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Gemeinde Bachfeld - Stadt Schalkau

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Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bachfeld</strong> - 2 - Nr. 01/08<br />

Beschluss-Nr. 127/22/07/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> hat Kenntnis vom Notarvertrag<br />

336/2007 des Notars Dr. Johann Schmidtlein in Lichtenfels. Der<br />

<strong>Stadt</strong>rat genehmigt und bestätigt alle im o. g. Vertrag getroffenen<br />

Festlegungen und Verpflichtungen vorbehaltlos.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 128/22/07/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt den Verkauf des<br />

Grundstückes Flur-Nr. 107/8 der Gemarkung <strong>Schalkau</strong> durch<br />

öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bachfeld</strong> zum Höchstgebotspreis.<br />

Als Mindestgebot wird ein Betrag in Höhe von 9.500,00 EUR<br />

genehmigt.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 129/22/07/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> bestätigt die Niederschrift<br />

20/02/07 der <strong>Stadt</strong>ratsitzung vom 12.2.2007 - nichtöffentlicher<br />

Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 130/22/07/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> bevollmächtigt den Bürgermeister<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong>, nach Einholung von Angeboten verschiedener<br />

Kreditinstitute dem günstigsten Bieter mit einer Zinsfestschreibung<br />

von 10 Jahren den Zuschlag zu erteilen. Die<br />

Kreditaufnahme in Höhe von 130.000,00 EUR dient der Umschuldung<br />

eines bestehenden Kommunaldarlehens per<br />

31.8.2007.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 138/24/09/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt den Ankauf des<br />

Grundstückes Flur-Nr. 532 der Gemarkung Mausendorf.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 139/24/09/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt den Verkauf einer<br />

Teilfläche von ca. 800 qm des Grundstückes Flur-Nr. 721/10<br />

der Gemarkung <strong>Schalkau</strong>.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 140/24/09/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> stimmt einer Verlängerung und<br />

Veränderung des Mietvertrages mit dem EDEKA-Markt in<br />

<strong>Schalkau</strong>, Rödentaler Str. 29, zu.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 141/24/09/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> bestätigt die Niederschrift<br />

22/07/07 der <strong>Stadt</strong>ratsitzung vom 18.7.2007 - nichtöffentlicher<br />

Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 142/24/09/07<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> bestätigt die Niederschrift<br />

23/07/07 der <strong>Stadt</strong>ratsitzung vom 30.7.2007 - nichtöffentlicher<br />

Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeisler<br />

Beschlüsse des Bauausschusses<br />

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

am 27.11.2007 folgende Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss-Nr. 19/2007<br />

Der Bauausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> und der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Sitzungsniederschrift<br />

der Bauausschusssitzung vom 06.06.2007 ohne Änderungen.<br />

Die Sitzungsniederschrift wurde allen Bauausschussmitgliedern<br />

zur Einsichtnahme ausgehändigt.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des Bauausschusses<br />

Beschluss-Nr. 20/2007<br />

Der Bauausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer<br />

Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004<br />

§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich<br />

§ 36 BauGB - Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> und der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde<br />

§ 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben,<br />

dem Bauantrag von Frau Chris Angermüller, Bahnhofstraße 12,<br />

96528 <strong>Schalkau</strong> zum Vorhaben “Temporäres Aufstellen eines<br />

Bauwagens im Außenbereich” in <strong>Schalkau</strong>, Flurstück Nr.<br />

1353/2 der Gemarkung <strong>Schalkau</strong> zuzustimmen. Die Bauunterlagen<br />

wurden auf Vollständigkeit geprüft.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des Bauausschusses<br />

Beschluss-Nr. 21/2007<br />

Der Bauausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), der Thüringer Bauordnung<br />

(ThürBO) vom 16.03.2004 und der Baugestaltungsund<br />

Werbeanlagensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> vom 07.04.1993<br />

§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile<br />

§ 36 BauGB - Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> und der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde<br />

§ 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben,<br />

§ 1, 2, 9, 14, 15, 17, 18, 21, 23<br />

der Baugestaltungs- und Werbeanlagensatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong><br />

dem Bauantrag von Frau Katharina Seil, Marktstraße 8, 96528<br />

<strong>Schalkau</strong> zum Vorhaben “Wohnhaussanierung mit Gebäudeaufstockung”<br />

in <strong>Schalkau</strong>, Flurstück-Nr. 448/2 der Gemarkung<br />

<strong>Schalkau</strong> zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit<br />

geprüft.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des Bauausschusses<br />

Beschluss-Nr. 22/2007<br />

Der Bauausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer<br />

Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004<br />

§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile<br />

§ 36 BauGB - Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> und der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde<br />

§ 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben,<br />

dem Antrag auf Bauvorbescheid von Frau Katja Müller / Herrn<br />

Falk Hartmann, Weidhäuser Höhe 1, 96524 Föritz zum Vorhaben<br />

„Neubau eines EFWH” in Theuern, Flurstück-Nr. 173/24<br />

der Gemarkung Theuern zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden<br />

auf Vollständigkeit geprüft.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des Bauausschusses<br />

Beschluss-Nr. 23/2007<br />

Der Bauausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Schalkau</strong> beschließt auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer<br />

Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004<br />

§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile<br />

§ 36 BauGB - Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> und der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde<br />

§ 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben,<br />

dem Bauantrag von Frau Petra Müller, Bleßbergstraße 49,<br />

96528 <strong>Schalkau</strong> / ST Truckenthal zum Vorhaben „Nutzungsänderung<br />

im Nebengebäude / Einbau von 3 Ferienwohnungen” in<br />

Truckenthal, Flurstück-Nr. 95/2 der Gemarkung Truckenthal zuzustimmen.<br />

Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft.<br />

gez. Zehner<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des Bauausschusses

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