Töfte Regionsmagazin 05/2020 - Hofläden im Töfte-Land
In der Mai-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ahlen, Ennigerloh, Ostenfelde, Westbevern, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde, Everswinkel, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen erfahrt ihr alles über regionale Lebensmittel. Jetzt neu: Töfte Online! Besucht uns unter www.toefte.ms
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GUTER RAT<br />
Sybille Reuter / Shutterstock.com<br />
Wie haben Sie die letzten Wochen des<br />
Lock- bzw. Shutdowns erlebt?<br />
Hat Sie nicht auch zumindest zu Beginn der<br />
pandemischen Freiheitsbeschränkungen<br />
eine seltsame Gefühlsmischung von einerseits<br />
großer Unsicherheit, ja vielleicht sogar<br />
Furcht, andererseits aber auch einer inneren<br />
Harmonie der Entschleunigung und<br />
Besinnung aufs Wesentliche erfüllt?<br />
Bedeutete der mit dem Lockdown staatlich<br />
verordnete Rückzug ins Private für Sie nicht<br />
auch zumindest zeitweise eine willkommene<br />
Auszeit fernab von Alltagshektik, Leistungsdruck<br />
und Gewinnstreben?<br />
Ist es nicht so, dass diese Pandemie regelrecht<br />
ein Brennglas auf die stets unergründliche<br />
Ambivalenz unseres irdischen Lebens<br />
zwischen Gut und Böse, so auch zwischen<br />
Verurteilung des menschlichen Lebens zur<br />
Endlichkeit einerseits und Hoffnung auf<br />
Heilung, Rettung und göttliche Ewigkeit<br />
andererseits hält?<br />
Diese Zwiespältigkeit in unserem Lebenslauf<br />
bricht nach allen bisherigen historischen<br />
Erfahrungen in derart eklatanten<br />
Bedrohungslagen wie <strong>im</strong> Krieg oder bei<br />
Epidemie mit voller Wucht aus.<br />
– AHA –<br />
Auszeit <strong>im</strong> Lockdown!<br />
Und dann sind wir es selbst, die wir in unserer<br />
Eigenverantwortung und unserer Fähigkeit<br />
zur Selbstdisziplin und Solidarität, aber<br />
auch in unserem Vertrauen zu den Regierenden<br />
<strong>im</strong> Höchstmaß gefordert sind.<br />
Und genau das haben wir Deutsche bislang<br />
in einer unglaublich vorbildlichen und<br />
weltweit anerkannten Weise geschafft!<br />
Weit über 80 Prozent der Deutschen stehen<br />
fest hinter den Beschlüssen der Bundesund<br />
<strong>Land</strong>esregierungen zu den Beschränkungen<br />
<strong>im</strong> gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,<br />
schulischen, kulturell-sportlichen<br />
und vor allem privaten Leben.<br />
Die gewiss zunächst von den Deutschen als<br />
Super-GAU wahrgenommene Corona-Krise<br />
wirkt offenbar gleichermaßen als äußerst<br />
aktiver Katalysator für eine rasante innere<br />
Einheitsentwicklung in unserem <strong>Land</strong>, das<br />
sich zuvor politisch zunehmend zerrissen<br />
zeigte.<br />
Diese faszinierende Bipolarität der Krise hat<br />
so manche vorherigen Schlagzeilen blasser<br />
werden lassen.<br />
So zeigen sich vormalige Dauerbrenner in<br />
der öffentlichen Diskussion wie der fortschreitende<br />
Rechtspopulismus oder die<br />
Bedrohungen durch den Kl<strong>im</strong>awandel als<br />
zumindest relativiert bzw. differenziert.<br />
Wir Deutsche diskutieren dafür mehr denn<br />
je und in weiter Spannbreite unserer Gesellschaft<br />
sowie höchst anspruchsvoll über<br />
die hochgradige Schutzfunktion unserer<br />
grundgesetzlich garantierten Grundrechte,<br />
» RA Michael Lingnau<br />
die Konkurrenz unter diesen Grundrechten<br />
sowie die mögliche Vorrangigkeit des in<br />
Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes (GG)<br />
verankerten Grundrechts auf Leben und<br />
körperliche Unversehrtheit und der daraus<br />
resultierenden staatlichen Pflicht, sich<br />
schützend vor das Leben zu stellen sowie<br />
Beeinträchtigungen der Gesundheit abzuwenden.<br />
Und wir Deutsche tolerieren zur Wahrung<br />
des Lebens- und Gesundheitsschutzes vor<br />
allem besonderer Risikogruppen von betroffenen<br />
Menschen die – wohlgemerkt gemäß<br />
der Ermächtigungsgrundlage in § 28<br />
Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
befristete - Einschränkung anderer Grundrechte<br />
wie u.a. unser Recht auf die freie Entfaltung<br />
unserer Persönlichkeit (Art. 2 Abs.<br />
1 GG), unser Recht auf die Ausübung der<br />
Religionsfreiheit (Art. 4 GG), unser Recht<br />
auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder<br />
unser Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG).<br />
Nur eine eigenartige Mixtur weniger Querdenker,<br />
Verschwörungstheoretiker, Rechtsund<br />
Linkspopulisten und Impfgegner<br />
wenden sich mit lauter St<strong>im</strong>me gegen die<br />
verordneten Schutzmaßnahmen.<br />
Aber lautes Geschrei und zu Markte getragene<br />
Ignoranz können dem unter uns<br />
Deutschen mit übergroßer Mehrheit eingesetzten<br />
gesunden Menschenverstand<br />
nichts anhaben.<br />
Wer sich als vermeintlich ehrenwerter „Widerstandskämpfer“<br />
gegen mit Freiheitsverlusten<br />
einhergehende „übertriebene“<br />
Corona-Politik geriert und als Protestler<br />
ohne Rücksicht auf Abstandsregeln und<br />
ohne Mundschutz auf die Straße geht,<br />
der demonstriert in Wahrheit nicht für<br />
die Einhaltung der Grundrechte, sondern<br />
demonstriert eine gefährliche Ego-Verantwortung,<br />
nämliche eine Freiheit ohne Maß,<br />
ohne Solidarverantwortung, ohne Folgenabschätzung,<br />
ohne Staatsbürgerlichkeit,<br />
schlicht ohne Verstand.<br />
Natürlich ist der Corona-Ausnahmezustand<br />
ein Stresstest für unseren Rechtsstaat und<br />
seiner unantastbaren Gewaltenteilung zwischen<br />
Legislative, Exekutive und Judikative.<br />
Aber diesen Stresstest haben wir mit Bravour<br />
bestanden!<br />
Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte<br />
Rechtsschutz und -Rechtsweggarantie,<br />
sich z.B. gegen staatliche Verordnungen zur<br />
Wehr zu setzen, ist jedem Bürger auch und<br />
gerade in Corona-Zeiten unangefochten<br />
garantiert.<br />
*<br />
Die meisten Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht<br />
haben bislang die<br />
mit Augenmaß und Verantwortung auf<br />
den Weg gebrachten Corona-Regierungsbeschlüsse<br />
in grundrechtlicher Abwägung<br />
und ausdrücklich als befristete Maßnahmen<br />
bestätigt.<br />
Jetzt heißt es prioritär, <strong>im</strong> Zuge des erfolgreichen<br />
Krisenmanagements <strong>im</strong> Kampf gegen<br />
den Corona-Virus der wirtschaftlichen<br />
Folgen des Shutdowns Herr zu werden.<br />
Einige Ausrufungszeichen sind hierbei bereits<br />
von den politisch Verantwortlichen<br />
gesetzt worden.<br />
Jedenfalls sollte bei all den noch anstehenden<br />
Herausforderungen in den anhaltenden<br />
Corona-Zeiten der bislang gezeigte,<br />
überwiegend als einheitlich und geschlossen<br />
gezeigte politische Wille und die vorzügliche<br />
Entschlusskraft von Regierung<br />
und Opposition in den Parlamenten von<br />
Bund und Ländern die Oberhand behalten.<br />
Der Bundesgesundheitsminister legt uns<br />
aktuell einen instruktiven AHA-Auftrag ans<br />
Herz, und zwar buchstäblich mit<br />
A für Abstandshaltung<br />
H für Hygiene und<br />
A für Atemschutzmaske.<br />
Diese Basics werden uns noch lange <strong>im</strong> täglichen<br />
Leben der Pandemie begleiten, aber<br />
sie sind nun wahrlich zu ertragen, um die<br />
Gesundheit und das Leben zu schützen!<br />
Kennen Sie ihn nicht zudem, diesen anderen<br />
AHA-Effekt, den uns der Corona-Ticker<br />
täglich vermittelt?<br />
Lernen wir nicht jeden Tag etwas zu Virologie,<br />
Epidemiologie, zu Infektionsketten,<br />
Risikogruppen, Reproduktionszahlen, zu<br />
staatlichen Soforthilfen oder Exit-Strategien<br />
dazu!?<br />
Was für spannende und aufwühlende Zeiten<br />
in der gelebten Ambivalenz zwischen<br />
Auszeit durch Entschleunigung und Neustart<br />
aus dem Lockdown, Bangen und Hoffen,<br />
Gesundheit und Freiheit, Leben und<br />
Tod, Krisenzeiten, aus denen wir durchaus<br />
gestärkt, nämlich ausgestattet mit mehr<br />
Achtsamkeit für wesentliche Werte wie<br />
Verantwortung, Solidarität und Rücksichtnahme<br />
hervorgehen können.<br />
AHA, lasst uns alle achtsam sein, um gesund<br />
zu bleiben!<br />
Michael Lingnau | Rechtsanwalt in Jülich<br />
www.rechtsanwalt-lingnau.de<br />
k www.budt.de | c 02382 9155-0<br />
a Gerichtsstr. 22, 59227 Ahlen<br />
* Manche entspannen bei Yoga und Tai-Chi. Wir empfehlen einen guten Berater.<br />
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