RÖSRATH erleben - Bauer & Thöming Verlag
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&<br />
Steuer<br />
Finanzen<br />
Visualisierung<br />
Wie Krankheit<br />
die Steuerlast mindert<br />
Weitere Informationen unter:<br />
0221 97320-0<br />
Krankheitskosten können unter bestimmten<br />
Bedingungen Ihre Steuerbelastung<br />
als außergewöhnliche Belastungen<br />
mindern.<br />
Die Aufwendungen müssen unmittelbar<br />
der Heilung einer Krankheit<br />
dienen, eine Krankheit erträglicher<br />
machen oder deren Folgen lindern.<br />
Dabei kommt es grundsätzlich nicht<br />
auf die Erforderlichkeit einer ärztlichen<br />
Behandlung an. Im Gegensatz dazu<br />
sind jedoch vorbeugende Maßnahmen<br />
nicht berücksichtigungsfähig.<br />
DIRK H. RUNKEL<br />
Runkel & Standfuß<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Hauptstraße 200<br />
51503 Rösrath<br />
) 02205 9192200<br />
www.rssp-steuerberater.de<br />
Außergewöhnliche Belastungen sind<br />
nach Abzug der zumutbaren Belastung<br />
abziehbar. Die zumutbare Belastung<br />
staffelt sich hierbei nach der persönlichen<br />
Lebenssituation (siehe Tabelle).<br />
Bei der Bemessungsgrundlage<br />
sind Erstattungen Dritter (zum Beispiel<br />
der Krankenkasse oder -versicherung)<br />
anzurechnen. Bei zum Beispiel einem<br />
Steuerpflichtigen mit zwei Kindern und<br />
einem Gesamtbetrag der Einkünfte<br />
von 25000 Euro beträgt die zumutbare<br />
Belastung 3 Prozent, also 750 Euro.<br />
Erst der siebenhunderteinundfünfzigste<br />
Euro wirkt sich steuerlich aus.<br />
Die möglichen Krankheitskosten sind<br />
vielfältig: Arzneimittel, Krankenhauskosten<br />
und Zahnbehandlung, Fahrtkosten,<br />
Aufwendungen für Befruchtung<br />
und Geburt, Legasthenie, Psychoanalyse<br />
und Psychotherapie. Außerdem<br />
können die Kosten für Sport (soweit<br />
Kranken- und Heilgymnastik) oder<br />
krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen<br />
geltend gemacht werden. Sollte<br />
es sich abweichend von Vorstehendem<br />
um typische Berufskrankheiten<br />
handeln, so kommt gegebenenfalls<br />
ein Abzug als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben in Betracht.<br />
Lassen Sie sich von uns beraten,<br />
wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft<br />
Partnerschaft<br />
stehen Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Dirk Runkel<br />
Zumutbare Belastung in Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte<br />
Gesamtbetrag der Einkünfte in Euro bis 15340 15340 bis 51130 über 51130<br />
Alleinstehende ohne Kinder 5 Prozent 6 Prozent 7 Prozent<br />
Verheiratete ohne Kinder 4 Prozent 5 Prozent 6 Prozent<br />
Alleinstehend oder verheiratet<br />
mit einem oder zwei Kindern<br />
2 Prozent 3 Prozent 4 Prozent<br />
Alleinstehend oder verheiratet<br />
mit drei oder mehr Kindern<br />
1 Prozent 1 Prozent 2 Prozent<br />
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