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FAQs häufig gestellte Fragen

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Wie wirken sich Zisternen und ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) auf die Gebühren aus?<br />

Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) sind Wasserspeicher, die das über das Dach<br />

oder sonstige befestigte Flächen ablaufende Regenwasser sammeln und so für Garten und Haushalt<br />

nutzbar machen. Zisternen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation, an Rinnen oder an<br />

öffentliche Versickerungsanlagen (kurz: „öffentliche Kanalisation“) verzögern daher mehr oder<br />

weniger stark den Abfluss von Niederschlagswasser.<br />

Zisternen werden bei der Ermittlung der Niederschlagsgebühr berücksichtigt. Bei der Ermittlung<br />

der bebauten oder befestigten Grundstücksfläche, bleiben Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz,<br />

wenn von dort anfallendes Regenwasser in Zisternen aufgefangen wird.<br />

Voraussetzung:<br />

Die Zisterne muss ein Fassungsvermögen von mindestens 2.000 Litern haben, damit Flächen zum<br />

Abzug gebracht werden können.<br />

Wann wird die Fläche ganz und wann wird sie teilweise zum Abzug gebracht?<br />

Das hängt davon ab, ob die Zisterne einen Anschluss an das Kanalnetz hat. Dies ist dann der Fall,<br />

wenn der Überlauf der Zisterne in den Kanal eingeleitet wird.<br />

Was und wie wird unterschieden?<br />

Man unterscheidet deshalb zwischen Zisternen ohne direkten oder mittelbaren Anschluss an das<br />

Kanalnetz und Zisternen mit einem Anschluss an das Kanalnetz.<br />

Zisternen OHNE direkten oder mittelbaren Anschluss an das Kanalnetz:<br />

Wenn die Zisterne nicht an das Kanalnetz angeschlossen ist, wird die gesamte Fläche, von der das<br />

Regenwasser in die Zisterne fließt, bei der Berechnung der Niederschlagsgebühr abgezogen.<br />

Aber: Es darf keinen direkten oder mittelbaren Anschluss an das Kanalnetz geben.<br />

Zisternen MIT einem Anschluss an das Kanalnetz:<br />

Hat die Zisterne einen Anschluss an das Kanalnetz, etwa dadurch, dass der Überlauf der Zisterne in<br />

den Kanal eingeleitet wird, gibt es Unterscheidungen, je nachdem wofür die Zisterne verwendet<br />

wird.<br />

Welche Arten der Verwendung sieht die Satzung vor?<br />

Es gibt zwei Arten der Verwendung:<br />

Nutzung als Brauchwasser, Nutzung zur alleinigen Gartenbewässerung.<br />

Diese zwei Nutzungsarten werden nachfolgend erläutert:<br />

Verwendung als Brauchwasser<br />

Wird die Zisterne für die Toilettenspülung oder für die Waschmaschine genutzt, bleibt die Fläche<br />

ohne Ansatz, die sich aus der Division des Zisterneninhalts in Kubikmeter (m³) durch 0,05 ergibt.<br />

Rechenbeispiel bei einem Zisterneninhalt von 3 m³:<br />

3 m³ : 0,05 = 60 Ergebnis: Bei einem Zisterneninhalt von 3 m³ reduziert sich die Fläche um 60 m².<br />

Hinweis: Die Wassermengen, die über die Toilette oder die Waschmaschine in das Kanalnetz<br />

eingeleitet werden, müssen als Schmutzwassergebühr gezahlt werden. Ermittelt wird diese über<br />

einen geeichten Zähler, der auf eigene Kosten gesetzt werden muss.

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