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pdf-Download - KJR Coburg

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4.2. Höhe der Förderung<br />

Gefördert werden bis zu 30 % des Anschaffungspreises, höchstens<br />

jedoch 275,00 € pro Verband.<br />

6. Verfahren<br />

6.1. Antragstellung<br />

Die Anträge sind mit einer Gesamtaufstellung der Kosten und<br />

Kopien der Belege bis zum 30.11. des laufenden Jahres einzureichen.<br />

Aus den Belegen muss klar hervorgehen, um welche<br />

Anschaffung es sich handelt und wer der Käufer ist. Im<br />

Dezember getätigte Anschaffungen sind im darauffolgenden<br />

Jahr einzureichen.<br />

Ein Zuschussantrag kann nicht zugleich beim Stadt- und Kreisjugendring<br />

<strong>Coburg</strong> gestellt werden. Doppelbezuschussung auf<br />

dieser Ebene ist ausgeschlossen.<br />

6.2. Bewilligung<br />

Der <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines<br />

Haushaltes für das laufende Haushaltsjahr. Die Höhe der<br />

Förderung richtet sich nach der Zahl und dem finanziellen<br />

Umfang der eingegangenen Anträge, den zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmitteln des <strong>KJR</strong> und der Häufigkeit der gestellten<br />

Anträge.<br />

Der <strong>KJR</strong>-Vorstand entscheidet nach Antragslage über eine<br />

Kontingentierung. In Zweifels-/Grenzfällen entscheidet ebenfalls<br />

der <strong>KJR</strong>-Vorstand.<br />

Die Bewilligung des Zuschusses wird abhängig gemacht vom<br />

Einverständnis, den Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, falls die<br />

beschafften Gegenstände innerhalb von zwei Jahren einem<br />

anderen Zweck als der Jugendarbeit zugeführt werden.<br />

6.3. Auszahlung<br />

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Material-,<br />

Gerätekostenrechnung oder Quittung beim <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong>.<br />

Der Zuschuss geht direkt an das Antrag stellende Mitglied.<br />

7. Restmittel<br />

Über die Verwendung eventueller Restmittel aus dem jeweiligen<br />

Haushaltsjahr entscheidet der <strong>KJR</strong>-Vorstand.<br />

Kreisjugendring <strong>Coburg</strong>, Vollversammlung, 13.04.2005<br />

Grundförderung der Mitglieder des <strong>KJR</strong><br />

1. Zweck der Förderung<br />

Die Grundförderung soll die Mitgliedsverbände in die Lage versetzen,<br />

ihre allgemeinen Leitungsaufgaben auf Landkreisebene<br />

wahrzunehmen.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

Dem Zweck der Förderung entsprechen insbesondere konzeptionelle<br />

und jugendpolitische Fragestellungen, planerische<br />

Aufgaben zur Weiterentwicklung des Mitgliedes sowie Erledigungen<br />

der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten<br />

(Kosten für Sitzungen und Tagungen der Gremien, für<br />

Öffentlichkeitsarbeit und für den Geschäftsbedarf).<br />

FÖRDERUNG<br />

3. Zuwendungsempfänger<br />

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong>: Jugendverbände,<br />

Jugendinitiativen und Jugendgemeinschaften bzw.<br />

deren Sammelvertretungen (im Folgenden Mitglieder genannt).<br />

4. Umfang der Förderung<br />

4.1. Höhe der Förderung<br />

Der Gesamtbetrag der Grundförderung setzt sich zusammen<br />

aus einem Festbetrag und den Restmitteln der Bereiche „Förderung<br />

von Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände“ und<br />

„Förderung von Material/Geräten“. Dementsprechend fällt die<br />

Förderungshöhe jährlich unterschiedlich aus.<br />

4.2. Verteilerschlüssel<br />

Der Gesamtbetrag der Grundförderung wird nach folgendem<br />

Verteilerschlüssel aufgeteilt:<br />

- Sockelbetrag:<br />

15% des Gesamtbetrages der Grundförderung wird als Sockelbetrag<br />

auf die Antragsteller umgelegt.<br />

- Mitgliederschlüssel:<br />

50% des Gesamtbetrages der Grundförderung werden nach<br />

dem Mitgliederschlüssel umgelegt.<br />

Die geldmäßige Bewertung der Kriterien hängt ab von den<br />

zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den gestellten<br />

Anträgen. Sie wird deshalb vom Vorstand jährlich neu festgestellt.<br />

- Vertretungsschlüssel:<br />

35% des Gesamtbetrages der Grundförderung werden nach<br />

der Anzahl der tatsächlich erschienenen Delegierten der Mitgliedsverbände<br />

in den letzten beiden Vollversammlungen des<br />

<strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> umgelegt.<br />

5. Verfahren<br />

5.1. Antragstellung:<br />

Die Anträge müssen von der Leitung des Jugendverbandes,<br />

deren Sammelvertretungen, der Jugendinitiative bzw. der Jugendgemeinschaft<br />

beim <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> eingereicht werden. Der<br />

Antrag ist mit dem Formblatt zu stellen, mit dem der <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong><br />

seine alljährliche Mitgliedererhebung vornimmt. Die Mitgliedererhebung<br />

geht allen im <strong>KJR</strong> zusammengeschlossenen<br />

Jugendverbänden, Jugendinitiativen bzw. Jugendgemeinschaften<br />

im Herbst jeden Jahres zu und ist mit den geforderten<br />

Angaben incl. Zuschussantrag an den <strong>KJR</strong> <strong>Coburg</strong> bis zum 30.<br />

November desselben Jahres zurück zu senden.<br />

5.2. Auszahlung:<br />

Die Grundförderung wird nach Eingang des Antrages zum<br />

Jahresende ausgezahlt. Barauszahlungen sind nicht möglich.<br />

In der Regel wird die Förderung auf ein Konto des Mitgliedes<br />

überwiesen. Andernfalls ist die Ausnahme schriftlich zu begründen<br />

und eine Bestätigung über die sachgemäße Verwendung<br />

der Fördergelder einzureichen.<br />

Kreisjugendring <strong>Coburg</strong>, Vollversammlung, 13.04.2005<br />

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