FAQs häufig gestellte Fragen
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Besteht die Pflicht, den Erfassungsbogen auszufüllen?<br />
Entsprechend der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rimbach besteht eine Auskunfts- und<br />
Mitwirkungspflicht.<br />
Ist es ein Unterschied, ob Niederschlagswasser von meinen bebauten bzw. künstlich<br />
befestigten Flächen in einen Regen- oder Mischwasserkanal eingeleitet wird? Nein.<br />
Entscheidend ist die Größe und Art der an die öffentliche Kanalisation (z.B. Kanäle, oberirdische<br />
Rinnen und Versickerungsanlagen) angeschlossenen bebauten bzw. künstlich befestigten Flächen.<br />
Ob eine solche Fläche an einen Regenwasser-, einen Mischwasserkanal oder an oberflächliche<br />
Rinnen mit Anschluss an öffentliche Versickerungsanlagen angeschlossen ist, spielt keine Rolle.<br />
Wie werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?<br />
Zukünftige Veränderungen der Flächen sind der Gemeinde Rimbach unverzüglich mitzuteilen.<br />
Diese werden in die Datenbank eingearbeitet und bei der Gebührenveranlagung berücksichtigt.<br />
Gemäß Satzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, der Gemeinde Rimbach Änderungen an<br />
den bebauten bzw. künstlich befestigten Flächen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.