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FAQs häufig gestellte Fragen

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Nutzung der Zisterne ausschließlich für die Gartenbewässerung<br />

Wird die Zisterne nur für die Bewässerung des Garten genutzt, bleibt die Fläche ohne Ansatz, die<br />

sich aus der Division des Zisterneninhalts in Kubikmeter (m³) durch 0,10 ergibt.<br />

Rechenbeispiel bei einem Zisterneninhalt von 3 m³:<br />

3 m³ : 0,10 = 30 Ergebnis: Bei einem Zisterneninhalt von 3 m³ reduziert sich die Fläche um 30 m².<br />

Hinweis: Würde sich die Fläche aufgrund der Berechnung des Zisterneninhalts um 60 m²<br />

reduzieren, tatsächlich ist jedoch nur 50 m² Dachfläche vorhanden, von der das Regenwasser in die<br />

Zisterne fließt, können auch nur 50 m² als Abzug berücksichtigt werden.<br />

Was bildet die Berechnungsgrundlage für die Getrennte Abwassergebühr?<br />

Die Berechnungsgrundlage für die jährliche Niederschlagswassergebühr ist die Größe in<br />

Quadratmetern [m²] der an die öffentliche Kanalisation, an Rinnen oder an öffentliche<br />

Versickerungsanlagen angeschlossenen bebauten und / oder künstlich befestigten Flächen des<br />

Grundstücks unter Berücksichtigung einer anteiligen Versickerung bestimmter Flächen. Die<br />

Niederschlagswassergebühr wird grundstücksbezogen berechnet. Die Berechnungsgrundlage für die<br />

Schmutzwassergebühr ist die Menge bezogenen Frischwassers in Kubikmetern [m³] und die aus<br />

einer Zisterne entnommenen Brauchwassermenge für Toilettenspülung oder Waschmaschine.<br />

Die Brauchwassermenge ist über einen privaten geeichten Wasserzähler zu ermitteln.<br />

Wo können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren?<br />

Während des Selbstauskunftsverfahrens (voraussichtlich im September) richtet die Gemeinde<br />

Rimbach eine Beratungsstelle ein. Hier erhalten die Grundstückseigentümer allgemeine<br />

Informationen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr sowie Hilfestellungen bei der<br />

Bearbeitung des Erfassungsbogens. Bearbeitete, ausgefüllte Erfassungsbögen können hier auch<br />

persönlich abgegeben werden.<br />

Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1, 64668 Rimbach,<br />

Finanzabteilung Herr Eckert Tel. 06253/80932, 2. OG, Zimmer 203<br />

Bauamt Herr Röth Tel. 06253/80965, DG, Zimmer 313<br />

Finanzabteilung Herr Schmitt Tel. 06253/80930, 2. OG, Zimmer 205<br />

E-Mail: abwasser@rimbach-odw.de<br />

Öffnungszeiten: Montags: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstags: 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstags: 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Werden die Angaben der Bürger überprüft?<br />

Die Gemeinde Rimbach lässt in Zusammenarbeit mit dem Abwasserverband „Oberes Weschnitztal“<br />

über ein Ingenieurbüro die bebauten bzw. künstlich befestigten Flächen grundstücksbezogen auf<br />

Basis des vorhandenen Datenbestandes ermitteln. Das Ergebnis wird den Grundstückseigentümern<br />

mittels Erfassungsbogen mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Korrektur zugeschickt.<br />

(voraussichtlich im September)<br />

Werden Änderungen von den Grundstückseigentümern mitgeteilt, die stark von den ermittelten<br />

Flächengrößen abweichen, erfolgt u. U. eine Plausibilitätsprüfung mit Hilfe von Luftbildern oder<br />

durch Begutachtung der Verhältnisse vor Ort. In den übrigen Fällen werden die angegebenen<br />

Flächen stichprobenartig geprüft.

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