Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
JAHRESBERICHT<br />
über die Verwaltung und Lage der Gemeindeangelegenheiten<br />
___________<br />
In Anwendung des Artikels L 1122-23 des Kodex der lokalen Demokratie und der<br />
Dezentralisierung legen wir Ihnen anlässlich der Abstimmung über den Haushaltsplan<br />
für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>0 den Jahresbericht über die Verwaltung und die Lage der<br />
Gemeindeangelegenheiten für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>0 vor.<br />
Der Bericht über das Unterrichtswesen hat das geschlossene Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />
zum Gegenstand, während alle anderen Angaben sich auf die Zeit vom 1. Januar <strong>bis</strong><br />
31. Dezember 2<strong>01</strong>0 beziehen.<br />
__________
- 2 -
- 3 -<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE ÖFFNUNGSZEITEN<br />
DER STADT EUPEN<br />
Öffnungszeiten Bemerkungen<br />
Montags <strong>bis</strong> freitags<br />
9.00 - 12.00<br />
Mittwochs und donnerstags<br />
14.00 - 16.00<br />
Außerdem:<br />
Donnerstags<br />
16.00 - 18.30<br />
Standesamt, Bevölkerungsdienst,<br />
Städtebau- und Umweltdienst<br />
Samstags<br />
9.00 - 12.00<br />
Standesamt und Bevölkerungsdienst<br />
Montags <strong>bis</strong> freitags sind von<br />
7.30 – 18.00 Uhr<br />
Terminabsprachen mit allen Diensten<br />
möglich.<br />
Die Schalterdienste machen auch<br />
Hausbesuche.
- 4 -
- 5 -<br />
ZENTRALVERWALTUNG<br />
In der <strong>Zentralverwaltung</strong> sind neben dem Leiter des Dienstes 1 Verwaltungsbürochefin<br />
und 6 Personen beschäftigt, wovon 1 halbtags. In den Schalterdiensten<br />
sind 10 Personen beschäftigt, wovon 2 in <strong>Teil</strong>zeit.<br />
Die <strong>Zentralverwaltung</strong> umfasst neben den Schalterdiensten das Sekretariat und den<br />
Empfang, das Archiv und das Fundbüro sowie den Ordnungshüterdienst und die<br />
Parkplatzkontrolle.<br />
Zu den Aufgabengebieten gehören u. a. die Außenbeziehungen der <strong>Stadt</strong>, die<br />
Kirchenfabriken, die Beteiligung der <strong>Stadt</strong> an den Interkommunalen, die<br />
Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Rettungsdiensten, die Verwaltungsaufsicht<br />
der <strong>Stadt</strong>, Wahlen und zivilrechtliche Angelegenheiten, die Öffentlichkeitsarbeit sowie<br />
organisatorische Fragen aller Art.<br />
1. STADTRAT - GEMEINDEKOLLEGIUM - FACHKOMMISSIONEN -<br />
VERWALTUNGSRÄTE<br />
1.1 ZUSAMMENSETZUNG<br />
Am 1. Januar 2<strong>01</strong>0 setzt sich der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wie folgt zusammen:<br />
Bürgermeister:<br />
Dr. Elmar KEUTGEN CSP<br />
Schöffen:<br />
1. Schöffe: Patrick MEYER CSP<br />
2. Schöffe: Patricia CREUTZ-VILVOYE CSP<br />
3. Schöffe: René BARTHOLEMY CSP<br />
4. Schöffe: Dieter PANKERT PDB<br />
5. Schöffe: Martin ORBAN CSP<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete:<br />
1. Ferdel SCHRÖDER PFF-MR<br />
2. Marc DÜRNHOLZ CSP<br />
3. Herbert BOURSEAUX PFF-MR<br />
4. Christoph HENNEN Fraktionslos<br />
5. Karl HEEREN CSP<br />
6. Dr. Hubert CHANTRAINE CSP
- 6 -<br />
7. Claudia NIESSEN ECOLO<br />
8. Werner BAUMGARTEN SP+<br />
9. Karl-Joseph ORTMANN CSP<br />
10. Kattrin JADIN PFF-MR<br />
11. Anne MARENNE-LOISEAU CSP<br />
12. Maria BELLIN-MOERIS CSP<br />
13. Karl-Heinz KLINKENBERG PFF/MR<br />
14. Karin WERTZ ECOLO<br />
15. Joachim NAHL ECOLO<br />
16. Arthur SPODEN SP+<br />
17. Olivia NISTOR CSP<br />
18. Michael SCHOLL PFF-MR<br />
19. Axel DERICUM PFF-MR<br />
1.2 ÄNDERUNGEN IM STADTRAT<br />
Am 25. Januar 2<strong>01</strong>0 wird Dr. Hubert CHANTRAINE durch Hubert STREICHER ersetzt;<br />
am 8. Februar 2<strong>01</strong>0 wird Ferdel SCHRÖDER durch Philippe HUNGER ersetzt; am 10.<br />
Mai 2<strong>01</strong>0 wird Axel DERICUM durch Annabelle MOCKEL ersetzt; am 13. September<br />
2<strong>01</strong>0 wird Karl HEEREN durch Fabrice PAULUS ersetzt.<br />
1.3 DIE BEFUGNISSE DES GEMEINDEKOLLEGIUMS TEILEN SICH BIS ZUM<br />
ENDE DER LEGISLATURPERIODE 2006-2<strong>01</strong>2 WIE FOLGT AUF:<br />
H. Bürgermeister Dr. Elmar KEUTGEN:<br />
Polizei, Standesamt, Feuerwehr und Ambulanzdienst, Wirtschaft, Mobilität,<br />
Informationspolitik, Personal und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
H. Patrick MEYER:<br />
Mittelstand - Einzelhandel, Tourismus - City-Management, Soziales - Familien -<br />
Senioren, Gesundheit, Jugend, Feuerwehr und Ambulanzdienst, Beschäftigung,<br />
Entwicklungshilfe und Vertreter des Standesbeamten<br />
Fr. Patricia CREUTZ-VILVOYE:<br />
Kultur, Frauenpolitik und Sport<br />
H. René BARTHOLEMY:<br />
Bauwesen, Kanalisation, Mobilität, Energie (Wasser, Gas, Strom) und<br />
Energiemanagement<br />
H. Dieter PANKERT:<br />
Schulen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Denkmal- und Landschaftsschutz und<br />
Vertreter des Standesbeamten<br />
H. Martin ORBAN:<br />
Finanzen, Umwelt, Raumordnung, Kultus
- 7 -<br />
1.4 ÄNDERUNGEN IN KOMMISSIONEN UND ANDEREN GREMIEN<br />
Am 8. März 2<strong>01</strong>0 werden folgende Umbesetzungen vorgenommen:<br />
- Hubert STREICHER ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE als Mitglied in der<br />
Baukommission, Feuerwehrkommission, Finanzkommission, Kulturkommission,<br />
Schulkommission, Tourismus- und Sozialkommission, Umweltschutz- und<br />
Energiekommission und Waldkommission.<br />
- Philippe HUNGER ersetzt Ferdel SCHRÖDER in der Tourismus- und<br />
Sozialkommission sowie im Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />
- Philippe HUNGER ersetzt Kattrin JADIN in der Schulkommission sowie in der<br />
Sportkommission.<br />
- Herbert BOURSEAUX ersetzt Ferdel SCHRÖDER im Verwaltungsrat der<br />
Interkommunalen FINOST und in der Generalversammlung der Interkommunalen<br />
INTEROST sowie im Polizeirat.<br />
- Kattrin JADIN wird Ersatzmitglied im Polizeirat.<br />
Am 10. Mai 2<strong>01</strong>0 werden folgende Umbesetzungen vorgenommen:<br />
- Maria BELLIN-MOERIS ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der Sportkommission<br />
und im Verwaltungsrat der Interkommunalen FINOST.<br />
- Hubert STREICHER ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der Generalversammlung<br />
der Interkommunalen INTRADEL.<br />
- Patricia CREUTZ-VILVOYE ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE im Verwaltungsrat und<br />
in der Generalversammlung der Musikakademie der Deutschsprachigen<br />
Gemeinschaft.<br />
- Anne MARENNE-LOISEAU ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE in der<br />
Generalversammlung der Interkommunalen SPI + .<br />
- Marc DÜRNHOLZ ersetzt Dr. Hubert CHANTRAINE im Kollegium der Kommissare<br />
der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />
Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Karl HEEREN in folgenden Kommissionen,<br />
Interkommunalen, Vereinigungen und Gremien durch Fabrice PAULUS ersetzt:<br />
a) als effektives Mitglied:<br />
- in Finanzkommission, Baukommission, Feuerwehrkommission, Schulkommission,<br />
Sportkommission, Tourismus- und Sozialkommission, Umwelt- und<br />
Energiekommission sowie Waldkommission<br />
- in der Generalversammlung der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung<br />
und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich, AIDE und in der<br />
Generalversammlung des Interkommunalen Bestattungszentrums Lüttich und<br />
Umgebung sowie in der Generalversammlung der Interkommunalen INTEROST<br />
- im Verwaltungsrat der Interkommunalen FINOST<br />
- im Pädagogischen Rat der städtischen Grundschule Unterstadt<br />
- im Verwaltungsrat der V.o.G. <strong>Eupen</strong>er Schrebergartenverein<br />
b) als Ersatzkandidat:<br />
- in der Generalversammlung der V.o.G. Flussvertrag des Weserbeckens<br />
Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Anneliese SCHUMACHER-PIEL durch Karl HEEREN im<br />
Verwaltungsrat der Haushalts-Abendschule ersetzt.<br />
Am 13. September 2<strong>01</strong>0 wird Olivia NISTOR zweite Vertreterin im Begleitausschuss<br />
für die Vernetzung der offenen Jugendarbeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.
1.5 TÄTIGKEIT<br />
- 8 -<br />
Im Laufe des Jahres 2<strong>01</strong>0 fanden 11 Sitzungen des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es statt, in welchen 548<br />
Beschlüsse gefasst wurden.<br />
Das Gemeindekollegium behandelte in 96 Sitzungen 5.562 Vorlagen.<br />
Die städtischen Kommissionen tagten wie folgt:<br />
Sitzungen Vorlagen<br />
1) Finanzkommission 11 151<br />
2) Baukommission 9 70<br />
3) Feuerwehrkommission 1 1<br />
4) Schulkommission 3 8<br />
5) Umweltschutz- und Energiekommission 3 17<br />
6) Kulturkommission 1 9<br />
7) Tourismus- und Sozialkommission 7 20<br />
8) Sportkommission 3 10<br />
9) Waldkommission 1 1
1.6 SITZUNGEN DES STADTRATES<br />
- 9 -<br />
25. JANUAR 2<strong>01</strong>0<br />
Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
Aufgrund der Demission des H. Dr. Hubert Chantraine (CSP) rückt H. Hubert Streicher<br />
nach.<br />
Mitteilungen<br />
a) Genehmigung der Haushaltsplananpassungen Nr. 5 und 6 für das Jahr 2009<br />
Mit Erlass vom 8. Dezember 2009 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />
Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> am 16. November<br />
2009 verabschiedeten Haushaltsplananpassungen Nr. 5 und 6 genehmigt.<br />
b) Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0<br />
Der Minister für lokale Behörden hat den Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong> durch Erlass<br />
vom 12. Januar 2<strong>01</strong>0 gebilligt.<br />
c) Erdbebenkatastrophe in Haiti<br />
Wir alle haben die Bilder gesehen von den Auswirkungen des kürzlich in Haiti<br />
erfolgten Erdbebens. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Hilfsaktionen auf allen<br />
Ebenen angelaufen.<br />
In Haiti sind zwar kurzfristige Interventionen angesagt, doch besteht auch ein großer<br />
Bedarf an langfristigem Helfen.<br />
Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird deshalb der Bürgermeisterkonferenz der<br />
Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorschlagen, eine gemeinsame<br />
Aktion durchzuführen.<br />
ÖSHZ<br />
a) Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 25. November 2009<br />
betreffend die Abänderung des Stellenplans<br />
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2009 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />
Sozialhilferates vom 25. November 2009, womit der Stellenplan der gemeinsamen<br />
und der spezifischen Funktionen des ÖSHZ für das Jahr 2<strong>01</strong>0 festgelegt wird.<br />
Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der<br />
Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diesen neuen Stellenplan angenommen.<br />
Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />
billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />
b) Billigung der Beschlüsse des Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009<br />
betreffend die Regularisierung der Jahresendprämien 2008 und 2009 für das<br />
Personal der Verwaltung des Mosaik-Zentrums<br />
Mit Schreiben vom 5. Januar 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ die Beschlüsse des<br />
Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009 betreffend die Regularisierung der<br />
Jahresendprämien 2008 und 2009 für das Personal der Verwaltung und des Mosaik-<br />
Zentrums.<br />
Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der Beratungsausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diese Regularisierungen angenommen.
- 10 -<br />
Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />
billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />
Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />
Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde eine Erhöhung des Zuschusses vereinbart, die<br />
im Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 bereits vorgesehen ist. Allerdings muss der ursprüngliche<br />
Geschäftsführungsvertrag, der <strong>bis</strong> Ende 2009 lief, entsprechend angepasst werden.<br />
In Artikel 6 wird der für die Haushaltsjahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1 vorgesehene Zuschuss<br />
von jeweils insgesamt 102.400 € erwähnt.<br />
Im gleichen Artikel werden die Zusatzmittel der <strong>Stadt</strong> nur gewährt für Sponsoring,<br />
welches sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und nicht nur eine punktuelle<br />
Unterstützung betrifft. Diese Zusatzmittel werden auf 40.000 € beschränkt.<br />
Da Artikel 7 betreffend die Zurverfügungstellung des City-Managers gegenstandslos<br />
geworden ist, wird dieser Artikel gestrichen.<br />
Auch Artikel 8 betreffend die Zurverfügungstellung der Räume und Infrastruktur des<br />
City-Managements ist gegenstandslos geworden und wird somit gestrichen, da der<br />
Rat für <strong>Stadt</strong>marketing nunmehr beim Verkehrsverein angesiedelt ist.<br />
Die jetzigen Artikel 9 <strong>bis</strong> 13 müssen entsprechend neu nummeriert werden.<br />
Zusätzlich wird Artikel 2 dahingehend angepasst, dass die jährlichen Aktionspläne<br />
des RSM dem Gemeindekollegium unterbreitet werden; die entsprechende städtische<br />
Kommission wird darüber informiert.<br />
Im gleichen Artikel werden auch die Jahreszahlen 2008 durch 2<strong>01</strong>0 ersetzt.<br />
Der angepasste Geschäftsführungsvertrag bleibt für eine Dauer von 2 Jahren gültig,<br />
wobei er am 31. Dezember 2<strong>01</strong>1 enden soll.<br />
INTEROST: Anpassung des Barkapitals<br />
Am 16. Juni 2009 hat der Verwaltungsrat der Interkommunalen INTEROST<br />
beschlossen, das Barkapital unter Berücksichtigung der Anzahl EAN-Kodes der<br />
verschiedenen Gemeindegesellschafter zum 31. Dezember 2008 anzupassen.<br />
Für inzwischen insgesamt 10.343 EAN-Kodes von einem Total von 52.612 für alle<br />
angeschlossenen Gemeinden steigert sich die Anzahl Anteile der <strong>Stadt</strong> von 371 um<br />
83 auf 454.<br />
Bei einem Wert von 32,82 € pro Anteil ist somit ein Betrag von 2.724,06 €<br />
einzuzahlen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> wurde mit Schreiben vom 19. November 2009 von der Interkommunalen<br />
aufgefordert, diesen Betrag vor dem 15. Dezember 2009 zu überweisen, andernfalls<br />
er von dem Ende Dezember 2009 auszuzahlenden Dividendenvorschuss von<br />
402.903,27 € abgezogen würde.<br />
Wegen der kurzfristigen Mitteilung gab es keinen entsprechenden Haushaltskredit, so<br />
dass die Auszahlung nicht möglich war. Deshalb reduzierte sich der von INTEROST<br />
überwiesene Dividendenvorschuss auf 400.179,21 €.
- 11 -<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Erhöhung des Barkapitals und sieht bei der ersten<br />
Haushaltsplananpassung 2<strong>01</strong>0 einen entsprechenden Ausgabenkredit vor, dank<br />
dessen die Mindereinnahme wieder regularisiert werden kann.<br />
Anschaffung eines Kunstwerks<br />
Es handelt sich um das Kunstwerk „Surprise, surprise“, welches die zurzeit in Brüssel<br />
lebende <strong>Eupen</strong>er Künstlerin Juliette Bach anlässlich einer Ausstellung in <strong>Eupen</strong> vom<br />
11. <strong>bis</strong> 13. Dezember 2009 gezeigt hat.<br />
Acryl auf Leinwand in der Größe von 130 x 78 cm aus dem Jahr 2009.<br />
Preis: 1.378 € inkl. MwSt.<br />
Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />
a) die Anschaffung von Abfallbehältern<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Abfallbehältern aus galvanisiertem Stahl mit<br />
herausnehmbaren Behältern und einem Befestigungsrahmen im RAL-Farbton vor.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
insgesamt 15.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
b) die Anschaffung von Bänken<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Bänken (mit Rückenlehne) vor, die an<br />
verschiedenen Stellen auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet aufgestellt werden. Die Kostenschätzung<br />
beläuft sich auf 7.000 € einschl. MwSt.<br />
Desgleichen sieht das Lastenheft die Anschaffung von Vieleckbänken mit<br />
Rückenlehnen vor, die um eine Baumscheibe platziert werden (Marktplatz,<br />
Couvenplatz, Gospertstraße vor der BNP-Bank und vor dem Café A ge Pömpke). Die<br />
durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 15.500 €<br />
einschl. MwSt.<br />
Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich demzufolge auf 22.500 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Sanierung des Alten Schlachthofes - Phase 1 - Genehmigung der<br />
Endabrechnungen<br />
Im Jahre 2002 wurden die Planungen zur Sanierung des Alten Schlachthofes in<br />
Angriff genommen. Im Zeitraum August 2007 - April 2009 haben die Arbeiten des<br />
ersten Bauabschnitts stattgefunden.<br />
Die vom Lütticher Bauunternehmen GILLES MOURY S.A. ausgeführten und<br />
abgerechneten Arbeiten belaufen sich auf 2.196.149,43 € einschl. MwSt.<br />
Die von 2002 <strong>bis</strong> zum heutigen Tage gezahlten Planungs-, Überwachungs- und<br />
Versicherungskosten belaufen sich auf 610.498,85 € einschl. MwSt.<br />
Der globale Endbetrag beläuft sich somit auf 2.806.648,28 € einschl. MwSt.,<br />
Honorare sowie aller Nebenkosten.
- 12 -<br />
Was die reinen Baukosten angeht, ist im Vergleich zur ursprünglichen Auftragssumme<br />
(1.918.274,29 € einschl. MwSt.) eine Differenz von +277.875,14 € zu verzeichnen.<br />
Die Mehrarbeiten und Mehrkosten sind alle während der Ausführung der Arbeiten<br />
entstanden und auf den mitunter sehr schlechten Zustand der vorhandenen<br />
Bausubstanz sowie auf Wünsche bzw. Anregungsvorschläge der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Projektentwicklung Regionales Kulturzentrum Nord“ zurückzuführen.<br />
Alle Mehrarbeiten und Mehrkosten sind gerechtfertigt und nachvollziehbar und können<br />
stets durch die Rechtfertigungsberichte des Architekten belegt werden.<br />
UREBA-II Projekte: Festlegung der Vertragsbedingungen für die Bezeichnung<br />
eines Büros für die Sondertechniken<br />
Das Lastenheft umfasst die Bedingungen für die Bezeichnung eines Studienbüros für<br />
die Erstellung der Studie betreffend die Sondertechniken zwecks Verwirklichung des<br />
Projekts „Realisierung von verschiedenen Projekten im Rahmen des Programms<br />
UREBA II“.<br />
• HEIZUNG<br />
UREBA II<br />
Rotenberg 33 Schwesternheim<br />
Heidberg 16 Pater-Damian-Schule am Heidberg<br />
Judenstraße 89 FC <strong>Eupen</strong><br />
Hisselsgasse 87 Keglerheim<br />
Kirchstraße 15-23 Atelier Kunst & Bühne<br />
Zur Nohn 2 Vereinshaus Kettenis<br />
Kehrweg 14 AS <strong>Eupen</strong> / Penalty<br />
Vyllgasse 5 Jugendheim<br />
• SOLARANLAGEN<br />
UREBA II<br />
Stockbergerweg 5 Sportzentrum<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung:<br />
a) Genehmigung der Abänderung der Ergänzungsverordnung vom 21. November<br />
2005 betreffend die Einrichtung einer durch Wechselschilder geregelten 30<br />
km-Zone vor der Schule im Lascheterweg<br />
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 und in Anbetracht, dass die<br />
Einführung von Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von<br />
Schulen auf 30 km festgelegt ist, ermöglicht werden soll, empfiehlt es sich, die<br />
bestehende 30 km-Zone vor der Schule nicht mehr permanent zu beschildern.<br />
F4a-Wechselverkehrsschilder mit veränderlicher Information, ergänzt durch A23-<br />
Schilder werden verwendet. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 30 km nur<br />
während des Schulbeginns und des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern<br />
begrenzt.<br />
Diese Maßnahme ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zonen und macht<br />
diese Zonen glaubwürdiger.
- 13 -<br />
b) Genehmigung einer Ergänzungsverordnung betreffend die Einrichtung einer<br />
durch Wechselschilder geregelten 30 km-Zone vor den Schulen in der<br />
Vervierser Straße und im Kaperberg<br />
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 und in Anbetracht, dass die<br />
Einführung von Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von<br />
Schulen auf 30 km festgelegt ist, ermöglicht werden soll, empfiehlt es sich, die<br />
bestehende 30 km-Zone vor den Schulen nicht mehr permanent zu beschildern.<br />
F4a-Wechselverkehrsschilder mit veränderlicher Information, ergänzt durch A23-<br />
Schilder , werden verwendet. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 30 km nur<br />
während des Schulbeginns und des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern<br />
begrenzt.<br />
Diese Maßnahme ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zonen und macht<br />
diese Zonen glaubwürdiger.<br />
Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns<br />
Mit Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 14. Dezember 2009 wurde das Projekt betreffend<br />
die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns mit einer Gesamtkostenschätzung von<br />
5.591.975,41 € einschl. MwSt. und Honorare genehmigt.<br />
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:<br />
- <strong>Teil</strong> 1: Oberflächenarbeiten: 3.331.359,43 € einschl. MwSt. und Honorare<br />
- <strong>Teil</strong> 2: Kanalisationsarbeiten/SPGE: 1.095.144,50 € ohne MwSt. einschl. Honorare<br />
- <strong>Teil</strong> 2: Kanalisationsarbeiten/<strong>Stadt</strong>: 0.245.949,51 € einschl. MwSt. und Honorare<br />
- <strong>Teil</strong> 3: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Strom: 27.871,76 € einschl. MwSt.<br />
- <strong>Teil</strong> 4: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Gas: 0.441.983,96 € einschl. MwSt.<br />
- <strong>Teil</strong> 5: Verteilerarbeiten/<strong>Teil</strong>: Wasser: 449.666,25 € einschl. MwSt.<br />
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 teilt die Bietergemeinschaft ARTAU-PALOTAS<br />
mit, dass aufgrund eines Informatikfehlers die zum Zeitpunkt der Genehmigung des<br />
Projekts vorgelegten Zahlen nicht korrekt waren.<br />
Die Kosten für „<strong>Teil</strong> 5: Verteilerarbeiten – <strong>Teil</strong>: Wasser“ belaufen sich tatsächlich auf<br />
687.949,13 € einschl. MwSt. und nicht auf 449.666,25 € einschl. MwSt.<br />
Letztgenannter Betrag beinhaltet lediglich Phase 2 der Arbeiten.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt deshalb nach Anerkennung der Dringlichkeit die<br />
Mehrausgabe betreffend die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns - <strong>Teil</strong> 5 - Verteilerarbeiten -<br />
<strong>Teil</strong> Wasser zum geschätzten Betrage von 238.282,88 € einschl. MwSt. zu<br />
genehmigen und den Projektkostenrahmen auf insgesamt 5.830.258,29 € einschl.<br />
MwSt. und Honorare zu erhöhen.<br />
Genehmigung von Straßenverläufen:<br />
a) Parzellierungsprojekt der Gesellschaft LOTINVEST, Aachener Straße/<br />
Libermé/Feldstraße<br />
Es handelt sich um die Wiedereinreichung der genehmigten und zum <strong>Teil</strong><br />
verwirklichten Parzellierung MIESSEN. Auf einer Gesamtfläche von etwa 2,5 ha., die<br />
laut Sektorenplan im Wohngebiet mit ländlichem Charakter liegen, sind 37 Lose<br />
ausschließlich für Einfamilienhäuser vorgesehen.<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erstellt worden, deren Umweltempfehlungen in<br />
die Planung eingeflossen sind:
- 14 -<br />
- Erhalt des bestehenden Teiches und Aufwertung als Grünanlage mit<br />
Ruhebänken<br />
- Trennsystem für die Abwässer<br />
- Regenrückhaltebecken für Oberflächenwässer<br />
- Anpflanzung hochstämmiger Laubbäume<br />
- Zusätzliche Zufahrt<br />
Die Gesamtlänge des neu anzulegenden Straßennetzes beträgt 520 m, zuzüglich<br />
eines 50 m langen Fußweges entlang des Teiches zur Aachener Straße.<br />
Die Straßen sowie die zwei vorgesehenen Plätze sind gepflastert und werden als<br />
„Wohnzone“ (20 km/h) ausgebaut. Die Erschließung wird mit Gas ausgerüstet.<br />
Es sind zwei Zufahrten in doppelter Fahrtrichtung von Libermé und von der Feldstraße<br />
aus geplant. Von der Aachener Straße aus wird an dem Unternehmen Hansen vorbei<br />
zusätzlich noch eine Einfahrtsmöglichkeit geschaffen.<br />
Bei der öffentlichen Untersuchung sind drei Einzeleinsprüche der Eigentümer des<br />
Anwesens Aachener Straße 285 eingereicht worden, die durch die Erschließung eine<br />
Grundstücksentwertung auf Grund des Verkehrs und der Sicht der zukünftigen<br />
Bewohner auf ihr Grundstück befürchten.<br />
Diesen Einsprüchen ist nicht stattzugeben, da:<br />
- das Gelände laut Sektorenplan grundsätzlich Bauland ist und erschlossen<br />
werden kann;<br />
- die Erschließung verkehrsberuhigt ist;<br />
- die Einfamilienhäuser nur maximal eine Etage haben dürfen;<br />
- die Einfriedigung der Grundstücke durch Hecken vorgeschrieben ist.<br />
Der ebenfalls im Rahmen der Untersuchung mündlich vorgebrachten Bemerkung<br />
eines Anwohners von Libermé, der Straße LIbermé ein Vorfahrtsrecht gegenüber der<br />
Erschließungsstraße einzuräumen, ist ebenfalls nicht stattzugeben, da in diesem<br />
ländlichen Viertel generell Rechtsvorfahrt herrscht.<br />
b) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST/COPABAT für die Anlegung der<br />
Straße und Fußwege in der Parzellierung Voulfeld/Nispert<br />
Der Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />
Parzellierungsantrages genehmigt. Nunmehr geht es um die Genehmigung des Baus<br />
der 620 m langen Straße, die <strong>bis</strong> auf die gepflasterten Kreuzungs- und Platzbereiche<br />
in Asphalt ausgeführt wird.<br />
Diese Straße wird als „Wohnzone“ (20 km/h) ausgewiesen. Es werden drei Zufahrten<br />
in doppelter Fahrtrichtung eingerichtet, und zwar über Nispert, Karl-Weiss-Straße und<br />
Voulfeld.<br />
Zusätzlich werden drei Fußwege angelegt und zwar eine Verbindung nach Nispert,<br />
eine zur Karl-Weiss-Straße und eine Richtung Ostpark.<br />
Es ist ein unterirdisches Gewitterbecken vorgesehen; die Regenabwässer werden in<br />
den Haasbach geleitet.<br />
Bei der öffentlichen Untersuchung wurde seitens des Eigentümers des Geländes,<br />
über welches ein <strong>Teil</strong>stück des Kanals verläuft, darauf hingewiesen, dass es <strong>bis</strong>lang<br />
noch nicht zu dem erforderlichen Akt zur Gewährung der Gerechtsamen gekommen<br />
ist.
- 15 -<br />
Auch wenn eine Genehmigung immer vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt wird, so<br />
wird in derselben darauf hingewiesen werden, dass die Arbeiten erst begonnen<br />
werden dürfen, wenn der vorgenannte notarielle Akt beigebracht ist.<br />
Zum Projekt selbst sind ansonsten keine Einsprüche eingegangen.<br />
Revision der <strong>Stadt</strong>kasse: 4. Trimester 2009<br />
Mitteilung an den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>, dass der Kassenstand und der Bestand der einzelnen<br />
Konten der <strong>Stadt</strong> sich am 22. Dezember 2009 auf 4.159.998,19 € beliefen.<br />
Genehmigung der Jahresrechnung 2008 verschiedener Vereinigungen<br />
1) ARBEITSGEMEINSCHAFT KARNEVAL EUPEN-KETTENIS V.O.E.<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................23.063,06 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................23.003,47 €<br />
Ergebnis :............................................................................................................................................................................................+ 59,59 €<br />
Kassenstand :.............................................................................................................................................................................9.112,85 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................9.175,00 €<br />
2) BEHINDERTENSTÄTTEN EUPEN<br />
Bilanzsumme :...............................................................................................................................................................1.746.644,16 €<br />
Die Ergebnisrechnung der Tagesstätte Garnstock schließt ab mit:................... + 45.321,65 €<br />
Die Ergebnisrechnung des Wohnheims Ettersten schließt ab mit:........................- 93.504,97 €<br />
Die Ergebnisrechnung der Tagesstätte Raeren schließt ab mit:..............................- 12.632,<strong>81</strong> €<br />
Die Ergebnisrechnung der Betriebsstätte „Come-Back“ schließt ab mit:..... + 45.645,57 €<br />
Die Ergebnisrechnung der Abteilung Theater schließt ab mit:........................................11.596,85 €<br />
Gesamtergebnis :..............................................................................................................................................................- 3.573,71 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................2.975,00 €<br />
3) BESCHÜTZENDE WERKSTÄTTE<br />
Bilanzsumme :...............................................................................................................................................................2.661.840,00 €<br />
Erträge :.................................................................................................................................................................................2.809.3<strong>01</strong>,11 €<br />
Aufwendungen :............................................................................................................................2.723.385,14 €<br />
Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 85.915,97 €<br />
Außerordentliche Erträge :........................................................................................................................................49.3<strong>01</strong>,60 €<br />
Außerordentliche Aufwendungen :..................................................................................................................49.100,00 €<br />
Außerordentliches Ergebnis :...................................................................................................................................+ 2<strong>01</strong>,60 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................1.785,00 €<br />
4) CHUDOSCNIK SUNERGIA<br />
Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 121.575,97 €<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 707.062,73 €<br />
Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 750.290,95 €<br />
Ergebnis :.................................................................................................................................................................................- 43.228,22 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................25.645,00 €<br />
5) EPHATA Animationszentrum<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................96.222,37 €<br />
Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 104.718,74 €<br />
Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 8.496,37 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:............................................................................................................................................................5.554,00 €<br />
6) F.C. EUPEN<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 1<strong>81</strong>.825,32 €<br />
Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 176.217,24 €
- 16 -<br />
Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 5.608,08 €<br />
Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :.......................................................................................................................................................9.330,89 €<br />
wovon 3.180,57 € für die Beschäftigung von Arbeitslosen und 1.516,32 € für den<br />
Unterhalt der Anlage.<br />
7) FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS<br />
Einnahmen: ...............................................................................................................................................................................66.253,89 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................91.932,94 €<br />
Ergebnis:...................................................................................................................................................................................- 25.679,05 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................60.000,00 €<br />
8) a) HALLENBAD (einschließlich Bar)<br />
Einnahmen :..........................................................................................................................................................................295.800,30 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................484.377,72 €<br />
Betriebsergebnis :......................................................................................................................................................- 188.577,42 €<br />
Gesamtergebnis : .................................................................................................................................................... - 226.648,61 €<br />
b) WETZLARBAD<br />
Einnahmen :..............................................................................................................................................................................77.033,76 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................115.104,95 €<br />
Betriebsergebnis :............................................................................................................................................................-38.071,19 €<br />
9) IKOB<br />
Bilanzsumme :...................................................................................................................................................................139.803,04 €<br />
Einnahmen :..........................................................................................................................................................................138.444,59 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................135.734,17 €<br />
Ergebnis :.........................................................................................................................................................................................2.710,42 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................2.500,00 €<br />
10) INFO-TREFF Jugendinformationszentrum V.o.G.<br />
Bilanzsumme :.......................................................................................................................................................................30.<strong>01</strong>7,47 €<br />
Einnahmen :..........................................................................................................................................................................118.966,30 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................125.849,54 €<br />
Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 6.883,24 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................7.<strong>01</strong>6,57 €<br />
11) JOSEFINE-KOCH-SERVICE<br />
Einnahmen :..........................................................................................................................................................................116.433,82 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................112.610,86 €<br />
Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 3.822,96 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................1.500,00 €<br />
12) JUGENDBEIRAT<br />
Bilanzsumme :...........................................................................................................................................................................1.525,69 €<br />
Einnahmen :..............................................................................................................................................................................17.0<strong>01</strong>,<strong>01</strong> €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................16.905.86 €<br />
Ergebnis :............................................................................................................................................................................................+ 95,15 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................17.000,00 €<br />
13) KGL. TENNIS-CLUB<br />
Bilanzsumme:.....................................................................................................................................................................157.719,32 €<br />
Einnahmen :..........................................................................................................................................................................453.840,11 €<br />
Ausgaben :.............................................................................................................................................................................447.129,57 €<br />
Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 6.710,54 €<br />
Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :...................................................................................................................................................10.379,23 €
- 17 -<br />
14) K.T.S.V. EUPEN<br />
Bilanzsumme:.............................................................................................................................................................................9.149,40 €<br />
Erträge :.........................................................................................................................................................................................67.370,48 €<br />
Aufwendungen :....................................................................................................................................................................55.966,37 €<br />
Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................11.404,11 €<br />
Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :.......................................................................................................................................................1.658,95 €<br />
15) KULTURELLES KOMITEE<br />
Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 242.082,83 €<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 566.183,69 €<br />
Ausgaben :............................................................................................................................................................................. 524.330,56 €<br />
Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 41.853,13 €<br />
Zuschüsse der <strong>Stadt</strong> :............................................................................................................................................... 221.337,26 €<br />
wovon 161.408,51 EUR für die Beschäftigung von Arbeitslosen.<br />
16) RAT FÜR STADTMARKETING<br />
Bilanzsumme:.........................................................................................................................................................................33.986,64 €<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................54.288,31 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................22.695,23 €<br />
Ergebnis :............................................................................................................................................................................... + 31.592,78 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :....................................................................................................................................................40.000,00 €<br />
17) ROTES KREUZ<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................38.353,19 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................29.435,84 €<br />
Ergebnis :...................................................................................................................................................................................+ 8.917,35 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................4.046,38 €<br />
18) SCHWIMMVEREIN DELPHIN<br />
Bilanzsumme:.........................................................................................................................................................................21.621,44 €<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................61.973,55 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................69.288,74 €<br />
Ergebnis :.........................................................................................................................................................................................3.051,52 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :..........................................................................................................................................................8.250,00 €<br />
19) SENIORENSTÄTTE EUPEN-KETTENIS<br />
Einnahmen : .............................................................................................................................................................................17.071,99 €<br />
Aufwendungen :....................................................................................................................................................................17.413,<strong>81</strong> €<br />
Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 341,82 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................10.905,00 €<br />
20) SOZIAL-PSYCHOLOGISCHES-ZENTRUM (ohne Suchtbereich)<br />
Bilanzsumme :................................................................................................................................................................... 177.943,06 €<br />
Einnahmen : .....................................................................................................................................................................1.053.566,28 €<br />
Aufwendungen :............................................................................................................................................................1.057.890,71 €<br />
Ergebnis :.....................................................................................................................................................................................- 4.324,43 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> :......................................................................................................................................................22.632,00 €<br />
21) ST. NIKOLAUS-HOSPITAL<br />
Bilanzsumme:.............................................................................................................................................................56.915.000,00 €<br />
Einnahmen:...................................................................................................................................................................47.378.000,00 €<br />
Ausgaben:.......................................................................................................................................................................46.730.000,00 €<br />
Ergebnis: .............................................................................................................................................................................+ 648.000,00 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:.................................................................................................................................................... 103.133,00 €
- 18 -<br />
22) TOURIST INFO EUPEN<br />
Bilanzsumme :.......................................................................................................................................................................57.069,32 €<br />
Erträge :.....................................................................................................................................................................................295.329,08 €<br />
Aufwendungen :................................................................................................................................................................295.918,44 €<br />
Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 589,36 €<br />
Außerordentliche Erträge:..............................................................................................................................................3.427,47 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ......................................................................................................................................................64.535,00 €<br />
Zuschuss für Go-Pässe:..............................................................................................................................................66.715,87 €<br />
23) ZUHAUSE<br />
Einnahmen :..............................................................................................................................................................................26.103,78 €<br />
Ausgaben :.................................................................................................................................................................................26.545,86 €<br />
Ergebnis :..........................................................................................................................................................................................- 442,08 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong> : ..........................................................................................................................................................2.479,00 €<br />
Bewilligung von Zuschüssen<br />
- G.o.E. Haus der Begegnung für Renovierungsarbeiten: 20% der Gesamtkosten von<br />
12.622 € bzw. maximal 2.524 €.<br />
- V.o.G. Ochsenalm: Zuschuss zum Immobilienvorabzug 2009 in Höhe von<br />
851,07 €.<br />
8. Februar 2<strong>01</strong>0<br />
Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
Aufgrund der Demission des H. Ferdel Schröder rückt H. Philippe Hunger nach.<br />
Genehmigung des Projektes betreffend die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes<br />
auf dem Kneipp-Gelände im Rahmen der Sanierung und Renovierung<br />
von stillgelegten Industriebrachen<br />
Für den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes gewährt die Wallonische Region der<br />
<strong>Stadt</strong> im Rahmen der so genannten SAR-Projekte (Sites à réaménager) einen<br />
Zuschuss in Höhe von 3.000.000 € zur Neugestaltung dieser stillgelegten<br />
Industriebrache.<br />
Die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende<br />
Arbeiten:<br />
- Instandsetzung des bestehenden Hauptgebäudes (Sanierung und Isolierung<br />
der Außenmauern und Kompletterneuerung des Daches)<br />
- Kompletter Abbruch aller anderen Nebengebäude<br />
- Stabilitäts- und Erhaltungsmaßnahmen an der bestehenden Gebäudesubstanz<br />
- Außenschreinerarbeiten (Türen und Fenster)<br />
- Nivellierung und Neugestaltung des Außenbereiches, inklusive aller Nebenarbeiten<br />
(Kanalisation und Versorgungsleitungen)<br />
- Außengestaltung einschließlich Parkplatzbereich und Bepflanzung<br />
Die Gesamtkosten für die Durchführung dieser Maßnahmen werden durch das<br />
Studienbüro ECOS auf 2.<strong>81</strong>1.609,96 € einschl. MwSt. beziffert. Die Kosten sind wie<br />
folgt gestaffelt (alle Beträge ohne MwSt.):<br />
- Baustelleneinrichtung: 16.406,00 €<br />
- Abbrucharbeiten:. 408.193,52 €<br />
- Erdarbeiten:. 1<strong>81</strong>.341,00 €
- 19 -<br />
- Stabilitätsmaßnahmen: 0.058.050,06 €<br />
- Dachkonstruktion: 0.103.239,82 €<br />
- Außenmauern: 0.091.392,50 €<br />
- Außenschreinerarbeiten: 0.159.060,00 €<br />
- Außengestaltung: 1.207.261,70 €<br />
- Bepflanzung: 0.098.700,00 €<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt das Projekt in einer außerordentlichen Sitzung, damit die Frist<br />
vom 31. Mai 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen Region eingehalten werden kann. Bis zu<br />
dieser äußersten Frist sind noch folgende verwaltungstechnische Prozeduren<br />
durchzuführen:<br />
� Genehmigung des Projektes durch die Wallonische Region<br />
� Nach Genehmigung durch die Wallonische Region:<br />
- Ausschreibung des Projektes<br />
- Prüfung der Submission<br />
- Zuschlagserteilung<br />
Asylbewerberheim im ehemaligen Institut Bellevue, Eichenberg<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> verabschiedet aus gegebenem Anlass folgendes Pressekommunikee:<br />
Ende Januar informierte das Belgische Rote Kreuz die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, dass es vom<br />
Staatssekretär für soziale Integration, H. Philippe Courard, den Auftrag erhielt, ein<br />
Asylbewerberheim im ehemaligen Institut Bellevue am Eichenberg zu eröffnen. Damit<br />
sollen weitere Plätze in dem über das ganze Land gespannten Aufnahmenetz<br />
gefunden werden.<br />
Das Gemeindekollegium hat daraufhin die Verantwortlichen des Roten Kreuzes am<br />
Montag, dem 1. Februar 2<strong>01</strong>0, zu einer Unterredung empfangen.<br />
Die dabei erhaltenen Informationen wurden der städtischen Arbeitsgruppe<br />
„Zusammenleben der Kulturen“, in der alle Fraktionen des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s vertreten sind,<br />
vorgelegt. Diese erhielt auch zusätzliche Auskünfte durch den Leiter des Asylbewerberheims<br />
in Manderfeld.<br />
Ab Anfang April sollen etwa 100 Personen in der <strong>Eupen</strong>er Empfangsstruktur<br />
untergebracht werden. Dabei kann es sich sowohl um Familien mit Kindern als auch<br />
um Einzelpersonen handeln. Die <strong>Stadt</strong> verweist darauf, dass natürlich vorher eine<br />
gültige Betriebsgenehmigung vorliegen muss.<br />
Zunächst wurde festgehalten, dass alle Entscheidungen bezüglich der Aufnahme von<br />
Asylbewerbern ausschließlich von den Föderalen Behörden getroffen werden und die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> weder ein Entscheidungs- noch Mitentscheidungsrecht hat und nicht um<br />
ihre Meinung und Stellungnahme gebeten wurde.<br />
Ausgehend von dieser unumstößlichen Tatsache ist der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> daher der Ansicht,<br />
dass Proteste gegen diese Entscheidung der Föderalen Behörden und eine<br />
Verweigerung der Zusammenarbeit keine positiven Folgen haben. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist<br />
sich vollkommen dessen bewusst, dass diese Entscheidung, im ehemaligen<br />
„Bellevue“ ein Heim für Asylbewerber einzurichten, bei <strong>Teil</strong>en der Bevölkerung Ängste,<br />
Befürchtungen und Unsicherheiten zur Folge haben, die der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
selbstverständlich ernst nimmt.
- 20 -<br />
Um von vorneherein für reibungslose Abläufe zu sorgen, wird das Gemeindekollegium<br />
ein Begleitkomitee einberufen, das sich - dem Beispiel anderer Aufnahmezentren<br />
folgend - aus Vertretern der <strong>Stadt</strong>, des Roten Kreuzes, des Öffentlichen<br />
Sozialhilfezentrums und anderer Dienste, der Polizei, der Schulen, der Ärzteschaft, der<br />
Nachbarn und von interessierten Vereinigungen zusammensetzt.<br />
Sodann wird eine Informationsversammlung für die Nachbarschaft einberufen<br />
werden, anlässlich welcher auch ein so genanntes Nachbarschaftskomitee gegründet<br />
werden soll: das Rote Kreuz, die Anwohner und die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> werden in ständigem<br />
Dialog stehen.<br />
Weitere Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung zur Beantwortung aller mit dem<br />
Asylbewerberzentrum zusammenhängenden Fragen werden folgen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wünscht, dass die Aufnahme der Asylbewerber in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> so gut<br />
wie möglich verläuft, sowohl für die Asylbewerber und ihre Betreuer als auch für die<br />
Nachbarn und die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
Er hofft, dass die Mitarbeiter des Zentrums auch auf ehrenamtliche Helfer<br />
zurückgreifen können: Bereits im vergangenen Jahr, als die Einrichtung eines<br />
Zentrums für Asylbewerber ein erstes Mal angekündigt worden war, hatten<br />
Ehrenamtliche ihre Hilfe zur Begleitung der am Eichenberg untergebrachten<br />
Menschen angeboten.<br />
Das Rote Kreuz wird übrigens 12 neue Arbeitsplätze im Institut Bellevue schaffen.<br />
8. März 2<strong>01</strong>0<br />
Mitteilungen<br />
a) SUN-Projekt in der <strong>Eupen</strong>er Unterstadt<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> hat die Aachener Beraterfirma Projektplan Consulting und die<br />
gemeinnützige Gesellschaft für kreative Bildung KreaScientia im Rahmen des<br />
INTERREG-SUN-Projekts mit der Ausarbeitung von Aktionen der nachhaltigen<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung beauftragt.<br />
Eine dieser Aktionen betrifft die Stärkung der Wirtschaft, wobei es Ziel dieses<br />
<strong>Teil</strong>projektes unter anderem ist, Strategien und Maßnahmen mit <strong>Eupen</strong>er<br />
Geschäftsleuten zu entwickeln und umzusetzen, die die wirtschaftliche Situation in der<br />
Unterstadt verbessern sollen.<br />
Bis Ende März sind zwei konkrete Aktionen geplant.<br />
Zum einen sollen realistische Projektideen sondiert und daran anknüpfend ein oder<br />
mehrere Arbeitskreise ins Leben gerufen werden.<br />
Zum anderen wird am 20. März um 11.00 Uhr eine gemeinsame Begehung des<br />
Kernbereichs der Unterstadt mit Bürgern und Unternehmern stattfinden, um vor Ort<br />
Anhaltspunkte für geeignete Projektmaßnahmen zu erhalten.<br />
Darüber hat das Studienbüro auch schon in der Presse informiert.
- 21 -<br />
b) Genehmigung des Projektes betreffend die Errichtung eines neuen<br />
Verwaltungsgebäudes auf dem Kneipp-Gelände im Rahmen der Sanierung und<br />
Renovierung von stillgelegten Industriebrachen<br />
In der Sitzung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 8. Februar 2<strong>01</strong>0 wurde die Frage des Baustils der<br />
ehemaligen Kapelle aufgeworfen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf einen Auszug aus dem Buch Hilfe an Leib und<br />
Seele - 100 Jahre Kneippkurhaus „Nazareth“ in <strong>Eupen</strong> von Prof. Dr. Alfred MINKE<br />
verwiesen.<br />
Dort ist nachzulesen, dass die freistehende Kapelle in der 30er Jahren als „schlicht<br />
und einfach, zweckmäßig und allen Ansprüchen modernen Geschmacks gerecht<br />
werdend“ bezeichnet wurde. Von einer Kapelle im neugotischen Stil ist hier nicht die<br />
Rede.<br />
c) Problem der Zustellung des Wochenspiegels<br />
Anlässlich der Verabschiedung der neuen Müllverordnung wurde im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> das<br />
Thema Wochenspiegel angesprochen. Seit einer neuen Dienstanweisung der Post,<br />
die festlegt, dass Wurfsendungen unter die Kategorie Werbung fallen, erhalten<br />
Personen, die an ihrem Briefkasten einen entsprechenden Aufkleber „Bitte keine<br />
Werbung“ angebracht haben, keinen Wochenspiegel mehr. Die Ecolo-Fraktion bat das<br />
Gemeindekollegium, sich diesbezüglich bei der Post um eine Lösung des Problems<br />
einzusetzen, zumal diese Zeitung sehr wichtige Angaben zu den Notdiensten enthält<br />
und regelmäßig über Dienstleistungen für die Bürger informiert.<br />
Herr Bürgermeister Dr. Elmar Keutgen hat das Thema in der Bürgermeisterversammlung<br />
angesprochen und teilt mit, dass anlässlich des letzten Arbeitstreffens<br />
der Bürgermeister mit der Regierung der DG dieser Punkt eingehend erörtert wurde.<br />
Auf konkrete Nachfrage bei der Postdirektion hat diese angedeutet, dass eine<br />
Lieferung der Wochenzeitungen an alle Haushalte eventuell wieder aufgenommen<br />
werden kann. Da das Thema alle Gemeinden betrifft - „Wochenspiegel“ im Norden<br />
und „Kurier Journal“ im Süden - wird die Regierung eine entsprechende Anfrage für<br />
alle Gemeinden stellen.<br />
Wahl eines neuen Vertreters für den Polizeirat<br />
Mit Schreiben vom 25. Februar 2<strong>01</strong>0 verzichtet Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin<br />
darauf, das durch die Demission des Herrn Ferdel Schröder im Polizeirat der Zone<br />
Weser-Göhl freiwerdende Mandat zu besetzen. Somit verfügt die PFF-MR-Fraktion für<br />
dieses Mandat über keinen Ersatzkandidaten mehr.<br />
Deshalb muss aufgrund der Bestimmungen von Artikel 19 des Gesetzes vom<br />
7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten<br />
Polizeidienstes die Bezeichnung neuer Kandidaten vorgenommen werden, die durch<br />
die Herren <strong>Stadt</strong>verordneten Karl-Heinz Klinkenberg und Herbert Bourseaux<br />
vorgeschlagen werden, die auch die ursprüngliche Kandidatenvorschlagsurkunde<br />
unterzeichnet hatten.<br />
Die PFF-MR-Fraktion schlägt Herrn <strong>Stadt</strong>verordneten Karl-Heinz Klinkenberg als<br />
effektives Mitglied und Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin weiterhin als<br />
stellvertretendes Mitglied vor. Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ist diesem Vorschlag gefolgt.<br />
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />
Die Umbesetzungen werden großenteils infolge der Rücktritte der Herren Dr. Hubert<br />
Chantraine und Ferdel Schröder notwendig.
- 22 -<br />
H. <strong>Stadt</strong>verordneter Hubert Streicher ersetzt H. Dr. Chantraine in Finanzkommission,<br />
Baukommission, Feuerwehrkommission, Kulturkommission, Schulkommission,<br />
Tourismus- und Sozialkommission, Umweltschutz- und Energiekommission und<br />
Waldkommission.<br />
H. <strong>Stadt</strong>verordneter Philippe Hunger ersetzt H. Ferdel Schröder in der Tourismus- und<br />
Sozialkommission sowie im Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA.<br />
Sodann ersetzt er Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Kattrin Jadin in der Schulkommission und in<br />
der Sportkommission.<br />
H. <strong>Stadt</strong>verordneter Herbert Bourseaux ersetzt H. Ferdel Schröder im Verwaltungsrat<br />
der Interkommunalen FINOST und in der Generalversammlung der Interkommunalen<br />
INTEROST.<br />
Resolution von H. <strong>Stadt</strong>verordneten Herbert BOURSEAUX zur Beibehaltung der<br />
ARSIA-Zweigstelle in Rocherath<br />
In Erwägung, dass die Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -identifizierung<br />
(ARSIA) aus den 6 Verbänden des Südens des Landes gegründet wurde, um die<br />
Koordination zwischen den verschiedenen Zweigstellen zu gewährleisten und um so<br />
ihre Hauptaufgabe gewissenhaft durchführen zu können, sowohl in technischer als<br />
auch finanzieller Hinsicht;<br />
In Erwägung, dass die Verbände zur Viehseuchenbekämpfung ursprünglich vom<br />
Landwirtschaftsministerium anerkannt wurden, um gewisse Aufgaben zu übernehmen,<br />
wie die Einführung der Identifizierung und Einregistrierung der Nutztiere;<br />
In Erwägung, dass folgende Tierarten der Identifizierungspflicht unterliegen: Rinder,<br />
Schweine, SZH (Schafe, Ziegen, Hirsche) und Geflügel und die ARSIA zu diesem<br />
Zweck über ein Werkzeug verfügt, welches auf nationaler Ebene durch die EDV<br />
Spezialisten der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)<br />
erarbeitet wurde, das Sanitel-Programm;<br />
In Erwägung, dass die drei tierärztlichen Laboratorien des Südens des Landes bereits<br />
seit über 30 Jahren bestehen, der ARSIA angeschlossen sind und den wallonischen<br />
Züchtern ihre Dienste anbieten;<br />
In Erwägung, dass ihre Zweckbestimmung darin besteht, die sanitäre Glaubwürdigkeit<br />
der Tierproduktionskette zu gewährleisten und sie die Aufgabe unter der<br />
Schirmherrschaft der öffentlichen Behörden erfüllen, wenn die zu untersuchenden<br />
Pathologien der sanitären Regelung unterliegen;<br />
In Erwägung, dass die ARSIA bei Nachfrage ebenfalls eine sanitäre Begleitung der<br />
Betriebe anbietet und sie in vielen Fällen (Rinderleukose, BVD, IBR, ...) Bekämpfungspläne<br />
aufgestellt hat, bevor überhaupt eine Regelung zustande kam;<br />
In Erwägung, dass der Verwaltungsgrat der ARSIA beschlossen hat, seine<br />
Außenzweigstellen zu schließen und von dieser Entscheidung die Agentur in<br />
Rocherath auch betroffen wäre;<br />
In Erwägung, dass eine Verlegung der Aktivitäten von ARSIA nach Ciney mit dem<br />
Verlust von zehn Arbeitsplätzen in Rocherath einhergeht;
- 23 -<br />
In Erwägung, dass davon auszugehen ist, dass die ostbelgischen Landwirte und<br />
Züchter in Zukunft nicht mehr in ihrer Muttersprache bedient werden könnten;<br />
In Erwägung, dass eine Außenzweigstelle der ARSIA aufgrund der spezifischen<br />
Sprachensituation auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufrechterhalten<br />
werden sollte;<br />
In Erwägung, dass die Landwirtschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wie in der gesamten<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft einen wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor<br />
darstellt;<br />
In Erwägung, dass dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> an dem Fortbestand der landwirtschaftlichen<br />
Familienbetriebe und an der Qualität der Produkte und Zuchttiere, die die Landwirte<br />
dem Verbraucher bieten können, gelegen ist;<br />
In Erwägung, dass der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sein Anliegen zum Erhalt der ARSIA Außenzweigstelle<br />
in Rocherath mit dieser Resolution an die föderale Ministerin für Landwirtschaft, an<br />
den Verwaltungsratspräsidenten der ARSIA, an die Regierung der Deutschsprachigen<br />
Gemeinschaft und an die deutschsprachigen Gemeinden weiterleiten will;<br />
beschließt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nachstehende Resolution:<br />
DER STADTRAT EUPEN<br />
verweist auf die Notwendigkeit, dass die Landwirte und Züchter auf dem Gebiet<br />
deutscher Sprache in ihrer Muttersprache bedient werden müssen und hierfür eine<br />
Außenzweigstelle der ARSIA auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
unbedingt aufrecht erhalten werden sollte;<br />
fordert den Erhalt der ARSIA-Außenzweigstelle in Rocherath sowie die Sicherung der<br />
10 entsprechenden Arbeitsplätze;<br />
beschließt, gegenwärtige Resolution an die föderale Ministerin für Landwirtschaft, an<br />
den Verwaltungsratspräsidenten der ARSIA, an die Regierung der Deutschsprachigen<br />
Gemeinschaft und an die deutschsprachigen Gemeinden weiterzuleiten.<br />
Basisbezuschussung der Bibliotheken<br />
Die Subsidienanträge 2<strong>01</strong>0 der Bibliotheken liegen vor und können bearbeitet<br />
werden, um diesen die rechtzeitige Anschaffung neuer Bücher zu ermöglichen.<br />
In 2009 stand ein Betrag von 17.435 € zur Verfügung.<br />
Während der städtische Anteil der Subsidien um 2 % gekürzt wurde, hat die DG ihren<br />
Anteil mit 1,5 % indexiert, sodass insgesamt für die Bibliotheken ein Betrag von<br />
17.6<strong>81</strong> € zur Verfügung steht, der entsprechend den vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> festgelegten<br />
Kriterien wie folgt zu verteilen ist:<br />
Pfarrbibliothek St. Nikolaus 61,65 % 10.900,35 €<br />
Pfarrbibliothek St. Joseph 31,21 % 5.518,24 €<br />
Pfarrbibliothek St. Katharina 7,14 % 1.262,42 €<br />
Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />
a) den außerordentlichen Straßenunterhalt<br />
Das Lastenheft sieht die Ausführung von Straßenunterhaltsarbeiten vor. Die Arbeiten<br />
umfassen den Asphaltbelag in den folgenden Straßen: Handelsstraße, Hochstraße,
- 24 -<br />
Hütte, Haagenstraße, Selterschlag, Bellmerin, Bergkapellstraße, Haasberg, Limburger<br />
Weg, Stendrich, Euregiostraße, Industriestraße, Weimser Straße, Buschbergerweg,<br />
Birkenweg, Hufengasse, Roereken.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
insgesamt 150.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
b) die Anschaffung von Ventilatorkonvektoren für das Pfadfinderheim CAMELOT<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Ventilatorkonvektoren sowie des<br />
erforderlichen Materials für das Pfadfinderheim Camelot vor. Insgesamt werden 7<br />
Konvektoren in den Räumlichkeiten angebracht. Es handelt sich um eine<br />
Materialanschaffung.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
10.000 € einschl. MwSt.<br />
Das Projekt kann von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst werden und<br />
ist aktuell im Infrastrukturplan 2<strong>01</strong>0 vorgesehen.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
c) die Anschaffung von 2 Rüttelplatten für den Bauhof<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von 2 Rüttelplatten für den städtischen Bauhof<br />
vor. Diese dienen als Ersatz von alten Rüttelplatten aus dem Jahr 1989 und 2000.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 8.000 €<br />
einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
d) die Anschaffung eines Kompaktschleppers für den Bauhof<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Kompaktschleppers für den städtischen<br />
Bauhof vor. Dieser dient als Ersatz eines defekten Schleppers aus dem Jahr 1987.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
30.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
UREBA I - Verbesserung der Energieeffizienz städtischer Gebäude -<br />
Genehmigung der Lastenhefte betreffend:<br />
a) die Isolierungsarbeiten<br />
Das Lastenheft sieht die Durchführung der Isolierungsmaßnahmen der UREBA I -<br />
Projekte in folgenden Gebäuden vor:<br />
- Stadionhalle, Judenstraße 88<br />
- Jünglingshaus, Neustraße 86<br />
- Feuerwehrkaserne, Kehrweg 9 C<br />
- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />
- Alte Schule Kettenis, Aachener Straße 226<br />
- Seniorenstätte / Notaufnahmewohnung, Winkelstraße 5-9<br />
- Kolpinghaus, Bergstraße 124.
- 25 -<br />
Je nach Gebäude beinhalten die Isolierungsmaßnahmen die Isolierung der<br />
Speicherräume, Dächer und Außenwände.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich zum<br />
aktuellen Stand der Planungen auf 254.645,60 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
b) die Erneuerung von Fenstern<br />
Das Lastenheft sieht die Durchführung der Isolierverglasungsmaßnahmen der<br />
UREBA I-Projekte in folgenden Gebäuden vor:<br />
- Haushaltungsschule, Heidberg 2<br />
- Wärterhaus, Judenstraße 88<br />
- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />
- Kolpinghaus, Bergstraße 124.<br />
Die Isolierverglasungsmaßnahmen beinhalten das Einsetzen neuer Fenster mit<br />
Doppelverglasung nach dem heutigen Stand der Technik.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich zum<br />
aktuellen Stand der Planungen auf 83.652,50 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
UREBA I - Verbesserung der Energieeffizienz städtischer Gebäude -<br />
Genehmigung der Projekte betreffend:<br />
a) die Heizungen<br />
b) die Beleuchtung<br />
Das Projekt sieht die Durchführung der Heizungs- und Beleuchtungsmaßnahmen der<br />
durch die Wallonische Region im Rahmen des UREBA I-Programms bezuschussten<br />
Projekte vor. Die diesbezüglichen Studien wurden durch das Ingenieurbüro A. BÖMER<br />
aus Weywertz erstellt.<br />
Von den Maßnahmen betroffen sind 12 städtische Gebäude.<br />
In folgenden Gebäuden werden Heizungsmaßnahmen durchgeführt:<br />
- Sportzentrum, Stockbergerweg 5<br />
- Schwesternheim, Rotenberg 33<br />
- Stadionhalle, Judenstraße 88<br />
- Jünglingshaus, Neustraße 86<br />
- Haushaltungsschule, Heidberg 2<br />
- Feuerwehrkaserne, Kehrweg 9 C<br />
- Wärterhaus, Judenstraße 88<br />
- Kindergarten Französische Schule, Neustraße 82<br />
- Alte Schule Kettenis, Aachener Straße 226<br />
- Seniorenstätte / Notaufnahmewohnung, Winkelstraße 5-9<br />
- Kolpinghaus, Bergstraße 124.<br />
In folgendem Gebäude wird die Beleuchtung erneuert:<br />
- Sport- und Festhalle Kettenis, Aachener Straße 236 A.<br />
Die Gesamtkosten für die Durchführung dieser Maßnahmen werden durch das<br />
Ingenieurbüro BÖMER auf 752.620 € einschl. MwSt. beziffert.
- 26 -<br />
Der durch die Wallonische Region zu erwartende Gesamtzuschuss für alle im<br />
Rahmen von UREBA I berücksichtigten Projekte ist aktuell auf 490.367 € festgelegt.<br />
Die ALG übernimmt einen Großteil der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage<br />
im Kolpinghaus.<br />
Die Energieeinsparungsmöglichkeiten liegen zwischen 20 und 30 % und wurden auf<br />
Grundlage der Berechnungsmodalitäten der Wallonischen Region erstellt. Sie sind<br />
integraler Bestandteil des durch das Ingenieurbüro BÖMER erstellten Projektes.<br />
Durch die Erneuerung der Beleuchtung in der Sport- und Festhalle Kettenis würde<br />
sich der Stromverbrauch den Berechnungen des Ingenieurbüros BÖMER zufolge um<br />
30 % reduzieren.<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns:<br />
a) Genehmigung eines Parallelkanals im Bereich Bergstraße Nr. 1 - 29<br />
Anlässlich einer am 20. Januar 2<strong>01</strong>0 im Beisein der A.I.D.E. stattgefundenen<br />
Unterredung stellte sich heraus, dass es zur Steigerung der hydraulischen<br />
Leistungsfähigkeit im Bereich der unteren Bergstraße sinnvoll wäre, einen parallel<br />
verlaufenden Bypasskanal vorzusehen.<br />
Am 10. Februar 2<strong>01</strong>0 beauftragte die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft<br />
ARTAU-PALOTAS mit der Planung dieser Kanalbaumaßnahmen.<br />
Die Ergebnisse dieser Studie haben gezeigt, dass die Einrichtung eines solchen<br />
Parallelkanals dazu führen würde, dass die Kanäle innerhalb des von der<br />
<strong>Stadt</strong>kernsanierung betroffenen Bereichs hydraulisch ausreichend für ein<br />
zehnjährliches Regenereignis sein dürften.<br />
Das durch die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS bezeichnete<br />
Studienbüro BERG, welches die notwendigen Ingenieursleistungen im Rahmen der<br />
Kanalbaumaßnahmen erbringt, schätzt die Kosten für die Durchführung dieser<br />
Maßnahmen auf 91.080,33 € einschl. MwSt.<br />
Diese Kosten gehen gänzlich zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
b) Genehmigung der Mehrkosten im Rahmen der Einrichtung des Wasserspiels<br />
In der Ursprungsplanung sollte der Standort des Friedensbrunnens in der Mitte des<br />
Platzes nicht verändert werden. Im geplanten Wasserspiel würde dieser jedoch nicht<br />
richtig zur Geltung kommen, eine aus architektonischer und urbanistischer Sicht nicht<br />
vorteilhafte Situation.<br />
Die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS hat der <strong>Stadt</strong> diesbezüglich<br />
einen neuen Projektvorschlag unterbreitet. Letzterer sieht die Unterbringung des<br />
Friedensbrunnens auf der Grünfläche vor der Friedenskirche vor. Neben dem<br />
geplanten Fußweg würde der Park dadurch noch einmal aufgewertet werden.<br />
Der bestehende Pumpenkammerschacht kann bestehen bleiben, es sind lediglich die<br />
Wasserversorgungsleitungen neu zu verlegen. Daneben müssen jedoch die<br />
Anschlüsse zum Park vorgesehen werden.<br />
Die durch die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft ARTAU-PALOTAS schätzt die aus dem<br />
Standortwechsel resultierenden Mehrkosten auf 14.004,24 € einschl. MwSt.
- 27 -<br />
Genehmigung von Straßenverläufen:<br />
a) Anlegung einer Stichstraße sowie Abänderungen an der Straße Stendrich im<br />
Rahmen des Städtebauantrages betreffend die Parzellierung von Fr. J. FUNK<br />
Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />
Parzellierungsantrages genehmigt.<br />
Das Projekt sieht die Anlage einer 27 Meter langen Stichstraße mit Wendemöglichkeit<br />
vor, welche privat bleiben wird, und andererseits die Neugestaltung der Straße<br />
Stendrich im Bereich der Parzellierung.<br />
Letztere Neugestaltung beinhaltet die Fortführung des bestehenden <strong>Seite</strong>nstreifens<br />
sowie zwei Fahrbahnverengungen zur Verkehrsberuhigung.<br />
Während der öffentlichen Untersuchung wurde kein Einspruch eingereicht.<br />
b) Abänderungen an der Weberstraße im Rahmen eines Bauprojektes der<br />
CONVENTS A.G.<br />
Im Rahmen der Neueinrichtung des Bauhofes der Firma CONVENTS in der<br />
Industriezone III soll das Ende der Weberstraße verbreitert werden, um die Ein- und<br />
Ausfahrt zu demselben zu erleichtern.<br />
Genehmigung des Lastenheftes zur Planung und Begleitung der Aktion<br />
Begrünung im Rahmen des SUN-Projektes<br />
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren ohne<br />
Veröffentlichung vergeben wird.<br />
Im Rahmen des Interreg IV A Projektes „SUN“ (Sustainable Urban Neighbourhoods)<br />
sollen im Bereich der Aktion Begrünung Projekte des öffentlichen Raums in der<br />
Unterstadt gemeinsam mit der Bevölkerung ausgearbeitet und durchgeführt werden.<br />
Dabei gilt es, Projekte zu erstellen, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen<br />
und aus städtebaulicher Sicht auch realisiert werden können. Bei der effektiven<br />
Realisierung dieser Projekte soll dann ebenfalls die Bevölkerung mit einbezogen<br />
werden, um so den Gemeinschaftsaspekt, den sozialen Zusammenhalt sowie das<br />
Verantwortungsbewusstsein gegenüber diesen Projekten zu stärken.<br />
Einzeln vorgesehen sind:<br />
� Aktive <strong>Teil</strong>nahme an Versammlungen, Arbeitsgruppentreffen und Viertelbegehungen<br />
� Überprüfung und Ausarbeitung der Ideen/Vorschläge unter Berücksichtigung<br />
städtebaulicher als auch ökologischer Aspekte sowie die im SUN-Haushalt<br />
festgelegten Investitionsmittel<br />
� Öffentliche Vorstellung der Projekte<br />
� Begleitung der effektiven Realisierung der Projekte unter Einbeziehung der<br />
Bevölkerung.<br />
Die Vergabekriterien sind in abnehmender Reihenfolge die Folgenden:<br />
- Ausbildung im Bereich Gartenbau, Landschaftsarchitektur oder Architektur<br />
- Erfahrungen im Bereich von Bürgerprojekten, Koordination und Kommunikation<br />
- Kenntnis der lokalen Gegebenheiten<br />
- Preis<br />
- Mehrsprachigkeit.<br />
Die Kostenschätzung dieses auf 20 Monate befristeten Dienstleistungsauftrages<br />
beläuft sich auf 40.000 € inkl. Mehrwertsteuer.
- 28 -<br />
Gewährung einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Gesellschaft INTEROST<br />
Gewährung einer Grunddienstbarkeit für die Verlegung eines unterirdischen Kabels zu<br />
Gunsten des Elektrizitätsverteilungsnetzes der Interkommunalen INTEROST auf<br />
städtischem Gelände, eingetragen im Kataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> unter Gemarkung 1,<br />
Flur D Nr. 21 E, Trafokabine Kaperberg +2/4, zu den Bedingungen des durch den<br />
Immobilienerwerbsausschuss Lüttich erstellten Urkundenentwurfes.<br />
Außergewöhnliche Waldarbeitspläne 2006 und 2007: Antrag auf Auszahlung der<br />
Subsidien<br />
Die außergewöhnlichen Waldarbeitspläne Nummer 290 aus dem Jahr 2006 und<br />
Nummern 292, 293 und 294 aus dem Jahre 2007 konnten inzwischen<br />
abgeschlossen werden mit folgenden Kosten:<br />
Nr. 290: Wiederaufforstung von drei Parzellen im Distrikt Clouse mit 1.625<br />
Douglasien und 4.000 Fichten<br />
Gesamtkosten: 9.770,32 € (ohne MwSt.)<br />
Zu erhaltene Subsidien: 2.685,38 €<br />
Nr. 292: Wiederaufforstung einer Parzelle im Distrikt Weserberg mit 2.000 Fichten<br />
und 265 Schwarzerlen sowie einer Parzelle im Distrikt Vennbusch mit<br />
2.500 Traubeneichen<br />
Gesamtkosten: 11.038,44 € (ohne MwSt.)<br />
Zu erhaltene Subsidien: 5.751,97 €<br />
Nr. 293: Verbreiterung einer Schneise im Revier Vennbusch<br />
Gesamtkosten: 579,31 € (ohne MwSt.)<br />
Zu erhaltene Subsidien: 776,25 €<br />
Nr. 294: Liefern und Aufstellen einer touristischen Schutzhütte im Revier<br />
Katharinenbusch<br />
Gesamtkosten: 9.951,71 € (ohne MwSt.)<br />
Zu erhaltene Subsidien: 5.971,03 €<br />
Anpassung von Steuerordnungen:<br />
a) Steuer auf leer stehende Bauten<br />
Um jegliche Missverständnisse oder Diskussionen zu vermeiden, sollte der Artikel 3<br />
der Steuerordnung wie folgt ergänzt werden:<br />
„(…) Innerhalb von vierzehn Tagen wird dem Eigentümer oder Inhaber des dinglichen<br />
Nutznießungsrechts per Einschreiben eine Mitteilung über das<br />
Feststellungsprotokoll oder eine Kopie desselben zugestellt. (<strong>bis</strong>her: „das<br />
Feststellungsprotokoll“).<br />
(…) Jährlich wird eine Kontrolle mindestens zwölf Monate nach Aufnahme des<br />
vorigen Feststellungsprotokolls vorgenommen. Eine Mitteilung oder Kopie dieses<br />
Feststellungsprotokolls wird dem Eigentümer oder dem Inhaber des dinglichen<br />
Nutznießungsrechts per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen zugestellt. Der<br />
Steuerpflichtige kann infolgedessen seine Bemerkungen mitteilen. (…)“<br />
b) Steuer auf das Ausstellen von Verwaltungsdokumenten<br />
Auf Grund höherer Produktionskosten hebt der FÖD Inneres den Herstellungspreis der<br />
elektronischen Personalausweise (außer Kinderausweise) ab dem <strong>01</strong>. April 2<strong>01</strong>0 von<br />
10 € auf 12 € an. Die durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erhobene Steuer wird entsprechend<br />
angepasst.
- 29 -<br />
c) Steuer auf die Benutzung der öffentlichen Straße für kommerzielle Werbung<br />
Da neuerdings auch Anträge zur Verteilung von Werbeblättern auf dem <strong>Eupen</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet durch Hostessen gestellt werden, soll die entsprechende Steuerordnung<br />
wie folgt vervollständigt werden.<br />
„Die Steuer wird wie folgt festgelegt:<br />
(…)<br />
- für die Verteilung von Werbung, Prospekten, Mustern und/oder Proben aller Art<br />
mittels Verteilung von Hand zu Hand oder durch die Ablage auf Kraftfahrzeugen<br />
auf der öffentlichen Straße:<br />
20 € pro Tag oder Bruchteil eines Tages; (…)“<br />
Anpassung der Regelung über die teilweise Erstattung der Haushaltsmüllsteuer<br />
für Familien mit geringem Einkommen<br />
In Anbetracht, dass die Steuerbeträge in der Steuerordnung H06 (Steuer auf die<br />
Müllentsorgung) in Folge der Bestimmungen der Wallonischen Region jährlich neu<br />
angepasst und verabschiedet werden müssen, und sich dementsprechend ebenfalls<br />
der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen ändern müsste, sollen in der<br />
Regelung die konkreten Zahlen durch folgende allgemeine Formulierung ersetzt<br />
werden:<br />
„ (…) einen Zuschuss zur Müllsteuer in Höhe von 25% des folgenden Betrages zu<br />
bewilligen:<br />
Steuerbetrag laut Art. 3 der gültigen Steuerverordnung auf die Müllentsorgung (H06)<br />
- abzüglich der Wertstoffhofermäßigung, falls diese gewährt wurde<br />
- abzüglich des Wertes des Gutscheins einer Rolle Müllsäcke<br />
Saldo: Berechnungsbasis für den Zuschuss von 25% (…)“<br />
Genehmigung der Gebühr auf die Anbringung von Hydrantenschildern<br />
In Anbetracht, dass Hydrantenschilder im Rahmen einer Parzellierung oder<br />
Erschließung durch den Feuerwehrdienst angebracht und unterhalten werden,<br />
empfiehlt es sich, zur Kostendeckung eine einmalige Gebühr in Höhe von 120 € pro<br />
Schild zu erheben.<br />
STÄDTISCHES PERSONAL: Stellenplanabänderung im Fachbereich<br />
Unter Fachbereich versteht man vor allen Dingen den Technischen Dienst und die<br />
Leitung des Arbeiterpersonals.<br />
Der Stellenplan im Fachbereich umfasst 13 Einheiten, von denen 4 auf die Stufe A<br />
und 9 auf die Stufe D entfallen:<br />
• Stufe A: 1 Technischer Abteilungsleiter oder Direktor, 2 Technische<br />
Bürochefs, 1 spezifischer Attaché<br />
• Stufe D: Leitende Techniker, 6 Techniker und 1 EDV-Bediensteter.<br />
Der Stellenplan für die Stufe A ist seit der Einführung in 1996 unverändert geblieben.<br />
Die vorgeschlagene Abänderung betrifft eine Erweiterung der Stufe A um einen<br />
zweiten Technischen Abteilungsleiter oder Direktor.<br />
Die Begründung ist Folgende: von den 4 Einheiten in der Stufe A waren im<br />
Technischen Dienst 2 Stellen besetzt: 1 Technischer Abteilungsleiter und 1<br />
Technischer Bürochef. Auf Grund der im Jahre 2004 neu gegründeten Abteilung<br />
„Städtischer Bauhof“ hat sich die Struktur im Fachbereich und im Führungskonzept<br />
des Arbeiterpersonals grundlegend geändert. Der Technische Dienst, der früher das
- 30 -<br />
Arbeiterpersonal leitete, ist aufgeteilt worden und der Bauhof verfügt über eine eigene<br />
Verwaltung und eine eigene Führung.<br />
Somit ist es angebracht, dass auch dem Technischen Bürochef des Bauhofes (früher<br />
Technischer Dienst) die Möglichkeit einer Karriere gegeben wird, d.h. die Beförderung<br />
vom Technischen Bürochef zum Technischen Abteilungsleiter.<br />
Der Personalstand wird nicht erhöht.<br />
12. APRIL 2<strong>01</strong>0<br />
Mitteilungen<br />
Das Gemeindekollegium hat keine Mitteilungen zu machen.<br />
Basisbezuschussung in den Bereichen Sport und Kultur<br />
Die Verteilung der Subsidien erfolgt entsprechend den am 24. Juni 2009 vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
festgelegten Kriterien.<br />
Basisbezuschussung 2<strong>01</strong>0 Sport<br />
Kategorie 1 - Vereine mit Freizeitcharakter - Erwachsenensport<br />
Aktiv und Fit durch Turnen 150 €<br />
<strong>Eupen</strong> United 150 €<br />
FC Herbestha-<strong>Eupen</strong> 150 €<br />
Florian Cross Team 150 €<br />
Harley-Davidson Checkpoint Eastbelgium 150 €<br />
Heimat Klub <strong>Eupen</strong> Bosna 150 €<br />
Hobby + Fitness Boxring - <strong>Eupen</strong> 150 €<br />
Kgl. <strong>Eupen</strong>er Eifel-Ardennen-Verein 150 €<br />
LAC Abteilung Wandern 150 €<br />
Racing-Club Kettenis 150 €<br />
Seniorensportgruppe <strong>Eupen</strong> 150 €<br />
Squash Club <strong>Eupen</strong> 150 €<br />
St. Georg Reit- und Fahrverein 150 €<br />
TC Weserkicker 150 €<br />
Kategorie 2 - Vereine ohne regelmäßige Meisterschaft<br />
Boxring <strong>Eupen</strong> 855 €<br />
<strong>Eupen</strong>er Turnverein 1967 2.430 €<br />
Fechtclub <strong>Eupen</strong> Escrime 720 €<br />
Han Kook <strong>Eupen</strong> 1.115 €<br />
Kgl. St. Johannes BSG 1<strong>81</strong>1 <strong>Eupen</strong> 300 €<br />
Kgl. St. Johannes Enthauptung BS <strong>Eupen</strong>-Nispert 690 €<br />
Kgl. St. Josef Bürgerschützen <strong>Eupen</strong> 450 €<br />
Kgl. St. Nikolaus BSG <strong>Eupen</strong> 1213 450 €<br />
Kgl. St. Sebastianus SG Kettenis 450 €<br />
Ostbelgischer Hundeverein 450 €<br />
Pistolen- und Revolver Club <strong>Eupen</strong> 300 €<br />
Reiterfreunde Stockem 585 €<br />
Royal Auto Moto Club <strong>Eupen</strong> 585 €<br />
Rugby Club BullDoGzer <strong>Eupen</strong>-Kelmis 720 €<br />
Shinson Hapkido Club <strong>Eupen</strong> 585 €
- 31 -<br />
Shotokan Karate Dojo <strong>Eupen</strong> 1.365 €<br />
Yachtclub <strong>Eupen</strong> 585 €<br />
Kategorie 3a - Vereine mit regelmäßiger Meisterschaft (mehr als 20<br />
Begegnungen)<br />
Badminton Club <strong>Eupen</strong> 1.615 €<br />
Basketball Club <strong>Eupen</strong> 1.465 €<br />
FC <strong>Eupen</strong> 4.730 €<br />
KAS <strong>Eupen</strong> 5.657 €<br />
Kgl. Schachclub Rochade <strong>Eupen</strong>-Kelmis 1.777 €<br />
KTSV <strong>Eupen</strong> 2.730 €<br />
1. Pool-Billard-Club Schützenhof 77 <strong>Eupen</strong> 635 €<br />
Radsport Klub <strong>Eupen</strong> 770 €<br />
Sporta <strong>Eupen</strong>-Kettenis 3.920 €<br />
Tischtennis Club <strong>Eupen</strong> 1.270 €<br />
Kategorie 3b - Vereine mit regelmäßiger Meisterschaft (weniger als 20<br />
Begegnungen)<br />
Kgl. Judo & Ju-Jitsu Club <strong>Eupen</strong> 1952 1.<strong>01</strong>5 €<br />
KTC <strong>Eupen</strong> 4.090 €<br />
LAC <strong>Eupen</strong> 2.110 €<br />
Miniaturgolfclub Klinkeshöfchen <strong>Eupen</strong> 360 €<br />
Kategorie 4 - Nutzer des Hallenbades<br />
Behindertenschwimmclub <strong>Eupen</strong> 1.230 €<br />
Schwimmverein Delphin 4.800 €<br />
Tauchclub <strong>Eupen</strong> 450 €<br />
Triathlon Team <strong>Eupen</strong> 450 €<br />
Kategorie 5 - Besondere Vereinigungen<br />
Behindertensportclub Monschauer Straße 2.910 €<br />
Behindertensportclub Tagesstätte Am Garnstock 1.785 €<br />
Twirling Happy Holidays 1.695 €<br />
Basisbezuschussung 2<strong>01</strong>0 Kultur<br />
TOTAL 60.199 €<br />
Karnevalsvereine<br />
AGK 13.000 €<br />
Gesangvereine<br />
Cäcilienchor an St. Nikolaus 740 €<br />
Chorale Ste Marie 510 €<br />
Da Capo 575 €<br />
Damenchor Columbinen 450 €<br />
De Klös 595 €<br />
<strong>Eupen</strong>er Knabenchor 1.210 €<br />
<strong>Eupen</strong>er Vokalensemble Pro Arte 385 €<br />
Kgl. Kirchenchor St. Cäcilia Kettenis 550 €<br />
Kgl. Männergesangsverein Marienchor <strong>Eupen</strong> 615 €<br />
Musica Cantica 655 €<br />
Nota Bene 570 €<br />
Singkreis Melodia 590 €<br />
Voices - Frauenchor an St. Josef 575 €
- 32 -<br />
Musikvereine<br />
Christian Klinkenberg Orchestra 420 €<br />
Kgl. Harmonie Kettenis 1.190 €<br />
Kgl. Harmonie Kettenis - Drumband 725 €<br />
Kgl. Harmonie Musikverein <strong>Eupen</strong> 1875 1.080 €<br />
Kgl. Harmonie St. Joseph <strong>Eupen</strong> 1.345 €<br />
Kgl. Mandolinenorchester <strong>Eupen</strong> 1923 450 €<br />
Musica Mina 385 €<br />
Trommler- und Pfeiferkorps 1956 <strong>Eupen</strong> 660 €<br />
Theatergruppen<br />
Kgl. Gesellschaft Theaterfreunde <strong>Eupen</strong> 820 €<br />
Theatergruppe Kettenis 550 €<br />
Tanzgruppen<br />
Compagnie Irene K. 530 €<br />
Andere<br />
St. Martinskomitee 250 €<br />
Fotoclub F64 <strong>Eupen</strong> 250 €<br />
TOTAL 29.675 €<br />
Entsprechend dem Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es vom 12. Oktober 2009 ist keine<br />
zusätzliche Ausgleichszahlung vorgesehen.<br />
ÖSHZ: Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 10. März 2<strong>01</strong>0<br />
betreffend die Auszahlung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie für das Personal im<br />
Alten- und Pflegeheim Sankt Joseph<br />
Mit Schreiben vom 22. März 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />
Sozialhilferates vom 10. März 2<strong>01</strong>0 zur Auszahlung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie<br />
für das reguläre Personal im Alten- und Pflegeheim St. Joseph.<br />
Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal vom 10. November 2009 als<br />
auch der Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ vom 10. Dezember 2009 haben ein<br />
günstiges Gutachten zur Gewährung von <strong>Teil</strong> II der Attraktivitätsprämie abgegeben.<br />
Auf Grund von Artikel 42 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976<br />
billigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> diesen Beschluss des Sozialhilferates.<br />
ÖSHZ: Resolution betreffend den Ausschluss aus dem Arbeitslosengeld<br />
Mit Schreiben vom 5. Januar 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ die Resolution des<br />
Sozialhilferates vom 23. Dezember 2009 betreffend den Ausschluss vom<br />
Arbeitslosengeld.<br />
Vor dem Hintergrund eines strengeren Vorgehens des Landesamtes für<br />
Arbeitsbeschaffung und eines damit einhergehenden starken Ansteigens der Anzahl<br />
vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossener Arbeitsloser, die Anspruch auf<br />
Sozialhilfe erheben, hat der Sozialhilferat einstimmig folgende Resolution<br />
verabschiedet:<br />
Der Sozialhilferat fordert<br />
die Föderalregierung auf, ihren Begleitplan für Arbeitslose zu überarbeiten und, in<br />
Erwartung struktureller Lösungen, Finanzierungen für sämtliche Personen vorzusehen,
- 33 -<br />
die sich derzeit in der Obhut der ÖSHZ befinden. Für die Zukunft soll die Regierung<br />
das System der Sanktionen/Suspendierungen neu überdenken, damit keine<br />
Verschiebungen der Belastung mehr zu Lasten der ÖSHZ geschehen. Insofern<br />
Sanktionen erforderlich sind, sollen diese auf Ebene des LfA behandelt werden (mit<br />
Ausnahme der definitiven Sanktionen insofern diese begründet sind);<br />
die Gemeinschaftsregierung auf, den Begleitplan für Arbeitslose qualitativ zu bewerten<br />
im Rahmen der Aufgaben des Arbeitsamts (Forem), und dies im Hinblick auf eine<br />
qualitative individuelle Begleitung;<br />
Des Weiteren soll eine Interministerielle Konferenz in kürzester Frist organisiert<br />
werden, um sämtliche betroffenen Minister an einen Tisch zu bringen<br />
Auf Wunsch des Sozialhilferates verabschiedet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die gleiche Resolution.<br />
Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die<br />
Festlegung der Vertragsbedingungen für die Bezeichnung eines Studienbüros für<br />
die tägliche Bauaufsicht<br />
Für die Arbeiten betreffend die Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns empfiehlt es sich, ein<br />
Büro zu bezeichnen, welches die tägliche Bauaufsicht der Arbeiten vor Ort übernimmt.<br />
Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft legt die Vertragsbedingungen<br />
hinsichtlich der Bezeichnung dieses Baustellenüberwachers fest. Es werden u. a.<br />
folgende Auflagen gemacht:<br />
- die zu bezeichnende Person muss perfekt zweisprachig und der deutschen und<br />
französischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein;<br />
- die zu bezeichnende Person muss über fundierte Erfahrungswerte in der<br />
Handhabung solcher Baustellen verfügen;<br />
- die zu bezeichnende Person muss durch die A.I.D.E. anerkannt sein;<br />
- die erforderlichen Qualifikationen und Berufsabschlüsse sind dem Angebot<br />
beizufügen;<br />
- der Baustellenüberwacher verpflichtet sich, seine Mission in enger<br />
Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden<br />
auszuführen und die Kontakte mit den Anwohnern und allen anderen auftretenden<br />
Verbänden und Organisationen (Citymanager, Rat für <strong>Stadt</strong>marketing usw.)<br />
herzustellen und zu pflegen;<br />
- in die Mission des Baustellenüberwachers fällt außerdem die Abfassung eines<br />
regelkonformen Baustellenberichtes, der wöchentlich an das Gemeindekollegium<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zu richten ist;<br />
Die Kosten für diesen Baustellenüberwacher werden zum aktuellen Stand der<br />
Planungen auf rund 100.000 € einschl. MwSt. beziffert.<br />
Vergabeart: Allgemeiner Angebotsaufruf.<br />
Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Material zur Erneuerung<br />
der Wege des Friedhofes<br />
Das durch den städtischen Bauhof erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung von<br />
verschiedenem Material (Abdeckkies, Schotter unterschiedlicher Körnung usw.) für die<br />
Erneuerung der Wege auf dem Friedhof <strong>Eupen</strong> vor.<br />
Die diesbezüglich durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft<br />
sich auf insgesamt 20.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.
- 34 -<br />
Erteilung eines Mandates an INTRADEL zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen<br />
zur Müllvermeidung<br />
Die Interkommunale INTRADEL verfügt über eine Kommunikationsabteilung. Diese<br />
führt Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf dem Gebiet aller<br />
angeschlossenen Gemeinden durch (so u. a. die Erstellung und Verteilung in alle<br />
Haushalte des Abfallkalenders mit Tipps zur Reduzierung des ökologischen<br />
Fußabdrucks).<br />
Für 2<strong>01</strong>0 sind als besondere Sensibilisierungsmaßnahmen einerseits die<br />
Organisation von Informationsveranstaltungen über die Kompostierung zu Hause und<br />
andererseits eine Aktion in den Schulen gegen die übermäßige Verpackung geplant.<br />
Im Hinblick auf den Erhalt der durch die Wallonische Region hierfür vorgesehenen<br />
Zuschüsse bittet die Interkommunale um das entsprechende Mandat der<br />
angeschlossenen Gemeinden zur Durchführung der besagten Aktionen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt, das Mandat zu erteilen unter der Bedingung, dass die<br />
Sensibilisierungsmaßnahmen auch in deutscher Sprache ausgeführt werden.<br />
Mietvertrag für die Sportinfrastruktur Schießstand Ochsenalm, Hütte 83<br />
Per Beschluss vom 24. Juni 2009 beschloss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die vorzeitige Auflösung des<br />
Baurechtsvertrages vom 10. Dezember 1974 und die Übernahme des Schießstandes<br />
Ochsenalm in das Eigentum der <strong>Stadt</strong>. Von der seinerzeit geplanten Übertragung<br />
eines Baurechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA wird insbesondere aufgrund<br />
des reduzierten Investitionsvolumens für die Dacherneuerung und die Sanierung der<br />
Herren-Toiletten abgesehen.<br />
Rückwirkend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 wird stattdessen ein Mietvertrag abgeschlossen,<br />
dessen wesentlichste Bedingungen lauten:<br />
• Zurverfügungstellung zur Ausübung des Schießsportes (Flachbahnschiessstand)<br />
• Dauer: 20 Jahre (1. Januar 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 31. Dezember 2029)<br />
• Jahresmiete von einem symbolischen Euro<br />
• Mieter- und Eigentümerlasten gemäß den üblichen und gesetzlichen<br />
Bestimmungen<br />
Genehmigung der Jahresrechnung Saison 2008/2009 der K.A.S. <strong>Eupen</strong><br />
Jahresrechnung Saison 1. 7. 2008 – 30. 6. 2009<br />
Einnahmen: ...................................................................................................................................................................... 1.188.232,24 €<br />
Ausgaben:.......................................................................................................................................................................... 1.626.285,09 €<br />
Ergebnis:...............................................................................................................................................................................- 438.052,85 €<br />
Auf Grund des übertragenen Verlustes aus der Saison 2007/2008 beträgt der neue<br />
Verlustvortrag 595.428,47 €.<br />
Kassenstand:...........................................................................................................................................................................16.236,12 €<br />
Zuschuss der <strong>Stadt</strong>: ........................................................................................................................................................19.354,58 €<br />
Bewilligung von Zuschüssen<br />
- Zuschuss in Höhe von 100 € zu Gunsten des Cäcilienchors an St. Nikolaus für<br />
das Konzert vom 21. März 2<strong>01</strong>0 zum 160-jährigen Bestehen<br />
- Zuschuss in Höhe von 120 € zu Gunsten der Konzertgesellschaft Musica Viva<br />
<strong>Eupen</strong> als Funktionszuschuss
- 35 -<br />
- Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu Gunsten der Compagnie Irene K. für das<br />
Festival „Tanzende <strong>Stadt</strong>“ am 5. September 2<strong>01</strong>0<br />
- Zuschuss in Höhe von 518,40 € zu Gunsten des Badminton Clubs als<br />
Mietzuschuss zu den Hallenmieten<br />
10. MAI 2<strong>01</strong>0<br />
Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
Aufgrund der kurzfristig eingereichten Demission des H. Axel Dericum rückt<br />
Fr. Annabelle Mockel nach.<br />
Umbesetzung im Sozialhilferat<br />
H. Edy Heyman ist von seinem Mandat als Mitglied des Sozialhilferats zurückgetreten.<br />
Die in der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vom 22. Januar 2007 als Ersatzmitglied bezeichnete Frau<br />
Nathalie Johnen-Pauquet tritt seine Nachfolge an.<br />
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />
Mit E-Mail vom 3. Mai 2<strong>01</strong>0 teilt die CSP-Fraktion die Ersatzkandidaten mit für den<br />
aus dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> ausgeschiedenen H. Dr. Hubert Chantraine in verschiedenen<br />
Gremien.<br />
Die Ersetzungen sollten dringlichkeitshalber vorgenommen werden, um insbesondere<br />
eine korrekte Repräsentierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> in den anstehenden<br />
Generalversammlungen der Interkommunalen zu ermöglichen.<br />
1. Sportkommission<br />
- Ersatz durch Frau Maria Bellin<br />
2. Autonome Gemeinderegie TILIA - Kollegium der Kommissare<br />
- Ersatz durch Herrn Marc Dürnholz<br />
3. Generalversammlungen von Interkommunalen<br />
- INTRADEL<br />
Ersatz durch Herrn Hubert Streicher<br />
- Musikakademie der DG<br />
Ersatz durch Frau Patricia Creutz<br />
- SPI +<br />
Ersatz durch Frau Anne Marenne<br />
4. Verwaltungsräte von Interkommunalen<br />
- Musikakademie der DG<br />
Ersatz durch Frau Patricia Creutz<br />
- FINOST<br />
Ersatz durch Frau Maria Bellin<br />
Prinzipbeschluss zur Schaffung von Wohnhilfezonen<br />
Bereits seit längerem wird in <strong>Eupen</strong> zwischen <strong>Stadt</strong>, ÖSHZ, DG und Anbietern im<br />
Bereich der häuslichen Hilfe über die Schaffung so genannter Wohnhilfezonen<br />
nachgedacht, wo in räumlich definierten <strong>Teil</strong>en des <strong>Stadt</strong>gebiets die Dienstleistungsangebote<br />
der häuslichen Hilfe besonders gebündelt und abgestimmt werden.
- 36 -<br />
Im Laufe der letzten Jahre wurden verschiedene bestehende Projekte im In- und<br />
Ausland besichtigt.<br />
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe wurde um Mithilfe bei der Erarbeitung eines<br />
Konzepts gebeten. Aufgrund dessen Preisangebot für die Projektbegleitung ist mit<br />
Gesamtkosten in Höhe von 24.000 € zu rechnen, die zu je einem Drittel durch die<br />
<strong>Stadt</strong>, das ÖSHZ und die DG getragen werden.<br />
Die für eine Auftragserteilung erforderlichen Mittel sind im außerordentlichen Haushalt<br />
des ÖSHZ vorgesehen.<br />
Die Regierung der DG hat die Bezuschussung dieser Studie mit 8.000 €, also einem<br />
Drittel der Kosten, an folgende Bedingungen geknüpft:<br />
� Offizielle Beschlüsse von <strong>Stadt</strong> und ÖSHZ zur Schaffung von 2 Wohnhilfezonen<br />
unter Beteiligung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe<br />
� Absichtserklärung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s, nach der Entwicklung des Konzepts die<br />
Vorschläge und Ideen des Konzepts zielorientiert umzusetzen<br />
� Information zur Konzeptentwicklung während des gesamten Prozessverlaufs und<br />
Übermittlung aller relevanten Daten zur Gestaltung der Seniorenpolitik auf Ebene<br />
der DG<br />
Am 24. März 2<strong>01</strong>0 hat der Sozialhilferat seinen Prinzipbeschluss zur Schaffung von<br />
zwei Wohnhilfezonen in <strong>Eupen</strong> gefasst. Außerdem wird der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> gebeten, den<br />
gleichen Prinzipbeschluss zu fassen. Dabei muss bedacht werden, dass der<br />
städtische Kostenanteil in Höhe von 8.000 € in Nachkrediten vorzusehen ist.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> billigt zum einen den Beschluss des Sozialhilferats vom 24. März 2<strong>01</strong>0<br />
und spricht sich zum anderen für die Schaffung von 2 Wohnhilfezonen unter<br />
Beteiligung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe aus. Dabei sollen die Vorschläge<br />
und Ideen des Konzepts zielorientiert umgesetzt werden.<br />
Das Projekt wird begleitet durch einen Ausschuss, der sich aus Vertretern von <strong>Stadt</strong>,<br />
ÖSHZ, DG, Altenheimen und Anbietern im Bereich der häuslichen Hilfe<br />
zusammensetzen sollte.<br />
Resolution betreffend den Erhalt der Dienste der SABAM in der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
Die SABAM hat ihr Regionalbüro in Waimes, das die hiesigen Veranstalter in ihrer<br />
Muttersprache bediente, nach mehr als 30 Jahren geschlossen.<br />
Dem Beispiel anderer Gemeinden der DG folgend, verabschiedet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine<br />
Resolution zum Erhalt der Dienste der SABAM wie folgt:<br />
„Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> begrüßt die Initiative der Frau Ministerin der DG für Kultur, Medien und<br />
Tourismus, Isabelle Weykmans, den zuständigen Föderalminister aufzufordern, einen<br />
Dienst für die deutschsprachige Bevölkerung aufrecht zu erhalten und den hiesigen<br />
Veranstaltern die Möglichkeit zu bieten, ihre Veranstaltungen in einem Regionalbüro in<br />
ihrer Sprache anzumelden, sowie der deutschsprachigen Bevölkerung alle anderen<br />
Dienstleistungen in deutscher Sprache zugänglich zu machen.“<br />
Die Resolution soll dem zuständigen Föderalminister, der SABAM, der Regierung der<br />
DG und den anderen deutschsprachigen Gemeinden sowie den frankophonen<br />
Nachbargemeinden zugestellt werden.
- 37 -<br />
Städtische Freiwillige Feuerwehr: Anschaffung eines Laptops für den<br />
Ambulanzdienst<br />
Zur Erleichterung der administrativen Arbeit für den Ambulanzdienst der städtischen<br />
freiwilligen Feuerwehr empfiehlt sich die Anschaffung eines Laptops.<br />
Die Kostenschätzung für einen mit dem Betriebsprogramm Windows 7 ausgerüsteten<br />
Laptop auf dem heutigen Stand der Technik mit einer zusätzlichen externen Festplatte<br />
zur Sicherung der Daten beläuft sich auf 1.400 €.<br />
Da die Kosten unter dem Grenzbetrag von 5.500 € liegen, ist kein Lastenheft nötig. Die<br />
Anschaffung kann mittels einfacher Preisanfrage erfolgen.<br />
Im Einvernehmen mit der Finanzkommission schlägt das Kollegium dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> vor,<br />
dieser Anschaffung zuzustimmen.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />
betreffend:<br />
a) die Einrichtung von 2 Behindertenparkplätzen vor dem Anwesen Hochstraße<br />
104<br />
Da sich in direkter Umgebung des Gebäudes des Föderalen Öffentlichen Dienstes<br />
Finanzen – Katasteramt, Hochstraße 104, kein Behindertenparkplatz befindet sowie<br />
aufgrund des Antrages des Finanzdienstes auf Zurverfügungstellung von 2<br />
Parkplätzen in unmittelbarer Nähe des Eingangs, richtet der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> 2<br />
Behindertenparkplätze auf der rechten <strong>Seite</strong> der Fahrbahn neben dem neu<br />
eingerichteten Bürgersteig auf Höhe des Anwesens Hochstraße 104 ein.<br />
b) die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Anwesen Paveestraße<br />
30<br />
Aufgrund des Antrages der V.o.G. Begleitzentrum Griesdeck auf Zurverfügungstellung<br />
eines Behindertenparkplatzes in unmittelbarer Nähe des Neubaus „Marktgärten“,<br />
Paveestraße 26-30, sowie in Anbetracht, dass in direkter Umgebung des Marktplatzes<br />
zusätzliche Behindertenparkplätze notwendig sind, wird einen Behindertenparkplatz<br />
auf der linken <strong>Seite</strong> der Fahrbahn in Richtung Zentrum 5 Meter vor dem<br />
Fußgängerüberweg auf Höhe des Anwesens Paveestraße 30 eingerichtet.<br />
c) die Aufhebung der Ergänzungsverordnung von 27. August 1999 betreffend die<br />
Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für den Honorarkonsul, Aachener<br />
Straße 24 A<br />
Aufgrund des Umzuges des österreichischen Konsulats von dem Anwesen Aachener<br />
Straße 24 A wird die Ergänzungsverordnung vom 27. August 1999 betreffend die<br />
Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für den Honorarkonsul aufgehoben. Die<br />
dadurch entstandene freie Parkstelle wird in die bestehende blaue Zone auf der<br />
rechten <strong>Seite</strong> der Zufahrt zum Bushof integriert.<br />
Genehmigung des Projektes betreffend die Einrichtung eines provisorischen<br />
Kreisverkehrs an der Kreuzung Rathausplatz<br />
Das Studienbüro SOTREZ-NIZET aus <strong>Eupen</strong> hat ein Projekt „Einrichtung eines<br />
provisorischen Kreisverkehrs „Rathausplatz“ erstellt. Dabei handelt es sich um eine<br />
provisorische Maßnahme, die auf Grund des anstehenden Projekts<br />
„<strong>Stadt</strong>kernsanierung“ und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs erforderlich<br />
ist, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.<br />
Die ebenfalls durch das Studienbüro SOTREZ-NIZET erstellte Kostenschätzung beläuft<br />
sich auf insgesamt 111.095,18 € einschl. MwSt.
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.<br />
- 38 -<br />
Übernahme der Straßeninfrastruktur Ahornweg in das öffentliche Eigentum<br />
Übernahme des insgesamt 962 m² großen Straßengeländes einschließlich<br />
Infrastruktur in das öffentliche Wegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
Bestimmung der Windfälle und Holzschläge des Wirtschaftsjahres 2<strong>01</strong>1<br />
Die vorgeschlagenen Bedingungen entsprechen den für das vorherige Wirtschaftsjahr<br />
genehmigten Bedingungen:<br />
- Verkauf auf dem Stock durch öffentliche Zuschlagserteilung auf Grund von<br />
Submissionen zu Gunsten der <strong>Stadt</strong>kasse<br />
- Verkauf zu den Klauseln und Bedingungen des durch Erlass der Wallonischen<br />
Region am 27. Mai 2009 über das Inkrafttreten und die Ausführung des Dekrets<br />
vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch festgelegten Allgemeinen<br />
Lastenheftes sowie zu den durch die Forstverwaltung vorgeschlagenen<br />
Sonderklauseln<br />
Erteilung von Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des PMS-Zentrums der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 44 in <strong>Eupen</strong><br />
Errichtung der nachstehenden Grunddienstbarkeiten zum Zwecke öffentlichen<br />
Nutzens:<br />
1) ein dauerndes und unentgeltliches Zugangs- und Durchfahrtsrecht zu Lasten der<br />
städtischen Parzelle Nr. 15 S, Museum, Gospertstraße 52, zu Gunsten der Parzelle<br />
Nr. 15 T, Verwaltungsgebäude, Gospertstraße 44, um somit den Zugang zu Fuß<br />
oder mittels Fahrzeug zu dieser Parzelle über einen <strong>Seite</strong>neingang für Personen<br />
mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten;<br />
2) eine Sichtgerechtsame zur Anlage von 4 gemauerten Fenstern, und zwar 2 im<br />
Erdgeschoss und 2 im ersten Obergeschoss, in der rechten <strong>Seite</strong>nfassade der<br />
Parzelle Nr. 15 T zu Lasten der Parzelle Nr. 15 S;<br />
3) Verzicht auf das Zuwachsrecht betreffend die durch die Deutschsprachige<br />
Gemeinschaft Belgiens ausgeführten Arbeiten, Errichtungen und Konstruktionen<br />
auf der belasteten Parzelle Flur C 15 S, so wie dieses Recht bestimmt ist durch<br />
die Artikel 552 <strong>bis</strong> 555 des Zivilgesetzbuches.<br />
Erneuerung der Buchhaltungs- und Steuerprogramme: Festlegung der<br />
Auftragsbedingungen und der Vergabeart<br />
Da die Informatikgesellschaft ADEHIS die Wartung der <strong>bis</strong>herigen Buchführungsprogramme<br />
zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 einstellt, sieht sich auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
veranlasst, neue Programme anzuschaffen, das Personal diesbezüglich<br />
weiterzubilden und die Daten aus den <strong>bis</strong>herigen Programmen zu übertragen.<br />
Es empfiehlt sich, gleichzeitig ein neues, kompatibles Steuerprogramm anzuschaffen,<br />
mit direkter Verbindung zur Buchhaltung.<br />
Die Kostenschätzung für diesen Auftragsumfang beträgt rund 36.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Wohnungsbauprojekt Borngasse: Genehmigung der Vereinbarungen betreffend<br />
die alternative Finanzierung im Rahmen der Bezuschussung durch die<br />
Wallonische Region:<br />
a) Sanierungsprogramm: Aufnahme einer Anleihe über SOWAFINAL<br />
Anleihe bei der DEXIA-Bank in Höhe von 1.490.958,04 € betreffend den Zuschuss der<br />
Wallonischen Region für das Wohnungsbauprojekt Borngasse (Sanierungsprogramm<br />
SAR/VE61).
- 39 -<br />
Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Vereinbarung muss durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, die<br />
Wallonische Region, die A.G. öffentlichen Rechts SOWAFINAL sowie die Bank selbst<br />
unterzeichnet werden und beinhaltet im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />
- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung und des Einverständnisses<br />
seitens SOWAFINAL stellt DEXIA den Betrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />
Form einer Krediteröffnung.<br />
- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren wird die<br />
Krediteröffnung konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />
umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />
SOWAFINAL ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />
Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) werden vollständig durch SOWAFINAL erstattet,<br />
an den jeweiligen Zahlungstagen mit selbem Wertdatum.<br />
b) Mittlere Wohnungen: Aufnahme von zwei Anleihen über das CRAC<br />
Mit Schreiben vom 6. April 2<strong>01</strong>0 übermittelte das CRAC („Centre Régional d’Aide aux<br />
Communes“) die Vereinbarungen betreffend die alternative Finanzierung bezüglich der<br />
mittleren Wohnungen im Wohnungsbauprojekt Borngasse in Höhe von 86.452,66 €<br />
(Höhe des Zuschusses) bzw. 129.678,99 € (nicht bezuschusster <strong>Teil</strong>).<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat die Möglichkeit, nicht nur eine Anleihe in Höhe des Zuschussbetrages<br />
aufzunehmen, sondern auch zusätzlich für den zu Lasten der <strong>Stadt</strong> fallenden<br />
Restbetrag, und zwar zu denselben Bedingungen wie für die durch das CRAC mit der<br />
DEXIA-Bank vereinbarten Modalitäten für das gesamte Investitionsprogramm.<br />
In Anbetracht, dass der entsprechende Zinssatz laut Auskunft des CRAC zurzeit bei<br />
4,112 % liegt (IRS 10 Jahre plus 100 Basispunkte, Revision nach 10 Jahren), wobei<br />
der Zinssatz jedoch maximal 4,50 % betragen wird, macht der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> von dieser<br />
Möglichkeit Gebrauch.<br />
Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Vereinbarung muss durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, die<br />
Wallonische Region, das CRAC sowie die Bank unterzeichnet werden und beinhaltet<br />
im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />
- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung und des Einverständnisses<br />
seitens des CRAC stellt DEXIA den Betrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />
Form einer Krediteröffnung.<br />
- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren wird die<br />
Krediteröffnung konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />
umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />
CRAC ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />
- Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) für den Betrag des Zuschusses werden<br />
vollständig durch das CRAC erstattet, an den jeweiligen Zahlungstagen mit<br />
selbem Wertdatum.<br />
Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines Überbrückungskredits<br />
an die A.G.R. TILIA für Infrastrukturarbeiten in der Sport- und Festhalle<br />
Kettenis und am Fußballstadion Kehrweg<br />
Die A.G.R. TILIA führt folgende Infrastrukturarbeiten durch:<br />
- SFH Kettenis, Brandschutz- und Hygiene-Maßnahmen, mit einer<br />
Kostenschätzung in Höhe von 205.557,36 €<br />
- SFH Kettenis, Erneuerung des Hallenbodens, mit einer Kostenschätzung in<br />
Höhe von 203.767 €<br />
- Fußballstadion Kehrweg 14, mit einer Kostenschätzung von 53.845 €
- 40 -<br />
Für diese Arbeiten werden Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft erwartet<br />
in Höhe von jeweils 123.334,41 €, 122.260,20 € bzw. 10.166,12 €.<br />
Im Hinblick auf die Liquidität der A.G.R. TILIA sowie auf die Restfinanzierung dieser<br />
Projekte werden folgende Finanzbeihilfen bewilligt:<br />
- ein zinsloser Überbrückungskredit in Höhe der Gemeinschaftssubsidien, also<br />
in Höhe von insgesamt maximal 255.760,73 €<br />
- ein außerordentlicher Zuschuss in Höhe von 207.408,63 €, bzw. maximal in<br />
Höhe des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten<br />
Evangelische Kirchengemeinde <strong>Eupen</strong>/Neu-Moresnet: Begutachtung der<br />
Rechnung 2009<br />
Einnahmen: ............................105.660,87 €<br />
Ausgaben:................................116.265,39 €<br />
Defizit: ...............................................10.604,52 €<br />
29. JUNI 2<strong>01</strong>0<br />
Mitteilungen<br />
a) Glückwünsche<br />
Bei den Parlamentswahlen vom 13. Juni 2<strong>01</strong>0 konnten die beiden Mitglieder unseres<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s Claudia Niessen und Kattrin Jadin durch ihre Wahl in den Senat bzw. die<br />
Kammer jeweils große persönliche Erfolge erzielen.<br />
Ich möchte es nicht versäumen, im Namen des ganzen <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s zu gratulieren.<br />
Gleichzeitig bitte ich die beiden jedoch darum, auch auf föderaler Ebene die<br />
Interessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> nicht aus den Augen zu verlieren.<br />
So empfiehlt sich eine Erhöhung der Dotation der Polizeizone Weser-Göhl, die durch<br />
den Aufstieg der KAS <strong>Eupen</strong> in die 1. Fußballdivision gerechtfertigt ist.<br />
Die Anstrengungen der <strong>Stadt</strong> für die KAS <strong>Eupen</strong> sollten ebenfalls nicht<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Auch bei der Einsetzung der Hilfeleistungszone für die Feuerwehren müssen die<br />
Interessen der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewahrt werden.<br />
Bei all dem wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand.<br />
b) Resolution<br />
In seiner Sitzung vom 12. April 2<strong>01</strong>0 verabschiedete der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine Resolution<br />
betreffend den Ausschluss vom Arbeitslosengeld, womit die Föderalregierung<br />
aufgefordert wurde, ihren Begleitplan für Arbeitslose zu überarbeiten.<br />
Mit Schreiben vom 9. Juni 2<strong>01</strong>0 antwortet der Premierminister, dass die Regierung<br />
beschlossen habe, die Kontrolle des Suchverhaltens der Arbeitssuchenden in<br />
mehreren Punkten zu ändern, wobei es auch eine Konzertierung mit den Regionen<br />
gegeben habe.
- 41 -<br />
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />
Aufgrund des Rücktritts des H. Axel Dericum (PFF-MR) aus dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> werden<br />
folgende Umbesetzungen beschlossen:<br />
Finanzkommission<br />
Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />
Kulturkommission<br />
Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />
Tourismus- und Sozialkommission<br />
Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />
Autonome Gemeinderegie TILIA – Verwaltungsrat<br />
Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />
Generalversammlungen von Interkommunalen<br />
- Lütticher Gasgesellschaft ALG<br />
Ersatz durch Frau Annabelle Mockel<br />
- Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />
Ersatz durch Frau Kattrin Jadin<br />
Verwaltungsrat des Interkommunalen Bestattungszentrums Lüttich und<br />
Umgebung<br />
Ersatz durch Frau Kattrin Jadin<br />
Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung der<br />
Interkommunalen Lütticher Gasgesellschaft ALG<br />
Mit Schreiben vom 26. Mai 2<strong>01</strong>0 lädt die Lütticher Gasgesellschaft ALG gemäß den<br />
Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
ersten Ordentlichen Generalversammlung am 30. Juni 2<strong>01</strong>0 ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Verabschiedung des Geschäftsberichts und des Sonderberichts des<br />
Verwaltungsrats<br />
2. Verabschiedung des Berichts des Rechnungsprüferkollegiums<br />
3. Verabschiedung der Bilanz, der Ergebnisrechnung samt Anlagen per 31.<br />
Dezember 2009<br />
4. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder<br />
5. Entlastung der Mitglieder des Rechnungsprüferkollegiums<br />
6. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Auftrag des Betriebsrevisors für die<br />
Rechnungsjahre 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 2<strong>01</strong>2<br />
7. Bezeichnung der Personalvertreter im Verwaltungsrat<br />
8. Vorstellung der durch den Verwaltungsrat aktualisierten Liste der <strong>Teil</strong>haber<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Verabschiedung der Bilanz und der Ergebnisrechnung 2009<br />
sowie der Entlastung der Verwaltungsräte und des Rechnungsprüfungskollegiums zu.<br />
Für alle anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden,<br />
können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
Anpassung der Beerdigungs- und Friedhofsordnung - Titel XIII der<br />
spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Die Deutschsprachige Gemeinschaft erarbeitet momentan in einer Arbeitsgruppe, in<br />
der die 9 deutsprachigen Gemeinden vertreten sind, den Entwurf eines neuen<br />
Dekretes über die Bestattungen und Grabstätten. Hierbei sollen die<br />
Rahmenbedingungen, die zum Großteil dem Gesetz über die Bestattungen und<br />
Friedhöfe aus dem Jahre 1971 entsprechen, für die 9 Gemeinden festgelegt werden.<br />
Die Gemeinden können in ihren Gemeindeverordnungen die spezifischen lokalen<br />
Belange entsprechend regeln.
- 42 -<br />
Die Friedhofsordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> - zuletzt angepasst im Jahre 2003 - entspricht<br />
nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und muss aus diesem Grunde überarbeitet<br />
werden.<br />
Diesbezüglich haben in den vergangenen Monaten verschiedene Arbeitssitzungen<br />
des Gemeindekollegiums und der Verwaltung sowie auch der Finanzkommission<br />
stattgefunden.<br />
Entsprechend einer Anregung aus der Finanzkommission ist der Entwurf der neuen<br />
Beerdigungs- und Friedhofsordnung auch den beiden hiesigen Beerdigungsinstituten<br />
zur Begutachtung vorgelegt worden; diese hatten allerdings keine Bemerkungen.<br />
So sind verschiedene Bezeichnungen wie z. B. „Bürgermeister- und<br />
Schöffenkollegium“ durch „Gemeindekollegium“ oder „Friedhofswärter“ durch<br />
„Friedhofsverwalter“ ersetzt worden.<br />
Andere Anpassungen haben sich aus der täglichen Arbeitsweise auf den Friedhöfen<br />
ergeben. Sie betreffen unter anderem die Verstreuungswiese, verschiedene<br />
Bestattungsformen, die Führung von Registern, verschiedene Genehmigungen,<br />
Hygienemaßnahmen, Ruhefristen und Ordnungsvorschriften<br />
Außerdem wird die gesamte spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung, von der<br />
die Friedhofsordnung nur ein <strong>Teil</strong> ist, in ihrer koordinierten Fassung neu nummeriert,<br />
wobei für jeden der 17 Titel mit Artikel 1 begonnen wird. Dies hat den Vorteil, bei<br />
zukünftigen Anpassungen nicht immer die Nummerierung der gesamten<br />
Polizeiverordnung überarbeiten zu müssen.<br />
Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns - Neuausschreibung: Genehmigung der<br />
Lastenhefte betreffend:<br />
a) das Straßenbau- und Kanalprojekt, inklusive der Versorgungsarbeiten<br />
b) die Lieferung und Montage von Ausrüstungsmaterial:<br />
- Los 1: Beleuchtung<br />
- Los 2: <strong>Stadt</strong>mobiliar<br />
Die Ausschreibung musste aufgrund von überhöhten Preisen ohne Folge gelassen<br />
werden. Bei geschätzten Baukosten von 5.591.000 € belief sich das preisgünstigste<br />
Angebot (Firma KRINKELS, Naninne) auf 6.752.000 € (+19,8 %). Die enormen<br />
Preisunterschiede waren insbesondere im Kanalbereich und im Bereich der<br />
Wasserversorgungsarbeiten festzustellen.<br />
Alle Projektbeteiligten bestätigten dem Gemeindekollegium, dass ihre Schätzpreise<br />
korrekt waren und die überhöhten Preise aufgrund von externen Einflüssen (aktuelle<br />
Wirtschaftslage, problematische Arbeit) zurückzuführen sind.<br />
Nach langen Diskussionen mit allen Projektbeteiligten und aufgrund der juristischen<br />
Sachlage hat das Gemeindekollegium schließlich die Entscheidung getroffen, die<br />
Ausschreibung ohne Folge zu lassen.<br />
Der Technische Dienst wurde beauftragt, das Lastenheft zu überprüfen und mögliche<br />
Schwächen zu bereinigen. Dadurch sollen die Ausgangsposition verbessert und<br />
bessere Preise erzielt werden.<br />
Bei der Neuausschreibung handelt es sich wiederum um eine öffentliche<br />
Ausschreibung, die wiederum einer europaweiten Veröffentlichung unterliegt.
- 43 -<br />
Die Beleuchtung und die Ausstattung werden aus dem ursprünglichen Lastenheft<br />
herausgenommen und in separaten Lastenheften ausgeschrieben, weil die Preise<br />
dadurch wiederum reduziert werden können.<br />
Die Auftragsbekanntgabe ist für den 2. Juli und die Submissionseröffnung für den<br />
23. August 2<strong>01</strong>0 vorgesehen. Wenn alles nach Plan läuft, können die Arbeiten im<br />
Oktober/November 2<strong>01</strong>0 in Angriff genommen werden.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />
a) die Anschaffung von Betriebsmaterial für den Bauhof - <strong>Teil</strong> 1<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung des ersten <strong>Teil</strong>s des Betriebsmaterials für den<br />
städtischen Bauhof vor. Es handelt sich hierbei um Winkelschleifer, Schlagbohrmaschinen,<br />
Akkuschrauber, einem Alu-Anhänger für einen PKW usw.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
10.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
b) die Anschaffung eines Mini-Baggers für den Bauhof<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Mini-Baggers für den städtischen Bauhof<br />
vor. Da der Bauhof fast permanent einen entsprechenden Bagger für verschiedene<br />
auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet auszuführenden Tiefbauarbeiten anmieten muss, ist es<br />
interessanter und vorteilhafter, ein solches Gerät anzuschaffen.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
35.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
c) die Anschaffung eines Heißschaumgerätes zur Wildkrautreduzierung<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung eines Heißschaumgerätes zur Wildkrautreduzierung<br />
auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet vor. Mittels dieses Gerätes ist die alternative<br />
thermische Unkrautreduzierung viel nachhaltiger zu bewerkstelligen, als dies mit den<br />
<strong>bis</strong>herigen thermischen Infrarotverfahren der Fall ist. Nach dem ersten Jahr, in dem<br />
rund 3 Anwendungen durchgeführt werden müssen, reduziert sich die Zahl<br />
Anwendungen in den Folgejahren auf 2.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
38.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
d) den außerordentlichen Straßenunterhalt 2<strong>01</strong>0 - Asphaltbelag<br />
Das Lastenheft sieht die Ausführung von Straßenunterhaltsarbeiten vor. Die Arbeiten<br />
umfassen den Asphaltbelag in den folgenden Straßen: Handelsstraße, Hochstraße,<br />
Hütte, Haagenstraße, Selterschlag, Bellmerin, Bergkapellstraße, Haasberg, Limburger<br />
Weg, Stendrich, Euregio- und Industriestraße, Weimser Straße, Buschbergerweg,<br />
Birkenweg, Hufengasse.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
insgesamt 125.000 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.
- 44 -<br />
e) die Instandsetzung der Straße Stockem/Roereken<br />
Das Lastenheft sieht die Instandsetzung der Straße Stockem/Roereken anhand eines<br />
sogenannten landwirtschaftlichen Verfahrens vor. Hierbei wird die bestehende<br />
Substanz des Weges aufgeraut, mit Zement ergänzt, neu planiert und verdichtet.<br />
Die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
25.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Genehmigung des Verlaufs der Straße und Fußwege im Rahmen des<br />
Städtebauantrages betreffend die Parzellierung H.E.G. STEFFENS,<br />
Buschbergerweg/Scheidweg<br />
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der am 7. Mai 2<strong>01</strong>0 genehmigten<br />
Erschließung Buschbergerweg/Scheidweg hat der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bereits den Straßenverlauf<br />
gutgeheißen.<br />
Das Projekt sieht die Eröffnung einer neuen Straße von ca. 550 m Länge in<br />
wechselnder Breite zwischen 6 und 9 m, mit Anbindung an den Scheidweg und den<br />
Buschbergerweg vor sowie die Anlegung von zwei Fußwegen als Anbindung zum<br />
Fuß- und Fahrradweg „Promenade“.<br />
Die innere Ringstraße wird als Wohnzone (20km/h) ausgebaut.<br />
Im Verlauf der durchgeführten öffentlichen Untersuchung ist kein Einspruch bei der<br />
Verwaltung eingegangen.<br />
Kommunaler Raumordnungsplan „Ehemaliger Fuhrpark Bergstraße“:<br />
Provisorische Annahme des abgeänderten Raumordnungsprojektes<br />
Das am 18. Mai 2009 provisorisch angenommene Raumordnungsplanprojekt ist der<br />
erforderlichen öffentlichen Untersuchung unterzogen worden.<br />
Die nunmehr eingebrachten Abänderungen leiten sich aus den Ergebnissen der<br />
öffentlichen Untersuchung und der Gespräche mit den Anwohnern ab. Sie dienen<br />
dazu, die Umweltverträglichkeit (Energieeffizienz) zu verbessern und die Wünsche der<br />
Anwohner zu berücksichtigen (Sichten).<br />
Hauptsächlich werden die urbanistischen Vorschriften wie folgt abgeändert:<br />
- Die Neubauten am Platz erhalten ein begrüntes Flachdach (maximale Höhe: 9<br />
Meter) und müssen Niedrigenergiestandard haben und mit modernster,<br />
nachhaltiger Heiztechnik ausgerüstet sein.<br />
- Ebenso erhalten die vorgesehenen, nunmehr eingeschossigen Nebenvolumen<br />
hinter den Anwesen Bergstraße ein Flachdach. Alternativ zum Bau einer Garage<br />
wird in dieser Zone die Möglichkeit geschaffen, die Geschäftsfläche des<br />
Erdgeschosses zu vergrößern, ebenfalls mit begrüntem Flachdach.<br />
Die Anregungen des kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und<br />
Mobilität, der am 14. April 2<strong>01</strong>0 ein günstiges Gutachten zum abgeänderten Projekt<br />
abgegeben hat, sind somit ebenfalls eingeflossen.<br />
Nach der provisorischen Annahme durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> wird erneut eine öffentliche<br />
Untersuchung durchgeführt.<br />
Genehmigung zum Erwerb von Grundstücken in der Paveestraße<br />
Ankauf von zwei Parzellen gelegen Hintergelände Paveestraße in einer Gesamtgröße<br />
von 1.650 m 2 auf Basis des amtlichen Schätzpreises vor dem Hintergrund des
- 45 -<br />
Projektes des kommunalen Raumordnungsplanes, welcher langfristig eine<br />
Parkrandbebauung ermöglicht.<br />
Übernahme der Straßeninfrastruktur Industriezone III (Textil- und Weberstraße)<br />
Übernahme der insgesamt 21.537 m² großen Infrastruktur der Industriezone III (Textil-<br />
und Weberstraße) in das öffentliche Wegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
Übertragung eines Baurechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA:<br />
<strong>Stadt</strong>museum, Gospertstraße 52-54<br />
Im Hinblick auf die MwSt.-Optimierung wird das <strong>Stadt</strong>museum, Gospertstraße 52-54,<br />
von der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> an die Autonome Gemeinderegie Tilia übertragen, damit die<br />
Regie als Bauherr für Infrastrukturarbeiten auftreten kann.<br />
Genehmigung zum Verkauf von zwei Geländeabsplissen aus dem Kneipp-<br />
Gelände an die Gebäuderegie zum Bau des neuen Justizgebäudes<br />
Verkauf von zwei Absplissen in einer Gesamtgröße von 61,5 m 2 aus dem<br />
Hintergelände des ehemaligen Kneipp-Institutes an die Gebäuderegie zum Bau des<br />
neuen Justizgebäudes.<br />
Genehmigung der Jahresrechnungen 2009:<br />
a) Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 320.615,77 €<br />
Ausgaben:............................................................................................................................................................................... 273.212,74 €<br />
Überschuss : ...........................................................................................................................................................................47.403,03 €<br />
b) Kirchenfabrik Sankt Joseph<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 167.624,92 €<br />
Ausgaben:............................................................................................................................................................................... 143.619,<strong>01</strong> €<br />
Überschuss : ..................................................................................................................................................................... + 24.005,91 €<br />
c) Kirchenfabrik Sankt Katharina<br />
Einnahmen : ......................................................................................................................................................................... 103.540,87 €<br />
Ausgaben:...................................................................................................................................................................................66.074,29 €<br />
Überschuss : ..................................................................................................................................................................... + 37.466,58 €<br />
Genehmigung der Kreditabänderung Nr. 1/2<strong>01</strong>0 der Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />
Ursprungshaushalt:...................................................................................................................................................... 443.868,30 €<br />
Erhöhung der Kredite:.................................................................................................................................................. 57.632,14 €<br />
Senkung der Kredite:..........................................................................................................................................................7.800,00 €<br />
Neues Ergebnis :............................................................................................................................................................ 493.700,44 €<br />
Für die Fassadensanierung Werthkapelle, die in 2009 nicht fertig gestellt werden<br />
konnte: Erhöhung Zuschuss um 5.087,84 €, von 47.600,00 € auf 52.687,84 €, und<br />
Erhöhung Überbrückungskredit um 7.631,76 €, von 71.400,00 € auf 79.031,76 €.<br />
Gemäß den Vorgaben des Kollegiums hat die Kirchenfabrik die ordentlichen<br />
Ausgaben um 7.800,00 € verringert, um den ordentlichen Zuschuss der <strong>Stadt</strong> auf<br />
das Niveau von 2009 zu reduzieren.<br />
ÖSHZ <strong>Eupen</strong>: Genehmigung der Jahresrechung 2009<br />
Ordentlicher Dienst<br />
1. Festgestellte Anrechte zu Gunsten des Ö.S.H.Z..........................................................16.867.750,44 €<br />
Nicht beitreibbare Einnahmen..................................................................................................................-19.251,67 €<br />
Verbleibende Summe der festgestellten Anrechte..................................................16.848.498,77 €<br />
Durch das Ö.S.H.Z. eingegangene Ausgabeverpflichtungen........................15.486.363,77 €
- 46 -<br />
Überschuss............................................................................................................................................................. 1.362.135,00 €<br />
2. Getätigte Einnahmen.................................................................................................................................16.606.546,82 €<br />
Getätigte Ausgaben....................................................................................................................................15.052.596,57 €<br />
Überschuss ...............................................................................................................................1.553.950,25 €<br />
Außerordentlicher Dienst<br />
1. Festgestellte Anrechte zu Gunsten des Ö.S.H.Z............................................................. 1.071.796,54 €<br />
Nicht beitreibbare Einnahmen......................................................................................................................-1.505,20 €<br />
Verbleibende Summe der festgestellten Anrechte...................................................... 1.070.291,34 €<br />
Durch das Ö.S.H.Z. eingegangene Ausgabeverpflichtungen................................969.528,28 €<br />
Überschuss ...................................................................................................................................100.763,06 €<br />
2. Getätigte Einnahmen.........................................................................................................................................909.368,89 €<br />
Getätigte Ausgaben............................................................................................................................................570.470,47 €<br />
Überschuss ...................................................................................................................................338.898,42 €<br />
Verwaltung der Fonds :..................................................................................................................................... 1.026.147,39 €<br />
Durchlaufender Dienst :<br />
Einnahmen............................................................................................................................................................... 5.9<strong>81</strong>.719,89 €<br />
Ausgaben .................................................................................................................................................................. 5.826.827,91 €<br />
Überschuss ...................................................................................................................................154.891,98 €<br />
Bewilligung eines Zuschusses<br />
150 € für den Cäcilienchor an St. Nikolaus für das Jahrestreffen der Chöre des<br />
Dekanats <strong>Eupen</strong>-Kelmis<br />
Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines Darlehens an die<br />
Autonome Gemeinderegie TILIA für die Infrastrukturen im Stadion Kehrweg<br />
Für die Infrastrukturarbeiten im Stadion Kehrweg, deren Gesamtkosten auf<br />
3.520.000 € ohne MwSt. veranschlagt werden und durch die A.G.R. TILIA<br />
durchgeführt werden sollen:<br />
- ein außerordentlicher Zuschuss in Höhe von 704.000 €, bzw. maximal in Höhe der<br />
Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten;<br />
- ein Darlehen in Höhe von ebenfalls 704.000 €, bzw. maximal in Höhe der Hälfte<br />
des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der Arbeiten, rückzahlbar in 10 Halb-Jahresraten,<br />
zuzüglich Zinsen.<br />
Revision der <strong>Stadt</strong>kasse - 2. Trimester 2<strong>01</strong>0<br />
Die Kassenkontrolle erfolgt am 18. Juni 2<strong>01</strong>0.<br />
Genehmigung der Jahresrechnungen 2009 der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Jahresrechnung 2009 der <strong>Stadt</strong> wie folgt:<br />
A) Budgetäre Rechnung<br />
I. Ordentlicher Dienst<br />
1) Festgestellte Anrechte..................................................................... 26.149.048,26 €<br />
Entwertungen und Uneintreibbare............................................- 509.360,74 €<br />
Netto festgestellte Anrechte........................................................ 25.639.687,52 €<br />
Verpflichtungen.......................................................................................- 23.053.<strong>01</strong>8,51 €<br />
Haushaltsergebnis.......................................................................... + 2.586.669,<strong>01</strong> €<br />
2) Verpflichtungen........................................................................................ 23.053.<strong>01</strong>8,51 €<br />
Anrechnungen.........................................................................................- 22.<strong>81</strong>3.330,65 €<br />
Zu übertragende Verpflichtungen................................................ 239.687,86 €
- 47 -<br />
3) Netto festgestellte Anrechte.......................................................25.639.687,52 €<br />
Anrechnungen.........................................................................................- 22.<strong>81</strong>3.330,65 €<br />
Buchführungsergebnis .................................................................... 2.826.356,87 €<br />
II Außerordentlicher Dienst<br />
1) Festgestellte Anrechte......................................................................... 7.875.614,22 €<br />
Entwertungen und Uneintreibbare....................................................................0,00 €<br />
Netto festgestellte Anrechte............................................................ 7.875.614,22 €<br />
Verpflichtungen...........................................................................................- 9.313.170,18 €<br />
Haushaltsergebnis.............................................................................- 1.437.555,96 €<br />
2) Verpflichtungen............................................................................................ 9.313.170,18 €<br />
Anrechnungen.............................................................................................- 4.853.652,92 €<br />
Zu übertragende Verpflichtungen........................................+ 4.459.517,26 €<br />
3) Netto festgestellte Anrechte.......................................................... 7.875.614,22 €<br />
Anrechnungen.............................................................................................- 4.853.652,92 €<br />
Buchführungsergebnis ...............................................................+ 3.021.961,30 €<br />
B) Ergebnisrechnung<br />
1) Laufende Erträge....................................................................................24.167.679,53 €<br />
Laufende Aufwendungen.............................................................21.973.748,28 €<br />
Laufender Überschuss...............................................................+ 2.193.931,25 €<br />
2) Erträge aus Schwankungen<br />
der Bilanzwerte, Richtigstellungen,<br />
Übertragungen.............................................................................................. 3.<strong>01</strong>7.424,35 €<br />
Aufwendungen aus Schwankungen<br />
der Bilanzwerte, Wiederherstellungen,<br />
Rückstellungen.............................................................................................. 4.904.459,33 €<br />
...................................................................................................................................-1. 887.034,98 €<br />
3) Betriebsbonus..........................................................................................+ 306.896,27 €<br />
4) Außerordentliche Erträge und<br />
Abhebungen aus den Rücklagen............................................. 2.122.640,14 €<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
und Zuführungen an die Rücklagen...................................... 1.716.893,44 €<br />
5) Außerordentlicher Überschuss................................................ 405.746,70 €<br />
6) In die Bilanz zu übertragender<br />
Überschuss...........................................................................................................712.642,97 €<br />
C) Bilanz<br />
1. Anlagevermögen...............................................................................118.959.433,95 €<br />
2. Umlaufvermögen .............................................................................. + 9.006.649,32 €<br />
3. Gesamtbetrag der Aktiva.....................................................127.966.083,27 €<br />
4. Eigenmittel................................................................................................106.362.963,23 €<br />
5. Schulden..................................................................................................+ 21.603.120,04 €<br />
6. Gesamtbetrag der Passiva................................................127.966.083,27 €
- 48 -<br />
Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>: Genehmigung der Anpassungen Nr. 1 und 2<br />
Nach Beratschlagung in der Finanzkommission und nach Kenntnisnahme des<br />
günstigen Gutachtens der Budgetkommission zum Entwurf der Haushaltsplananpassungen<br />
Nr. 1 und 2 genehmigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die Kreditanpassungen, die wie<br />
folgt abschließen:<br />
Ordentlicher Haushaltsplan (Nr. 1)<br />
Einnahmen Ausgaben Überschuss<br />
Kredit des Haushaltsplanes 24.408.388,55 € 24.398.352,28 € 10.036,27 €<br />
Kreditanpassungen +1.464.162,63 € +1.456.917 € + 7.245,63 €<br />
Neuer Kredit 25.872.551,18 € 25.855.269,28 € 17.2<strong>81</strong>,90 €<br />
Außerordentlicher Haushaltsplan (Nr. 2)<br />
Auf Grund der neuen Schätzung für die Infrastrukturarbeiten im Fußballstadion<br />
Kehrweg ist es erforderlich, die im Entwurf vorgesehenen Haushaltsartikel für den<br />
Zuschuss und das Darlehen an die A.G.R. TILIA entsprechend zu erhöhen.<br />
Nachstehend die Aufstellung mit diesen 3 Artikeln sowie die entsprechend<br />
angepasste zusammenfassende Tabelle des ordentlichen Dienstes:<br />
Entwurf Änderung Neuer Kredit<br />
Artikel 529/635-51<br />
A.o. Zuschuss an die A.G.R. TILIA 1.572.000 € + 376.000 € 1.948.000 €<br />
Artikel 5291/843-53 (Anteil KAS <strong>Eupen</strong>)<br />
Darlehen an die A.G.R. TLIA 704.000 € + 376.000 € 1.080.000 €<br />
Artikel 529/961-51<br />
Anleihen zu Lasten der Gemeinde 1.050.000 € + 752.000 € 1.802.000 €<br />
Das neue Gesamtvolumen des außerordentlichen Haushalts stellt sich dann wie folgt dar:<br />
Kredit des Haushaltsplanes 16.277.395 € 16.277.395 € 0 €<br />
Kreditanpassungen +5.302.718 € +5.302.718 € 0 €<br />
Neuer Kredit 21.580.113 € 21.580.113 € 0 €<br />
Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Mobiliar der städtischen<br />
Grundschulen<br />
Anschaffung von Mobiliar: Stühle, Tische, Schränke, Hocker, Regale, Stellwände für die<br />
Bestückung der städtischen Grundschulen Oberstadt, Unterstadt, Kettenis und für<br />
französischsprachige Kinder.<br />
Kostenschätzung: 16.800 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Genehmigung des Lastenheftes für die Anschaffung von Geräten der städtischen<br />
Haushalts-Abendkurse<br />
Anschaffung von Geräten: Pfannen, Waagen, kleine Haushaltsgeräte, eine<br />
Nähmaschine und eine Overlock für die Bestückung der städtischen Haushalts-<br />
Abendkurse.<br />
Kostenschätzung: 5.000 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.
- 49 -<br />
13. SEPTEMBER 2<strong>01</strong>0<br />
Umbesetzung im <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong><br />
Aufgrund des Rücktritts des H. Karl Heeren rückt H. Fabrice Paulus nach.<br />
Mitteilungen<br />
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />
Mit Erlass vom 28. Juli 2<strong>01</strong>0 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />
Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Jahresrechnung 2009 der <strong>Stadt</strong><br />
gebilligt.<br />
b) Genehmigung der Haushaltsplananpassungen Nr. 1 und 2 für das Jahr 2<strong>01</strong>0<br />
Mit Erlass vom 29. Juli 2<strong>01</strong>0 hat der Ministerpräsident und Minister für lokale<br />
Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Haushaltsplananpassungen Nr.<br />
1 und 2 der <strong>Stadt</strong> gebilligt.<br />
c) Schreiben der Regionalen Vereinigung der Tiergesundheit- und identifizierung<br />
ARSIA V.o.G.<br />
Mit Schreiben vom 30. Juni 2<strong>01</strong>0 hat die V.o.G. ARSIA auf die Resolution des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s<br />
vom 8. März 2<strong>01</strong>0 hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Arsia-Zweigstelle in<br />
Rocherath geantwortet.<br />
Die V.o.G. teilte mit, dass das Projekt der Umstrukturierung aus organisatorischen und<br />
finanziellen Gründen gerechtfertig ist, dabei sollen jedoch den deutschsprachigen<br />
Kunden sowohl ein geeigneter Empfang als auch angepasste Dienstleistungen<br />
garantiert bleiben. Außerdem soll die Umstrukturierung frühestens in 2<strong>01</strong>4 in Kraft<br />
treten.<br />
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien<br />
Durch die Demission des Herrn Karl Heeren als Mitglied des <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s sind<br />
auch seine Mandate in verschiedenen Kommissionen, Verwaltungsräten und<br />
Generalversammlungen frei geworden.<br />
Zudem hat Frau Anneliese Schumacher-Piel ihren Rücktritt aus dem Veraltungsrat der<br />
Haushalts-Abendschule erklärt.<br />
Das Schreiben der CSP-Fraktion vom 2. September 2<strong>01</strong>0, womit diese<br />
entsprechende Umbesetzungen vorschlägt, ist erst nach Versand der Einladung zu<br />
diesem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eingegangen, sodass der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Interesse des guten<br />
Funktionierens der verschiedenen Gremien über diesen Punkt außerhalb der<br />
Tagesordnung berät.<br />
Folgende Umbesetzungen wurden beschlossen:<br />
1. Kommissionen<br />
Finanzkommission<br />
Ersatz des Herrn Heeren durch H. Fabrice Paulus<br />
Baukommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
H. Karl Heeren ersetzt H. Fabrice Paulus als Berater<br />
Feuerwehrkommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
Schulkommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus
- 50 -<br />
Sportkommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
H. Karl Heeren ersetzt Fr. Désirée Münster als Berater<br />
Tourismus- und Sozialkommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
Umwelt- und Energiekommission<br />
Ersatz durch H Fabrice Paulus<br />
Waldkommission<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
2. Generalversammlungen<br />
Interkommunale A.I.D.E.<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
Interkommunales Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
Interkommunale INTEROST<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
V.o.G. Flussvertrag des Weserbeckens<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
3. Verwaltungsräte<br />
Interkommunale FINOST<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
<strong>Eupen</strong>er Schrebergartenverein V.o.G.<br />
Ersatz durch H. Fabrice Paulus<br />
Haushalts-Abendschule<br />
H. Karl Heeren ersetzt Fr. Anneliese Schumacher-Piel<br />
Pädagogischer Rat der städtischen Grundschule Unterstadt<br />
Ersatz durch H. Hubert Streicher<br />
Anpassung der Geschäftsordnung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es<br />
Auf Anregung des H. <strong>Stadt</strong>verordneten Nahl in der Finanzkommission vom 20. Januar<br />
2<strong>01</strong>0 kann das <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied, das als Mitglied einer Kommission bezeichnet<br />
wurde, sich durch ein anderes <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied derselben Fraktion vertreten lassen.<br />
Dabei erhält dieser Vertreter auch das entsprechende Anwesenheitsgeld.<br />
Bei dieser Gelegenheit wird der gesamte Abschnitt 11 der Geschäftsordnung an die<br />
augenblicklichen Realitäten angepasst; d. h. eine Vervollständigung der Liste der<br />
Kommissionen sowie die Festlegung auf 11 <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglieder.<br />
Die Mitglieder der Kommissionen, die von den Fraktionsführern mindestens 13 volle<br />
Tage vor der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vorgeschlagen werden, brauchen nicht mehr in<br />
geheimer Abstimmung gewählt zu werden.<br />
Auch wird die Definition einer Fraktion neu formuliert.<br />
Zudem werden die Fristen für die Einladungen neu festgelegt.<br />
Übereinkunft über die Vernetzung der offenen Jugendarbeit in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> für<br />
die Jahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1<br />
In den Jahren 2006 und 2007 genehmigte der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> eine von der Regierung der<br />
DG vorgeschlagene Übereinkunft über die Vernetzung der offenen Jugendarbeit in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, wobei es sich um jährliche Übereinkünfte handelte.
- 51 -<br />
Für die Jahre 2008 und 2009 stimmte der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> einem überarbeiteten Textentwurf<br />
zu, der besser strukturiert war und die Verpflichtungen der betroffenen Jugendzentren<br />
detaillierter festlegte.<br />
Auch wurden als die städtischen Vertreter im Begleitausschuss Herr Schöffe Patrick<br />
Meyer sowie der Jugendbeauftragte der <strong>Stadt</strong>, Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Thomas<br />
Brockhans, bezeichnet.<br />
Nunmehr liegt ein Dokument vor, welches für die Jahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1 gelten soll<br />
und ebenfalls eine Reihe Veränderungen zu den Vorjahren aufweist.<br />
Das Viertelhaus Cardijn ersetzt den CAJ-Mittagstreff als Partner, während das<br />
Jugendbüro der DG nicht mehr impliziert ist.<br />
Als Gegenstand des Vertrags wird die Jugendinformationsarbeit hinzugefügt und bei<br />
der Formulierung der Ziele zusätzlich die Durchführung gemeinsamer Projekte<br />
angeführt.<br />
Die Verpflichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> werden dahingehend abgeändert, dass der<br />
Betrag von 1.000 € für projektgebundene Kosten für gemeinsame Aktivitäten nicht<br />
mehr als Vorschuss über das Jugendbüro zur Verfügung gestellt wird, sondern an die<br />
Durchführung von Projekten gebunden wird.<br />
Die Bestimmungen betreffend Streetwork entfallen ersatzlos.<br />
Die Schriftführung im Begleitausschuss, der zweimal jährlich tagt, erfolgt im Turnus<br />
durch die Jugendarbeiter.<br />
Als Ersatz für Herrn Thomas Brockhans, der dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nicht mehr angehört, wird<br />
zudem Frau Olivia Nistor als zweiter städtischer Vertreter im Begleitausschuss<br />
bezeichnet.<br />
Entzug der Konzession von Grabstätten auf Grund des Gesetzes vom 20. Juli<br />
1971<br />
Für die Grabstätten, die seit mindestens einem Jahr nicht mehr gepflegt wurden, kann<br />
entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juli 1971 über<br />
Beerdigungen und Grabstätten die Konzession entzogen werden. Hier handelt es sich<br />
um folgende Konzessionen:<br />
- Flur 3 Nr. 17-18 (Grabstätte Kremer)<br />
- Flur 5 Nr. 159-162 (Grabstätte Nyssen)<br />
- Flur 5 Nr. 189-192 (Grabstätte Mockel)<br />
- Flur 5 Nr. 245-246 (Grabstätte Assent)<br />
- Flur 5b Nr. 79-80 (Grabstätte Chantraine)<br />
- Flur 6 Nr. 67-68 (Grabstätte Falter)<br />
- Flur 6 Nr. 217-218 (Grabstätte Vandenhirtz)<br />
- Flur 9 Nr. 346-347 (Grabstätte Hermanns)<br />
- Flur 9 Nr. 405-406 (Grabstätte Dreese-Bong)<br />
- Flur 9 Nr. 577 (Grabstätte Beck)<br />
- Flur 9c Nr. 11-12 (Grabstätte Dumbruch-Beck)<br />
- Flur 9d Nr. 1 (Grabstätte Franquet)<br />
- Flur 10 Nr. 202-206 (Grabstätte Drolinaux)<br />
- Flur 11 Nr. 3-4 (Grabstätte Bragard-Delince)<br />
- Flur 11 Nr. 173-176 (Grabstätte Fehrer-Beloff)<br />
- Flur 11 Nr. 269-270 (Grabstätte Gillet)<br />
- Flur 11 Nr. 392-393A (Grabstätte Krützen-De Hesselle)<br />
- Flur 11 Nr. 427-428 (Grabstätte Lenders-Plummans)<br />
- Flur 11 Nr. 625-628 (Grabstätte Hansen)<br />
- Flur 11 Nr. 8<strong>01</strong>-804 (Grabstätte Heeren-Kreuer)
- 52 -<br />
- Flur 11 Nr. 947-948 (Grabstätte Assent-Rotheudt)<br />
- Flur 11 Nr. 973-974 (Grabstätte Winners-Heck)<br />
- Flur 15 Nr. 40-41 (Grabstätte Mauran-Spork)<br />
- Flur 15 Nr. 54-55 (Grabstätte Tilman-Falter)<br />
- Flur 15 Nr. 291-292 (Grabstätte Wetzel)<br />
- Flur 15 Nr. 509-512 (Grabstätte Heck)<br />
- Flur 15a Nr. 66-67 (Grabstätte Pontzen-Ernst)<br />
- Flur 15a Nr. 74-75 (Grabstätte Scheiff)<br />
- Flur 17 Nr. 376-377 (Grabstätte Hedenus)<br />
- Flur 18 Nr. 22-23 (Grabstätte Karls-Von Schwartzenberg)<br />
- Flur 24 Nr. 153-154 (Grabstätte Scholl-Polfers)<br />
- Flur 24 Nr. 195-196 (Grabstätte Förster).<br />
Einrichtung eines provisorischen Kreisverkehrs an der Kreuzung Rathausplatz:<br />
Abänderung des Lastenheftes – Vergabe im Verhandlungsverfahren<br />
Da im Zuge der ersten Ausschreibung (öffentliche Ausschreibung) des Projekts am<br />
28. Juni 2<strong>01</strong>0 nur überhöhte Preise hinterlegt wurden, beschloss das<br />
Gemeindekollegium am 13. Juli 2<strong>01</strong>0, die Ausschreibung ohne Folge zu belassen.<br />
Laut Artikel 17 § 2, 1d) des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche<br />
Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge kann deshalb in<br />
das Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung“ gewechselt<br />
werden.<br />
Das Studienbüro SOTREZ-NIZET aus <strong>Eupen</strong> hat ein entsprechend abgeändertes<br />
Projekt betreffend die Einrichtung eines provisorischen Kreisverkehrs Rathausplatz<br />
erstellt. Dabei handelt es sich auch weiterhin um eine provisorische Maßnahme, die<br />
auf Grund des anstehenden Projekts „Neubelebung des <strong>Stadt</strong>kerns“ und der damit<br />
verbundenen Umleitung des Verkehrs erforderlich ist, um den Verkehrsfluss zu<br />
gewährleisten.<br />
Die durch das Studienbüro SOTREZ-NIZET erstellte Kostenschätzung beläuft sich<br />
weiterhin auf insgesamt 111.095,18 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Plan de sécurité routière - Genehmigung des Lastenheftes betreffend die<br />
Gestaltung der Kreuzungsbereiche beidseitig der Brücke Bellmerin/Langesthal<br />
Im Rahmen des durch Herrn Minister André ANTOINE lancierten Programms des Plan<br />
de Sécuritè routière hat die <strong>Stadt</strong> ihre Kandidatur bei der Wallonischen Region<br />
eingereicht und am 27. Oktober 2009 die Subsidienzusage der Wallonischen Region<br />
erhalten.<br />
Der Zuschuss ist auf 99.008,25 € festgelegt (75 % der förderwürdigen Projektkosten),<br />
wobei ein erster Vorschuss von 55 % sofort ausgezahlt wurde; der Rest wird nach<br />
Festlegung der reellen Kosten bezahlt.<br />
Das durch den Technischen Dienst ausgearbeitete Lastenheft sieht die Gestaltung<br />
des Kreuzungsbereiches „Am Blech“ sowie im Bellmerin / Untere Rottergasse mit<br />
einer Kostenschätzung von 132.000 € einschl. MwSt. vor.<br />
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung.
- 53 -<br />
Genehmigung des Lastenheftes für die Vergabe der Wartung der städtischen<br />
Heizungsanlagen<br />
Das Lastenheft sieht die Vergabe der Wartung der Heizungsanlagen in 37 städtischen<br />
Gebäuden mit einer Kostenschätzung von 21.900 € einschl. MwSt. vor.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Bezeichnung der Interkommunalen INTEROST als Ankaufszentrale für<br />
Verlegungsarbeiten von öffentlichen Beleuchtungsanlagen<br />
Ein Rundschreiben von Herrn Minister Furlan vom 22. März 2<strong>01</strong>0 betrifft die<br />
Vertragsbeziehungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung zwischen den<br />
gemischten Energieverteilernetzbetreibern und ihren Gesellschaftern sowie die<br />
Gründung einer Ankaufzentrale für die Verlegungsarbeiten von öffentlichen<br />
Beleuchtungsanlagen. Zusätzliche Erläuterungen wurden mit Schreiben der<br />
Interkommunalen Elektrizitäts- und Gasgesellschaft der Ostgebiete INTEROST vom<br />
21. Mai 2<strong>01</strong>0 mitgeteilt.<br />
Die Interkommunale INTEROST, Verteilernetzbetreiber, schlägt der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> vor,<br />
einen mehrjährigen Arbeitsauftrag für Rechnung der sich auf ihrem Gebiet<br />
befindenden Gemeinden auszurichten, was für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> im Hinblick auf<br />
größenordnungsbedingte Einsparungen von Interesse ist.<br />
Die von der VNB-Interkommunale INTEROST eingerichtete Ankaufszentrale für den<br />
gesamten Bedarf an Verlegungsarbeiten von öffentlichen Beleuchtungsanlagen wird<br />
demnach in Anspruch genommen und dies für eine Zeitdauer von 3 Jahren.<br />
Zeichnung von Anteilscheinen ohne Stimmberechtigung am Kapital C des<br />
zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens A.I.D.E.:<br />
a) Objekt Stockem / Roereken<br />
Die Endabrechnung der Firma TRA.GE.CO. betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />
beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 410.605 € ohne MwSt.<br />
Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />
zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />
A.I.D.E. zum Betrag von 172.454 € zu zeichnen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />
Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />
gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />
vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />
b) Objekt König-Albert-Allee<br />
Die Endabrechnung der Firma AB TECH betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />
beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 276.891 € ohne MwSt.<br />
Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />
zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />
A.I.D.E. zum Betrag von 116.294 € zu zeichnen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />
Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />
gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />
vollständigen Auszahlung der Gelder.
- 54 -<br />
c) Objekt Nöreth<br />
Die Endabrechnung der Firma ELSEN betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />
beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 53.671,54 € ohne MwSt.<br />
Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />
zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />
A.I.D.E. zum Betrag von 22.542 € zu zeichnen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />
Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />
gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />
vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />
d) Objekt <strong>Teil</strong>bereich der Herbesthaler Straße zwischen Gemehret und<br />
Hochstraße<br />
Die Endabrechnung der Firma BETONAC betreffend die entsprechenden Kanalisationsarbeiten<br />
beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 698.977 € ohne MwSt.<br />
Da der städtische Kostenanteil 42 % beträgt, sind Anteilscheine ohne Stimmberechtigung<br />
zum Kapital C des zugelassenen Abwasserbehandlungsunternehmens<br />
A.I.D.E. zum Betrag von 293.570 € zu zeichnen.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die Endabrechnung sowie die Zeichnung der Anteilscheine.<br />
Zudem beauftragt der Rat das Gemeindekollegium mit der jährlichen Austeilung des<br />
gezeichneten Betrags in Höhe von mindestens 1/20 dieser Zeichnung <strong>bis</strong> zur<br />
vollständigen Auszahlung der Gelder.<br />
Genehmigung des Wohnmietvertrages für das Anwesen Herbesthaler Straße 13A<br />
Wesentliche Punkte des Vertrages:<br />
- Wohnhaus, umfassend Wohnzimmer, Küche, Bad, drei Schlafzimmer, vier<br />
Kellerräume sowie Garage mit Ausklammerung eines Büroraums, eines W.C. und<br />
einer Pkw-Garage auf dem Außengelände, welche der städtischen<br />
Friedhofsverwaltung vorbehalten bleiben;<br />
- 9-Jahres-Mietvertrag, beginnend am 1. August 2<strong>01</strong>0, mit vorzeitiger<br />
Kündigungsmöglichkeit seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wegen Eigennutzung;<br />
- Mietpreis: indexgebundene Miete von 475 € pro Monat abzüglich 175 € pro<br />
Monat für Gewährleistung der Hausmeister-Funktion im Rathaus;<br />
- Mietgarantie: eine Monatsmiete;<br />
- der Mieter zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />
den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung von Räumlichkeiten im<br />
Anwesen Schulstraße 18<br />
Die Räumlichkeiten werden dem Jugendtreff X-Dream zur Verfügung gestellt.<br />
Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />
- Vereinbarung über prekäre Nutzung von Räumlichkeiten im Anwesen Schulstraße<br />
18 (linker Flügel des Erdgeschosses); Eingangsbereich/Flur, Treppenhaus und<br />
Sanitäranlagen werden gemeinschaftlich genutzt;<br />
- Dauer: ab 15. September 2<strong>01</strong>0 auf unbestimmte Dauer;<br />
- Kündigung: jederzeit mittels einmonatiger Kündigungsfrist für den Nutzer und<br />
sechsmonatiger Kündigungsfrist für die <strong>Stadt</strong>;<br />
- Nutzungsentschädigung: 1.400,04 € pro Jahr, zahlbar in 12 Monatsentschädigungen<br />
à 116,67 €;
- 55 -<br />
- pauschale Energiekostenbeteiligung von 200 € pro Monat im ersten Vertragsjahr;<br />
Anpassung ab dem 2. Vertragsjahr nach Auswertung der effektiven Energieverbrauchskosten;<br />
- Übliche Mieter- und Eigentümerlasten.<br />
Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung der Mietwohnung Monschauer<br />
Straße 115<br />
Auf Grund eines Brandschadens in ihrem Wohnhaus soll eine <strong>Eupen</strong>er Familie<br />
vorübergehend und voraussichtlich <strong>bis</strong> Jahresende 2<strong>01</strong>0 im ehemaligen Forsthaus,<br />
Monschauer Straße 115, untergebracht werden.<br />
Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />
- Vereinbarung zur prekären Nutzung auf bestimmte Dauer, beginnend am<br />
25. August 2<strong>01</strong>0 und endend zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0;<br />
- Kündigungsfrist des Nutzers: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen;<br />
- Nutzungsentschädigung: 430 € pro Monat;<br />
- Energieverbrauchskosten zu Lasten des Nutzers;<br />
- der Nutzer zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />
den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit<br />
der V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen<br />
Betreuung Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />
Der Punkt wurde von der Tagesordnung zurückgezogen.<br />
Genehmigung von Straßenverläufen:<br />
a) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST betreffend die Anlegung der<br />
Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />
Feldstraße<br />
Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />
Parzellierungsantrages genehmigt.<br />
Das Projekt sieht die Anlage einer neuen, als Wohnzone ausgebauten Straße von ca.<br />
520 m Länge, die Schaffung von Gemeinschaftsplätzen sowie die Anlegung eines<br />
Fußweges zur Aachener Straße vor.<br />
Während der öffentlichen Untersuchung wurden vier schriftliche Bemerkungen (dabei<br />
ein Sammelschreiben mit 8 Unterschriften) eingereicht.<br />
Die Forderungen des Sammelschreibens zum Kanalisationsverlauf betreffen nicht die<br />
Parzellierung, sondern das diesbezügliche Kanalisationsprojekt in der Aachener<br />
Straße. Die <strong>Stadt</strong> teilt die Ansicht der Anwohner und ist bereits im Monat Mai bei der<br />
AIDE interveniert. <strong>Seite</strong>ns der Direktion der AIDE wurde der <strong>Stadt</strong> am 23. Juni 2<strong>01</strong>0<br />
bestätigt, dass das Projekt mit einer separaten Kanalisation ausnahmsweise durch<br />
die Gärten verlegt werden darf und die Hausanschlüsse, wie durch die Anwohner<br />
gewünscht, ohne Pumpen nach hinten erfolgen.<br />
Der Forderung, die gegenüberliegenden Grundstücke nicht durch Regenabwässer zu<br />
überlasten, wird durch eine entsprechend berechnete Dimensionierung des<br />
Überlaufes des Teiches, der als natürliches Staubecken dient, Rechnung getragen.<br />
Neben dem natürlichen Zulauf wird der Teich zudem ausschließlich über Dachwässer,<br />
welche selbst durch die vorgeschriebenen Hauszisternen gepuffert sind,<br />
gespeist. Die Straßen- und Parkflächen werden nicht in den Teich abfließen.
- 56 -<br />
b) Städtebauantrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> betreffend die Anlegung eines provisorischen<br />
Kreisverkehrs Rathausplatz<br />
Der Kreisverkehr hat einen Radius von 12 m und erhält einen Asphaltbelag. Er dient<br />
zum einen der Verbesserung der Verkehrssituation und ist zum anderen erforderlich<br />
im Rahmen der Umleitungsmaßnahmen bezüglich der Bauarbeiten zur Neubelebung<br />
des <strong>Stadt</strong>kerns.<br />
Während der öffentlichen Untersuchung wurde kein Einspruch eingereicht. Die<br />
erforderliche Denkmalgenehmigung liegt vor.<br />
Bewilligung von Zuschüssen<br />
- 25 € für den Kongress des Lütticher Provinzialverbandes der Gemeindesekretäre<br />
- 620 € für das 250-jährige Jubiläum der V.o.G. Kgl. St. Sebastianus Schützengesellschaft<br />
Kettenis<br />
- 125 € an den Freundeskreis der Ehrenamtlichen des Klösterchens für das<br />
diesjährige Gartenfest<br />
- 150 € an den Schrebergartenverein als Funktionszuschuss.<br />
Genehmigung der Vereinbarungen mit der SOWAFINAL betreffend alternative<br />
Finanzierungen im Rahmen der Bezuschussung durch die Wallonische Region:<br />
a) Sanierungsprojekt KNEIPP<br />
b) Sanierungsprojekt Alter Schlachthof<br />
Die durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigten Vereinbarungen müssen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>,<br />
die Wallonische Region, die A.G. öffentlichen Rechts SOWAFINAL sowie die Bank<br />
selbst unterzeichnet werden und beinhalten im Wesentlichen folgende Bedingungen:<br />
- Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarungen und des Einverständnisses<br />
seitens SOWAFINAL stellt DEXIA die Beträge der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zur Verfügung in<br />
Form von Krediteröffnungen.<br />
- Nach Beendigung der Abhebungsperiode von maximal 2 Jahren werden die<br />
Krediteröffnungen konsolidiert und in eine Anleihe von 20-jähriger Laufzeit<br />
umgewandelt, auf den Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
- Die Zinsfüße werden gemäß der zwischen Bank, Wallonischer Region und<br />
SOWAFINAL ausgehandelten Vereinbarung festgelegt.<br />
Die Anleihelasten (Tilgung und Zinsen) werden vollständig durch SOWAFINAL erstattet,<br />
an den jeweiligen Zahlungstagen mit selbem Wertdatum.<br />
Die Anleihen belaufen sich auf einen Betrag von 2.930.480,70 € für das<br />
Sanierungsprojekt Kneipp und auf einen Betrag von 420.089,72 € für das<br />
Sanierungsprojekt Alter Schlachthof.<br />
Infrastrukturarbeiten Kehrweg-Stadion: Anpassung des Beschlusses vom 29. Juni<br />
2<strong>01</strong>0 betreffend die Bewilligung von Finanzhilfen an die A.G.R. TILIA und<br />
Gewährung einer Garantie<br />
Durch Beschluss vom 29. Juni 2<strong>01</strong>0 wurden zu Gunsten der autonomen<br />
Gemeinderegie folgende finanzielle Beihilfen bewilligt:<br />
- außerordentlicher Zuschuss von 1.080.000 €, bzw. maximal die Hälfte des nicht<br />
bezuschussten <strong>Teil</strong>s der Arbeiten in Höhe von 5.400.000 €;<br />
- Darlehen über 1.080.000 €, bzw. maximal die Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>s<br />
der Arbeiten, rückzahlbar in 10 Halbjahresraten zzgl. Zinsen.
- 57 -<br />
Da der Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der<br />
alternativen Finanzierung bewilligt werden soll und folglich eine Anleihe für den<br />
Gesamtbetrag in Höhe von 5.400.000 € aufzunehmen ist, wird die Bewilligung des<br />
außerordentlichen Zuschusses hinfällig.<br />
Stattdessen wird nunmehr während 20 Jahren ein ordentlicher Zuschuss in Höhe<br />
der Hälfte des nicht bezuschussten <strong>Teil</strong>es der jährlichen Belastung in Tilgung und<br />
Zinsen der aufzunehmenden Anleihe bewilligt (jährlicher Zuschuss in Höhe von<br />
schätzungsweise 76.000 €).<br />
Es ist vorgesehen, dass 60 % der aufzunehmenden Anleihe, erhöht um die Zinsen<br />
und den proportionalen Anteil der konsolidierten Kosten der Krediteröffnung, durch<br />
die Deutschsprachige Gemeinschaft garantiert werden. Die restlichen 40 % werden<br />
durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> garantiert (20 % entsprechen den Zuschüssen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eupen</strong>, 20 % entsprechen der Vorfinanzierung durch TILIA bzw. dem durch die KAS<br />
<strong>Eupen</strong> zu erstattenden <strong>Teil</strong>).<br />
Die Rückzahlungsmodalitäten für das durch Beschluss vom 29. Juni 2<strong>01</strong>0 bewilligte<br />
Darlehen werden dahingehend abgeändert, dass die Rückzahlung innerhalb von 4<br />
Monaten erfolgt und das Darlehen zinslos bewilligt wird.<br />
Ö.S.H.Z. <strong>Eupen</strong>: Genehmigung des 1. Nachtragshaushalts 2<strong>01</strong>0<br />
Ordentlicher Haushaltsplan<br />
Einnahmen Ausgaben Saldo<br />
Ursprungshaushalt.........................16.526.097 €........................16.526.097 € -<br />
Kreditabänderungen..................................+250.000 €.................................+250.000 €........................................................-<br />
Neues Ergebnis...............................16.776.097 € .....................16.776.097 €.............................................. -<br />
Außerordentlicher Haushaltsplan<br />
Einnahmen Ausgaben Saldo<br />
Ursprungshaushalt.................................15.710.700 €............................15.710.700 €........................................................-<br />
Kreditabänderungen................................+ 200.000 €...............................+ 200.000 €...................................................... -<br />
Neues Ergebnis...............................15.910.700 € .....................15.910.700 €.............................................. -<br />
Der vorgesehene Betriebszuschuss der <strong>Stadt</strong> bleibt unverändert bei 2.121.717 €.<br />
Genehmigung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der Kirchenfabrik Sankt Katharina,<br />
Kettenis<br />
In Einnahmen und Ausgaben:...................................................................62.342,98 € (2<strong>01</strong>0: 85.056,98 €)<br />
Städtischer Zuschuss:.......................................................................................51.934,33 € (2<strong>01</strong>0: 40.943,41 €)<br />
Begutachtung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
<strong>Eupen</strong>/Neu-Moresnet<br />
In Einnahmen und Ausgaben:....................................................................... 1.045.023,02 €..(2<strong>01</strong>0: 1.188.095,49 €)<br />
Ordentlicher Zuschuss der beteiligten Gemeinden:.......................65.893,02 €...........(2<strong>01</strong>0: 63.765,49 €)<br />
Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:...................................................................................................19.767,91 €...........(2<strong>01</strong>0: 19.129,65 €)<br />
Außerordentlicher Zuschuss der beteiligten Gemeinden: ............ 298.000 €<br />
Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:...........................................................................................................89.400 €<br />
Im außerordentlichen Dienst sind große Ausbesserungen an der Kirche mit einer<br />
Schätzung von 800.000 € und der Anbau an die Johanneskirche mit 160.000 €<br />
vorgesehen.
- 58 -<br />
11. OKTOBER 2<strong>01</strong>0<br />
Autonome Gemeinderegie TILIA:<br />
a) Genehmigung des Tätigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2009<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt den vom Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA<br />
am 4. Oktober 2<strong>01</strong>0 verabschiedeten Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2009.<br />
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigt die vom Verwaltungsrat der Autonomen Gemeinderegie TILIA<br />
am 4. Oktober 2<strong>01</strong>0 verabschiedete Jahresendabrechnung 2009, die bei einem<br />
Gewinn von 256.975,04 € (2008: 15.585,99 €) in Aktiva und Passiva mit<br />
1.545.327,38 € (2008: 506.518,14 €) abschließt.<br />
c) Entlastung der Verwaltungs- und Kontrollorgane<br />
Entsprechend Artikel 54 der Statuten der Autonomen Gemeinderegie TILIA erteilt der<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> den Verwaltungs- und Kontrollorganen der Regie Entlastung.<br />
ÖSHZ: Billigung des Beschlusses des Sozialhilferates vom 1. September 2<strong>01</strong>0<br />
betreffend die Anpassung der Jahresendprämie für das Personal des Alten- und<br />
Pflegeheims Sankt Joseph<br />
Mit Schreiben vom 8. September 2<strong>01</strong>0 übermittelt das ÖSHZ den Beschluss des<br />
Sozialhilferates vom 1. September 2<strong>01</strong>0, womit die Jahresendzulage für das Personal<br />
im Alten- und Pflegeheim angepasst wird.<br />
Sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der<br />
Beratungsausschuss <strong>Stadt</strong>/ÖSHZ haben diese Anpassung angenommen.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />
betreffend:<br />
a) die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Frankendelle / Kehrweg<br />
Da es in der Kurve Frankendelle / Kehrweg (N68) regelmäßig zu Verkehrsunfällen<br />
kommt, wobei Fahrzeuge sich wegen überhöhter Geschwindigkeit überschlagen und<br />
Fußgänger gefährden, wird ein Kreisverkehr in der Kreuzung Frankendelle / Kehrweg<br />
eingerichtet. Dadurch wird an dieser Stelle die Geschwindigkeit reduziert und der<br />
Verkehr besser und sicherer geregelt.<br />
b) die Einrichtung von Parkstreifen in der Malmedyer Straße<br />
In Anbetracht, dass das Parken in der Unterstadt besser organisiert werden muss und<br />
dass auf dem <strong>Teil</strong>stück der Malmedyer Straße (N68) zwischen Plaatschergatz und<br />
dem Selterschlag nach Einrichtung eines geschützten Fußgängerüberweges die<br />
Verkehrssicherheit noch erhöht werden muss, werden Parkstreifen beidseitig der<br />
Malmedyer Straße eingerichtet. Dadurch wird die Fahrbahn verengt mit dem Ziel, die<br />
Geschwindigkeit zu reduzieren; auch wird der Eingang zum Zentrum der Unterstadt<br />
besser erkannt.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Sanierung der<br />
Notaufnahmewohnung Bergstraße 51 - Fassadendämmung<br />
Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Sanierung der<br />
Notaufnahmewohnung Bergstraße 51 vor. Es handelt sich um die Isolation und<br />
Bekleidung der Rück- und <strong>Seite</strong>nfassaden sowie die Errichtung eines gemauerten<br />
Sockels.
- 59 -<br />
Genauer handelt es sich um:<br />
- Los 1: Rohbauarbeiten: Ausbesserung der Hauswand, Blausteinabdeckung,<br />
Erstellen eines Betonsockels, Anbringen einer Dämmschicht (Hartschaumplatten<br />
80 mm), Blendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Abdichtungsarbeiten im Bereich<br />
des Erdreichs, Erstellen von Kernbohrungen sowie Einbau von Lüftern<br />
- Los 2: Fassadendämmung: Gerüst, Demontage der bestehenden<br />
Fassadenverkleidung, Vorbereitungsarbeiten, Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems<br />
120 mm, Putz- und Sockelabschluss-Profil, Eckschutzschiene/Kantenrichtwinkel<br />
- Los 3: Dachdeckerarbeiten: Demontage der vorhandenen Zinkblechabdeckung,<br />
Erstellen einer neuen Attika einschließlich Zinkblechabdeckung, Andichten der<br />
Dachabdichtung, Ersetzen der vorhandenen Glaskuppel und Andichtung<br />
Die diesbezügliche Kostenschätzung beläuft sich auf 55.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Ankauf von Betriebsmaterial für den Bauhof: <strong>Teil</strong> 2<br />
Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht den Ankauf von<br />
Betriebsmaterial für den Bauhof (<strong>Teil</strong> 2) für das Jahr 2<strong>01</strong>0 vor.<br />
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 15.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Ankauf von Verkehrsschildern<br />
Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht den Ankauf von<br />
Verkehrsschildern vor. Genauer handelt es sich um diverse Verkehrsschilder,<br />
Befestigungsschellen, Pfähle sowie die entsprechenden Bodenhülsen.<br />
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung und Installation von<br />
Brennwertgeräten sowie Kaminsanierung - Notaufnahmewohnung Werthplatz 54<br />
Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung und<br />
Installation von Brennwertgeräten sowie die Kaminsanierung in der<br />
Notaufnahmewohnung vor. Genauer handelt es sich um den Austausch der veralteten<br />
Gaswandthermen aus dem Jahr 1993 durch kondensierende modulierende<br />
Brennwertgeräte.<br />
Die diesbezügliche Kostenschätzung beläuft sich auf 50.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Genehmigung des Entwässerungsvertrages zur Reinigung von kommunalem<br />
Abwasser zwischen der Wallonischen Region, der S.P.G.E. und der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Bisher wurden die vertraglichen Verhältnisse zwischen den Gemeinden, der S.P.G.E.<br />
und der A.I.D.E. durch den Ortschaftsvertrag bzw. Gemeindevertrag („contrat<br />
d’agglomération“) geregelt. Auf Grund eines Beschlusses der Wallonischen<br />
Regionalregierung von April 2<strong>01</strong>0 werden die Ortschaftsverträge durch so genannte<br />
Entwässerungsverträge ersetzt.
- 60 -<br />
Die wesentlichen Änderungen sind laut Schreiben der S.P.G.E. vom 9. Juli 2<strong>01</strong>0<br />
folgende:<br />
- Der neue Entwässerungsplan legt Prioritäten fest, um den Vorgaben der<br />
europäischen Richtlinien zu genügen.<br />
- Der Entwässerungsvertrag übernimmt die Bestimmungen des Ortschaftsvertrags,<br />
wodurch auch weiterhin den Gemeinden ein attraktives Finanzierungsinstrument<br />
angeboten wird, mit folgenden Anpassungen:<br />
o Verlegung neuer Kanalisationen bei niedriger Wohndichte: Vorschlag eines<br />
Anpassungsprinzips, nach dem es der Gemeinde möglich wird, über eine<br />
höhere Beteiligung die Arbeiten trotzdem ausführen zu lassen (<strong>bis</strong>her:<br />
automatische Zurückstellung des Dossiers, wenn nicht rentabel).<br />
o Senkung der Kostenbeteiligung der Gemeinden bei der Wiederherstellung von<br />
Kanalisationen ohne Änderung des Querschnitts von 42 % (allgemeine<br />
Beteiligung der Gemeinden) auf 21 %.<br />
o Kosten der Überprüfung der Kanalisationsnetze übernimmt die SPGE, die<br />
Säuberungskosten obliegen den Gemeinden.<br />
- Pro Gemeinde wird nur noch ein Vertrag zur Genehmigung vorgelegt. Nachträge in<br />
Bezug auf Kanalisationsarbeiten gibt es nicht mehr.<br />
Die SPGE bittet um schnellstmögliche Unterzeichnung des übermittelten generellen<br />
Entwässerungsplans für <strong>Eupen</strong>, damit die städtischen Investitionsanträge im Rahmen<br />
des Dreijahresprogramms 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>2 entsprechend bearbeitet werden können.<br />
Plan Escargot / Crédits d’impulsion 2<strong>01</strong>0: Genehmigung des Projekts betreffend<br />
die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Fahrradweges entlang der Hochstraße,<br />
zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße<br />
Anlegung eines einseitigen, 2,5 Meter breiten Fuß- und Fahrradweges entlang der<br />
Hochstraße, zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße.<br />
Die Länge des anzulegenden Wegs beträgt ca. 1.000 Meter.<br />
Als Belag wird im Hinblick auf die Entwässerung und die Bewässerung der nahe<br />
stehenden Bäume eine wasserdurchlässige bituminös gebundene Decke gewählt.<br />
Der Fuß- und Fahrradweg schließt zum einen an die kürzlich errichtete Infrastruktur der<br />
Herbesthaler Straße, zum anderen an den vorhandenen Bürgersteig in der Vervierser<br />
Straße an. Die durch das Studienbüro Berg in der Vorplanung erstellte<br />
Kostenschätzung für die Baumaßnahmen beläuft sich auf 360.000 € inkl. MwSt. und<br />
zzgl. Honorare.<br />
Die Wallonische Region übernimmt 75 % der förderwürdigen Projektkosten.<br />
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.<br />
Verlängerung des Flussvertrages 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 mit der VoG „Flussvertrag Weser“<br />
Es handelt sich um die Weiterführung des bestehenden Flussvertrages unter den<br />
gleichen Bedingungen für die Laufzeit 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3. Der Beitrag beläuft sich weiterhin<br />
auf 3.650 € pro Jahr.<br />
Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit der<br />
V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen Betreuung<br />
Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />
Zwecks Unterbringung der außerschulischen Betreuung Kettenis im Vereinshaus für<br />
das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1 wird mit der V.o.G Gemeindehaus Kettenis eine Zusatzvereinbarung<br />
zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 abgeschlossen.
- 61 -<br />
Wesentliche Punkte der Zusatzvereinbarung:<br />
- Gegenstand: die Räumlichkeiten des Kirchenchors Kettenis und der<br />
Theatergruppe Kettenis; Eingangsbereich/Flur, Toiletten im<br />
Erdgeschoss und Treppenhaus werden gemeinschaftlich<br />
genutzt.<br />
- Dauer: vom 1. August 2<strong>01</strong>0 <strong>bis</strong> 30. Juni 2<strong>01</strong>1 (Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1)<br />
- Mietentschädigung: 11/12 der seitens der Theatergruppe Kettenis (340,85 € +<br />
Index) und des Kirchenchores Kettenis (318,13 € + Index) zu<br />
zahlenden Jahresentschädigungen.<br />
- Energieverbrauchskosten:<br />
a) Gas: - Räumlichkeiten Theatergruppe: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
- Räumlichkeiten Kirchenchor: der Kirchenchor trägt die Gasverbrauchkosten<br />
<strong>bis</strong> 250 €. Die Gasverbrauchskosten<br />
darüber hinaus übernimmt die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>.<br />
b) Strom: - Räumlichkeiten Theatergruppe: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>;<br />
- Räumlichkeiten Kirchenchor: 100 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>;<br />
c) Wasser: die V.o.G. Gemeindehaus Kettenis trägt die Wasserverbrauchkosten <strong>bis</strong><br />
120 €. Die Wasserverbrauchskosten darüber hinaus übernimmt die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eupen</strong>.<br />
- Reinigung: die Räumlichkeiten des Kirchenchores und der Theatergruppe sowie<br />
die Gemeinschaftsräume werden bei Schulbetrieb durch das<br />
städtische Raumpflegepersonal geputzt (3 x 1 Stunde pro Woche).<br />
Übertragung eines Erbpachtrechts an die Autonome Gemeinderegie TILIA: Alter<br />
Schlachthof, Rotenbergplatz 17-19<br />
Im Hinblick auf die MwSt.-Optimierung sollen die Immobilien, genannt „Alter<br />
Schlachthof“, Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, an die autonome Gemeinderegie Tilia<br />
übertragen werden, damit die Regie als Bauherr der Infrastrukturarbeiten (Phase 2)<br />
zur Einrichtung des Regionalen Kulturzentrums auftreten und der Betrieb über die<br />
autonome Regie abgewickelt werden kann.<br />
Revision der <strong>Stadt</strong>kasse - 3. Trimester 2<strong>01</strong>0<br />
Der Kassenstand und der Bestand der einzelnen Konten der <strong>Stadt</strong> beliefen sich am<br />
24. September 2<strong>01</strong>0 auf 2.545.659,39 €.<br />
16. NOVEMBER 2<strong>01</strong>0<br />
Mitteilungen<br />
In der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzung vom 13. September 2<strong>01</strong>0 stand der Punkt „Genehmigung von<br />
Straßenverläufen: Städtebauantrag der Gesellschaft Lotinvest betreffend die Anlegung<br />
der Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />
Feldstraße“ zur Tagesordnung.<br />
Im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens hatte Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Claudia<br />
Niessen als Privatperson einen Einspruch eingereicht.<br />
Da die Frage des Vorsitzenden, ob Frau Niessen an der Behandlung des Punktes<br />
teilnehmen dürfe, unmittelbar nicht beantwortet werden konnte, verließ Frau Niessen<br />
vorsichtshalber die Sitzung.
- 62 -<br />
Anschließend bat Frau Niessen den Vorsitzenden bei der Aufsichtsbehörde die<br />
rechtliche Situation zweier Fragen prüfen zu lassen:<br />
� Ist es erforderlich, dass ein <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied bei einem Einspruch als<br />
Privatperson den Sitzungssaal bei Behandlung des Punktes verlassen muss?<br />
� Die gleiche Frage stellt sich, wenn eine Partei einen Einspruch eingereicht hat.<br />
Auf diese Fragen bemerkt Frau Marquet, Fachbereichsleiterin Lokale Behörden, in<br />
ihrer Stellungnahme, dass ein Interessenkonflikt nur dann besteht, wenn das Interesse<br />
direkt und persönlich ist (im Gegensatz zum kollektiven Interesse), materiell (und nicht<br />
moralisch), vorhanden und aktuell (und nicht hypothetisch oder eventuell).<br />
Aufgrund von Staatsraturteilen erklärt sie auf die erste Frage, dass die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete an der Beratung hätte teilnehmen dürfen, weil es sich bei der<br />
Genehmigung von Straßenverläufen in einer Parzellierung um ein kollektives Interesse<br />
handelt.<br />
Zur zweiten Frage hält sie fest, dass die Mitglieder einer Partei die Beratungen nicht<br />
verlassen müssen, wenn die Partei einen Einspruch eingelegt hat. In diesem Falle ist<br />
das Interesse vom Prinzip her kollektiv und nicht persönlich und direkt.<br />
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme wird an alle Fraktionsführer in der<br />
Sitzung verteilt.<br />
Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />
verschiedener Interkommunalen<br />
a) INTEROST<br />
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTEROST gemäß den<br />
Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Billigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />
2. Finanzvorgang auf Eigenkapital<br />
3. Statutenänderungen<br />
4. Statutarische Ernennungen<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />
Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis<br />
genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
b) Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
Das Kollegium nimmt Kenntnis des Schreibens der Interkommunalen Musikakademie<br />
der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12 Oktober 2<strong>01</strong>0, womit diese zur<br />
ordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, dem 24. November 2<strong>01</strong>0, in <strong>Eupen</strong><br />
einlädt.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />
2. Bestätigung eines neuen Mitglieds im Verwaltungsrat<br />
3. Bilanz 2009/2<strong>01</strong>0, Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0<br />
4. Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates<br />
5. Begutachtung des Haushaltsplanes 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />
6. Festlegung der Sitzungsgelder
- 63 -<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Bilanz und der Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0 sowie der<br />
Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates zu. Für alle anderen Punkte<br />
der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />
<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
Städtische Freiwillige Feuerwehr:<br />
a) Ausschreibung einer Unterleutnant-Stelle auf dem Beförderungsweg<br />
Im Kader der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr ist eine Unterleutnant-Stelle frei, die<br />
auf dem Beförderungsweg vergeben wird.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> bildet auch die Jury, die mindestens 2 außenstehende Experten<br />
umfassen muss, wie folgt:<br />
- Feuerwehrkommandant Claude Marchal, Vorsitzender<br />
- Bürgermeister Dr. Elmar Keutgen<br />
- Feuerwehrkommandant Greimers, Büllingen<br />
- Feuerwehrkommandant Moutschen, Lontzen.<br />
Folgende Eignungsprüfung wird festgehalten:<br />
1. Schriftlicher <strong>Teil</strong>:<br />
a) Kenntnisse in wissenschaftlichen Materien und in technischen Materien im<br />
Zusammenhang mit den Problemen, die im Feuerwehrdienst aufkommen<br />
können.<br />
b) Eine Abhandlung und eine schriftliche Äußerung über ein Thema, welches die<br />
Feuerwehr betrifft.<br />
2. Mündlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Unterredung über spezifische Anforderungen und die Funktion sowie über die<br />
Motivation eines Feuerwehroffiziers.<br />
Die Mitglieder des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>es können als Beobachter an den Eignungsprüfungen<br />
teilnehmen.<br />
b) Anpassung der Grundordnung: Ausdehnung des Stellenplans<br />
Da die Städtische Freiwillige Feuerwehr über 4 einsatzfähige Mannschaften verfügt<br />
und im Stellenplan je 4 Stellen für Offiziere und Sergeanten vorgesehen sind, hat die<br />
Feuerwehrinspektion anlässlich der am 25. August 2009 erfolgten Inspektion<br />
empfohlen, die Zahl der im Stellenplan für Adjutanten vorgesehenen Stellen von 1 auf<br />
4 zu erhöhen.<br />
Durch diese Anpassung könnte jede Mannschaft über einen Adjutanten als<br />
Mannschaftsführer und einen Sergeanten als stellvertretenden Mannschaftsführer<br />
verfügen.<br />
Feuerwehr - Vorläufige operationelle Zone:<br />
a) Genehmigung der Konvention mit dem FÖD Inneres hinsichtlich der Schaffung<br />
der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />
Anlässlich der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Hilfeleistungszone Nr. 6 am<br />
2. September 2<strong>01</strong>0 wurde aufgrund eines Schreibens des FÖD Inneres vom 28. Juli<br />
2<strong>01</strong>0 einstimmig beschlossen, einen Antrag zur Schaffung einer so genannten<br />
vorläufigen operationellen Zone im Rahmen der Feuerwehrreform zu stellen, wobei die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> als zentralisierende Gemeinde fungieren sollte.<br />
Die technische Kommission wurde mit der Erstellung des entsprechenden Projekts<br />
beauftragt, welches von den Bürgermeistern am 14. September 2<strong>01</strong>0 abgesegnet<br />
wurde.
- 64 -<br />
Somit konnte der Antrag fristgerecht am 15. September 2<strong>01</strong>0 eingereicht werden.<br />
Inzwischen hat es zahlreiche Kontakte mit dem FÖD Inneres gegeben, um die<br />
Konvention mit der Innenministerin zu finalisieren, damit die VOZ 6 in den Genuss der<br />
in Aussicht gestellten 240.230,30 € kommen kann.<br />
Am Montag, dem 25. Oktober 2<strong>01</strong>0, hat Frau Minister Turtelboom 17 von 32<br />
Konventionen unterzeichnet; die Konvention für unsere VOZ befand sich allerdings<br />
noch nicht darunter.<br />
Anlässlich der Bürgermeisterkonferenz vom 28. Oktober 2<strong>01</strong>0 haben die<br />
Bürgermeister der VOZ 6 ein Einverständnisprotokoll unterzeichnet.<br />
Für den FÖD Inneres ist noch ein Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s von <strong>Eupen</strong> notwendig, der<br />
sein Einverständnis zur Konvention mit dem FÖD geben muss. Gemeinderatsbeschlüsse<br />
der anderen Gemeinden sind dagegen nicht nötig.<br />
b) Anschaffungen im Rahmen der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />
Ein Gesamtbetrag von 240.230,30 € wird seitens des FÖD Inneres zur Verfügung<br />
gestellt für Anschaffungen im Rahmen der Schaffung der so genannten vorläufigen<br />
operationellen Zone Nr. 6, welche die Feuerwehren der deutschsprachigen<br />
Gemeinden umfasst.<br />
Ein Anschaffungsplan wurde von den Feuerwehrkommandanten erstellt und von den<br />
Bürgermeistern genehmigt.<br />
Auskünften des FÖD Inneres zufolge können die Anschaffungen von in diesem Plan<br />
vorgesehenem Material, die die Gemeinden Büllingen, Kelmis und Lontzen bereits<br />
alleine veranlasst haben, im Budgetrahmen berücksichtigt werden, insofern die<br />
Ausgaben im Jahr 2<strong>01</strong>0 getätigt wurden.<br />
Das bedeutet, dass die Anschaffungen, die der <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen von<br />
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung beschließt, in einem geringeren<br />
finanziellen Rahmen gehalten werden können.<br />
- Lastenheft 1 - Alarmierungszentralen<br />
Vorgesehen waren ursprünglich 6 Zentralen. Da inzwischen Büllingen, Kelmis und<br />
Lontzen entsprechende Anschaffungen getätigt haben, reduziert sich die Anzahl noch<br />
anzuschaffender Zentralen auf 3 für die Gemeinden Amel, Burg-Reuland und Sankt<br />
Vith zum Schätzpreis von 43.458,80 €.<br />
- Lastenheft 2 - Piepser<br />
Vorgesehen waren 327 Piepser. Auch hier haben die Gemeinden Büllingen, Kelmis<br />
und Lontzen bereits insgesamt 136 Geräte gekauft. Somit muss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> noch<br />
191 Piepser für einen Schätzpreis von 57.777,50 € erwerben.<br />
- Lastenheft 3 - Handfunkgeräte mit Zubehör<br />
Vorgesehen ist die Anschaffung von 14 explosionsgeschützten Handfunkgeräten mit<br />
Zusatzmikrofonen für einen Gesamtpreis von 42.180,60 €.<br />
- Lastenheft 4 - Sprechfunksystem für Helme und Chemieschutzanzüge<br />
Vorgesehen war die Anschaffung von 28 Sprechfunksystemen für Helme und<br />
Chemieschutzanzüge. Da die Gemeinde Lontzen bereits 4 Systeme erworben hat,<br />
reduziert sich die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Anschaffung auf 24 Systeme für<br />
insgesamt 12.487,20 €.
- 65 -<br />
- Ohne Lastenheft - Laptop und Programmierungskit für Handfunkgeräte und<br />
Piepser<br />
Die Kosten der Anschaffung 1 Laptops und 1 Programmierungskits für<br />
Handfunkgeräte und Piepser im ASTRID-Funksystem werden auf 3.388 € geschätzt.<br />
- Ohne Lastenheft – Aktivierung der <strong>Eupen</strong>er ASTRID-Funkzentrale<br />
Die <strong>Eupen</strong>er Wehr verfügt bereits über eine ASTRID-taugliche Zentrale; diese muss<br />
jedoch noch entsprechend geschaltet werden. Die Kosten dafür liegen bei 2.965 €.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />
betreffend:<br />
a) die Einrichtung einer blauen Zone auf Höhe der Anwesen Vervierser Straße<br />
9-13<br />
In Anbetracht, dass in Folge der Erneuerung der Fahrbahn Vervierser Straße ein<br />
zusätzlicher Parkstreifen auf Höhe der Hausnummern 9 <strong>bis</strong> 13 auf einer Länge von<br />
ca. 30 Metern markiert wurde, wird im Einvernehmen mit dem ÖDW Verviers dieser<br />
Parkstreifen als blaue Zone eingerichtet unter denselben Bedingungen wie auf der<br />
gegenüberliegenden Straßenseite: gebührenfreies Parken, zeitlich <strong>bis</strong> 60 Minuten<br />
begrenzt. Dadurch wird an dieser Stelle das Angebot an Kurzzeitparkplätzen erweitert.<br />
b) die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Eichenberg auf Höhe der<br />
Bushaltestelle<br />
Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie um der zunehmenden Anzahl an<br />
Busfahrgästen ein sicheres Überqueren des Eichenbergs, wo eine Höchstgeschwindigkeit<br />
von 50 km/h erlaubt ist, zu ermöglichen, wird ein Fußgängerüberweg im<br />
Eichenberg auf Höhe der Bushaltestelle eingerichtet.<br />
c) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Regionalstraßen während<br />
den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />
In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />
verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf der<br />
Regionalverkehrsachse Kehrweg-Frankendelle eingerichtet werden müssen, werden<br />
folgende Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />
a. Kehrweg N68<br />
1. Parkverbot auf 3 Parkplätzen ab dem Kreisverkehr Kaperberg in Richtung<br />
Frankendelle<br />
2. Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und dem erlaubten Ortsverkehr, ab dem<br />
Kreisverkehr Kaperberg in Richtung Frankendelle<br />
3. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, ab dem<br />
Kreisverkehr Frankendelle in Richtung Frankendelle<br />
b. Frankendelle N68<br />
1. Für Spiele der Kategorie A und B, Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und<br />
dem erlaubten Ortsverkehr, ab der Weserstraße in Richtung Kehrweg<br />
2. Für Spiele der Kategorie C, Zufahrtsverbot, außer für Notdienste und dem<br />
erlaubten Ortsverkehr, ab dem Kreisverkehr Malmedyer Straße in Richtung<br />
Kehrweg<br />
3. Einrichtung eines Reisebusparkplatzes im oberen Bereich und eines Pkw-<br />
Parkplatzes im unteren Bereich der Frankendelle
- 66 -<br />
d) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Kommunalstraßen<br />
während den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />
In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />
verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf<br />
Kommunalstraßen eingerichtet werden müssen, werden folgende Maßnahmen aus<br />
Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />
a. Kehrweg<br />
1. Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für Pressevertreter auf dem<br />
Parkplatz gegenüber dem Stadioneingang<br />
2. Einrichtung von 4 reservierten Parkplätzen für Polizeifahrzeuge<br />
b. Eichenberg / Kehrweg<br />
1. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger,<br />
ab dem Kreisverkehr Frankendelle<br />
c. Schönefelderweg<br />
1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />
Kreisverkehr Kaperberg <strong>bis</strong> zur Kreuzung Im Kirchbend<br />
d. Eichenberg<br />
1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />
Schönefelderweg <strong>bis</strong> zur Kreuzung mit dem Kehrweg<br />
e. Im Kirchbend<br />
1. Einrichtung von 2 Reisebusparkplätzen auf der rechten <strong>Seite</strong> der<br />
Fahrbahn ab der Kreuzung mit dem Schönefelderweg auf einer Länge<br />
von 30 Metern<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Aufhebung der Ergänzungsverordnung:<br />
a) vom 24. Januar 1994 betreffend de Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />
vor dem Anwesen Binsterweg 1A<br />
In Anbetracht, dass der ursprüngliche Antragsteller des Behindertenparkplatzes vor<br />
dem Anwesen Rotenberg 53 verstorben ist, und dass es in direkter Umgebung der<br />
Pferdetränke keinen Bedarf an Behindertenparkstellen gibt, die der Öffentlichkeit<br />
zugänglich sein müssen, wird die bestehende Behindertenparkstelle entfernt. Dadurch<br />
wird die dort markierte Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />
b) vom 18. März 1988 betreffend die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />
vor dem Anwesen Rotenberg 53<br />
In Anbetracht, dass der Eigentümer des Anwesens Binsterweg 1A mitgeteilt hat, dass<br />
sein behindertes Kind nicht mehr dort wohnt, wird die bestehende<br />
Behindertenparkstelle vor seinem Anwesen entfernt. Dadurch wird die dort markierte<br />
Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />
a) die Anschaffung von Kolumbarien<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Kolumbarien für den städtischen Friedhof<br />
vor. Diese sind aus belgischem Granit gefertigt.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
10.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
b) die Anschaffung von Betriebsmaterial - <strong>Teil</strong> 3<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof<br />
vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung von Werkzeugkoffern, Bauzäunen,<br />
Absperrbarrieren, Winkelschleifer usw.
- 67 -<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
13.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Genehmigung der Anschaffung von Pflanzen<br />
Die durch den städtischen Bauhof zu tätigende Anschaffung von Pflanzen sieht den<br />
Ankauf von Stauden und Sträuchern für die Unterpflanzung der Baumscheiben auf<br />
dem städtischen Gebiet vor.<br />
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 3.500 € einschl. MwSt. Da diese Ausgabe unter<br />
dem Schwellenwert von 6.655 € einschl. MwSt. liegt, ist gemäß Artikel 122 des K.E.<br />
vom 8. Januar 1996 über öffentliche Aufträge kein Lastenheft erforderlich.<br />
Die Vergabe kann auf einfache Rechnung erfolgen.<br />
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem Kneipp-Gelände im<br />
Rahmen der Sanierung und Renovierung von stillgelegten Industriebrachen:<br />
Neuausschreibung - Kenntnisnahme des Beschlusses des Gemeindekollegiums<br />
vom 29. Oktober 2<strong>01</strong>0 betreffend das überarbeitete Lastenheft<br />
Durch Beschluss des Gemeindekollegiums vom 11. Mai 2<strong>01</strong>0 erhielt die Firma<br />
BATITEC den Zuschlag für die Ausführung der o. e. Arbeiten.<br />
Das Vergabedossier wurde ordnungsgemäß am 12. Mai 2<strong>01</strong>0 bei der<br />
Subventionsbehörde (Wallonische Region) eingereicht zwecks Genehmigung.<br />
Am 20. Oktober 2<strong>01</strong>0 ließ die Wallonische Region der <strong>Stadt</strong> ihre Bemerkungen zum<br />
Vergabedossier zukommen. In diesem Zusammenhang wies die Wallonische Region<br />
auf mehrere Irregularitäten im Ausschreibungsprozess hin.<br />
Nach Überprüfung der Sachlage hat sich herausgestellt, dass das Gleichheitsprinzip<br />
zwischen Submittenten durch die Vorenthaltung essentieller Auskünfte nicht<br />
eingehalten wurde und dass nach erfolgter Submission Änderungen an<br />
Angebotspreisen stattgefunden haben, was aus Sicht des Gesetzes über öffentliche<br />
Aufträge unzulässig und gesetzeswidrig ist.<br />
Das Architekturbüro ECOS, das die Auswertung der Angebote vorgenommen hat,<br />
wurde beauftragt, hierzu Stellung zu beziehen und hat die Bemerkungen der<br />
Wallonischen Region in all ihren Punkten bestätigt.<br />
Die Submission ist infolge dessen für unzulässig erklärt worden.<br />
Da das Vergabedossier zwingend <strong>bis</strong> zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen<br />
Region eingereicht sein muss, wurde das Projekt in Dringlichkeit neu ausgeschrieben.<br />
Das Submissionsdatum ist auf den 26. November 2<strong>01</strong>0 angesetzt.<br />
Das durch das Architekturbüro ECOS entsprechend den Bemerkungen der<br />
Wallonischen Region angepasste Lastenheft legt die Vertragsmodalitäten hinsichtlich<br />
der Vergabe und der Ausführung der Arbeiten fest. Es unterliegt weiterhin einer<br />
öffentlichen Ausschreibung mit landesweiter Veröffentlichung.<br />
Die geschätzten Baukosten sind unverändert auf 2.<strong>81</strong>1.609,96 € einschl. MwSt.<br />
festgelegt.
- 68 -<br />
Erstellung eines Fluchtlinienplanes für den Binsterweg und die Obere Rottergasse<br />
Das Ausbau- und Kanalisierungsprojekt des Binsterweges sowie der Oberen<br />
Rottergasse erfordert die Erstellung eines Fluchtlinienplanes. Die Grundstücke<br />
Binsterweg 24 <strong>bis</strong> 26 sowie Obere Rottergasse 25 <strong>bis</strong> 55 sind dabei vom<br />
Fluchtlinienplan betroffen.<br />
SUN-Projekt: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erstellung eines<br />
Einzelhandelskonzeptes für die Unterstadt<br />
Auf Grund der <strong>bis</strong>herigen Erkenntnisse des Interreg IV-A Projektes SUN und<br />
insbesondere des Aktionsbereiches „Stärkung der lokalen Wirtschaft“ hat sich die<br />
Notwendigkeit eines nachhaltigen wirtschaftlichen Konzeptes für den<br />
Einzelhandelsstandort Unterstadt herausgestellt. Durch eine Analyse der aktuellen<br />
Situation soll unter Berücksichtigung des Standortes, der Kaufkraft sowie der sozialen<br />
Zusammensetzung des Viertels ein Konzept erstellt werden, das dazu dienen soll, den<br />
Standort Unterstadt nachhaltig zu beleben und zu stärken.<br />
Das Lastenheft wurde dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Rat für<br />
<strong>Stadt</strong>marketing erstellt.<br />
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren ohne<br />
Veröffentlichung vergeben wird.<br />
Übertragung eines Erbpachtrechts an die V.o.G. Bischöfliche Schulen in der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft Schulgebäude Kaperberg 2-4<br />
Vor dem Hintergrund des geplanten Bauvorhabens der V.o.G. Bischöfliche Schulen in<br />
der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird dem Schulträger das Schulgebäude<br />
Kaperberg 2-4 zu nachstehenden Bedingungen in Erbpacht übertragen:<br />
a) Gegenstand der Erbpachtübertragung sind die Parzellen, eingetragen im Kataster<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> unter Gemarkung 1, Flur D Nummern:<br />
- 21 F (teilweise), Schulgebäude gelegen Kaperberg 2-4, groß 6.593 m², mit<br />
Ausklammerung des Altbaus mit einer Fläche von 1.100 m², welcher im<br />
städtischen Eigentum verbleibt<br />
- 15 A, Bauplatz gelegen Kaperberg, groß 402m²<br />
- 21 E, Trafokabine gelegen Kaperberg +2/4, groß 12m²<br />
b) Dauer: 50 Jahre, beginnend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>1<br />
c) Die Immobiliengüter werden der Erbpächterin zu Schulzwecken überlassen<br />
d) Erbpachtentschädigung: 1 € pro Jahr<br />
e) Einräumung eines Durchgangs-/Durchfahrtsrechts über die Toreinfahrt des Altbaus<br />
f) Unterhalt und Verbrauchskosten zu Lasten der Erbpächterin<br />
Genehmigung von Haushaltsplananpassungen der Kirchenfabriken:<br />
a) Sankt Joseph: Nr. 1/2<strong>01</strong>0<br />
Ursprünglicher Haushaltsplan:........................................... 149.255,04€<br />
Erhöhung/Verminderung der Kredite:..........................+ 7.200,00 €<br />
Neues Ergebnis:................................................................................2<strong>01</strong>.455,04 €<br />
Auf Grund des Überschusses 2009 verringert sich der städtische Zuschuss um<br />
16.805,91 € auf 103.479,13 €.<br />
b) Sankt Katharina: Nr. 1/2<strong>01</strong>1<br />
Ursprünglicher Haushaltsplan:...............................................85.056,98€<br />
Erhöhung/Verminderung der Kredite: - 20.050,00 €<br />
Neues Ergebnis:...................................................................................65.006,98 €<br />
Der städtische Zuschuss verringert sich um 10.038,96 € auf 30.904,45 €.
- 69 -<br />
c) Sankt Nikolaus: Nr. 2/2<strong>01</strong>0<br />
Haushaltsplan nach der 1. Anpassung:........................... 493.700,44 €<br />
Erhöhung/Verminderung der Kredite:.................................... + 8.545,27 €<br />
Neues Ergebnis:.......................................................................................... 502.245,71 €<br />
Der ordentliche städtische Zuschuss bleibt unverändert bei 154.897 €.<br />
Genehmigung von Haushaltsplänen 2<strong>01</strong>1 der Kirchenfabriken:<br />
a) Sankt Nikolaus<br />
In Einnahmen und Ausgaben:............................................428.142,73 €<br />
Ordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:..................................158.211,00 €<br />
Außerordentliche Beihilfen der <strong>Stadt</strong> für die Sanierungsarbeiten an der Klosterkirche:<br />
Zuschuss 43.600 €, Überbrückungskredit 65.400 €<br />
b) Sankt Joseph<br />
In Einnahmen und Ausgaben:............................................213.663,29 €<br />
Ordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:..................................121.898,29 €<br />
Beantragter außerordentlicher Zuschuss der <strong>Stadt</strong>:<br />
57.000 € für große Ausbesserungen an den Liegenschaften<br />
Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses und eines<br />
Überbrückungskredites an die Kirchenfabrik Sankt Nikolaus<br />
Außerordentlicher Zuschuss: max. 43.600 € (40% der Kosten)<br />
Überbrückungskredit: max. 65.400 € (60% der Kosten)<br />
Gesamtkosten: 109.000 €<br />
ÖSHZ: Genehmigung der Kreditabänderung Nr. 2 zum Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0<br />
Ordentlicher Haushaltsplan<br />
Einnahmen Ausgaben Saldo<br />
Nach der 1. Haushaltsplananpassung................. 16.776.097 €............ 16.776.097 €......................................0 €<br />
Kreditabänderungen.......................................................................+533.450 €.................+533.450 €......................................0 €<br />
Neues Ergebnis.............................................................................. 17.309.547 €............ 17.309.547 €......................................0 €<br />
Außerordentlicher Haushaltsplan<br />
Einnahmen Ausgaben Saldo<br />
Nach der 1. Haushaltsplananpassung................. 15.910.700 €............ 15.910.700 €......................................0 €<br />
Kreditabänderungen.......................................................................- 495.000 €.................- 495.000 € ......................................0 €<br />
Neues Ergebnis.............................................................................. 15.415.700 €............ 15.415.700 €......................................0 €<br />
Der vorgesehene Betriebszuschuss der <strong>Stadt</strong> bleibt unverändert bei 2.121.717 €.<br />
Bewilligung von Zuschüssen<br />
Für große Veranstaltungen im Capitol muss die V.o.G. Kulturelles Komitee vorläufig<br />
eine Beschallungs- und Beleuchtungsanlage anmieten. Der Unterschied zwischen<br />
den reellen Kosten und der Beteiligung der jeweiligen Veranstalter, maximal 950 €<br />
pro Veranstaltung, wird als Zuschuss durch die <strong>Stadt</strong> bewilligt, wobei mit ca. 12<br />
Veranstaltungen pro Jahr gerechnet wird.<br />
Autonome Gemeinderegie TILIA - Bewilligung von Darlehen:<br />
a) für den Stadionausbau Kehrweg: Anpassung des Beschlusses vom<br />
13. September 2<strong>01</strong>0<br />
Erhöhung des Darlehens von 1.080.000 € auf 3.000.000 €; rückzahlbar nach<br />
Aufnahme der Anleihe durch die A.G.R. TILIA.<br />
Ursprünglich sollte der Betrag von 1.080.000 € den Anteil der K.A.S. <strong>Eupen</strong> abdecken (20<br />
% von 5.400.000 €), der dann gemäß den Rückzahlungen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> durch die
- 70 -<br />
A.G.R. TILIA an die <strong>Stadt</strong> zu erstatten gewesen wäre. Da die Deutschsprachige<br />
Gemeinschaft eine alternative Finanzierung wünscht, muss die A.G.R. eine Anleihe über<br />
den Gesamtbetrag des Projektes aufnehmen. Bis diese Anleihe, die europaweit<br />
ausgeschrieben werden musste, verfügbar ist, soll das bewilligte Darlehen eine<br />
Vorfinanzierung der ersten Unternehmer- und Architektenrechnungen erlauben.<br />
b) Schaffung eines Betriebsfonds<br />
Bewilligung eines Betrages von 200.000 €, rückzahlbar spätestens bei Auflösung der<br />
A.G.R. TILIA.<br />
Dieser Betriebsfonds soll der A.G.R. eine gewisse Liquidität ermöglichen, um<br />
Kassenprobleme zu vermeiden, da die Subsidien, zahlreiche Einnahmen sowie eventuelle<br />
MwSt.-Erstattungen erst vereinnahmt werden können, wenn die entsprechenden<br />
Ausgaben bereits getätigt wurden.<br />
Haushaltsmüllsteuer 2<strong>01</strong>1:<br />
a) Deckung der Kosten<br />
Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die<br />
Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die<br />
Deckung der diesbezüglichen Kosten sind durch die Gemeinden progressiv folgende<br />
Sätze zu erreichen:<br />
- 2009: 80 %<br />
- 2<strong>01</strong>0: 85 %<br />
- 2<strong>01</strong>1: 90 %<br />
- 2<strong>01</strong>2: 95 %<br />
- ab 2<strong>01</strong>3: 100 %<br />
In 2009 wurde eine Deckung von 89 % erzielt. Dies war für 2009 und 2<strong>01</strong>0<br />
ausreichend.<br />
In 2<strong>01</strong>1 sind im Hausmüllhaushalt entsprechend den im o. e. Erlass vorgegebenen<br />
Haushaltsposten Ausgaben in Höhe von 1.0<strong>01</strong>.000 € zu erwarten. Mit der aktuellen<br />
Müllsteuer kann die geforderte Deckung künftig nicht mehr erreicht werden.<br />
b) Müllsteuer<br />
Nach Durchsicht der durch die Verwaltung entsprechend den Vorgaben der<br />
Wallonischen Region ausgearbeiteten Aufstellung zur Kostendeckung, wonach sich<br />
ein Kostendeckungssatz von 95,10% ergibt, unter Berücksichtigung einer Indexierung<br />
der <strong>bis</strong>herigen Steuersätze und der damit einhergehenden Anpassung der<br />
Steuerermäßigung für die regelmäßige Wertstoffhofnutzung, sowie der Indexierung der<br />
Müllsackpreise, beschließt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />
1) Die Beträge der Haushaltsmüllsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>1 zu indexieren und wie folgt<br />
festzulegen:<br />
a) Haushalte mit einer Person: 51,79 € (50,16 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 10<br />
Müllsäcken;<br />
b) Haushalte mit 2 Personen: 86,45 € (83,59 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />
Müllsäcken;<br />
c) Haushalte mit 3 Personen: 103,57 € (100,32 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />
Müllsäcken;<br />
d) Haushalte mit 4 Personen und mehr: 117,49 € (113,92 € in 2<strong>01</strong>0) bei<br />
Verteilung von 20 Müllsäcken;<br />
e) Zweitwohnungen, so wie diese in der städtischen Steuerordnung auf<br />
Zweitwohnungen definiert sind, und Ferienwohnungen: 64,15 € (62,52 € in<br />
2<strong>01</strong>0) pro Zweit- bzw. Ferienwohnung bei Verteilung von 4 Müllsäcken.
- 71 -<br />
2) Die Steuerermäßigung für die regelmäßige Benutzung des Wertstoffhofes zu<br />
indexieren und wie folgt festzulegen:<br />
a) für Haushalte mit einer Person: 4,92 € (4,<strong>81</strong> € in 2<strong>01</strong>0);<br />
b) für Haushalte mit zwei Personen: 7,92 € (7,74 € in 2<strong>01</strong>0);<br />
c) für Haushalte mit drei Personen: 10,38 € (10,14 € in 2<strong>01</strong>0);<br />
d) für Haushalte mit vier und mehr Personen: 12,20 € (11,92 € in 2<strong>01</strong>0).<br />
3) In der Steuerordnung auf die Lieferung von Kunststoffsäcken ab dem Jahr 2<strong>01</strong>1<br />
die Steuer auf 1,06 € pro Müllsack (0,99 € von 2002 <strong>bis</strong> 2<strong>01</strong>0) (Format 900 x<br />
600 x 0,06 mm) festzulegen.<br />
Festlegung der Zuschlagsteuern für das Jahr 2<strong>01</strong>1<br />
Festlegung der Zuschlagsteuern wie im Vorjahr auf 2.700 Zuschlagshundertstel auf<br />
den Immobilienvorabzug und 7 % auf die Steuer auf die Einkommen der natürlichen<br />
Personen.<br />
Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong>: Genehmigung der Anpassungen Nr. 3 und Nr. 4<br />
Ordentlicher Haushaltsplan (Nr. 3)<br />
Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />
Kredit des Haushaltsplanes....25.872.551,18 €..........25.855.269,28 €................................... 17.2<strong>81</strong>,904 €<br />
nach der 1. Anpassung<br />
Kreditanpassungen............................. + 161.894,17 €...............- 143.376,11 €..............................+ 305.270,28 €<br />
Neuer Kredit....................................26.034.445,35 €.......25.711.893,17 €............................. 322.552,18 €<br />
Außerordentlicher Haushaltsplan (Nr. 4)<br />
Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />
Kredit des Haushaltsplanes....21.580.113,00 €..........21.580.113,00 €.......................................................0,00 €<br />
nach der 12. Anpassung<br />
Kreditanpassungen.........................+ 1.827.354,00 €........ + 1.827.354,00 €.......................................................0,00 €<br />
Neuer Kredit....................................23.407.467,00 €.......23.407.467,00 €...............................................0,00 €<br />
Jährliche Organisation auf der Grundlage des Stellenplanes für das Schuljahr<br />
2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />
Diese Beschlussfassung beinhaltet die Organisation und die Verteilung der Stellen auf<br />
der Grundlage des Stellenkapitals des Schuljahres 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 für die Kindergärten<br />
und Primarschulen. Die Anzahl der Schüler ergibt das Stellenkapital.<br />
Die Organisation basiert für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 auf der Schülerzahl zum 1.<br />
Februar 2<strong>01</strong>0, die ausschlaggebend für die Anzahl Stellen ist.<br />
Aufgrund eines Schülerrückganges (1.2.2<strong>01</strong>0 - 157, 1.10.2<strong>01</strong>0 - 126) in der<br />
Primarschule für französischsprachige Kinder verliert diese zum 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 1<br />
ganze Stelle (24/24).<br />
Die Fusionsnormen für die Grundschule Unterstadt gelten nach wie vor für das<br />
Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1.<br />
Die aktuellen Schülerzahlen zum Stand 1.10.2<strong>01</strong>0 lauten wie folgt:<br />
- Grundschule Oberstadt:<br />
Kindergarten: 132 Kinder Primarschule: 284 Kinder<br />
- Grundschule Unterstadt:<br />
Kindergarten: 54 Kinder Primarschule: 115 Kinder<br />
- Grundschule Kettenis:<br />
Kindergarten: 115 Kinder Primarschule: 199 Kinder<br />
- Grundschule für französischsprachige Kinder:<br />
Kindergarten: 60 Kinder Primarschule: 126 Kinder
- 72 -<br />
13. DEZEMBER 2<strong>01</strong>0<br />
Mitteilungen<br />
"Communes Pilotes Wallonie Cyclable - 2<strong>01</strong>0 - 2<strong>01</strong>4"<br />
Mit Schreiben vom 24. September 2<strong>01</strong>0 startet Herr Minister P. HENRY einen<br />
Projektaufruf für das Pilotprojekt der Wallonischen Region "Communes pilotes<br />
Wallonie cyclable".<br />
Ziel dieses Projektes ist es, das Fahrradfahren auf öffentlichen Gemeindestraßen zu<br />
fördern und aus den Städten regelrechte Fahrradstädte zu machen, so wie dies in<br />
großen <strong>Teil</strong>en der Wallonie bereits der Fall ist. Die Wallonische Region schaltet hierfür<br />
rund 18 Millionen Euro frei.<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat am 13. Oktober 2<strong>01</strong>0 ihre Absichtserklärung zur <strong>Teil</strong>nahme am<br />
Projektaufruf der Wallonischen Region eingereicht.<br />
Am 26. Oktober 2<strong>01</strong>0 hat die Wallonische Region der <strong>Stadt</strong> mitgeteilt, dass die<br />
Absichtserklärung die Bedingungen erfüllt und angenommen wurde und nunmehr die<br />
Kandidatur zu stellen ist.<br />
Folgende Maßnahmen sollen verwirklicht werden:<br />
- Maßnahmen zur Reduzierung der motorisierten Verkehrsbelastung<br />
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anpassungen der innerstädtischen<br />
Kreuzungsbereiche<br />
- Durchführung von Markierungsarbeiten hinsichtlich der Gestaltung von<br />
Fahrradwegen, Fahrradspuren und Einbahnstraßen mit beschränktem<br />
Einbahnverkehr<br />
- Einrichtung und Erweiterung von Richtungsbeschilderungen<br />
- Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an attraktiven und strategisch wichtigen<br />
Punkten der <strong>Stadt</strong><br />
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen Verkehrsteilnehmer<br />
Die Kandidatur wurde am 24. November 2<strong>01</strong>0 bei der Wallonischen Region<br />
eingereicht.<br />
Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />
verschiedener Interkommunalen<br />
a) Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz<br />
Lüttich, AIDE<br />
Mit Schreiben vom 9. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale Vereinigung für<br />
Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich AIDE gemäß<br />
den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am 20. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 21.<br />
Juni 2<strong>01</strong>0<br />
2. Strategischer Plan:<br />
a) Investitionen<br />
b) Betrieb<br />
c) Hilfe für Gemeinden<br />
3. Vorstellung der Website
- 73 -<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der<br />
Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />
<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
b) Bestattungszentrum Lüttich und Umgebung<br />
Mit Schreiben vom 10. November 2<strong>01</strong>0 lädt das Interkommunale Bestattungszentrum<br />
Lüttich und Umgebung gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie<br />
und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am 17.<br />
Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Prüfung und Genehmigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>2-2<strong>01</strong>3<br />
2. Voraussichtlicher Haushaltsplan für die Jahre 2<strong>01</strong>1, 2<strong>01</strong>2 und 2<strong>01</strong>3<br />
3. Bezeichnung von Rechnungsprüfern<br />
4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt der Prüfung und Genehmigung des strategischen Plans zu. Für<br />
die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur<br />
zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
c) FINOST<br />
Mit Schreiben vom 18. November 2<strong>01</strong>0lädt die Interkommunale Finost gemäß den<br />
Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 21. Dezember 2<strong>01</strong>0, in<br />
Malmedy ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Bewertung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />
2. Statutarische Ernennung<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für den anderen Punkt der<br />
Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong><br />
dann frei entscheiden.<br />
d) INTRADEL<br />
Mit Schreiben vom 17. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTRADEL zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 21. Dezember 2<strong>01</strong>0, in<br />
Herstal ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Stimmzähler<br />
2. Strategischer Plan 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 – Annahme<br />
3. Demissionen / Statutarische Ernennungen<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der<br />
Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />
<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
e) SPI +<br />
Mit Schreiben vom 16. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale SPI + gemäß den<br />
Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.
- 74 -<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Rücktrittserklärungen und Ernennungen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />
2. Strategischer Plan 2008-2<strong>01</strong>0 – Sachstand<br />
3. Strategieplan 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />
Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der<br />
<strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
Fusion der Interkommunalen Lütticher Gasgesellschaft ALG und TECTEO:<br />
Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Mit Schreiben vom 19. November 2<strong>01</strong>0 lädt die Lütticher Gasgesellschaft ALG zur<br />
2. ordentlichen Generalversammlung am 22. Dezember 2<strong>01</strong>0 im Anschluss an eine<br />
um 17.00 Uhr stattfindende außerordentliche Generalversammlung einlädt.<br />
Die außerordentliche Generalversammlung betrifft die beabsichtigte Fusion mit<br />
TECTEO und hat folgende Tagesordnung:<br />
1. Berichte und Vorabmeldungen<br />
2. Fusion<br />
3. Aufschiebende Bedingungen<br />
4. Vollmachten<br />
Auf der TO der anschließenden ordentlichen Generalversammlung steht nur die<br />
Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern.<br />
Vorgeschlagen wird die Auflösung ohne Liquidation der ALG und ihre Fusion mit der<br />
interkommunalen Genossenschaft mit beschränkter Haftung TECTEO durch<br />
Übertragung sämtlicher Aktiva und Passiva und durch Zuteilung von 0,6367 TECTEO-<br />
Anteil pro ALG-Anteil an die <strong>Teil</strong>haber der ALG.<br />
Da das ALG-Kapital nur teilweise eingezahlt wurde, wird die Anzahl der zuzuteilenden<br />
TECTEO-Anteile nach der umgerechneten Anzahl vollständig eingezahlter Aktien<br />
berechnet.<br />
Für <strong>Eupen</strong> bedeutet dies:<br />
Gezeichnetes Kapital insgesamt 3.638.822,21 €<br />
Eingezahltes Kapital insgesamt 2.185.332,54 € - also 60,06 %<br />
Anzahl ALG-Aktien 73.393<br />
Anzahl TECTEO-Aktien 28.063<br />
Abfindung bei Abrundung Tauschverhältnis 447,77 €<br />
Die Gemeinde Lontzen hat aufgrund der als fehlerhaft empfundenen Umrechnung der<br />
Anteile beim Handelsgericht Lüttich gegen die Abhaltung der Generalversammlung<br />
zur Verwirklichung der Fusion zwischen ALG und TECTEO geklagt.<br />
In Absprache mit hiesigen Gemeinden hat das Gemeindekollegium beschlossen, sich<br />
dieser Klage der Gemeinde Lontzen auf einstweilige Verfügung anzuschließen.<br />
Das Handelsgericht Lüttich hat die Klage am 7. Dezember gehört; eine weitere<br />
Verhandlung folgt am 14. Dezember mit der Klage der Gemeinde Andenne.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nimmt zum einen den Beschluss des Gemeindekollegiums vom 30.<br />
November bezüglich der Klage im Schnellverfahren zur Kenntnis und fordert zum<br />
anderen die Generalversammlung der ALG auf, sich nicht zum Fusionsprojekt
- 75 -<br />
auszusprechen und die Entscheidung zur Fusion um mindestens 6 Monate zu<br />
verschieben, um über zusätzliche Informationen verfügen zu können.<br />
Für den Fall, dass die Generalversammlung diesem Vorschlag nicht folgt, spricht der<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sich gegen die Fusion von ALG und TECTEO aus.<br />
Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr - Materialanschaffung<br />
Im außerordentlichen Haushaltsplan des Ambulanzdienstes der Städtischen<br />
Freiwilligen Feuerwehr ist ein Kredit von 2.000 € für die Anschaffung so genannter<br />
Rollboards vorgesehen. Dabei handelt es sich um Transferhilfen zum schonenden,<br />
schmerzfreien und reibungsarmen Umlagern von Patienten. Vier solcher Transferhilfen<br />
sollen angeschafft werden. Aufgrund des Betrags genügt eine einfache Preisanfrage.<br />
Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />
Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen.<br />
Im Sinne einer administrativen Vereinfachung soll Artikel 6 dahingehend abgeändert<br />
werden, den durch den RSM unter Vorlage von Belegen zu beantragenden<br />
Sponsoringzuschuss für nachhaltige Werbung von maximal 40.000 € durch eine<br />
Erhöhung des Basiszuschusses um 20.000 € zu ersetzen. Dieser wird sich somit auf<br />
insgesamt 122.400 € erhöhen.<br />
Absatz 4 von Artikel 6 wird dadurch hinfällig.<br />
Außerdem erhält der RSM im Jahre 2<strong>01</strong>1 einen begrenzten Sonderzuschuss von<br />
10.000 € für die Bewerbung der Innenstadt während der Arbeiten im Rahmen der<br />
<strong>Stadt</strong>kernerneuerung.<br />
Bei einer Fortführung des Geschäftsführungsvertrags im Jahr 2<strong>01</strong>2 soll dieser<br />
Sonderzuschuss ebenfalls gewährt werden.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />
betreffend die Einrichtung einer zeitweiligen 30 km-Zone Aachener Straße<br />
zwischen Am Kalkofen und Talstraße<br />
Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 über die Einführung von<br />
Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von Schulen auf 30<br />
km/h festgelegt ist, sowie in Anbetracht, dass die Aachener Straße eine<br />
Regionalverkehrsachse ist, wird zwischen Am Kalkofen und der Talstraße eine 30 km-<br />
Zone vor der Städtischen Grundschule Kettenis mit F4a-Wechselverkehrsschildern mit<br />
veränderlicher Information, ergänzt durch A23-Schilder, eingerichtet.<br />
Dadurch wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h nur während des Schulbeginns und<br />
des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern begrenzt. Diese Maßnahme<br />
ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zone und macht diese Zone<br />
glaubwürdiger.<br />
Anpassung der spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong><br />
betreffend:<br />
a) die Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie<br />
bei Kirmessen<br />
b) Zirkusse<br />
Die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird<br />
vervollständigt durch eine der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> angepasste Verordnung betreffend die<br />
Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie bei<br />
Kirmessen und Zirkussen, worin die allgemeinen Regeln betreffend die
- 76 -<br />
Verfahrensweisen sowie die einzureichenden Dokumente in diesem Zusammenhang<br />
festgehalten wurden.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung von LED-<br />
Beleuchtungen<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von verschiedenen LED-Beleuchtungen zwecks<br />
Illumination des Industriedenkmals am Kreisverkehr Unterstadt sowie der Pfarrkirche<br />
St. Joseph vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung und Installation von<br />
Lichtleisten, Netzteilen, LED-Bodeneinbaustrahlern, LED-Aufbaustrahlern, Konsolen und<br />
Verkabelungen. Zudem werden ein Mast <strong>Seite</strong> Maasgässchen mit einem<br />
Aufbaustrahler sowie ein Strahler am Parkplatz Frankendelle installiert.<br />
Die durch den Technischen Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erstellte Kostenschätzung beläuft<br />
sich auf aufgerundet 16.600 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Instandsetzung des Straßenbeleuchtungsnetzes auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente und<br />
defekte Armaturen sind für Bahnhofstraße und Couvenplatz zum Betrage von<br />
4.144,38 € einschl. MwSt neue Armaturen bei INTEROST bestellt worden.<br />
In folgenden Straßen wurden ebenfalls Beleuchtungen erneuert, wobei es sich jedoch<br />
um Schadensfälle handelt, die der Versicherung gemeldet wurden: Judenstraße und<br />
Langenbend zum Betrage von 2.535,34 € einschl. MwSt.<br />
Gesamtbetrag: 6.679,72 € einschl. MwSt.<br />
SUN-Projekt: Genehmigung der Regelung zur Förderung von Mikroprojekten zur<br />
Begrünung der Unterstadt<br />
Die Regelung legt die Bedingungen fest, wonach Bürgern im Rahmen des SUN-<br />
Projektes Zuschüsse gewährt werden können für Projekte, die die Unterstadt<br />
begrünen und somit ökologisch aufwerten sollen.<br />
Der maximale Zuschuss von 2.000 € pro Projekt ist abhängig von der<br />
<strong>Teil</strong>nehmerzahl, um ebenfalls die Zusammenarbeit unter den Bewohnern des Viertels<br />
zu fördern.<br />
Die Projektanträge sind in einer ersten Phase <strong>bis</strong> zum 31. März 2<strong>01</strong>1 und in einer 2.<br />
Phase <strong>bis</strong> zum 31. August 2<strong>01</strong>1 einzureichen.<br />
Abänderung der Anlage 7 zum Besoldungsstatut: Regelung zur Kilometerentschädigung<br />
für die Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg<br />
Die Reglung zur Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf dem<br />
Arbeitsweg, welche am 1. 1. 2003 in Kraft getreten ist, legt die Entschädigung auf 0,15<br />
€ pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer für eine tägliche Fahrt hin und eine<br />
tägliche Fahrt zurück fest.<br />
Die FÖD Finanzen und Soziale Sicherheit haben den Freibetrag für die<br />
Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf höchstens 0,145 € pro<br />
Kilometer festgesetzt, wobei der Betrag von 0,145 € entsprechend den<br />
Bestimmungen von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich<br />
dem Index der Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird.
- 77 -<br />
Die Anwendung dieser Bestimmungen darf nicht zu einem niedrigeren<br />
Indexkoeffizienten als der des Vorjahres führen und der nach Anwendung des<br />
Indexkoeffizienten erhaltene Entschädigungsbeitrag wird auf Hundertstel auf- oder<br />
abgerundet, je nachdem, ob die Ziffer der Tausendstel 5 erreicht oder nicht.<br />
Der Betrag beläuft sich nach dieser Anpassung momentan auf 0,20 €.<br />
Die Kilometerentschädigung zur Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg wird<br />
deshalb auf einen Höchstbetrag von 0,145 €, der entsprechend den Bestimmungen<br />
von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich dem Index der<br />
Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird, pro tatsächlich zurückgelegten<br />
Kilometer festgelegt.<br />
STÄDTISCHE GRUNDSCHULEN: Genehmigung der Neubauprojekte für die<br />
Städtische Grundschule Unterstadt und die Städtische Grundschule für<br />
französischsprachige Kinder im Rahmen des PPP-Vorhabens der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft - Vertragliche Vereinbarungen<br />
Am 3. Dezember 2<strong>01</strong>0 fand ein Gespräch mit der Regierung statt. Es wurden u. a.<br />
folgende Punkte behandelt:<br />
- Anpassung Fusionsvertrag<br />
- Verfassen eines Vertrages zur PPP-Infrastruktur mit den Elementen SGU-ECEF-<br />
RZKB<br />
- Vollmacht der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zugunsten der DG<br />
- Garantieerklärung der DG zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Die Regierung wird folgende Verträge bezüglich der <strong>Eupen</strong>er Grundschulen<br />
unterschreiben:<br />
1. den eigentlichen Projektvertrag<br />
2. den Reinigungsvertrag<br />
3. die Finanzierungsnebenvereinbarung<br />
4. die Schiedsgutachterabrede für den Projektvertrag<br />
5. die Schiedsgutachterabrede für den Reinigungsvertrag<br />
6. die Service-Level-Vereinbarung für den Projektvertrag<br />
7. die Service-Level-Vereinbarung für den Reinigungsvertrag<br />
Diese Verträge wird die <strong>Stadt</strong> nach Fertigstellung der Gebäude übernehmen, wobei<br />
die Regierung sich verpflichtet:<br />
1. der <strong>Stadt</strong> das Eigentum an den Schulen und Grundstücken zu übertragen;<br />
2. 80 Prozent der Herstellungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen;<br />
3. 80 Prozent der Bauinstandsetzungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu<br />
zahlen;<br />
4. bei beiden Vergütungen für die restlichen 20 Prozent der <strong>Stadt</strong> zu bürgen.<br />
Diesbezüglich wird ein Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und der DG abgeschlossen. Die<br />
DG wird eine Erklärung über Zahlungsgarantie zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
unterzeichnen.<br />
Die Verträge mit dem Auftragnehmer werden am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 von der<br />
Regierung unterschrieben.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erteilt der DG eine Vollmacht, die <strong>Stadt</strong> im Rahmen des „PPP-<br />
Projektes Schulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>“ beim Abschluss der entsprechenden Verträge mit<br />
dem Auftragnehmer zu vertreten und diese Verträge für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
abzuschließen.
- 78 -<br />
Des Weiteren bevollmächtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die DG, die <strong>Stadt</strong> als Auftraggeber<br />
während der Bauphase des vorgenannten Projektes, einschließlich der Übergabe des<br />
Nutzungsobjektes bzw. der Schulgebäude, also <strong>bis</strong> zum Betriebsbeginn gegenüber<br />
dem Auftragnehmer zu vertreten und alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />
Soweit diese Vollmacht nicht zu gegebener Zeit verlängert wird, erlischt sie bei<br />
Betriebsbeginn, dass heißt nach der vorgenannten Übergabe.<br />
Bei Bauabschluss übernimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> die Gebäude sowie die Pflichten<br />
gegenüber dem Auftragnehmer. Die übernommenen Rechte und Pflichten sind im<br />
Ursprungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthalten.<br />
Resolutionsvorschlag von Frau Claudia NIESSEN der ECOLO Fraktion: „Bahnhof<br />
von <strong>Eupen</strong>: Der Gemeinderat fordert die Beibehaltung bzw. den Ausbau des<br />
Schalterdienstes“<br />
Nach neuesten Informationen sind zahlreiche kleine Bahnhofsschalter erneut von der<br />
Schließung bedroht. Sie sollen entweder ganz oder nachmittags oder an den<br />
Wochenenden geschlossen, die Öffnungszeiten verkürzt, die Dienstleistungen<br />
verringert werden. An den Schaltern verkaufte Fahrscheine sollen teurer werden.<br />
Schon jetzt sind die Zeiten der Angestellten in <strong>Eupen</strong> verkürzt worden und der Dienst<br />
ist ausschließlich auf den Fahrkartenverkauf reduziert. Schon jetzt sind die<br />
Internationalen Fahrscheine teurer, wenn man sie am Schalter kauft. In Welkenraedt<br />
ist es heute schon nicht mehr möglich, Fahrkarten für den Internationalen Zugverkehr<br />
zu kaufen (Thalys); in <strong>Eupen</strong> existiert diese Möglichkeit noch.<br />
Von unterschiedlichen Szenarien zwischen 2<strong>01</strong>2 und 2<strong>01</strong>5 ist die Rede. Auch wenn<br />
die SNCB, trotz einer diesbezüglichen internen Dienstnote, die Informationen<br />
dementiert hat, passen die Vorhaben zum allgemein feststellbaren Trend. In den<br />
Bahnhöfen ist immer weniger Personal anzutreffen. kranke oder pensionierte<br />
Schalterbeamte werden nicht mehr systematisch ersetzt. Immer häufiger werden<br />
Fahrscheinautomaten aufgestellt.<br />
Die Schließung der Bahnschalter hat verheerende Auswirkungen für die<br />
Verkehrspolitik: Personalstreichungen, Schwierigkeiten beim Fahrscheinlösen für die<br />
Personen, denen der Umgang mit Computern fremd ist, unpersönliche Bahnhöfe,<br />
steigendes Unsicherheitsgefühl, Mehrkosten für Personen, die ihren Fahrschein am<br />
Schalter kaufen möchten. Schlimmer noch: auf Dauer sind gewisse kleine Bahnhöfe<br />
von der Schließung bedroht. Im Gegenzug bestehen Pläne, den Bahnhof von Mons für<br />
150 Millionen Euro mit einem pharaonischen Projekt zu renovieren.<br />
Diese Vorhaben sind umso strittiger, als sie der rein wirtschaftlich orientierten<br />
Streichungspolitik im Rahmen der Liberalisierung des Bahnverkehrs entsprechen und<br />
den wirklichen Bedürfnissen der Nutzer keineswegs Rechnung tragen.<br />
Diese Politik ist für die Bahngesellschaft nicht zukunftsträchtig. Die Bahn kann dem<br />
Autoverkehr keine Marktanteile abgewinnen, wenn sie ihre Dienstleistungen abbaut,<br />
d.h. wenn sie weiterhin kleine und mittlere Bahnhöfe und Haltestellen vernachlässigt<br />
oder schließt. Es ist also an der Zeit, in die Zugänglichkeit des Netzes zu investieren,<br />
durch Verkehrsverbindungen, die diesen Namen verdienen, einen besseren Unterhalt,<br />
ein kundenfreundliches Angebot, bessere Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit.<br />
Angesichts der Tatsache, dass der Schalter von <strong>Eupen</strong> Fahrscheine verkauft und<br />
Personal Auskunft geben kann für Inland und Ausland, dieser Dienst von der<br />
Bevölkerung sehr gut angenommen wird und somit Fahrten zu den Bahnhöfen der<br />
Großstädte vermeidet;
- 79 -<br />
Angesichts der Tatsache, dass der Fahrscheinverkauf über Internet die digitale Kluft<br />
verstärkt, da nicht jeder Haushalt über eine Internetverbindung verfügt;<br />
Angesichts der Tatsache, dass die Verteuerung der Fahrkarten, die an den Schaltern<br />
statt am Automaten verkauft werden, das Gleichheitsrecht der Bürger durch eine neue<br />
Form von Diskriminierung verletzt,<br />
bringt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> von <strong>Eupen</strong> seine Besorgnis über die regelmäßigen Drohungen, die<br />
Dienstleistungen an den Bahnhofschaltern zu verringern, zum Ausdruck.<br />
Er fordert die SNCB, die Regierung der DG und die Föderalregierung auf:<br />
- den Erhalt des <strong>Eupen</strong>er Bahnhofs zu garantieren;<br />
- die derzeitige Politik, das Personal in den Bahnhöfen zu reduzieren, aufzugeben;<br />
- sich klar und deutlich für die Beibehaltung, bzw. den Ausbau der Schalterdienste im<br />
Bahnhof von <strong>Eupen</strong> auszusprechen;<br />
- keine Preissteigerung von an den Schaltern gelösten Tickets vorzunehmen;<br />
- in den nächsten Geschäftsführungsvertrag Klauseln für die Aufrechterhaltung bzw.<br />
die Wiedereröffnung von Haltestellen und Bahnhöfen und den Ausbau der<br />
Dienstleistungen für die Fahrgäste aufzunehmen;<br />
- mit den Gemeindeverantwortlichen und lokalen Akteuren zu verhandeln, um den<br />
Bahnhof zu angenehmen, freundlichen Lebens- und Durchgangsorten zu machen<br />
und Kooperationen zu suchen mit Angeboten der <strong>Stadt</strong> (Musikmarathon) und der<br />
TEC.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beauftragt das Gemeindekollegium, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>:<br />
- ihre Rolle bei der Entwicklung der Bahn und der Bahnhöfe durch die<br />
Veröffentlichung der Fahrpläne an den Anschlagbrettern, in ihrem Mitteilungsblatt<br />
und der Internetseite wahrnimmt;<br />
- das Gemeindekollegium ein besonderes Augenmerk auf die Kooperationsmöglichkeit<br />
zwischen Bahn und Rat für <strong>Stadt</strong>marketing legt, speziell was Angebote<br />
für Touristen betrifft;<br />
- das Gemeindekollegium das Gespräch mit TEC und SNCB sucht, die<br />
Schnittpunkte zwischen Bus und Bahn zu verbessern –<br />
- die Fahrzeiten abzustimmen und die Anfahrt zum Bahnhof zu verbessern (Speziell<br />
die Anfahrt der Lienen 14 aus Richtung Aachen).<br />
22. DEZEMBER 2<strong>01</strong>0<br />
ÖSHZ: Genehmigung eines provisorischen Zwölftels für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>1<br />
Auf Wunsch des Sozialhilferates genehmigt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> zwei provisorische Zwölftel<br />
für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>1, da der Haushaltsplan des ÖSHZ erst Ende Dezember<br />
verabschiedet wird, so dass die Genehmigung durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> erst im Januar<br />
2<strong>01</strong>1 erfolgen kann.<br />
Autonome Gemeinderegie TILIA: Anpassung des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>sbeschlusses vom 13.<br />
September 2<strong>01</strong>0 betreffend die Gewährung einer Garantie<br />
Am 13. September 2<strong>01</strong>0 beschloss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> u. a., von der durch die AGR TILIA zur<br />
Finanzierung des Ausbaus des Fußballstadions am Kehrweg aufzunehmenden<br />
Anleihe in Höhe von 5.400.000 € den nicht subsidierten <strong>Teil</strong> von 40 % zu garantieren.
- 80 -<br />
Nach angepassten Kostenschätzungen und nach Rücksprache mit der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft, die auf jeden Fall eine eventuelle zweite Anleihe für<br />
gegebenenfalls auftretende Mehrkosten vermeiden wollte, wurde durch TILIA<br />
vorsorglich eine Anleihe für einen Betrag von 6.400.000 € ausgeschrieben (Die<br />
geschätzten Gesamtkosten per 7.12.2<strong>01</strong>0 betragen rund 5.900.000 €).<br />
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat <strong>bis</strong>her einen Betrag in Höhe von<br />
3.300.000 € als Zuschuss vorgesehen (60 % von 5.500.000 €) und möchte den<br />
Abschluss der Arbeiten und die Endabrechnungen abwarten, ehe sie über eine<br />
eventuelle Anpassung des Zuschusses entscheidet.<br />
Da vor Abschluss des Darlehensvertrages aber die gesamte Anleihe garantiert sein<br />
muss, erhöht der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> die Garantie der <strong>Stadt</strong> auf den nicht subsidierten <strong>Teil</strong> des<br />
ausgeschriebenen Betrages, also maximal 3.100.000 € (6.400.000 € abzgl.<br />
3.300.000 € abzgl. eventuelle Erhöhung des Gemeinschaftszuschusses).<br />
Jahresbericht 2009 über die Verwaltung und die Lage der<br />
Gemeindeangelegenheiten<br />
In Anwendung des Artikels L1122-23 des Kodex der lokalen Demokratie und der<br />
Dezentralisierung legt das Gemeindekollegium anlässlich der Abstimmung über den<br />
Haushaltsplan 2<strong>01</strong>1 den Jahresbericht über die Verwaltung und die Lage der<br />
Gemeindeangelegenheiten für das Geschäftsjahr 2009 vor.<br />
Der Bericht über das Unterrichtswesen hat das geschlossene Schuljahr 2009-2<strong>01</strong>0<br />
zum Gegenstand, während alle anderen Angaben sich auf die Zeit vom 1. Januar <strong>bis</strong><br />
31. Dezember 2009 beziehen.<br />
Dieser Jahresbericht der Verwaltung, der unter der Leitung von Herrn <strong>Stadt</strong>sekretär<br />
René BAUER erstellt wurde, wird dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> durch den 1. Schöffen, Herrn Patrick<br />
MEYER, in Zusammenfassung zur Kenntnis gebracht.<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nimmt Kenntnis des Jahresberichts 2009, der an anderer Stelle der<br />
Website integral veröffentlicht wird.<br />
Bewilligung von Subsidien: Subsidienliste Haushalt 2<strong>01</strong>1<br />
Die dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>1 beigefügte Subsidienliste wird verabschiedet.<br />
Polizeizone Weser-Göhl: Festlegung der kommunalen Dotation 2<strong>01</strong>1<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> legt die Dotation der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> 2<strong>01</strong>1an die Polizeizone Weser-Göhl auf<br />
1.502.965 € fest (2<strong>01</strong>0: 1.472.905 €).<br />
Genehmigung des Haushaltsplans 2<strong>01</strong>1 der <strong>Stadt</strong><br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> legt den Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> für das Jahr 2<strong>01</strong>1 wie folgt fest:<br />
Ordentlicher Haushalt :<br />
Einnahmen: ...................................................................................................................................................................24.108.102,71 €<br />
Ausgaben:.......................................................................................................................................................................24.439.163,20 €<br />
Defizit: ........................................................................................................................................................................................-331.060,49 €
- <strong>81</strong> -<br />
Dieses Defizit kann durch den auf 900.683,21 € geschätzten Überschuss des Jahres<br />
2<strong>01</strong>0 ausgeglichen werden, so dass nach einer Abhebung zu Gunsten des<br />
außerordentlichen Rücklagenfonds in Höhe von 554.004,72 € ein Überschuss in<br />
Höhe von 15.618,00 € verbleibt.<br />
Das Kollegium hält fest, dass die Regel des so genannten Überschussdrittels<br />
respektiert wird.<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
In Einnahmen und Ausgaben: ................................................................................................................13.794.333,00 €