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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

JAHRESBERICHT<br />

über die Verwaltung und Lage der Gemeindeangelegenheiten<br />

___________<br />

In Anwendung des Artikels L 1122-23 des Kodex der lokalen Demokratie und der<br />

Dezentralisierung legen wir Ihnen anlässlich der Abstimmung über den Haushaltsplan<br />

für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>0 den Jahresbericht über die Verwaltung und die Lage der<br />

Gemeindeangelegenheiten für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>0 vor.<br />

Der Bericht über das Unterrichtswesen hat das geschlossene Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />

zum Gegenstand, während alle anderen Angaben sich auf die Zeit vom 1. Januar <strong>bis</strong><br />

31. Dezember 2<strong>01</strong>0 beziehen.<br />

__________


- 2 -


- 3 -<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE ÖFFNUNGSZEITEN<br />

DER STADT EUPEN<br />

Öffnungszeiten Bemerkungen<br />

Montags <strong>bis</strong> freitags<br />

9.00 - 12.00<br />

Mittwochs und donnerstags<br />

14.00 - 16.00<br />

Außerdem:<br />

Donnerstags<br />

16.00 - 18.30<br />

Standesamt, Bevölkerungsdienst,<br />

Städtebau- und Umweltdienst<br />

Samstags<br />

9.00 - 12.00<br />

Standesamt und Bevölkerungsdienst<br />

Montags <strong>bis</strong> freitags sind von<br />

7.30 – 18.00 Uhr<br />

Terminabsprachen mit allen Diensten<br />

möglich.<br />

Die Schalterdienste machen auch<br />

Hausbesuche.


- 4 -


- 5 -<br />

ZENTRALVERWALTUNG<br />

In der <strong>Zentralverwaltung</strong> sind neben dem Leiter des Dienstes 1 Verwaltungsbürochefin<br />

und 6 Personen beschäftigt, wovon 1 halbtags. In den Schalterdiensten<br />

sind 10 Personen beschäftigt, wovon 2 in <strong>Teil</strong>zeit.<br />

Die <strong>Zentralverwaltung</strong> umfasst neben den Schalterdiensten das Sekretariat und den<br />

Empfang, das Archiv und das Fundbüro sowie den Ordnungshüterdienst und die<br />

Parkplatzkontrolle.<br />

Zu den Aufgabengebieten gehören u. a. die Außenbeziehungen der <strong>Stadt</strong>, die<br />

Kirchenfabriken, die Beteiligung der <strong>Stadt</strong> an den Interkommunalen, die<br />

Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Rettungsdiensten, die Verwaltungsaufsicht<br />

der <strong>Stadt</strong>, Wahlen und zivilrechtliche Angelegenheiten, die Öffentlichkeitsarbeit sowie<br />

organisatorische Fragen aller Art.<br />

1. STADTRAT - GEMEINDEKOLLEGIUM - FACHKOMMISSIONEN -<br />

VERWALTUNGSRÄTE<br />

1.1 ZUSAMMENSETZUNG<br />

Am 1. Januar 2<strong>01</strong>0 setzt sich der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wie folgt zusammen:<br />

Bürgermeister:<br />

Dr. Elmar KEUTGEN CSP<br />

Schöffen:<br />

1. Schöffe: Patrick MEYER CSP<br />

2. Schöffe: Patricia CREUTZ-VILVOYE CSP<br />

3. Schöffe: René BARTHOLEMY CSP<br />

4. Schöffe: Dieter PANKERT PDB<br />

5. Schöffe: Martin ORBAN CSP<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete:<br />

1. Ferdel SCHRÖDER PFF-MR<br />

2. Marc DÜRNHOLZ CSP<br />

3. Herbert BOURSEAUX PFF-MR<br />

4. Christoph HENNEN Fraktionslos<br />

5. Karl HEEREN CSP<br />

6. Dr. Hubert CHANTRAINE CSP


- 6 -<br />

7. Claudia NIESSEN ECOLO<br />

8. Werner BAUMGARTEN SP+<br />

9. Karl-Joseph ORTMANN CSP<br />

10. Kattrin JADIN PFF-MR<br />

11. Anne MARENNE-LOISEAU CSP<br />

12. Maria BELLIN-MOERIS CSP<br />

13. Karl-Heinz KLINKENBERG PFF/MR<br />

14. Karin WERTZ ECOLO<br />

15. Joachim NAHL ECOLO<br />

16. Arthur SPODEN SP+<br />

17. Olivia NISTOR CSP<br />

18. Michael SCHOLL PFF-MR<br />

19. Axel DERICUM PFF-MR<br />

1.2 ÄNDERUNGEN IM STADTRAT<br />

Am 25. Januar 2<strong>01</strong>0 wird Dr. Hubert CHANTRAINE durch Hubert STREICHER ersetzt;<br />

am 8. Februar 2<strong>01</strong>0 wird Ferdel SCHRÖDER durch Philippe HUNGER ersetzt; am 10.<br />

Mai 2<strong>01</strong>0 wird Axel DERICUM durch Annabelle MOCKEL ersetzt; am 13. September<br />

2<strong>01</strong>0 wird Karl HEEREN durch Fabrice PAULUS ersetzt.<br />

1.3 DIE BEFUGNISSE DES GEMEINDEKOLLEGIUMS TEILEN SICH BIS ZUM<br />

ENDE DER LEGISLATURPERIODE 2006-2<strong>01</strong>2 WIE FOLGT AUF:<br />

H. Bürgermeister Dr. Elmar KEUTGEN:<br />

Polizei, Standesamt, Feuerwehr und Ambulanzdienst, Wirtschaft, Mobilität,<br />

Informationspolitik, Personal und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

H. Patrick MEYER:<br />

Mittelstand - Einzelhandel, Tourismus - City-Management, Soziales - Familien -<br />

Senioren, Gesundheit, Jugend, Feuerwehr und Ambulanzdienst, Beschäftigung,<br />

Entwicklungshilfe und Vertreter des Standesbeamten<br />

Fr. Patricia CREUTZ-VILVOYE:<br />

Kultur, Frauenpolitik und Sport<br />

H. René BARTHOLEMY:<br />

Bauwesen, Kanalisation, Mobilität, Energie (Wasser, Gas, Strom) und<br />

Energiemanagement<br />

H. Dieter PANKERT:<br />

Schulen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Denkmal- und Landschaftsschutz und<br />

Vertreter des Standesbeamten<br />

H. Martin ORBAN:<br />

Finanzen, Umwelt, Raumordnung, Kultus


- 7 -<br />

1.4 ÄNDERUNGEN IN KOMMISSIONEN UND ANDEREN GREMIEN<br />

Am 8. März 2<strong>01</strong>0 werden folgende Umbesetzungen vorgenommen:<br />

- Hubert STREICHER ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE als Mitglied in der<br />

Baukommission, Feuerwehrkommission, Finanzkommission, Kulturkommission,<br />

Schulkommission, Tourismus- und Sozialkommission, Umweltschutz- und<br />

Energiekommission und Waldkommission.<br />

- Philippe HUNGER ersetzt Ferdel SCHRÖDER in der Tourismus- und<br />

Sozialkommission sowie im Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />

- Philippe HUNGER ersetzt Kattrin JADIN in der Schulkommission sowie in der<br />

Sportkommission.<br />

- Herbert BOURSEAUX ersetzt Ferdel SCHRÖDER im Verwaltungsrat der<br />

Interkommunalen FINOST und in der Generalversammlung der Interkommunalen<br />

INTEROST sowie im Polizeirat.<br />

- Kattrin JADIN wird Ersatzmitglied im Polizeirat.<br />

Am 10. Mai 2<strong>01</strong>0 werden folgende Umbesetzungen vorgenommen:<br />

- Maria BELLIN-MOERIS ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der Sportkommission<br />

und im Verwaltungsrat der Interkommunalen FINOST.<br />

- Hubert STREICHER ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der Generalversammlung<br />

der Interkommunalen INTRADEL.<br />

- Patricia CREUTZ-VILVOYE ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE im Verwaltungsrat und<br />

in der Generalversammlung der Musikakademie der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft.<br />

- Anne MARENNE-LOISEAU ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der<br />

Generalversammlung der Interkommunalen SPI + .<br />

- Marc DÜRNHOLZ ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE im Kollegium der Kommissare<br />

der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />

Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Karl HEEREN in folgenden Kommissionen,<br />

Interkommunalen, Vereinigungen und Gremien durch Fabrice PAULUS ersetzt:<br />

a) als effektives Mitglied:<br />

- in Finanzkommission, Baukommission, Feuerwehrkommission, Schulkommission,<br />

Sportkommission, Tourismus- und Sozialkommission, Umwelt- und<br />

Energiekommission sowie Waldkommission<br />

- in der Generalversammlung der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung<br />

und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich, AIDE und in der<br />

Generalversammlung des Interkommunalen Bestattungszentrums Lüttich und<br />

Umgebung sowie in der Generalversammlung der Interkommunalen INTEROST<br />

- im Verwaltungsrat der Interkommunalen FINOST<br />

- im Pädagogischen Rat der städtischen Grundschule Unterstadt<br />

- im Verwaltungsrat der V.o.G. <strong>Eupen</strong>er Schrebergartenverein<br />

b) als Ersatzkandidat:<br />

- in der Generalversammlung der V.o.G. Flussvertrag des Weserbeckens<br />

Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Anneliese SCHUMACHER-PIEL durch Karl HEEREN im<br />

Verwaltungsrat der Haushalts-Abendschule ersetzt.<br />

Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Olivia NISTOR zweite Vertreterin im Begleitausschuss<br />

für die Vernetzung der offenen Jugendarbeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.


1.5 TÄTIGKEIT<br />

- 8 -<br />

Im Laufe des Jahres 2<strong>01</strong>0 fanden 11 Sitzungen des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es statt, in welchen 548<br />

Beschlüsse gefasst wurden.<br />

Das Gemeindekollegium behandelte in 96 Sitzungen 5.562 Vorlagen.<br />

Die städtischen Kommissionen tagten wie folgt:<br />

Sitzungen Vorlagen<br />

1) Finanzkommission 11 151<br />

2) Baukommission 9 70<br />

3) Feuerwehrkommission 1 1<br />

4) Schulkommission 3 8<br />

5) Umweltschutz- und Energiekommission 3 17<br />

6) Kulturkommission 1 9<br />

7) Tourismus- und Sozialkommission 7 20<br />

8) Sportkommission 3 10<br />

9) Waldkommission 1 1


1.6 SITZUNGEN DES STADTRATES<br />

- 9 -<br />

25. JANUAR 2<strong>01</strong>0<br />

Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

Aufgrund der Demission des H. Dr. Hubert Chantraine (CSP) rückt H. Hubert Streicher<br />

nach.<br />

Mitteilungen<br />

a) Genehmigung der Haushaltsplananpassungen Nr. 5 und 6 für das Jahr 2009<br />

Mit Erlass vom 8. Dezember 2009 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />

Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> am 16. November<br />

2009 verabschiedeten Haushaltsplananpassungen Nr. 5 und 6 genehmigt.<br />

b) Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0<br />

Der Minister für lokale Behörden hat den Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong> durch Erlass<br />

vom 12. Januar 2<strong>01</strong>0 gebilligt.<br />

c) Erdbebenkatastrophe in Haiti<br />

Wir alle haben die Bilder gesehen von den Auswirkungen des kürzlich in Haiti<br />

erfolgten Erdbebens. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Hilfsaktionen auf allen<br />

Ebenen angelaufen.<br />

In Haiti sind zwar kurzfristige Interventionen angesagt, doch besteht auch ein großer<br />

Bedarf an langfristigem Helfen.<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird deshalb der Bürgermeisterkonferenz der<br />

Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorschlagen, eine gemeinsame<br />

Aktion durchzuführen.<br />

ÖSHZ<br />

a) Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 25. November 2009<br />

betreffend die Abänderung des Stellenplans<br />

Mit Schreiben vom 4. Dezember 2009 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />

Sozialhilferates vom 25. November 2009, womit der Stellenplan der gemeinsamen<br />

und der spezifischen Funktionen des ÖSHZ für das Jahr 2<strong>01</strong>0 festgelegt wird.<br />

Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der<br />

Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diesen neuen Stellenplan angenommen.<br />

Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />

billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />

b) Billigung der Beschlüsse des Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009<br />

betreffend die Regularisierung der Jahresendprämien 2008 und 2009 für das<br />

Personal der Verwaltung des Mosaik-Zentrums<br />

Mit Schreiben vom 5. Januar 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ die Beschlüsse des<br />

Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009 betreffend die Regularisierung der<br />

Jahresendprämien 2008 und 2009 für das Personal der Verwaltung und des Mosaik-<br />

Zentrums.<br />

Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der Beratungsausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diese Regularisierungen angenommen.


- 10 -<br />

Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />

billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />

Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />

Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde eine Erhöhung des Zuschusses vereinbart, die<br />

im Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 bereits vorgesehen ist. Allerdings muss der ursprüngliche<br />

Geschäftsführungsvertrag, der <strong>bis</strong> Ende 2009 lief, entsprechend angepasst werden.<br />

In Artikel 6 wird der für die Haushaltsjahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1 vorgesehene Zuschuss<br />

von jeweils insgesamt 102.400 € erwähnt.<br />

Im gleichen Artikel werden die Zusatzmittel der <strong>Stadt</strong> nur gewährt für Sponsoring,<br />

welches sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und nicht nur eine punktuelle<br />

Unterstützung betrifft. Diese Zusatzmittel werden auf 40.000 € beschränkt.<br />

Da Artikel 7 betreffend die Zurverfügungstellung des City-Managers gegenstandslos<br />

geworden ist, wird dieser Artikel gestrichen.<br />

Auch Artikel 8 betreffend die Zurverfügungstellung der Räume und Infrastruktur des<br />

City-Managements ist gegenstandslos geworden und wird somit gestrichen, da der<br />

Rat für <strong>Stadt</strong>marketing nunmehr beim Verkehrsverein angesiedelt ist.<br />

Die jetzigen Artikel 9 <strong>bis</strong> 13 müssen entsprechend neu nummeriert werden.<br />

Zusätzlich wird Artikel 2 dahingehend angepasst, dass die jährlichen Aktionspläne<br />

des RSM dem Gemeindekollegium unterbreitet werden; die entsprechende städtische<br />

Kommission wird darüber informiert.<br />

Im gleichen Artikel werden auch die Jahreszahlen 2008 durch 2<strong>01</strong>0 ersetzt.<br />

Der angepasste Geschäftsführungsvertrag bleibt für eine Dauer von 2 Jahren gültig,<br />

wobei er am 31. Dezember 2<strong>01</strong>1 enden soll.<br />

INTEROST: Anpassung des Barkapitals<br />

Am 16. Juni 2009 hat der Verwaltungsrat der Interkommunalen INTEROST<br />

beschlossen, das Barkapital unter Berücksichtigung der Anzahl EAN-Kodes der<br />

verschiedenen Gemeindegesellschafter zum 31. Dezember 2008 anzupassen.<br />

Für inzwischen insgesamt 10.343 EAN-Kodes von einem Total von 52.612 für alle<br />

angeschlossenen Gemeinden steigert sich die Anzahl Anteile der <strong>Stadt</strong> von 371 um<br />

83 auf 454.<br />

Bei einem Wert von 32,82 € pro Anteil ist somit ein Betrag von 2.724,06 €<br />

einzuzahlen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> wurde mit Schreiben vom 19. November 2009 von der Interkommunalen<br />

aufgefordert, diesen Betrag vor dem 15. Dezember 2009 zu überweisen, andernfalls<br />

er von dem Ende Dezember 2009 auszuzahlenden Dividendenvorschuss von<br />

402.903,27 € abgezogen würde.<br />

Wegen der kurzfristigen Mitteilung gab es keinen entsprechenden Haushaltskredit, so<br />

dass die Auszahlung nicht möglich war. Deshalb reduzierte sich der von INTEROST<br />

überwiesene Dividendenvorschuss auf 400.179,21 €.


- 11 -<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Erhöhung des Barkapitals und sieht bei der ersten<br />

Haushaltsplananpassung 2<strong>01</strong>0 einen entsprechenden Ausgabenkredit vor, dank<br />

dessen die Mindereinnahme wieder regularisiert werden kann.<br />

Anschaffung eines Kunstwerks<br />

Es handelt sich um das Kunstwerk „Surprise, surprise“, welches die zurzeit in Brüssel<br />

lebende <strong>Eupen</strong>er Künstlerin Juliette Bach anlässlich einer Ausstellung in <strong>Eupen</strong> vom<br />

11. <strong>bis</strong> 13. Dezember 2009 gezeigt hat.<br />

Acryl auf Leinwand in der Größe von 130 x 78 cm aus dem Jahr 2009.<br />

Preis: 1.378 € inkl. MwSt.<br />

Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />

a) die Anschaffung von Abfallbehältern<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Abfallbehältern aus galvanisiertem Stahl mit<br />

herausnehmbaren Behältern und einem Befestigungsrahmen im RAL-Farbton vor.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

insgesamt 15.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

b) die Anschaffung von Bänken<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Bänken (mit Rückenlehne) vor, die an<br />

verschiedenen Stellen auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet aufgestellt werden. Die Kostenschätzung<br />

beläuft sich auf 7.000 € einschl. MwSt.<br />

Desgleichen sieht das Lastenheft die Anschaffung von Vieleckbänken mit<br />

Rückenlehnen vor, die um eine Baumscheibe platziert werden (Marktplatz,<br />

Couvenplatz, Gospertstraße vor der BNP-Bank und vor dem Café A ge Pömpke). Die<br />

durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 15.500 €<br />

einschl. MwSt.<br />

Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich demzufolge auf 22.500 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Sanierung des Alten Schlachthofes - Phase 1 - Genehmigung der<br />

Endabrechnungen<br />

Im Jahre 2002 wurden die Planungen zur Sanierung des Alten Schlachthofes in<br />

Angriff genommen. Im Zeitraum August 2007 - April 2009 haben die Arbeiten des<br />

ersten Bauabschnitts stattgefunden.<br />

Die vom Lütticher Bauunternehmen GILLES MOURY S.A. ausgeführten und<br />

abgerechneten Arbeiten belaufen sich auf 2.196.149,43 € einschl. MwSt.<br />

Die von 2002 <strong>bis</strong> zum heutigen Tage gezahlten Planungs-, Überwachungs- und<br />

Versicherungskosten belaufen sich auf 610.498,85 € einschl. MwSt.<br />

Der globale Endbetrag beläuft sich somit auf 2.806.648,28 € einschl. MwSt.,<br />

Honorare sowie aller Nebenkosten.


- 12 -<br />

Was die reinen Baukosten angeht, ist im Vergleich zur ursprünglichen Auftragssumme<br />

(1.918.274,29 € einschl. MwSt.) eine Differenz von +277.875,14 € zu verzeichnen.<br />

Die Mehrarbeiten und Mehrkosten sind alle während der Ausführung der Arbeiten<br />

entstanden und auf den mitunter sehr schlechten Zustand der vorhandenen<br />

Bausubstanz sowie auf Wünsche bzw. Anregungsvorschläge der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Projektentwicklung Regionales Kulturzentrum Nord“ zurückzuführen.<br />

Alle Mehrarbeiten und Mehrkosten sind gerechtfertigt und nachvollziehbar und können<br />

stets durch die Rechtfertigungsberichte des Architekten belegt werden.<br />

UREBA-II Projekte: Festlegung der Vertragsbedingungen für die Bezeichnung<br />

eines Büros für die Sondertechniken<br />

Das Lastenheft umfasst die Bedingungen für die Bezeichnung eines Studienbüros für<br />

die Erstellung der Studie betreffend die Sondertechniken zwecks Verwirklichung des<br />

Projekts „Realisierung von verschiedenen Projekten im Rahmen des Programms<br />

UREBA II“.<br />

• HEIZUNG<br />

UREBA II<br />

Rotenberg 33 Schwesternheim<br />

Heidberg 16 Pater-Damian-Schule am Heidberg<br />

Judenstraße 89 FC <strong>Eupen</strong><br />

Hisselsgasse 87 Keglerheim<br />

Kirchstraße 15-23 Atelier Kunst & Bühne<br />

Zur Nohn 2 Vereinshaus Kettenis<br />

Kehrweg 14 AS <strong>Eupen</strong> / Penalty<br />

Vyllgasse 5 Jugendheim<br />

• SOLARANLAGEN<br />

UREBA II<br />

Stockbergerweg 5 Sportzentrum<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung:<br />

a) Genehmigung der Abänderung der Ergänzungsverordnung vom 21. November<br />

2005 betreffend die Einrichtung einer durch Wechselschilder geregelten 30<br />

km-Zone vor der Schule im Lascheterweg<br />

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 und in Anbetracht, dass die<br />

Einführung von Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von<br />

Schulen auf 30 km festgelegt ist, ermöglicht werden soll, empfiehlt es sich, die<br />

bestehende 30 km-Zone vor der Schule nicht mehr permanent zu beschildern.<br />

F4a-Wechselverkehrsschilder mit veränderlicher Information, ergänzt durch A23-<br />

Schilder werden verwendet. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 30 km nur<br />

während des Schulbeginns und des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern<br />

begrenzt.<br />

Diese Maßnahme ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zonen und macht<br />

diese Zonen glaubwürdiger.


- 13 -<br />

b) Genehmigung einer Ergänzungsverordnung betreffend die Einrichtung einer<br />

durch Wechselschilder geregelten 30 km-Zone vor den Schulen in der<br />

Vervierser Straße und im Kaperberg<br />

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 und in Anbetracht, dass die<br />

Einführung von Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von<br />

Schulen auf 30 km festgelegt ist, ermöglicht werden soll, empfiehlt es sich, die<br />

bestehende 30 km-Zone vor den Schulen nicht mehr permanent zu beschildern.<br />

F4a-Wechselverkehrsschilder mit veränderlicher Information, ergänzt durch A23-<br />

Schilder , werden verwendet. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 30 km nur<br />

während des Schulbeginns und des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern<br />

begrenzt.<br />

Diese Maßnahme ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zonen und macht<br />

diese Zonen glaubwürdiger.<br />

Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns<br />

Mit Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 14. Dezember 2009 wurde das Projekt betreffend<br />

die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns mit einer Gesamtkostenschätzung von<br />

5.591.975,41 € einschl. MwSt. und Honorare genehmigt.<br />

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:<br />

- <strong>Teil</strong> 1: Oberflächenarbeiten: 3.331.359,43 € einschl. MwSt. und Honorare<br />

- <strong>Teil</strong> 2: Kanalisationsarbeiten/SPGE: 1.095.144,50 € ohne MwSt. einschl. Honorare<br />

- <strong>Teil</strong> 2: Kanalisationsarbeiten/<strong>Stadt</strong>: 0.245.949,51 € einschl. MwSt. und Honorare<br />

- <strong>Teil</strong> 3: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Strom: 27.871,76 € einschl. MwSt.<br />

- <strong>Teil</strong> 4: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Gas: 0.441.983,96 € einschl. MwSt.<br />

- <strong>Teil</strong> 5: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Wasser: 449.666,25 € einschl. MwSt.<br />

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 teilt die Bietergemeinschaft ARTAU-PALOTAS<br />

mit, dass aufgrund eines Informatikfehlers die zum Zeitpunkt der Genehmigung des<br />

Projekts vorgelegten Zahlen nicht korrekt waren.<br />

Die Kosten für „<strong>Teil</strong> 5: Verteilerarbeiten – <strong>Teil</strong>: Wasser“ belaufen sich tatsächlich auf<br />

687.949,13 € einschl. MwSt. und nicht auf 449.666,25 € einschl. MwSt.<br />

Letztgenannter Betrag beinhaltet lediglich Phase 2 der Arbeiten.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt deshalb nach Anerkennung der Dringlichkeit die<br />

Mehrausgabe betreffend die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns - <strong>Teil</strong> 5 - Verteilerarbeiten -<br />

<strong>Teil</strong> Wasser zum geschätzten Betrage von 238.282,88 € einschl. MwSt. zu<br />

genehmigen und den Projektkostenrahmen auf insgesamt 5.830.258,29 € einschl.<br />

MwSt. und Honorare zu erhöhen.<br />

Genehmigung von Straßenverläufen:<br />

a) Parzellierungsprojekt der Gesellschaft LOTINVEST, Aachener Straße/<br />

Libermé/Feldstraße<br />

Es handelt sich um die Wiedereinreichung der genehmigten und zum <strong>Teil</strong><br />

verwirklichten Parzellierung MIESSEN. Auf einer Gesamtfläche von etwa 2,5 ha., die<br />

laut Sektorenplan im Wohngebiet mit ländlichem Charakter liegen, sind 37 Lose<br />

ausschließlich für Einfamilienhäuser vorgesehen.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erstellt worden, deren Umweltempfehlungen in<br />

die Planung eingeflossen sind:


- 14 -<br />

- Erhalt des bestehenden Teiches und Aufwertung als Grünanlage mit<br />

Ruhebänken<br />

- Trennsystem für die Abwässer<br />

- Regenrückhaltebecken für Oberflächenwässer<br />

- Anpflanzung hochstämmiger Laubbäume<br />

- Zusätzliche Zufahrt<br />

Die Gesamtlänge des neu anzulegenden Straßennetzes beträgt 520 m, zuzüglich<br />

eines 50 m langen Fußweges entlang des Teiches zur Aachener Straße.<br />

Die Straßen sowie die zwei vorgesehenen Plätze sind gepflastert und werden als<br />

„Wohnzone“ (20 km/h) ausgebaut. Die Erschließung wird mit Gas ausgerüstet.<br />

Es sind zwei Zufahrten in doppelter Fahrtrichtung von Libermé und von der Feldstraße<br />

aus geplant. Von der Aachener Straße aus wird an dem Unternehmen Hansen vorbei<br />

zusätzlich noch eine Einfahrtsmöglichkeit geschaffen.<br />

Bei der öffentlichen Untersuchung sind drei Einzeleinsprüche der Eigentümer des<br />

Anwesens Aachener Straße 285 eingereicht worden, die durch die Erschließung eine<br />

Grundstücksentwertung auf Grund des Verkehrs und der Sicht der zukünftigen<br />

Bewohner auf ihr Grundstück befürchten.<br />

Diesen Einsprüchen ist nicht stattzugeben, da:<br />

- das Gelände laut Sektorenplan grundsätzlich Bauland ist und erschlossen<br />

werden kann;<br />

- die Erschließung verkehrsberuhigt ist;<br />

- die Einfamilienhäuser nur maximal eine Etage haben dürfen;<br />

- die Einfriedigung der Grundstücke durch Hecken vorgeschrieben ist.<br />

Der ebenfalls im Rahmen der Untersuchung mündlich vorgebrachten Bemerkung<br />

eines Anwohners von Libermé, der Straße LIbermé ein Vorfahrtsrecht gegenüber der<br />

Erschließungsstraße einzuräumen, ist ebenfalls nicht stattzugeben, da in diesem<br />

ländlichen Viertel generell Rechtsvorfahrt herrscht.<br />

b) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST/COPABAT für die Anlegung der<br />

Straße und Fußwege in der Parzellierung Voulfeld/Nispert<br />

Der Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />

Parzellierungsantrages genehmigt. Nunmehr geht es um die Genehmigung des Baus<br />

der 620 m langen Straße, die <strong>bis</strong> auf die gepflasterten Kreuzungs- und Platzbereiche<br />

in Asphalt ausgeführt wird.<br />

Diese Straße wird als „Wohnzone“ (20 km/h) ausgewiesen. Es werden drei Zufahrten<br />

in doppelter Fahrtrichtung eingerichtet, und zwar über Nispert, Karl-Weiss-Straße und<br />

Voulfeld.<br />

Zusätzlich werden drei Fußwege angelegt und zwar eine Verbindung nach Nispert,<br />

eine zur Karl-Weiss-Straße und eine Richtung Ostpark.<br />

Es ist ein unterirdisches Gewitterbecken vorgesehen; die Regenabwässer werden in<br />

den Haasbach geleitet.<br />

Bei der öffentlichen Untersuchung wurde seitens des Eigentümers des Geländes,<br />

über welches ein <strong>Teil</strong>stück des Kanals verläuft, darauf hingewiesen, dass es <strong>bis</strong>lang<br />

noch nicht zu dem erforderlichen Akt zur Gewährung der Gerechtsamen gekommen<br />

ist.


- 15 -<br />

Auch wenn eine Genehmigung immer vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt wird, so<br />

wird in derselben darauf hingewiesen werden, dass die Arbeiten erst begonnen<br />

werden dürfen, wenn der vorgenannte notarielle Akt beigebracht ist.<br />

Zum Projekt selbst sind ansonsten keine Einsprüche eingegangen.<br />

Revision der <strong>Stadt</strong>kasse: 4. Trimester 2009<br />

Mitteilung an den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>, dass der Kassenstand und der Bestand der einzelnen<br />

Konten der <strong>Stadt</strong> sich am 22. Dezember 2009 auf 4.159.998,19 € beliefen.<br />

Genehmigung der Jahresrechnung 2008 verschiedener Vereinigungen<br />

1) ARBEITSGEMEINSCHAFT KARNEVAL EUPEN-KETTENIS V.O.E.<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................23.063,06 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................23.003,47 €<br />

Ergebnis :............................................................................................................................................................................................+ 59,59 €<br />

Kassenstand :.............................................................................................................................................................................9.112,85 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................9.175,00 €<br />

2) BEHINDERTENSTÄTTEN EUPEN<br />

Bilanzsumme :...............................................................................................................................................................1.746.644,16 €<br />

Die Ergebnisrechnung der Tagesstätte Garnstock schließt ab mit:................... + 45.321,65 €<br />

Die Ergebnisrechnung des Wohnheims Ettersten schließt ab mit:........................- 93.504,97 €<br />

Die Ergebnisrechnung der Tagesstätte Raeren schließt ab mit:..............................- 12.632,<strong>81</strong> €<br />

Die Ergebnisrechnung der Betriebsstätte „Come-Back“ schließt ab mit:..... + 45.645,57 €<br />

Die Ergebnisrechnung der Abteilung Theater schließt ab mit:........................................11.596,85 €<br />

Gesamtergebnis :..............................................................................................................................................................- 3.573,71 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................2.975,00 €<br />

3) BESCHÜTZENDE WERKSTÄTTE<br />

Bilanzsumme :...............................................................................................................................................................2.661.840,00 €<br />

Erträge :.................................................................................................................................................................................2.809.3<strong>01</strong>,11 €<br />

Aufwendungen :............................................................................................................................2.723.385,14 €<br />

Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 85.915,97 €<br />

Außerordentliche Erträge :........................................................................................................................................49.3<strong>01</strong>,60 €<br />

Außerordentliche Aufwendungen :..................................................................................................................49.100,00 €<br />

Außerordentliches Ergebnis :...................................................................................................................................+ 2<strong>01</strong>,60 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................1.785,00 €<br />

4) CHUDOSCNIK SUNERGIA<br />

Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 121.575,97 €<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 707.062,73 €<br />

Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 750.290,95 €<br />

Ergebnis :.................................................................................................................................................................................- 43.228,22 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................25.645,00 €<br />

5) EPHATA Animationszentrum<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................96.222,37 €<br />

Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 104.718,74 €<br />

Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 8.496,37 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:............................................................................................................................................................5.554,00 €<br />

6) F.C. EUPEN<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 1<strong>81</strong>.825,32 €<br />

Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 176.217,24 €


- 16 -<br />

Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 5.608,08 €<br />

Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :.......................................................................................................................................................9.330,89 €<br />

wovon 3.180,57 € für die Beschäftigung von Arbeitslosen und 1.516,32 € für den<br />

Unterhalt der Anlage.<br />

7) FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS<br />

Einnahmen: ...............................................................................................................................................................................66.253,89 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................91.932,94 €<br />

Ergebnis:...................................................................................................................................................................................- 25.679,05 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................60.000,00 €<br />

8) a) HALLENBAD (einschließlich Bar)<br />

Einnahmen :..........................................................................................................................................................................295.800,30 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................484.377,72 €<br />

Betriebsergebnis :......................................................................................................................................................- 188.577,42 €<br />

Gesamtergebnis : .................................................................................................................................................... - 226.648,61 €<br />

b) WETZLARBAD<br />

Einnahmen :..............................................................................................................................................................................77.033,76 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................115.104,95 €<br />

Betriebsergebnis :............................................................................................................................................................-38.071,19 €<br />

9) IKOB<br />

Bilanzsumme :...................................................................................................................................................................139.803,04 €<br />

Einnahmen :..........................................................................................................................................................................138.444,59 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................135.734,17 €<br />

Ergebnis :.........................................................................................................................................................................................2.710,42 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................2.500,00 €<br />

10) INFO-TREFF Jugendinformationszentrum V.o.G.<br />

Bilanzsumme :.......................................................................................................................................................................30.<strong>01</strong>7,47 €<br />

Einnahmen :..........................................................................................................................................................................118.966,30 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................125.849,54 €<br />

Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 6.883,24 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................7.<strong>01</strong>6,57 €<br />

11) JOSEFINE-KOCH-SERVICE<br />

Einnahmen :..........................................................................................................................................................................116.433,82 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................112.610,86 €<br />

Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 3.822,96 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................1.500,00 €<br />

12) JUGENDBEIRAT<br />

Bilanzsumme :...........................................................................................................................................................................1.525,69 €<br />

Einnahmen :..............................................................................................................................................................................17.0<strong>01</strong>,<strong>01</strong> €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................16.905.86 €<br />

Ergebnis :............................................................................................................................................................................................+ 95,15 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................17.000,00 €<br />

13) KGL. TENNIS-CLUB<br />

Bilanzsumme:.....................................................................................................................................................................157.719,32 €<br />

Einnahmen :..........................................................................................................................................................................453.840,11 €<br />

Ausgaben :.............................................................................................................................................................................447.129,57 €<br />

Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 6.710,54 €<br />

Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :...................................................................................................................................................10.379,23 €


- 17 -<br />

14) K.T.S.V. EUPEN<br />

Bilanzsumme:.............................................................................................................................................................................9.149,40 €<br />

Erträge :.........................................................................................................................................................................................67.370,48 €<br />

Aufwendungen :....................................................................................................................................................................55.966,37 €<br />

Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................11.404,11 €<br />

Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :.......................................................................................................................................................1.658,95 €<br />

15) KULTURELLES KOMITEE<br />

Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 242.082,83 €<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 566.183,69 €<br />

Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 524.330,56 €<br />

Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 41.853,13 €<br />

Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :............................................................................................................................................... 221.337,26 €<br />

wovon 161.408,51 EUR für die Beschäftigung von Arbeitslosen.<br />

16) RAT FÜR STADTMARKETING<br />

Bilanzsumme:.........................................................................................................................................................................33.986,64 €<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................54.288,31 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................22.695,23 €<br />

Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 31.592,78 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :....................................................................................................................................................40.000,00 €<br />

17) ROTES KREUZ<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................38.353,19 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................29.435,84 €<br />

Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 8.917,35 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................4.046,38 €<br />

18) SCHWIMMVEREIN DELPHIN<br />

Bilanzsumme:.........................................................................................................................................................................21.621,44 €<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................61.973,55 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................69.288,74 €<br />

Ergebnis :.........................................................................................................................................................................................3.051,52 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................8.250,00 €<br />

19) SENIORENSTÄTTE EUPEN-KETTENIS<br />

Einnahmen : .............................................................................................................................................................................17.071,99 €<br />

Aufwendungen :....................................................................................................................................................................17.413,<strong>81</strong> €<br />

Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 341,82 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................10.905,00 €<br />

20) SOZIAL-PSYCHOLOGISCHES-ZENTRUM (ohne Suchtbereich)<br />

Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 177.943,06 €<br />

Einnahmen : .....................................................................................................................................................................1.053.566,28 €<br />

Aufwendungen :............................................................................................................................................................1.057.890,71 €<br />

Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 4.324,43 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................22.632,00 €<br />

21) ST. NIKOLAUS-HOSPITAL<br />

Bilanzsumme:.............................................................................................................................................................56.915.000,00 €<br />

Einnahmen:...................................................................................................................................................................47.378.000,00 €<br />

Ausgaben:.......................................................................................................................................................................46.730.000,00 €<br />

Ergebnis: .............................................................................................................................................................................+ 648.000,00 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:.................................................................................................................................................... 103.133,00 €


- 18 -<br />

22) TOURIST INFO EUPEN<br />

Bilanzsumme :.......................................................................................................................................................................57.069,32 €<br />

Erträge :.....................................................................................................................................................................................295.329,08 €<br />

Aufwendungen :................................................................................................................................................................295.918,44 €<br />

Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 589,36 €<br />

Außerordentliche Erträge:..............................................................................................................................................3.427,47 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................64.535,00 €<br />

Zuschuss für Go-Pässe:..............................................................................................................................................66.715,87 €<br />

23) ZUHAUSE<br />

Einnahmen :..............................................................................................................................................................................26.103,78 €<br />

Ausgaben :.................................................................................................................................................................................26.545,86 €<br />

Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 442,08 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................2.479,00 €<br />

Bewilligung von Zuschüssen<br />

- G.o.E. Haus der Begegnung für Renovierungsarbeiten: 20% der Gesamtkosten von<br />

12.622 € bzw. maximal 2.524 €.<br />

- V.o.G. Ochsenalm: Zuschuss zum Immobilienvorabzug 2009 in Höhe von<br />

851,07 €.<br />

8. Februar 2<strong>01</strong>0<br />

Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

Aufgrund der Demission des H. Ferdel Schröder rückt H. Philippe Hunger nach.<br />

Genehmigung des Projektes betreffend die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes<br />

auf dem Kneipp-Gelände im Rahmen der Sanierung und Renovierung<br />

von stillgelegten Industriebrachen<br />

Für den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes gewährt die Wallonische Region der<br />

<strong>Stadt</strong> im Rahmen der so genannten SAR-Projekte (Sites à réaménager) einen<br />

Zuschuss in Höhe von 3.000.000 € zur Neugestaltung dieser stillgelegten<br />

Industriebrache.<br />

Die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende<br />

Arbeiten:<br />

- Instandsetzung des bestehenden Hauptgebäudes (Sanierung und Isolierung<br />

der Außenmauern und Kompletterneuerung des Daches)<br />

- Kompletter Abbruch aller anderen Nebengebäude<br />

- Stabilitäts- und Erhaltungsmaßnahmen an der bestehenden Gebäudesubstanz<br />

- Außenschreinerarbeiten (Türen und Fenster)<br />

- Nivellierung und Neugestaltung des Außenbereiches, inklusive aller Nebenarbeiten<br />

(Kanalisation und Versorgungsleitungen)<br />

- Außengestaltung einschließlich Parkplatzbereich und Bepflanzung<br />

Die Gesamtkosten für die Durchführung dieser Maßnahmen werden durch das<br />

Studienbüro ECOS auf 2.<strong>81</strong>1.609,96 € einschl. MwSt. beziffert. Die Kosten sind wie<br />

folgt gestaffelt (alle Beträge ohne MwSt.):<br />

- Baustelleneinrichtung: 16.406,00 €<br />

- Abbrucharbeiten:. 408.193,52 €<br />

- Erdarbeiten:. 1<strong>81</strong>.341,00 €


- 19 -<br />

- Stabilitätsmaßnahmen: 0.058.050,06 €<br />

- Dachkonstruktion: 0.103.239,82 €<br />

- Außenmauern: 0.091.392,50 €<br />

- Außenschreinerarbeiten: 0.159.060,00 €<br />

- Außengestaltung: 1.207.261,70 €<br />

- Bepflanzung: 0.098.700,00 €<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt das Projekt in einer außerordentlichen Sitzung, damit die Frist<br />

vom 31. Mai 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen Region eingehalten werden kann. Bis zu<br />

dieser äußersten Frist sind noch folgende verwaltungstechnische Prozeduren<br />

durchzuführen:<br />

� Genehmigung des Projektes durch die Wallonische Region<br />

� Nach Genehmigung durch die Wallonische Region:<br />

- Ausschreibung des Projektes<br />

- Prüfung der Submission<br />

- Zuschlagserteilung<br />

Asylbewerberheim im ehemaligen Institut Bellevue, Eichenberg<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> verabschiedet aus gegebenem Anlass folgendes Pressekommunikee:<br />

Ende Januar informierte das Belgische Rote Kreuz die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, dass es vom<br />

Staatssekretär für soziale Integration, H. Philippe Courard, den Auftrag erhielt, ein<br />

Asylbewerberheim im ehemaligen Institut Bellevue am Eichenberg zu eröffnen. Damit<br />

sollen weitere Plätze in dem über das ganze Land gespannten Aufnahmenetz<br />

gefunden werden.<br />

Das Gemeindekollegium hat daraufhin die Verantwortlichen des Roten Kreuzes am<br />

Montag, dem 1. Februar 2<strong>01</strong>0, zu einer Unterredung empfangen.<br />

Die dabei erhaltenen Informationen wurden der städtischen Arbeitsgruppe<br />

„Zusammenleben der Kulturen“, in der alle Fraktionen des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s vertreten sind,<br />

vorgelegt. Diese erhielt auch zusätzliche Auskünfte durch den Leiter des Asylbewerberheims<br />

in Manderfeld.<br />

Ab Anfang April sollen etwa 100 Personen in der <strong>Eupen</strong>er Empfangsstruktur<br />

untergebracht werden. Dabei kann es sich sowohl um Familien mit Kindern als auch<br />

um Einzelpersonen handeln. Die <strong>Stadt</strong> verweist darauf, dass natürlich vorher eine<br />

gültige Betriebsgenehmigung vorliegen muss.<br />

Zunächst wurde festgehalten, dass alle Entscheidungen bezüglich der Aufnahme von<br />

Asylbewerbern ausschließlich von den Föderalen Behörden getroffen werden und die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> weder ein Entscheidungs- noch Mitentscheidungsrecht hat und nicht um<br />

ihre Meinung und Stellungnahme gebeten wurde.<br />

Ausgehend von dieser unumstößlichen Tatsache ist der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> daher der Ansicht,<br />

dass Proteste gegen diese Entscheidung der Föderalen Behörden und eine<br />

Verweigerung der Zusammenarbeit keine positiven Folgen haben. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist<br />

sich vollkommen dessen bewusst, dass diese Entscheidung, im ehemaligen<br />

„Bellevue“ ein Heim für Asylbewerber einzurichten, bei <strong>Teil</strong>en der Bevölkerung Ängste,<br />

Befürchtungen und Unsicherheiten zur Folge haben, die der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

selbstverständlich ernst nimmt.


- 20 -<br />

Um von vorneherein für reibungslose Abläufe zu sorgen, wird das Gemeindekollegium<br />

ein Begleitkomitee einberufen, das sich - dem Beispiel anderer Aufnahmezentren<br />

folgend - aus Vertretern der <strong>Stadt</strong>, des Roten Kreuzes, des Öffentlichen<br />

Sozialhilfezentrums und anderer Dienste, der Polizei, der Schulen, der Ärzteschaft, der<br />

Nachbarn und von interessierten Vereinigungen zusammensetzt.<br />

Sodann wird eine Informationsversammlung für die Nachbarschaft einberufen<br />

werden, anlässlich welcher auch ein so genanntes Nachbarschaftskomitee gegründet<br />

werden soll: das Rote Kreuz, die Anwohner und die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> werden in ständigem<br />

Dialog stehen.<br />

Weitere Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung zur Beantwortung aller mit dem<br />

Asylbewerberzentrum zusammenhängenden Fragen werden folgen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wünscht, dass die Aufnahme der Asylbewerber in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> so gut<br />

wie möglich verläuft, sowohl für die Asylbewerber und ihre Betreuer als auch für die<br />

Nachbarn und die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

Er hofft, dass die Mitarbeiter des Zentrums auch auf ehrenamtliche Helfer<br />

zurückgreifen können: Bereits im vergangenen Jahr, als die Einrichtung eines<br />

Zentrums für Asylbewerber ein erstes Mal angekündigt worden war, hatten<br />

Ehrenamtliche ihre Hilfe zur Begleitung der am Eichenberg untergebrachten<br />

Menschen angeboten.<br />

Das Rote Kreuz wird übrigens 12 neue Arbeitsplätze im Institut Bellevue schaffen.<br />

8. März 2<strong>01</strong>0<br />

Mitteilungen<br />

a) SUN-Projekt in der <strong>Eupen</strong>er Unterstadt<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> hat die Aachener Beraterfirma Projektplan Consulting und die<br />

gemeinnützige Gesellschaft für kreative Bildung KreaScientia im Rahmen des<br />

INTERREG-SUN-Projekts mit der Ausarbeitung von Aktionen der nachhaltigen<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung beauftragt.<br />

Eine dieser Aktionen betrifft die Stärkung der Wirtschaft, wobei es Ziel dieses<br />

<strong>Teil</strong>projektes unter anderem ist, Strategien und Maßnahmen mit <strong>Eupen</strong>er<br />

Geschäftsleuten zu entwickeln und umzusetzen, die die wirtschaftliche Situation in der<br />

Unterstadt verbessern sollen.<br />

Bis Ende März sind zwei konkrete Aktionen geplant.<br />

Zum einen sollen realistische Projektideen sondiert und daran anknüpfend ein oder<br />

mehrere Arbeitskreise ins Leben gerufen werden.<br />

Zum anderen wird am 20. März um 11.00 Uhr eine gemeinsame Begehung des<br />

Kernbereichs der Unterstadt mit Bürgern und Unternehmern stattfinden, um vor Ort<br />

Anhaltspunkte für geeignete Projektmaßnahmen zu erhalten.<br />

Darüber hat das Studienbüro auch schon in der Presse informiert.


- 21 -<br />

b) Genehmigung des Projektes betreffend die Errichtung eines neuen<br />

Verwaltungsgebäudes auf dem Kneipp-Gelände im Rahmen der Sanierung und<br />

Renovierung von stillgelegten Industriebrachen<br />

In der Sitzung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 8. Februar 2<strong>01</strong>0 wurde die Frage des Baustils der<br />

ehemaligen Kapelle aufgeworfen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf einen Auszug aus dem Buch Hilfe an Leib und<br />

Seele - 100 Jahre Kneippkurhaus „Nazareth“ in <strong>Eupen</strong> von Prof. Dr. Alfred MINKE<br />

verwiesen.<br />

Dort ist nachzulesen, dass die freistehende Kapelle in der 30er Jahren als „schlicht<br />

und einfach, zweckmäßig und allen Ansprüchen modernen Geschmacks gerecht<br />

werdend“ bezeichnet wurde. Von einer Kapelle im neugotischen Stil ist hier nicht die<br />

Rede.<br />

c) Problem der Zustellung des Wochenspiegels<br />

Anlässlich der Verabschiedung der neuen Müllverordnung wurde im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> das<br />

Thema Wochenspiegel angesprochen. Seit einer neuen Dienstanweisung der Post,<br />

die festlegt, dass Wurfsendungen unter die Kategorie Werbung fallen, erhalten<br />

Personen, die an ihrem Briefkasten einen entsprechenden Aufkleber „Bitte keine<br />

Werbung“ angebracht haben, keinen Wochenspiegel mehr. Die Ecolo-Fraktion bat das<br />

Gemeindekollegium, sich diesbezüglich bei der Post um eine Lösung des Problems<br />

einzusetzen, zumal diese Zeitung sehr wichtige Angaben zu den Notdiensten enthält<br />

und regelmäßig über Dienstleistungen für die Bürger informiert.<br />

Herr Bürgermeister Dr. Elmar Keutgen hat das Thema in der Bürgermeisterversammlung<br />

angesprochen und teilt mit, dass anlässlich des letzten Arbeitstreffens<br />

der Bürgermeister mit der Regierung der DG dieser Punkt eingehend erörtert wurde.<br />

Auf konkrete Nachfrage bei der Postdirektion hat diese angedeutet, dass eine<br />

Lieferung der Wochenzeitungen an alle Haushalte eventuell wieder aufgenommen<br />

werden kann. Da das Thema alle Gemeinden betrifft - „Wochenspiegel“ im Norden<br />

und „Kurier Journal“ im Süden - wird die Regierung eine entsprechende Anfrage für<br />

alle Gemeinden stellen.<br />

Wahl eines neuen Vertreters für den Polizeirat<br />

Mit Schreiben vom 25. Februar 2<strong>01</strong>0 verzichtet Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin<br />

darauf, das durch die Demission des Herrn Ferdel Schröder im Polizeirat der Zone<br />

Weser-Göhl freiwerdende Mandat zu besetzen. Somit verfügt die PFF-MR-Fraktion für<br />

dieses Mandat über keinen Ersatzkandidaten mehr.<br />

Deshalb muss aufgrund der Bestimmungen von Artikel 19 des Gesetzes vom<br />

7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten<br />

Polizeidienstes die Bezeichnung neuer Kandidaten vorgenommen werden, die durch<br />

die Herren <strong>Stadt</strong>verordneten Karl-Heinz Klinkenberg und Herbert Bourseaux<br />

vorgeschlagen werden, die auch die ursprüngliche Kandidatenvorschlagsurkunde<br />

unterzeichnet hatten.<br />

Die PFF-MR-Fraktion schlägt Herrn <strong>Stadt</strong>verordneten Karl-Heinz Klinkenberg als<br />

effektives Mitglied und Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin weiterhin als<br />

stellvertretendes Mitglied vor. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist diesem Vorschlag gefolgt.<br />

Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />

Die Umbesetzungen werden großenteils infolge der Rücktritte der Herren Dr. Hubert<br />

Chantraine und Ferdel Schröder notwendig.


- 22 -<br />

H. <strong>Stadt</strong>verordneter Hubert Streicher ersetzt H. Dr. Chantraine in Finanzkommission,<br />

Baukommission, Feuerwehrkommission, Kulturkommission, Schulkommission,<br />

Tourismus- und Sozialkommission, Umweltschutz- und Energiekommission und<br />

Waldkommission.<br />

H. <strong>Stadt</strong>verordneter Philippe Hunger ersetzt H. Ferdel Schröder in der Tourismus- und<br />

Sozialkommission sowie im Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />

Sodann ersetzt er Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin in der Schulkommission und in<br />

der Sportkommission.<br />

H. <strong>Stadt</strong>verordneter Herbert Bourseaux ersetzt H. Ferdel Schröder im Verwaltungsrat<br />

der Interkommunalen FINOST und in der Generalversammlung der Interkommunalen<br />

INTEROST.<br />

Resolution von H. <strong>Stadt</strong>verordneten Herbert BOURSEAUX zur Beibehaltung der<br />

ARSIA-Zweigstelle in Rocherath<br />

In Erwägung, dass die Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -identifizierung<br />

(ARSIA) aus den 6 Verbänden des Südens des Landes gegründet wurde, um die<br />

Koordination zwischen den verschiedenen Zweigstellen zu gewährleisten und um so<br />

ihre Hauptaufgabe gewissenhaft durchführen zu können, sowohl in technischer als<br />

auch finanzieller Hinsicht;<br />

In Erwägung, dass die Verbände zur Viehseuchenbekämpfung ursprünglich vom<br />

Landwirtschaftsministerium anerkannt wurden, um gewisse Aufgaben zu übernehmen,<br />

wie die Einführung der Identifizierung und Einregistrierung der Nutztiere;<br />

In Erwägung, dass folgende Tierarten der Identifizierungspflicht unterliegen: Rinder,<br />

Schweine, SZH (Schafe, Ziegen, Hirsche) und Geflügel und die ARSIA zu diesem<br />

Zweck über ein Werkzeug verfügt, welches auf nationaler Ebene durch die EDV<br />

Spezialisten der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)<br />

erarbeitet wurde, das Sanitel-Programm;<br />

In Erwägung, dass die drei tierärztlichen Laboratorien des Südens des Landes bereits<br />

seit über 30 Jahren bestehen, der ARSIA angeschlossen sind und den wallonischen<br />

Züchtern ihre Dienste anbieten;<br />

In Erwägung, dass ihre Zweckbestimmung darin besteht, die sanitäre Glaubwürdigkeit<br />

der Tierproduktionskette zu gewährleisten und sie die Aufgabe unter der<br />

Schirmherrschaft der öffentlichen Behörden erfüllen, wenn die zu untersuchenden<br />

Pathologien der sanitären Regelung unterliegen;<br />

In Erwägung, dass die ARSIA bei Nachfrage ebenfalls eine sanitäre Begleitung der<br />

Betriebe anbietet und sie in vielen Fällen (Rinderleukose, BVD, IBR, ...) Bekämpfungspläne<br />

aufgestellt hat, bevor überhaupt eine Regelung zustande kam;<br />

In Erwägung, dass der Verwaltungsgrat der ARSIA beschlossen hat, seine<br />

Außenzweigstellen zu schließen und von dieser Entscheidung die Agentur in<br />

Rocherath auch betroffen wäre;<br />

In Erwägung, dass eine Verlegung der Aktivitäten von ARSIA nach Ciney mit dem<br />

Verlust von zehn Arbeitsplätzen in Rocherath einhergeht;


- 23 -<br />

In Erwägung, dass davon auszugehen ist, dass die ostbelgischen Landwirte und<br />

Züchter in Zukunft nicht mehr in ihrer Muttersprache bedient werden könnten;<br />

In Erwägung, dass eine Außenzweigstelle der ARSIA aufgrund der spezifischen<br />

Sprachensituation auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufrechterhalten<br />

werden sollte;<br />

In Erwägung, dass die Landwirtschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wie in der gesamten<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft einen wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor<br />

darstellt;<br />

In Erwägung, dass dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> an dem Fortbestand der landwirtschaftlichen<br />

Familienbetriebe und an der Qualität der Produkte und Zuchttiere, die die Landwirte<br />

dem Verbraucher bieten können, gelegen ist;<br />

In Erwägung, dass der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sein Anliegen zum Erhalt der ARSIA Außenzweigstelle<br />

in Rocherath mit dieser Resolution an die föderale Ministerin für Landwirtschaft, an<br />

den Verwaltungsratspräsidenten der ARSIA, an die Regierung der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft und an die deutschsprachigen Gemeinden weiterleiten will;<br />

beschließt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nachstehende Resolution:<br />

DER STADTRAT EUPEN<br />

verweist auf die Notwendigkeit, dass die Landwirte und Züchter auf dem Gebiet<br />

deutscher Sprache in ihrer Muttersprache bedient werden müssen und hierfür eine<br />

Außenzweigstelle der ARSIA auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

unbedingt aufrecht erhalten werden sollte;<br />

fordert den Erhalt der ARSIA-Außenzweigstelle in Rocherath sowie die Sicherung der<br />

10 entsprechenden Arbeitsplätze;<br />

beschließt, gegenwärtige Resolution an die föderale Ministerin für Landwirtschaft, an<br />

den Verwaltungsratspräsidenten der ARSIA, an die Regierung der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft und an die deutschsprachigen Gemeinden weiterzuleiten.<br />

Basisbezuschussung der Bibliotheken<br />

Die Subsidienanträge 2<strong>01</strong>0 der Bibliotheken liegen vor und können bearbeitet<br />

werden, um diesen die rechtzeitige Anschaffung neuer Bücher zu ermöglichen.<br />

In 2009 stand ein Betrag von 17.435 € zur Verfügung.<br />

Während der städtische Anteil der Subsidien um 2 % gekürzt wurde, hat die DG ihren<br />

Anteil mit 1,5 % indexiert, sodass insgesamt für die Bibliotheken ein Betrag von<br />

17.6<strong>81</strong> € zur Verfügung steht, der entsprechend den vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> festgelegten<br />

Kriterien wie folgt zu verteilen ist:<br />

Pfarrbibliothek St. Nikolaus 61,65 % 10.900,35 €<br />

Pfarrbibliothek St. Joseph 31,21 % 5.518,24 €<br />

Pfarrbibliothek St. Katharina 7,14 % 1.262,42 €<br />

Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />

a) den außerordentlichen Straßenunterhalt<br />

Das Lastenheft sieht die Ausführung von Straßenunterhaltsarbeiten vor. Die Arbeiten<br />

umfassen den Asphaltbelag in den folgenden Straßen: Handelsstraße, Hochstraße,


- 24 -<br />

Hütte, Haagenstraße, Selterschlag, Bellmerin, Bergkapellstraße, Haasberg, Limburger<br />

Weg, Stendrich, Euregiostraße, Industriestraße, Weimser Straße, Buschbergerweg,<br />

Birkenweg, Hufengasse, Roereken.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

insgesamt 150.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

b) die Anschaffung von Ventilatorkonvektoren für das Pfadfinderheim CAMELOT<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Ventilatorkonvektoren sowie des<br />

erforderlichen Materials für das Pfadfinderheim Camelot vor. Insgesamt werden 7<br />

Konvektoren in den Räumlichkeiten angebracht. Es handelt sich um eine<br />

Materialanschaffung.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

10.000 € einschl. MwSt.<br />

Das Projekt kann von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst werden und<br />

ist aktuell im Infrastrukturplan 2<strong>01</strong>0 vorgesehen.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

c) die Anschaffung von 2 Rüttelplatten für den Bauhof<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von 2 Rüttelplatten für den städtischen Bauhof<br />

vor. Diese dienen als Ersatz von alten Rüttelplatten aus dem Jahr 1989 und 2000.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 8.000 €<br />

einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

d) die Anschaffung eines Kompaktschleppers für den Bauhof<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Kompaktschleppers für den städtischen<br />

Bauhof vor. Dieser dient als Ersatz eines defekten Schleppers aus dem Jahr 1987.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

30.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

UREBA I - Verbesserung der Energieeffizienz städtischer Gebäude -<br />

Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />

a) die Isolierungsarbeiten<br />

Das Lastenheft sieht die Durchführung der Isolierungsmaßnahmen der UREBA I -<br />

Projekte in folgenden Gebäuden vor:<br />

- Stadionhalle, Judenstraße 88<br />

- Jünglingshaus, Neustraße 86<br />

- Feuerwehrkaserne, Kehrweg 9 C<br />

- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />

- Alte Schule Kettenis, Aachener Straße 226<br />

- Seniorenstätte / Notaufnahmewohnung, Winkelstraße 5-9<br />

- Kolpinghaus, Bergstraße 124.


- 25 -<br />

Je nach Gebäude beinhalten die Isolierungsmaßnahmen die Isolierung der<br />

Speicherräume, Dächer und Außenwände.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich zum<br />

aktuellen Stand der Planungen auf 254.645,60 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

b) die Erneuerung von Fenstern<br />

Das Lastenheft sieht die Durchführung der Isolierverglasungsmaßnahmen der<br />

UREBA I-Projekte in folgenden Gebäuden vor:<br />

- Haushaltungsschule, Heidberg 2<br />

- Wärterhaus, Judenstraße 88<br />

- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />

- Kolpinghaus, Bergstraße 124.<br />

Die Isolierverglasungsmaßnahmen beinhalten das Einsetzen neuer Fenster mit<br />

Doppelverglasung nach dem heutigen Stand der Technik.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich zum<br />

aktuellen Stand der Planungen auf 83.652,50 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

UREBA I - Verbesserung der Energieeffizienz städtischer Gebäude -<br />

Genehmigung der Projekte betreffend:<br />

a) die Heizungen<br />

b) die Beleuchtung<br />

Das Projekt sieht die Durchführung der Heizungs- und Beleuchtungsmaßnahmen der<br />

durch die Wallonische Region im Rahmen des UREBA I-Programms bezuschussten<br />

Projekte vor. Die diesbezüglichen Studien wurden durch das Ingenieurbüro A. BÖMER<br />

aus Weywertz erstellt.<br />

Von den Maßnahmen betroffen sind 12 städtische Gebäude.<br />

In folgenden Gebäuden werden Heizungsmaßnahmen durchgeführt:<br />

- Sportzentrum, Stockbergerweg 5<br />

- Schwesternheim, Rotenberg 33<br />

- Stadionhalle, Judenstraße 88<br />

- Jünglingshaus, Neustraße 86<br />

- Haushaltungsschule, Heidberg 2<br />

- Feuerwehrkaserne, Kehrweg 9 C<br />

- Wärterhaus, Judenstraße 88<br />

- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />

- Alte Schule Kettenis, Aachener Straße 226<br />

- Seniorenstätte / Notaufnahmewohnung, Winkelstraße 5-9<br />

- Kolpinghaus, Bergstraße 124.<br />

In folgendem Gebäude wird die Beleuchtung erneuert:<br />

- Sport- und Festhalle Kettenis, Aachener Straße 236 A.<br />

Die Gesamtkosten für die Durchführung dieser Maßnahmen werden durch das<br />

Ingenieurbüro BÖMER auf 752.620 € einschl. MwSt. beziffert.


- 26 -<br />

Der durch die Wallonische Region zu erwartende Gesamtzuschuss für alle im<br />

Rahmen von UREBA I berücksichtigten Projekte ist aktuell auf 490.367 € festgelegt.<br />

Die ALG übernimmt einen Großteil der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage<br />

im Kolpinghaus.<br />

Die Energieeinsparungsmöglichkeiten liegen zwischen 20 und 30 % und wurden auf<br />

Grundlage der Berechnungsmodalitäten der Wallonischen Region erstellt. Sie sind<br />

integraler Bestandteil des durch das Ingenieurbüro BÖMER erstellten Projektes.<br />

Durch die Erneuerung der Beleuchtung in der Sport- und Festhalle Kettenis würde<br />

sich der Stromverbrauch den Berechnungen des Ingenieurbüros BÖMER zufolge um<br />

30 % reduzieren.<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns:<br />

a) Genehmigung eines Parallelkanals im Bereich Bergstraße Nr. 1 - 29<br />

Anlässlich einer am 20. Januar 2<strong>01</strong>0 im Beisein der A.I.D.E. stattgefundenen<br />

Unterredung stellte sich heraus, dass es zur Steigerung der hydraulischen<br />

Leistungsfähigkeit im Bereich der unteren Bergstraße sinnvoll wäre, einen parallel<br />

verlaufenden Bypasskanal vorzusehen.<br />

Am 10. Februar 2<strong>01</strong>0 beauftragte die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft<br />

ARTAU-PALOTAS mit der Planung dieser Kanalbaumaßnahmen.<br />

Die Ergebnisse dieser Studie haben gezeigt, dass die Einrichtung eines solchen<br />

Parallelkanals dazu führen würde, dass die Kanäle innerhalb des von der<br />

<strong>Stadt</strong>kernsanierung betroffenen Bereichs hydraulisch ausreichend für ein<br />

zehnjährliches Regenereignis sein dürften.<br />

Das durch die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS bezeichnete<br />

Studienbüro BERG, welches die notwendigen Ingenieursleistungen im Rahmen der<br />

Kanalbaumaßnahmen erbringt, schätzt die Kosten für die Durchführung dieser<br />

Maßnahmen auf 91.080,33 € einschl. MwSt.<br />

Diese Kosten gehen gänzlich zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

b) Genehmigung der Mehrkosten im Rahmen der Einrichtung des Wasserspiels<br />

In der Ursprungsplanung sollte der Standort des Friedensbrunnens in der Mitte des<br />

Platzes nicht verändert werden. Im geplanten Wasserspiel würde dieser jedoch nicht<br />

richtig zur Geltung kommen, eine aus architektonischer und urbanistischer Sicht nicht<br />

vorteilhafte Situation.<br />

Die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS hat der <strong>Stadt</strong> diesbezüglich<br />

einen neuen Projektvorschlag unterbreitet. Letzterer sieht die Unterbringung des<br />

Friedensbrunnens auf der Grünfläche vor der Friedenskirche vor. Neben dem<br />

geplanten Fußweg würde der Park dadurch noch einmal aufgewertet werden.<br />

Der bestehende Pumpenkammerschacht kann bestehen bleiben, es sind lediglich die<br />

Wasserversorgungsleitungen neu zu verlegen. Daneben müssen jedoch die<br />

Anschlüsse zum Park vorgesehen werden.<br />

Die durch die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS schätzt die aus dem<br />

Standortwechsel resultierenden Mehrkosten auf 14.004,24 € einschl. MwSt.


- 27 -<br />

Genehmigung von Straßenverläufen:<br />

a) Anlegung einer Stichstraße sowie Abänderungen an der Straße Stendrich im<br />

Rahmen des Städtebauantrages betreffend die Parzellierung von Fr. J. FUNK<br />

Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />

Parzellierungsantrages genehmigt.<br />

Das Projekt sieht die Anlage einer 27 Meter langen Stichstraße mit Wendemöglichkeit<br />

vor, welche privat bleiben wird, und andererseits die Neugestaltung der Straße<br />

Stendrich im Bereich der Parzellierung.<br />

Letztere Neugestaltung beinhaltet die Fortführung des bestehenden <strong>Seite</strong>nstreifens<br />

sowie zwei Fahrbahnverengungen zur Verkehrsberuhigung.<br />

Während der öffentlichen Untersuchung wurde kein Einspruch eingereicht.<br />

b) Abänderungen an der Weberstraße im Rahmen eines Bauprojektes der<br />

CONVENTS A.G.<br />

Im Rahmen der Neueinrichtung des Bauhofes der Firma CONVENTS in der<br />

Industriezone III soll das Ende der Weberstraße verbreitert werden, um die Ein- und<br />

Ausfahrt zu demselben zu erleichtern.<br />

Genehmigung des Lastenheftes zur Planung und Begleitung der Aktion<br />

Begrünung im Rahmen des SUN-Projektes<br />

Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren ohne<br />

Veröffentlichung vergeben wird.<br />

Im Rahmen des Interreg IV A Projektes „SUN“ (Sustainable Urban Neighbourhoods)<br />

sollen im Bereich der Aktion Begrünung Projekte des öffentlichen Raums in der<br />

Unterstadt gemeinsam mit der Bevölkerung ausgearbeitet und durchgeführt werden.<br />

Dabei gilt es, Projekte zu erstellen, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen<br />

und aus städtebaulicher Sicht auch realisiert werden können. Bei der effektiven<br />

Realisierung dieser Projekte soll dann ebenfalls die Bevölkerung mit einbezogen<br />

werden, um so den Gemeinschaftsaspekt, den sozialen Zusammenhalt sowie das<br />

Verantwortungsbewusstsein gegenüber diesen Projekten zu stärken.<br />

Einzeln vorgesehen sind:<br />

� Aktive <strong>Teil</strong>nahme an Versammlungen, Arbeitsgruppentreffen und Viertelbegehungen<br />

� Überprüfung und Ausarbeitung der Ideen/Vorschläge unter Berücksichtigung<br />

städtebaulicher als auch ökologischer Aspekte sowie die im SUN-Haushalt<br />

festgelegten Investitionsmittel<br />

� Öffentliche Vorstellung der Projekte<br />

� Begleitung der effektiven Realisierung der Projekte unter Einbeziehung der<br />

Bevölkerung.<br />

Die Vergabekriterien sind in abnehmender Reihenfolge die Folgenden:<br />

- Ausbildung im Bereich Gartenbau, Landschaftsarchitektur oder Architektur<br />

- Erfahrungen im Bereich von Bürgerprojekten, Koordination und Kommunikation<br />

- Kenntnis der lokalen Gegebenheiten<br />

- Preis<br />

- Mehrsprachigkeit.<br />

Die Kostenschätzung dieses auf 20 Monate befristeten Dienstleistungsauftrages<br />

beläuft sich auf 40.000 € inkl. Mehrwertsteuer.


- 28 -<br />

Gewährung einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Gesellschaft INTEROST<br />

Gewährung einer Grunddienstbarkeit für die Verlegung eines unterirdischen Kabels zu<br />

Gunsten des Elektrizitätsverteilungsnetzes der Interkommunalen INTEROST auf<br />

städtischem Gelände, eingetragen im Kataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> unter Gemarkung 1,<br />

Flur D Nr. 21 E, Trafokabine Kaperberg +2/4, zu den Bedingungen des durch den<br />

Immobilienerwerbsausschuss Lüttich erstellten Urkundenentwurfes.<br />

Außergewöhnliche Waldarbeitspläne 2006 und 2007: Antrag auf Auszahlung der<br />

Subsidien<br />

Die außergewöhnlichen Waldarbeitspläne Nummer 290 aus dem Jahr 2006 und<br />

Nummern 292, 293 und 294 aus dem Jahre 2007 konnten inzwischen<br />

abgeschlossen werden mit folgenden Kosten:<br />

Nr. 290: Wiederaufforstung von drei Parzellen im Distrikt Clouse mit 1.625<br />

Douglasien und 4.000 Fichten<br />

Gesamtkosten: 9.770,32 € (ohne MwSt.)<br />

Zu erhaltene Subsidien: 2.685,38 €<br />

Nr. 292: Wiederaufforstung einer Parzelle im Distrikt Weserberg mit 2.000 Fichten<br />

und 265 Schwarzerlen sowie einer Parzelle im Distrikt Vennbusch mit<br />

2.500 Traubeneichen<br />

Gesamtkosten: 11.038,44 € (ohne MwSt.)<br />

Zu erhaltene Subsidien: 5.751,97 €<br />

Nr. 293: Verbreiterung einer Schneise im Revier Vennbusch<br />

Gesamtkosten: 579,31 € (ohne MwSt.)<br />

Zu erhaltene Subsidien: 776,25 €<br />

Nr. 294: Liefern und Aufstellen einer touristischen Schutzhütte im Revier<br />

Katharinenbusch<br />

Gesamtkosten: 9.951,71 € (ohne MwSt.)<br />

Zu erhaltene Subsidien: 5.971,03 €<br />

Anpassung von Steuerordnungen:<br />

a) Steuer auf leer stehende Bauten<br />

Um jegliche Missverständnisse oder Diskussionen zu vermeiden, sollte der Artikel 3<br />

der Steuerordnung wie folgt ergänzt werden:<br />

„(…) Innerhalb von vierzehn Tagen wird dem Eigentümer oder Inhaber des dinglichen<br />

Nutznießungsrechts per Einschreiben eine Mitteilung über das<br />

Feststellungsprotokoll oder eine Kopie desselben zugestellt. (<strong>bis</strong>her: „das<br />

Feststellungsprotokoll“).<br />

(…) Jährlich wird eine Kontrolle mindestens zwölf Monate nach Aufnahme des<br />

vorigen Feststellungsprotokolls vorgenommen. Eine Mitteilung oder Kopie dieses<br />

Feststellungsprotokolls wird dem Eigentümer oder dem Inhaber des dinglichen<br />

Nutznießungsrechts per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen zugestellt. Der<br />

Steuerpflichtige kann infolgedessen seine Bemerkungen mitteilen. (…)“<br />

b) Steuer auf das Ausstellen von Verwaltungsdokumenten<br />

Auf Grund höherer Produktionskosten hebt der FÖD Inneres den Herstellungspreis der<br />

elektronischen Personalausweise (außer Kinderausweise) ab dem <strong>01</strong>. April 2<strong>01</strong>0 von<br />

10 € auf 12 € an. Die durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erhobene Steuer wird entsprechend<br />

angepasst.


- 29 -<br />

c) Steuer auf die Benutzung der öffentlichen Straße für kommerzielle Werbung<br />

Da neuerdings auch Anträge zur Verteilung von Werbeblättern auf dem <strong>Eupen</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet durch Hostessen gestellt werden, soll die entsprechende Steuerordnung<br />

wie folgt vervollständigt werden.<br />

„Die Steuer wird wie folgt festgelegt:<br />

(…)<br />

- für die Verteilung von Werbung, Prospekten, Mustern und/oder Proben aller Art<br />

mittels Verteilung von Hand zu Hand oder durch die Ablage auf Kraftfahrzeugen<br />

auf der öffentlichen Straße:<br />

20 € pro Tag oder Bruchteil eines Tages; (…)“<br />

Anpassung der Regelung über die teilweise Erstattung der Haushaltsmüllsteuer<br />

für Familien mit geringem Einkommen<br />

In Anbetracht, dass die Steuerbeträge in der Steuerordnung H06 (Steuer auf die<br />

Müllentsorgung) in Folge der Bestimmungen der Wallonischen Region jährlich neu<br />

angepasst und verabschiedet werden müssen, und sich dementsprechend ebenfalls<br />

der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen ändern müsste, sollen in der<br />

Regelung die konkreten Zahlen durch folgende allgemeine Formulierung ersetzt<br />

werden:<br />

„ (…) einen Zuschuss zur Müllsteuer in Höhe von 25% des folgenden Betrages zu<br />

bewilligen:<br />

Steuerbetrag laut Art. 3 der gültigen Steuerverordnung auf die Müllentsorgung (H06)<br />

- abzüglich der Wertstoffhofermäßigung, falls diese gewährt wurde<br />

- abzüglich des Wertes des Gutscheins einer Rolle Müllsäcke<br />

Saldo: Berechnungsbasis für den Zuschuss von 25% (…)“<br />

Genehmigung der Gebühr auf die Anbringung von Hydrantenschildern<br />

In Anbetracht, dass Hydrantenschilder im Rahmen einer Parzellierung oder<br />

Erschließung durch den Feuerwehrdienst angebracht und unterhalten werden,<br />

empfiehlt es sich, zur Kostendeckung eine einmalige Gebühr in Höhe von 120 € pro<br />

Schild zu erheben.<br />

STÄDTISCHES PERSONAL: Stellenplanabänderung im Fachbereich<br />

Unter Fachbereich versteht man vor allen Dingen den Technischen Dienst und die<br />

Leitung des Arbeiterpersonals.<br />

Der Stellenplan im Fachbereich umfasst 13 Einheiten, von denen 4 auf die Stufe A<br />

und 9 auf die Stufe D entfallen:<br />

• Stufe A: 1 Technischer Abteilungsleiter oder Direktor, 2 Technische<br />

Bürochefs, 1 spezifischer Attaché<br />

• Stufe D: Leitende Techniker, 6 Techniker und 1 EDV-Bediensteter.<br />

Der Stellenplan für die Stufe A ist seit der Einführung in 1996 unverändert geblieben.<br />

Die vorgeschlagene Abänderung betrifft eine Erweiterung der Stufe A um einen<br />

zweiten Technischen Abteilungsleiter oder Direktor.<br />

Die Begründung ist Folgende: von den 4 Einheiten in der Stufe A waren im<br />

Technischen Dienst 2 Stellen besetzt: 1 Technischer Abteilungsleiter und 1<br />

Technischer Bürochef. Auf Grund der im Jahre 2004 neu gegründeten Abteilung<br />

„Städtischer Bauhof“ hat sich die Struktur im Fachbereich und im Führungskonzept<br />

des Arbeiterpersonals grundlegend geändert. Der Technische Dienst, der früher das


- 30 -<br />

Arbeiterpersonal leitete, ist aufgeteilt worden und der Bauhof verfügt über eine eigene<br />

Verwaltung und eine eigene Führung.<br />

Somit ist es angebracht, dass auch dem Technischen Bürochef des Bauhofes (früher<br />

Technischer Dienst) die Möglichkeit einer Karriere gegeben wird, d.h. die Beförderung<br />

vom Technischen Bürochef zum Technischen Abteilungsleiter.<br />

Der Personalstand wird nicht erhöht.<br />

12. APRIL 2<strong>01</strong>0<br />

Mitteilungen<br />

Das Gemeindekollegium hat keine Mitteilungen zu machen.<br />

Basisbezuschussung in den Bereichen Sport und Kultur<br />

Die Verteilung der Subsidien erfolgt entsprechend den am 24. Juni 2009 vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

festgelegten Kriterien.<br />

Basisbezuschussung 2<strong>01</strong>0 Sport<br />

Kategorie 1 - Vereine mit Freizeitcharakter - Erwachsenensport<br />

Aktiv und Fit durch Turnen 150 €<br />

<strong>Eupen</strong> United 150 €<br />

FC Herbestha-<strong>Eupen</strong> 150 €<br />

Florian Cross Team 150 €<br />

Harley-Davidson Checkpoint Eastbelgium 150 €<br />

Heimat Klub <strong>Eupen</strong> Bosna 150 €<br />

Hobby + Fitness Boxring - <strong>Eupen</strong> 150 €<br />

Kgl. <strong>Eupen</strong>er Eifel-Ardennen-Verein 150 €<br />

LAC Abteilung Wandern 150 €<br />

Racing-Club Kettenis 150 €<br />

Seniorensportgruppe <strong>Eupen</strong> 150 €<br />

Squash Club <strong>Eupen</strong> 150 €<br />

St. Georg Reit- und Fahrverein 150 €<br />

TC Weserkicker 150 €<br />

Kategorie 2 - Vereine ohne regelmäßige Meisterschaft<br />

Boxring <strong>Eupen</strong> 855 €<br />

<strong>Eupen</strong>er Turnverein 1967 2.430 €<br />

Fechtclub <strong>Eupen</strong> Escrime 720 €<br />

Han Kook <strong>Eupen</strong> 1.115 €<br />

Kgl. St. Johannes BSG 1<strong>81</strong>1 <strong>Eupen</strong> 300 €<br />

Kgl. St. Johannes Enthauptung BS <strong>Eupen</strong>-Nispert 690 €<br />

Kgl. St. Josef Bürgerschützen <strong>Eupen</strong> 450 €<br />

Kgl. St. Nikolaus BSG <strong>Eupen</strong> 1213 450 €<br />

Kgl. St. Sebastianus SG Kettenis 450 €<br />

Ostbelgischer Hundeverein 450 €<br />

Pistolen- und Revolver Club <strong>Eupen</strong> 300 €<br />

Reiterfreunde Stockem 585 €<br />

Royal Auto Moto Club <strong>Eupen</strong> 585 €<br />

Rugby Club BullDoGzer <strong>Eupen</strong>-Kelmis 720 €<br />

Shinson Hapkido Club <strong>Eupen</strong> 585 €


- 31 -<br />

Shotokan Karate Dojo <strong>Eupen</strong> 1.365 €<br />

Yachtclub <strong>Eupen</strong> 585 €<br />

Kategorie 3a - Vereine mit regelmäßiger Meisterschaft (mehr als 20<br />

Begegnungen)<br />

Badminton Club <strong>Eupen</strong> 1.615 €<br />

Basketball Club <strong>Eupen</strong> 1.465 €<br />

FC <strong>Eupen</strong> 4.730 €<br />

KAS <strong>Eupen</strong> 5.657 €<br />

Kgl. Schachclub Rochade <strong>Eupen</strong>-Kelmis 1.777 €<br />

KTSV <strong>Eupen</strong> 2.730 €<br />

1. Pool-Billard-Club Schützenhof 77 <strong>Eupen</strong> 635 €<br />

Radsport Klub <strong>Eupen</strong> 770 €<br />

Sporta <strong>Eupen</strong>-Kettenis 3.920 €<br />

Tischtennis Club <strong>Eupen</strong> 1.270 €<br />

Kategorie 3b - Vereine mit regelmäßiger Meisterschaft (weniger als 20<br />

Begegnungen)<br />

Kgl. Judo & Ju-Jitsu Club <strong>Eupen</strong> 1952 1.<strong>01</strong>5 €<br />

KTC <strong>Eupen</strong> 4.090 €<br />

LAC <strong>Eupen</strong> 2.110 €<br />

Miniaturgolfclub Klinkeshöfchen <strong>Eupen</strong> 360 €<br />

Kategorie 4 - Nutzer des Hallenbades<br />

Behindertenschwimmclub <strong>Eupen</strong> 1.230 €<br />

Schwimmverein Delphin 4.800 €<br />

Tauchclub <strong>Eupen</strong> 450 €<br />

Triathlon Team <strong>Eupen</strong> 450 €<br />

Kategorie 5 - Besondere Vereinigungen<br />

Behindertensportclub Monschauer Straße 2.910 €<br />

Behindertensportclub Tagesstätte Am Garnstock 1.785 €<br />

Twirling Happy Holidays 1.695 €<br />

Basisbezuschussung 2<strong>01</strong>0 Kultur<br />

TOTAL 60.199 €<br />

Karnevalsvereine<br />

AGK 13.000 €<br />

Gesangvereine<br />

Cäcilienchor an St. Nikolaus 740 €<br />

Chorale Ste Marie 510 €<br />

Da Capo 575 €<br />

Damenchor Columbinen 450 €<br />

De Klös 595 €<br />

<strong>Eupen</strong>er Knabenchor 1.210 €<br />

<strong>Eupen</strong>er Vokalensemble Pro Arte 385 €<br />

Kgl. Kirchenchor St. Cäcilia Kettenis 550 €<br />

Kgl. Männergesangsverein Marienchor <strong>Eupen</strong> 615 €<br />

Musica Cantica 655 €<br />

Nota Bene 570 €<br />

Singkreis Melodia 590 €<br />

Voices - Frauenchor an St. Josef 575 €


- 32 -<br />

Musikvereine<br />

Christian Klinkenberg Orchestra 420 €<br />

Kgl. Harmonie Kettenis 1.190 €<br />

Kgl. Harmonie Kettenis - Drumband 725 €<br />

Kgl. Harmonie Musikverein <strong>Eupen</strong> 1875 1.080 €<br />

Kgl. Harmonie St. Joseph <strong>Eupen</strong> 1.345 €<br />

Kgl. Mandolinenorchester <strong>Eupen</strong> 1923 450 €<br />

Musica Mina 385 €<br />

Trommler- und Pfeiferkorps 1956 <strong>Eupen</strong> 660 €<br />

Theatergruppen<br />

Kgl. Gesellschaft Theaterfreunde <strong>Eupen</strong> 820 €<br />

Theatergruppe Kettenis 550 €<br />

Tanzgruppen<br />

Compagnie Irene K. 530 €<br />

Andere<br />

St. Martinskomitee 250 €<br />

Fotoclub F64 <strong>Eupen</strong> 250 €<br />

TOTAL 29.675 €<br />

Entsprechend dem Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 12. Oktober 2009 ist keine<br />

zusätzliche Ausgleichszahlung vorgesehen.<br />

ÖSHZ: Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 10. März 2<strong>01</strong>0<br />

betreffend die Auszahlung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie für das Personal im<br />

Alten- und Pflegeheim Sankt Joseph<br />

Mit Schreiben vom 22. März 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />

Sozialhilferates vom 10. März 2<strong>01</strong>0 zur Auszahlung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie<br />

für das reguläre Personal im Alten- und Pflegeheim St. Joseph.<br />

Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal vom 10. November 2009 als<br />

auch der Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ vom 10. Dezember 2009 haben ein<br />

günstiges Gutachten zur Gewährung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie abgegeben.<br />

Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />

billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />

ÖSHZ: Resolution betreffend den Ausschluss aus dem Arbeitslosengeld<br />

Mit Schreiben vom 5. Januar 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ die Resolution des<br />

Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009 betreffend den Ausschluss vom<br />

Arbeitslosengeld.<br />

Vor dem Hintergrund eines strengeren Vorgehens des Landesamtes für<br />

Arbeitsbeschaffung und eines damit einhergehenden starken Ansteigens der Anzahl<br />

vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossener Arbeitsloser, die Anspruch auf<br />

Sozialhilfe erheben, hat der Sozialhilferat einstimmig folgende Resolution<br />

verabschiedet:<br />

Der Sozialhilferat fordert<br />

die Föderalregierung auf, ihren Begleitplan für Arbeitslose zu überarbeiten und, in<br />

Erwartung struktureller Lösungen, Finanzierungen für sämtliche Personen vorzusehen,


- 33 -<br />

die sich derzeit in der Obhut der ÖSHZ befinden. Für die Zukunft soll die Regierung<br />

das System der Sanktionen/Suspendierungen neu überdenken, damit keine<br />

Verschiebungen der Belastung mehr zu Lasten der ÖSHZ geschehen. Insofern<br />

Sanktionen erforderlich sind, sollen diese auf Ebene des LfA behandelt werden (mit<br />

Ausnahme der definitiven Sanktionen insofern diese begründet sind);<br />

die Gemeinschaftsregierung auf, den Begleitplan für Arbeitslose qualitativ zu bewerten<br />

im Rahmen der Aufgaben des Arbeitsamts (Forem), und dies im Hinblick auf eine<br />

qualitative individuelle Begleitung;<br />

Des Weiteren soll eine Interministerielle Konferenz in kürzester Frist organisiert<br />

werden, um sämtliche betroffenen Minister an einen Tisch zu bringen<br />

Auf Wunsch des Sozialhilferates verabschiedet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die gleiche Resolution.<br />

Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die<br />

Festlegung der Vertragsbedingungen für die Bezeichnung eines Studienbüros für<br />

die tägliche Bauaufsicht<br />

Für die Arbeiten betreffend die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns empfiehlt es sich, ein<br />

Büro zu bezeichnen, welches die tägliche Bauaufsicht der Arbeiten vor Ort übernimmt.<br />

Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft legt die Vertragsbedingungen<br />

hinsichtlich der Bezeichnung dieses Baustellenüberwachers fest. Es werden u. a.<br />

folgende Auflagen gemacht:<br />

- die zu bezeichnende Person muss perfekt zweisprachig und der deutschen und<br />

französischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein;<br />

- die zu bezeichnende Person muss über fundierte Erfahrungswerte in der<br />

Handhabung solcher Baustellen verfügen;<br />

- die zu bezeichnende Person muss durch die A.I.D.E. anerkannt sein;<br />

- die erforderlichen Qualifikationen und Berufsabschlüsse sind dem Angebot<br />

beizufügen;<br />

- der Baustellenüberwacher verpflichtet sich, seine Mission in enger<br />

Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden<br />

auszuführen und die Kontakte mit den Anwohnern und allen anderen auftretenden<br />

Verbänden und Organisationen (Citymanager, Rat für <strong>Stadt</strong>marketing usw.)<br />

herzustellen und zu pflegen;<br />

- in die Mission des Baustellenüberwachers fällt außerdem die Abfassung eines<br />

regelkonformen Baustellenberichtes, der wöchentlich an das Gemeindekollegium<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zu richten ist;<br />

Die Kosten für diesen Baustellenüberwacher werden zum aktuellen Stand der<br />

Planungen auf rund 100.000 € einschl. MwSt. beziffert.<br />

Vergabeart: Allgemeiner Angebotsaufruf.<br />

Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Material zur Erneuerung<br />

der Wege des Friedhofes<br />

Das durch den städtischen Bauhof erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung von<br />

verschiedenem Material (Abdeckkies, Schotter unterschiedlicher Körnung usw.) für die<br />

Erneuerung der Wege auf dem Friedhof <strong>Eupen</strong> vor.<br />

Die diesbezüglich durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft<br />

sich auf insgesamt 20.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.


- 34 -<br />

Erteilung eines Mandates an INTRADEL zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen<br />

zur Müllvermeidung<br />

Die Interkommunale INTRADEL verfügt über eine Kommunikationsabteilung. Diese<br />

führt Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf dem Gebiet aller<br />

angeschlossenen Gemeinden durch (so u. a. die Erstellung und Verteilung in alle<br />

Haushalte des Abfallkalenders mit Tipps zur Reduzierung des ökologischen<br />

Fußabdrucks).<br />

Für 2<strong>01</strong>0 sind als besondere Sensibilisierungsmaßnahmen einerseits die<br />

Organisation von Informationsveranstaltungen über die Kompostierung zu Hause und<br />

andererseits eine Aktion in den Schulen gegen die übermäßige Verpackung geplant.<br />

Im Hinblick auf den Erhalt der durch die Wallonische Region hierfür vorgesehenen<br />

Zuschüsse bittet die Interkommunale um das entsprechende Mandat der<br />

angeschlossenen Gemeinden zur Durchführung der besagten Aktionen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt, das Mandat zu erteilen unter der Bedingung, dass die<br />

Sensibilisierungsmaßnahmen auch in deutscher Sprache ausgeführt werden.<br />

Mietvertrag für die Sportinfrastruktur Schießstand Ochsenalm, Hütte 83<br />

Per Beschluss vom 24. Juni 2009 beschloss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die vorzeitige Auflösung des<br />

Baurechtsvertrages vom 10. Dezember 1974 und die Übernahme des Schießstandes<br />

Ochsenalm in das Eigentum der <strong>Stadt</strong>. Von der seinerzeit geplanten Übertragung<br />

eines Baurechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA wird insbesondere aufgrund<br />

des reduzierten Investitionsvolumens für die Dacherneuerung und die Sanierung der<br />

Herren-Toiletten abgesehen.<br />

Rückwirkend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 wird stattdessen ein Mietvertrag abgeschlossen,<br />

dessen wesentlichste Bedingungen lauten:<br />

• Zurverfügungstellung zur Ausübung des Schießsportes (Flachbahnschiessstand)<br />

• Dauer: 20 Jahre (1. Januar 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 31. Dezember 2029)<br />

• Jahresmiete von einem symbolischen Euro<br />

• Mieter- und Eigentümerlasten gemäß den üblichen und gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Genehmigung der Jahresrechnung Saison 2008/2009 der K.A.S. <strong>Eupen</strong><br />

Jahresrechnung Saison 1. 7. 2008 – 30. 6. 2009<br />

Einnahmen: ...................................................................................................................................................................... 1.188.232,24 €<br />

Ausgaben:.......................................................................................................................................................................... 1.626.285,09 €<br />

Ergebnis:...............................................................................................................................................................................- 438.052,85 €<br />

Auf Grund des übertragenen Verlustes aus der Saison 2007/2008 beträgt der neue<br />

Verlustvortrag 595.428,47 €.<br />

Kassenstand:...........................................................................................................................................................................16.236,12 €<br />

Zuschuss der <strong>Stadt</strong>: ........................................................................................................................................................19.354,58 €<br />

Bewilligung von Zuschüssen<br />

- Zuschuss in Höhe von 100 € zu Gunsten des Cäcilienchors an St. Nikolaus für<br />

das Konzert vom 21. März 2<strong>01</strong>0 zum 160-jährigen Bestehen<br />

- Zuschuss in Höhe von 120 € zu Gunsten der Konzertgesellschaft Musica Viva<br />

<strong>Eupen</strong> als Funktionszuschuss


- 35 -<br />

- Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu Gunsten der Compagnie Irene K. für das<br />

Festival „Tanzende <strong>Stadt</strong>“ am 5. September 2<strong>01</strong>0<br />

- Zuschuss in Höhe von 518,40 € zu Gunsten des Badminton Clubs als<br />

Mietzuschuss zu den Hallenmieten<br />

10. MAI 2<strong>01</strong>0<br />

Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

Aufgrund der kurzfristig eingereichten Demission des H. Axel Dericum rückt<br />

Fr. Annabelle Mockel nach.<br />

Umbesetzung im Sozialhilferat<br />

H. Edy Heyman ist von seinem Mandat als Mitglied des Sozialhilferats zurückgetreten.<br />

Die in der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vom 22. Januar 2007 als Ersatzmitglied bezeichnete Frau<br />

Nathalie Johnen-Pauquet tritt seine Nachfolge an.<br />

Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />

Mit E-Mail vom 3. Mai 2<strong>01</strong>0 teilt die CSP-Fraktion die Ersatzkandidaten mit für den<br />

aus dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ausgeschiedenen H. Dr. Hubert Chantraine in verschiedenen<br />

Gremien.<br />

Die Ersetzungen sollten dringlichkeitshalber vorgenommen werden, um insbesondere<br />

eine korrekte Repräsentierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> in den anstehenden<br />

Generalversammlungen der Interkommunalen zu ermöglichen.<br />

1. Sportkommission<br />

- Ersatz durch Frau Maria Bellin<br />

2. Autonome Gemeinderegie TILIA - Kollegium der Kommissare<br />

- Ersatz durch Herrn Marc Dürnholz<br />

3. Generalversammlungen von Interkommunalen<br />

- INTRADEL<br />

Ersatz durch Herrn Hubert Streicher<br />

- Musikakademie der DG<br />

Ersatz durch Frau Patricia Creutz<br />

- SPI +<br />

Ersatz durch Frau Anne Marenne<br />

4. Verwaltungsräte von Interkommunalen<br />

- Musikakademie der DG<br />

Ersatz durch Frau Patricia Creutz<br />

- FINOST<br />

Ersatz durch Frau Maria Bellin<br />

Prinzipbeschluss zur Schaffung von Wohnhilfezonen<br />

Bereits seit längerem wird in <strong>Eupen</strong> zwischen <strong>Stadt</strong>, ÖSHZ, DG und Anbietern im<br />

Bereich der häuslichen Hilfe über die Schaffung so genannter Wohnhilfezonen<br />

nachgedacht, wo in räumlich definierten <strong>Teil</strong>en des <strong>Stadt</strong>gebiets die Dienstleistungsangebote<br />

der häuslichen Hilfe besonders gebündelt und abgestimmt werden.


- 36 -<br />

Im Laufe der letzten Jahre wurden verschiedene bestehende Projekte im In- und<br />

Ausland besichtigt.<br />

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe wurde um Mithilfe bei der Erarbeitung eines<br />

Konzepts gebeten. Aufgrund dessen Preisangebot für die Projektbegleitung ist mit<br />

Gesamtkosten in Höhe von 24.000 € zu rechnen, die zu je einem Drittel durch die<br />

<strong>Stadt</strong>, das ÖSHZ und die DG getragen werden.<br />

Die für eine Auftragserteilung erforderlichen Mittel sind im außerordentlichen Haushalt<br />

des ÖSHZ vorgesehen.<br />

Die Regierung der DG hat die Bezuschussung dieser Studie mit 8.000 €, also einem<br />

Drittel der Kosten, an folgende Bedingungen geknüpft:<br />

� Offizielle Beschlüsse von <strong>Stadt</strong> und ÖSHZ zur Schaffung von 2 Wohnhilfezonen<br />

unter Beteiligung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe<br />

� Absichtserklärung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s, nach der Entwicklung des Konzepts die<br />

Vorschläge und Ideen des Konzepts zielorientiert umzusetzen<br />

� Information zur Konzeptentwicklung während des gesamten Prozessverlaufs und<br />

Übermittlung aller relevanten Daten zur Gestaltung der Seniorenpolitik auf Ebene<br />

der DG<br />

Am 24. März 2<strong>01</strong>0 hat der Sozialhilferat seinen Prinzipbeschluss zur Schaffung von<br />

zwei Wohnhilfezonen in <strong>Eupen</strong> gefasst. Außerdem wird der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> gebeten, den<br />

gleichen Prinzipbeschluss zu fassen. Dabei muss bedacht werden, dass der<br />

städtische Kostenanteil in Höhe von 8.000 € in Nachkrediten vorzusehen ist.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> billigt zum einen den Beschluss des Sozialhilferats vom 24. März 2<strong>01</strong>0<br />

und spricht sich zum anderen für die Schaffung von 2 Wohnhilfezonen unter<br />

Beteiligung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe aus. Dabei sollen die Vorschläge<br />

und Ideen des Konzepts zielorientiert umgesetzt werden.<br />

Das Projekt wird begleitet durch einen Ausschuss, der sich aus Vertretern von <strong>Stadt</strong>,<br />

ÖSHZ, DG, Altenheimen und Anbietern im Bereich der häuslichen Hilfe<br />

zusammensetzen sollte.<br />

Resolution betreffend den Erhalt der Dienste der SABAM in der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

Die SABAM hat ihr Regionalbüro in Waimes, das die hiesigen Veranstalter in ihrer<br />

Muttersprache bediente, nach mehr als 30 Jahren geschlossen.<br />

Dem Beispiel anderer Gemeinden der DG folgend, verabschiedet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine<br />

Resolution zum Erhalt der Dienste der SABAM wie folgt:<br />

„Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> begrüßt die Initiative der Frau Ministerin der DG für Kultur, Medien und<br />

Tourismus, Isabelle Weykmans, den zuständigen Föderalminister aufzufordern, einen<br />

Dienst für die deutschsprachige Bevölkerung aufrecht zu erhalten und den hiesigen<br />

Veranstaltern die Möglichkeit zu bieten, ihre Veranstaltungen in einem Regionalbüro in<br />

ihrer Sprache anzumelden, sowie der deutschsprachigen Bevölkerung alle anderen<br />

Dienstleistungen in deutscher Sprache zugänglich zu machen.“<br />

Die Resolution soll dem zuständigen Föderalminister, der SABAM, der Regierung der<br />

DG und den anderen deutschsprachigen Gemeinden sowie den frankophonen<br />

Nachbargemeinden zugestellt werden.


- 37 -<br />

Städtische Freiwillige Feuerwehr: Anschaffung eines Laptops für den<br />

Ambulanzdienst<br />

Zur Erleichterung der administrativen Arbeit für den Ambulanzdienst der städtischen<br />

freiwilligen Feuerwehr empfiehlt sich die Anschaffung eines Laptops.<br />

Die Kostenschätzung für einen mit dem Betriebsprogramm Windows 7 ausgerüsteten<br />

Laptop auf dem heutigen Stand der Technik mit einer zusätzlichen externen Festplatte<br />

zur Sicherung der Daten beläuft sich auf 1.400 €.<br />

Da die Kosten unter dem Grenzbetrag von 5.500 € liegen, ist kein Lastenheft nötig. Die<br />

Anschaffung kann mittels einfacher Preisanfrage erfolgen.<br />

Im Einvernehmen mit der Finanzkommission schlägt das Kollegium dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> vor,<br />

dieser Anschaffung zuzustimmen.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />

betreffend:<br />

a) die Einrichtung von 2 Behindertenparkplätzen vor dem Anwesen Hochstraße<br />

104<br />

Da sich in direkter Umgebung des Gebäudes des Föderalen Öffentlichen Dienstes<br />

Finanzen – Katasteramt, Hochstraße 104, kein Behindertenparkplatz befindet sowie<br />

aufgrund des Antrages des Finanzdienstes auf Zurverfügungstellung von 2<br />

Parkplätzen in unmittelbarer Nähe des Eingangs, richtet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> 2<br />

Behindertenparkplätze auf der rechten <strong>Seite</strong> der Fahrbahn neben dem neu<br />

eingerichteten Bürgersteig auf Höhe des Anwesens Hochstraße 104 ein.<br />

b) die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Anwesen Paveestraße<br />

30<br />

Aufgrund des Antrages der V.o.G. Begleitzentrum Griesdeck auf Zurverfügungstellung<br />

eines Behindertenparkplatzes in unmittelbarer Nähe des Neubaus „Marktgärten“,<br />

Paveestraße 26-30, sowie in Anbetracht, dass in direkter Umgebung des Marktplatzes<br />

zusätzliche Behindertenparkplätze notwendig sind, wird einen Behindertenparkplatz<br />

auf der linken <strong>Seite</strong> der Fahrbahn in Richtung Zentrum 5 Meter vor dem<br />

Fußgängerüberweg auf Höhe des Anwesens Paveestraße 30 eingerichtet.<br />

c) die Aufhebung der Ergänzungsverordnung von 27. August 1999 betreffend die<br />

Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für den Honorarkonsul, Aachener<br />

Straße 24 A<br />

Aufgrund des Umzuges des österreichischen Konsulats von dem Anwesen Aachener<br />

Straße 24 A wird die Ergänzungsverordnung vom 27. August 1999 betreffend die<br />

Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für den Honorarkonsul aufgehoben. Die<br />

dadurch entstandene freie Parkstelle wird in die bestehende blaue Zone auf der<br />

rechten <strong>Seite</strong> der Zufahrt zum Bushof integriert.<br />

Genehmigung des Projektes betreffend die Einrichtung eines provisorischen<br />

Kreisverkehrs an der Kreuzung Rathausplatz<br />

Das Studienbüro SOTREZ-NIZET aus <strong>Eupen</strong> hat ein Projekt „Einrichtung eines<br />

provisorischen Kreisverkehrs „Rathausplatz“ erstellt. Dabei handelt es sich um eine<br />

provisorische Maßnahme, die auf Grund des anstehenden Projekts<br />

„<strong>Stadt</strong>kernsanierung“ und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs erforderlich<br />

ist, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.<br />

Die ebenfalls durch das Studienbüro SOTREZ-NIZET erstellte Kostenschätzung beläuft<br />

sich auf insgesamt 111.095,18 € einschl. MwSt.


Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />

- 38 -<br />

Übernahme der Straßeninfrastruktur Ahornweg in das öffentliche Eigentum<br />

Übernahme des insgesamt 962 m² großen Straßengeländes einschließlich<br />

Infrastruktur in das öffentliche Wegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

Bestimmung der Windfälle und Holzschläge des Wirtschaftsjahres 2<strong>01</strong>1<br />

Die vorgeschlagenen Bedingungen entsprechen den für das vorherige Wirtschaftsjahr<br />

genehmigten Bedingungen:<br />

- Verkauf auf dem Stock durch öffentliche Zuschlagserteilung auf Grund von<br />

Submissionen zu Gunsten der <strong>Stadt</strong>kasse<br />

- Verkauf zu den Klauseln und Bedingungen des durch Erlass der Wallonischen<br />

Region am 27. Mai 2009 über das Inkrafttreten und die Ausführung des Dekrets<br />

vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch festgelegten Allgemeinen<br />

Lastenheftes sowie zu den durch die Forstverwaltung vorgeschlagenen<br />

Sonderklauseln<br />

Erteilung von Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des PMS-Zentrums der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 44 in <strong>Eupen</strong><br />

Errichtung der nachstehenden Grunddienstbarkeiten zum Zwecke öffentlichen<br />

Nutzens:<br />

1) ein dauerndes und unentgeltliches Zugangs- und Durchfahrtsrecht zu Lasten der<br />

städtischen Parzelle Nr. 15 S, Museum, Gospertstraße 52, zu Gunsten der Parzelle<br />

Nr. 15 T, Verwaltungsgebäude, Gospertstraße 44, um somit den Zugang zu Fuß<br />

oder mittels Fahrzeug zu dieser Parzelle über einen <strong>Seite</strong>neingang für Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten;<br />

2) eine Sichtgerechtsame zur Anlage von 4 gemauerten Fenstern, und zwar 2 im<br />

Erdgeschoss und 2 im ersten Obergeschoss, in der rechten <strong>Seite</strong>nfassade der<br />

Parzelle Nr. 15 T zu Lasten der Parzelle Nr. 15 S;<br />

3) Verzicht auf das Zuwachsrecht betreffend die durch die Deutschsprachige<br />

Gemeinschaft Belgiens ausgeführten Arbeiten, Errichtungen und Konstruktionen<br />

auf der belasteten Parzelle Flur C 15 S, so wie dieses Recht bestimmt ist durch<br />

die Artikel 552 <strong>bis</strong> 555 des Zivilgesetzbuches.<br />

Erneuerung der Buchhaltungs- und Steuerprogramme: Festlegung der<br />

Auftragsbedingungen und der Vergabeart<br />

Da die Informatikgesellschaft ADEHIS die Wartung der <strong>bis</strong>herigen Buchführungsprogramme<br />

zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 einstellt, sieht sich auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

veranlasst, neue Programme anzuschaffen, das Personal diesbezüglich<br />

weiterzubilden und die Daten aus den <strong>bis</strong>herigen Programmen zu übertragen.<br />

Es empfiehlt sich, gleichzeitig ein neues, kompatibles Steuerprogramm anzuschaffen,<br />

mit direkter Verbindung zur Buchhaltung.<br />

Die Kostenschätzung für diesen Auftragsumfang beträgt rund 36.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Wohnungsbauprojekt Borngasse: Genehmigung der Vereinbarungen betreffend<br />

die alternative Finanzierung im Rahmen der Bezuschussung durch die<br />

Wallonische Region:<br />

a) Sanierungsprogramm: Aufnahme einer Anleihe über SOWAFINAL<br />

Anleihe bei der DEXIA-Bank in Höhe von 1.490.958,04 € betreffend den Zuschuss der<br />

Wallonischen Region für das Wohnungsbauprojekt Borngasse (Sanierungsprogramm<br />

SAR/VE61).


- 39 -<br />

Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Vereinbarung muss durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, die<br />

Wallonische Region, die A.G. öffentlichen Rechts SOWAFINAL sowie die Bank selbst<br />

unterzeichnet werden und beinhaltet im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />

- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung und des Einverständnisses<br />

seitens SOWAFINAL stellt DEXIA den Betrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />

Form einer Krediteröffnung.<br />

- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren wird die<br />

Krediteröffnung konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />

umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />

SOWAFINAL ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />

Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) werden vollständig durch SOWAFINAL erstattet,<br />

an den jeweiligen Zahlungstagen mit selbem Wertdatum.<br />

b) Mittlere Wohnungen: Aufnahme von zwei Anleihen über das CRAC<br />

Mit Schreiben vom 6. April 2<strong>01</strong>0 übermittelte das CRAC („Centre Régional d’Aide aux<br />

Communes“) die Vereinbarungen betreffend die alternative Finanzierung bezüglich der<br />

mittleren Wohnungen im Wohnungsbauprojekt Borngasse in Höhe von 86.452,66 €<br />

(Höhe des Zuschusses) bzw. 129.678,99 € (nicht bezuschusster <strong>Teil</strong>).<br />

Die <strong>Stadt</strong> hat die Möglichkeit, nicht nur eine Anleihe in Höhe des Zuschussbetrages<br />

aufzunehmen, sondern auch zusätzlich für den zu Lasten der <strong>Stadt</strong> fallenden<br />

Restbetrag, und zwar zu denselben Bedingungen wie für die durch das CRAC mit der<br />

DEXIA-Bank vereinbarten Modalitäten für das gesamte Investitionsprogramm.<br />

In Anbetracht, dass der entsprechende Zinssatz laut Auskunft des CRAC zurzeit bei<br />

4,112 % liegt (IRS 10 Jahre plus 100 Basispunkte, Revision nach 10 Jahren), wobei<br />

der Zinssatz jedoch maximal 4,50 % betragen wird, macht der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> von dieser<br />

Möglichkeit Gebrauch.<br />

Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Vereinbarung muss durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, die<br />

Wallonische Region, das CRAC sowie die Bank unterzeichnet werden und beinhaltet<br />

im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />

- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung und des Einverständnisses<br />

seitens des CRAC stellt DEXIA den Betrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />

Form einer Krediteröffnung.<br />

- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren wird die<br />

Krediteröffnung konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />

umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />

CRAC ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />

- Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) für den Betrag des Zuschusses werden<br />

vollständig durch das CRAC erstattet, an den jeweiligen Zahlungstagen mit<br />

selbem Wertdatum.<br />

Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines Überbrückungskredits<br />

an die A.G.R. TILIA für Infrastrukturarbeiten in der Sport- und Festhalle<br />

Kettenis und am Fußballstadion Kehrweg<br />

Die A.G.R. TILIA führt folgende Infrastrukturarbeiten durch:<br />

- SFH Kettenis, Brandschutz- und Hygiene-Maßnahmen, mit einer<br />

Kostenschätzung in Höhe von 205.557,36 €<br />

- SFH Kettenis, Erneuerung des Hallenbodens, mit einer Kostenschätzung in<br />

Höhe von 203.767 €<br />

- Fußballstadion Kehrweg 14, mit einer Kostenschätzung von 53.845 €


- 40 -<br />

Für diese Arbeiten werden Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft erwartet<br />

in Höhe von jeweils 123.334,41 €, 122.260,20 € bzw. 10.166,12 €.<br />

Im Hinblick auf die Liquidität der A.G.R. TILIA sowie auf die Restfinanzierung dieser<br />

Projekte werden folgende Finanzbeihilfen bewilligt:<br />

- ein zinsloser Überbrückungskredit in Höhe der Gemeinschaftssubsidien, also<br />

in Höhe von insgesamt maximal 255.760,73 €<br />

- ein außerordentlicher Zuschuss in Höhe von 207.408,63 €, bzw. maximal in<br />

Höhe des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Eupen</strong>/Neu-Moresnet: Begutachtung der<br />

Rechnung 2009<br />

Einnahmen: ............................105.660,87 €<br />

Ausgaben:................................116.265,39 €<br />

Defizit: ...............................................10.604,52 €<br />

29. JUNI 2<strong>01</strong>0<br />

Mitteilungen<br />

a) Glückwünsche<br />

Bei den Parlamentswahlen vom 13. Juni 2<strong>01</strong>0 konnten die beiden Mitglieder unseres<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s Claudia Niessen und Kattrin Jadin durch ihre Wahl in den Senat bzw. die<br />

Kammer jeweils große persönliche Erfolge erzielen.<br />

Ich möchte es nicht versäumen, im Namen des ganzen <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s zu gratulieren.<br />

Gleichzeitig bitte ich die beiden jedoch darum, auch auf föderaler Ebene die<br />

Interessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> nicht aus den Augen zu verlieren.<br />

So empfiehlt sich eine Erhöhung der Dotation der Polizeizone Weser-Göhl, die durch<br />

den Aufstieg der KAS <strong>Eupen</strong> in die 1. Fußballdivision gerechtfertigt ist.<br />

Die Anstrengungen der <strong>Stadt</strong> für die KAS <strong>Eupen</strong> sollten ebenfalls nicht<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Auch bei der Einsetzung der Hilfeleistungszone für die Feuerwehren müssen die<br />

Interessen der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewahrt werden.<br />

Bei all dem wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand.<br />

b) Resolution<br />

In seiner Sitzung vom 12. April 2<strong>01</strong>0 verabschiedete der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine Resolution<br />

betreffend den Ausschluss vom Arbeitslosengeld, womit die Föderalregierung<br />

aufgefordert wurde, ihren Begleitplan für Arbeitslose zu überarbeiten.<br />

Mit Schreiben vom 9. Juni 2<strong>01</strong>0 antwortet der Premierminister, dass die Regierung<br />

beschlossen habe, die Kontrolle des Suchverhaltens der Arbeitssuchenden in<br />

mehreren Punkten zu ändern, wobei es auch eine Konzertierung mit den Regionen<br />

gegeben habe.


- 41 -<br />

Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />

Aufgrund des Rücktritts des H. Axel Dericum (PFF-MR) aus dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> werden<br />

folgende Umbesetzungen beschlossen:<br />

Finanzkommission<br />

Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />

Kulturkommission<br />

Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />

Tourismus- und Sozialkommission<br />

Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />

Autonome Gemeinderegie TILIA – Verwaltungsrat<br />

Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />

Generalversammlungen von Interkommunalen<br />

- Lütticher Gasgesellschaft ALG<br />

Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />

- Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />

Ersatz durch Frau Kattrin Jadin<br />

Verwaltungsrat des Interkommunalen Bestattungszentrums Lüttich und<br />

Umgebung<br />

Ersatz durch Frau Kattrin Jadin<br />

Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung der<br />

Interkommunalen Lütticher Gasgesellschaft ALG<br />

Mit Schreiben vom 26. Mai 2<strong>01</strong>0 lädt die Lütticher Gasgesellschaft ALG gemäß den<br />

Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

ersten Ordentlichen Generalversammlung am 30. Juni 2<strong>01</strong>0 ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Verabschiedung des Geschäftsberichts und des Sonderberichts des<br />

Verwaltungsrats<br />

2. Verabschiedung des Berichts des Rechnungsprüferkollegiums<br />

3. Verabschiedung der Bilanz, der Ergebnisrechnung samt Anlagen per 31.<br />

Dezember 2009<br />

4. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder<br />

5. Entlastung der Mitglieder des Rechnungsprüferkollegiums<br />

6. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Auftrag des Betriebsrevisors für die<br />

Rechnungsjahre 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 2<strong>01</strong>2<br />

7. Bezeichnung der Personalvertreter im Verwaltungsrat<br />

8. Vorstellung der durch den Verwaltungsrat aktualisierten Liste der <strong>Teil</strong>haber<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Verabschiedung der Bilanz und der Ergebnisrechnung 2009<br />

sowie der Entlastung der Verwaltungsräte und des Rechnungsprüfungskollegiums zu.<br />

Für alle anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden,<br />

können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

Anpassung der Beerdigungs- und Friedhofsordnung - Titel XIII der<br />

spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Die Deutschsprachige Gemeinschaft erarbeitet momentan in einer Arbeitsgruppe, in<br />

der die 9 deutsprachigen Gemeinden vertreten sind, den Entwurf eines neuen<br />

Dekretes über die Bestattungen und Grabstätten. Hierbei sollen die<br />

Rahmenbedingungen, die zum Großteil dem Gesetz über die Bestattungen und<br />

Friedhöfe aus dem Jahre 1971 entsprechen, für die 9 Gemeinden festgelegt werden.<br />

Die Gemeinden können in ihren Gemeindeverordnungen die spezifischen lokalen<br />

Belange entsprechend regeln.


- 42 -<br />

Die Friedhofsordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> - zuletzt angepasst im Jahre 2003 - entspricht<br />

nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und muss aus diesem Grunde überarbeitet<br />

werden.<br />

Diesbezüglich haben in den vergangenen Monaten verschiedene Arbeitssitzungen<br />

des Gemeindekollegiums und der Verwaltung sowie auch der Finanzkommission<br />

stattgefunden.<br />

Entsprechend einer Anregung aus der Finanzkommission ist der Entwurf der neuen<br />

Beerdigungs- und Friedhofsordnung auch den beiden hiesigen Beerdigungsinstituten<br />

zur Begutachtung vorgelegt worden; diese hatten allerdings keine Bemerkungen.<br />

So sind verschiedene Bezeichnungen wie z. B. „Bürgermeister- und<br />

Schöffenkollegium“ durch „Gemeindekollegium“ oder „Friedhofswärter“ durch<br />

„Friedhofsverwalter“ ersetzt worden.<br />

Andere Anpassungen haben sich aus der täglichen Arbeitsweise auf den Friedhöfen<br />

ergeben. Sie betreffen unter anderem die Verstreuungswiese, verschiedene<br />

Bestattungsformen, die Führung von Registern, verschiedene Genehmigungen,<br />

Hygienemaßnahmen, Ruhefristen und Ordnungsvorschriften<br />

Außerdem wird die gesamte spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung, von der<br />

die Friedhofsordnung nur ein <strong>Teil</strong> ist, in ihrer koordinierten Fassung neu nummeriert,<br />

wobei für jeden der 17 Titel mit Artikel 1 begonnen wird. Dies hat den Vorteil, bei<br />

zukünftigen Anpassungen nicht immer die Nummerierung der gesamten<br />

Polizeiverordnung überarbeiten zu müssen.<br />

Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns - Neuausschreibung: Genehmigung der<br />

Lastenhefte betreffend:<br />

a) das Straßenbau- und Kanalprojekt, inklusive der Versorgungsarbeiten<br />

b) die Lieferung und Montage von Ausrüstungsmaterial:<br />

- Los 1: Beleuchtung<br />

- Los 2: <strong>Stadt</strong>mobiliar<br />

Die Ausschreibung musste aufgrund von überhöhten Preisen ohne Folge gelassen<br />

werden. Bei geschätzten Baukosten von 5.591.000 € belief sich das preisgünstigste<br />

Angebot (Firma KRINKELS, Naninne) auf 6.752.000 € (+19,8 %). Die enormen<br />

Preisunterschiede waren insbesondere im Kanalbereich und im Bereich der<br />

Wasserversorgungsarbeiten festzustellen.<br />

Alle Projektbeteiligten bestätigten dem Gemeindekollegium, dass ihre Schätzpreise<br />

korrekt waren und die überhöhten Preise aufgrund von externen Einflüssen (aktuelle<br />

Wirtschaftslage, problematische Arbeit) zurückzuführen sind.<br />

Nach langen Diskussionen mit allen Projektbeteiligten und aufgrund der juristischen<br />

Sachlage hat das Gemeindekollegium schließlich die Entscheidung getroffen, die<br />

Ausschreibung ohne Folge zu lassen.<br />

Der Technische Dienst wurde beauftragt, das Lastenheft zu überprüfen und mögliche<br />

Schwächen zu bereinigen. Dadurch sollen die Ausgangsposition verbessert und<br />

bessere Preise erzielt werden.<br />

Bei der Neuausschreibung handelt es sich wiederum um eine öffentliche<br />

Ausschreibung, die wiederum einer europaweiten Veröffentlichung unterliegt.


- 43 -<br />

Die Beleuchtung und die Ausstattung werden aus dem ursprünglichen Lastenheft<br />

herausgenommen und in separaten Lastenheften ausgeschrieben, weil die Preise<br />

dadurch wiederum reduziert werden können.<br />

Die Auftragsbekanntgabe ist für den 2. Juli und die Submissionseröffnung für den<br />

23. August 2<strong>01</strong>0 vorgesehen. Wenn alles nach Plan läuft, können die Arbeiten im<br />

Oktober/November 2<strong>01</strong>0 in Angriff genommen werden.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />

a) die Anschaffung von Betriebsmaterial für den Bauhof - <strong>Teil</strong> 1<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung des ersten <strong>Teil</strong>s des Betriebsmaterials für den<br />

städtischen Bauhof vor. Es handelt sich hierbei um Winkelschleifer, Schlagbohrmaschinen,<br />

Akkuschrauber, einem Alu-Anhänger für einen PKW usw.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

10.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

b) die Anschaffung eines Mini-Baggers für den Bauhof<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Mini-Baggers für den städtischen Bauhof<br />

vor. Da der Bauhof fast permanent einen entsprechenden Bagger für verschiedene<br />

auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet auszuführenden Tiefbauarbeiten anmieten muss, ist es<br />

interessanter und vorteilhafter, ein solches Gerät anzuschaffen.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

35.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

c) die Anschaffung eines Heißschaumgerätes zur Wildkrautreduzierung<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Heißschaumgerätes zur Wildkrautreduzierung<br />

auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet vor. Mittels dieses Gerätes ist die alternative<br />

thermische Unkrautreduzierung viel nachhaltiger zu bewerkstelligen, als dies mit den<br />

<strong>bis</strong>herigen thermischen Infrarotverfahren der Fall ist. Nach dem ersten Jahr, in dem<br />

rund 3 Anwendungen durchgeführt werden müssen, reduziert sich die Zahl<br />

Anwendungen in den Folgejahren auf 2.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

38.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

d) den außerordentlichen Straßenunterhalt 2<strong>01</strong>0 - Asphaltbelag<br />

Das Lastenheft sieht die Ausführung von Straßenunterhaltsarbeiten vor. Die Arbeiten<br />

umfassen den Asphaltbelag in den folgenden Straßen: Handelsstraße, Hochstraße,<br />

Hütte, Haagenstraße, Selterschlag, Bellmerin, Bergkapellstraße, Haasberg, Limburger<br />

Weg, Stendrich, Euregio- und Industriestraße, Weimser Straße, Buschbergerweg,<br />

Birkenweg, Hufengasse.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

insgesamt 125.000 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.


- 44 -<br />

e) die Instandsetzung der Straße Stockem/Roereken<br />

Das Lastenheft sieht die Instandsetzung der Straße Stockem/Roereken anhand eines<br />

sogenannten landwirtschaftlichen Verfahrens vor. Hierbei wird die bestehende<br />

Substanz des Weges aufgeraut, mit Zement ergänzt, neu planiert und verdichtet.<br />

Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

25.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Genehmigung des Verlaufs der Straße und Fußwege im Rahmen des<br />

Städtebauantrages betreffend die Parzellierung H.E.G. STEFFENS,<br />

Buschbergerweg/Scheidweg<br />

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der am 7. Mai 2<strong>01</strong>0 genehmigten<br />

Erschließung Buschbergerweg/Scheidweg hat der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bereits den Straßenverlauf<br />

gutgeheißen.<br />

Das Projekt sieht die Eröffnung einer neuen Straße von ca. 550 m Länge in<br />

wechselnder Breite zwischen 6 und 9 m, mit Anbindung an den Scheidweg und den<br />

Buschbergerweg vor sowie die Anlegung von zwei Fußwegen als Anbindung zum<br />

Fuß- und Fahrradweg „Promenade“.<br />

Die innere Ringstraße wird als Wohnzone (20km/h) ausgebaut.<br />

Im Verlauf der durchgeführten öffentlichen Untersuchung ist kein Einspruch bei der<br />

Verwaltung eingegangen.<br />

Kommunaler Raumordnungsplan „Ehemaliger Fuhrpark Bergstraße“:<br />

Provisorische Annahme des abgeänderten Raumordnungsprojektes<br />

Das am 18. Mai 2009 provisorisch angenommene Raumordnungsplanprojekt ist der<br />

erforderlichen öffentlichen Untersuchung unterzogen worden.<br />

Die nunmehr eingebrachten Abänderungen leiten sich aus den Ergebnissen der<br />

öffentlichen Untersuchung und der Gespräche mit den Anwohnern ab. Sie dienen<br />

dazu, die Umweltverträglichkeit (Energieeffizienz) zu verbessern und die Wünsche der<br />

Anwohner zu berücksichtigen (Sichten).<br />

Hauptsächlich werden die urbanistischen Vorschriften wie folgt abgeändert:<br />

- Die Neubauten am Platz erhalten ein begrüntes Flachdach (maximale Höhe: 9<br />

Meter) und müssen Niedrigenergiestandard haben und mit modernster,<br />

nachhaltiger Heiztechnik ausgerüstet sein.<br />

- Ebenso erhalten die vorgesehenen, nunmehr eingeschossigen Nebenvolumen<br />

hinter den Anwesen Bergstraße ein Flachdach. Alternativ zum Bau einer Garage<br />

wird in dieser Zone die Möglichkeit geschaffen, die Geschäftsfläche des<br />

Erdgeschosses zu vergrößern, ebenfalls mit begrüntem Flachdach.<br />

Die Anregungen des kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und<br />

Mobilität, der am 14. April 2<strong>01</strong>0 ein günstiges Gutachten zum abgeänderten Projekt<br />

abgegeben hat, sind somit ebenfalls eingeflossen.<br />

Nach der provisorischen Annahme durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wird erneut eine öffentliche<br />

Untersuchung durchgeführt.<br />

Genehmigung zum Erwerb von Grundstücken in der Paveestraße<br />

Ankauf von zwei Parzellen gelegen Hintergelände Paveestraße in einer Gesamtgröße<br />

von 1.650 m 2 auf Basis des amtlichen Schätzpreises vor dem Hintergrund des


- 45 -<br />

Projektes des kommunalen Raumordnungsplanes, welcher langfristig eine<br />

Parkrandbebauung ermöglicht.<br />

Übernahme der Straßeninfrastruktur Industriezone III (Textil- und Weberstraße)<br />

Übernahme der insgesamt 21.537 m² großen Infrastruktur der Industriezone III (Textil-<br />

und Weberstraße) in das öffentliche Wegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

Übertragung eines Baurechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA:<br />

<strong>Stadt</strong>museum, Gospertstraße 52-54<br />

Im Hinblick auf die MwSt.-Optimierung wird das <strong>Stadt</strong>museum, Gospertstraße 52-54,<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> an die Autonome Gemeinderegie Tilia übertragen, damit die<br />

Regie als Bauherr für Infrastrukturarbeiten auftreten kann.<br />

Genehmigung zum Verkauf von zwei Geländeabsplissen aus dem Kneipp-<br />

Gelände an die Gebäuderegie zum Bau des neuen Justizgebäudes<br />

Verkauf von zwei Absplissen in einer Gesamtgröße von 61,5 m 2 aus dem<br />

Hintergelände des ehemaligen Kneipp-Institutes an die Gebäuderegie zum Bau des<br />

neuen Justizgebäudes.<br />

Genehmigung der Jahresrechnungen 2009:<br />

a) Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 320.615,77 €<br />

Ausgaben:............................................................................................................................................................................... 273.212,74 €<br />

Überschuss : ...........................................................................................................................................................................47.403,03 €<br />

b) Kirchenfabrik Sankt Joseph<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 167.624,92 €<br />

Ausgaben:............................................................................................................................................................................... 143.619,<strong>01</strong> €<br />

Überschuss : ..................................................................................................................................................................... + 24.005,91 €<br />

c) Kirchenfabrik Sankt Katharina<br />

Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 103.540,87 €<br />

Ausgaben:...................................................................................................................................................................................66.074,29 €<br />

Überschuss : ..................................................................................................................................................................... + 37.466,58 €<br />

Genehmigung der Kreditabänderung Nr. 1/2<strong>01</strong>0 der Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />

Ursprungshaushalt:...................................................................................................................................................... 443.868,30 €<br />

Erhöhung der Kredite:.................................................................................................................................................. 57.632,14 €<br />

Senkung der Kredite:..........................................................................................................................................................7.800,00 €<br />

Neues Ergebnis :............................................................................................................................................................ 493.700,44 €<br />

Für die Fassadensanierung Werthkapelle, die in 2009 nicht fertig gestellt werden<br />

konnte: Erhöhung Zuschuss um 5.087,84 €, von 47.600,00 € auf 52.687,84 €, und<br />

Erhöhung Überbrückungskredit um 7.631,76 €, von 71.400,00 € auf 79.031,76 €.<br />

Gemäß den Vorgaben des Kollegiums hat die Kirchenfabrik die ordentlichen<br />

Ausgaben um 7.800,00 € verringert, um den ordentlichen Zuschuss der <strong>Stadt</strong> auf<br />

das Niveau von 2009 zu reduzieren.<br />

ÖSHZ <strong>Eupen</strong>: Genehmigung der Jahresrechung 2009<br />

Ordentlicher Dienst<br />

1. Festgestellte Anrechte zu Gunsten des Ö.S.H.Z..........................................................16.867.750,44 €<br />

Nicht beitreibbare Einnahmen..................................................................................................................-19.251,67 €<br />

Verbleibende Summe der festgestellten Anrechte..................................................16.848.498,77 €<br />

Durch das Ö.S.H.Z. eingegangene Ausgabeverpflichtungen........................15.486.363,77 €


- 46 -<br />

Überschuss............................................................................................................................................................. 1.362.135,00 €<br />

2. Getätigte Einnahmen.................................................................................................................................16.606.546,82 €<br />

Getätigte Ausgaben....................................................................................................................................15.052.596,57 €<br />

Überschuss ...............................................................................................................................1.553.950,25 €<br />

Außerordentlicher Dienst<br />

1. Festgestellte Anrechte zu Gunsten des Ö.S.H.Z............................................................. 1.071.796,54 €<br />

Nicht beitreibbare Einnahmen......................................................................................................................-1.505,20 €<br />

Verbleibende Summe der festgestellten Anrechte...................................................... 1.070.291,34 €<br />

Durch das Ö.S.H.Z. eingegangene Ausgabeverpflichtungen................................969.528,28 €<br />

Überschuss ...................................................................................................................................100.763,06 €<br />

2. Getätigte Einnahmen.........................................................................................................................................909.368,89 €<br />

Getätigte Ausgaben............................................................................................................................................570.470,47 €<br />

Überschuss ...................................................................................................................................338.898,42 €<br />

Verwaltung der Fonds :..................................................................................................................................... 1.026.147,39 €<br />

Durchlaufender Dienst :<br />

Einnahmen............................................................................................................................................................... 5.9<strong>81</strong>.719,89 €<br />

Ausgaben .................................................................................................................................................................. 5.826.827,91 €<br />

Überschuss ...................................................................................................................................154.891,98 €<br />

Bewilligung eines Zuschusses<br />

150 € für den Cäcilienchor an St. Nikolaus für das Jahrestreffen der Chöre des<br />

Dekanats <strong>Eupen</strong>-Kelmis<br />

Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines Darlehens an die<br />

Autonome Gemeinderegie TILIA für die Infrastrukturen im Stadion Kehrweg<br />

Für die Infrastrukturarbeiten im Stadion Kehrweg, deren Gesamtkosten auf<br />

3.520.000 € ohne MwSt. veranschlagt werden und durch die A.G.R. TILIA<br />

durchgeführt werden sollen:<br />

- ein außerordentlicher Zuschuss in Höhe von 704.000 €, bzw. maximal in Höhe der<br />

Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten;<br />

- ein Darlehen in Höhe von ebenfalls 704.000 €, bzw. maximal in Höhe der Hälfte<br />

des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten, rückzahlbar in 10 Halb-Jahresraten,<br />

zuzüglich Zinsen.<br />

Revision der <strong>Stadt</strong>kasse - 2. Trimester 2<strong>01</strong>0<br />

Die Kassenkontrolle erfolgt am 18. Juni 2<strong>01</strong>0.<br />

Genehmigung der Jahresrechnungen 2009 der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Jahresrechnung 2009 der <strong>Stadt</strong> wie folgt:<br />

A) Budgetäre Rechnung<br />

I. Ordentlicher Dienst<br />

1) Festgestellte Anrechte..................................................................... 26.149.048,26 €<br />

Entwertungen und Uneintreibbare............................................- 509.360,74 €<br />

Netto festgestellte Anrechte........................................................ 25.639.687,52 €<br />

Verpflichtungen.......................................................................................- 23.053.<strong>01</strong>8,51 €<br />

Haushaltsergebnis.......................................................................... + 2.586.669,<strong>01</strong> €<br />

2) Verpflichtungen........................................................................................ 23.053.<strong>01</strong>8,51 €<br />

Anrechnungen.........................................................................................- 22.<strong>81</strong>3.330,65 €<br />

Zu übertragende Verpflichtungen................................................ 239.687,86 €


- 47 -<br />

3) Netto festgestellte Anrechte.......................................................25.639.687,52 €<br />

Anrechnungen.........................................................................................- 22.<strong>81</strong>3.330,65 €<br />

Buchführungsergebnis .................................................................... 2.826.356,87 €<br />

II Außerordentlicher Dienst<br />

1) Festgestellte Anrechte......................................................................... 7.875.614,22 €<br />

Entwertungen und Uneintreibbare....................................................................0,00 €<br />

Netto festgestellte Anrechte............................................................ 7.875.614,22 €<br />

Verpflichtungen...........................................................................................- 9.313.170,18 €<br />

Haushaltsergebnis.............................................................................- 1.437.555,96 €<br />

2) Verpflichtungen............................................................................................ 9.313.170,18 €<br />

Anrechnungen.............................................................................................- 4.853.652,92 €<br />

Zu übertragende Verpflichtungen........................................+ 4.459.517,26 €<br />

3) Netto festgestellte Anrechte.......................................................... 7.875.614,22 €<br />

Anrechnungen.............................................................................................- 4.853.652,92 €<br />

Buchführungsergebnis ...............................................................+ 3.021.961,30 €<br />

B) Ergebnisrechnung<br />

1) Laufende Erträge....................................................................................24.167.679,53 €<br />

Laufende Aufwendungen.............................................................21.973.748,28 €<br />

Laufender Überschuss...............................................................+ 2.193.931,25 €<br />

2) Erträge aus Schwankungen<br />

der Bilanzwerte, Richtigstellungen,<br />

Übertragungen.............................................................................................. 3.<strong>01</strong>7.424,35 €<br />

Aufwendungen aus Schwankungen<br />

der Bilanzwerte, Wiederherstellungen,<br />

Rückstellungen.............................................................................................. 4.904.459,33 €<br />

...................................................................................................................................-1. 887.034,98 €<br />

3) Betriebsbonus..........................................................................................+ 306.896,27 €<br />

4) Außerordentliche Erträge und<br />

Abhebungen aus den Rücklagen............................................. 2.122.640,14 €<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

und Zuführungen an die Rücklagen...................................... 1.716.893,44 €<br />

5) Außerordentlicher Überschuss................................................ 405.746,70 €<br />

6) In die Bilanz zu übertragender<br />

Überschuss...........................................................................................................712.642,97 €<br />

C) Bilanz<br />

1. Anlagevermögen...............................................................................118.959.433,95 €<br />

2. Umlaufvermögen .............................................................................. + 9.006.649,32 €<br />

3. Gesamtbetrag der Aktiva.....................................................127.966.083,27 €<br />

4. Eigenmittel................................................................................................106.362.963,23 €<br />

5. Schulden..................................................................................................+ 21.603.120,04 €<br />

6. Gesamtbetrag der Passiva................................................127.966.083,27 €


- 48 -<br />

Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>: Genehmigung der Anpassungen Nr. 1 und 2<br />

Nach Beratschlagung in der Finanzkommission und nach Kenntnisnahme des<br />

günstigen Gutachtens der Budgetkommission zum Entwurf der Haushaltsplananpassungen<br />

Nr. 1 und 2 genehmigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die Kreditanpassungen, die wie<br />

folgt abschließen:<br />

Ordentlicher Haushaltsplan (Nr. 1)<br />

Einnahmen Ausgaben Überschuss<br />

Kredit des Haushaltsplanes 24.408.388,55 € 24.398.352,28 € 10.036,27 €<br />

Kreditanpassungen +1.464.162,63 € +1.456.917 € + 7.245,63 €<br />

Neuer Kredit 25.872.551,18 € 25.855.269,28 € 17.2<strong>81</strong>,90 €<br />

Außerordentlicher Haushaltsplan (Nr. 2)<br />

Auf Grund der neuen Schätzung für die Infrastrukturarbeiten im Fußballstadion<br />

Kehrweg ist es erforderlich, die im Entwurf vorgesehenen Haushaltsartikel für den<br />

Zuschuss und das Darlehen an die A.G.R. TILIA entsprechend zu erhöhen.<br />

Nachstehend die Aufstellung mit diesen 3 Artikeln sowie die entsprechend<br />

angepasste zusammenfassende Tabelle des ordentlichen Dienstes:<br />

Entwurf Änderung Neuer Kredit<br />

Artikel 529/635-51<br />

A.o. Zuschuss an die A.G.R. TILIA 1.572.000 € + 376.000 € 1.948.000 €<br />

Artikel 5291/843-53 (Anteil KAS <strong>Eupen</strong>)<br />

Darlehen an die A.G.R. TLIA 704.000 € + 376.000 € 1.080.000 €<br />

Artikel 529/961-51<br />

Anleihen zu Lasten der Gemeinde 1.050.000 € + 752.000 € 1.802.000 €<br />

Das neue Gesamtvolumen des außerordentlichen Haushalts stellt sich dann wie folgt dar:<br />

Kredit des Haushaltsplanes 16.277.395 € 16.277.395 € 0 €<br />

Kreditanpassungen +5.302.718 € +5.302.718 € 0 €<br />

Neuer Kredit 21.580.113 € 21.580.113 € 0 €<br />

Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Mobiliar der städtischen<br />

Grundschulen<br />

Anschaffung von Mobiliar: Stühle, Tische, Schränke, Hocker, Regale, Stellwände für die<br />

Bestückung der städtischen Grundschulen Oberstadt, Unterstadt, Kettenis und für<br />

französischsprachige Kinder.<br />

Kostenschätzung: 16.800 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Geräten der städtischen<br />

Haushalts-Abendkurse<br />

Anschaffung von Geräten: Pfannen, Waagen, kleine Haushaltsgeräte, eine<br />

Nähmaschine und eine Overlock für die Bestückung der städtischen Haushalts-<br />

Abendkurse.<br />

Kostenschätzung: 5.000 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.


- 49 -<br />

13. SEPTEMBER 2<strong>01</strong>0<br />

Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />

Aufgrund des Rücktritts des H. Karl Heeren rückt H. Fabrice Paulus nach.<br />

Mitteilungen<br />

a) Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />

Mit Erlass vom 28. Juli 2<strong>01</strong>0 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />

Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Jahresrechnung 2009 der <strong>Stadt</strong><br />

gebilligt.<br />

b) Genehmigung der Haushaltsplananpassungen Nr. 1 und 2 für das Jahr 2<strong>01</strong>0<br />

Mit Erlass vom 29. Juli 2<strong>01</strong>0 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />

Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Haushaltsplananpassungen Nr.<br />

1 und 2 der <strong>Stadt</strong> gebilligt.<br />

c) Schreiben der Regionalen Vereinigung der Tiergesundheit- und identifizierung<br />

ARSIA V.o.G.<br />

Mit Schreiben vom 30. Juni 2<strong>01</strong>0 hat die V.o.G. ARSIA auf die Resolution des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s<br />

vom 8. März 2<strong>01</strong>0 hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Arsia-Zweigstelle in<br />

Rocherath geantwortet.<br />

Die V.o.G. teilte mit, dass das Projekt der Umstrukturierung aus organisatorischen und<br />

finanziellen Gründen gerechtfertig ist, dabei sollen jedoch den deutschsprachigen<br />

Kunden sowohl ein geeigneter Empfang als auch angepasste Dienstleistungen<br />

garantiert bleiben. Außerdem soll die Umstrukturierung frühestens in 2<strong>01</strong>4 in Kraft<br />

treten.<br />

Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />

Durch die Demission des Herrn Karl Heeren als Mitglied des <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s sind<br />

auch seine Mandate in verschiedenen Kommissionen, Verwaltungsräten und<br />

Generalversammlungen frei geworden.<br />

Zudem hat Frau Anneliese Schumacher-Piel ihren Rücktritt aus dem Veraltungsrat der<br />

Haushalts-Abendschule erklärt.<br />

Das Schreiben der CSP-Fraktion vom 2. September 2<strong>01</strong>0, womit diese<br />

entsprechende Umbesetzungen vorschlägt, ist erst nach Versand der Einladung zu<br />

diesem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eingegangen, sodass der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Interesse des guten<br />

Funktionierens der verschiedenen Gremien über diesen Punkt außerhalb der<br />

Tagesordnung berät.<br />

Folgende Umbesetzungen wurden beschlossen:<br />

1. Kommissionen<br />

Finanzkommission<br />

Ersatz des Herrn Heeren durch H. Fabrice Paulus<br />

Baukommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

H. Karl Heeren ersetzt H. Fabrice Paulus als Berater<br />

Feuerwehrkommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

Schulkommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus


- 50 -<br />

Sportkommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

H. Karl Heeren ersetzt Fr. Désirée Münster als Berater<br />

Tourismus- und Sozialkommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

Umwelt- und Energiekommission<br />

Ersatz durch H Fabrice Paulus<br />

Waldkommission<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

2. Generalversammlungen<br />

Interkommunale A.I.D.E.<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

Interkommunales Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

Interkommunale INTEROST<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

V.o.G. Flussvertrag des Weserbeckens<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

3. Verwaltungsräte<br />

Interkommunale FINOST<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

<strong>Eupen</strong>er Schrebergartenverein V.o.G.<br />

Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />

Haushalts-Abendschule<br />

H. Karl Heeren ersetzt Fr. Anneliese Schumacher-Piel<br />

Pädagogischer Rat der städtischen Grundschule Unterstadt<br />

Ersatz durch H. Hubert Streicher<br />

Anpassung der Geschäftsordnung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es<br />

Auf Anregung des H. <strong>Stadt</strong>verordneten Nahl in der Finanzkommission vom 20. Januar<br />

2<strong>01</strong>0 kann das <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied, das als Mitglied einer Kommission bezeichnet<br />

wurde, sich durch ein anderes <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied derselben Fraktion vertreten lassen.<br />

Dabei erhält dieser Vertreter auch das entsprechende Anwesenheitsgeld.<br />

Bei dieser Gelegenheit wird der gesamte Abschnitt 11 der Geschäftsordnung an die<br />

augenblicklichen Realitäten angepasst; d. h. eine Vervollständigung der Liste der<br />

Kommissionen sowie die Festlegung auf 11 <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglieder.<br />

Die Mitglieder der Kommissionen, die von den Fraktionsführern mindestens 13 volle<br />

Tage vor der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vorgeschlagen werden, brauchen nicht mehr in<br />

geheimer Abstimmung gewählt zu werden.<br />

Auch wird die Definition einer Fraktion neu formuliert.<br />

Zudem werden die Fristen für die Einladungen neu festgelegt.<br />

Übereinkunft über die Vernetzung der offenen Jugendarbeit in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> für<br />

die Jahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1<br />

In den Jahren 2006 und 2007 genehmigte der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine von der Regierung der<br />

DG vorgeschlagene Übereinkunft über die Vernetzung der offenen Jugendarbeit in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, wobei es sich um jährliche Übereinkünfte handelte.


- 51 -<br />

Für die Jahre 2008 und 2009 stimmte der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> einem überarbeiteten Textentwurf<br />

zu, der besser strukturiert war und die Verpflichtungen der betroffenen Jugendzentren<br />

detaillierter festlegte.<br />

Auch wurden als die städtischen Vertreter im Begleitausschuss Herr Schöffe Patrick<br />

Meyer sowie der Jugendbeauftragte der <strong>Stadt</strong>, Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Thomas<br />

Brockhans, bezeichnet.<br />

Nunmehr liegt ein Dokument vor, welches für die Jahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1 gelten soll<br />

und ebenfalls eine Reihe Veränderungen zu den Vorjahren aufweist.<br />

Das Viertelhaus Cardijn ersetzt den CAJ-Mittagstreff als Partner, während das<br />

Jugendbüro der DG nicht mehr impliziert ist.<br />

Als Gegenstand des Vertrags wird die Jugendinformationsarbeit hinzugefügt und bei<br />

der Formulierung der Ziele zusätzlich die Durchführung gemeinsamer Projekte<br />

angeführt.<br />

Die Verpflichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> werden dahingehend abgeändert, dass der<br />

Betrag von 1.000 € für projektgebundene Kosten für gemeinsame Aktivitäten nicht<br />

mehr als Vorschuss über das Jugendbüro zur Verfügung gestellt wird, sondern an die<br />

Durchführung von Projekten gebunden wird.<br />

Die Bestimmungen betreffend Streetwork entfallen ersatzlos.<br />

Die Schriftführung im Begleitausschuss, der zweimal jährlich tagt, erfolgt im Turnus<br />

durch die Jugendarbeiter.<br />

Als Ersatz für Herrn Thomas Brockhans, der dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nicht mehr angehört, wird<br />

zudem Frau Olivia Nistor als zweiter städtischer Vertreter im Begleitausschuss<br />

bezeichnet.<br />

Entzug der Konzession von Grabstätten auf Grund des Gesetzes vom 20. Juli<br />

1971<br />

Für die Grabstätten, die seit mindestens einem Jahr nicht mehr gepflegt wurden, kann<br />

entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juli 1971 über<br />

Beerdigungen und Grabstätten die Konzession entzogen werden. Hier handelt es sich<br />

um folgende Konzessionen:<br />

- Flur 3 Nr. 17-18 (Grabstätte Kremer)<br />

- Flur 5 Nr. 159-162 (Grabstätte Nyssen)<br />

- Flur 5 Nr. 189-192 (Grabstätte Mockel)<br />

- Flur 5 Nr. 245-246 (Grabstätte Assent)<br />

- Flur 5b Nr. 79-80 (Grabstätte Chantraine)<br />

- Flur 6 Nr. 67-68 (Grabstätte Falter)<br />

- Flur 6 Nr. 217-218 (Grabstätte Vandenhirtz)<br />

- Flur 9 Nr. 346-347 (Grabstätte Hermanns)<br />

- Flur 9 Nr. 405-406 (Grabstätte Dreese-Bong)<br />

- Flur 9 Nr. 577 (Grabstätte Beck)<br />

- Flur 9c Nr. 11-12 (Grabstätte Dumbruch-Beck)<br />

- Flur 9d Nr. 1 (Grabstätte Franquet)<br />

- Flur 10 Nr. 202-206 (Grabstätte Drolinaux)<br />

- Flur 11 Nr. 3-4 (Grabstätte Bragard-Delince)<br />

- Flur 11 Nr. 173-176 (Grabstätte Fehrer-Beloff)<br />

- Flur 11 Nr. 269-270 (Grabstätte Gillet)<br />

- Flur 11 Nr. 392-393A (Grabstätte Krützen-De Hesselle)<br />

- Flur 11 Nr. 427-428 (Grabstätte Lenders-Plummans)<br />

- Flur 11 Nr. 625-628 (Grabstätte Hansen)<br />

- Flur 11 Nr. 8<strong>01</strong>-804 (Grabstätte Heeren-Kreuer)


- 52 -<br />

- Flur 11 Nr. 947-948 (Grabstätte Assent-Rotheudt)<br />

- Flur 11 Nr. 973-974 (Grabstätte Winners-Heck)<br />

- Flur 15 Nr. 40-41 (Grabstätte Mauran-Spork)<br />

- Flur 15 Nr. 54-55 (Grabstätte Tilman-Falter)<br />

- Flur 15 Nr. 291-292 (Grabstätte Wetzel)<br />

- Flur 15 Nr. 509-512 (Grabstätte Heck)<br />

- Flur 15a Nr. 66-67 (Grabstätte Pontzen-Ernst)<br />

- Flur 15a Nr. 74-75 (Grabstätte Scheiff)<br />

- Flur 17 Nr. 376-377 (Grabstätte Hedenus)<br />

- Flur 18 Nr. 22-23 (Grabstätte Karls-Von Schwartzenberg)<br />

- Flur 24 Nr. 153-154 (Grabstätte Scholl-Polfers)<br />

- Flur 24 Nr. 195-196 (Grabstätte Förster).<br />

Einrichtung eines provisorischen Kreisverkehrs an der Kreuzung Rathausplatz:<br />

Abänderung des Lastenheftes – Vergabe im Verhandlungsverfahren<br />

Da im Zuge der ersten Ausschreibung (öffentliche Ausschreibung) des Projekts am<br />

28. Juni 2<strong>01</strong>0 nur überhöhte Preise hinterlegt wurden, beschloss das<br />

Gemeindekollegium am 13. Juli 2<strong>01</strong>0, die Ausschreibung ohne Folge zu belassen.<br />

Laut Artikel 17 § 2, 1d) des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche<br />

Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge kann deshalb in<br />

das Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung“ gewechselt<br />

werden.<br />

Das Studienbüro SOTREZ-NIZET aus <strong>Eupen</strong> hat ein entsprechend abgeändertes<br />

Projekt betreffend die Einrichtung eines provisorischen Kreisverkehrs Rathausplatz<br />

erstellt. Dabei handelt es sich auch weiterhin um eine provisorische Maßnahme, die<br />

auf Grund des anstehenden Projekts „Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns“ und der damit<br />

verbundenen Umleitung des Verkehrs erforderlich ist, um den Verkehrsfluss zu<br />

gewährleisten.<br />

Die durch das Studienbüro SOTREZ-NIZET erstellte Kostenschätzung beläuft sich<br />

weiterhin auf insgesamt 111.095,18 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Plan de sécurité routière - Genehmigung des Lastenheftes betreffend die<br />

Gestaltung der Kreuzungsbereiche beidseitig der Brücke Bellmerin/Langesthal<br />

Im Rahmen des durch Herrn Minister André ANTOINE lancierten Programms des Plan<br />

de Sécuritè routière hat die <strong>Stadt</strong> ihre Kandidatur bei der Wallonischen Region<br />

eingereicht und am 27. Oktober 2009 die Subsidienzusage der Wallonischen Region<br />

erhalten.<br />

Der Zuschuss ist auf 99.008,25 € festgelegt (75 % der förderwürdigen Projektkosten),<br />

wobei ein erster Vorschuss von 55 % sofort ausgezahlt wurde; der Rest wird nach<br />

Festlegung der reellen Kosten bezahlt.<br />

Das durch den Technischen Dienst ausgearbeitete Lastenheft sieht die Gestaltung<br />

des Kreuzungsbereiches „Am Blech“ sowie im Bellmerin / Untere Rottergasse mit<br />

einer Kostenschätzung von 132.000 € einschl. MwSt. vor.<br />

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.


- 53 -<br />

Genehmigung des Lastenheftes für die Vergabe der Wartung der städtischen<br />

Heizungsanlagen<br />

Das Lastenheft sieht die Vergabe der Wartung der Heizungsanlagen in 37 städtischen<br />

Gebäuden mit einer Kostenschätzung von 21.900 € einschl. MwSt. vor.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Bezeichnung der Interkommunalen INTEROST als Ankaufszentrale für<br />

Verlegungsarbeiten von öffentlichen Beleuchtungsanlagen<br />

Ein Rundschreiben von Herrn Minister Furlan vom 22. März 2<strong>01</strong>0 betrifft die<br />

Vertragsbeziehungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung zwischen den<br />

gemischten Energieverteilernetzbetreibern und ihren Gesellschaftern sowie die<br />

Gründung einer Ankaufzentrale für die Verlegungsarbeiten von öffentlichen<br />

Beleuchtungsanlagen. Zusätzliche Erläuterungen wurden mit Schreiben der<br />

Interkommunalen Elektrizitäts- und Gasgesellschaft der Ostgebiete INTEROST vom<br />

21. Mai 2<strong>01</strong>0 mitgeteilt.<br />

Die Interkommunale INTEROST, Verteilernetzbetreiber, schlägt der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> vor,<br />

einen mehrjährigen Arbeitsauftrag für Rechnung der sich auf ihrem Gebiet<br />

befindenden Gemeinden auszurichten, was für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> im Hinblick auf<br />

größenordnungsbedingte Einsparungen von Interesse ist.<br />

Die von der VNB-Interkommunale INTEROST eingerichtete Ankaufszentrale für den<br />

gesamten Bedarf an Verlegungsarbeiten von öffentlichen Beleuchtungsanlagen wird<br />

demnach in Anspruch genommen und dies für eine Zeitdauer von 3 Jahren.<br />

Zeichnung von Anteilscheinen ohne Stimmberechtigung am Kapital C des<br />

zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens A.I.D.E.:<br />

a) Objekt Stockem / Roereken<br />

Die Endabrechnung der Firma TRA.GE.CO. betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />

beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 410.605 € ohne MwSt.<br />

Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />

zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />

A.I.D.E. zum Betrag von 172.454 € zu zeichnen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />

Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />

gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />

vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />

b) Objekt König-Albert-Allee<br />

Die Endabrechnung der Firma AB TECH betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />

beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 276.891 € ohne MwSt.<br />

Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />

zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />

A.I.D.E. zum Betrag von 116.294 € zu zeichnen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />

Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />

gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />

vollständigen Auszahlung der Gelder.


- 54 -<br />

c) Objekt Nöreth<br />

Die Endabrechnung der Firma ELSEN betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />

beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 53.671,54 € ohne MwSt.<br />

Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />

zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />

A.I.D.E. zum Betrag von 22.542 € zu zeichnen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />

Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />

gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />

vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />

d) Objekt <strong>Teil</strong>bereich der Herbesthaler Straße zwischen Gemehret und<br />

Hochstraße<br />

Die Endabrechnung der Firma BETONAC betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />

beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 698.977 € ohne MwSt.<br />

Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />

zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />

A.I.D.E. zum Betrag von 293.570 € zu zeichnen.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />

Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />

gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />

vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />

Genehmigung des Wohnmietvertrages für das Anwesen Herbesthaler Straße 13A<br />

Wesentliche Punkte des Vertrages:<br />

- Wohnhaus, umfassend Wohnzimmer, Küche, Bad, drei Schlafzimmer, vier<br />

Kellerräume sowie Garage mit Ausklammerung eines Büroraums, eines W.C. und<br />

einer Pkw-Garage auf dem Außengelände, welche der städtischen<br />

Friedhofsverwaltung vorbehalten bleiben;<br />

- 9-Jahres-Mietvertrag, beginnend am 1. August 2<strong>01</strong>0, mit vorzeitiger<br />

Kündigungsmöglichkeit seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wegen Eigennutzung;<br />

- Mietpreis: indexgebundene Miete von 475 € pro Monat abzüglich 175 € pro<br />

Monat für Gewährleistung der Hausmeister-Funktion im Rathaus;<br />

- Mietgarantie: eine Monatsmiete;<br />

- der Mieter zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung von Räumlichkeiten im<br />

Anwesen Schulstraße 18<br />

Die Räumlichkeiten werden dem Jugendtreff X-Dream zur Verfügung gestellt.<br />

Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />

- Vereinbarung über prekäre Nutzung von Räumlichkeiten im Anwesen Schulstraße<br />

18 (linker Flügel des Erdgeschosses); Eingangsbereich/Flur, Treppenhaus und<br />

Sanitäranlagen werden gemeinschaftlich genutzt;<br />

- Dauer: ab 15. September 2<strong>01</strong>0 auf unbestimmte Dauer;<br />

- Kündigung: jederzeit mittels einmonatiger Kündigungsfrist für den Nutzer und<br />

sechsmonatiger Kündigungsfrist für die <strong>Stadt</strong>;<br />

- Nutzungsentschädigung: 1.400,04 € pro Jahr, zahlbar in 12 Monatsentschädigungen<br />

à 116,67 €;


- 55 -<br />

- pauschale Energiekostenbeteiligung von 200 € pro Monat im ersten Vertragsjahr;<br />

Anpassung ab dem 2. Vertragsjahr nach Auswertung der effektiven Energieverbrauchskosten;<br />

- Übliche Mieter- und Eigentümerlasten.<br />

Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung der Mietwohnung Monschauer<br />

Straße 115<br />

Auf Grund eines Brandschadens in ihrem Wohnhaus soll eine <strong>Eupen</strong>er Familie<br />

vorübergehend und voraussichtlich <strong>bis</strong> Jahresende 2<strong>01</strong>0 im ehemaligen Forsthaus,<br />

Monschauer Straße 115, untergebracht werden.<br />

Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />

- Vereinbarung zur prekären Nutzung auf bestimmte Dauer, beginnend am<br />

25. August 2<strong>01</strong>0 und endend zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0;<br />

- Kündigungsfrist des Nutzers: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen;<br />

- Nutzungsentschädigung: 430 € pro Monat;<br />

- Energieverbrauchskosten zu Lasten des Nutzers;<br />

- der Nutzer zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit<br />

der V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen<br />

Betreuung Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />

Der Punkt wurde von der Tagesordnung zurückgezogen.<br />

Genehmigung von Straßenverläufen:<br />

a) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST betreffend die Anlegung der<br />

Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />

Feldstraße<br />

Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />

Parzellierungsantrages genehmigt.<br />

Das Projekt sieht die Anlage einer neuen, als Wohnzone ausgebauten Straße von ca.<br />

520 m Länge, die Schaffung von Gemeinschaftsplätzen sowie die Anlegung eines<br />

Fußweges zur Aachener Straße vor.<br />

Während der öffentlichen Untersuchung wurden vier schriftliche Bemerkungen (dabei<br />

ein Sammelschreiben mit 8 Unterschriften) eingereicht.<br />

Die Forderungen des Sammelschreibens zum Kanalisationsverlauf betreffen nicht die<br />

Parzellierung, sondern das diesbezügliche Kanalisationsprojekt in der Aachener<br />

Straße. Die <strong>Stadt</strong> teilt die Ansicht der Anwohner und ist bereits im Monat Mai bei der<br />

AIDE interveniert. <strong>Seite</strong>ns der Direktion der AIDE wurde der <strong>Stadt</strong> am 23. Juni 2<strong>01</strong>0<br />

bestätigt, dass das Projekt mit einer separaten Kanalisation ausnahmsweise durch<br />

die Gärten verlegt werden darf und die Hausanschlüsse, wie durch die Anwohner<br />

gewünscht, ohne Pumpen nach hinten erfolgen.<br />

Der Forderung, die gegenüberliegenden Grundstücke nicht durch Regenabwässer zu<br />

überlasten, wird durch eine entsprechend berechnete Dimensionierung des<br />

Überlaufes des Teiches, der als natürliches Staubecken dient, Rechnung getragen.<br />

Neben dem natürlichen Zulauf wird der Teich zudem ausschließlich über Dachwässer,<br />

welche selbst durch die vorgeschriebenen Hauszisternen gepuffert sind,<br />

gespeist. Die Straßen- und Parkflächen werden nicht in den Teich abfließen.


- 56 -<br />

b) Städtebauantrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> betreffend die Anlegung eines provisorischen<br />

Kreisverkehrs Rathausplatz<br />

Der Kreisverkehr hat einen Radius von 12 m und erhält einen Asphaltbelag. Er dient<br />

zum einen der Verbesserung der Verkehrssituation und ist zum anderen erforderlich<br />

im Rahmen der Umleitungsmaßnahmen bezüglich der Bauarbeiten zur Neubelebung<br />

des <strong>Stadt</strong>kerns.<br />

Während der öffentlichen Untersuchung wurde kein Einspruch eingereicht. Die<br />

erforderliche Denkmalgenehmigung liegt vor.<br />

Bewilligung von Zuschüssen<br />

- 25 € für den Kongress des Lütticher Provinzialverbandes der Gemeindesekretäre<br />

- 620 € für das 250-jährige Jubiläum der V.o.G. Kgl. St. Sebastianus Schützengesellschaft<br />

Kettenis<br />

- 125 € an den Freundeskreis der Ehrenamtlichen des Klösterchens für das<br />

diesjährige Gartenfest<br />

- 150 € an den Schrebergartenverein als Funktionszuschuss.<br />

Genehmigung der Vereinbarungen mit der SOWAFINAL betreffend alternative<br />

Finanzierungen im Rahmen der Bezuschussung durch die Wallonische Region:<br />

a) Sanierungsprojekt KNEIPP<br />

b) Sanierungsprojekt Alter Schlachthof<br />

Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigten Vereinbarungen müssen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>,<br />

die Wallonische Region, die A.G. öffentlichen Rechts SOWAFINAL sowie die Bank<br />

selbst unterzeichnet werden und beinhalten im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />

- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarungen und des Einverständnisses<br />

seitens SOWAFINAL stellt DEXIA die Beträge der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />

Form von Krediteröffnungen.<br />

- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren werden die<br />

Krediteröffnungen konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />

umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />

SOWAFINAL ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />

Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) werden vollständig durch SOWAFINAL erstattet,<br />

an den jeweiligen Zahlungstagen mit selbem Wertdatum.<br />

Die Anleihen belaufen sich auf einen Betrag von 2.930.480,70 € für das<br />

Sanierungsprojekt Kneipp und auf einen Betrag von 420.089,72 € für das<br />

Sanierungsprojekt Alter Schlachthof.<br />

Infrastrukturarbeiten Kehrweg-Stadion: Anpassung des Beschlusses vom 29. Juni<br />

2<strong>01</strong>0 betreffend die Bewilligung von Finanzhilfen an die A.G.R. TILIA und<br />

Gewährung einer Garantie<br />

Durch Beschluss vom 29. Juni 2<strong>01</strong>0 wurden zu Gunsten der autonomen<br />

Gemeinderegie folgende finanzielle Beihilfen bewilligt:<br />

- außerordentlicher Zuschuss von 1.080.000 €, bzw. maximal die Hälfte des nicht<br />

bezuschussten <strong>Teil</strong>s der Arbeiten in Höhe von 5.400.000 €;<br />

- Darlehen über 1.080.000 €, bzw. maximal die Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>s<br />

der Arbeiten, rückzahlbar in 10 Halbjahresraten zzgl. Zinsen.


- 57 -<br />

Da der Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der<br />

alternativen Finanzierung bewilligt werden soll und folglich eine Anleihe für den<br />

Gesamtbetrag in Höhe von 5.400.000 € aufzunehmen ist, wird die Bewilligung des<br />

außerordentlichen Zuschusses hinfällig.<br />

Stattdessen wird nunmehr während 20 Jahren ein ordentlicher Zuschuss in Höhe<br />

der Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der jährlichen Belastung in Tilgung und<br />

Zinsen der aufzunehmenden Anleihe bewilligt (jährlicher Zuschuss in Höhe von<br />

schätzungsweise 76.000 €).<br />

Es ist vorgesehen, dass 60 % der aufzunehmenden Anleihe, erhöht um die Zinsen<br />

und den proportionalen Anteil der konsolidierten Kosten der Krediteröffnung, durch<br />

die Deutschsprachige Gemeinschaft garantiert werden. Die restlichen 40 % werden<br />

durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> garantiert (20 % entsprechen den Zuschüssen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eupen</strong>, 20 % entsprechen der Vorfinanzierung durch TILIA bzw. dem durch die KAS<br />

<strong>Eupen</strong> zu erstattenden <strong>Teil</strong>).<br />

Die Rückzahlungsmodalitäten für das durch Beschluss vom 29. Juni 2<strong>01</strong>0 bewilligte<br />

Darlehen werden dahingehend abgeändert, dass die Rückzahlung innerhalb von 4<br />

Monaten erfolgt und das Darlehen zinslos bewilligt wird.<br />

Ö.S.H.Z. <strong>Eupen</strong>: Genehmigung des 1. Nachtragshaushalts 2<strong>01</strong>0<br />

Ordentlicher Haushaltsplan<br />

Einnahmen Ausgaben Saldo<br />

Ursprungshaushalt.........................16.526.097 €........................16.526.097 € -<br />

Kreditabänderungen..................................+250.000 €.................................+250.000 €........................................................-<br />

Neues Ergebnis...............................16.776.097 € .....................16.776.097 €.............................................. -<br />

Außerordentlicher Haushaltsplan<br />

Einnahmen Ausgaben Saldo<br />

Ursprungshaushalt.................................15.710.700 €............................15.710.700 €........................................................-<br />

Kreditabänderungen................................+ 200.000 €...............................+ 200.000 €...................................................... -<br />

Neues Ergebnis...............................15.910.700 € .....................15.910.700 €.............................................. -<br />

Der vorgesehene Betriebszuschuss der <strong>Stadt</strong> bleibt unverändert bei 2.121.717 €.<br />

Genehmigung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der Kirchenfabrik Sankt Katharina,<br />

Kettenis<br />

In Einnahmen und Ausgaben:...................................................................62.342,98 € (2<strong>01</strong>0: 85.056,98 €)<br />

Städtischer Zuschuss:.......................................................................................51.934,33 € (2<strong>01</strong>0: 40.943,41 €)<br />

Begutachtung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Eupen</strong>/Neu-Moresnet<br />

In Einnahmen und Ausgaben:....................................................................... 1.045.023,02 €..(2<strong>01</strong>0: 1.188.095,49 €)<br />

Ordentlicher Zuschuss der beteiligten Gemeinden:.......................65.893,02 €...........(2<strong>01</strong>0: 63.765,49 €)<br />

Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:...................................................................................................19.767,91 €...........(2<strong>01</strong>0: 19.129,65 €)<br />

Außerordentlicher Zuschuss der beteiligten Gemeinden: ............ 298.000 €<br />

Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:...........................................................................................................89.400 €<br />

Im außerordentlichen Dienst sind große Ausbesserungen an der Kirche mit einer<br />

Schätzung von 800.000 € und der Anbau an die Johanneskirche mit 160.000 €<br />

vorgesehen.


- 58 -<br />

11. OKTOBER 2<strong>01</strong>0<br />

Autonome Gemeinderegie TILIA:<br />

a) Genehmigung des Tätigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2009<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt den vom Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA<br />

am 4. Oktober 2<strong>01</strong>0 verabschiedeten Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2009.<br />

b) Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die vom Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA<br />

am 4. Oktober 2<strong>01</strong>0 verabschiedete Jahresendabrechnung 2009, die bei einem<br />

Gewinn von 256.975,04 € (2008: 15.585,99 €) in Aktiva und Passiva mit<br />

1.545.327,38 € (2008: 506.518,14 €) abschließt.<br />

c) Entlastung der Verwaltungs- und Kontrollorgane<br />

Entsprechend Artikel 54 der Statuten der Autonomen Gemeinderegie TILIA erteilt der<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> den Verwaltungs- und Kontrollorganen der Regie Entlastung.<br />

ÖSHZ: Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 1. September 2<strong>01</strong>0<br />

betreffend die Anpassung der Jahresendprämie für das Personal des Alten- und<br />

Pflegeheims Sankt Joseph<br />

Mit Schreiben vom 8. September 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />

Sozialhilferates vom 1. September 2<strong>01</strong>0, womit die Jahresendzulage für das Personal<br />

im Alten- und Pflegeheim angepasst wird.<br />

Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der<br />

Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diese Anpassung angenommen.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />

betreffend:<br />

a) die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Frankendelle / Kehrweg<br />

Da es in der Kurve Frankendelle / Kehrweg (N68) regelmäßig zu Verkehrsunfällen<br />

kommt, wobei Fahrzeuge sich wegen überhöhter Geschwindigkeit überschlagen und<br />

Fußgänger gefährden, wird ein Kreisverkehr in der Kreuzung Frankendelle / Kehrweg<br />

eingerichtet. Dadurch wird an dieser Stelle die Geschwindigkeit reduziert und der<br />

Verkehr besser und sicherer geregelt.<br />

b) die Einrichtung von Parkstreifen in der Malmedyer Straße<br />

In Anbetracht, dass das Parken in der Unterstadt besser organisiert werden muss und<br />

dass auf dem <strong>Teil</strong>stück der Malmedyer Straße (N68) zwischen Plaatschergatz und<br />

dem Selterschlag nach Einrichtung eines geschützten Fußgängerüberweges die<br />

Verkehrssicherheit noch erhöht werden muss, werden Parkstreifen beidseitig der<br />

Malmedyer Straße eingerichtet. Dadurch wird die Fahrbahn verengt mit dem Ziel, die<br />

Geschwindigkeit zu reduzieren; auch wird der Eingang zum Zentrum der Unterstadt<br />

besser erkannt.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Sanierung der<br />

Notaufnahmewohnung Bergstraße 51 - Fassadendämmung<br />

Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Sanierung der<br />

Notaufnahmewohnung Bergstraße 51 vor. Es handelt sich um die Isolation und<br />

Bekleidung der Rück- und <strong>Seite</strong>nfassaden sowie die Errichtung eines gemauerten<br />

Sockels.


- 59 -<br />

Genauer handelt es sich um:<br />

- Los 1: Rohbauarbeiten: Ausbesserung der Hauswand, Blausteinabdeckung,<br />

Erstellen eines Betonsockels, Anbringen einer Dämmschicht (Hartschaumplatten<br />

80 mm), Blendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Abdichtungsarbeiten im Bereich<br />

des Erdreichs, Erstellen von Kernbohrungen sowie Einbau von Lüftern<br />

- Los 2: Fassadendämmung: Gerüst, Demontage der bestehenden<br />

Fassadenverkleidung, Vorbereitungsarbeiten, Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems<br />

120 mm, Putz- und Sockelabschluss-Profil, Eckschutzschiene/Kantenrichtwinkel<br />

- Los 3: Dachdeckerarbeiten: Demontage der vorhandenen Zinkblechabdeckung,<br />

Erstellen einer neuen Attika einschließlich Zinkblechabdeckung, Andichten der<br />

Dachabdichtung, Ersetzen der vorhandenen Glaskuppel und Andichtung<br />

Die diesbezügliche Kostenschätzung beläuft sich auf 55.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Ankauf von Betriebsmaterial für den Bauhof: <strong>Teil</strong> 2<br />

Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht den Ankauf von<br />

Betriebsmaterial für den Bauhof (<strong>Teil</strong> 2) für das Jahr 2<strong>01</strong>0 vor.<br />

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 15.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Ankauf von Verkehrsschildern<br />

Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht den Ankauf von<br />

Verkehrsschildern vor. Genauer handelt es sich um diverse Verkehrsschilder,<br />

Befestigungsschellen, Pfähle sowie die entsprechenden Bodenhülsen.<br />

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung und Installation von<br />

Brennwertgeräten sowie Kaminsanierung - Notaufnahmewohnung Werthplatz 54<br />

Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung und<br />

Installation von Brennwertgeräten sowie die Kaminsanierung in der<br />

Notaufnahmewohnung vor. Genauer handelt es sich um den Austausch der veralteten<br />

Gaswandthermen aus dem Jahr 1993 durch kondensierende modulierende<br />

Brennwertgeräte.<br />

Die diesbezügliche Kostenschätzung beläuft sich auf 50.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Genehmigung des Entwässerungsvertrages zur Reinigung von kommunalem<br />

Abwasser zwischen der Wallonischen Region, der S.P.G.E. und der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Bisher wurden die vertraglichen Verhältnisse zwischen den Gemeinden, der S.P.G.E.<br />

und der A.I.D.E. durch den Ortschaftsvertrag bzw. Gemeindevertrag („contrat<br />

d’agglomération“) geregelt. Auf Grund eines Beschlusses der Wallonischen<br />

Regionalregierung von April 2<strong>01</strong>0 werden die Ortschaftsverträge durch so genannte<br />

Entwässerungsverträge ersetzt.


- 60 -<br />

Die wesentlichen Änderungen sind laut Schreiben der S.P.G.E. vom 9. Juli 2<strong>01</strong>0<br />

folgende:<br />

- Der neue Entwässerungsplan legt Prioritäten fest, um den Vorgaben der<br />

europäischen Richtlinien zu genügen.<br />

- Der Entwässerungsvertrag übernimmt die Bestimmungen des Ortschaftsvertrags,<br />

wodurch auch weiterhin den Gemeinden ein attraktives Finanzierungsinstrument<br />

angeboten wird, mit folgenden Anpassungen:<br />

o Verlegung neuer Kanalisationen bei niedriger Wohndichte: Vorschlag eines<br />

Anpassungsprinzips, nach dem es der Gemeinde möglich wird, über eine<br />

höhere Beteiligung die Arbeiten trotzdem ausführen zu lassen (<strong>bis</strong>her:<br />

automatische Zurückstellung des Dossiers, wenn nicht rentabel).<br />

o Senkung der Kostenbeteiligung der Gemeinden bei der Wiederherstellung von<br />

Kanalisationen ohne Änderung des Querschnitts von 42 % (allgemeine<br />

Beteiligung der Gemeinden) auf 21 %.<br />

o Kosten der Überprüfung der Kanalisationsnetze übernimmt die SPGE, die<br />

Säuberungskosten obliegen den Gemeinden.<br />

- Pro Gemeinde wird nur noch ein Vertrag zur Genehmigung vorgelegt. Nachträge in<br />

Bezug auf Kanalisationsarbeiten gibt es nicht mehr.<br />

Die SPGE bittet um schnellstmögliche Unterzeichnung des übermittelten generellen<br />

Entwässerungsplans für <strong>Eupen</strong>, damit die städtischen Investitionsanträge im Rahmen<br />

des Dreijahresprogramms 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>2 entsprechend bearbeitet werden können.<br />

Plan Escargot / Crédits d’impulsion 2<strong>01</strong>0: Genehmigung des Projekts betreffend<br />

die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Fahrradweges entlang der Hochstraße,<br />

zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße<br />

Anlegung eines einseitigen, 2,5 Meter breiten Fuß- und Fahrradweges entlang der<br />

Hochstraße, zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße.<br />

Die Länge des anzulegenden Wegs beträgt ca. 1.000 Meter.<br />

Als Belag wird im Hinblick auf die Entwässerung und die Bewässerung der nahe<br />

stehenden Bäume eine wasserdurchlässige bituminös gebundene Decke gewählt.<br />

Der Fuß- und Fahrradweg schließt zum einen an die kürzlich errichtete Infrastruktur der<br />

Herbesthaler Straße, zum anderen an den vorhandenen Bürgersteig in der Vervierser<br />

Straße an. Die durch das Studienbüro Berg in der Vorplanung erstellte<br />

Kostenschätzung für die Baumaßnahmen beläuft sich auf 360.000 € inkl. MwSt. und<br />

zzgl. Honorare.<br />

Die Wallonische Region übernimmt 75 % der förderwürdigen Projektkosten.<br />

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.<br />

Verlängerung des Flussvertrages 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 mit der VoG „Flussvertrag Weser“<br />

Es handelt sich um die Weiterführung des bestehenden Flussvertrages unter den<br />

gleichen Bedingungen für die Laufzeit 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3. Der Beitrag beläuft sich weiterhin<br />

auf 3.650 € pro Jahr.<br />

Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit der<br />

V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen Betreuung<br />

Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />

Zwecks Unterbringung der außerschulischen Betreuung Kettenis im Vereinshaus für<br />

das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1 wird mit der V.o.G Gemeindehaus Kettenis eine Zusatzvereinbarung<br />

zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 abgeschlossen.


- 61 -<br />

Wesentliche Punkte der Zusatzvereinbarung:<br />

- Gegenstand: die Räumlichkeiten des Kirchenchors Kettenis und der<br />

Theatergruppe Kettenis; Eingangsbereich/Flur, Toiletten im<br />

Erdgeschoss und Treppenhaus werden gemeinschaftlich<br />

genutzt.<br />

- Dauer: vom 1. August 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 30. Juni 2<strong>01</strong>1 (Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1)<br />

- Mietentschädigung: 11/12 der seitens der Theatergruppe Kettenis (340,85 € +<br />

Index) und des Kirchenchores Kettenis (318,13 € + Index) zu<br />

zahlenden Jahresentschädigungen.<br />

- Energieverbrauchskosten:<br />

a) Gas: - Räumlichkeiten Theatergruppe: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

- Räumlichkeiten Kirchenchor: der Kirchenchor trägt die Gasverbrauchkosten<br />

<strong>bis</strong> 250 €. Die Gasverbrauchskosten<br />

darüber hinaus übernimmt die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />

b) Strom: - Räumlichkeiten Theatergruppe: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>;<br />

- Räumlichkeiten Kirchenchor: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>;<br />

c) Wasser: die V.o.G. Gemeindehaus Kettenis trägt die Wasserverbrauchkosten <strong>bis</strong><br />

120 €. Die Wasserverbrauchskosten darüber hinaus übernimmt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eupen</strong>.<br />

- Reinigung: die Räumlichkeiten des Kirchenchores und der Theatergruppe sowie<br />

die Gemeinschaftsräume werden bei Schulbetrieb durch das<br />

städtische Raumpflegepersonal geputzt (3 x 1 Stunde pro Woche).<br />

Übertragung eines Erbpachtrechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA: Alter<br />

Schlachthof, Rotenbergplatz 17-19<br />

Im Hinblick auf die MwSt.-Optimierung sollen die Immobilien, genannt „Alter<br />

Schlachthof“, Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, an die autonome Gemeinderegie Tilia<br />

übertragen werden, damit die Regie als Bauherr der Infrastrukturarbeiten (Phase 2)<br />

zur Einrichtung des Regionalen Kulturzentrums auftreten und der Betrieb über die<br />

autonome Regie abgewickelt werden kann.<br />

Revision der <strong>Stadt</strong>kasse - 3. Trimester 2<strong>01</strong>0<br />

Der Kassenstand und der Bestand der einzelnen Konten der <strong>Stadt</strong> beliefen sich am<br />

24. September 2<strong>01</strong>0 auf 2.545.659,39 €.<br />

16. NOVEMBER 2<strong>01</strong>0<br />

Mitteilungen<br />

In der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vom 13. September 2<strong>01</strong>0 stand der Punkt „Genehmigung von<br />

Straßenverläufen: Städtebauantrag der Gesellschaft Lotinvest betreffend die Anlegung<br />

der Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />

Feldstraße“ zur Tagesordnung.<br />

Im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens hatte Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Claudia<br />

Niessen als Privatperson einen Einspruch eingereicht.<br />

Da die Frage des Vorsitzenden, ob Frau Niessen an der Behandlung des Punktes<br />

teilnehmen dürfe, unmittelbar nicht beantwortet werden konnte, verließ Frau Niessen<br />

vorsichtshalber die Sitzung.


- 62 -<br />

Anschließend bat Frau Niessen den Vorsitzenden bei der Aufsichtsbehörde die<br />

rechtliche Situation zweier Fragen prüfen zu lassen:<br />

� Ist es erforderlich, dass ein <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied bei einem Einspruch als<br />

Privatperson den Sitzungssaal bei Behandlung des Punktes verlassen muss?<br />

� Die gleiche Frage stellt sich, wenn eine Partei einen Einspruch eingereicht hat.<br />

Auf diese Fragen bemerkt Frau Marquet, Fachbereichsleiterin Lokale Behörden, in<br />

ihrer Stellungnahme, dass ein Interessenkonflikt nur dann besteht, wenn das Interesse<br />

direkt und persönlich ist (im Gegensatz zum kollektiven Interesse), materiell (und nicht<br />

moralisch), vorhanden und aktuell (und nicht hypothetisch oder eventuell).<br />

Aufgrund von Staatsraturteilen erklärt sie auf die erste Frage, dass die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete an der Beratung hätte teilnehmen dürfen, weil es sich bei der<br />

Genehmigung von Straßenverläufen in einer Parzellierung um ein kollektives Interesse<br />

handelt.<br />

Zur zweiten Frage hält sie fest, dass die Mitglieder einer Partei die Beratungen nicht<br />

verlassen müssen, wenn die Partei einen Einspruch eingelegt hat. In diesem Falle ist<br />

das Interesse vom Prinzip her kollektiv und nicht persönlich und direkt.<br />

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme wird an alle Fraktionsführer in der<br />

Sitzung verteilt.<br />

Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />

verschiedener Interkommunalen<br />

a) INTEROST<br />

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTEROST gemäß den<br />

Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Billigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />

2. Finanzvorgang auf Eigenkapital<br />

3. Statutenänderungen<br />

4. Statutarische Ernennungen<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />

Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis<br />

genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

b) Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

Das Kollegium nimmt Kenntnis des Schreibens der Interkommunalen Musikakademie<br />

der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12 Oktober 2<strong>01</strong>0, womit diese zur<br />

ordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, dem 24. November 2<strong>01</strong>0, in <strong>Eupen</strong><br />

einlädt.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />

2. Bestätigung eines neuen Mitglieds im Verwaltungsrat<br />

3. Bilanz 2009/2<strong>01</strong>0, Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0<br />

4. Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates<br />

5. Begutachtung des Haushaltsplanes 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />

6. Festlegung der Sitzungsgelder


- 63 -<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Bilanz und der Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0 sowie der<br />

Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates zu. Für alle anderen Punkte<br />

der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />

<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

Städtische Freiwillige Feuerwehr:<br />

a) Ausschreibung einer Unterleutnant-Stelle auf dem Beförderungsweg<br />

Im Kader der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr ist eine Unterleutnant-Stelle frei, die<br />

auf dem Beförderungsweg vergeben wird.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bildet auch die Jury, die mindestens 2 außenstehende Experten<br />

umfassen muss, wie folgt:<br />

- Feuerwehrkommandant Claude Marchal, Vorsitzender<br />

- Bürgermeister Dr. Elmar Keutgen<br />

- Feuerwehrkommandant Greimers, Büllingen<br />

- Feuerwehrkommandant Moutschen, Lontzen.<br />

Folgende Eignungsprüfung wird festgehalten:<br />

1. Schriftlicher <strong>Teil</strong>:<br />

a) Kenntnisse in wissenschaftlichen Materien und in technischen Materien im<br />

Zusammenhang mit den Problemen, die im Feuerwehrdienst aufkommen<br />

können.<br />

b) Eine Abhandlung und eine schriftliche Äußerung über ein Thema, welches die<br />

Feuerwehr betrifft.<br />

2. Mündlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Unterredung über spezifische Anforderungen und die Funktion sowie über die<br />

Motivation eines Feuerwehroffiziers.<br />

Die Mitglieder des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es können als Beobachter an den Eignungsprüfungen<br />

teilnehmen.<br />

b) Anpassung der Grundordnung: Ausdehnung des Stellenplans<br />

Da die Städtische Freiwillige Feuerwehr über 4 einsatzfähige Mannschaften verfügt<br />

und im Stellenplan je 4 Stellen für Offiziere und Sergeanten vorgesehen sind, hat die<br />

Feuerwehrinspektion anlässlich der am 25. August 2009 erfolgten Inspektion<br />

empfohlen, die Zahl der im Stellenplan für Adjutanten vorgesehenen Stellen von 1 auf<br />

4 zu erhöhen.<br />

Durch diese Anpassung könnte jede Mannschaft über einen Adjutanten als<br />

Mannschaftsführer und einen Sergeanten als stellvertretenden Mannschaftsführer<br />

verfügen.<br />

Feuerwehr - Vorläufige operationelle Zone:<br />

a) Genehmigung der Konvention mit dem FÖD Inneres hinsichtlich der Schaffung<br />

der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />

Anlässlich der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Hilfeleistungszone Nr. 6 am<br />

2. September 2<strong>01</strong>0 wurde aufgrund eines Schreibens des FÖD Inneres vom 28. Juli<br />

2<strong>01</strong>0 einstimmig beschlossen, einen Antrag zur Schaffung einer so genannten<br />

vorläufigen operationellen Zone im Rahmen der Feuerwehrreform zu stellen, wobei die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> als zentralisierende Gemeinde fungieren sollte.<br />

Die technische Kommission wurde mit der Erstellung des entsprechenden Projekts<br />

beauftragt, welches von den Bürgermeistern am 14. September 2<strong>01</strong>0 abgesegnet<br />

wurde.


- 64 -<br />

Somit konnte der Antrag fristgerecht am 15. September 2<strong>01</strong>0 eingereicht werden.<br />

Inzwischen hat es zahlreiche Kontakte mit dem FÖD Inneres gegeben, um die<br />

Konvention mit der Innenministerin zu finalisieren, damit die VOZ 6 in den Genuss der<br />

in Aussicht gestellten 240.230,30 € kommen kann.<br />

Am Montag, dem 25. Oktober 2<strong>01</strong>0, hat Frau Minister Turtelboom 17 von 32<br />

Konventionen unterzeichnet; die Konvention für unsere VOZ befand sich allerdings<br />

noch nicht darunter.<br />

Anlässlich der Bürgermeisterkonferenz vom 28. Oktober 2<strong>01</strong>0 haben die<br />

Bürgermeister der VOZ 6 ein Einverständnisprotokoll unterzeichnet.<br />

Für den FÖD Inneres ist noch ein Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s von <strong>Eupen</strong> notwendig, der<br />

sein Einverständnis zur Konvention mit dem FÖD geben muss. Gemeinderatsbeschlüsse<br />

der anderen Gemeinden sind dagegen nicht nötig.<br />

b) Anschaffungen im Rahmen der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />

Ein Gesamtbetrag von 240.230,30 € wird seitens des FÖD Inneres zur Verfügung<br />

gestellt für Anschaffungen im Rahmen der Schaffung der so genannten vorläufigen<br />

operationellen Zone Nr. 6, welche die Feuerwehren der deutschsprachigen<br />

Gemeinden umfasst.<br />

Ein Anschaffungsplan wurde von den Feuerwehrkommandanten erstellt und von den<br />

Bürgermeistern genehmigt.<br />

Auskünften des FÖD Inneres zufolge können die Anschaffungen von in diesem Plan<br />

vorgesehenem Material, die die Gemeinden Büllingen, Kelmis und Lontzen bereits<br />

alleine veranlasst haben, im Budgetrahmen berücksichtigt werden, insofern die<br />

Ausgaben im Jahr 2<strong>01</strong>0 getätigt wurden.<br />

Das bedeutet, dass die Anschaffungen, die der <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen von<br />

Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung beschließt, in einem geringeren<br />

finanziellen Rahmen gehalten werden können.<br />

- Lastenheft 1 - Alarmierungszentralen<br />

Vorgesehen waren ursprünglich 6 Zentralen. Da inzwischen Büllingen, Kelmis und<br />

Lontzen entsprechende Anschaffungen getätigt haben, reduziert sich die Anzahl noch<br />

anzuschaffender Zentralen auf 3 für die Gemeinden Amel, Burg-Reuland und Sankt<br />

Vith zum Schätzpreis von 43.458,80 €.<br />

- Lastenheft 2 - Piepser<br />

Vorgesehen waren 327 Piepser. Auch hier haben die Gemeinden Büllingen, Kelmis<br />

und Lontzen bereits insgesamt 136 Geräte gekauft. Somit muss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> noch<br />

191 Piepser für einen Schätzpreis von 57.777,50 € erwerben.<br />

- Lastenheft 3 - Handfunkgeräte mit Zubehör<br />

Vorgesehen ist die Anschaffung von 14 explosionsgeschützten Handfunkgeräten mit<br />

Zusatzmikrofonen für einen Gesamtpreis von 42.180,60 €.<br />

- Lastenheft 4 - Sprechfunksystem für Helme und Chemieschutzanzüge<br />

Vorgesehen war die Anschaffung von 28 Sprechfunksystemen für Helme und<br />

Chemieschutzanzüge. Da die Gemeinde Lontzen bereits 4 Systeme erworben hat,<br />

reduziert sich die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Anschaffung auf 24 Systeme für<br />

insgesamt 12.487,20 €.


- 65 -<br />

- Ohne Lastenheft - Laptop und Programmierungskit für Handfunkgeräte und<br />

Piepser<br />

Die Kosten der Anschaffung 1 Laptops und 1 Programmierungskits für<br />

Handfunkgeräte und Piepser im ASTRID-Funksystem werden auf 3.388 € geschätzt.<br />

- Ohne Lastenheft – Aktivierung der <strong>Eupen</strong>er ASTRID-Funkzentrale<br />

Die <strong>Eupen</strong>er Wehr verfügt bereits über eine ASTRID-taugliche Zentrale; diese muss<br />

jedoch noch entsprechend geschaltet werden. Die Kosten dafür liegen bei 2.965 €.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />

betreffend:<br />

a) die Einrichtung einer blauen Zone auf Höhe der Anwesen Vervierser Straße<br />

9-13<br />

In Anbetracht, dass in Folge der Erneuerung der Fahrbahn Vervierser Straße ein<br />

zusätzlicher Parkstreifen auf Höhe der Hausnummern 9 <strong>bis</strong> 13 auf einer Länge von<br />

ca. 30 Metern markiert wurde, wird im Einvernehmen mit dem ÖDW Verviers dieser<br />

Parkstreifen als blaue Zone eingerichtet unter denselben Bedingungen wie auf der<br />

gegenüberliegenden Straßenseite: gebührenfreies Parken, zeitlich <strong>bis</strong> 60 Minuten<br />

begrenzt. Dadurch wird an dieser Stelle das Angebot an Kurzzeitparkplätzen erweitert.<br />

b) die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Eichenberg auf Höhe der<br />

Bushaltestelle<br />

Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie um der zunehmenden Anzahl an<br />

Busfahrgästen ein sicheres Überqueren des Eichenbergs, wo eine Höchstgeschwindigkeit<br />

von 50 km/h erlaubt ist, zu ermöglichen, wird ein Fußgängerüberweg im<br />

Eichenberg auf Höhe der Bushaltestelle eingerichtet.<br />

c) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Regionalstraßen während<br />

den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />

In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />

verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf der<br />

Regionalverkehrsachse Kehrweg-Frankendelle eingerichtet werden müssen, werden<br />

folgende Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />

a. Kehrweg N68<br />

1. Parkverbot auf 3 Parkplätzen ab dem Kreisverkehr Kaperberg in Richtung<br />

Frankendelle<br />

2. Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und dem erlaubten Ortsverkehr, ab dem<br />

Kreisverkehr Kaperberg in Richtung Frankendelle<br />

3. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, ab dem<br />

Kreisverkehr Frankendelle in Richtung Frankendelle<br />

b. Frankendelle N68<br />

1. Für Spiele der Kategorie A und B, Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und<br />

dem erlaubten Ortsverkehr, ab der Weserstraße in Richtung Kehrweg<br />

2. Für Spiele der Kategorie C, Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und dem<br />

erlaubten Ortsverkehr, ab dem Kreisverkehr Malmedyer Straße in Richtung<br />

Kehrweg<br />

3. Einrichtung eines Reisebusparkplatzes im oberen Bereich und eines Pkw-<br />

Parkplatzes im unteren Bereich der Frankendelle


- 66 -<br />

d) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Kommunalstraßen<br />

während den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />

In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />

verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf<br />

Kommunalstraßen eingerichtet werden müssen, werden folgende Maßnahmen aus<br />

Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />

a. Kehrweg<br />

1. Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für Pressevertreter auf dem<br />

Parkplatz gegenüber dem Stadioneingang<br />

2. Einrichtung von 4 reservierten Parkplätzen für Polizeifahrzeuge<br />

b. Eichenberg / Kehrweg<br />

1. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger,<br />

ab dem Kreisverkehr Frankendelle<br />

c. Schönefelderweg<br />

1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />

Kreisverkehr Kaperberg <strong>bis</strong> zur Kreuzung Im Kirchbend<br />

d. Eichenberg<br />

1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />

Schönefelderweg <strong>bis</strong> zur Kreuzung mit dem Kehrweg<br />

e. Im Kirchbend<br />

1. Einrichtung von 2 Reisebusparkplätzen auf der rechten <strong>Seite</strong> der<br />

Fahrbahn ab der Kreuzung mit dem Schönefelderweg auf einer Länge<br />

von 30 Metern<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Aufhebung der Ergänzungsverordnung:<br />

a) vom 24. Januar 1994 betreffend de Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />

vor dem Anwesen Binsterweg 1A<br />

In Anbetracht, dass der ursprüngliche Antragsteller des Behindertenparkplatzes vor<br />

dem Anwesen Rotenberg 53 verstorben ist, und dass es in direkter Umgebung der<br />

Pferdetränke keinen Bedarf an Behindertenparkstellen gibt, die der Öffentlichkeit<br />

zugänglich sein müssen, wird die bestehende Behindertenparkstelle entfernt. Dadurch<br />

wird die dort markierte Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />

b) vom 18. März 1988 betreffend die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />

vor dem Anwesen Rotenberg 53<br />

In Anbetracht, dass der Eigentümer des Anwesens Binsterweg 1A mitgeteilt hat, dass<br />

sein behindertes Kind nicht mehr dort wohnt, wird die bestehende<br />

Behindertenparkstelle vor seinem Anwesen entfernt. Dadurch wird die dort markierte<br />

Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />

a) die Anschaffung von Kolumbarien<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Kolumbarien für den städtischen Friedhof<br />

vor. Diese sind aus belgischem Granit gefertigt.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

10.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

b) die Anschaffung von Betriebsmaterial - <strong>Teil</strong> 3<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof<br />

vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung von Werkzeugkoffern, Bauzäunen,<br />

Absperrbarrieren, Winkelschleifer usw.


- 67 -<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

13.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Genehmigung der Anschaffung von Pflanzen<br />

Die durch den städtischen Bauhof zu tätigende Anschaffung von Pflanzen sieht den<br />

Ankauf von Stauden und Sträuchern für die Unterpflanzung der Baumscheiben auf<br />

dem städtischen Gebiet vor.<br />

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 3.500 € einschl. MwSt. Da diese Ausgabe unter<br />

dem Schwellenwert von 6.655 € einschl. MwSt. liegt, ist gemäß Artikel 122 des K.E.<br />

vom 8. Januar 1996 über öffentliche Aufträge kein Lastenheft erforderlich.<br />

Die Vergabe kann auf einfache Rechnung erfolgen.<br />

Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem Kneipp-Gelände im<br />

Rahmen der Sanierung und Renovierung von stillgelegten Industriebrachen:<br />

Neuausschreibung - Kenntnisnahme des Beschlusses des Gemeindekollegiums<br />

vom 29. Oktober 2<strong>01</strong>0 betreffend das überarbeitete Lastenheft<br />

Durch Beschluss des Gemeindekollegiums vom 11. Mai 2<strong>01</strong>0 erhielt die Firma<br />

BATITEC den Zuschlag für die Ausführung der o. e. Arbeiten.<br />

Das Vergabedossier wurde ordnungsgemäß am 12. Mai 2<strong>01</strong>0 bei der<br />

Subventionsbehörde (Wallonische Region) eingereicht zwecks Genehmigung.<br />

Am 20. Oktober 2<strong>01</strong>0 ließ die Wallonische Region der <strong>Stadt</strong> ihre Bemerkungen zum<br />

Vergabedossier zukommen. In diesem Zusammenhang wies die Wallonische Region<br />

auf mehrere Irregularitäten im Ausschreibungsprozess hin.<br />

Nach Überprüfung der Sachlage hat sich herausgestellt, dass das Gleichheitsprinzip<br />

zwischen Submittenten durch die Vorenthaltung essentieller Auskünfte nicht<br />

eingehalten wurde und dass nach erfolgter Submission Änderungen an<br />

Angebotspreisen stattgefunden haben, was aus Sicht des Gesetzes über öffentliche<br />

Aufträge unzulässig und gesetzeswidrig ist.<br />

Das Architekturbüro ECOS, das die Auswertung der Angebote vorgenommen hat,<br />

wurde beauftragt, hierzu Stellung zu beziehen und hat die Bemerkungen der<br />

Wallonischen Region in all ihren Punkten bestätigt.<br />

Die Submission ist infolge dessen für unzulässig erklärt worden.<br />

Da das Vergabedossier zwingend <strong>bis</strong> zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen<br />

Region eingereicht sein muss, wurde das Projekt in Dringlichkeit neu ausgeschrieben.<br />

Das Submissionsdatum ist auf den 26. November 2<strong>01</strong>0 angesetzt.<br />

Das durch das Architekturbüro ECOS entsprechend den Bemerkungen der<br />

Wallonischen Region angepasste Lastenheft legt die Vertragsmodalitäten hinsichtlich<br />

der Vergabe und der Ausführung der Arbeiten fest. Es unterliegt weiterhin einer<br />

öffentlichen Ausschreibung mit landesweiter Veröffentlichung.<br />

Die geschätzten Baukosten sind unverändert auf 2.<strong>81</strong>1.609,96 € einschl. MwSt.<br />

festgelegt.


- 68 -<br />

Erstellung eines Fluchtlinienplanes für den Binsterweg und die Obere Rottergasse<br />

Das Ausbau- und Kanalisierungsprojekt des Binsterweges sowie der Oberen<br />

Rottergasse erfordert die Erstellung eines Fluchtlinienplanes. Die Grundstücke<br />

Binsterweg 24 <strong>bis</strong> 26 sowie Obere Rottergasse 25 <strong>bis</strong> 55 sind dabei vom<br />

Fluchtlinienplan betroffen.<br />

SUN-Projekt: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erstellung eines<br />

Einzelhandelskonzeptes für die Unterstadt<br />

Auf Grund der <strong>bis</strong>herigen Erkenntnisse des Interreg IV-A Projektes SUN und<br />

insbesondere des Aktionsbereiches „Stärkung der lokalen Wirtschaft“ hat sich die<br />

Notwendigkeit eines nachhaltigen wirtschaftlichen Konzeptes für den<br />

Einzelhandelsstandort Unterstadt herausgestellt. Durch eine Analyse der aktuellen<br />

Situation soll unter Berücksichtigung des Standortes, der Kaufkraft sowie der sozialen<br />

Zusammensetzung des Viertels ein Konzept erstellt werden, das dazu dienen soll, den<br />

Standort Unterstadt nachhaltig zu beleben und zu stärken.<br />

Das Lastenheft wurde dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Rat für<br />

<strong>Stadt</strong>marketing erstellt.<br />

Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren ohne<br />

Veröffentlichung vergeben wird.<br />

Übertragung eines Erbpachtrechts an die V.o.G. Bischöfliche Schulen in der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft Schulgebäude Kaperberg 2-4<br />

Vor dem Hintergrund des geplanten Bauvorhabens der V.o.G. Bischöfliche Schulen in<br />

der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird dem Schulträger das Schulgebäude<br />

Kaperberg 2-4 zu nachstehenden Bedingungen in Erbpacht übertragen:<br />

a) Gegenstand der Erbpachtübertragung sind die Parzellen, eingetragen im Kataster<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> unter Gemarkung 1, Flur D Nummern:<br />

- 21 F (teilweise), Schulgebäude gelegen Kaperberg 2-4, groß 6.593 m², mit<br />

Ausklammerung des Altbaus mit einer Fläche von 1.100 m², welcher im<br />

städtischen Eigentum verbleibt<br />

- 15 A, Bauplatz gelegen Kaperberg, groß 402m²<br />

- 21 E, Trafokabine gelegen Kaperberg +2/4, groß 12m²<br />

b) Dauer: 50 Jahre, beginnend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>1<br />

c) Die Immobiliengüter werden der Erbpächterin zu Schulzwecken überlassen<br />

d) Erbpachtentschädigung: 1 € pro Jahr<br />

e) Einräumung eines Durchgangs-/Durchfahrtsrechts über die Toreinfahrt des Altbaus<br />

f) Unterhalt und Verbrauchskosten zu Lasten der Erbpächterin<br />

Genehmigung von Haushaltsplananpassungen der Kirchenfabriken:<br />

a) Sankt Joseph: Nr. 1/2<strong>01</strong>0<br />

Ursprünglicher Haushaltsplan:........................................... 149.255,04€<br />

Erhöhung/Verminderung der Kredite:..........................+ 7.200,00 €<br />

Neues Ergebnis:................................................................................2<strong>01</strong>.455,04 €<br />

Auf Grund des Überschusses 2009 verringert sich der städtische Zuschuss um<br />

16.805,91 € auf 103.479,13 €.<br />

b) Sankt Katharina: Nr. 1/2<strong>01</strong>1<br />

Ursprünglicher Haushaltsplan:...............................................85.056,98€<br />

Erhöhung/Verminderung der Kredite: - 20.050,00 €<br />

Neues Ergebnis:...................................................................................65.006,98 €<br />

Der städtische Zuschuss verringert sich um 10.038,96 € auf 30.904,45 €.


- 69 -<br />

c) Sankt Nikolaus: Nr. 2/2<strong>01</strong>0<br />

Haushaltsplan nach der 1. Anpassung:........................... 493.700,44 €<br />

Erhöhung/Verminderung der Kredite:.................................... + 8.545,27 €<br />

Neues Ergebnis:.......................................................................................... 502.245,71 €<br />

Der ordentliche städtische Zuschuss bleibt unverändert bei 154.897 €.<br />

Genehmigung von Haushaltsplänen 2<strong>01</strong>1 der Kirchenfabriken:<br />

a) Sankt Nikolaus<br />

In Einnahmen und Ausgaben:............................................428.142,73 €<br />

Ordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:..................................158.211,00 €<br />

Außerordentliche Beihilfen der <strong>Stadt</strong> für die Sanierungsarbeiten an der Klosterkirche:<br />

Zuschuss 43.600 €, Überbrückungskredit 65.400 €<br />

b) Sankt Joseph<br />

In Einnahmen und Ausgaben:............................................213.663,29 €<br />

Ordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:..................................121.898,29 €<br />

Beantragter außerordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:<br />

57.000 € für große Ausbesserungen an den Liegenschaften<br />

Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines<br />

Überbrückungskredites an die Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />

Außerordentlicher Zuschuss: max. 43.600 € (40% der Kosten)<br />

Überbrückungskredit: max. 65.400 € (60% der Kosten)<br />

Gesamtkosten: 109.000 €<br />

ÖSHZ: Genehmigung der Kreditabänderung Nr. 2 zum Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0<br />

Ordentlicher Haushaltsplan<br />

Einnahmen Ausgaben Saldo<br />

Nach der 1. Haushaltsplananpassung................. 16.776.097 €............ 16.776.097 €......................................0 €<br />

Kreditabänderungen.......................................................................+533.450 €.................+533.450 €......................................0 €<br />

Neues Ergebnis.............................................................................. 17.309.547 €............ 17.309.547 €......................................0 €<br />

Außerordentlicher Haushaltsplan<br />

Einnahmen Ausgaben Saldo<br />

Nach der 1. Haushaltsplananpassung................. 15.910.700 €............ 15.910.700 €......................................0 €<br />

Kreditabänderungen.......................................................................- 495.000 €.................- 495.000 € ......................................0 €<br />

Neues Ergebnis.............................................................................. 15.415.700 €............ 15.415.700 €......................................0 €<br />

Der vorgesehene Betriebszuschuss der <strong>Stadt</strong> bleibt unverändert bei 2.121.717 €.<br />

Bewilligung von Zuschüssen<br />

Für große Veranstaltungen im Capitol muss die V.o.G. Kulturelles Komitee vorläufig<br />

eine Beschallungs- und Beleuchtungsanlage anmieten. Der Unterschied zwischen<br />

den reellen Kosten und der Beteiligung der jeweiligen Veranstalter, maximal 950 €<br />

pro Veranstaltung, wird als Zuschuss durch die <strong>Stadt</strong> bewilligt, wobei mit ca. 12<br />

Veranstaltungen pro Jahr gerechnet wird.<br />

Autonome Gemeinderegie TILIA - Bewilligung von Darlehen:<br />

a) für den Stadionausbau Kehrweg: Anpassung des Beschlusses vom<br />

13. September 2<strong>01</strong>0<br />

Erhöhung des Darlehens von 1.080.000 € auf 3.000.000 €; rückzahlbar nach<br />

Aufnahme der Anleihe durch die A.G.R. TILIA.<br />

Ursprünglich sollte der Betrag von 1.080.000 € den Anteil der K.A.S. <strong>Eupen</strong> abdecken (20<br />

% von 5.400.000 €), der dann gemäß den Rückzahlungen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> durch die


- 70 -<br />

A.G.R. TILIA an die <strong>Stadt</strong> zu erstatten gewesen wäre. Da die Deutschsprachige<br />

Gemeinschaft eine alternative Finanzierung wünscht, muss die A.G.R. eine Anleihe über<br />

den Gesamtbetrag des Projektes aufnehmen. Bis diese Anleihe, die europaweit<br />

ausgeschrieben werden musste, verfügbar ist, soll das bewilligte Darlehen eine<br />

Vorfinanzierung der ersten Unternehmer- und Architektenrechnungen erlauben.<br />

b) Schaffung eines Betriebsfonds<br />

Bewilligung eines Betrages von 200.000 €, rückzahlbar spätestens bei Auflösung der<br />

A.G.R. TILIA.<br />

Dieser Betriebsfonds soll der A.G.R. eine gewisse Liquidität ermöglichen, um<br />

Kassenprobleme zu vermeiden, da die Subsidien, zahlreiche Einnahmen sowie eventuelle<br />

MwSt.-Erstattungen erst vereinnahmt werden können, wenn die entsprechenden<br />

Ausgaben bereits getätigt wurden.<br />

Haushaltsmüllsteuer 2<strong>01</strong>1:<br />

a) Deckung der Kosten<br />

Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die<br />

Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die<br />

Deckung der diesbezüglichen Kosten sind durch die Gemeinden progressiv folgende<br />

Sätze zu erreichen:<br />

- 2009: 80 %<br />

- 2<strong>01</strong>0: 85 %<br />

- 2<strong>01</strong>1: 90 %<br />

- 2<strong>01</strong>2: 95 %<br />

- ab 2<strong>01</strong>3: 100 %<br />

In 2009 wurde eine Deckung von 89 % erzielt. Dies war für 2009 und 2<strong>01</strong>0<br />

ausreichend.<br />

In 2<strong>01</strong>1 sind im Hausmüllhaushalt entsprechend den im o. e. Erlass vorgegebenen<br />

Haushaltsposten Ausgaben in Höhe von 1.0<strong>01</strong>.000 € zu erwarten. Mit der aktuellen<br />

Müllsteuer kann die geforderte Deckung künftig nicht mehr erreicht werden.<br />

b) Müllsteuer<br />

Nach Durchsicht der durch die Verwaltung entsprechend den Vorgaben der<br />

Wallonischen Region ausgearbeiteten Aufstellung zur Kostendeckung, wonach sich<br />

ein Kostendeckungssatz von 95,10% ergibt, unter Berücksichtigung einer Indexierung<br />

der <strong>bis</strong>herigen Steuersätze und der damit einhergehenden Anpassung der<br />

Steuerermäßigung für die regelmäßige Wertstoffhofnutzung, sowie der Indexierung der<br />

Müllsackpreise, beschließt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />

1) Die Beträge der Haushaltsmüllsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>1 zu indexieren und wie folgt<br />

festzulegen:<br />

a) Haushalte mit einer Person: 51,79 € (50,16 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 10<br />

Müllsäcken;<br />

b) Haushalte mit 2 Personen: 86,45 € (83,59 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />

Müllsäcken;<br />

c) Haushalte mit 3 Personen: 103,57 € (100,32 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />

Müllsäcken;<br />

d) Haushalte mit 4 Personen und mehr: 117,49 € (113,92 € in 2<strong>01</strong>0) bei<br />

Verteilung von 20 Müllsäcken;<br />

e) Zweitwohnungen, so wie diese in der städtischen Steuerordnung auf<br />

Zweitwohnungen definiert sind, und Ferienwohnungen: 64,15 € (62,52 € in<br />

2<strong>01</strong>0) pro Zweit- bzw. Ferienwohnung bei Verteilung von 4 Müllsäcken.


- 71 -<br />

2) Die Steuerermäßigung für die regelmäßige Benutzung des Wertstoffhofes zu<br />

indexieren und wie folgt festzulegen:<br />

a) für Haushalte mit einer Person: 4,92 € (4,<strong>81</strong> € in 2<strong>01</strong>0);<br />

b) für Haushalte mit zwei Personen: 7,92 € (7,74 € in 2<strong>01</strong>0);<br />

c) für Haushalte mit drei Personen: 10,38 € (10,14 € in 2<strong>01</strong>0);<br />

d) für Haushalte mit vier und mehr Personen: 12,20 € (11,92 € in 2<strong>01</strong>0).<br />

3) In der Steuerordnung auf die Lieferung von Kunststoffsäcken ab dem Jahr 2<strong>01</strong>1<br />

die Steuer auf 1,06 € pro Müllsack (0,99 € von 2002 <strong>bis</strong> 2<strong>01</strong>0) (Format 900 x<br />

600 x 0,06 mm) festzulegen.<br />

Festlegung der Zuschlagsteuern für das Jahr 2<strong>01</strong>1<br />

Festlegung der Zuschlagsteuern wie im Vorjahr auf 2.700 Zuschlagshundertstel auf<br />

den Immobilienvorabzug und 7 % auf die Steuer auf die Einkommen der natürlichen<br />

Personen.<br />

Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong>: Genehmigung der Anpassungen Nr. 3 und Nr. 4<br />

Ordentlicher Haushaltsplan (Nr. 3)<br />

Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />

Kredit des Haushaltsplanes....25.872.551,18 €..........25.855.269,28 €................................... 17.2<strong>81</strong>,904 €<br />

nach der 1. Anpassung<br />

Kreditanpassungen............................. + 161.894,17 €...............- 143.376,11 €..............................+ 305.270,28 €<br />

Neuer Kredit....................................26.034.445,35 €.......25.711.893,17 €............................. 322.552,18 €<br />

Außerordentlicher Haushaltsplan (Nr. 4)<br />

Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />

Kredit des Haushaltsplanes....21.580.113,00 €..........21.580.113,00 €.......................................................0,00 €<br />

nach der 12. Anpassung<br />

Kreditanpassungen.........................+ 1.827.354,00 €........ + 1.827.354,00 €.......................................................0,00 €<br />

Neuer Kredit....................................23.407.467,00 €.......23.407.467,00 €...............................................0,00 €<br />

Jährliche Organisation auf der Grundlage des Stellenplanes für das Schuljahr<br />

2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />

Diese Beschlussfassung beinhaltet die Organisation und die Verteilung der Stellen auf<br />

der Grundlage des Stellenkapitals des Schuljahres 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 für die Kindergärten<br />

und Primarschulen. Die Anzahl der Schüler ergibt das Stellenkapital.<br />

Die Organisation basiert für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 auf der Schülerzahl zum 1.<br />

Februar 2<strong>01</strong>0, die ausschlaggebend für die Anzahl Stellen ist.<br />

Aufgrund eines Schülerrückganges (1.2.2<strong>01</strong>0 - 157, 1.10.2<strong>01</strong>0 - 126) in der<br />

Primarschule für französischsprachige Kinder verliert diese zum 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 1<br />

ganze Stelle (24/24).<br />

Die Fusionsnormen für die Grundschule Unterstadt gelten nach wie vor für das<br />

Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1.<br />

Die aktuellen Schülerzahlen zum Stand 1.10.2<strong>01</strong>0 lauten wie folgt:<br />

- Grundschule Oberstadt:<br />

Kindergarten: 132 Kinder Primarschule: 284 Kinder<br />

- Grundschule Unterstadt:<br />

Kindergarten: 54 Kinder Primarschule: 115 Kinder<br />

- Grundschule Kettenis:<br />

Kindergarten: 115 Kinder Primarschule: 199 Kinder<br />

- Grundschule für französischsprachige Kinder:<br />

Kindergarten: 60 Kinder Primarschule: 126 Kinder


- 72 -<br />

13. DEZEMBER 2<strong>01</strong>0<br />

Mitteilungen<br />

"Communes Pilotes Wallonie Cyclable - 2<strong>01</strong>0 - 2<strong>01</strong>4"<br />

Mit Schreiben vom 24. September 2<strong>01</strong>0 startet Herr Minister P. HENRY einen<br />

Projektaufruf für das Pilotprojekt der Wallonischen Region "Communes pilotes<br />

Wallonie cyclable".<br />

Ziel dieses Projektes ist es, das Fahrradfahren auf öffentlichen Gemeindestraßen zu<br />

fördern und aus den Städten regelrechte Fahrradstädte zu machen, so wie dies in<br />

großen <strong>Teil</strong>en der Wallonie bereits der Fall ist. Die Wallonische Region schaltet hierfür<br />

rund 18 Millionen Euro frei.<br />

Die <strong>Stadt</strong> hat am 13. Oktober 2<strong>01</strong>0 ihre Absichtserklärung zur <strong>Teil</strong>nahme am<br />

Projektaufruf der Wallonischen Region eingereicht.<br />

Am 26. Oktober 2<strong>01</strong>0 hat die Wallonische Region der <strong>Stadt</strong> mitgeteilt, dass die<br />

Absichtserklärung die Bedingungen erfüllt und angenommen wurde und nunmehr die<br />

Kandidatur zu stellen ist.<br />

Folgende Maßnahmen sollen verwirklicht werden:<br />

- Maßnahmen zur Reduzierung der motorisierten Verkehrsbelastung<br />

- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anpassungen der innerstädtischen<br />

Kreuzungsbereiche<br />

- Durchführung von Markierungsarbeiten hinsichtlich der Gestaltung von<br />

Fahrradwegen, Fahrradspuren und Einbahnstraßen mit beschränktem<br />

Einbahnverkehr<br />

- Einrichtung und Erweiterung von Richtungsbeschilderungen<br />

- Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an attraktiven und strategisch wichtigen<br />

Punkten der <strong>Stadt</strong><br />

- Maßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen Verkehrsteilnehmer<br />

Die Kandidatur wurde am 24. November 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen Region<br />

eingereicht.<br />

Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />

verschiedener Interkommunalen<br />

a) Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz<br />

Lüttich, AIDE<br />

Mit Schreiben vom 9. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale Vereinigung für<br />

Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich AIDE gemäß<br />

den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am 20. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 21.<br />

Juni 2<strong>01</strong>0<br />

2. Strategischer Plan:<br />

a) Investitionen<br />

b) Betrieb<br />

c) Hilfe für Gemeinden<br />

3. Vorstellung der Website


- 73 -<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der<br />

Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />

<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

b) Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />

Mit Schreiben vom 10. November 2<strong>01</strong>0 lädt das Interkommunale Bestattungszentrum<br />

Lüttich und Umgebung gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie<br />

und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am 17.<br />

Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Prüfung und Genehmigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>2-2<strong>01</strong>3<br />

2. Voraussichtlicher Haushaltsplan für die Jahre 2<strong>01</strong>1, 2<strong>01</strong>2 und 2<strong>01</strong>3<br />

3. Bezeichnung von Rechnungsprüfern<br />

4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Prüfung und Genehmigung des strategischen Plans zu. Für<br />

die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur<br />

zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

c) FINOST<br />

Mit Schreiben vom 18. November 2<strong>01</strong>0lädt die Interkommunale Finost gemäß den<br />

Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 21. Dezember 2<strong>01</strong>0, in<br />

Malmedy ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Bewertung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />

2. Statutarische Ernennung<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für den anderen Punkt der<br />

Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong><br />

dann frei entscheiden.<br />

d) INTRADEL<br />

Mit Schreiben vom 17. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTRADEL zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 21. Dezember 2<strong>01</strong>0, in<br />

Herstal ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Stimmzähler<br />

2. Strategischer Plan 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 – Annahme<br />

3. Demissionen / Statutarische Ernennungen<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der<br />

Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />

<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

e) SPI +<br />

Mit Schreiben vom 16. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale SPI + gemäß den<br />

Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.


- 74 -<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Rücktrittserklärungen und Ernennungen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />

2. Strategischer Plan 2008-2<strong>01</strong>0 – Sachstand<br />

3. Strategieplan 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />

Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />

<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

Fusion der Interkommunalen Lütticher Gasgesellschaft ALG und TECTEO:<br />

Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Mit Schreiben vom 19. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Lütticher Gasgesellschaft ALG zur<br />

2. ordentlichen Generalversammlung am 22. Dezember 2<strong>01</strong>0 im Anschluss an eine<br />

um 17.00 Uhr stattfindende außerordentliche Generalversammlung einlädt.<br />

Die außerordentliche Generalversammlung betrifft die beabsichtigte Fusion mit<br />

TECTEO und hat folgende Tagesordnung:<br />

1. Berichte und Vorabmeldungen<br />

2. Fusion<br />

3. Aufschiebende Bedingungen<br />

4. Vollmachten<br />

Auf der TO der anschließenden ordentlichen Generalversammlung steht nur die<br />

Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern.<br />

Vorgeschlagen wird die Auflösung ohne Liquidation der ALG und ihre Fusion mit der<br />

interkommunalen Genossenschaft mit beschränkter Haftung TECTEO durch<br />

Übertragung sämtlicher Aktiva und Passiva und durch Zuteilung von 0,6367 TECTEO-<br />

Anteil pro ALG-Anteil an die <strong>Teil</strong>haber der ALG.<br />

Da das ALG-Kapital nur teilweise eingezahlt wurde, wird die Anzahl der zuzuteilenden<br />

TECTEO-Anteile nach der umgerechneten Anzahl vollständig eingezahlter Aktien<br />

berechnet.<br />

Für <strong>Eupen</strong> bedeutet dies:<br />

Gezeichnetes Kapital insgesamt 3.638.822,21 €<br />

Eingezahltes Kapital insgesamt 2.185.332,54 € - also 60,06 %<br />

Anzahl ALG-Aktien 73.393<br />

Anzahl TECTEO-Aktien 28.063<br />

Abfindung bei Abrundung Tauschverhältnis 447,77 €<br />

Die Gemeinde Lontzen hat aufgrund der als fehlerhaft empfundenen Umrechnung der<br />

Anteile beim Handelsgericht Lüttich gegen die Abhaltung der Generalversammlung<br />

zur Verwirklichung der Fusion zwischen ALG und TECTEO geklagt.<br />

In Absprache mit hiesigen Gemeinden hat das Gemeindekollegium beschlossen, sich<br />

dieser Klage der Gemeinde Lontzen auf einstweilige Verfügung anzuschließen.<br />

Das Handelsgericht Lüttich hat die Klage am 7. Dezember gehört; eine weitere<br />

Verhandlung folgt am 14. Dezember mit der Klage der Gemeinde Andenne.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nimmt zum einen den Beschluss des Gemeindekollegiums vom 30.<br />

November bezüglich der Klage im Schnellverfahren zur Kenntnis und fordert zum<br />

anderen die Generalversammlung der ALG auf, sich nicht zum Fusionsprojekt


- 75 -<br />

auszusprechen und die Entscheidung zur Fusion um mindestens 6 Monate zu<br />

verschieben, um über zusätzliche Informationen verfügen zu können.<br />

Für den Fall, dass die Generalversammlung diesem Vorschlag nicht folgt, spricht der<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sich gegen die Fusion von ALG und TECTEO aus.<br />

Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr - Materialanschaffung<br />

Im außerordentlichen Haushaltsplan des Ambulanzdienstes der Städtischen<br />

Freiwilligen Feuerwehr ist ein Kredit von 2.000 € für die Anschaffung so genannter<br />

Rollboards vorgesehen. Dabei handelt es sich um Transferhilfen zum schonenden,<br />

schmerzfreien und reibungsarmen Umlagern von Patienten. Vier solcher Transferhilfen<br />

sollen angeschafft werden. Aufgrund des Betrags genügt eine einfache Preisanfrage.<br />

Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />

Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen.<br />

Im Sinne einer administrativen Vereinfachung soll Artikel 6 dahingehend abgeändert<br />

werden, den durch den RSM unter Vorlage von Belegen zu beantragenden<br />

Sponsoringzuschuss für nachhaltige Werbung von maximal 40.000 € durch eine<br />

Erhöhung des Basiszuschusses um 20.000 € zu ersetzen. Dieser wird sich somit auf<br />

insgesamt 122.400 € erhöhen.<br />

Absatz 4 von Artikel 6 wird dadurch hinfällig.<br />

Außerdem erhält der RSM im Jahre 2<strong>01</strong>1 einen begrenzten Sonderzuschuss von<br />

10.000 € für die Bewerbung der Innenstadt während der Arbeiten im Rahmen der<br />

<strong>Stadt</strong>kernerneuerung.<br />

Bei einer Fortführung des Geschäftsführungsvertrags im Jahr 2<strong>01</strong>2 soll dieser<br />

Sonderzuschuss ebenfalls gewährt werden.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />

betreffend die Einrichtung einer zeitweiligen 30 km-Zone Aachener Straße<br />

zwischen Am Kalkofen und Talstraße<br />

Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 über die Einführung von<br />

Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von Schulen auf 30<br />

km/h festgelegt ist, sowie in Anbetracht, dass die Aachener Straße eine<br />

Regionalverkehrsachse ist, wird zwischen Am Kalkofen und der Talstraße eine 30 km-<br />

Zone vor der Städtischen Grundschule Kettenis mit F4a-Wechselverkehrsschildern mit<br />

veränderlicher Information, ergänzt durch A23-Schilder, eingerichtet.<br />

Dadurch wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h nur während des Schulbeginns und<br />

des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern begrenzt. Diese Maßnahme<br />

ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zone und macht diese Zone<br />

glaubwürdiger.<br />

Anpassung der spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong><br />

betreffend:<br />

a) die Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie<br />

bei Kirmessen<br />

b) Zirkusse<br />

Die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird<br />

vervollständigt durch eine der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> angepasste Verordnung betreffend die<br />

Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie bei<br />

Kirmessen und Zirkussen, worin die allgemeinen Regeln betreffend die


- 76 -<br />

Verfahrensweisen sowie die einzureichenden Dokumente in diesem Zusammenhang<br />

festgehalten wurden.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung von LED-<br />

Beleuchtungen<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von verschiedenen LED-Beleuchtungen zwecks<br />

Illumination des Industriedenkmals am Kreisverkehr Unterstadt sowie der Pfarrkirche<br />

St. Joseph vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung und Installation von<br />

Lichtleisten, Netzteilen, LED-Bodeneinbaustrahlern, LED-Aufbaustrahlern, Konsolen und<br />

Verkabelungen. Zudem werden ein Mast <strong>Seite</strong> Maasgässchen mit einem<br />

Aufbaustrahler sowie ein Strahler am Parkplatz Frankendelle installiert.<br />

Die durch den Technischen Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erstellte Kostenschätzung beläuft<br />

sich auf aufgerundet 16.600 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Instandsetzung des Straßenbeleuchtungsnetzes auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente und<br />

defekte Armaturen sind für Bahnhofstraße und Couvenplatz zum Betrage von<br />

4.144,38 € einschl. MwSt neue Armaturen bei INTEROST bestellt worden.<br />

In folgenden Straßen wurden ebenfalls Beleuchtungen erneuert, wobei es sich jedoch<br />

um Schadensfälle handelt, die der Versicherung gemeldet wurden: Judenstraße und<br />

Langenbend zum Betrage von 2.535,34 € einschl. MwSt.<br />

Gesamtbetrag: 6.679,72 € einschl. MwSt.<br />

SUN-Projekt: Genehmigung der Regelung zur Förderung von Mikroprojekten zur<br />

Begrünung der Unterstadt<br />

Die Regelung legt die Bedingungen fest, wonach Bürgern im Rahmen des SUN-<br />

Projektes Zuschüsse gewährt werden können für Projekte, die die Unterstadt<br />

begrünen und somit ökologisch aufwerten sollen.<br />

Der maximale Zuschuss von 2.000 € pro Projekt ist abhängig von der<br />

<strong>Teil</strong>nehmerzahl, um ebenfalls die Zusammenarbeit unter den Bewohnern des Viertels<br />

zu fördern.<br />

Die Projektanträge sind in einer ersten Phase <strong>bis</strong> zum 31. März 2<strong>01</strong>1 und in einer 2.<br />

Phase <strong>bis</strong> zum 31. August 2<strong>01</strong>1 einzureichen.<br />

Abänderung der Anlage 7 zum Besoldungsstatut: Regelung zur Kilometerentschädigung<br />

für die Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg<br />

Die Reglung zur Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf dem<br />

Arbeitsweg, welche am 1. 1. 2003 in Kraft getreten ist, legt die Entschädigung auf 0,15<br />

€ pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer für eine tägliche Fahrt hin und eine<br />

tägliche Fahrt zurück fest.<br />

Die FÖD Finanzen und Soziale Sicherheit haben den Freibetrag für die<br />

Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf höchstens 0,145 € pro<br />

Kilometer festgesetzt, wobei der Betrag von 0,145 € entsprechend den<br />

Bestimmungen von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich<br />

dem Index der Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird.


- 77 -<br />

Die Anwendung dieser Bestimmungen darf nicht zu einem niedrigeren<br />

Indexkoeffizienten als der des Vorjahres führen und der nach Anwendung des<br />

Indexkoeffizienten erhaltene Entschädigungsbeitrag wird auf Hundertstel auf- oder<br />

abgerundet, je nachdem, ob die Ziffer der Tausendstel 5 erreicht oder nicht.<br />

Der Betrag beläuft sich nach dieser Anpassung momentan auf 0,20 €.<br />

Die Kilometerentschädigung zur Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg wird<br />

deshalb auf einen Höchstbetrag von 0,145 €, der entsprechend den Bestimmungen<br />

von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich dem Index der<br />

Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird, pro tatsächlich zurückgelegten<br />

Kilometer festgelegt.<br />

STÄDTISCHE GRUNDSCHULEN: Genehmigung der Neubauprojekte für die<br />

Städtische Grundschule Unterstadt und die Städtische Grundschule für<br />

französischsprachige Kinder im Rahmen des PPP-Vorhabens der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft - Vertragliche Vereinbarungen<br />

Am 3. Dezember 2<strong>01</strong>0 fand ein Gespräch mit der Regierung statt. Es wurden u. a.<br />

folgende Punkte behandelt:<br />

- Anpassung Fusionsvertrag<br />

- Verfassen eines Vertrages zur PPP-Infrastruktur mit den Elementen SGU-ECEF-<br />

RZKB<br />

- Vollmacht der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zugunsten der DG<br />

- Garantieerklärung der DG zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Die Regierung wird folgende Verträge bezüglich der <strong>Eupen</strong>er Grundschulen<br />

unterschreiben:<br />

1. den eigentlichen Projektvertrag<br />

2. den Reinigungsvertrag<br />

3. die Finanzierungsnebenvereinbarung<br />

4. die Schiedsgutachterabrede für den Projektvertrag<br />

5. die Schiedsgutachterabrede für den Reinigungsvertrag<br />

6. die Service-Level-Vereinbarung für den Projektvertrag<br />

7. die Service-Level-Vereinbarung für den Reinigungsvertrag<br />

Diese Verträge wird die <strong>Stadt</strong> nach Fertigstellung der Gebäude übernehmen, wobei<br />

die Regierung sich verpflichtet:<br />

1. der <strong>Stadt</strong> das Eigentum an den Schulen und Grundstücken zu übertragen;<br />

2. 80 Prozent der Herstellungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen;<br />

3. 80 Prozent der Bauinstandsetzungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu<br />

zahlen;<br />

4. bei beiden Vergütungen für die restlichen 20 Prozent der <strong>Stadt</strong> zu bürgen.<br />

Diesbezüglich wird ein Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und der DG abgeschlossen. Die<br />

DG wird eine Erklärung über Zahlungsgarantie zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

unterzeichnen.<br />

Die Verträge mit dem Auftragnehmer werden am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 von der<br />

Regierung unterschrieben.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erteilt der DG eine Vollmacht, die <strong>Stadt</strong> im Rahmen des „PPP-<br />

Projektes Schulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>“ beim Abschluss der entsprechenden Verträge mit<br />

dem Auftragnehmer zu vertreten und diese Verträge für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

abzuschließen.


- 78 -<br />

Des Weiteren bevollmächtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die DG, die <strong>Stadt</strong> als Auftraggeber<br />

während der Bauphase des vorgenannten Projektes, einschließlich der Übergabe des<br />

Nutzungsobjektes bzw. der Schulgebäude, also <strong>bis</strong> zum Betriebsbeginn gegenüber<br />

dem Auftragnehmer zu vertreten und alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

Soweit diese Vollmacht nicht zu gegebener Zeit verlängert wird, erlischt sie bei<br />

Betriebsbeginn, dass heißt nach der vorgenannten Übergabe.<br />

Bei Bauabschluss übernimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die Gebäude sowie die Pflichten<br />

gegenüber dem Auftragnehmer. Die übernommenen Rechte und Pflichten sind im<br />

Ursprungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthalten.<br />

Resolutionsvorschlag von Frau Claudia NIESSEN der ECOLO Fraktion: „Bahnhof<br />

von <strong>Eupen</strong>: Der Gemeinderat fordert die Beibehaltung bzw. den Ausbau des<br />

Schalterdienstes“<br />

Nach neuesten Informationen sind zahlreiche kleine Bahnhofsschalter erneut von der<br />

Schließung bedroht. Sie sollen entweder ganz oder nachmittags oder an den<br />

Wochenenden geschlossen, die Öffnungszeiten verkürzt, die Dienstleistungen<br />

verringert werden. An den Schaltern verkaufte Fahrscheine sollen teurer werden.<br />

Schon jetzt sind die Zeiten der Angestellten in <strong>Eupen</strong> verkürzt worden und der Dienst<br />

ist ausschließlich auf den Fahrkartenverkauf reduziert. Schon jetzt sind die<br />

Internationalen Fahrscheine teurer, wenn man sie am Schalter kauft. In Welkenraedt<br />

ist es heute schon nicht mehr möglich, Fahrkarten für den Internationalen Zugverkehr<br />

zu kaufen (Thalys); in <strong>Eupen</strong> existiert diese Möglichkeit noch.<br />

Von unterschiedlichen Szenarien zwischen 2<strong>01</strong>2 und 2<strong>01</strong>5 ist die Rede. Auch wenn<br />

die SNCB, trotz einer diesbezüglichen internen Dienstnote, die Informationen<br />

dementiert hat, passen die Vorhaben zum allgemein feststellbaren Trend. In den<br />

Bahnhöfen ist immer weniger Personal anzutreffen. kranke oder pensionierte<br />

Schalterbeamte werden nicht mehr systematisch ersetzt. Immer häufiger werden<br />

Fahrscheinautomaten aufgestellt.<br />

Die Schließung der Bahnschalter hat verheerende Auswirkungen für die<br />

Verkehrspolitik: Personalstreichungen, Schwierigkeiten beim Fahrscheinlösen für die<br />

Personen, denen der Umgang mit Computern fremd ist, unpersönliche Bahnhöfe,<br />

steigendes Unsicherheitsgefühl, Mehrkosten für Personen, die ihren Fahrschein am<br />

Schalter kaufen möchten. Schlimmer noch: auf Dauer sind gewisse kleine Bahnhöfe<br />

von der Schließung bedroht. Im Gegenzug bestehen Pläne, den Bahnhof von Mons für<br />

150 Millionen Euro mit einem pharaonischen Projekt zu renovieren.<br />

Diese Vorhaben sind umso strittiger, als sie der rein wirtschaftlich orientierten<br />

Streichungspolitik im Rahmen der Liberalisierung des Bahnverkehrs entsprechen und<br />

den wirklichen Bedürfnissen der Nutzer keineswegs Rechnung tragen.<br />

Diese Politik ist für die Bahngesellschaft nicht zukunftsträchtig. Die Bahn kann dem<br />

Autoverkehr keine Marktanteile abgewinnen, wenn sie ihre Dienstleistungen abbaut,<br />

d.h. wenn sie weiterhin kleine und mittlere Bahnhöfe und Haltestellen vernachlässigt<br />

oder schließt. Es ist also an der Zeit, in die Zugänglichkeit des Netzes zu investieren,<br />

durch Verkehrsverbindungen, die diesen Namen verdienen, einen besseren Unterhalt,<br />

ein kundenfreundliches Angebot, bessere Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit.<br />

Angesichts der Tatsache, dass der Schalter von <strong>Eupen</strong> Fahrscheine verkauft und<br />

Personal Auskunft geben kann für Inland und Ausland, dieser Dienst von der<br />

Bevölkerung sehr gut angenommen wird und somit Fahrten zu den Bahnhöfen der<br />

Großstädte vermeidet;


- 79 -<br />

Angesichts der Tatsache, dass der Fahrscheinverkauf über Internet die digitale Kluft<br />

verstärkt, da nicht jeder Haushalt über eine Internetverbindung verfügt;<br />

Angesichts der Tatsache, dass die Verteuerung der Fahrkarten, die an den Schaltern<br />

statt am Automaten verkauft werden, das Gleichheitsrecht der Bürger durch eine neue<br />

Form von Diskriminierung verletzt,<br />

bringt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> von <strong>Eupen</strong> seine Besorgnis über die regelmäßigen Drohungen, die<br />

Dienstleistungen an den Bahnhofschaltern zu verringern, zum Ausdruck.<br />

Er fordert die SNCB, die Regierung der DG und die Föderalregierung auf:<br />

- den Erhalt des <strong>Eupen</strong>er Bahnhofs zu garantieren;<br />

- die derzeitige Politik, das Personal in den Bahnhöfen zu reduzieren, aufzugeben;<br />

- sich klar und deutlich für die Beibehaltung, bzw. den Ausbau der Schalterdienste im<br />

Bahnhof von <strong>Eupen</strong> auszusprechen;<br />

- keine Preissteigerung von an den Schaltern gelösten Tickets vorzunehmen;<br />

- in den nächsten Geschäftsführungsvertrag Klauseln für die Aufrechterhaltung bzw.<br />

die Wiedereröffnung von Haltestellen und Bahnhöfen und den Ausbau der<br />

Dienstleistungen für die Fahrgäste aufzunehmen;<br />

- mit den Gemeindeverantwortlichen und lokalen Akteuren zu verhandeln, um den<br />

Bahnhof zu angenehmen, freundlichen Lebens- und Durchgangsorten zu machen<br />

und Kooperationen zu suchen mit Angeboten der <strong>Stadt</strong> (Musikmarathon) und der<br />

TEC.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beauftragt das Gemeindekollegium, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:<br />

- ihre Rolle bei der Entwicklung der Bahn und der Bahnhöfe durch die<br />

Veröffentlichung der Fahrpläne an den Anschlagbrettern, in ihrem Mitteilungsblatt<br />

und der Internetseite wahrnimmt;<br />

- das Gemeindekollegium ein besonderes Augenmerk auf die Kooperationsmöglichkeit<br />

zwischen Bahn und Rat für <strong>Stadt</strong>marketing legt, speziell was Angebote<br />

für Touristen betrifft;<br />

- das Gemeindekollegium das Gespräch mit TEC und SNCB sucht, die<br />

Schnittpunkte zwischen Bus und Bahn zu verbessern –<br />

- die Fahrzeiten abzustimmen und die Anfahrt zum Bahnhof zu verbessern (Speziell<br />

die Anfahrt der Lienen 14 aus Richtung Aachen).<br />

22. DEZEMBER 2<strong>01</strong>0<br />

ÖSHZ: Genehmigung eines provisorischen Zwölftels für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>1<br />

Auf Wunsch des Sozialhilferates genehmigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> zwei provisorische Zwölftel<br />

für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>1, da der Haushaltsplan des ÖSHZ erst Ende Dezember<br />

verabschiedet wird, so dass die Genehmigung durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erst im Januar<br />

2<strong>01</strong>1 erfolgen kann.<br />

Autonome Gemeinderegie TILIA: Anpassung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>sbeschlusses vom 13.<br />

September 2<strong>01</strong>0 betreffend die Gewährung einer Garantie<br />

Am 13. September 2<strong>01</strong>0 beschloss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> u. a., von der durch die AGR TILIA zur<br />

Finanzierung des Ausbaus des Fußballstadions am Kehrweg aufzunehmenden<br />

Anleihe in Höhe von 5.400.000 € den nicht subsidierten <strong>Teil</strong> von 40 % zu garantieren.


- 80 -<br />

Nach angepassten Kostenschätzungen und nach Rücksprache mit der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft, die auf jeden Fall eine eventuelle zweite Anleihe für<br />

gegebenenfalls auftretende Mehrkosten vermeiden wollte, wurde durch TILIA<br />

vorsorglich eine Anleihe für einen Betrag von 6.400.000 € ausgeschrieben (Die<br />

geschätzten Gesamtkosten per 7.12.2<strong>01</strong>0 betragen rund 5.900.000 €).<br />

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat <strong>bis</strong>her einen Betrag in Höhe von<br />

3.300.000 € als Zuschuss vorgesehen (60 % von 5.500.000 €) und möchte den<br />

Abschluss der Arbeiten und die Endabrechnungen abwarten, ehe sie über eine<br />

eventuelle Anpassung des Zuschusses entscheidet.<br />

Da vor Abschluss des Darlehensvertrages aber die gesamte Anleihe garantiert sein<br />

muss, erhöht der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die Garantie der <strong>Stadt</strong> auf den nicht subsidierten <strong>Teil</strong> des<br />

ausgeschriebenen Betrages, also maximal 3.100.000 € (6.400.000 € abzgl.<br />

3.300.000 € abzgl. eventuelle Erhöhung des Gemeinschaftszuschusses).<br />

Jahresbericht 2009 über die Verwaltung und die Lage der<br />

Gemeindeangelegenheiten<br />

In Anwendung des Artikels L1122-23 des Kodex der lokalen Demokratie und der<br />

Dezentralisierung legt das Gemeindekollegium anlässlich der Abstimmung über den<br />

Haushaltsplan 2<strong>01</strong>1 den Jahresbericht über die Verwaltung und die Lage der<br />

Gemeindeangelegenheiten für das Geschäftsjahr 2009 vor.<br />

Der Bericht über das Unterrichtswesen hat das geschlossene Schuljahr 2009-2<strong>01</strong>0<br />

zum Gegenstand, während alle anderen Angaben sich auf die Zeit vom 1. Januar <strong>bis</strong><br />

31. Dezember 2009 beziehen.<br />

Dieser Jahresbericht der Verwaltung, der unter der Leitung von Herrn <strong>Stadt</strong>sekretär<br />

René BAUER erstellt wurde, wird dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> durch den 1. Schöffen, Herrn Patrick<br />

MEYER, in Zusammenfassung zur Kenntnis gebracht.<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nimmt Kenntnis des Jahresberichts 2009, der an anderer Stelle der<br />

Website integral veröffentlicht wird.<br />

Bewilligung von Subsidien: Subsidienliste Haushalt 2<strong>01</strong>1<br />

Die dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>1 beigefügte Subsidienliste wird verabschiedet.<br />

Polizeizone Weser-Göhl: Festlegung der kommunalen Dotation 2<strong>01</strong>1<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> legt die Dotation der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> 2<strong>01</strong>1an die Polizeizone Weser-Göhl auf<br />

1.502.965 € fest (2<strong>01</strong>0: 1.472.905 €).<br />

Genehmigung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der <strong>Stadt</strong><br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> legt den Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> für das Jahr 2<strong>01</strong>1 wie folgt fest:<br />

Ordentlicher Haushalt :<br />

Einnahmen: ...................................................................................................................................................................24.108.102,71 €<br />

Ausgaben:.......................................................................................................................................................................24.439.163,20 €<br />

Defizit: ........................................................................................................................................................................................-331.060,49 €


- <strong>81</strong> -<br />

Dieses Defizit kann durch den auf 900.683,21 € geschätzten Überschuss des Jahres<br />

2<strong>01</strong>0 ausgeglichen werden, so dass nach einer Abhebung zu Gunsten des<br />

außerordentlichen Rücklagenfonds in Höhe von 554.004,72 € ein Überschuss in<br />

Höhe von 15.618,00 € verbleibt.<br />

Das Kollegium hält fest, dass die Regel des so genannten Überschussdrittels<br />

respektiert wird.<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

In Einnahmen und Ausgaben: ................................................................................................................13.794.333,00 €

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