentwickelt.<br />

Er soll die unabhängige, risikobasierte und nachvollziehbare<br />

Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe<br />

garantieren.<br />

Basis für die Ausarbeitung des MIK stellte der<br />

„Risikobasierte Integrierte Kontrollplan (RIK)“<br />

dar, welcher in einem zweijährigen Projekt (2005-<br />

2006) erstellt wurde. Ziel des RIK ist die Sicherstellung,<br />

dass<br />

➔ regelmäßig,<br />

➔ auf Risikobasis und<br />

➔ mit angemessener,<br />

statistisch abgesicherter Häufigkeit<br />

Kontrollen durchgeführt werden, damit die definierten<br />

Kontrollziele unter Berücksichtigung<br />

• festgestellter Risiken,<br />

• des bisherigen Verhaltens der Unternehmer,<br />

• der Verlässlichkeit der durchgeführten<br />

Eigenkontrollen und<br />

• von Informationen, die auf einen<br />

Verstoß hinweisen könnten, erreicht werden.<br />

Die definierten Kontrollziele ergeben sich aus den<br />

futtermittelrechtlich relevanten Vorgaben und sind in<br />

folgende Kategorien zusammenzufassen:<br />

• Lebensmittelsicherheit<br />

• Anwenderschutz<br />

• Umweltschutz<br />

• Produktionsrisiko<br />

• Tiergesundheit<br />

• Täuschungsschutz<br />

Die Abbildung 1 stellt das Zusammenspiel der<br />

einzelnen Ziele entlang des Ernährungskreises dar.<br />

5


6<br />

Entwicklung des risikobasierten integrierten Kontrollplans (RIK)<br />

Primärfaktoren:<br />

Nach Definition der Ziele wurden vorerst anhand von<br />

3 Leitlinien Primärfaktoren zur allgemeinen Risi-<br />

koeinteilung für die jeweiligen Betriebe erarbeitet.<br />

Leitlinie 1:<br />

Auf Grundlage der unterschiedlichen Rechtsnormen<br />

und der Kontrollpraxis werden die verschiedenen<br />

Betriebsarten vielfach unterschiedlich bezeichnet.<br />

Hierdurch ergeben sich häufig Unklarheiten, welche<br />

Betriebsarten bzw. Betriebsbereiche tatsächlich<br />

gemeint sind.<br />

Die eindeutige Festlegung der Betriebsarten ist jedoch<br />

bei der ‚Belegung‘ der verschiedenen Betriebsarten<br />

mit einer Risikokennzahl unabdingbare Voraussetzung.<br />

Im ungünstigsten Fall könnten ansonsten<br />

Betriebsarten mit zu geringen Risikokennzahlen<br />

bewertet werden, da einzelne Betriebsbereiche nicht<br />

in die Definition eingeschlossen wurden.<br />

Durch die Bestimmung der Eingangs- und Ausgangsprodukte<br />

sowie der vor- und nachgelagerten<br />

Betriebe wird zudem die Grundlage geschaffen,<br />

hintereinander geschaltete Betriebe bestimmen zu<br />

können. Dies ist besonders bei der Übertragung von<br />

Risiken über mehrere Betriebe hinweg relevant.<br />

Leitlinie 2:<br />

Diese Leitlinie stellt den zweiten Schritt auf dem Weg<br />

zur Risikobewertung von Betrieben dar, indem die<br />

in den Betriebsarten auftretenden Gefahren identifiziert<br />

und bewertet werden. Darauf aufbauend<br />

können in den weiteren Schritten die Risiken für die<br />

jeweilige Betriebsart sowie später der Einzelbetriebe<br />

bestimmt werden. Dieses schrittweise Verfahren ist<br />

darauf ausgerichtet, die einzelnen Parameter für die<br />

Risikobewertung nachvollziehbar bzw. zum späteren<br />

Zeitpunkt an neue Erkenntnisse anpassbar zu gestalten.<br />

Die Gefahrenidentifikation und –bewertung<br />

wird für jeden einzelnen Prozess, der im Rahmen<br />

der Leitlinie 1 definiert wurde, eigens durchgeführt.<br />

Dies mag anfangs als zu aufwändig anmuten, bietet<br />

jedoch folgende wesentlichen Vorteile:<br />

• Die an den Produkten durchgeführten Prozesse<br />

stellen gewissermaßen eine Landkarte für die Strukturierung<br />

der einzelnen Betriebsarten dar, die eine<br />

hilfreiche Grundlage für die systematische Erfassung<br />

aller Gefahren ermöglicht.<br />

• Die in vielen Betriebsarten ähnlichen Prozesse<br />

können leicht verglichen werden und vielfach sogar<br />

sehr ähnlich bezüglich der Gefahrenidentifikation<br />

gestaltet werden. Denn viele Betriebe, die mit<br />

den gleichen Produkten befasst sind, unterscheiden<br />

sich häufig nur durch Kernprozesse der Herstellung,<br />

während andere vielfach sehr ähnliche Hilfsprozesse<br />

sind (z. B. Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung).<br />

Auch über die Produktgruppen hinweg können<br />

durch dieses Verfahren Analogien hergestellt<br />

und dadurch wertvolle Informationen gewonnen<br />

werden.<br />

• Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, neue Betriebsarten<br />

einfacher zu erfassen, vor allem wenn es sich<br />

um die Aufteilung oder Zusammenführung bestehender<br />

Betriebsarten handelt. Ein Spezifikum liegt<br />

weiters darin, dass die Bewertung der Gefahren<br />

immer gegenüber den vorab, auf das einzelne<br />

Materienrecht abgestimmten, definierten Zielen<br />

(Schadensausmaß) durchgeführt wird.


Das Verfahren erfolgt jeweils pro Betriebsart in zwei<br />

Schritten.<br />

Für jeden Prozess werden folgende Gefahren bestimmt:<br />

• Die wichtigsten Gefahren, die in diesem Prozess<br />

auftreten oder hinzukommen können.<br />

• Die wichtigsten Gefahren, die in diesem Prozess<br />

beseitigt werden können.<br />

Unter den ‚wichtigsten Gefahren‘ werden diejenigen<br />

Gefahren verstanden, denen in der aktuellen Kontrollpraxis<br />

sowie von Experten die größte Aufmerksamkeit<br />

beigemessen wird. Dies sind somit besonders die<br />

Gefahren, die im Rahmen der Betriebskontrolle durch<br />

eigene Kontrollpunkte berücksichtigt werden.<br />

Mit dem ‚Auftreten‘ und ‚Beseitigen‘ wird immer<br />

darauf Bezug genommen, ob die Gefahr unter allgemeinüblichen<br />

Bedingungen in Verarbeitung, Handel<br />

und Verzehr zum Tragen kommen kann. So können<br />

z. B. Mikroorganismen als Gefahr bei der Kühllagerung<br />

auftreten, obwohl vorher bereits in relativ<br />

geringer Anzahl Mikroorganismen vorhanden waren.<br />

Alle identifizierten Gefahren werden bewertet, indem<br />

das Ausmaß des größtmöglichen Schadens für die<br />

unterschiedlichen Ziele bewertet wird.<br />

Leitlinie 3:<br />

In Leitlinie 3 wird die Bestimmung der Schadenswahrscheinlichkeit<br />

und des Betriebsartenrisikos<br />

erarbeitet.<br />

Hintergrund: Für alle definierten Betriebsarten werden<br />

die Schadenswahrscheinlichkeiten der identifizierten<br />

Gefahren festgelegt und entsprechend den Schadensausmaßen<br />

das Betriebsartenrisiko berechnet.<br />

Die Schadenswahrscheinlichkeiten werden mittels der<br />

Anzahl von Schadensfällen bestimmt. Es werden nur<br />

diejenigen Gefahren bewertet, die in der jeweiligen<br />

Betriebsart auftreten oder beseitigt werden können.<br />

Für die Bemessung wird im Detail folgender Ansatz<br />

gewählt:<br />

In erster Linie sind für die Beurteilung wissenschaftliche<br />

bzw. behördliche Untersuchungsergebnisse zu<br />

berücksichtigen. Stehen hierfür nicht ausreichend<br />

Informationen zur Verfügung, ist es auf Grund des<br />

anzuwendenden Vorsorgeprinzips erforderlich, vorerst<br />

Schätzwerte erfahrener Fachleute anzusetzen.<br />

Wenn für eine Gefahr eine ausgeprägte öffentliche<br />

Risikowahrnehmung besteht, die von vorliegenden<br />

wissenschaftlichen Bewertungen stark abweicht<br />

(z. B.: BSE, GVO), so wird diese öffentliche Risikowahrnehmung<br />

an dieser Stelle noch nicht berücksichtigt.<br />

Das Betriebsartenrisiko wird mittels des erwarteten<br />

Gesamtschadens je Ziel berechnet, der durch<br />

alle Gefahren einer Betriebsart verursacht wird.<br />

Für die Berechung werden, getrennt für jedes Ziel,<br />

für jede Gefahr die Produkte aus der Schadenswahrscheinlichkeit<br />

und den Werten für die unterschiedlichen<br />

Schadensausmaße summiert. Abschließend<br />

wird die Summe aus den für alle Gefahren erhaltenen<br />

Werten gebildet. Die somit erhaltenen Werte werden<br />

abschließend je Ziel einer Betriebsartenrisikokategorie<br />

zugeordnet. Zuletzt wird mittels der oben<br />

dargestellten Formel der erwartete Gesamtschaden<br />

berechnet sowie daraus die Betriebsartenrisikokategorie<br />

abgeleitet.<br />

7


8<br />

Sekundärfaktoren:<br />

Neben der Bestimmung der Primärfaktoren und somit<br />

des allgemeinen Betriebsartenrisikos werden mit Hilfe<br />

einer Datenerhebung Sekundärfaktoren ermittelt und<br />

somit das Einzelbetriebsrisiko dargestellt. Sekun-<br />

därfaktoren beziehen sich unter anderem auf die<br />

Größe eines Betriebes oder beschreiben die Teilnah-<br />

me an einem QM-Programm. Somit können zusätzlich<br />

zum Risiko der einzelnen Betriebsart (z. B.: Mischfut-<br />

terhersteller) betriebsspezifische Gegebenheiten<br />

(z. B.: Fa. XY erzeugt 100.000 t Mischfutter im Jahr)<br />

in die Risikoermittlung miteinbezogen werden. Basie-<br />

rend auf diesen Berechnungen erhalten wir eine Be-<br />

triebsliste, welche die einzelnen Betriebe mit jeweils<br />

einem Primär- bzw. Sekundärfaktor abbildet.<br />

Neben diesen grundlegenden Berechnungen auf<br />

Betriebsebene werden zusätzlich Erhebungen auf<br />

Produktebene durchgeführt. Als Basis dient das<br />

„harmonized model“ der EU-Kommission, welches<br />

eine Übersicht von Futtermittel-Produktkategorien<br />

und zu untersuchenden Parametern liefert. Zur Be-<br />

rechnung des notwendigen Stichprobenumfanges<br />

auf Basis parametrischer Methoden sind umfang-<br />

reiche Vorkenntnisse über die Verteilung des zu<br />

untersuchenden Merkmals Vorraussetzung, die nicht<br />

für alle Untersuchungsparameter in der gleichen<br />

Qualität vorliegen. Daher wurde der Anwendung<br />

nichtparametrischer Methoden, die keinerlei Vertei-<br />

lungsannahmen benötigen, der Vorzug gegeben. Die<br />

tatsächliche Bestimmung des Stichprobenumfanges<br />

erfolgte anhand der Analysedaten aus den Vorjahren,<br />

wobei bereits durchgeführte Einzelbestimmungen<br />

und die dabei festgestellte Beanstandungsquote be-<br />

rücksichtigt wurde. Die Ergebnisse der letzten Jahre<br />

wurden jeweils berücksichtigt und der Umfang der<br />

Einzelbestimmungen angepasst. In den Fällen, wo<br />

ausreichende Informationen aus den vergangenen<br />

Jahren vorlagen, wurden parametrische Verfahren<br />

zur Stichprobenumfangsbestimmung verwendet. Im<br />

Anschluss an die statistische Auswertung wird der<br />

errechnete Prüfplan vom Fachinstitut durch die jewei-<br />

ligen Experten geprüft.<br />

Der errechnete Mindeststichprobenumfang auf<br />

Produktebene dient in weiterer Folge als Basis für<br />

die Anzahl bzw. Aufteilung der einzelnen Kontrollen<br />

auf die Betriebe. Die detaillierte Zuteilung auf die<br />

einzelnen Kontrollbetriebe wird anhand der jeweiligen<br />

Primär- bzw. Sekundärfaktoren durchgeführt.<br />

Zusätzlich werden von der Futtermittelkontrolle<br />

nachfassende und ad-hoc-Kontrollen umgesetzt,<br />

welche ebenfalls im gesamten Kontrollplan abgebildet<br />

sind.<br />

Die nachfassenden Kontrollen erfassen Betriebe mit<br />

Beanstandungen aus dem Vorjahr bzw. Missstände<br />

aus Vorperioden, welche erneut im Kontrollplan<br />

berücksichtigt werden. Schwerpunkte bei diesen<br />

Kontrollen bilden die Abschaffung der damalig festgestellten<br />

Mängel bzw. die korrekte Umsetzung der<br />

erteilten Auflagen.<br />

Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,<br />

Zollmeldungen sowie Informationen aus<br />

laufenden Kontrollen bzw. zu futtermittelrechtlichen<br />

Aspekten finden als ad-hoc-Kontrollen ihren Eingang<br />

in den Kontrollplan. Hierbei werden aktuelle Probleme<br />

vor Ort bei den Betrieben kontrolliert mit dem<br />

Ziel, Abweichungen umgehend abzustellen.<br />

Die Abbildung 2 stellt eine zusammenfassende Übersicht<br />

des MIK dar und gibt Hinweis auf die bei der<br />

Umsetzung jeweils zu berücksichtigenden Bereiche.


Risikobasierte<br />

Umsetzung<br />

RIK<br />

=<br />

Risikobasierter<br />

Integrierter<br />

Kontrollplan<br />

(Stichproben- und<br />

Inspektionsplan)<br />

Abb. 2 : Übersicht MIK<br />

übersicht miK<br />

Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan<br />

Strategische<br />

Umsetzung<br />

• strategische Zielsetzungen<br />

• Organisation & Management<br />

• Dokumentierte Kontroll- und<br />

Verifizierungsverfahren<br />

• interne und externe<br />

Supervision<br />

• Unabhängigkeit<br />

(Akkreditierung)<br />

Integrierte Umsetzung<br />

• Unparteilichkeit und Einheitlichkeit, Transparenz und Vertraulichkeit<br />

• Koordination, Informationsaustausch und Zusammenarbeit<br />

• Amtshilfe und gegenseitige Unterstützung<br />

• Krisenmanagement<br />

Operative<br />

Umsetzung<br />

• ausreichendes Personal<br />

(Qualifikation, Erfahrung, etc.)<br />

• adäquate Einrichtung<br />

und Ausrüstung<br />

• Anwendung geeigneter<br />

„Methoden“ (Routinekontrollen,<br />

Inspektionen, HACCP, etc.)<br />

• Infrastruktur (Labors, etc.)<br />

• Reporting<br />

9


10<br />

amtliche futtermittelkontrolle<br />

in Österreich<br />

Die amtlichen Kontrollen durch das BAES<br />

umfassen<br />

• Inspektionen und Probeziehungen beim<br />

Inverkehrbringen von Rohstoffen und<br />

Fertigprodukten<br />

(Herstellung, Lagerung, Einfuhr),<br />

• die Untersuchung aller Futtermittelproben einschließlich<br />

Beurteilung der Ergebnisse, Beanstandungen,<br />

Anordnung von Maßnahmen, Erstattung<br />

einer Anzeige bei den Strafbehörden und<br />

• Zulassung und Registrierung der Betriebe.<br />

Der Kontrollplan schätzt sämtliche auftretende Risken<br />

ab und gibt vor, welche Betriebe und wie viele und<br />

welche Futtermittel überprüft werden sollen. In<br />

Österreich werden jährlich etwa 2.200 Futtermittelproben<br />

in Zusammenarbeit mit den Ländern gezogen<br />

und auf Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte<br />

und verbotene Stoffe sowie Tierarzneimittelrückstände<br />

untersucht.<br />

Betriebskontrollen (Inspektionen)<br />

Dabei werden Dokumente und Aufzeichnungen sowie<br />

verschiedene Prozessabläufe bei der Produktion, die<br />

Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung<br />

des Prinzips der Gefahrenanalyse und kritischer<br />

Kontrollpunkte (hazard analysis and critical control<br />

points, HACCP) geprüft. Außerdem wird bei einer<br />

Inspektion auf die Durchführung von Eigenkontrollen,<br />

wozu die Betriebe gesetzlich verpflichtet sind, geachtet.<br />

Futtermittelbetriebe, die bestimmte Zusatzstoffe<br />

oder Vormischungen daraus verwenden, müssen<br />

beim BAES eine Zulassung beantragen. Alle sonstigen<br />

Betriebe (Händler, Transporteure, Lagerhalter, mobile<br />

Mischer usw.) müssen gemäß Futtermittelhygieneverordnung<br />

(EG) 183/2005 beim BAES registriert<br />

sein. Futtermittel dürfen nur von zugelassenen oder<br />

registrierten Betrieben bezogen werden.<br />

Kennzeichnung<br />

Eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der<br />

Futtermittelkontrolle ist die formale Überprüfung der<br />

Kennzeichnung von Futtermitteln auf ihre Rechtskonformität<br />

sowie auf irreführende oder andere unzulässige<br />

Angaben. Auf dem Etikett oder Sackanhänger<br />

bzw. dem Warenbegleitpapier bei loser Ware dürfen<br />

sich keine Angaben zur Behandlung, Vorbeugung<br />

oder Heilung von Krankheiten finden. Besonders am<br />

immer größer werdenden Heimtierfutter- und Pferdefuttermarkt<br />

ist die Grenze zwischen Arzneimittel und<br />

Futtermittel infolge unerlaubter, meist gesundheitsbezogener<br />

Behauptungen (Werbeaussagen) nicht<br />

immer klar zu erkennen. Die Futtermittelkontrolle<br />

soll hier den Käufer vor Täuschung und irreführender<br />

Werbung schützen.<br />

Rückverfolgbarkeit<br />

Futtermittel dürfen weder die Gesundheit von Mensch<br />

und Tier noch die Umwelt schädigen. In manchen<br />

Fällen muss ein bereits am Markt befindliches Futtermittel<br />

zurückgeholt werden. Futtermittelunternehmer<br />

sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Warenströme<br />

in ihrem Betrieb zu führen, um im Fall eines<br />

Risikos die Rückverfolgbarkeit in allen Produktions-,<br />

Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.


Mischerprüfungen<br />

Seit 2003 bietet das Institut für Futtermittel Über-<br />

prüfungen von Mischanlagen an. Mithilfe von Micro-<br />

tracern wird geprüft, ob eine Mischanlage für eine<br />

gleichmäßige Verteilung (Homogenität) von Zusatz-<br />

stoffen in einem Mischfuttermittel geeignet ist.<br />

Beurteilung der Ergebnisse<br />

Im Anschluss an die Untersuchung einer Futtermittel-<br />

probe erfolgt am Institut für Futtermittel die Bewer-<br />

tung und Interpretation des Ergebnisses. Gesetzes-<br />

verstöße werden beanstandet, und in Fällen grober<br />

Abweichungen wird eine Anzeige bei der Bezirksver-<br />

waltungsbehörde erstattet, die ein Strafverfahren<br />

einleitet. Bei Gefahr für die Gesundheit von Mensch<br />

und/oder Tier werden dem Unternehmen entspre-<br />

chende Maßnahmen vorgeschrieben, z. B. Sperre<br />

der Ware, Rückholung vom Markt, Information der<br />

Abnehmer und Rückbeförderung an den Ursprungs-<br />

ort. Weiters kann die Verwendung zu anderen als<br />

Futterzwecken oder auch eine unschädliche Beseiti-<br />

gung angeordnet werden. Ergebnisse von amtlichen<br />

Futtermittelproben, die für in Ordnung befunden<br />

wurden, können vom jeweiligen Betrieb zur eigenen<br />

Verwendung von der <strong>AGES</strong> verbilligt gekauft werden.<br />

Kennzeichnungsprüfung<br />

Transparenz der Kontrollen<br />

Um höchstmögliche Transparenz sicherzustellen,<br />

werden vom BAES Berichte über die durchgeführten<br />

Kontrollen angefertigt und den kontrollierten Betrie-<br />

ben ausgehändigt.<br />

Diese Berichte umfassen eine Beschreibung des<br />

Zwecks der amtlichen Kontrollen, der angewandten<br />

Kontrollverfahren, der Kontrollergebnisse und gege-<br />

benenfalls der vom betroffenen Unternehmer zu er-<br />

greifenden Maßnahmen. Darüber hinaus wird jährlich<br />

ein Jahresbericht über die Ergebnisse der Kontrollen<br />

verfasst und auf der website des BAES veröffentlicht:<br />

http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwa-<br />

chung-und-kontrolle/<br />

Anforderungen an die Ausbildung<br />

und Schulungen<br />

Ein neu implementierter, modulartig aufgebauter<br />

Lehrgang für amtliche Futtermittelkontrollorgane soll<br />

die Durchführung der Kontrollen auf höchstem Niveau<br />

gewährleisten. Die Wissensdarbietung erstreckt<br />

sich, wie in der VO (EG) 882/2004 vorgesehen, vom<br />

Futtermittelrecht über Warenkunde und Tierernährung<br />

bis hin zur Vermittlung von Kenntnissen über<br />

Produktions- und QM-Systeme. Alle Futtermittel-Kontrollorgane<br />

des Bundesamtes ebenso wie die Koordinatoren<br />

in den Landesregierungen haben diesen<br />

Lehrgang bereits im März bzw. April 2008 erfolgreich<br />

absolviert. Zusätzlich wurden für die Kontrollorgane<br />

der Länder (meist Amtstierärzte und -ärztinnen)<br />

Schulungen in den Bundesländern durch die <strong>AGES</strong><br />

abgehalten.<br />

11


12<br />

das europäische schnellwarnsystem<br />

– rapid alert<br />

system for food and feed<br />

(rasff)<br />

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmit-<br />

tel und Futtermittel (RASFF) wurde im Jahr 1999<br />

eingerichtet, um die nationalen Kontrollbehörden<br />

mit einem effektiven Informationswerkzeug über<br />

getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />

Lebensmittelsicherheit auszustatten. Das Institut<br />

für Futtermittel der <strong>AGES</strong> ist bereits seit Februar<br />

2002 Kontaktstelle für Futtermittel, das Institut für<br />

Lebensmitteluntersuchung der <strong>AGES</strong> in Salzburg ist<br />

seit März 2007 für Lebensmittel und gleichzeitig als<br />

zentrale Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem in<br />

Österreich zuständig. Die beiden nationalen Kon-<br />

taktpunkte sind direkt via Internet mit der Zentrale<br />

in Brüssel verbunden und werden im Fall plötzlich<br />

auftretender Krisensituationen direkt mit den Ent-<br />

scheidungsträgern, dem Bundesministerium für<br />

Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für<br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-<br />

schaft (BMLFUW), kurzgeschlossen.<br />

Gesetzlicher Hintergrund<br />

Die Errichtung eines europäischen Schnellwarnsy-<br />

stems ist in der Verordnung (EG) 178/2002 („General<br />

food law“) verankert.<br />

Folgende Arten von Meldungen werden<br />

elektronisch übermittelt:<br />

1. Warnmeldungen (Alert notifications)<br />

2. Informationsmeldungen (Information notifications)<br />

3. Neues (News)<br />

4. sowie den Originalmeldungen nachfolgende<br />

Meldungen (Follow-ups)<br />

Alert notifications<br />

Alert-Meldungen werden versendet, wenn risikobehaftete<br />

Lebensmittel oder Futtermittel bereits auf<br />

den Markt gekommen sind und sofortiger Handlungsbedarf<br />

besteht. Solche Warnmeldungen werden von<br />

jenem Mitgliedstaat ausgesandt, der das Risiko entdeckt<br />

und entsprechende Maßnahmen veranlasst hat,<br />

wie zum Beispiel eine Sperre oder Rückholung der<br />

Ware. Ziel ist es, dass alle Mitgliedstaaten rasch und<br />

gleichzeitig dieselbe Information erhalten und somit<br />

prüfen können, ob sich das betreffende Produkt auch<br />

auf ihrem Markt befindet und damit notwendige<br />

Schritte zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit<br />

veranlassen können. Der Konsument kann darauf<br />

vertrauen, dass Produkte aus einer veröffentlichten<br />

Alert-Meldung bereits vom Markt entfernt worden<br />

sind oder zurückgeholt werden. Wie solche Maßnahmen<br />

auf nationaler Ebene ausgeführt werden, entscheiden<br />

die Mitgliedstaaten selbst einschließlich der<br />

Vorgabe, ob detaillierte Informationen an die Medien<br />

weitergegeben werden.<br />

Information notifications<br />

Informationsmeldungen werden gesendet, wenn<br />

für Lebensmittel oder Futtermittel zwar ein Risiko<br />

besteht, jedoch das Produkt nicht auf den Markt<br />

gekommen ist und die anderen Mitgliedstaaten daher<br />

noch keine Sofortmaßnahmen treffen müssen. Diese<br />

Meldungen betreffen meistens Lieferungen, die nach<br />

einer Kontrolle an einer Außengrenzstelle der Europäischen<br />

Gemeinschaft abgewiesen wurden.<br />

News<br />

Diese Meldungen, die weder als Warnung noch zur<br />

Information dienen aber für die Kontrollbehörden<br />

relevant sein könnten, werden von der Kommission<br />

für die Mitglieder des RASFF zur Verfügung gestellt.<br />

Es handelt hierbei sich zumeist um Meldungen über<br />

diverse Vorkommnisse in Drittländern.<br />

Wochenmeldungen<br />

Die Kommission veröffentlicht einmal wöchentlich eine<br />

Übersicht über alle Food und Feed-Meldungen (alert,<br />

information, border rejections) im Internet. Meldungen,<br />

die dem Futtermittelsektor zuzuordnen sind, sind in<br />

blau gedruckt. Handelsnamen und Identität der betroffenen<br />

Firmen werden hier nicht bekannt gegeben.<br />

Detaillierte Informationen werden nur an die monatlich<br />

aktualisierten Kontaktpunkte der nationalen Behörden<br />

und an die Zentrale in Brüssel weitergegeben.<br />

http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/<br />

index_en.htm


Information von Drittstaaten<br />

Die Europäische Kommission übernimmt die Aufgabe<br />

der Drittstaaten, wenn diese durch Export oder Import<br />

von Futtermitteln, die beanstandet wurden, betroffen<br />

sind. Dadurch sollen im Ursprungsland durch geeignete<br />

Gegenmaßnahmen Wiederholungsfälle verhindert<br />

werden. EU-Antragsländer (derzeit Türkei, Kroatien<br />

und Mazedonien), aber auch andere Drittstaaten oder<br />

internationale Organisationen können sich im Einvernehmen<br />

und unter Einhaltung bestimmter Abmachungen<br />

(z. B. Vertraulichkeitsregeln) am Schnellwarnsystem<br />

beteiligen.<br />

RASFF-Meldungen aus Österreich<br />

(inkl. Follow-up´s)<br />

2002: Dioxin in Ferkeltorf, Salmonellen in Fischmehl<br />

2003: Kokzidiostatika in Legehennenfutter, Dioxin in<br />

Grünmehlpellets und Zinkoxid, Salmonellen in Fischmehl<br />

und Sonnenblumenschrot, erhöhter Fluorgehalt<br />

in einem Ergänzungsfuttermittel, tierisches Protein in<br />

Sauenfutter<br />

2004: Knochenfragmente in Säurepremix und Rübenschnitzel,<br />

Salinomycin in Mineralfutter, Polycyclische<br />

aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) in Graspellets<br />

Tab. 1: RASFF-Meldungen (2002 - 2008)<br />

Über 97 % aller Meldungen betreffen den Lebensmittelsektor.<br />

Auffallend ist, dass etwa ein Drittel aller<br />

„Alert notifications“ sowie über 70 % der „Information<br />

notifications“ Produkte aus Drittländern (Nicht EU-<br />

Mitgliedsstaaten) betreffen.<br />

In den letzten beiden Jahren sorgte eine Substanz<br />

aus der Gruppe der Kunststoffe/Duroplaste zuerst am<br />

Futtermittelmarkt, dann auch bei Lebensmitteln, für<br />

besonders negative Schlagzeilen, die im August 2008<br />

mit Berichten über einige Todesfälle sowie schwere<br />

Nierenerkrankungen tausender Babies und Kleinkinder<br />

in China durch Beimengung von Melamin in<br />

Milchpulver gipfelten. Melamin (eine heterocyclische<br />

aromatische Stickstoffverbindung) war zur Vortäuschung<br />

eines höheren Proteingehaltes verschiedensten<br />

2005: Salmonellen in Hundekauknochen (6x), Leinsamenschrot<br />

(2x) und Fischmehl (2x)<br />

2006: Selen- und Chromhefe in Hunde- und Katzenfutter,<br />

Superoxiddismutase in Pferdefutter, dioxinähnliche<br />

PCB in Kupfersulfat, Blei in Manganoxid, Arsen<br />

in Pferdefutter, Salmonellen in Proteinkonzentrat für<br />

Masthühner (2x), in Hundefutter, Rapsschrot und<br />

Fischmehl<br />

2007: Selen-Überschreitung in Ferkelfutter, Botulinumtoxin<br />

in Katzenfutter (2x), Cumarin in Hundekeksen,<br />

Fremdkörper in Welpenfutter, Alflatoxine in<br />

Erdnüssen, dioxinähnliche PCB in Kupfersulfat, Salmonellen<br />

in Hundekauknochen, Cadmium in Zinksulfat,<br />

Enterobakterien in Hundefutter<br />

2008: Salmonellen in Sojaschrot (4x), in Geflügelmehl,<br />

in Rapskuchen und in Weizenprotein, Cadmium<br />

in Dicalciumphosphat, Blei in Reisproteinkonzentrat,<br />

DDT in Kräuter-Ergänzungsfuttermittel (2), Cyanursäure<br />

in Süßmolkepulver, Cyanide in Leinschrot,<br />

dioxinähnliche PCP in Kupferchelat und Tierknochensplitter<br />

in Kräuterzusatzstoff. Von den insgesamt<br />

15 aus Österreich gemeldeten Fällen waren 5 Original-<br />

Meldungen und 10 Follow-up-Meldungen.<br />

Jahr RASFF-Gesamtmeldungen Feed-Gesamtmeldungen Feed-Meldungen aus<br />

inkl. Follow-up exkl. Follow-up Österreich inkl. Follow-up<br />

2002 3.024 100 2<br />

2003 4.286 71 7<br />

2004 5.367 65 4<br />

2005 6.897 85 10<br />

2006 6.594 129 10<br />

2007 7.354 163 10<br />

2008 7.018 181 15<br />

Futtermitteln und Milchpulver in krimineller Absicht<br />

zugesetzt worden. Seit Oktober 2008 sind alle aus<br />

China importierten milchpulverhältigen und/oder proteinreichen<br />

Lebens- und/oder Futtermittellieferungen<br />

gemäß Entscheidung der Kommission 2008/798/EG<br />

auf Melamin zu untersuchen, wobei ein Maximalgehalt<br />

für Melamin von 2,5 mg pro kg Erzeugnis festgesetzt<br />

wurde. Der Lebensmittelhandel war weltweit durch<br />

den Melaminskandal stark betroffen, in Österreich<br />

wurde trotz umfangreicher Untersuchungen in nur<br />

ganz wenigen Lebensmitteln (ein Milch-Drink und<br />

einige wenige Süßigkeiten aus Asiashops) Melamin<br />

nachgewiesen und sofort vom Markt genommen. Die<br />

Untersuchungen von insgesamt 34 Futtermitteln (ab<br />

Oktober 2008) ergaben immer Werte unter 2,5 mg/kg<br />

bzw. ein negatives Ergebnis für Melamin.<br />

13


14<br />

100 %<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

erwünschte Komponenten –<br />

inhaltsstoffe und zusatzstoffe<br />

Mischfuttermittel sind Mischungen aus Einzelfutter-<br />

mitteln, mit oder ohne Zusatzstoffe, welche als<br />

Allein- oder als Ergänzungsfuttermittel zur Tierer-<br />

nährung bestimmt sind. Die Qualität eines Misch-<br />

futtermittels resultiert aus den verwendeten Einzel-<br />

futtermitteln und seiner Fähigkeit, den Energie und<br />

Nährstoffbedarf des Tieres zu decken.<br />

Nährstoffzusammensetzung<br />

Die Inhaltsstoffe der in einem Mischfuttermittel<br />

verwendeten Einzelfuttermittel tragen unterschiedlich<br />

zur Nährstoffzusammensetzung bei. Als Einzelfutter-<br />

mittel gelangen Getreide, Ölsaaten, Leguminosen,<br />

Milch, Fischmehl, Knollen und Wurzeln, alle ihre<br />

Nebenprodukte sowie Mineralstoffe zur Verwendung.<br />

Folgende Nährstoffgruppen sind in einem Futtermit-<br />

tel enthalten und werden mittels Weenderanalyse<br />

ermittelt (siehe Abb. 3).<br />

Nährstoffgruppen eines Futtermittels<br />

Feuchte<br />

Rohasche (XA)<br />

Rohfaser (XF)<br />

N-freie<br />

Extraktstoffe<br />

(NIE)<br />

Rohprotein (XP)<br />

Rohfett (XL)<br />

Abb. 3: Die Zusammensetzung eines Futtermittels,<br />

durch Weenderanalyse ermittelt<br />

Rohprotein (XP)<br />

Rohprotein umfasst die Aminosäuren und andere<br />

stickstoffhältige Verbindungen. Es ist Quelle für den<br />

Aufbau von körpereigenem Eiweiß (Fleisch, Milch<br />

usw.) und kann in dieser Funktion durch keinen<br />

anderen Nährstoff ersetzt werden. Die Qualität des<br />

Rohproteins wird wesentlich durch seine Bausteine,<br />

die Aminosäuren, bestimmt. Einige davon sind für<br />

den tierischen Organismus essentiell. Sind Aminosäu-<br />

ren aus natürlichen Quellen nicht ausreichend verfüg-<br />

bar, werden sie in Form von Zusatzstoffen ergänzt.<br />

Rohfaser (XF)<br />

Als Rohfaser werden die im Futter enthaltenen<br />

Ballaststoffe bezeichnet. Diese pflanzlichen Gerüst-<br />

substanzen setzen sich aus Zellulose und Hemizellu-<br />

losen sowie unverdaulichen Stoffen, vor allem Lignin,<br />

zusammen. Mit Ausnahme der Wiederkäuer (Pansen-<br />

bakterien) können diese Stoffe von den Tieren nur<br />

schwer verdaut werden, jedoch ist ein bestimmter<br />

Mindestanteil Rohfaser im Futter notwendig. Ein<br />

Zuviel führt zu einer Beeinträchtigung der Nährstoff-<br />

aufnahme und somit zu geringerer Futterverwertung.<br />

Abhilfe kann hier der Zusatz von Enzymen schaffen.<br />

Rohasche (XA)<br />

Die Rohasche stellt die mineralische Komponente<br />

eines Futtermittels dar. Dazu zählen die Elemente<br />

Phosphor (P), Calcium (Ca), Magnesium (Mg), Natri-<br />

um (Na) und Kalium (K). Futtermittel pflanzlichen Ur-<br />

sprungs enthalten gewisse Anteile an Mineralstoffen,<br />

oft ist dieser jedoch für eine optimale Versorgung der<br />

Tiere nicht ausreichend.<br />

Man denke hier z. B. nur an den hohen Ca-Bedarf<br />

laktierender Kühe bzw. Legehennen. In Mischfutter-<br />

mitteln werden diese Mängel durch Einmischung von<br />

Mineralien wie z. B. Calciumcarbonat, Calciummagne-<br />

siumphosphat und ähnlichen Verbindungen behoben.<br />

Für den Landwirt, der wirtschaftseigenes Futter ver-<br />

wendet bzw. selbst mischt, stehen Mineralfuttermittel<br />

als Ergänzung zur Verfügung. Diese enthalten meist<br />

neben den eigentlichen Mineralstoffen auch Zusatz-<br />

stoffe wie Spurenelemente, Vitamine, Enzyme oder<br />

probiotisch wirksame Mikroorganismen.


Rohfett (XL)<br />

Futtermittel weisen einen sehr unterschiedlichen<br />

Fettgehalt auf. In besonders energiereichen Misch-<br />

futtermitteln (z. B. Hühnermastfutter) wird auch<br />

reines pflanzliches Fett oder Öl zugesetzt. Neben<br />

den Kohlenhydraten ist Fett nämlich der wichtigste<br />

Energielieferant in der Nahrung.<br />

Fett besteht rein chemisch aus Glycerin und Fett-<br />

säuren. Einige dieser Fettsäuren zählen für das Tier<br />

zu den essentiellen, also lebensnotwendigen Nah-<br />

rungsfaktoren. Dies sind die mehrfach ungesättigten<br />

Fettsäuren wie Linol-, Linolen- und Arachidonsäure,<br />

die dem Tier in einer bestimmten Menge täglich mit<br />

der Nahrung zugeführt werden müssen. Fett ist auch<br />

als Träger der fettlöslichen Vitamine von Bedeutung.<br />

Seine Qualität beeinflusst zum Teil direkt die Qualität<br />

tierischer Lebensmittel.<br />

Stickstofffreie Extraktstoffe (NfE)<br />

Sie stellen den rechnerisch ermittelten Rest nach<br />

Abzug von Feuchte, Rohasche, Rohfett, Rohfaser und<br />

Rohprotein dar. Die NfE enthalten Polysaccharide<br />

(Stärke), lösliche Zucker (Glucose, Fructose, Saccha-<br />

rose, Lactose, Maltose und Oligosaccharide) sowie<br />

lösliche Teile von Zellulose, Hemizellulosen, Lignin<br />

und Pektinen. In der Summe umfassen die NfE also<br />

die Kohlenhydrate, neben Fett die Hauptenergiesubs-<br />

tanzen eines Futtermittels.<br />

Zusatzstoffe<br />

Die Zusammensetzung der Mischfuttermittel soll für<br />

die Tiere ein gesundes Wachstum, für den Landwirt<br />

– im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg – eine<br />

entsprechende Tierleistung sicherstellen. Ist dies<br />

aufgrund der natürlich vorhandenen Inhaltsstoffe<br />

nicht gewährleistet, können Zusatzstoffe zum Einsatz<br />

kommen. Zusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf<br />

die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die<br />

Umwelt auswirken, sie dürfen keinen Nachteil oder<br />

Irreführung für den Verbraucher im Hinblick auf die<br />

Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich<br />

bringen. Antibiotika und Hormone sind als Zusatz-<br />

stoffe verboten.<br />

Um gesetzlich EU-weit zugelassen zu werden,<br />

müssen Zusatzstoffe u. a. eine der folgenden<br />

Eigenschaften aufweisen (VO (EG) 1831/2003):<br />

• die Beschaffenheit des Futtermittels positiv be-<br />

einflussen (z. B. Konservierungsmittel oder Anti-<br />

oxidantien, Säureregulatoren,...)<br />

• die Beschaffenheit des tierischen Erzeugnisses<br />

positiv beeinflussen (z. B. Farbstoffe)<br />

• die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv<br />

beeinflussen<br />

• den Ernährungsbedarf der Tiere decken<br />

(Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren)<br />

• die ökologischen Folgen der Tierproduktion<br />

positiv beeinflussen (z. B. Benzoesäure)<br />

• die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere<br />

insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und<br />

Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel<br />

positiv beeinflussen (z. B. organische Säuren,<br />

Enzyme, probiotische Mikroorganismen, sensorische<br />

Zusatzstoffe)<br />

Zusatzstoffe unterliegen innerhalb der EU einem<br />

strengen Zulassungsverfahren, im Zuge dessen neben<br />

der Prüfung der Wirksamkeit auch toxikologische<br />

Aspekte, Auswirkungen auf die Umwelt sowie die<br />

Rückstände des Zusatzstoffes oder seiner Metaboliten<br />

in den Lebensmitteln überprüft werden. Diese Daten<br />

werden von der EFSA, der Europäischen Behörde für<br />

Lebensmittelsicherheit, bewertet. Zusatzstoffe werden<br />

jeweils durch Verordnung der EU für bestimmte Tierarten/Kategorien<br />

zugelassen, wobei auch eventuelle<br />

Maximal- bzw. Minimalwerte im Futtermittel festgelegt<br />

werden. Zugelassene Zusatzstoffe werden in<br />

einem Register veröffentlicht.<br />

15


16<br />

Spurenelemente<br />

Spurenelemente werden von den Tieren nur in<br />

geringsten Konzentrationen (mg/kg Futter) benötigt.<br />

Dazu zählen in erster Linie Eisen (Fe), Kupfer (Cu),<br />

Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Jod (J), Cobalt<br />

(Co) und Molybdän (Mo). Spurenelemente sind am<br />

Aufbau und der Funktion körpereigener Wirkstoffe wie<br />

Enzyme und Hormone beteiligt und katalysieren somit<br />

wesentliche Stoffwechselvorgänge und Steuerungsmechanismen<br />

im Organismus. Unterversorgung kann von<br />

Mangelerscheinungen bis zu Fruchtbarkeits-<br />

Probenanzahl<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

•<br />

•<br />

Probiotika und Prebiotika<br />

Probiotisch wirkende Mikroorganismen (Milchsäurebakterien,<br />

Bacillussporen und Hefen) siedeln sich in<br />

der Darmflora der Tiere an und unterstützen dort das<br />

natürliche Gleichgewicht. Neben den „PRObiotika“<br />

gewinnen zunehmend „PREbiotika“ an Bedeutung.<br />

störungen führen. Die Versorgung muss die Leistungsansprüche<br />

berücksichtigen; aber auch ein Überangebot<br />

kann schädliche Folgen haben. Deshalb sind<br />

für alle Spurenelemente gesetzliche Höchstwerte<br />

festgelegt, deren Einhaltung laufend durch die <strong>AGES</strong><br />

überprüft wird.<br />

Jährlich werden in der <strong>AGES</strong> durchschnittlich 3.500-<br />

4.000 Spurenelementanalysen in Futtermitteln durchgeführt.<br />

Abb. 4: Anzahl untersuchter Inhaltsstoffe, Mengen- und Spurenelemente in Futtermitteln (2008)<br />

sowie Anzahl der nicht entsprechenden Proben<br />

Tab. 2: Wirkungsweisen von Pre- und Probiotika<br />

Förderung von<br />

Bifido- und Milch-<br />

säurebakterien<br />

Nahrungskonkurrenz<br />

zu Gunsten der erwünschten<br />

•<br />

Keime<br />

• •<br />

•<br />

Rohprotein<br />

Rohasche<br />

Rohfaser<br />

Rohfett<br />

Kalzium<br />

Magnesium<br />

Natrium<br />

Phosphor<br />

Kupfer<br />

Eisen<br />

erwünschte<br />

pH-Absenkung<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Wirkungsweise der Prebiotika<br />

Verdrängung<br />

Zink<br />

Mangan<br />

pathogener Keime<br />

Wirkungsweise der Probiotika<br />

Stimulierung der Bildung<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

körpereigener Enzyme und des<br />

darmassoziierten Immunsystems<br />

•<br />

•<br />

Anzahl Beanstandungen<br />

Probenanzahl<br />

•<br />

Beanstandungen<br />

Prebiotika sind für das Tier unverdauliche Zucker (Oligosaccharide),<br />

die im hinteren Darmtrakt als Nahrung<br />

für die erwünschten Mikroorganismen dienen. Der<br />

Zusatz dieser Stoffe zum Futter bewirkt eine verbesserte<br />

Nährstoffverdauung und steigert die Vitalität und<br />

das Wohlbefinden der Tiere.<br />

verbesserte<br />

Mineralstoff-<br />

aufnahme<br />

Stimulation der<br />

Immunabwehr<br />

Wachstumshemmung<br />

pathogener Keime durch<br />

Blockierung der Plätze an der<br />

Darmwand und durch Stoff-<br />

wechselprodukte der Probiotika


Konservierungsmittel<br />

und Säureregulatoren<br />

Ameisen-, Propion-, Milch- und Citronensäure, aber<br />

auch Benzoe- und Sorbinsäure haben die Aufgabe,<br />

den pH-Wert im Futter und in weiterer Folge auch im<br />

Verdauungstrakt der Tiere zu erniedrigen. Eine schnelle<br />

Absenkung des pH-Wertes im Magen ist Voraussetzung<br />

für eine optimale Proteinverdaulichkeit. Ein<br />

weiterer Effekt besteht in ihrer antimikrobiellen Wirkung<br />

v. a. im Futtermittel selbst, was zu einer verbesserten<br />

hygienischen Futterqualität führt. In feuchten<br />

Futtermitteln wirken sie als Konservierungsmittel.<br />

Tab. 3: Wirkungsweisen von Phytase<br />

bessere<br />

Ausnutzung des<br />

Futters<br />

Einsparung<br />

von zugesetztem<br />

Phosphor<br />

Entscheidend bei der Bestimmung von Enzymen ist<br />

nicht die Menge im Futtermittel, sondern die katalytische<br />

Aktivität (wie viel kann ein Enzym in einer Minute<br />

an Substrat umsetzen bzw. wie viele Spaltprodukte<br />

kann es bilden). Mit einer Farbreaktion ist es möglich,<br />

diese Reaktion zu messen. Österreichweit ist die <strong>AGES</strong><br />

derzeit führend in der Enzymanalytik in Futtermitteln.<br />

Phytase<br />

verbesserte<br />

Knochenkonsistenz<br />

der Tiere, erhöhte<br />

Bruchfestigkeit der<br />

Eierschalen<br />

Enzyme<br />

Enzyme sind Eiweißverbindungen, die chemische<br />

Reaktionen unterstützen und beschleunigen können.<br />

Diese Verbindungen werden zur Verbesserung der<br />

Verdauung eingesetzt. Einerseits zur Unterstützung<br />

körpereigener Enzyme (z. B. Proteasen, Lipasen, ...),<br />

um das z. T. noch suboptimale Verdauungssystem<br />

beim Jungtier zu kompensieren, andererseits durch<br />

Zufuhr nicht oder zuwenig vorhandener Enzyme (z. B.<br />

Phytasen, Xylanasen, Glucanasen, ...), um komplexe,<br />

bislang unverdauliche Futterbestandteile resorbierbar<br />

zu machen. Der Einsatz erstreckt sich auf Jungtiere,<br />

Schweine und Hühner.<br />

In österreichischen Futtermitteln ist das Enzym<br />

„Phytase“ weit verbreitet. Es setzt aus Phytat<br />

Phosphor frei und bewirkt eine Reihe von positiven<br />

Effekten (siehe Tab. 3).<br />

geringere<br />

Phosphorausscheidung<br />

(Schonung der<br />

Umwelt)<br />

Verwertung<br />

gebundener<br />

Spurenelemente<br />

und Proteine<br />

Seit kurzem hat das Institut für Futtermittel als nationales<br />

Referenzlabor (NRL) seine Evaluierungstätigkeit<br />

im EU-Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe (v. a.<br />

Enzyme) aufgenommen. Gemeinsam mit dem gemeinschaftlichen<br />

Referenzlabor (CRL) in Geel wird die<br />

Eignung der Nachweismethoden für den Zusatzstoff,<br />

der zur Zulassung eingereicht wurde, beurteilt und<br />

das Ergebnis an die europäische Lebensmittelbehörde<br />

(EFSA) übermittelt.<br />

17


18<br />

Vitamine<br />

Vitamine zählen, wie auch die Mineralstoffe und<br />

Spurenelemente, zu den nicht energieliefernden<br />

Wirkstoffen, die der Mensch und das Tier zur Erhal-<br />

tung seines Lebens und seiner Leistungsfähigkeit<br />

unbedingt benötigen. Sie sorgen grundsätzlich für<br />

das Funktionieren des Stoffwechsels. Ihre vielseitigen<br />

Aufgaben und Funktionen werden in der Tab. 4<br />

Tab. 4: Aufgaben und Funktionen von Vitaminen bei Tieren<br />

dargestellt. In der <strong>AGES</strong> werden pro Jahr durch-<br />

schnittlich 1.450 Vitaminanalysen zur Überprüfung<br />

auf ihren deklarierten Sollgehalt bzw. auf gesetzliche<br />

Höchstgehalte durchgeführt. Die Analytik erfolgt nach<br />

akkreditierter wissenschaftlicher Methodik mittels<br />

HPLC (Hochdruckflüssigkeitschromatographie).<br />

Fettlösliche Vitamine klassische Funktion zusätzlicher Nutzen<br />

A Retinol Epithelschutz Immunität, Genexpression<br />

D3 Calciferol Ca- und P-Stoffwechsel Immunität<br />

E Tocopherol Biologisches Antioxidans Gesundheit, Immunität,<br />

K1 Phyllochinon Blutgerinnung, Knochenstoffwechsel<br />

K3 Menadion Blutgerinnung<br />

Qualität von Fleisch, Milch<br />

und Eiern<br />

-Carotin Provitamin A, Antioxidans Fruchtbarkeit, Immunität<br />

Wasserlösliche Vitamine<br />

B1 Thiamin Kohlenhydratstoffwechsel<br />

B2 Riboflavin Energiestoffwechsel<br />

B6 Pyridoxin Eiweißstoffwechsel Immunität<br />

B12 Cobalamin Blutbildung u. Eiweißstoffwechsel<br />

B3 Niacin (Nikotinsäure) Energiestoffwechsel Stoffwechselstörungen<br />

B5 Pantothensäure Fettstoffwechsel<br />

B7 Biotin Kohlenhydrat- u. Fettstoffwechsel Haut-, Haar- und<br />

Hornqualität<br />

B9 Folsäure Eiweiß- u. Nucleinsäurestoffwechsel Fruchtbarkeit<br />

C Ascorbinsäure Antioxidans Gesundheit, Immunität<br />

Cholin Nervenstystem


Aminosäuren<br />

Aminosäuren sind die wichtigsten Bausteine für das<br />

Körpereiweiß. Der tierische Organismus kann al-<br />

lerdings einige der Aminosäuren nicht selbst syn-<br />

thetisieren und ist auf die Zufuhr über die Nahrung<br />

angewiesen; diese nennt man essentielle Aminosäu-<br />

ren. Sind diese nicht in der erforderlichen Menge im<br />

Futter vorhanden, wirken sie limitierend und werden<br />

deshalb in der Regel handelsüblichen Mischfuttermit-<br />

teln zugesetzt. Das sind v. a. Methionin, Lysin, Threo-<br />

nin und Tryptophan, die industriell (fermentativ durch<br />

Mikroorganismen oder chemisch) hergestellt werden.<br />

Zur Aminosäurenbestimmung werden die Proteine<br />

in Futtermitteln durch Hydrolyse aufgeschlossen (zer-<br />

legt) und die einzelnen Aminosäuren im Aminosäu-<br />

renanalysator gemessen. Die <strong>AGES</strong> ist österreichweit<br />

führend in der Aminosäureanalytik in Futtermitteln,<br />

jährlich werden durchschnittlich 300 Aminosäure-<br />

untersuchungen zur Überprüfung auf deklarierte<br />

Sollgehalte durchgeführt.<br />

Tab. 5: Übersicht über wichtige essentielle Aminosäuren, ihre Funktion bei Tieren und Herstellungsart<br />

Aminosäure physiologische besonders für Herstellung<br />

Bedeutung Herstellung<br />

L-Lysin Enzyme, kollagene Gewebe, wachsende Tiere fermentativ<br />

Verknöcherung<br />

DL-Methionin Enzyme, Peptide, Federprotein, Geflügel, Ferkel synthetisch<br />

Vorstufe für Cystein und Cystin und Kaninchen<br />

L-Threonin Verdauungsenzyme, junge, wachsende fermentativ<br />

Immunsubstanzen, Monogastrier (z. B. Ferkel)<br />

Energiestoffwechsel<br />

L-Tryptophan verschiedenste junge, wachsende fermentativ<br />

Stoffwechselprozesse Monogastrier (z. B. Ferkel)<br />

19


20<br />

unerwünschte<br />

und Verbotene stoffe<br />

Futtermittel können unerwünschte Stoffe ent-<br />

halten, die der Gesundheit der Tiere — oder wegen<br />

ihres Vorhandenseins in tierischen Erzeugnissen – der<br />

menschlichen Gesundheit oder der Umwelt abträglich<br />

sein können. Das Vorkommen unerwünschter Stoffe<br />

in Futtermitteln lässt sich jedoch nicht vollständig<br />

ausschließen, aber es ist wichtig, ihren Gehalt in<br />

Futtermitteln unter Berücksichtigung der akuten To-<br />

xizität, ihrer Fähigkeit zur Bioakkumulation und ihrer<br />

Abbaubarkeit zu bestimmen und soweit herabzu-<br />

setzen, dass keine unerwünschten oder schädlichen<br />

Folgen eintreten. Daher wurden in der Europäischen<br />

Gemeinschaft für die wichtigsten bekannten Stoffe<br />

Grenzwerte (in mehreren Richtlinien) festgelegt,<br />

ab deren Überschreitung Futtermittel nicht mehr<br />

in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen<br />

(Verdünnungsverbot).<br />

Weiters gibt es für Rückstände von Pflanzenschutz-<br />

und Tierarzneimitteln zulässige Höchstwerte in Fut-<br />

termitteln, die garantieren sollen, dass keine dieser<br />

Stoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen<br />

können.<br />

Um die Grundbelastung zukünftig herabzusetzen,<br />

wurden für einige Stoffe (z. B. Dioxin) sogenannte<br />

Aktionswerte festgesetzt, die zwar noch weit unter<br />

den Grenzwerten liegen, ab deren Überschreitung<br />

jedoch umfangreiche Ursachenforschung vorgenommen<br />

werden müssen.<br />

Unter verbotenen Stoffen versteht man bestimmte<br />

Ausgangserzeugnisse, deren Verkehr und Verwendung<br />

als Futtermittel verboten ist. Dazu gehören gemäß<br />

Entscheidung der Kommission Nr. 217/2004/EG:<br />

• Kot, Urin, Inhalte von Verdauungstrakten<br />

• mit Gerbstoffen behandelte Häute und<br />

deren Abfälle<br />

• mit Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut<br />

und Pflanzenvermehrungsmaterial<br />

• mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz<br />

sowie Sägemehl<br />

• Abfallwasser aus Gemeinden, privaten<br />

Haushalten und Industrie<br />

• fester Siedlungsmüll (Hausmüll)<br />

• Verpackung und Verpackungsteile aus<br />

der Agro-Lebensmittelindustrie.<br />

Unbeschadet dieser Regelung gelten andere Gemeinschaftsvorschriften<br />

aus dem Veterinärrecht, insbesondere<br />

das Verbot von tierischen Nebenprodukten<br />

(„Tiermehl“) zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung<br />

von TSE sowie von nicht in der EU zugelassenen<br />

GVO.<br />

In den anschließenden Unterkapiteln werden die<br />

wichtigsten unerwünschten und verbotenen Stoffe in<br />

der Tierernährung abgehandelt.


22<br />

schwermetalle<br />

Zu den Schwermetallen zählt man chemisch alle<br />

Elemente mit einem spezifischen Gewicht von über<br />

5 g/cm 3 . In der Umwelt kommen sie in meist nur<br />

sehr geringen Spuren vor. Gemeinsam ist allen, dass<br />

sie in zu hohen Konzentrationen toxisch wirken.<br />

Einige Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium,<br />

Arsen) gehören in der Tierernährung und futtermit-<br />

telrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe,<br />

da keine essentielle Wirkung für den Stoffwechsel<br />

bekannt ist und höhere Gehalte für Mensch, Tier und<br />

Umwelt schädlich sein können. Im Gegensatz dazu<br />

zählen Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Zink (Zn), Mangan<br />

(Mn), Selen (Se), Kobalt (Co) und Molybdän zu den<br />

essentiellen Spurenelementen, die meist in geringen<br />

Mengen Futtermitteln zugesetzt werden, jedoch alle<br />

mit einem gesetzlichen Höchstwert und unter be-<br />

stimmten Bedingungen zugelassen sind.<br />

Vorkommen im landwirtschaftlichen<br />

Stoffkreislauf<br />

In Futtermittel gelangen die Schwermetalle einerseits<br />

über den landwirtschaftlichen Stoffkreislauf (Boden,<br />

Düngung, etc.), andererseits bei der Herstellung<br />

von Mischfuttermitteln durch die Auswahl der Rohstoffe<br />

und durch die Dosierung von mineralischen<br />

Zusatzstoffen. In Abhängigkeit von Boden und Klima<br />

werden durch die Verwitterung Elemente aus dem<br />

Boden bzw. dem Muttergestein freigesetzt, wo sie<br />

von Pflanzen aufgenommen oder ins Grundwasser<br />

ausgewaschen werden können. Neben den natürlichen<br />

geologisch bedingten Schwermetallgehalten<br />

im Boden ist der Eintrag über die Luft sowie über<br />

Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Abfallstoffe<br />

von wesentlicher Bedeutung für die Gehalte in<br />

pflanzlichen Futtermittel-Ausgangsstoffen. Werden<br />

die Richt- und Grenzwertregelungen für diese Stoffe<br />

nicht eingehalten und belastete Siedlungsabfälle zur<br />

Düngung verwendet, kann der Boden in relativ kurzer<br />

Zeit mit Schwermetallen angereichert werden. Die<br />

Aufnahme von Schwermetallen aus dem Boden in die<br />

Pflanzen ist der bei weitem häufigste Eintritt in die<br />

Nahrungskette. Für die Aufnahme von Schwermetallen<br />

in Pflanzen spielen der Gehalt im Boden sowie die<br />

Bodeneigenschaften pH-Wert, Humus- und Tongehalt<br />

eine maßgebliche Rolle.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Um schädliche Wirkungen auf die Gesundheit von<br />

Tier und Mensch zu minimieren, sieht die einschlägige<br />

Gesetzgebung für unerwünschte Elemente wie<br />

Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), Arsen<br />

(As) und Fluor (F) Höchstgehalte in Futtermitteln,<br />

Zusatzstoffen und Vormischungen vor. Die zulässigen<br />

Höchstgehalte werden in der Richtlinie 2002/32/EG<br />

für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung geregelt<br />

und sind dort nach dem Verwendungszweck des<br />

Futters und der vorgesehenen Tierart abgestuft.<br />

Tab. 6: Höchstgehalte für unerwünschte Elemente in Futtermitteln (mg/kg) inkl. gesetzlicher Quellenangabe<br />

Alleinfuttermittel Ergänzungs- Mineral- Gesetzliche<br />

futtermittel futtermittel Grundlage<br />

Blei 5 10 15 RL 2005/87/EG<br />

Cadmium 0,5 - 2 0,5 - 2 5 - 7,5 RL 2005/87/EG<br />

Quecksilber 0,1 - 0,4 0,2 - RL 2005/8/EG<br />

Arsen 2 - 4 4 12 RL 2002/32/EG<br />

Fluor 150 bis inkl. 4 %<br />

Phoshor: 500<br />

über 4 % Phosphor:<br />

125 je % P<br />

- RL 2008/76/EG


Untersuchungsmethoden<br />

Üblicherweise werden die unerwünschten Elemente<br />

nach Säureaufschluss oder Druckaufschluss der Pro-<br />

ben im Mikrowellenapparat elementspezifisch durch<br />

verschiedene spektrophotometrische Messverfahren<br />

wie Flammen-AAS, Plasmaemission, Hydridtechnik<br />

und Graphitrohr-AAS bestimmt. Neuerdings verweist<br />

die EU-Richtlinie 2005/87/EG auf Extraktionsverfah-<br />

ren mit verdünnter Salpetersäure (für Pb und Cd)<br />

und verdünnter Salzsäure (für F), die zur Lösung<br />

dieser Elemente in der Matrix Futtermittel anzuwen-<br />

den sind.<br />

Situation in Österreich<br />

Nach dem Futtermittelkontrollplan sind derzeit jähr-<br />

lich rund 600 Proben zur Untersuchung auf Schwer-<br />

metalle und etwa 50 auf Fluor vorgesehen.<br />

Im vorliegenden Bericht werden speziell die Analy-<br />

senergebnisse der unerwünschten Elemente Pb, Cd,<br />

Hg, As und Fluor der letzten Jahre beleuchtet. Bei<br />

allen fünf Schadelementen zeigen die Datensätze<br />

eine stark asymmetrische Verteilung, was bedeutet,<br />

dass der überwiegende Anteil an Kontrollproben<br />

niedrige oder sehr niedrige Schwermetallwerte<br />

aufweist und nur wenige Proben durch höhere Kon-<br />

zentrationen bzw. Höchstgehaltüberschreitungen<br />

auffallen. Viele Gehalte liegen im Bereich der metho-<br />

dischen Nachweisgrenze, und die Medianwerte sind<br />

speziell bei Allein- und Ergänzungsfuttermitteln mit<br />

den Gehalten von unbelastetem Getreide, Obst und<br />

Gemüse vergleichbar. Generell ist festzustellen, dass<br />

die Schwermetallkonzentrationen in Abhängigkeit<br />

vom Futtermitteltyp variieren und in der Reihenfolge<br />

Alleinfuttermittel < Ergänzungsfutter < Mineralfutter<br />

< Vormischungen ansteigen. Die höheren Pb-, Cd-<br />

und As-Gehalte in Mineralfutter und Vormischungen<br />

sind auf die eingesetzten Rohphosphate, Futterkalke<br />

oder sonstigen zugesetzten Mineralstoffe und Spu-<br />

renelemente zurückzuführen. Die vorgeschriebenen<br />

Höchstgehalte werden bei Arsen, Blei und Cadmium<br />

nur in Ausnahmefällen überschritten. Aus den Ergeb-<br />

nissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass<br />

Futtermittel im allgemeinen sehr gering mit Schwer-<br />

metallen belastet sind und die vorgeschriebenen<br />

Höchstgehalte weitgehend eingehalten werden.<br />

Tab. 7: Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber, Cadmium und Fluor (2004 - 2008).<br />

Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.<br />

Jahr As Pb Hg Cd F<br />

2004 384 (0) 408 (0) 116 (0) 534 (0) 33 (0)<br />

2005 283 (1) 434 (0) 107 (0) 434 (0) 109 (0)<br />

2006 198 (0) 353 (1) 88 (0) 353 (0) 33 (0)<br />

2007 341 (0) 396 (0) 160 (0) 280 (0) 50 (0)<br />

2008 741 (2) 608 (0) 320 (0) 608 (1) 59 (0)<br />

Im Jahr 2005 und 2006 gab es nur je eine einzige<br />

Überschreitung der gesetzlichen Höchstgehalte von<br />

Arsen in Pferdefutter und Blei in Manganoxid. Im<br />

Jahr 2007 gab es keine Überschreitungen. 2008<br />

ergaben sich insgesamt 3 Überschreitungen, einmal<br />

in Form von Cadmium in Dicalciumphosphat sowie<br />

Arsen jeweils einmal in Calciumcarbonat und in<br />

einem Ergänzungsfuttermittel für Schweine.<br />

23


24<br />

mykotoxine<br />

Mykotoxine sind von Pilzen (Feld- und Lagerpilze)<br />

produzierte Stoffwechselprodukte mit unterschied-<br />

licher Human- und Tiertoxizität. Bisher sind über<br />

400 dieser Stoffe bekannt, wobei allerdings nur ein<br />

kleiner Teil in Nahrungs- und Futtermitteln Bedeu-<br />

tung hat. Fast alle Mykotoxine sind weitgehend hitze-<br />

und säurestabil und werden bei der Nahrungs- und<br />

Futtermittelverarbeitung in der Regel nicht zerstört.<br />

Vorkommen und Bedeutung<br />

Etwa 20 % der Getreideernte der EU enthalten mess-<br />

bare Mengen von Mykotoxinen. Besonders Getreide<br />

und Mais werden bereits am Feld von Schimmelpilzen<br />

der Gattung Fusarium befallen, wodurch das Erntegut<br />

in Folge mit Mykotoxinen kontaminiert sein kann.<br />

Bei Verfütterung von solchem Getreide sind Nutztiere<br />

(Schwein, Geflügel und Pferd), insbesonders Jung-<br />

tiere gefährdet. Kontaminiertes Futter ist für eine<br />

Reihe von Erkrankungen verantwortlich, wie z. B.<br />

das Östrogensyndrom bei Schweinen sowie Futter-<br />

verweigerung oder Erkrankung von Geflügel. Die<br />

Wirkung der Mykotoxine kann dabei, abhängig<br />

von der Toxinart, akut oder chronisch toxisch sein.<br />

Symptome der akuten Vergiftung bei Tieren sind<br />

z. B. Leber- und Nierenschädigungen, Angriffe auf<br />

das zentrale Nervensystem, Haut- und Schleimhaut-<br />

schäden, Beeinträchtigung des Immunsystems oder<br />

hormonähnliche Effekte. Auch können bereits kleine<br />

Toxinmengen, die noch keine oder geringe Krank-<br />

heitssymptome auslösen, krebserzeugend (karzi-<br />

nogen) sein, Erbschäden bewirken (mutagen) oder<br />

zu Missbildungen beim Embryo führen (teratogen).<br />

Während Mykotoxinvergiftungen früher bei Mensch<br />

und Tier eine häufige Krankheitsursache waren, die<br />

nicht selten sogar zum Tode führte (z. B. Mutterkorn-<br />

vergiftungen), stellen Mykotoxine heute aufgrund<br />

einer hochwertigen Lebensmittel- und Futtermittel-<br />

herstellung keine akute Bedrohung mehr für Mensch<br />

und Tier dar. Heute steht die Minimierung des Myko-<br />

toxinrisikos, welches auch nicht akute Auswirkungen<br />

berücksichtigt, im Vordergrund. Sie wird sowohl<br />

durch Höchst- und Richtwerteregelungen als auch<br />

durch Vermeidungsstrategien bei der Erzeugung von<br />

Futter- und Nahrungsmitteln angestrebt.<br />

Gesetzliche Regelungen für Futtermittel<br />

In Futtermitteln sind gegenwärtig Aflatoxin B1<br />

durch Grenzwerte sowie Deoxynivalenol (Vomitoxin),<br />

Zearalenon, Ochratoxin A und die Fumonisine durch<br />

Richtwerte geregelt. Generell ist zwischen Höchst-<br />

wert und Richtwert zu unterscheiden.<br />

Während die Überschreitung eines Höchstwertes<br />

u.a. ein Vermischungsverbot nach sich zieht, ist bei<br />

Überschreitung eines Richtwertes eine Verdünnung<br />

(Vermischung) mit weniger kontaminiertem Material<br />

erlaubt (Empfehlung der Kommission 2006/ 576/EG<br />

und Richtlinien 2002/32/EG und 2003/100/EG). Wei-<br />

ters sollen durch den Höchstwert für einen Mutter-<br />

kornanteil bei ungemahlenem Getreide indirekt das<br />

Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln<br />

minimiert bzw. verhindert werden.<br />

Situation in Österreich<br />

In Österreich tritt die Mykotoxinproblematik –<br />

wetterabhängig – vor allem am Feld auf. Besonders<br />

betroffen sind Getreide (Weizen, Triticale, Hafer) und<br />

Mais, welche hauptsächlich durch den Befall mit den<br />

Feldpilzen der Gattung Fusarium mit Mykotoxinen<br />

kontaminiert werden. Deoxynivalenol und Zearalenon<br />

waren in den letzten 3 Jahren die am häufigsten<br />

nachweisbaren Mykotoxine in unverarbeitetem Ge-<br />

treide (inkl. Mais).<br />

Im vergangenen Jahr gab es nur 1 Überschreitung<br />

des empfohlenen Richtwertes von Deoxynivalenol in<br />

einer Mais-Probe (Futtermittelausgangserzeugnis).<br />

Deoxynivalenol (DON)<br />

DON war in den letzten Jahren in unverarbeitetem<br />

Getreide (exkl. Mais) im Durchschnitt bei 60 % und<br />

bei unverarbeitetem Mais (Körner) bei ca. 95 % der<br />

Proben quantifizierbar.<br />

Die untersuchten Getreidearten können bezüglich des<br />

Auftretens einer quantifizierbaren DON Kontaminati-<br />

on folgendermaßen gereiht werden: Mais > Weizen,<br />

Triticale > Gerste, Roggen, Hafer. Im Rahmen der<br />

Futtermittelproduktion können durch Vermischung<br />

von belasteter mit unbelasteter Ware oder durch<br />

Einsatz von wenig kontaminierten Ausgangsstoffen<br />

akzeptable Futtermittel erzeugt werden.


Verpilzter Weizen<br />

Abbildung 4 gibt einen allgemeinen Überblick über<br />

DON-Bereiche in Einzel- und Mischfuttermitteln auf<br />

Getreide- oder Maisbasis, ohne dabei die tierspezi-<br />

fische Verwendung zu berücksichtigen. So würden<br />

nahezu 100 % der Mischfuttermittel unter dem Richt-<br />

wert für Kälber, Lämmer und Ziegenlämmer (


26<br />

Zearalenon (ZON)<br />

In unverarbeitetem Getreide (exkl. Mais) war ZON in<br />

den letzten Jahren kaum quantifizierbar. Unverarbei-<br />

tete Maiskörner enthielten hingegen in den letzten 5<br />

Jahren häufig ZON (im Durchschnitt bei rund 70 %<br />

der Proben nachweisbar). Eine direkte Verwendung<br />

der unverarbeiteten Maiskörner als Alleinfuttermittel<br />

für Ferkel und Jungsauen kann problematisch sein,<br />

da jahrabhängig eine deutliche Anzahl zur Verfütte-<br />

rung nicht geeignet sein kann (Schwankungsbereich<br />

der letzten 5 Jahre: 8 bis 60 %). Der Richtwert für<br />

Futtermittel-Ausgangsstoffe (2000 ppb) wurde hinge-<br />

gen von keiner Probe erreicht.<br />

Abb. 5 gibt einen allgemeinen Überblick über<br />

ZON-Bereiche in Futtermitteln auf Getreide- oder<br />

Maisbasis, ohne dabei die tierspezifische Verwendung<br />

zu berücksichtigen. Danach liegen nahezu 100 %<br />

unter dem Richtwert (< 500 ppb) für Kälber, Schafe<br />

und Ziegen, mehr als 97 % unter jenem für Sauen<br />

und Mastschweine (< 250 ppb) und ca. 91 % unter<br />

ZON in Futtermitteln (2008, n = 439)<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

< 20 < 100 < 250 < 500 < 2000<br />

µg/kg<br />

Abb. 5: ZON in Futtermitteln<br />

%<br />

Einzel FM<br />

Misch FM<br />

dem Richtwert (< 100 ppb) für Ferkel und Jungsauen<br />

(empfindlichste Tierkategorie).<br />

Zwischen Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln<br />

besteht nach dieser Betrachtungsweise kein signifi-<br />

kanter Unterschied.<br />

Fumonisine, Aflatoxine und Ochratoxin A<br />

Fumonisine werden jahrabhängig in sehr unter-<br />

schiedlichem Maße in unverarbeiteten heimischen<br />

Maiskörnern nachgewiesen. Die Quantifizierungsrate<br />

der letzten Jahre liegt zwischen 10 und 30 %. Die<br />

Gehalte liegen in allen Fällen meist weit unter den<br />

vorgesehenen Höchst- bzw. Richtwerten.<br />

Prävention und Ausblick<br />

Grundlage einer guten Futterqualität im Hinblick auf<br />

unbedenkliche Mykotoxingehalte sind sowohl eine<br />

gute landwirtschaftliche Praxis bei der Produktion der<br />

Ausgangserzeugnisse (Getreide und Mais) als auch<br />

eine qualitätskontrollierte Produktion von Futtermit-<br />

teln. Während es für die Produktion von Getreide<br />

(exkl. Mais) bereits zielführende Strategien zur Ver-<br />

minderung des Mykotoxinproblems gibt, bedarf es für<br />

Mais noch näherer Untersuchungen, um weitgehend<br />

unbedenkliche Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zu<br />

produzieren. Die Futtermittelerzeuger und -händler<br />

müssen in weiterer Folge durch Anwendung von Qua-<br />

litätssicherungsprogrammen für zumindest mykoto-<br />

xinarme und gesetzeskonforme Futtermittel sorgen.


pflanzenschutzmittelrückstände<br />

Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische<br />

Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,<br />

• Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorga-<br />

nismen (z. B. Schadinsekten, phytopathogene Pilze)<br />

zu schützen oder deren Einwirkungen vorzubeugen,<br />

• in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebensvorgänge<br />

von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler),<br />

• unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu<br />

vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum<br />

von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen<br />

Wachstum vorzubeugen (z. B. Unkraut).<br />

Sie erfüllen im Pflanzenbereich im weitesten Sinne<br />

eine vergleichbare Aufgabe wie Medikamente in der<br />

Medizin. Gemeinsam mit Vorratsschutzmitteln werden<br />

sie auch als Pestizide bezeichnet.<br />

Gesetzliche Aspekte/Regelungen<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände sind in Lebens- und<br />

Futtermitteln grundsätzlich unerwünscht, sie sind aber<br />

trotz guter landwirtschaftlicher Praxis nicht ganz vermeidbar.<br />

Daher ist ihre maximal zulässige Konzentration<br />

in Lebens- und Futtermitteln durch die Verordnung<br />

(EG) Nr. 396/2005 und ihre Anhänge geregelt. Die<br />

Anhänge, die die einzelnen Höchstmengen im Detail<br />

anführen, sind ab 1.9.2008 EU-weit gültig.<br />

Ist die Datenlage bezüglich des Verhaltens der Wirksubstanz<br />

des Pflanzenschutzmittels in der Pflanze, im<br />

tierischen Organismus, in der Umwelt und bezüglich<br />

seiner möglichen Auswirkung auf die Gesundheit<br />

von Mensch und Tier vollständig und ausreichend,<br />

wird auf europäischer oder nationaler Ebene ein<br />

zulässiger Höchstwert festgelegt. Dieser Höchstwert<br />

gewährleistet die „Verzehrs-Sicherheit“ der erzeugten<br />

pflanzlichen oder tierischen Produkte. Bei nicht ausreichender<br />

Datenlage wird der Höchstwert mit der<br />

„Bestimmungsgrenze“ von Kontrolllaboratorien im<br />

Routinebetrieb gleichgesetzt (niedrigste messbare<br />

Konzentration). Bei Futtermitteln geht es primär um<br />

die Gesundheit der Tiere, aber in Folge auch um die<br />

Sicherheit tierischer Lebensmittel wie z. B. Fleisch,<br />

Eier, Milch.<br />

Bestimmte Pflanzenschutzmittelrückstände sind<br />

besonders „unerwünschte“ Stoffe, vor allem solche,<br />

deren Persistenz gegen biologische Abbauvorgänge im<br />

Verein mit einer guten Fettlöslichkeit eine verstärkte<br />

so genannte „Bioakkumulierbarkeit“ bewirken, sodass<br />

eine Anreicherung in der Nahrungskette die Folge ist.<br />

Dazu zählen die schon lang verbotenen Alt-Pestizide<br />

wie zum Beispiel DDT, Chlordane, Dieldrin oder Endrin.<br />

Diese Substanzen wurden wegen ihrer geringen akuten<br />

Giftigkeit jahrelang erfolgreich und daher massiv<br />

eingesetzt. Auch auf Rückstände der Klasse der<br />

Polychlorierten Biphenyle (PCB), die z. B. als Trafoöle<br />

verwendet wurden, und bestimmter Vorratsschutzmittel<br />

werden unsere Futtermittel untersucht.<br />

Geringfügige, jedoch messbare Rückstände (unter 0,1<br />

mg/kg) von Vorratsschutzmitteln lassen sich zum Unterschied<br />

von anderen Rückständen immer wieder vor<br />

allem in Getreide und getreidehaltigen Futtermitteln<br />

finden. Vorratsschutzmittel werden ja erst nach der<br />

Ernte angewendet, im Unterschied zu den „Altpestiziden“<br />

reichern sich die heutigen Vorratsschutzmittel<br />

NICHT in der Nahrungskette an, sondern werden im<br />

tierischen Körper um- und abgebaut oder so rasch<br />

ausgeschieden, dass zum Beispiel im Fleisch oder in<br />

der Milch keine Rückstände mehr zu finden sind. In<br />

Biobetrieben ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

bis auf ganz wenige Wirkstoffe natürlichen Ursprungs<br />

verboten, und es gelten für alle Ernteprodukte,<br />

Lebens- und Futtermittel Grenzwerte bei 0,01 mg/kg<br />

oder darunter.<br />

Das Kompetenzentrum für Rückstandsanalytik der<br />

<strong>AGES</strong> ist nationales Referenzlabor für Getreide und<br />

Futtermittel. Eine europaweite Vernetzung mit allen<br />

anderen vergleichbaren Labors der EU und mit dem<br />

zentralen EU-Referenzlabor in Dänemark sowie permanenter<br />

Wissens- und Erfahrungsaustausch garantieren<br />

europaweit ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit<br />

auf dem Gebiet der Pestizidrückstände.<br />

27


28<br />

Rückstandsanalytik<br />

Futtermittel sind vielseitig und unterschiedlich und<br />

reichen vom Futterfett über Mineral- und Heimtierfut-<br />

ter bis zum Heu. Meist erfolgt zuerst eine Extraktion<br />

des Futtermittels mit einem organischen Lösungsmit-<br />

telgemisch, um möglichst viele der gesuchten Verbin-<br />

dungen in eine Lösung zu bekommen.<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Abb. 6: Kontrollproben Pestizidrückstände 1997 - 2008<br />

Situation in Österreich<br />

Seit 1997 wurden insgesamt 2.052 stichprobenartig<br />

gezogene Futtermittelkontrollproben auf Pestizidrückstände<br />

untersucht, davon allein 541 im Jahr 2008.<br />

In keinem einzigen Fall konnten bedenkliche Rückstände<br />

bzw. Überschreitungen von Höchstwerten festgestellt<br />

werden. Die hohe Anzahl der Proben im Jahr<br />

2002 wurde durch den „Nitrofen-Skandal“ in Deutschland<br />

verursacht. Die Ausweitung des Stichprobenumfanges<br />

im Jahr 2008 erfolgte risikobasiert und wurde<br />

gemäß dem mehrjährigen integrierten Kontrollplan<br />

mit dem Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung<br />

(DSR) abgestimmt.<br />

Nach einer Reinigung und Konzentrierung des Ex-<br />

traktes erfolgt die Bestimmung mit der Massenspek-<br />

trometrie. Die ausgewerteten Messergebnisse werden<br />

mit gesetzlichen Grenzwerten oder sonstigen Richt-<br />

werten verglichen.<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Probenzahl<br />

Zusätzlich wurden im Jahr 2008 am Kompetenzzentrum<br />

für Rückstandsanalytik in Wien aufgrund des<br />

Melaminskandals in China insgesamt 34 Futtermittel<br />

(v. a. milchpulver- oder sojahältige sowie proteinreiche<br />

Futtermittel) auf Melamin untersucht. Alle Ergebnisse<br />

lagen unter dem per Entscheidung der Europäischen<br />

Kommission 2008/798/EG festgesetzten Grenzwert<br />

von 2,5 mg/kg. In einer Futtermittelprobe (Süßmolkepulver<br />

aus Kroatien) konnten Spuren von Cyanursäure<br />

‒ ein mögliches Melamin-Derivat ‒ entdeckt werden.<br />

Nach umfangreichen Recherchen im Herkunftsland<br />

konnten Reste von Desinfektionsmitteln als Ursache<br />

für die Kontamination gefunden werden.


salmonellen<br />

Salmonellen sind bewegliche, stäbchenförmige Bak-<br />

terien aus der Familie der Enterobacteriaceae. Sal-<br />

monella (S.) spp. ist der Erreger einer Krankheit, der<br />

Salmonellose, die sowohl Tiere als auch Menschen<br />

betreffen kann.<br />

Vorkommen<br />

Salmonellen sind Keime mit vielfältigen Übertragungs-<br />

wegen. Die Einschleppung in einen Betrieb geschieht<br />

meist über Trägertiere oder Futtermittel, ist aber auch<br />

über Menschen, Schadnager und Vögel (Möwen!) oder<br />

Überschwemmungen einer Weide möglich. Heu von<br />

Wiesen, die mit kontaminierter Gülle gedüngt wur-<br />

den, ist ungefährlich, nicht aber das Grünfutter. Den<br />

Silierprozess überleben Salmonellen dagegen nicht.<br />

Salmonellen wachsen generell in einem Temperaturbe-<br />

reich von 10 - 47° C und werden durch Einfrieren nicht<br />

abgetötet. Als weitgehend gesicherte Keimabtötung<br />

gilt ein Erhitzen auf über 70° C für mindestens 15 sec.<br />

Ordnungsgemäßes Pelletieren unter der Verwendung<br />

von Heißdampf führt somit zu einer Abtötung von<br />

Salmonellen und damit zu einer Hygienisierung von<br />

Futtermitteln. Bei Hühnern bleibt die Salmonellenbe-<br />

siedelung oft verborgen, sodass mitunter ganze<br />

Herden von Legehennen zu unbemerkten Daueraus-<br />

scheidern werden.<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

Im Rahmen des bundesweit einheitlichen risikoba-<br />

sierten Stichprobenplanes werden am Bauernhof, bei<br />

Futtermittelproduzenten und in Handelsbetrieben Pro-<br />

ben gezogen. Auf Salmonellen werden sowohl fertige<br />

Futtermittelmischungen (z. B. Geflügelfutter) als auch<br />

ausgewählte Einzelfuttermittel (z. B. Soja- und Raps-<br />

schrot, Fischmehl) amtlich untersucht.<br />

Untersuchungsmethode, Diagnostik<br />

Futtermittelproben werden zur Voranreicherung von<br />

Salmonellen mit gepuffertem Peptonwasser versetzt<br />

und bebrütet. Daraus werden zur selektiven Anrei-<br />

cherung der Salmonellen zwei Selektivnährlösungen<br />

beimpft. Nach entsprechender Bebrütung werden von<br />

jeder Selektivanreicherung Verdünnungsausstriche auf<br />

Selektivagar angelegt. Die Ausstrichplatten werden<br />

bebrütet und auf salmonellenverdächtige Kolonien<br />

untersucht. Typische oder verdächtig aussehende<br />

Kolonien sind durch nachfolgende biochemische und<br />

serologische Tests zu bestätigen.<br />

Serotypisierung und Phagentypisierung<br />

Die Typisierungen aller Salmonellen erfolgen im Natio-<br />

nalen Referenzlabor der <strong>AGES</strong> für Salmonellen in Graz<br />

mittels Serotypisierung nach dem Kaufmann-White-<br />

Schema, eine weitere Differenzierung wird mittels<br />

Bakteriophagen in Phagentypen (PT) bei S. Enteriti-<br />

dis und in definitive Typen (DT) bei S. Typhimurium<br />

durchgeführt.<br />

Situation in Österreich<br />

In den Jahren 2003 bis 2008 wurden insgesamt<br />

2.090 Futtermittelproben für Nutztiere auf Salmonellen<br />

untersucht (siehe Tab. 8). Im Jahr 2008 wurden bei<br />

458 amtlich untersuchten Futtermittelproben 7 positive<br />

Ergebnisse ermittelt (4x Sojaschrot, 1x Tiermehl,<br />

1x Schweinefutter, 1x Geflügelfutter). Im Zeitraum<br />

2003 bis 2008 wurden S. Montevideo, S. Senftenberg,<br />

S. Agona, S. Mbandaka und S. Tennessee als häufigste<br />

Salmonellen-Serotypen in Futtermitteln festgestellt.<br />

Situation im europäischen Vergleich<br />

Der für Österreich ermittelte Anteil salmonellenposi-<br />

tiver Futtermittel entspricht somit in groben Zügen<br />

etwa dem EU-Durchschnitt (Europäischer Zoonosen-<br />

trendbericht 2006 der EFSA; Daten bezogen auf<br />

EU-23). Verglichen mit einer deutlich geringeren<br />

Nachweisrate einiger anderer Mitgliedsstaaten, die bei<br />

vergleichbarem Probenumfang für das Jahr 2006 bei<br />

Mischfutter keinen einzigen positiven Nachweis berich-<br />

ten, scheint allerdings die Salmonellensituation bei<br />

Futtermitteln auch in Österreich noch weiter opti-<br />

mierbar. Europaweit hat sich Heimtierfutter als ein<br />

mögliches Problemfeld im Futtermittelbereich heraus-<br />

gestellt, wobei sich in Österreich im Untersuchungs-<br />

zeitraum 2004 bis 2008 für Mischfuttermittel 10,5 %<br />

(10 von 95 Proben) und für Kauspielzeug 17,6 % (18<br />

von 102 Proben) der untersuchten Chargen als salmo-<br />

nellenpositiv erwiesen. Die häufigsten Salmonellen-<br />

Serotypen waren für diese Futterkategorien S. Infantis<br />

und S. Typhimurium.<br />

Im Berichtsjahr 2008 ist in Österreich die Kontami-<br />

nationsrate bei allen Futterkategorien mit relevanten<br />

Probenzahlen, verglichen mit Untersuchungen der ver-<br />

gangenen Jahre (zusammengefasst nach Perioden von<br />

1998 bis 2002 bzw. von 2003 bis 2007) ganz erheblich<br />

zurückgegangen (siehe Tab. 8 und Abb. 7).<br />

29


30<br />

Diese für Österreich positive Entwicklung steht<br />

bezüglich Cerealien und Ölsaaten sowie den daraus<br />

gewonnenen Nachprodukten im Einklang mit dem<br />

Europäischen Zoonosentrendbericht, der für diese<br />

Produkte ebenfalls einen Rückgang salmonellenpo-<br />

sitiver Chargen feststellt. Die Kontaminationsrate<br />

von Mischfutter zeigt im europäischen Durchschnitt<br />

dagegen keine relevante Veränderung gegenüber den<br />

Vorjahren.<br />

Tab 8: Untersuchung von Nutztierfutter im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle,<br />

Ergebnisvergleich 1998 - 2002 vs. 2003 - 2007 und 2008<br />

Probenanzahl<br />

Amtliche Untersuchungen Untersuchungen Untersuchungen<br />

Kontrolle 1998 - 2002 2003 - 2007 2008<br />

Proben<br />

Einzelfutter<br />

tier.<br />

Ursprungs<br />

getestet positiv % getestet positiv % getestet positiv %<br />

Fischmehl 94 14 14,9 % 41 4 9,8 % 10 0<br />

Tiermehl<br />

Einzelfutter<br />

pflanzl.<br />

Ursprungs<br />

1 1 100 %<br />

Getreide 57 1 1,8 % 87 1 1,1 % 7 0<br />

Ölsaaten<br />

Mischfutter<br />

Tierkategorie<br />

222 24 10,8 % 316 15 4,7 % 121 4 3,3 %<br />

Rinder 17 0 75 0 30 0<br />

Schweine 46 2 4,3 % 90 2 2,2 % 63 1 1,6 %<br />

Geflügel 622 26 4,2 % 1.023 6 0,6 % 204 1 0,5 %<br />

andere<br />

Nutztiere<br />

22 0<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

•<br />

14<br />

12<br />

10<br />

•<br />

8<br />

• •<br />

•<br />

•<br />

6<br />

4<br />

• •<br />

• • •<br />

2<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Abb. 7: Anzahl getesteter Futtermittelproben in Österreich von 1998 bis 2008<br />

und prozentualer Nachweis von Salmonella spp.<br />

Positive Proben<br />

Probenanzahl<br />

• Proben positiv


Vermeidungsstrategien<br />

und Kontrollmaßnahmen<br />

Verschiedene Faktoren dürften zu der zuletzt für<br />

Österreich beobachteten starken Reduktion der Nachweisrate<br />

von Salmonellen in allen Futterkategorien<br />

beigetragen haben. Gesetzliche Vorgaben brachten<br />

eine höhere Eigenverantwortung der Futtermittelwirtschaft<br />

mit sich und verpflichten die Unternehmen unter<br />

anderem zu verstärkter Eigenkontrolle, Aufbewahrung<br />

von Rückstellmustern, Rückverfolgbarkeit, Anwendung<br />

der HACCP-Grundsätze und zur Durchführung grundlegender<br />

Hygienemaßnahmen.<br />

Salmonellen-Vorsorge, Prophylaxe<br />

Eiweißreiche Futtermittel bieten Salmonellen bei<br />

mangelhaften hygienischen Bedingungen ausgezeichnete<br />

Vermehrungsbedingungen und sind somit ein<br />

möglicher Risikofaktor für Salmonelleninfektionen von<br />

Heim- und Nutztieren. Die Senkung von Salmonellosen<br />

erfordert ein konzertiertes Vorgehen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen<br />

auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette,<br />

d. h. sowohl bei der Produktion und Verarbeitung<br />

von Futtermitteln, in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben, als auch bei der Lebensmittelherstellung<br />

und im Handel sowie auf Verbraucherebene. Kontrollen<br />

zum Schutz von Verbrauchern sind notwendig,<br />

da grundsätzlich alle Salmonella-Serovare auch auf<br />

den Menschen übertragen werden und Erkrankungen<br />

auslösen können.<br />

Grundsätzlich sollten zumindest folgende Maßnahmen<br />

am landwirtschaftlichen Betrieb bzw.<br />

bei der gewerblichen Futterproduktion zur Vermeidung<br />

von Salmonellen durchgeführt werden:<br />

• Schädlingsbekämpfung (einschließlich Vorratsschädlinge,<br />

Vögel, Schadnager)<br />

• Optimierung der Betriebs-, Stall- bzw. Futterhygiene<br />

bei der Herstellung und Fütterung<br />

• Vermeidung des vertikalen Eintrags (Mutter auf<br />

Jungtiere), wie kein Mischen von Gruppen,<br />

konsequente Rein-Raus-Belegung<br />

• regelmäßige Entnahme von Futterproben, ev. der<br />

Einsatz von Futtersäuren und eine Kontrolle von<br />

Vermahlungsgrad bzw. Struktur des Futters<br />

• Analyse des möglichen Eintrags durch Rohstoffmonitoring,<br />

Nachvollziehbarkeit der Warenströme<br />

über alle Produktions- und Verarbeitungsstufen<br />

• Chargenbildung bei Fertigfutter; ordnungsgemäße<br />

Lagerung unter Vermeidung von Verschleppungen<br />

und Verhinderung von Kreuz- bzw. Rekontaminationen<br />

• Endproduktkontrolle und Entnahme von<br />

Rückstellmustern<br />

• möglichst eine thermische Behandlung<br />

(wie etwa Heißpelletierung, Expander- oder<br />

Extrudertechnologien) von Geflügelfutter und/oder<br />

Einsatz von organischen Säuren.<br />

Mindestmaßnahmen im Fall<br />

festgestellter Kontamination<br />

• Durchführung von Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen<br />

nach einem Reinigungsplan<br />

• Entsorgung oder andere Verwendung kontaminierter<br />

Produkte<br />

• betriebliche Maßnahmen zur künftigen Vermeidung<br />

von Kontaminationen<br />

• Verständigung der Abnehmer und gegebenenfalls<br />

Rückholaktion<br />

• Ursachenforschung und Eliminierung der Quelle<br />

31


32<br />

gentechnisch veränderte<br />

organismen (gVo)<br />

Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, deren Erb-<br />

material mittels Gentechnik verändert wurde, nennt<br />

man gentechnisch veränderte Organismen (GVO).<br />

Vorkommen<br />

Ein Großteil unserer Lebens- und Futtermittel wird<br />

aus Pflanzen und Tieren gewonnen, die seit Hun-<br />

derten von Jahren von Menschen gezüchtet werden.<br />

Nur jene mit erwünschten Merkmalen wurden zur<br />

Züchtung der nächsten Generation ausgewählt.<br />

Dadurch hat sich das Erbmaterial von Pflanzen und<br />

Tieren stark verändert. Die gewünschten Merkmale<br />

wurden allerdings durch eine natürlich auftretende<br />

genetische Variation erzielt. Seit einigen Jahren<br />

kann genetisches Material (DNA) lebender Zellen<br />

und Organismen mit Hilfe der Gentechnik verändert<br />

werden. Durch die „grüne Gentechnik“ wurden vor<br />

allem Pflanzensorten gezüchtet, die wesentlich wider-<br />

standsfähiger gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten<br />

oder Schädlinge, oder die auch ertragreicher (ver-<br />

glichen mit konventionellen Sorten) sind. In der Fut-<br />

termittelproduktion nimmt v. a. Sojaschrot aufgrund<br />

des hohen Proteingehalts (44 - 48 %) eine wichtige<br />

Rolle ein, wobei derzeit ca. 90 % aus gentechnisch<br />

veränderten Sojabohnen stammt.<br />

Sojaschrot ist wichtigstes Eiweißfuttermittel der EU<br />

und deckt damit 50 bis 55 Prozent des Gesamtver-<br />

brauchs an eiweißhaltigen Futtermitteln. Ohne die<br />

Einfuhr von Sojaschrot könnte Europa die Produktion<br />

tierischer Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch<br />

auf dem derzeitigen Niveau nicht beibehalten. Die<br />

Abhängigkeit von Futtermittelimporten verschärfte<br />

sich noch, als 2001 die Verfütterung von Tiermehl<br />

aufgrund der BSE-Krise für alle Tierarten verboten<br />

wurde. Weitere Pflanzenarten, die als GVO in Futter-<br />

mitteln vorkommen können, sind vor allem Mais und<br />

Raps, aber auch Baumwollsaat, Reis und Pressschnit-<br />

zel aus Zuckerrüben.<br />

Aber auch verschiedene Zusatzstoffe in Futtermitteln<br />

können mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikro-<br />

organismen erzeugt werden, etwa Vitamine<br />

(z. B. Vitamin B2, B12), Aminosäuren (z. B. Lysin,<br />

Threonin, Tryptophan) und Enzyme (z. B. Phytasen).<br />

Gesetzliche Basis<br />

Die Europäische Gemeinschaft hat sich dafür ausge-<br />

sprochen, GVO in der Landwirtschaft und Lebens-<br />

mittelerzeugung unter bestimmten Bedingungen<br />

grundsätzlich zu erlauben. Damit jedoch die höchst-<br />

mögliche Sicherheit bei Verwendung von GVO gege-<br />

ben ist, bedarf jedes Produkt einer eigenen Geneh-<br />

migung. Der Anbau von gentechnisch veränderten<br />

Pflanzen nimmt derzeit weltweit weiter zu. Die Anzahl<br />

an zugelassenen gv-Pflanzen hat die 100 längst<br />

überschritten, ein Großteil davon kann für Lebensmit-<br />

tel- und/oder Futtermittelzwecke verwendet werden.<br />

Neben der steigenden Anbaufläche ist weiterhin auch<br />

mit einer deutlichen Zunahme an Zulassungsanträgen<br />

zu rechnen. Seit April 2004 wurden ca. 75 Zulas-<br />

sungsanträge nach VO (EG) 1829/2003 gestellt. Eine<br />

Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Produkt<br />

sicher ist und der Gebrauch weder schädliche Aus-<br />

wirkungen für die Gesundheit von Menschen und<br />

Tieren noch für die Umwelt mit sich bringt. Anbau<br />

und Umgang mit gv-Pflanzen dürfen nicht zu einer<br />

unkontrollierten Vermischung mit der konventionellen<br />

Produktion führen. Für Futtermittel gilt, dass ab einer<br />

Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9 %<br />

mit zufälligen und technisch nicht vermeidbaren<br />

GVO dies auf der Kennzeichnung des betreffenden<br />

Futtermittels gemäß VO (EG) 1829/2003 eindeutig zu<br />

deklarieren ist. Bis jetzt konnte ein Anbau von GVO in<br />

Österreich durch die bestehenden Import- bzw. An-<br />

bauverbote für gv-Maislinien rechtlich hintan gehal-<br />

ten werden. Auch wenn die Europäische Kommission<br />

nun im Mai 2008 das österreichische Importverbot<br />

von gentechnisch veränderten Mais MON 810 und<br />

T25 für die Verarbeitung zu Lebens- und/oder Fut-<br />

termitteln aufgehoben hat, konnte das Importverbot<br />

für den Anbau in Österreich aufrecht erhalten werden<br />

(Stand 02.03.2009).<br />

Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem<br />

Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3<br />

und gentechnisch verändertem Mais der Linie MON<br />

863 wurde im Juli 2008 per Verordnung in Österreich<br />

verboten, gleichzeitig wurde aber das Verbot des In-<br />

verkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais<br />

Bt176 aufgehoben (246. und 247. Verordnung).


Tab. 9: Derzeit in der EU zugelassene GVO (Stand März 2009)<br />

Zulassungen<br />

Mais (12) Baumwolle (6) Raps (3) Sojabohne (3)<br />

59122 LL Cotton 25 T45 MON40-3-2<br />

Bt11 MON1445 MS8xRF3 (=RR Soja)*<br />

GA21 MON15985 GT73 A2704-12 (LL-Soja)**<br />

MON810 MON1445 x MON15985 MON89788<br />

MON863 MON531<br />

NK603 MON531 x MON1445 *Roundup Ready<br />

T25<br />

1507<br />

1507 x NK603<br />

NK603 x MON810<br />

MON863 x MON810<br />

MON863 x NK603<br />

**Liberty Link<br />

Tab. 10: Inverkehrbringung, Verbot der Inverkehrbringung und Anbauverbot von in der<br />

EU zugelassenen GVO ‒ Situation in Österreich<br />

Situation in Österreich<br />

(Stand 02.03.2009)<br />

Inverkehrbringung (IVB) Verbot der IVB Generelles<br />

und Verwendung mit Deklaration<br />

ab 0,9 % GVO<br />

und Verwendung Importverbot f. Anbau<br />

MON40-3-2 (RR Soja) MON40-3-2<br />

MON810 (Mais) MON810<br />

T25 (Mais) T25<br />

Bt176 (Mais) Bt176<br />

A2704-12 (LL-Soja) A2704-12<br />

MON89788 (Soja) MON89788<br />

MON863 (Mais) MON863<br />

Ms8 (Ölraps) Ms8<br />

Rf3 (Ölraps) Rf3<br />

Ms8xRf3 (Ölraps) Ms8xRf3<br />

GT73 (Raps) GT73<br />

33


34<br />

Diagnostik<br />

„Gentechnikfreiheit“ bei Futtermitteln muss auch durch<br />

entsprechende Untersuchungen überprüft werden. Die<br />

Methode der Wahl zum GVO-Nachweis ist die real-time<br />

PCR (Polymerase Chain Reaction). Als Voraussetzung<br />

für den PCR-Nachweis muss DNA in ausreichender<br />

Menge und Qualität aus der Probe isoliert werden.<br />

Dazu wird ein für die gentechnische Veränderung<br />

charakteristischer DNA-Abschnitt vervielfältigt und<br />

identifiziert. Beim Screening werden bestimmte DNA-<br />

Abschnitte (z. B. Promotoren, Terminatoren, Resistenz-<br />

gene) nachgewiesen, die in einer Vielzahl von gen-<br />

technisch veränderten Organismen vorkommen. Dem<br />

Screening kommt dabei eine immer wichtigere Rolle<br />

zu. Durch geeignete Auswahl von verschiedenen<br />

Screeningelementen können nahezu alle EU-weit zuge-<br />

lassenen und nicht zugelassenen GVO erfasst werden.<br />

Die Notwendigkeit zur Etablierung von Screeningme-<br />

thoden in der GVO-Analytik wurde durch das unbeab-<br />

sichtigte Auftreten nicht zugelassener gv-Linien (z. B.<br />

Reis Bt63) unterstrichen, vor allem da für diese neuen<br />

gv-Linien noch keine spezifischen Methoden bekannt<br />

waren. Zur weiteren Identifizierung und Quantifizie-<br />

rung werden vermehrt ready-to-use Systeme (Microar-<br />

ray-Verfahren, Chiptechnologien) Anwendung finden,<br />

um durch steigende Automatisierung die aufwendige<br />

GVO-Analytik zu unterstützen. Mit einem spezifischen<br />

Nachweisverfahren wird die GV-Linie eindeutig identifi-<br />

ziert, und mit Hilfe geeigneter Standards ist auch eine<br />

absolute Quantifizierung möglich.<br />

Prävention<br />

Ausgangspunkt für die Vermeidung von GVO in<br />

Futtermitteln sollte die Verwendung von „gentechnik-<br />

freien“ Rohstoffen sein. Nur getrennte und geschlos-<br />

sene Produktionsprozesse (Trennung von konven-<br />

tioneller und gentechnikfreier Ware) gewährleisten<br />

in Futtermittelwerken und am landwirtschaftlichen<br />

Betrieb die Einhaltung der Anforderungen für „gen-<br />

technikfreie“ Futtermittel und die Vermeidung von<br />

Kreuzkontaminationen oder Verschleppungen. Auf<br />

allen Stufen der Wertschöpfungskette wie Transport,<br />

Lagerung und Verarbeitung kommt der Schulung<br />

und Information des Personals eine Schlüsselrolle<br />

zu. Nur wenn das Bewusstsein für Verunreinigungs-<br />

und Verschleppungsrisiken entsprechend ausgeprägt<br />

ist, können Verunreinigungen nachhaltig verhindert<br />

werden.<br />

Situation in Österreich<br />

Gentechnikfreie Sojabohnen werden derzeit über-<br />

wiegend aus bestimmten Regionen Brasiliens und<br />

in kleinen Mengen über die heimische Produktion<br />

bezogen. Österreich importierte im Jahr 2008 zirka<br />

540.000 t Sojaschrot und andere Sojaprodukte in<br />

Form von ganzen Bohnen oder Mehl (Stand: 3/2009<br />

Statistik Austria). Etwa 90 % der eingeführten Ware<br />

war als GVO deklariert, ca. 10 % (rund 58.500 t)<br />

davon war nicht deklarationspflichtig, d. h. unter<br />

0,9 % GVO. Durch private Gütesiegelprogramme<br />

in der Milchproduktion aber auch für die Schweine-<br />

und Geflügelproduktion hat sich die Nachfrage seit<br />

2005 nach gentechnikfreien Futtermitteln leicht<br />

erhöht (vergleiche Machbarkeitsstudie zur Auslo-<br />

bung „gentechnikfrei“und Vermeidung von GVO in<br />

Lebensmitteln aus tierischer Erzeugung). Der Futter-<br />

mittelsektor in Österreich war bisher von LL 601 Reis,<br />

eine in der EU nicht zugelassene Reissorte, nicht<br />

betroffen.<br />

Erwähnenswert ist, dass in korrekt als GVO deklarierter<br />

Ware (z. B. Roundup Ready-Soja) häufig auch<br />

andere GV- Linien „versteckt“ sein können, wobei<br />

hier die technische Unvermeidbarkeit (Schwellenwert<br />

für zufällige und technisch unvermeidbare GVO Kontaminationen:<br />

0,9 %) hinterfragt werden müsste. Bis<br />

auf zwei Fälle (1x MON88017 und 1x Raps Ms8) sind<br />

diese Vorkommen jedoch im Rahmen der vorgegebenen<br />

Grenzen gewesen.<br />

Tab. 11: Die Tabelle zeigt die Anzahl der Untersuchungen von Futtermittelkontrollproben auf GVO<br />

der letzten Jahre (2004 - 2008) sowie das Vorkommen von GVO in GVO-frei deklariertem Futter<br />

Jahr Anzahl der Beanstandung<br />

untersuchten<br />

Futtermittelproben<br />

der Kennzeichnung<br />

2004 196 15<br />

2005 164 10<br />

2006 197 14<br />

2007 292 15<br />

2008 277 15


tierarzneimittel<br />

und hormone<br />

Tierarzneimittel und bestimmte Futtermittelzusatz-<br />

stoffe (z. B. Kokzidiostatika und Histomonostatika)<br />

sind unverzichtbare Instrumente, um Erkrankungen<br />

von Tieren vorzubeugen bzw. um Krankheiten zu<br />

behandeln. Ein auch noch so kritischer Konsument<br />

wird kaum Einwände dagegen haben, dass Tiere im<br />

Krankheitsfall behandelt werden müssen, vorausge-<br />

setzt eine Therapie ist überhaupt möglich oder seu-<br />

chenhygienisch erlaubt. Gleichzeitig allerdings gilt die<br />

berechtigte Forderung, dass gesetzlich festgelegte<br />

Grenzwerte eingehalten werden bzw. die Verwen-<br />

dung illegaler „Wachstumsförderer“ durch regelmä-<br />

ßige Kontrollen und gegebenenfalls durch strenge<br />

Bestrafung möglichst verhindert wird.<br />

Vorkommen<br />

Die unkontrollierte Verwendung von Arzneimitteln<br />

und illegalen Hormonen sowie Antibiotika als Wachs-<br />

tumsförderer in der Tierhaltung birgt im Wesent-<br />

lichen die Risiken von toxikologischen Wirkungen der<br />

Rückstände und die Ausbildung von Keimresistenzen.<br />

Diese Resistenzen führen im zunehmenden Ausmaß<br />

zu Problemen bei der Behandlung bakterieller Infek-<br />

tionskrankheiten beim Menschen.<br />

Gesetzliche Basis<br />

Nationale Gesetze – Lebensmittelsicherheits- und<br />

Verbraucherschutzgesetz sowie Futtermittelgesetz –<br />

und Vorgaben der Europäischen Kommission bilden<br />

die Rahmenbedingungen für die Überwachung im<br />

Sinne des Konsumentenschutzes. Fütterungsarznei-<br />

mittel und deren Vormischungen zur Behandlung<br />

erkrankter Tiere/Tierbestände dürfen nur nach Ver-<br />

schreibung durch einen Tierarzt angewendet werden<br />

und unterliegen dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.<br />

Mit 1.1.2006 wurde die Verwendung der letzten<br />

vier Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff verboten<br />

(Avilamycin, Salinomycin, Flavomycin und Monensin).<br />

Derzeit sind noch 11 Kokzidiostatika (Arzneimittel zur<br />

Vorbeugung von Kokzidiose bei Hühnern, Puten und<br />

Kaninchen) als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen.<br />

Da in der Praxis in Mischfuttermittelwerken Ver-<br />

schleppungen (Kreuzkontaminationen) technisch<br />

nicht immer ganz vermeidbar sind, wurden von der<br />

Europäischen Kommission für diese Kokzidiostatika<br />

Höchstwerte für Nichtzieltierarten eingeführt (Richtli-<br />

nie 2009/8/EG).<br />

Analytik<br />

Screeningmethoden wie z. B. Hemmstofftest, Dünn-<br />

schichtchromatographie, ELISA ermöglichen eine<br />

rasche Sichtung einer großen Anzahl von Proben auf<br />

unerwünschte Substanzen oder Substanzgruppen,<br />

haben aber den Nachteil, aufgrund unspezifischer<br />

Reaktionen falsch positive Ergebnisse zu liefern.<br />

Daher ist die Untersuchung von Proben, die im<br />

Screening als verdächtig eingestuft wurden, mittels<br />

einer spezifischen Bestätigungsanalyse unerläss-<br />

lich. Diese hochapparativen und personalintensiven<br />

Analysen beruhen auf einer chromatographischen<br />

Trennung mit anschließender Dioden-Array- oder<br />

massenspektrometrischer Detektion und werden auch<br />

zur direkten Untersuchung bestimmter Substanzklas-<br />

sen eingesetzt.<br />

35


36<br />

Aufgaben im Rahmen der amtlichen<br />

Futtermittelkontrolle<br />

Die Proben für die amtliche Futtermittelkontrolle werden<br />

gemäß risikobasiertem Stichprobenplan gezogen.<br />

Die Vorgaben für diesen Kontrollplan über die Anzahl<br />

und Art der Proben sowie die zu untersuchenden<br />

Substanzen sind in der Verordnung (EG) 822/2004<br />

geregelt. Zusätzlich gelangen noch so genannte Verdachtsproben<br />

zur Untersuchung, die auf Grund eines<br />

vorangegangenen, nicht den gesetzlichen Vorgaben<br />

entsprechenden Ergebnisses eingesendet werden.<br />

Weiters erfolgt die Überprüfung von erlaubten<br />

Futtermittelzusatzstoffen (z. B. Kokzidiostatika), wobei<br />

das Ziel dieser Untersuchungen die Kontrolle der<br />

Einhaltung festgelegter Mindest- und Höchstgehalte<br />

unter Verwendung gesetzlich vorgegebener Methoden<br />

ist. Diese Analysen umfassen die quantitative<br />

Bestimmung der Zusatzstoffe Diclazuril, Halofuginon,<br />

Maduramycin, Monensin, Narasin, Salinomycin u. a.<br />

Außerdem werden Futtermittel auf verbotene bzw.<br />

nicht zugelassene Substanzen (Antibiotika, Hormone)<br />

untersucht. Ziel dieser Untersuchungen ist in erster<br />

Linie die Aufdeckung einer vorsätzlichen Verwendung<br />

verbotener Substanzen (z. B. Nifursol, Chloramphenicol,<br />

Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA)). Durch Konzentration<br />

aller Untersuchungen auf Tierarzneimittel<br />

und Hormone in einem Kompetenzzentrum ist es<br />

Tab. 12: Anzahl der auf Arzneimittel- u. Hormonrückstände untersuchten<br />

Proben und die Anzahl der Beanstandungen<br />

darüber hinaus möglich, von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle<br />

Rückschlüsse auf etwaige Fehler in<br />

der Futtermittelproduktion, so genannte Verschleppungen<br />

in Nicht-Zieltier-Futtermittel („carry-over“),<br />

zu ziehen. Die Proben werden entweder direkt auf<br />

bestimmte Substanzen wie Chloramphenicol, Gestagene<br />

(wachstumsfördernde Steroidhormone, z. B.<br />

MPA) und Thyreostatika untersucht oder auf Grund<br />

eines positiven Ergebnisses im Hemmstofftest zur<br />

Untersuchung an das Kompetenzzentrum weitergeleitet.<br />

Proben privater Einreicher<br />

Neben den Proben der amtlichen Futtermittelkontrolle<br />

werden auch Proben privater Kunden, die<br />

Exportzertifikate für Drittstaaten (Nicht EU-Länder)<br />

benötigen, analysiert.<br />

Situation in Österreich<br />

Jährlich werden gemäß Stichprobenkontrollplan<br />

in Österreich ca. 800 - 1.200 Futtermittelproben<br />

auf Arzneimittel- und Hormonrückstande inklusive<br />

Hemmstofftest untersucht. Die Tabelle zeigt die<br />

Anzahl der Beanstandungen von Futtermittelproben<br />

bzw. einen deutlichen Rückgang in den letzten<br />

Jahren.<br />

Jahr Anzahl auf Arzneimittelu.<br />

Hormonrückstände<br />

untersuchter Proben<br />

Beanstandungen<br />

2002 1.091 19<br />

2003 1.224 44<br />

2004 1.163 6<br />

2005 1.107 4<br />

2006 1.091 1<br />

2007 839 1<br />

2008 1.129 2


tierische bestandteile<br />

Tiermehl wird aus gefallenen Tieren oder Schlachtab-<br />

fällen in Tierkörperverwertungsanstalten (TKV) mit<br />

einem speziell vorgeschriebenen Verfahren (20 Minu-<br />

ten bei einem Druck von 3 bar und 133° C), Fisch-<br />

mehl aus getrockneten und gemahlenen Fischen,<br />

Fischteilen oder Fischbeifang hergestellt. Weitere<br />

Nachprodukte aus Tieren sind Geflügelmehl, Feder-<br />

mehl und Blutmehl.<br />

Gesetzliche Basis<br />

Im Jahr 2000 wurde Europa ausgehend von Groß-<br />

britannien von der BSE-Krise (Bovine Spongiforme<br />

Encephalopathie) befallen. Als Ursache für den<br />

Ausbruch von BSE wird die Verfütterung von nicht<br />

ausreichend erhitztem, infektiösem Tiermaterial<br />

angenommen, nachdem zuvor in Großbritannien das<br />

Erhitzungsverfahren bei der Verarbeitung gelockert<br />

wurde. Daraufhin wurde 2001 die Verfütterung von<br />

Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere sowie<br />

Fischmehl an Wiederkäuer in der Europäischen<br />

Gemeinschaft verboten (VO (EG) 999/2001 und VO<br />

(EG) 1774/2002). Seit kurzem sind Fischmehlbei-<br />

mengungen in Milchaustauschfuttermitteln für junge<br />

Wiederkäuer (z. B. Kälber) mit Inkrafttreten der<br />

VO (EG) Nr. 956/2008 wieder erlaubt. Eine weitere<br />

Erleichterung ergab sich mit Inkrafttreten der Ver-<br />

ordnung (EG) Nr. 163/2009, die eine Verfütterung<br />

von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs und daraus<br />

produzierten Mischfuttermitteln, die mit nur uner-<br />

heblichen Knochensplitterbeimengungen kontami-<br />

niert sind, wieder zulässt, wenn eine befürwortende<br />

Risikobewertung vorliegt.<br />

Bedeutung in Futtermitteln<br />

Tiermehl zeichnet sich durch einen sehr hohen Pro-<br />

teingehalt (60–65 %) aus, daher wurde es jahrelang<br />

als preiswerter Ersatz für Sojaschrot (in Österreich<br />

nur in Schweine- und Geflügelfutter) eingesetzt. Pro-<br />

teine sind mit ihren Aminosäuren sehr wichtige Nah-<br />

rungsbestandteile, die für den Aufbau von Körper-<br />

eiweiß (Fleischansatz) und für viele andere wichtige<br />

Körperprozesse über die Nahrung zugeführt werden<br />

müssen. Durch das Tiermehlverbot entstand in der<br />

gesamten EG eine große „Eiweißlücke“, die nur<br />

durch teure Substitute (Ersatz), z. B. Sojaschrot oder<br />

Fischmehl, gefüllt werden konnte. Sojabohne wird<br />

zum größten Teil aus den USA oder Südamerika nach<br />

Europa importiert. Die Hauptlieferanten für Fischmehl<br />

sind Chile, Peru, Norwegen, Dänemark.<br />

Präventivmaßnahmen<br />

Die Herstellung von Mischfutter für Schweine und<br />

Geflügel mit Fischmehl ist seit 2001 mit einem Ver-<br />

zicht auf die Produktion von Wiederkäuerfutter<br />

verbunden, außer es wird auf zwei getrennten<br />

Produktionslinien erzeugt. Durch regelmäßige stich-<br />

probenartige Untersuchungen werden Futtermittel<br />

(v. a. für Wiederkäuer) auf das Vorhandensein von<br />

tierischen Bestandteilen in der <strong>AGES</strong> untersucht. Ge-<br />

mäß Kontrollplan werden jährlich etwa 1.000 - 1.200<br />

Futtermittelproben auf Tiermehl bzw. tierische Protei-<br />

ne geprüft. Fischmehl wird bereits beim Eintritt in die<br />

EU an deren Grenzen auf unerlaubte Beimengungen,<br />

insbesondere von Tier-, Feder- oder Fleischmehl, un-<br />

tersucht. Auch fischmehlhältiges Mischfutter wird auf<br />

Beimengungen von Tiermehl überprüft. Als weitere<br />

Präventivmaßnahme müssen sich in Österreich<br />

gemischte Betriebe (d. h. gemeinsame Haltung von<br />

Rindern und Schweinen oder Geflügel), die Fischmehl<br />

zur Fütterung ihrer Schweine oder Hühner verwen-<br />

den, von der Veterinärbehörde registrieren und über-<br />

wachen lassen. Nur durch getrennte Lagerung<br />

kann erreicht werden, dass es zu keiner Kontamina-<br />

tion von Wiederkäuerfutter mit Fischmehl kommt.<br />

37


38<br />

Diagnostik<br />

Die Mikroskopie ist die einzig anerkannte Methode in<br />

der EU zur Untersuchung auf tierische Bestandteile.<br />

Hierbei werden vorhandene tierische Bestandteile in<br />

der durch Siebfraktionen aufbereiteten Futterprobe<br />

identifiziert sowie eine quantitative Schätzung des<br />

Anteils im Absatz der vermahlenen Probe durchge-<br />

führt. Mit dieser Methode können kleinste Spuren von<br />

Knochenfragmenten, Muskelfasern, Haare, Horn und<br />

Schuppen im Futter erfasst werden. Die Mikroskopie<br />

kann charakteristische, mikroskopisch erfassbare<br />

Strukturen oder Bestandteile von Fischen von denen<br />

warmblütiger Landtiere unterscheiden. Aber auch<br />

Überprüfungen der angegebenen Herstellungsrezep-<br />

tur auf verwendete Futtermittel-Ausgangserzeugnisse<br />

(Getreide, Mais, etc.) sowie auf Insekten oder bota-<br />

nische Verunreinigungen (z. B. Mutterkorn) werden<br />

mittels Mikroskopie durchgeführt.<br />

Situation in Österreich in Futtermitteln<br />

Jährlich fallen in Österreich zirka 90.000 t Tiermehl<br />

an. Das Tiermehl der Kategorie 1 und 2 wird in<br />

bestimmten Kraftwerksanlagen als Energieträger<br />

verbrannt, Tiermehl aus Kategorie 3 (aus Schlachtab-<br />

fällen) darf als Düngemittel oder Heimtierfutter<br />

eingesetzt werden (VO (EG) 1774/2002). In Öster-<br />

reich wurde Tiermehl üblicherweise nie an Wieder-<br />

käuer verfüttert, ein Fütterungsverbot besteht bereits<br />

seit 1990. Da bis 2000 Futter für Wiederkäuer und<br />

Nicht-Wiederkäuer in Mischfutterwerken auf einer<br />

gleichen Produktionslinie hergestellt wurde, gab es<br />

vereinzelt Kreuzkontaminationen von Tiermehlspuren<br />

im Wiederkäuerfutter. In den Jahren 2002 - 2008<br />

wurden ca. 9.200 Proben auf tierische Proteine<br />

(Tiermehl und Fischmehl) untersucht. Dabei wur-<br />

den in den letzten Jahren häufiger Futtermittel mit<br />

tierischen Bestandteilen erfasst, von denen aber<br />

nicht jedes einzelne beanstandet werden musste:<br />

Zuckerrübenschnitzel, ein beliebtes energiereiches<br />

Futtermittel für Rinder, sind häufig mit Spuren,<br />

wahrscheinlich Knochenreste von Tieren vom Acker,<br />

verunreinigt, aber auch wenn Tiermehl als Verbren-<br />

nungsmaterial zur Trocknung von verschiedenen Fut-<br />

termitteln (z. B. ein Säurepremix) verwendet wurde.<br />

Gelegentlich fand man auch Knochensplitter und/<br />

oder Muskelfasern, deren Herkunft meist auf Klein-<br />

nager (z. B. Mäuse) oder andere Tiere vom Acker<br />

zurückzuführen war. Im Jahr 2008 wurden insgesamt<br />

1.275 Proben auf tierische Proteine untersucht, in 15<br />

Proben wurden Spuren von tierischen Proteinen oder<br />

Fischmehl ermittelt, davon mussten aber nur zwei<br />

Proben beanstandet werden.<br />

Tab. 13: Anzahl der pro Jahr auf tierische Bestandteile untersuchten Proben, davon mit<br />

einem positiven Ergebnis (2002 - 2008)<br />

Jahr Anzahl der Anzahl der<br />

untersuchten Proben untersuchten Proben<br />

mit einem positiven<br />

Ergebnis<br />

2002 1.587 1<br />

2003 915 1<br />

2004 1.226 17<br />

2005 1.483 2<br />

2006 1.315 7<br />

2007 1.393 10<br />

2008 1.275 15<br />

Gesamt 9.194 53


dioxine und pcb<br />

Dioxine gehören zu den langlebigen, schwer ab-<br />

baubaren, organischen Schadstoffen, die sich in der<br />

Umwelt anreichern. Man versteht chemisch darunter<br />

eine Gruppe von chlorierten Kohlenwasserstoff-<br />

Verbindungen. Traurige Bekanntheit erreichte Dioxin<br />

bereits Ende der 1960er Jahre als „Agent Orange“,<br />

das im Vietnamkrieg als Entlaubungsmittel eingesetzt<br />

wurde, weiters 1976 durch einen Chemieunfall in<br />

Seveso (Italien) und im Jahr 2004 durch eine Ver-<br />

giftung des ukrainischen Oppositionsführers Viktor<br />

Juschtschenko.<br />

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ebenfalls giftige<br />

und krebsauslösende Chlorverbindungen, die als<br />

Industriechemikalien in Transformatoren, Kondensatoren<br />

oder Hydraulikanlagen (Hydraulikflüssigkeiten)<br />

sowie in Lacken und Kunststoffen (Weichmacher)<br />

verwendet werden.<br />

Entstehung und Verbreitung<br />

Dioxine werden nicht industriell hergestellt, sondern<br />

fallen bei einer großen Anzahl von thermischen<br />

Prozessen als Nebenprodukte an, für die es keine<br />

technische Verwendung gibt.<br />

Auch bei der Verbrennung oder Trocknung von<br />

organischen kohlenstoffhältigen Verbindungen (Holz,<br />

Pflanzen) können sich in einem Temperaturbereich<br />

von 300 - 600° C („Dioxinfenster“) in Gegenwart von<br />

Chlor Dioxine bilden, wie z. B. in der Müllverbrennung,<br />

bei der Papierherstellung (Bleichprozesse mit<br />

Chlor), bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln<br />

oder bei metallurgischen Prozessen (Eisen-, Stahlund<br />

Kupfererzeugung). Aber auch natürliche Ereignisse,<br />

z. B. Wald- oder Steppenbrände oder Vulkanausbrüche,<br />

können zur Bildung von Dioxinen führen.<br />

Weltweit treten sie auch als Begleitsubstanzen von<br />

Erzen und Mineralien auf, wie Fälle in Kaolinit-Ton<br />

und Zinkoxyd zeigen, meistens als komplexe Gemische,<br />

oft zusammen mit anderen, chemisch und<br />

toxikologisch ähnlichen Stoffen wie z. B. PCB.<br />

Bedeutung in Futtermitteln<br />

Dioxine sind ubiquitär, d. h. überall, in Böden, Gewässern,<br />

Sedimenten, Pflanzen, Tieren anzutreffen.<br />

Tiere können Dioxine aus der Umgebung, über das<br />

Futter, auch über die Weide oder in der Freilandhaltung<br />

aufnehmen. Nennenswerte Grenzwertüberschreitungen<br />

kamen in den letzten Jahren in Europa<br />

in einigen Futterzusatzstoffen wie Spurenelementen,<br />

Kaolinit-Tonen sowie in einigen Fetten vor. Vor allem<br />

Fische aus Meeren, wo nach Erdöl gebohrt wird,<br />

weisen allgemein höhere Dioxingehalte auf. Seit dem<br />

Dioxinskandal in Belgien im Jahr 1999, wo Transformatorenöl<br />

durch unsachgemäße Entsorgung ins<br />

Futtermittel gelangte, werden Futtermittel regelmäßig<br />

auf Dioxin untersucht. PCB können sich durch<br />

Industrieunfälle oder unsachgemäße Abfallentsorgung<br />

in der Umwelt anreichern und so auch in die<br />

Futtermittelkette gelangen.<br />

Gesetzliche Basis für Futtermittel<br />

Dioxine und PCB gehören futtermittelrechtlich in die<br />

Gruppe der unerwünschten Stoffe. Die Verwendung<br />

und Inverkehrbringung von Futtermitteln ist verboten,<br />

sobald die in den Richtlinien 2002/32/EG und<br />

2006/13/EG vorgesehenen Höchstwerte überschritten<br />

werden. Bei Überschreitung von Auslösewerten<br />

(niedriger als Höchstwerte) muss eine Ursachenforschung<br />

eingeleitet werden („Aktionswerte“).<br />

Diagnostik<br />

Die Diagnostik erfolgt mit der Gaschromatographie<br />

gekoppelt an die Massenspektrometrie (GC/MS).<br />

Nachteil dieser sehr genauen Untersuchung sind die<br />

enorm hohen Kosten.<br />

39


40<br />

Prävention<br />

Grundsätzlich ist die Belastung mit unerwünschten<br />

Stoffen, somit auch mit Dioxin und PCB, in Fut-<br />

termitteln sehr gering. Trotzdem wurden EU-weit<br />

Grenzwerte für Dioxine und PCB festgelegt, um in<br />

Einzelfällen gesetzlich klar vorgehen zu können. Zur<br />

Prävention von Dioxinen und PCB in Lebens- und<br />

Futtermitteln wurden sogenannte Auslösewerte fest-<br />

gesetzt. Sobald ein Auslösewert überschritten wird,<br />

muss zielgerichtet nach der Ursache der Kontamina-<br />

tion gesucht (Ursachenforschung) und für ihre Besei-<br />

tigung gesorgt werden.<br />

Situation in Europa<br />

In den letzten 10 Jahren hat die Futtermittelkon-<br />

trolle in Europa mehrere Dioxin-Fälle aufgedeckt:<br />

Zitrustrester aus Brasilien (1998), Transformatorenöl<br />

im Futterfett in Belgien (1999), Kaolinit-Ton aus<br />

Deutschland (1999). Beim Fall mit Kaolinit-Ton war<br />

auch Österreich betroffen, wobei die Gesundheit von<br />

Mensch und Tier jedoch nie gefährdet war. Das im<br />

Jahr 2006 kontaminierte Futterfett in Belgien wurde<br />

durch Ausfall zweier Filter bei der Herstellung von<br />

Salzsäure, die zur Fettextraktion bei der Gelatine-<br />

herstellung verwendet wurde, verursacht. Im Jahr<br />

2007 sorgte Dioxin gemeinsam mit Pentachlorphenol<br />

(Fungizid und Holzschutzmittel) in Guarkernmehl aus<br />

Indien europaweit vor allem am Lebensmittelsektor,<br />

vereinzelt auch am Futtermittelsektor, für umfang-<br />

reichere Rückholaktionen; der österreichische Futter-<br />

mittelmarkt war davon jedoch nicht betroffen. Letztes<br />

Jahr mussten in der gesamten Europäischen Union<br />

aufgrund erhöhter Werte von Dioxin und dioxinähn-<br />

lichen PCB tonnenweise Rind- und Schweinefleisch<br />

aus Irland zurückgeholt bzw. vernichtet werden.<br />

Die Ursachenforschung brachte zutage, dass bei der<br />

Wiederverwertung von Bäckereiabfällen durch einen<br />

unsachgemäßen Trocknungsprozess Dioxine entstan-<br />

den waren und so übers Futter in den Lebensmittel-<br />

kreislauf gekommen waren.<br />

Situation in Österreich<br />

In Österreich werden laut risikobasiertem Stichpro-<br />

benplan jährlich mind. 50 ausgewählte Futtermittel<br />

auf dioxinähnliche PCB und Dioxin untersucht, wobei<br />

in den letzten sieben Jahren (2002 - 2008) insgesamt<br />

nur 2** bzw. 5* mal erhöhte Werte bei insgesamt<br />

398 bzw. 464 untersuchten Proben auftraten. Die Ur-<br />

sache für diese Überschreitungen in Österreich waren<br />

2002 importierte Spurenelementvormischungen und<br />

2003 ein Fall mit belastetem Zinkoxyd.<br />

Seit vier Jahren beteiligen sich viele österreichische<br />

Firmen freiwillig an einem Rohstoffmonitoring, in<br />

dessen Rahmen 2005 auch eine Überschreitung bei<br />

einer Lignozellulose festgestellt und dieses Produkt<br />

rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden konnte.<br />

Im Jahr 2008 wurden erstmals zwei Überschrei-<br />

tungen von Auslösewerten bei dioxinähnlichen PCB<br />

gefunden, einmal in einem Ergänzungsfuttermittel<br />

für Pferde und einmal in einem Kräuter-Ergänzungs-<br />

futtermittel für Geflügel. Ursache war einmal eine<br />

Kräutermischung aus Fernost, das zweite Mal wurde<br />

der Fall an die zuständige deutsche Behörde weiter-<br />

geleitet.<br />

Tab. 14: Anzahl und Ergebnisse der Untersuchungen aus der amtlichen Futtermittelkontrolle (seit 2006 inkl.<br />

Rohstoffmonitoring) in Österreich (2002 - 2008) auf Dioxin und dioxinähnliche PCB<br />

Jahr Untersuchungen Untersuchungen Überschreitungen Überschreitungen<br />

auf Dioxin auf dioxinähnliche Dioxin dioxinähnliche<br />

PCB PCB<br />

2002 52 0 4 0<br />

2003 56 42 1 0<br />

2004 43 43 0 0<br />

2005 44 44 0 0<br />

2006 87 87 0 0<br />

2007 69 69 0 0<br />

2008 113 113 0 2<br />

Gesamt 464 398 5* 2**


ansprechpartner für<br />

futtermittelanalysen<br />

und nationale referenzlaboratorien<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April<br />

2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der<br />

Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts<br />

sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und<br />

Tierschutz ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.<br />

Zur Erreichung einer hohen Qualität und Einheitlich-<br />

keit der Untersuchungsergebnisse wurden speziell für<br />

die Untersuchung jener Analyten, die für die Futter-<br />

mittel- und Lebensmittelsicherheit von Bedeutung<br />

sind, gemeinschaftliche (CRL) und nationale (NRL)<br />

Referenzlaboratorien eingerichtet.<br />

Analytengruppe Organisationseinheit Kontakt Adresse<br />

Inhaltsstoffe, Enzyme, Institut für Futtermittel, Dr. Karl Walter Wagner A-1220 Wien<br />

Fettkennzahlen Abt. Futtermittelanalytik Spargelfeldstraße 191<br />

Aminosäuren, Antioxidantien, Institut für Futtermittel, Dr. Renate Oeschlmüller A-1220 Wien<br />

Carotinoide Abt. Zusatzstoffanalytik, NRL Spargelfeldstraße 191<br />

für Futtermittelzusatzstoffe<br />

Tierarzneimittel (Anhang 1, CC Tierarzneimittel und Dipl. Ing. Thomas Kuhn A-1220 Wien<br />

EU-RL 96/23 Gruppen A, B1 Hormone, NRL für Rück- Spargelfeldstraße 191<br />

und B2) als Zusatzstoffe und stände von Tierarzneimitteln<br />

Rückstandsanalytik<br />

Pflanzenschutzmittel- CC Rückstandsanalytik Wien, Dr. Friedrich Fila A-1220 Wien<br />

rückstände und PCB NRL für Pestizidrückstände<br />

in Futtermitteln<br />

Spargelfeldstraße 191<br />

Spurenelemente, Zentrum für Analytik und Dr. Karl Aichberger A-4020 Linz<br />

Schwermetalle Mikrobiologie, NRL für<br />

Schwermetalle in Futtermitteln<br />

Wieningerstraße 8<br />

Mykotoxine, Polyzyklische CC Cluster Chemie, Dr. Richard Öhlinger A-4020 Linz<br />

Kohlenwasserstoffe, Vitamine NRL für Mykotoxine und<br />

polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe,<br />

Wieningerstraße 8<br />

Probiotika, Salmonellen, Zentrum für Analytik und Dr. Andreas Adler A-4020 Linz<br />

Bakterien-, Hefe- und<br />

Schimmelpilzkeimzahlen<br />

Mikrobiologie Wieningerstraße 8<br />

Mikroskopie (tierische Institut für Bodengesundheit Dr. Franz Wernitznig A-1220 Wien<br />

Bestandteile, Rezeptur, & Pflanzenernährung, Abt. Spargelfeldstraße 191<br />

botanische Verunreinigungen Düngemittelüberwachung<br />

und Mikroskopie, NRL für<br />

tierische Proteine in Futtermitteln<br />

GVO-Untersuchungen CC Biochemie Wien, NRL für Mag. Rupert Hochegger A-1220 Wien<br />

genetisch veränderte<br />

Organismen<br />

Spargelfeldstraße 191<br />

Abkürzungen: CC = Kompetenzzentrum, CRL = gemeinschaftliches Referenzlabor, NRL = Nationales Referenzlabor<br />

41


42<br />

zusammenfassung<br />

Der Einsatz von hochwertigen Futtermitteln, die<br />

Vermeidung von Risiken für Tier und Mensch und die<br />

Futtermittelüberwachung sind Gegenstand dieser<br />

Broschüre. Seit Gründung der Agentur für Gesundheit<br />

und Ernährungssicherheit vor 7 Jahren hat sich in der<br />

Bewertung und Vermeidung von Risiken entlang der<br />

Lebensmittelkette in Österreich und Europa viel<br />

verändert. Ein wissenschaftlich fundierter, risikobasierter<br />

und mehrjähriger integrierter Kontrollplan wurde<br />

der Futtermittelüberwachung zu Grunde gelegt.<br />

Im Jahr 2008 fand erstmals ein umfangreicher und in<br />

mehreren Modulen zusammengestellter Ausbildungslehrgang<br />

für Futtermittelkontrollorgane statt. Damit<br />

kann den Anforderungen des mehrjährigen, inte-<br />

grierten Kontrollplans nach qualitativ hochwertigen<br />

und einheitlichen Kontrollen bzw. Betriebsinspektionen<br />

entsprochen werden.<br />

Jährlich werden nach dem amtlichen Stichprobenplan<br />

etwa 3.000 Futtermittelproben in den Futtermittelwerken,<br />

im Futtermittelhandel und bei Landwirten gezogen<br />

und insgesamt ca. 20.000 Analysen durchgeführt.<br />

Zudem wird bei Betriebsinspektionen bei Futtermittelerzeugern<br />

und -händlern die Einhaltung der vorgeschriebenen<br />

betriebseigenen Prozesse und Kontrollsysteme<br />

überprüft. Die Maßnahmensetzungen haben in<br />

den letzten Jahren gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten<br />

zu mehr Futtermittelsicherheit beigetragen:


• Kontaminationen mit Schwermetallen werden nur<br />

vereinzelt festgestellt.<br />

• Zu Dioxin gab es in den letzten fünf Jahren keine<br />

Beanstandungen, bei dioxinähnlichen PCB gab es<br />

2008 erstmals 2 Beanstandungen.<br />

• Seit 1998 gab es keine Höchstwert-Überschreitungen<br />

von Pflanzenschutzmittelrückständen.<br />

• Bei Mykotoxinen liegt verbesserte Erfahrung zu den<br />

Kontaminationen vor, zusätzliche Forschung, Strategien<br />

und Maßnahmen zur Vermeidung wurden<br />

eingeleitet.<br />

• Bei Salmonellen kam es zu einem deutlichen<br />

Rückgang von Beanstandungen.<br />

• Die Anzahl der beanstandeten kennzeichnungspflichtigen<br />

GVO-Proben stagnierte.<br />

• Bei Hormonen und Arzneimitteln kam es zu einem<br />

deutlichen Rückgang von Beanstandungen.<br />

• Bei der Untersuchung auf tierische Bestandteile<br />

kam es zwischen 2006 und 2008 zwar zu einer<br />

geringfügig erhöhten Anzahl positiver Proben, wobei<br />

jedoch nur eine sehr geringe Anzahl von Proben<br />

beanstandet werden musste.<br />

Insgesamt konnte bei allen Substanzen oder Stoffgruppen<br />

mit Ausnahme tierischer Bestandteile zumindest<br />

eine Stagnation, zumeist ein deutlicher Rückgang<br />

von Beanstandungen festgestellt werden. Bei den<br />

Mykotoxinbelastungen liegt auf nationaler und europäischer<br />

Ebene noch Verbesserungspotenzial vor. Von<br />

der <strong>AGES</strong> durchgeführte umfassende Forschungs- und<br />

Monitoringprogramme sollen letztlich zu verbesserten<br />

Vorsorge- und Vermeidungsstrategien bei Mykotoxinen<br />

führen. Schnellere und gezieltere Risikobewertung<br />

sowie Maßnahmensetzung wurden bei Kontaminationen<br />

von Futtermitteln durch die Beteiligung der<br />

<strong>AGES</strong> am europäischen Schnellwarnsystem erreicht.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den letzten<br />

sieben Jahren (seit Gründung der <strong>AGES</strong>) die Futtermittelsicherheit<br />

in Österreich signifikant verbessert wurde<br />

und ein substantieller Beitrag zu mehr Gesundheit der<br />

Tiere und Menschen geleistet wurde.<br />

Die <strong>AGES</strong> wird sich auch in Zukunft den zahlreichen<br />

neuen Herausforderungen, die sich zum Beispiel durch<br />

die Veränderung der Biomassenutzung für Energie<br />

und industrielle Rohstoffe ergeben, mit Engagement<br />

stellen.<br />

43


44<br />

gesetzliche grundlagen<br />

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge-<br />

setz (LMSVG)<br />

Futtermittelgesetz (FMG) 1999 i.d.g.F.<br />

Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit<br />

Vorschriften zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung<br />

bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalo-<br />

pathien<br />

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte<br />

Stoffe in der Tierernährung<br />

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur<br />

Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen<br />

des Lebensmittelrechtes, zur Errichtung<br />

der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<br />

Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit<br />

Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen<br />

Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte<br />

Richtlinie 2003/100/EG der Kommission vom 31. Oktober<br />

2003 zur Änderung von Anhang I zur Richtlinie<br />

2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung<br />

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 22. September 2003<br />

über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel<br />

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 22. September 2003<br />

über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über<br />

amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung<br />

des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der<br />

Bestimmung über Tiergesundheit und Tierschutz<br />

(ABl. L 165 vom 30.4.2004)<br />

Machbarkeitsstudie zur Auslobung „gentechnikfrei“<br />

und Vermeidung von GVO bei Lebensmitteln aus<br />

tierischer Erzeugung, www.ages.at<br />

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit<br />

Vorschriften für die Futtermittelhygiene<br />

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Februar 2005 über<br />

Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf<br />

Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen<br />

Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/<br />

EWG des Rates<br />

Richtlinie 2006/13/EG der Kommission vom 3. Februar<br />

2006 zur Änderung der Anhänge I und II der<br />

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte<br />

Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Dioxine und<br />

dioxinähnliche PCB<br />

Empfehlung der Kommission Nr. 576/2006/EG vom<br />

17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von<br />

Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und<br />

HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung<br />

an Tiere bestimmten Erzeugnissen<br />

Entscheidung der Kommission (2008/798/EG) vom<br />

14. Oktober 2008 zum Erlass von Sondervorschriften<br />

für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen<br />

oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft<br />

China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung<br />

2008/757/EG der Kommission


Verordnung (EG) Nr. 956/2008 der Kommission vom<br />

29. September 2008 zur Änderung von Anhang IV<br />

der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur<br />

Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter trans-<br />

missibler spongiformer Enzephalopathien<br />

Richtlinie 2009/8/EG der Kommission vom 10. Febru-<br />

ar 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie<br />

2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates hinsichtlich Höchstgehalten an Kokzidiostatika<br />

autoren<br />

Ein besonderer Dank gilt allen Autoren, die bei der<br />

Erstellung der Futtermittelbroschüre mitgewirkt haben.<br />

Dr. Andreas Adler<br />

andreas.adler@ages.at<br />

Dr. Karl Aichberger<br />

karl.aichberger@ages.at<br />

Mag. Rupert Hochegger<br />

rupert.hochegger@ages.at<br />

Dr. Friedrich Fila<br />

friedrich.fila@ages.at<br />

Dipl. Ing. Thomas Kickinger<br />

thomas.kickinger@ages.at<br />

Dipl. Ing. Mag. Veronika Kolar<br />

veronika.kolar@ages.at<br />

redaKtion<br />

Dipl. Ing. Mag. Veronika Kolar<br />

veronika.kolar@ages.at<br />

bildnachweise<br />

Bilder <strong>AGES</strong><br />

Ein besonderer Dank geht an alle mitwirkenden<br />

Kolleginnen und Kollegen aus den Instituten des<br />

Bereichs Landwirtschaft und aus den Kompetenzzentren<br />

für die Mithilfe und Bereitstellung von Bildmaterial:<br />

und Histomonostatika, die aufgrund von unvermeid-<br />

barer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltier-<br />

arten vorhanden sind<br />

Verordnung (EG) 163/2009 der Kommission vom 26.<br />

Februar 2009 zur Änderung des Anhangs IV der Ver-<br />

ordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parla-<br />

ments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung,<br />

Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler<br />

spongiformer Enzephalopathien<br />

Dipl. Ing. Thomas Kuhn<br />

thomas.kuhn@ages.at<br />

Dr. Richard Öhlinger<br />

richard.oehlinger@ages.at<br />

Dr. Renate Oeschlmüller<br />

renate.oeschlmueller@ages.at<br />

Dipl. Ing. Irmengard Strnad<br />

irmengard.strnad@ages.at<br />

Dr. Karl Walter Wagner<br />

karl-walter.wagner@ages.at<br />

Univ.-Doz. Dr. Herbert Würzner<br />

herbert.wuerzner@ages.at<br />

Institut für Futtermittel<br />

Abteilung Düngemittelüberwachung und Mikroskopie<br />

Kompetenzzentrum für Tierarzneimittel<br />

und Hormone Wien<br />

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gesundheit für mensch,<br />

tier und pflanze<br />

daten, statistik<br />

und risikobewertung<br />

landwirtschaft<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>AGES</strong> - Österreichische Agentur für<br />

Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH<br />

Spargelfeldstr. 191, 1220 Wien<br />

www.ages.at<br />

Fotos: bmlfuw, ages, agrarfoto, fotolia<br />

Graphische Gestaltung: Agentur WIRZ<br />

© <strong>AGES</strong>, Oktober 2009<br />

lebensmittel<br />

analytik-Kompetenzzentren Veterinärmedizin<br />

eterinärmedizin<br />

pharmmed —<br />

arzneimittel und<br />

medizinprodukte<br />

humanmedizin

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