pdf-Download - KJR Coburg
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4.2. Höhe der Förderung<br />
Gefördert werden bis zu 30 % des Anschaffungspreises, höchstens<br />
jedoch 275,00 € pro Verband.<br />
6. Verfahren<br />
6.1. Antragstellung<br />
Die Anträge sind mit einer Gesamtaufstellung der Kosten und<br />
Kopien der Belege bis zum 30.11. des laufenden Jahres einzureichen.<br />
Aus den Belegen muss klar hervorgehen, um welche<br />
Anschaffung es sich handelt und wer der Käufer ist. Im<br />
Dezember getätigte Anschaffungen sind im darauffolgenden<br />
Jahr einzureichen.<br />
Ein Zuschussantrag kann nicht zugleich beim Stadt- und Kreisjugendring<br />
<strong>Coburg</strong> gestellt werden. Doppelbezuschussung auf<br />
dieser Ebene ist ausgeschlossen.<br />
6.2. Bewilligung<br />
Der <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines<br />
Haushaltes für das laufende Haushaltsjahr. Die Höhe der<br />
Förderung richtet sich nach der Zahl und dem finanziellen<br />
Umfang der eingegangenen Anträge, den zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmitteln des <strong>KJR</strong> und der Häufigkeit der gestellten<br />
Anträge.<br />
Der <strong>KJR</strong>-Vorstand entscheidet nach Antragslage über eine<br />
Kontingentierung. In Zweifels-/Grenzfällen entscheidet ebenfalls<br />
der <strong>KJR</strong>-Vorstand.<br />
Die Bewilligung des Zuschusses wird abhängig gemacht vom<br />
Einverständnis, den Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, falls die<br />
beschafften Gegenstände innerhalb von zwei Jahren einem<br />
anderen Zweck als der Jugendarbeit zugeführt werden.<br />
6.3. Auszahlung<br />
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Material-,<br />
Gerätekostenrechnung oder Quittung beim <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong>.<br />
Der Zuschuss geht direkt an das Antrag stellende Mitglied.<br />
7. Restmittel<br />
Über die Verwendung eventueller Restmittel aus dem jeweiligen<br />
Haushaltsjahr entscheidet der <strong>KJR</strong>-Vorstand.<br />
Kreisjugendring <strong>Coburg</strong>, Vollversammlung, 13.04.2005<br />
Grundförderung der Mitglieder des <strong>KJR</strong><br />
1. Zweck der Förderung<br />
Die Grundförderung soll die Mitgliedsverbände in die Lage versetzen,<br />
ihre allgemeinen Leitungsaufgaben auf Landkreisebene<br />
wahrzunehmen.<br />
2. Gegenstand der Förderung<br />
Dem Zweck der Förderung entsprechen insbesondere konzeptionelle<br />
und jugendpolitische Fragestellungen, planerische<br />
Aufgaben zur Weiterentwicklung des Mitgliedes sowie Erledigungen<br />
der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten<br />
(Kosten für Sitzungen und Tagungen der Gremien, für<br />
Öffentlichkeitsarbeit und für den Geschäftsbedarf).<br />
FÖRDERUNG<br />
3. Zuwendungsempfänger<br />
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong>: Jugendverbände,<br />
Jugendinitiativen und Jugendgemeinschaften bzw.<br />
deren Sammelvertretungen (im Folgenden Mitglieder genannt).<br />
4. Umfang der Förderung<br />
4.1. Höhe der Förderung<br />
Der Gesamtbetrag der Grundförderung setzt sich zusammen<br />
aus einem Festbetrag und den Restmitteln der Bereiche „Förderung<br />
von Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände“ und<br />
„Förderung von Material/Geräten“. Dementsprechend fällt die<br />
Förderungshöhe jährlich unterschiedlich aus.<br />
4.2. Verteilerschlüssel<br />
Der Gesamtbetrag der Grundförderung wird nach folgendem<br />
Verteilerschlüssel aufgeteilt:<br />
- Sockelbetrag:<br />
15% des Gesamtbetrages der Grundförderung wird als Sockelbetrag<br />
auf die Antragsteller umgelegt.<br />
- Mitgliederschlüssel:<br />
50% des Gesamtbetrages der Grundförderung werden nach<br />
dem Mitgliederschlüssel umgelegt.<br />
Die geldmäßige Bewertung der Kriterien hängt ab von den<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den gestellten<br />
Anträgen. Sie wird deshalb vom Vorstand jährlich neu festgestellt.<br />
- Vertretungsschlüssel:<br />
35% des Gesamtbetrages der Grundförderung werden nach<br />
der Anzahl der tatsächlich erschienenen Delegierten der Mitgliedsverbände<br />
in den letzten beiden Vollversammlungen des<br />
<strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> umgelegt.<br />
5. Verfahren<br />
5.1. Antragstellung:<br />
Die Anträge müssen von der Leitung des Jugendverbandes,<br />
deren Sammelvertretungen, der Jugendinitiative bzw. der Jugendgemeinschaft<br />
beim <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> eingereicht werden. Der<br />
Antrag ist mit dem Formblatt zu stellen, mit dem der <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong><br />
seine alljährliche Mitgliedererhebung vornimmt. Die Mitgliedererhebung<br />
geht allen im <strong>KJR</strong> zusammengeschlossenen<br />
Jugendverbänden, Jugendinitiativen bzw. Jugendgemeinschaften<br />
im Herbst jeden Jahres zu und ist mit den geforderten<br />
Angaben incl. Zuschussantrag an den <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> bis zum 30.<br />
November desselben Jahres zurück zu senden.<br />
5.2. Auszahlung:<br />
Die Grundförderung wird nach Eingang des Antrages zum<br />
Jahresende ausgezahlt. Barauszahlungen sind nicht möglich.<br />
In der Regel wird die Förderung auf ein Konto des Mitgliedes<br />
überwiesen. Andernfalls ist die Ausnahme schriftlich zu begründen<br />
und eine Bestätigung über die sachgemäße Verwendung<br />
der Fördergelder einzureichen.<br />
Kreisjugendring <strong>Coburg</strong>, Vollversammlung, 13.04.2005<br />
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