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Anzeiger 22-2020

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Anzeiger Oberhasli

Notfalldienste

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg.

0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die

Notfall nummer 144 bleibt unverändert.

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken

Menschen 079 309 65 55 Kostenloses

Angebot der Psychiatrischen

Dienste der Spitäler fmi AG

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL) Telefon 079 200 00 44

Montag - Samstag von 8h – 20h

info@aul-be.ch

Bestattungsdienst

Roland und Beatrice Santschi

Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53

Christina Santschi

Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94

Impressum

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,

Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Publikationen / Inserate:

Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung

erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen

oder Inserate können wir keine Haftung

übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle

Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)

zugestellt.

Auflage: 4'220 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche

Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren

Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)

Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile

70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)

Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile

80 Rappen (übrige Schweiz)

Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %

Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)

Alle Preise exkl. MwSt. (www.anzeigeroberhasli.ch)

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Friedhof Gräberräumung

An der Gemeindeversammlung vom

28. Mai 2018 wurden die Änderungen

des Friedhofreglements mit Gültigkeit

ab 01.07.2018 genehmigt.

Eine der wichtigsten Änderungen

war die Herabsetzung der Grabruhe

auf 20 Jahre für Erd- und Urnengräber.

Gestützt auf Art. 21, des Friedhofreglements

vom 09. Dezember

20016 mit Änderungen vom 01. Juli

2018 ordnet der Gemeinderat Guttannen

deshalb die Aufhebung folgender

Gräber in diesem Jahr an:

Nr. 387 bis Nr. 398

Die Angehörigen der Verstorbenen

werden gebeten, die Gräber bis am

15. Oktober 2020 abzuräumen.

Nach dieser Frist verfügt die Gemeinde

Guttannen über die Gräber.

Die Angehörigen werden ebenfalls

schriftlich informiert.

Guttannen, 18. Mai 2020

Gemeinderat Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Baupublikation

Gesuchstellerin:

Kraftwerke Oberhasli AG (KWO),

Grimselstrasse 19,

3862 Innertkirchen

Bauvorhaben:

Erstellen einer provisorischen Plattform

für zwei Container und den bestehenden

WC-Container. Erstellen

einer provisorischen Lagerhalle auf

das bestehende Fundament des

Bockkrans. Erstellen eines Informationspavillons

ausserhalb der Kraftwerksanlage

für Besucher während

der Umbauphase

Verlängerung der Geltungsdauer des

Gesamtbauentscheides vom 21. Juli

2011 bis 31. Dezember 2026

Standort:

Nr. 22 Freitag, 29. Mai 2020

Gerstenegg, Parzelle Nr. 953,

Koordinaten: 2‘667´648 /

1‘160´322, Landwirtschaftszone

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone B

Naturschutzgebiet

BLN-Objekt Nr. 1507

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Guttannen,

3864 Guttannen

Einsprachestelle:

Regierungsstatthalteramt Interlaken-

Oberhasli, 3800 Interlaken

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 29. Juni 2020

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige

Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht

innert der Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen

und vervielfältigten oder

weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser:

Bachmann Andreas,

Altenschwendi 8,

6083 Hasliberg Hohfluh

Standort:

Hasliberg Hohfluh, Altenschwendi

8b, Parzelle Nr. 182

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Bauvorhaben:

Neubau Unterstand für Maschinen

und Geräte

Schutzzone:

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