FAQs häufig gestellte Fragen
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Nutzung der Zisterne ausschließlich für die Gartenbewässerung<br />
Wird die Zisterne nur für die Bewässerung des Garten genutzt, bleibt die Fläche ohne Ansatz, die<br />
sich aus der Division des Zisterneninhalts in Kubikmeter (m³) durch 0,10 ergibt.<br />
Rechenbeispiel bei einem Zisterneninhalt von 3 m³:<br />
3 m³ : 0,10 = 30 Ergebnis: Bei einem Zisterneninhalt von 3 m³ reduziert sich die Fläche um 30 m².<br />
Hinweis: Würde sich die Fläche aufgrund der Berechnung des Zisterneninhalts um 60 m²<br />
reduzieren, tatsächlich ist jedoch nur 50 m² Dachfläche vorhanden, von der das Regenwasser in die<br />
Zisterne fließt, können auch nur 50 m² als Abzug berücksichtigt werden.<br />
Was bildet die Berechnungsgrundlage für die Getrennte Abwassergebühr?<br />
Die Berechnungsgrundlage für die jährliche Niederschlagswassergebühr ist die Größe in<br />
Quadratmetern [m²] der an die öffentliche Kanalisation, an Rinnen oder an öffentliche<br />
Versickerungsanlagen angeschlossenen bebauten und / oder künstlich befestigten Flächen des<br />
Grundstücks unter Berücksichtigung einer anteiligen Versickerung bestimmter Flächen. Die<br />
Niederschlagswassergebühr wird grundstücksbezogen berechnet. Die Berechnungsgrundlage für die<br />
Schmutzwassergebühr ist die Menge bezogenen Frischwassers in Kubikmetern [m³] und die aus<br />
einer Zisterne entnommenen Brauchwassermenge für Toilettenspülung oder Waschmaschine.<br />
Die Brauchwassermenge ist über einen privaten geeichten Wasserzähler zu ermitteln.<br />
Wo können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren?<br />
Während des Selbstauskunftsverfahrens (voraussichtlich im September) richtet die Gemeinde<br />
Rimbach eine Beratungsstelle ein. Hier erhalten die Grundstückseigentümer allgemeine<br />
Informationen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr sowie Hilfestellungen bei der<br />
Bearbeitung des Erfassungsbogens. Bearbeitete, ausgefüllte Erfassungsbögen können hier auch<br />
persönlich abgegeben werden.<br />
Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1, 64668 Rimbach,<br />
Finanzabteilung Herr Eckert Tel. 06253/80932, 2. OG, Zimmer 203<br />
Bauamt Herr Röth Tel. 06253/80965, DG, Zimmer 313<br />
Finanzabteilung Herr Schmitt Tel. 06253/80930, 2. OG, Zimmer 205<br />
E-Mail: abwasser@rimbach-odw.de<br />
Öffnungszeiten: Montags: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstags: 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstags: 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Werden die Angaben der Bürger überprüft?<br />
Die Gemeinde Rimbach lässt in Zusammenarbeit mit dem Abwasserverband „Oberes Weschnitztal“<br />
über ein Ingenieurbüro die bebauten bzw. künstlich befestigten Flächen grundstücksbezogen auf<br />
Basis des vorhandenen Datenbestandes ermitteln. Das Ergebnis wird den Grundstückseigentümern<br />
mittels Erfassungsbogen mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Korrektur zugeschickt.<br />
(voraussichtlich im September)<br />
Werden Änderungen von den Grundstückseigentümern mitgeteilt, die stark von den ermittelten<br />
Flächengrößen abweichen, erfolgt u. U. eine Plausibilitätsprüfung mit Hilfe von Luftbildern oder<br />
durch Begutachtung der Verhältnisse vor Ort. In den übrigen Fällen werden die angegebenen<br />
Flächen stichprobenartig geprüft.