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RÖSRATH erleben - Bauer & Thöming Verlag

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&<br />

Steuer<br />

Finanzen<br />

Visualisierung<br />

Wie Krankheit<br />

die Steuerlast mindert<br />

Weitere Informationen unter:<br />

0221 97320-0<br />

Krankheitskosten können unter bestimmten<br />

Bedingungen Ihre Steuerbelastung<br />

als außergewöhnliche Belastungen<br />

mindern.<br />

Die Aufwendungen müssen unmittelbar<br />

der Heilung einer Krankheit<br />

dienen, eine Krankheit erträglicher<br />

machen oder deren Folgen lindern.<br />

Dabei kommt es grundsätzlich nicht<br />

auf die Erforderlichkeit einer ärztlichen<br />

Behandlung an. Im Gegensatz dazu<br />

sind jedoch vorbeugende Maßnahmen<br />

nicht berücksichtigungsfähig.<br />

DIRK H. RUNKEL<br />

Runkel & Standfuß<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Hauptstraße 200<br />

51503 Rösrath<br />

) 02205 9192200<br />

www.rssp-steuerberater.de<br />

Außergewöhnliche Belastungen sind<br />

nach Abzug der zumutbaren Belastung<br />

abziehbar. Die zumutbare Belastung<br />

staffelt sich hierbei nach der persönlichen<br />

Lebenssituation (siehe Tabelle).<br />

Bei der Bemessungsgrundlage<br />

sind Erstattungen Dritter (zum Beispiel<br />

der Krankenkasse oder -versicherung)<br />

anzurechnen. Bei zum Beispiel einem<br />

Steuerpflichtigen mit zwei Kindern und<br />

einem Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

von 25000 Euro beträgt die zumutbare<br />

Belastung 3 Prozent, also 750 Euro.<br />

Erst der siebenhunderteinundfünfzigste<br />

Euro wirkt sich steuerlich aus.<br />

Die möglichen Krankheitskosten sind<br />

vielfältig: Arzneimittel, Krankenhauskosten<br />

und Zahnbehandlung, Fahrtkosten,<br />

Aufwendungen für Befruchtung<br />

und Geburt, Legasthenie, Psychoanalyse<br />

und Psychotherapie. Außerdem<br />

können die Kosten für Sport (soweit<br />

Kranken- und Heilgymnastik) oder<br />

krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen<br />

geltend gemacht werden. Sollte<br />

es sich abweichend von Vorstehendem<br />

um typische Berufskrankheiten<br />

handeln, so kommt gegebenenfalls<br />

ein Abzug als Werbungskosten<br />

oder Betriebsausgaben in Betracht.<br />

Lassen Sie sich von uns beraten,<br />

wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft<br />

Partnerschaft<br />

stehen Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Dirk Runkel<br />

Zumutbare Belastung in Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

Gesamtbetrag der Einkünfte in Euro bis 15340 15340 bis 51130 über 51130<br />

Alleinstehende ohne Kinder 5 Prozent 6 Prozent 7 Prozent<br />

Verheiratete ohne Kinder 4 Prozent 5 Prozent 6 Prozent<br />

Alleinstehend oder verheiratet<br />

mit einem oder zwei Kindern<br />

2 Prozent 3 Prozent 4 Prozent<br />

Alleinstehend oder verheiratet<br />

mit drei oder mehr Kindern<br />

1 Prozent 1 Prozent 2 Prozent<br />

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